Position der LAG Planen Bauen Wohnen zur Besonnung von Wohnraum

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In der Innenentwicklung können wir Potentiale für Wohnraum durch Aufstockung und Nachverdichtung im Bestand mit minimaler Versiegelung schaffen. Generell müssen wir beim Nachverdichten über Aufstockung und Neubau auf die Gesundheit der Nutzenden achten. Daher soll die Mindestbesonnung in der HBauO mit Bezug auf die neue DIN EN 17037 für Wohnungen in Hamburg verbindlich wie folgt gelten: Am 1. Februar soll die Mindestbesonnung 1,5h und am 21. März mindestend 4h betragen. Diese Empfehlung der LAG Planen Bauen Wohnen richtet sich an die Bezirks- und Bürgerschaftsfraktionen.