Hamburger GRÜNE setzen auf Vielfalt!

Das Vielfaltsstatut ist ein Meilenstein der GRÜNEN im Kampf für Gleichberechtigung!

Endlich verfolgen wir GRÜNE ganz offiziell das Ziel, diskriminierte Gruppen entsprechend ihres Anteils an der Gesamtgesellschaft repräsentieren zu wollen und Betroffene innerhalb grüner Strukturen aktiv vor Diskriminierung und Rassismus zu schützen.

Das Vielfaltsstatut nimmt dabei auch die Landes- und Kreisverbände in die Pflicht und fordert sie auf Regelungen in ihre Satzungen aufzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in ihren Gremien beitragen, soweit die Regelungen dieses Statuts nicht direkt anwendbar sind. Damit wir den gesteckten Zielen als GRÜNE Hamburg tatsächlich näherkommen, müssen wir jetzt auf Landes- und Kreisebene konkrete Maßnahmen entwickeln und umsetzen – wir müssen das Vielfaltsstatut mit Leben füllen.

Unter Beteiligung von BUNT-GRÜN, der LAG Queer-Grün der LAG Soziales und Gesundheit, der LAG Migration und Flucht und vielen weiteren Akteur*innen der Partei hat sich in den letzten Wochen und Monaten ein “Netzwerk Vielfalt” zusammengeschlossen, das an Vorschlägen zur konkreten Umsetzung des Vielfaltsstatuts gearbeitet hat.

Diese Vorschläge sind:

  • Erweiterung des Landesvorstandes um eine*n vielfaltspolitische Sprecher*in, der*die die politische Verantwortlichkeit für vielfaltspolitische Angelegenheiten im Rahmen der GRÜNEN Hamburg trägt
  • Benennung der Kreisvorstände einer*eines Vorstandsmitglieds als vielfaltspolitische Sprecher*in, der*die die politische Verantwortlichkeit für vielfaltspolitische Angelegenheiten in den Bezirken trägt
  • Umsetzung von Mentoringprogrammen für unterrepräsentierte Gruppen analog zu den sehr erfolgreichen Mentoringprogrammen zur Förderung von Frauen in den Parteien
  • Anbieten von diversitätspolitischen und diskriminierungskritischen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Amts- und Mandatsträger*innen der GRÜNEN Hamburg
  • Schaffung von Schutzräumen für unterrepräsentierte und benachteiligte Gruppen in der Partei, beispielsweise in Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Strukturen, wie BUNT-GRÜN, der LAG Queer-Grün und der LAG Migration und Flucht
  • Prüfen, ob eine Erweiterung der Landesgeschäftsstelle um ein Vielfaltsreferat analog zum Vielfaltsreferat auf Bundesebene der GRÜNEN umsetzbar und zielführend ist
  • Prüfen, ob die Schaffung einer Antidiskriminierungsstelle in der Landesgeschäftsstelle realisierbar ist, etwa auf Basis eines kleinen Teams, das der Verantwortung unabhängig von Ämtern und Mandaten in der Partei nachkommt, umsetzbar ist
  • Veranstaltung eines Vielfaltskongresses, um die Vielfalt der Partei abzubilden und Perspektiven zu Wort kommen zu lassen, die sonst weniger gehört werden

Der Landesvorstand wird beauftragt, bis zu einer zeitnahen Landesmitgliederversammlung einen Vorschlag für einen Prozess zu erarbeiten, der aufzeigt, wie Maßnahmen zur Umsetzung des Vielfaltsstatuts erarbeitet werden können. Dabei soll der Landesvorstand alle für diesen Prozess relevanten Strukturen über das bestehende „Netzwerk Vielfalt“ in der Partei identifizieren und einbeziehen. Der Vorschlag soll einen klaren Arbeitsplan und eine zeitliche Perspektive beinhalten, bis wann die Umsetzungsvorschläge vorliegen sollen. Dabei ist zu identifizieren und zu differenzieren, welche Qualität diese Vorschläge haben: Welche Vorschläge bedingen Änderungen unserer Satzung und weiterer Regeln auf Landesebene? Welche Vorschläge sind haushaltsrelevant? Welche Vorschläge haben Auswirkungen auf die Kreisverbände und müssen durch diese besprochen und umgesetzt werden? Welche Vorschläge wirken sich auf die Ebene der Fraktionen in Bürgerschaft und den Bezirksversammlungen aus? Die Vorschläge des „Netzwerkes Vielfalt“ bieten für diese Arbeit eine gute Grundlage und sind in den Prozess einzubeziehen.