Wir als Grüne sind eine Partei, bei der wissenschaftsbasierte Politik im Zentrum unserer Politik steht. Daher fordern wir die Bürgerschaft und den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg auf, sowie die Hamburger Abgeordneten des deutschen Bundestags, sich auf den entsprechenden Ebenen dafür einzusetzen, dass von den gesetzlichen Krankenkassen nur Therapien bezahlt werden, wenn diese einen Wirkungsnachweis über den Placeboeffekt hinaus in Studien, die die gängigen wissenschaftlichen Standards erfüllen, bezahlt werden.
Diese wissenschaftlichen Standards für Studien stellen sicher, dass Therapiemethoden niemandem Schaden zufügen oder bei Erkrankungen eingesetzt werden, bei denen kein therapeutischer Erfolg erzielt wird, obwohl dieser durch die Entwickler versprochen wird. Gleichzeitig garantieren diese Studien, dass Pharmazeutika bei eben den ermittelten Erkrankungen und medizinischen Einsatzgebieten ihre Wirkung entfalten. Diese Standards sind dadurch wichtiger und unverzichtbarer Teil des Verbraucherschutz.
Der Großteil der Menschen in Hamburg und in Deutschland (~90%[1]) ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert. Diese Versicherten sollten sich darauf verlassen können, dass alle Therapien, die von den Krankenkassen bezahlt werden, gemäß der gängigen wissenschaftlichen Standards bewiesen haben, dass sie funktionieren und den Patient*innen auch nicht schaden. Gleichzeitig bezahlen alle, die bei den GKVen versichert sind, über das Solidaritätsprinzip auch die Kosten für diese unwissenschaftlichen Methoden, ob die Versicherten das nun wollen oder nicht. Die Kostenübernahme für den Off-Label-Use zugelassener Medikamente im gesetzlich zugelassenen Rahmen bleibt davon unberührt und soll möglich bleiben.
Dabei soll an dieser Stelle betont werden, dass wir uns nicht gegen die Existenz von unwissenschaftlichen Methoden in der Medizin aussprechen, sondern nur gegen die Finanzierung beziehungsweise Kostenübernahme durch die GKVen. Alleine die Gelder, die deutschlandweit von den Krankenkassen für Homöopathika verwendet werden (etwa 87 Millionen Euro[2]), können, sollte eine Übernahme durch die GKVen nicht mehr erfolgen, zum Beispiel in andere medizinische Leistungen mit einem evidenzbasierten Wirkungsnachweis gesteckt werden.
Fußnoten:
[1] Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/kv_grundprinzipien/alle_gesetzlichen_krankenkassen/alle_gesetzlichen_krankenkassen.jsp
[2] Quelle: https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/homoeopathie-in-deutschland-absatz-steigt-auf-670-millionen-euro-im-jahr-2018-a-1256101.html