Die Zukunft der „Blauen Moschee“ – ein Prozess zur parteiinternen Positionsbestimmung einleiten und ein Konzept erarbeiten
Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) wurde im Juli 2024 – zusammen mit seinen Teilorganisationen „Islamische Akademie Deutschland“, „Verein der Förderer einer iranischen-islamischen Moschee in Hamburg“ und weiteren Organisationen in ganz Deutschland verboten, weil es sich um eine extremistische, islamistische Organisation handelte, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgte. Dieses Verbot war und ist folgerichtig angesichts der Erkenntnislage über verfassungsfeindliche Aktivitäten der genannten Organisationen. Das Bundesministerium für Inneres stellte fest, dass das IZH „äußerst konspirativ“ vorging: Nach außen hat es den Eindruck erweckt, eine tolerante und rein religiöse Einrichtung zu sein, ohne jegliche politische Agenda oder Anbindung. Tatsächlich belegen die Ermittlungen eindeutig, dass das IZH nicht bloß religiös agierte. Vielmehr setzte es als Vertretung des iranischen „Obersten Revolutionsführers“ die politische Vorgabe zum Export der „Islamischen Revolution“ konsequent und kategorisch um. Das IZH und sein Leiter waren vom „Obersten Revolutionsführer“ des Iranischen Regimes ausdrücklich angewiesen, sich intensiv und unerschütterlich für die Grundlagen der Revolution einzusetzen.
Das Verbot des bisherigen Trägervereins der Imam-Ali-Moschee wirft jedoch die Frage auf nach der Zukunft der Moschee und des Geländes mit seinen weiteren Gebäuden. Da das Verbot durch das Bundesinnenministerium ausgesprochen wurde, wird nach Bestätigung des Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht der Bund als Eigentümer entscheidungsbefugt. Im Hinblick auf die Blaue Moschee stellt sich dann die grundsätzliche Frage, in welcher rechtlichen Form mit dem Gebäude verfahren wird insbesondere ob und wie der Bund dabei der Freien und Hansestadt Hamburg Handlungsmöglichkeiten eröffnet. Für einen solchen Fall gibt es bislang keine klaren bundesweiten Vorbilder. Derzeit ist weder absehbar, wann das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht rechtskräftig abgeschlossen sein wird, noch, in welcher rechtlichen Konstellation und durch welche staatliche Ebene über die Zukunft des Gebäudes entschieden werden kann.
Gleichzeitig machen sich verschiedene Gruppen und Akteure Gedanken über die Zukunft der Blauen Moschee selbst sowie die weiteren Räume und Nebengebäude, die eine vielfältige Nutzung möglich machen. Ein bereits öffentlich vorgestelltes Konzept ist zum Beispiel ein „Jina -Mahsa -Amini-Zentrum für Iranische Kultur“ , um an die Aufstandsbewegung Frau – Leben – Freiheit in Iran zu erinnern und die iranische Freiheitsbewegung zu unterstützen. Diese Idee sieht vor, in den Gebäuden auf dem Gelände der Blauen Moschee einen offenenKultur – und Debattenort von und für ExilIraner*innen zu schaffen. An diesem Ort könnte der Widerstand gegen Zwangsverschleierung, den Kampf für Frauenrechte und gegen islamistische Gewalt gewürdigt werden und Räume für konfessionsübergreifenden zivilgesellschaftliche Austausch demokratischer Akteure bieten sowie die Vielfalt der multiethnischen und multireligiösen Kulturen im Iran darstellen. ,Es könnte ein Dokumentationszentrum, Forschungs-, Beratungs- und Bildungszentrum zum IZH und zur Islamischen Republik Iran werden. Gleichzeitig könnte in der Moschee weiterhin Ibadah, also Gottesdienst, stattfinden. Andere Ideen sind sehr nahe an der Rückkehr zur Imam-Ali-Moschee in der Zeit vor der islamischen Revolution. Die meisten Akteure, die Ideen entwickeln, halten sich jedoch auf Grund der Unklarheit über die Rahmenbedingungen noch damit zurück an die Öffentlichkeit zu treten. [GM(1]
Im Hamburger rot-grünen Koalitionsvertrag (April 2025) wurde zur Nachnutzung der Immobilie vereinbart:
„Wir setzen uns dafür ein, dass sie wieder ein Ort der religiösen Praxis für Schiit*innen und ein Ort der Begegnung für Exil-Iraner*innen wird – frei von ausländischem Einfluss und im Einklang mit unserer Verfassung.“
Deshalb ist zwar klar: Es darf für eine künftige Trägerschaft keine erneute Abhängigkeit vom Iran oder auch anderen ausländischen Staaten geben und es darf keine Kontinuität zum verbotenen IZH bestehen. Doch das beantwortet noch nicht die Frage nach der konkreten Zukunft der Gebäude selbst.
Für eine Positionierung von Bündnis 90/Die Grünen Hamburg zu dieser Frage ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh. Deshalb wollen wir einen parteiinternen Prozess starten, um uns auf den Weg zu einer Positionsbestimmung zu machen und offene Fragen für uns klären. In diesem Prozess wollen wir dabei einen strukturierten und ergebnisoffenen Dialog mit den betroffenen Communities und relevanten Akteur*innen führen. Hier müssen gläubige Schiit*innen ebenso wie zivilgesellschaftlich Engagierte wie im Hamburger Exil lebende Iraner*innen einbezogen werden. Ziel muss es sein, die Zukunft dieses Ortes nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg zu entwerfen, sondern gemeinsam mit ihnen Perspektiven zu entwickeln.
Wir bitten daher den Landesvorstand gemeinsam mit den Landesarbeitsgemeinschaften Säkulare und Religionen sowie der Bürgerschaftsfraktion einen Prozess mit folgenden Schritten zu starten:
- Anhörung von unabhängigen Expert*innen aus der islamischen Theologie, der Religionswissenschaft und dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht zu Fragen des religiösen Stellenwertes der Blauen Moschee selbst und der rechtlichen Möglichkeiten für ein staatliches Vergabeverfahren dieses Gebäudes. Ziel sollte eine grundlegende Klarheit sein, welche Anforderungen Staat und Politik einerseits an das künftige Konzept und andererseits die künftige Trägerschaft im Detail stellen können.
- Offene Einladung an Akteur*innen aus schiitischen und nicht- oder anders religiösen iranischen Communities zum Austausch, um deren Konzeptideen zur inhaltlichen Nutzung und Trägerschaft der Blauen Moschee anzuhören
- Erarbeitung eines grünen Positionspapieres zur Zukunft der Blauen Moschee, das aus grüner Sicht die unterschiedlichen Konzeptideen bewertet, die an der Trägerschaft interessierten Gruppen einordnet und ein Konzept für den Umgang mit dem Eigentum an Gebäude und Grundstück entwickelt.
Dieser Prozess sollte zur nächsten Landesmitgliedersammlung abgeschlossen sein und die Ergebnisse in einem Antrag eingebracht werden.
Parallel zu diesem parteiinternen Prozess fordert die Landesmitgliederversammlung die grünen Mitglieder von Senat und Bürgerschaft auf, sich dafür einzusetzen, dass mit dem Bund Gespräche geführt werden mit dem Ziel baldmöglichst zu klären, auf welcher rechtlichen Basis und in welchem Verfahren das Gebäude bzw. das Gelände der Blauen Moschee konkret an einen neuen Träger übergeben werden soll.
Unser Ziel ist eine Lösung, die die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit schützt.[GM(2] Menschen aus dem Iran und Menschen schiitischen Glaubens sollten mit ihren Erfahrungen der ihren Erfahrungen und Wünschen ernst genommen und beteiligt werden. Die Blaue Moschee sollte dauerhaft zu einem Ort werden, der frei von autoritärer, politischer und ausländischer Einflussnahme ist. Die Bedeutung dieses Bauwerks für Hamburg und für viele hier lebende Menschen ist groß. Gerade deshalb braucht es vorbereitende Gespräche und eine sorgfältige Eruierung möglicher Perspektiven, damit eine Lösung gefunden werden kann, die nicht spaltet, sondern unterschiedliche Erfahrungen und Bedürfnisse anerkennt und zusammenführt.
Die Zukunft der Blauen Moschee soll unter den Gedanken der Völkerverständigung, Demokratie, Menschen- und Frauenrechten stehen.