LAG-Natur und Umwelt Positionspapier: Programm „Steigerung der Biodiversität im besiedelten Bereich“

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Aus dem Koalitionsvertrag (S. 82):
Gerade auch in besiedelten Bereichen liegen große Potenziale für Artenschutz, Biodiversität und insbesondere Insektenschutz. Hier setzt die Koalition auf Kommunikation mit Wohnungswirtschaft, Architekt*innen und Handwerk sowie Immobilienbesitzer*innen und den Aufbau eines Netzwerkes, um Freiflächen für den Natur- und Artenschutz zu entwickeln und in Einklang mit den Erholungsmöglichkeiten aufzuwerten. Ferner wollen wir zur naturnahen Umgestaltung von privaten Gärten motivieren. Hierfür wird ein Programm „Steigerung der Biodiversität im besiedelten Bereich“ aufgelegt. Zu den Maßnahmen zählt auch die Aufnahme von Streuobstwiesen in den Katalog der gesetzlich geschützten Biotope.

Hamburg ist ein Hotspot für Artenvielfalt, gerade im Vergleich zur umgebenden Agrarlandschaft – noch. Auch im besiedelten Bereich ist die Biodiversität durch Versiegelung, Bautätigkeiten, falsche oder schlechte Pflege, Emissionen und Unwissen bedroht. Hamburg unternimmt schon erste, wichtige Schritte (u.a. das Naturschutzgroßprojekt Natürlich Hamburg!), damit die Stadt auch für Tiere und Pflanzen die schönste Stadt der Welt bleibt. Die meisten Programme und Projekte des Senats konzentrieren sich bisher auf Schutzgebiete und/oder öffentliche Grünanlagen. Das große Flächenpotential der privaten Flächen ist noch nicht ausgereizt und kann durch das Programm „Steigerung der Biodiversität im besiedelten Bereich“ erschlossen werden. Städtische Stellen können innovative Ideen aus dem Naturschutzgroßprojekt und der Einigung zu VI in ihre übrigen Flächen übernehmen.

Für die Konzeption und Umsetzung dieses Programms empfiehlt die LAG Natur und Umwelt den folgenden Ansatz und bittet die Bürgerschaftsfraktion und den Landesvorstand entsprechend aktiv zu werden. Insbesondere in den Haushaltsverhandlungen sind entsprechende Mittel einzuwerben.

Das Programm „Steigerung der Biodiversität im besiedelten Bereich“ soll mindestens die folgenden Elemente beinhalten:

A. Einführung einer Beratungsstelle Biodiversität in der Stadt und Bereitstellung von Mitteln zur Deckung von personellen und sächlichen Aufwendungen (Vorbild Hamburger Energielotsen, ggf. vergeben an einen privaten Verein oder Stiftung)

  1. Beratung von Privatpersonen, (Wohnungsbau-)Unternehmen, Gewerbetreibenden, etc. zu:
    a. Anlage und Pflege von naturnahen, artenvielfaltfördernden Flächen mit Strukturvielfalt
    b. Förderung von Artenvielfalt an Gebäuden
  2. Organisation von Fortbildungen für verschiedene Zielgruppen
    a. Wohnungsbauunternehmen (insb. SAGA und Genossenschaften)
    b. Kleingartenvereine
    c. Privatgärtner*innen
    d. Dienstleister, wie Firmen des Garten- und Landschaftsbau
  3. Durchführung von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, z.B.
    a. Wanderausstellungen
    b. Info-Materialen
    c. Vorträge
    d. Internetseiten, Videos, Soziale Medien, etc.
    e. Pressepartnerschaften
  4. Unterstützung von Netzwerken zwischen den relevanten Akteuren

B. Bereitstellung von auf die jeweiligen Zielgruppen abgestimmten Fördertöpfen bzw. Zuschüssen, um die aus den Beratungen sich ergebenden Maßnahmen (teilweise) zur Förderung der ökologischen Strukturvielfalt zu finanzieren.

  1. Zielgruppen z.B.:
    a. Wohnungsbauunternehmen
    b. Gewerbeunternehmen
    c. Kleingärtner*innen
    d. Paten von öffentlichen Grünflächen
    e. Privatgärtner*innen
  2. Förderfähige Maßnahmen z.B.:
    a. Anlage naturnaher Grünflächen und Gärten außerhalb der Kulisse von Natürlich Hamburg!
    b. Naturnahes Straßenbegleitgrün und Nebenflächen
    c. Maßnahmen für Gebäudebrüter & Fledermäuse
    d. Bereitstellung von regionalem Saatgut

C. Förderung lokaler Anbieter*innen für regionales/heimisches Pflanz- und Saatgut, um Bürger*innen zu ermöglichen entsprechende Pflanzen und Samen aus lokaler Produktion auch einsetzen zu können (Vorbild Archegärtnerei, etc.).

  1. Schaffung eines Absatzmarktes durch die oben genannten Maßnahmen
  2. Informieren über Bezugsquellen
  3. Selbstverpflichtung der Stadt zum Einsatz, wo der Nutzungszweck es zulässt
  4. Werbung bei vorhandenen Betrieben für den Vertrieb regionalen Pflanz- und Saatgutes

D. Umsetzung von beispielhaften Projekten mit gesamtstädtischer Bedeutung unter Federführung der städtischen Betriebe oder Dienststellen selbst.
E. Begleitung und Evaluation des Programms durch die Wissenschaft (z.B. HCU, UHH, etc.) Die Finanzierung des Programms muss in Ergänzung zu den schon zugesagten Mitteln für die VIMaßnahmen
erfolgen, ohne diese zu beeinträchtigen. Wo möglich und sinnvoll sollen Bundes- und EU-Mittel eingeworben werden. Ggf. ist beim Bund für bessere, d.h. einfachere und auskömmlichere Finanzierungsmöglichkeiten zu werben.

 

Beschluss der LAG Natur & Umwelt, Hamburg vom 21.10.2020