Grüne Reformagenda für das Ende von patriarchaler Gewalt

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Die Scham muss die Seite wechseln – Wie wir Täter konsequent zur Verantwortung ziehen.

Geschlechtsspezifische Gewalt ist in Deutschland ein massives, strukturelles Problem. Diese patriarchale Gewalt richtet sich gegen Frauen und Mädchen sowie gegen inter, nichtbinäre, trans* und agender Personen.

Im Jahr 2024 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik 265 942 Fälle häuslicher Gewalt. Rund 73 Prozent der Betroffenen waren Frauen und Mädchen. Laut Statistik wurden 53 451 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualstraftaten. 308 Frauen wurden durch Gewalttaten getötet. Hierbei handelt es sich um das Hellfeld. Die neue Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA) zeigt, dass ein großer Teil der Gewalt, die Frauen und Mädchen sowie queerer Personen angetan wird, gar nicht angezeigt wird. Bei Gewalt durch (Ex-)Partner liegt die Anzeigequote bei körperlicher und psychischer Gewalt unter fünf Prozent. Die Studie zeigt, dass Frauen, junge Menschen, Personen mit Migrationshintergrund sowie queere Menschen besonders oft patriarchale und geschlechtsbezogene Gewalt erleben, ohne staatlichen Schutz zu suchen.

Auch im digitalen Raum erleben Frauen, Mädchen sowie queere Menschen und TINA*-Personen digitale Gewalt in verschiedenster Ausprägung. Sie setzt im Digitalen fort, was Betroffene patriarchaler Gewalt seit jeher erleben: Kontrolle, Entwürdigung und tätliche Übergriffe – häufig ausgeübt durch (Ex-)Partner im unmittelbaren sozialen Umfeld. Digitale Gewalt ist reale Gewalt. Die Folgen sind massiv: Angst, Rückzug, der Verlust von Selbstbestimmung. Besonders hart trifft es diejenigen, die zusätzlich von Rassismus oder Queerfeindlichkeit betroffen sind.

Dieser Missstand widerspricht unseren Grundwerten, der Menschenwürde und dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Die aktuell große Aufmerksamkeit für das Thema und die breite Berichterstattung verdanken wir dem Mut und der persönlichen Stärke von Collien Fernandes. Sie spricht über ihre eigene Situation und über die strukturellen Probleme in Deutschland im Umgang mit Tätern, die Gewalt gegen Frauen ausüben. Damit spricht sie auch für die vielen tausenden Betroffenen, die ebenfalls patriarchale und geschlechtsspezifische Gewalt erfahren und Ohnmacht danach erlebt haben. Ihre Erlebnisse sind genauso wichtig, jedoch gab es für die allermeisten von ihnen bisher keine Plattform. Allen diesen Betroffenen gilt unsere Unterstützung. Für sie alle braucht es tiefgreifende Reformen.

Uns beschäftigt patriarchale und geschlechtsspezifische Gewalt nicht erst, seitdem die Scheinwerfer auf das Thema gerichtet sind. Wir kämpfen seit Jahren gegen Deepfakes und digitale Gewalt, und seit Jahrzehnten für sexuelle Selbstbestimmung und Opferschutz. Unsere Parteigeschichte ist unmittelbar verbunden mit dem Kampf für echte Gleichstellung und wir haben gemeinsam mit anderen wegweisende Veränderungen durchgesetzt: Die Strafbarkeit von Vergewaltigungen in der Ehe, das Gewaltschutz- und das Gewalthilfegesetz sind, neben vielen anderen, wichtige Errungenschaften für Selbstbestimmung und Gleichstellung.

Wir legen mit diesem Antrag einen umfassenden Reformkatalog vor. Damit wollen wir 2026 zum Wendepunkt für die Sicherheit von Frauen in Deutschland machen.  

1) Digitales Gewaltschutzgesetz

Bereits in der Ampelkoalition haben wir Grüne für ein digitales Gewaltschutzgesetz gekämpft. Jetzt muss es endlich kommen.

Deepfakes werden vor allem für geschlechtsspezifische Übergriffe genutzt, fast ausschließlich zulasten von Frauen sowie TINA*-Personen, etwa durch nicht einvernehmlichen Gesichtsaustausch in Pornomaterial. Dazu zählen auch KI-generierte Nacktaufnahmen, bei denen durch sogenannte „Nudification“-Anwendungen täuschend echte sexualisierte Darstellungen von Personen erzeugt werden, ohne dass diese ihr Einverständnis gegeben haben. Betroffen sind nicht nur Schauspieler*innen und Politiker*innen. Jede FLINTA* kann betroffen sein. Soziale Netzwerke ergreifen keine wirksamen Maßnahmen, Plattformen wie X fördern die Verbreitung durch Reichweite und Engagement. Die Angriffe zielen darauf, Betroffene zu erniedrigen und einzuschüchtern, und sie als Subjekte zu verdrängen. Das beeinträchtigt individuelle Rechte und die demokratische Öffentlichkeit. Die Strafbarkeitslücken müssen geschlossen und Opfer müssen ihre Rechte besser durchsetzen können. Die derzeitigen Möglichkeiten, gegen Diensteanbieter nach dem Kunsturhebergesetz oder dem Digital Services Act (DSA) vorzugehen, sind wenig bis gar nicht effektiv und daher für die Betroffenen unzumutbar.

Deshalb fordern wir einen wirksamen und durchsetzbaren Rechtsrahmen zur Bekämpfung digitaler sexualisierter Gewalt. Die Herstellung und Verbreitung nicht-einvernehmlicher sexualisierter Deepfakes muss strafbar sein. Betroffene müssen effektive Auskunftsansprüche gegenüber Diensteanbietern erhalten, um Täter ermitteln zu können. Auch muss es die Möglichkeit geben, gerichtlich angeordnete Account-Sperren durchzusetzen. Dabei muss sichergestellt werden, dass sich die Adressaten der Rechtsdurchsetzung – insbesondere Plattformen und Diensteanbieter – ihrer Verantwortung nicht entziehen können.

Plattformen sowie Anbieter*innen von Anwendungen, mit denen täuschend echte Deepfakes erzeugt werden können – insbesondere sogenannte „Nudification“- oder Face-Swap-Anwendungen – müssen rechtlich in die Verantwortung genommen werden. Kommen Diensteanbieter ihrer Pflicht nicht nach, Rechtsverstöße wirksam zu verhindern oder zu unterbinden, müssen Betroffene einen Anspruch auf niedrigschwellig durchsetzbaren Schadensersatz erhalten. Hierfür ist ein Mindestschaden festzulegen, der die Dienstanbieter empfindlich trifft und dadurch eine spürbare Sanktionswirkung entfaltet und Anreize für konsequente Prävention schafft.

Wir wollen die Rechtsdurchsetzung für Betroffene substanziell stärken. Viel zu oft werden Betroffene mit den Folgen digitaler Gewalt allein gelassen: Inhalte lassen sich nur schwer entfernen, Verfahren dauern lange, Zuständigkeiten sind unklar. Während sich Gewaltinhalte in Sekunden verbreiten, kämpfen Betroffene oft jahrelang um ihre Rechte und ihre Selbstbestimmung. Deshalb braucht es dringend einen Ausbau niedrigschwelliger Beratungs- und Unterstützungsstrukturen, die digitale Gewalt konsequent mitdenken. In der Gewaltschutzstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention der Stadt Hamburg wurde daher digitale Gewalt auch besonders fokussiert, daran werden wir entschlossen weiter arbeiten. Dies umfasst sowohl die spezialisierte Beratung bei konkreten Fällen und dem Verdacht auf digitale Gewalt, als auch Unterstützung für Betroffene – etwa bei der Sicherung von Beweisen oder der Durchsetzung von Löschungen. Gleichzeitig müssen bestehende Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen strukturell gestärkt werden, um digitale Gewalt kompetent bearbeiten zu können: durch gezielte Schulungen, technische Ausstattung und kontinuierliche Unterstützung im Umgang mit digitalen Tatformen. Auch müssen Betroffene die Möglichkeit haben, sich bei der Durchsetzung ihrer Rechte von zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützen zu lassen, etwa durch Prozessstandschaft. Bei einer erneuten Fortschreibung der Gewaltschutzstrategie, sollen u.a. die Themen digitale Gewalt und Diversität der Geschlechter stärker berücksichtigt werden.

Darüber hinaus ist auch gegen neue Formen digitaler Kontrolle und Überwachung entschieden vorzugehen: Das heimliche Tracking von Personen, etwa durch den Einsatz von Bluetooth-Trackern, stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre dar und muss unter Strafe gestellt werden.

2) Strafbarkeitslücken bei Besitz und Verbreitung von Vergewaltigungsvideos und Voyeursaufnahmen schließen

Der Fall von Gisèle Pelicot hat viele Menschen international erschüttert. Recherchen haben zu Tage gefördert, dass auch Deutschland ein Problem mit dem Phänomen von Chatgruppen und Online-Plattformen hat, in denen sich tausende männliche Nutzer darüber austauschen, wie Frauen betäubt und sexuell missbraucht werden können. Dort werden Anleitungen zur Betäubung mit Medikamenten oder Drogen geteilt, Vergewaltigungen angekündigt und Video- und Bilddateiaufnahmen veröffentlicht, die schwerste reale Vergewaltigungen betäubter und handlungsunfähiger Frauen zeigen.

Deshalb fordern wir eine konsequente Weiterentwicklung des Strafrechts, die den tatsächlichen Unrechtsgehalt sexualisierter Gewalt umfassend abbildet und bestehende Schutzlücken schließt. Der Besitz von Vergewaltigungsvideos Erwachsener muss künftig ebenso wie der Besitz von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen ohne zusätzliche Voraussetzungen strafbar sein. Zudem werden die bestehenden Strafrahmen für die Verbreitung und den strafbaren Besitz derartiger Inhalte dem Ausmaß des Unrechts bislang nicht gerecht – deshalb muss der Strafrahmen angehoben werden.

Darüber hinaus müssen auch vorbereitende und unterstützende Handlungen stärker in den Fokus genommen werden. Das Zugänglichmachen, Verbreiten und der Besitz von Anleitungen zur Betäubung von Opfern müssen unter Strafe gestellt werden. Gleichzeitig braucht es deutlich härtere Strafen für Verbrechen, bei denen K.o.-Tropfen eingesetzt werden, da diese gezielt die Wehrlosigkeit von Betroffenen ausnutzen und besonders schwere Eingriffe in die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung darstellen.

Schließlich ist auch der strafrechtliche Schutz vor voyeuristischen Übergriffen im öffentlichen Raum zu stärken. Heimliches Filmen oder Fotografieren intimer Körperstellen ist bislang nicht durchgängig strafbar, obwohl solche Handlungen – unabhängig davon, ob die betroffenen Personen bekleidet oder unbekleidet sind – einen erheblichen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht darstellen. Wir setzen uns daher für eine Erweiterung des § 184k StGB ein, um den Schutz vor solchen Voyeursaufnehmen wirksam und lückenlos sicherzustellen.

3) Ausschluss von Umgangs- und Sorgerecht bei Gewalt und besserer Schutz im familiengerichtlichen Verfahren

Zum besseren Schutz Gewaltbetroffener ist eine gesetzliche Klarstellung im Umgangs- und Sorgerecht erforderlich, dass die sog. Wohlverhaltensklausel (§ 1684 Abs. 2 BGB) bei vorangegangener Partnergewalt nicht gilt und die Regelvermutung des § 1626 Abs. 3 BGB (Umgang mit beiden Elternteilen) umgekehrt wird. Es ist gut belegt, dass Kinder, die Zeug*innen von häuslicher Gewalt zwischen ihren Eltern wurden, ebenso große Schäden davontragen können wie Kinder, die selbst misshandelt wurden. Auch für das Sorgerechtsverfahren muss gesetzlich klargestellt werden, dass häusliche Gewalt – auch in Form von psychischer Gewalt im Sinne des Artikel 33 Istanbul-Konvention – berücksichtigt werden muss. So käme Deutschland auch seiner Verpflichtung zur Umsetzung des Art. 31 Istanbul-Konvention nach.

Der Schutz von gewaltbetroffenen Personen in familiengerichtlichen Verfahren muss deutlich gestärkt werden. Die Bundesregierung soll zügig das bereits 2024 unter der Ampelregierung begonnene Gesetzesvorhaben fortführen.

Zentraler Baustein muss die Erweiterung und Konkretisierung der Amtsermittlungspflichten der Familiengerichte bezüglich häuslicher Gewalt sein, damit Gewaltvorfälle umfassend geprüft werden und die Anforderungen der Istanbul-Konvention eingehalten werden. In Fällen von häuslicher Gewalt darf es zudem kein Hinwirken auf ein Einvernehmen der Beteiligten geben; es müssen regelhaft getrennte Anhörungen vorgenommen werden. Künftig sollte ein Wahlgerichtsstand eingeführt werden, der das besondere Schutzbedürfnis von Gewaltopfern stärker berücksichtigt. Auch Aspekte wie interne Spezialisierungen bei den Familiengerichten, die Beteiligung des Jugendamtes in Gewaltschutzsachen oder Informationspflichten in Gewaltschutzsachen sollten in die Reform einfließen. Die Rechtslage zur Verarbeitung und Übermittlung von Daten zwischen Polizei und Familiengerichten muss so ausgestaltet werden, dass rechtssicher und ohne Verzögerungen ein effektiver Kindes- und Gewaltschutz durch Informationsaustausch gewährleistet werden kann.

4) Für ein starkes Gewaltschutzgesetz

Auch die Reform des Gewaltschutzgesetzes muss zügig abgeschlossen werden. Die elektronische Fußfessel bei Annäherungsverboten muss bundesweit einheitlich eingeführt werden. Familiengerichte müssen sie in Hochrisikofällen anordnen können. Opfer müssen ein GPS-Gerät erhalten können, das bei Annäherung warnt (spanisches Modell). Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen müssen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Für besonders schwere Fälle muss eine Strafschärfung geregelt werden.

Doch wir brauchen ein Gewaltschutzgesetz, das noch mehr kann. Deshalb fordern wir die Möglichkeit der Deeskalationshaft als scharfes Schwert des Opferschutzes. Sie muss bei Hochrisikotätern greifen, wenn schwere Verstöße und Wiederholungsgefahr vorliegen, um effektiven Schutz zu gewährleisten. Opfer müssen zudem schneller aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter aussteigen können. Deshalb hat Hamburg einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der inzwischen beschlossen ist und vorsieht, dass Opfer im Gewaltschutzverfahren die Zustimmung zur Kündigung einklagen können. Nun ist der Bundestag am Zug.

5) Femizide sind Mord

Nicht jeder Femizid wird in Deutschland als Mord gewertet. Die jüngst erschienene empirisch-kriminologischen Untersuchung zur Tötung von Frauen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. zeigt auf, dass die strafrechtliche Bewertung von Femiziden Defizite aufweist und gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Dabei muss sichergestellt werden, dass auch Transizide, also Tötungen von trans* Personen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität, von dem neuen Mordmerkmal umfasst sind. Hamburg wird sich bei der Gesetzgebung dafür einsetzen, dass Transizide ausdrücklich mitgedacht und rechtssicher einbezogen werden.

Wir fordern, dass künftig sichergestellt ist, dass Femizide an der (Ex-)Partnerin als Mord geahndet werden. Dafür muss ein neues Mordmerkmal in § 211 Abs. 2 StGB eingeführt werden.

6) Nur Ja heißt Ja – für eine konsequente Reform des Sexualstrafrechts

Deutschland hat mit der Reform des Sexualstrafrechts 2016 das sogenannte „Nein heißt Nein“-Modell im Strafgesetzbuch verankert. Zuvor begründeten bei einem sexuellen Übergriff Gewalt, Drohung oder das Ausnutzen einer schutzlosen Lage die Strafbarkeit des Täters. Bei dem „Nein heißt Nein“-Modell kommt es darauf an, dass die betroffene Person die Ablehnung verbal oder durch Gesten für den Täter erkennbar zum Ausdruck bringt. Außerdem sind die Fälle unter Strafe gestellt, in denen es dem Opfer nicht möglich oder zumindest nicht zumutbar ist, den entgegenstehenden Willen zu kommunizieren. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Opfer bedroht wird, nicht bei Bewusstsein ist oder schlichtweg schläft.

Mit der Reform hat Deutschland einen großen Schritt nach vorne gemacht und erhebliche Schutzlücken geschlossen. Dennoch gibt es Reformbedarf. Denn in den Fällen von Schockstarre – einer Reaktion auf eine akute Bedrohungssituation mit einem neurobiologischen Erstarren – können die Betroffenen weder sprechen, noch sich körperlich wehren. Dieses Verhalten ist ein biologischer Schutzmechanismus. In der aktuellen strafrechtlichen Regelung, die einen klar erkennbaren Gegenwillen vorschreibt, treten immer wieder Abgrenzungs- und Beweisprobleme auf.

Auch bei Konstellationen wie dem sogenannten Stealthing, also dem heimlichen Entfernen eines Kondoms gegen den erklärten Willen oder ohne Wissen der Sexualpartner*in, zeigen sich immer wieder Auslegungsprobleme.

Wir wollen nicht länger hinnehmen, dass Opfer immer wieder belegen müssen, dass und wie sie sich gewehrt haben. Wir sagen klipp und klar: „Nur Ja heißt Ja“. Das muss zum Selbstverständnis für die Ausübung von Sexualität mit einer anderen Person endlich die gesellschaftliche Maxime sein und es braucht die juristische Klarstellung, dass jede wesentliche Abweichung vom vereinbarten sexuellen Rahmen ohne erneute Zustimmung strafbar ist.

7) Psychosoziale Prozessbegleitung konsequent ausbauen

Es gibt viele Hürden für die Opfer häuslicher und digitaler Gewalt, Anzeige zu erstatten. Eine liegt in der Angst vor dem Prozess, der Begegnung und Auseinandersetzung mit dem Täter oder den Tätern. Ein bewährtes Instrument, Opfer von schweren Straftaten zu unterstützen, ist die psychosoziale Prozessbegleitung, deren Ausbau wir seit Jahren einfordern.

Derzeit haben nur besonders schutzbedürftige Verletzte schwerer Straftaten einen Anspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung, wie Minderjährige oder Opfer von Sexual- und schweren Gewaltstraftaten. Wir fordern die Ausweitung des Anspruchs auf psychosoziale Prozessbegleitung auch auf Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt, auch wenn die typischen Vergehen Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung oder Nachstellung verwirklicht sind, um Opfern die Angst zu nehmen, einen Prozess nicht durchstehen zu können und somit auch das Anzeigeverhalten zu verbessern.

Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei sollen Verletzte verpflichtend informieren, wenn ein Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung besteht. Bei minderjährigen Opfern soll die psychosoziale Prozessbegleitung automatisch geprüft und von Amts wegen beigeordnet werden. Verfahren mit psychosozialer Prozessbegleitung sollen früher und gezielter berücksichtigt werden, damit Belastungen im Strafprozess für Betroffene sinken. Zusätzlich sollen die Opfer Anspruch auf eine anwaltliche Vertretung bekommen.

8) Fortbildungen, Spezialisierung, Spurensicherung

Hamburg hat bereits ein eigenes breites Fortbildungsangebot für Richter*innen und Staatsanwält*innen, eine eigene Abteilung bei der Staatsanwaltschaft, die auf Beziehungsgewalt spezialisiert ist, sowie seit 2026 auch sieben große Strafkammern, die auf die Verhandlung von schweren Sexualstraftaten spezialisiert sind. Wir wollen diesen Weg weiter gehen und auch bundesweit die Debatte vorantreiben, wie wir über alle Bundesländer hinweg unsere Strukturen verbessern und hervorragend geschultes Personal zum Einsatz bringen können.

Dazu gehört auch die Frage, wie das Sexualstrafrecht in der juristischen Ausbildung verankert werden kann, die Prüfung einer bundesgesetzlichen Fortbildungspflicht für Richter*innen sowie die Verbesserung und Verbreiterung der einschlägigen Fortbildungsangebote. Ebenso braucht es verbindliche Fortbildungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Ermittlungsbehörden, um das Risiko der (Re-) Traumatisierung in Aussagesituationen und Vernehmungen deutlich zu reduzieren.

In Hamburg gibt es auch bereits die Möglichkeit, bei häuslicher Gewalt und Sexualstraftaten anonym Spuren sichern zu lassen, ohne eine Anzeige erstatten zu müssen. Für die „vertrauliche Spurensicherung und Verletzungsdokumentation“ am UKE konnte vor kurzem in Hamburg eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen auf den Weg gebracht werden. Den Zugang hierzu wollen wir verbessern, auch indem wir noch mehr Fortbildungen und Sensibilisierungsangebote für Gesundheitsfachkräfte schaffen. Und leider ist die vertrauliche Spurensicherung auch noch nicht flächendeckend in Deutschland implementiert – auch diese Lücke wollen wir schließen.

Wir wollen die Gesundheitsversorgung von gewaltbetroffenen Frauen, Kindern und TINA*-Personen deutlich stärken. Dazu gehören verbindliche Fortbildungen für Fachkräfte im Gesundheitswesen zum traumasensiblen Arbeiten, damit Gewaltfolgen frühzeitig erkannt und angemessen behandelt werden. Gleichzeitig setzen wir uns für einen bedarfsgerechten Ausbau psychotherapeutischer Angebote ein, um Betroffenen schnellen und verlässlichen Zugang zu Unterstützung zu ermöglichen.

9) Prävention

Als GRÜNE sehen wir außerdem Prävention als eine zentrale Säule: Durch Bildung, Aufklärung und eine Kultur, die Grenzverletzungen nicht relativiert, sondern klar benennt und sanktioniert. Deswegen setzen wir uns für die Stärkung von Gleichstellung und Selbstbestimmung in allen Bereichen der Gesellschaft ein. Ökonomische Unabhängigkeit ist zentral für die Prävention geschlechtsspezifischer und patriarchaler Gewalt, da häufig Frauen in heterosexuellen Beziehungen zu Männern in ökonomischer Abhängigkeit leben und trotz Gewalt Beziehungen nicht leicht verlassen können. In Hamburg gibt es das erfolgreiche sozialräumliche Präventionsprojekt StoP, Stadtteile ohne Partnergewalt, aber auch Angebote für Jugendliche wie das Projekt Commitment. Solche sozialräumlichen, niedrigschwelligen Ansätze wollen wir auch in Zukunft fördern, weiter ausbauen und strukturell absichern.

Gleichzeitig benennen wir klar die Verantwortung: Die überwältigende Mehrheit der Täter sind cis Männer. Das ist eine unbequeme, aber notwendige Wahrheit. Wir verlangen daher eine konsequente Einbindung von Jungen und Männern in Prävention, Bildung und gesellschaftlichen Wandel. Wegschauen ist keine Option – gefragt sind Haltung, positive männliche Rollenbilder, Eingreifen und aktive Unterstützung. Getreu dem Motto „Educate your sons!“. Gewalt beginnt nicht erst bei der Straftat, sondern bei Abwertung, Grenzüberschreitung und fehlendem Respekt. Deswegen braucht es weitere Kampagnen, die für Alltagssexismus und stereotypen Rollenbilder sensibilisieren.

Unser Ziel ist es, durch Aufklärung und Bildung patriarchale Strukturen immer weiter abzubauen und Misogynie entschieden entgegenzustehen. 

10) Ausbau der Beratungsstrukturen und Umsetzung des Gewalthilfegesetzes

Im Februar 2025 wurde im Bundestag das Gewalthilfegesetz beschlossen, ein Meilenstein für den Gewaltschutz. Frauen erhalten dadurch einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Bis 2031 müssen die Bundesländer ihre Gewalthilfeinfrastruktur nun massiv ausbauen, um die Vorgaben des Gesetzes und der Istanbul-Konvention zu erfüllen. Für diesen Ausbau erhält Hamburg in den kommenden Jahren insgesamt 16,84 Mio. Euro an Bundesmitteln. Die Mittel sollen insbesondere für zusätzliche Frauenhausplätze sowie für den Ausbau von ambulanten Fachberatungs- und Interventionsstellen eingesetzt werden. Sie dienen ausdrücklich dem Ausbau des bestehenden Hilfesystems und dürfen nicht zur Schließung bestehender oder neu entstehender Finanzierungslücken verwendet werden. Hamburg verfügt über historisch gewachsene und bewährte Strukturen im Gewaltschutz. Diese autonomen Strukturen sind eine zentrale Säule des Hilfesystems und müssen im Zuge des Ausbaus gestärkt werden. Die Stabilität dieser Strukturen trägt auch zur langfristigen Resilienz des Hilfesystems bei. Beim Ausbau muss folgendes besonders Beachtung finden: Menschen, die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind, haben einen besonderen Unterstützungsbedarf und stoßen häufig auf Barrieren, die sie daran hindern Beratung und Unterstützung anzunehmen. Wir wollen die Angebote daher konsequent auf ihre Inklusivität und niedrigschwellige Erreichbarkeit hin überprüfen sowie gezielt weiterentwickeln und ausbauen.

Zur Realität des Gewalthilfegesetzes gehört jedoch auch seine diskriminierende Enge: Es schützt nur Frauen und nicht trans*, inter*, nichtbinäre und agender Personen. Diese Einschränkung wurde von der CDU-Bundestagsfraktion aktiv durchgesetzt. Die Istanbul-Konvention kennt diese Einschränkung nicht – sie verpflichtet dazu, alle potenziell Betroffenen vor patriarchaler und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Hamburg wird sich dem entgegenstellen und diese Personengruppen bei der Umsetzung des Gesetzes ausdrücklich berücksichtigen. Dafür fordern wir den Senat auf, unverzüglich zu prüfen, wie spezialisierte oder zumindest kompetent ausgestattete Beratungsangebote für diese Zielgruppen geschaffen werden können, und dem Parlament darüber im Rahmen der Bedarfsanalyse zu berichten. Wir setzen uns zudem auf Bundesebene dafür ein, diese Gesetzeslücke zu schließen.

Für das Ende patriarchaler Gewalt!

Gewalt gegen Frauen ist kein Schicksal. Gewalt gegen queere Menschen sowie trans*, Inter, nichtbinäre und agender Personen ist kein Zufall. Sie ist Ergebnis patriarchaler Machtstrukturen und kann – und muss – politisch wie gesellschaftlich beendet werden. Digitale Gewalt ist dabei kein Nebenschauplatz, sondern eine zentrale Herausforderung für Gleichstellung, Selbstbestimmung und unsere Demokratie im digitalen Zeitalter. Mit diesem Antrag legen wir eine umfassende Reformagenda vor, die Täter konsequent in die Verantwortung nimmt, Betroffene wirksam schützt und strukturelle Ursachen entschlossen angeht. Jetzt kommt es darauf an, diesen Anspruch in konkretes Handeln zu übersetzen – entschlossen, ressortübergreifend und mit der notwendigen Priorität.

Für uns GRÜNE ist klar: Eine Gesellschaft, in der Frauen und Mädchen sowie inter, nichtbinäre, trans* und agender Personensicher leben können – zuhause, im Netz und im öffentlichen Raum –, ist kein fernes Ziel, sondern Maßstab unseres politischen Handelns.

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