Sozial gerechte Bodenpolitik in der Hamburger Verfassung verankern

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Am 2. November 2022 verkündete die rot-grüne Koalition die Einigung mit den Volksinitiativen „Boden & Wohnraum behalten – Hamburg sozial gestalten! Keine Profite mit Boden & Miete!“ und „Neubaumieten auf städtischem Grund – für immer günstig! Keine Profite mit Boden & Miete“. Entsprechende Anträge der Fraktionen von SPD und Grüne werden im November 2022 in die Bürgerschaft eingebracht. Bestandteil der Einigung mit der Volksinitiative „Boden & Wohnraum behalten – Hamburg sozial gestalten! Keine Profite mit Boden & Miete!“ ist eine Verankerung von sozialgerechter Bodenpolitik in der Hamburgischen Verfassung. Um künftig Grundstücke, die sich im Eigentum der Stadt Hamburg befinden, grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht zu vergeben, soll folgendes Gesetz zur Verfassungsänderung beschlossen werden:

Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg

Die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 100-a), zuletzt geändert am 3. November 2020 (HmbGVBI. S. 559), wird wie folgt geändert:

1. Artikel 72 Absatz 6 erhält folgende Fassung:

„(6) Zur Gewährleistung der Wohnraumversorgung soll das Eigentum an Grundstücken der Freien und Hansestadt Hamburg, die für den Wohnungsbau bestimmt sind, grundsätzlich nicht an Dritte übertragen werden. Das Nähere regelt ein Gesetz, das insbesondere im öffentlichen Interesse liegende Übertragungen zulassen kann. Eigentumsübertragungen von Grundstücken im Sinne von Satz 1 sind nur zulässig, wenn sie durch Gesetz oder auf Beschluss der Bürgerschaft zugelassen sind. Im Übrigen ist die Veräußerung von Staatsgut, die nicht zum regelmäßigen Gang der Verwaltung gehört, nur auf Beschluss der Bürgerschaft zulässig.“

2. Hinter Artikel 73 wird folgender Artikel 73a eingefügt:

„Artikel 73a
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert und unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Schaffung, die Erhaltung und die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen. Sie wirkt in der Bauleitplanung nach Maßgabe des geltenden Rechts insbesondere auf die Berücksichtigung der Belange des Wohnens, der Wirtschaft und der Infrastruktur durch Maßnahmen der Innenentwicklung sowie durch die Ausweisung neuer Bauflächen unter Berücksichtigung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen hin.“

Beschluss:

Die Landesmitgliederversammlung begrüßt die Einigung der Bürgerschaftsfraktionen von Grünen und SPD mit der Volksinitiative „Boden & Wohnraum behalten – Hamburg sozial gestalten! Keine Profite mit Boden & Miete“ und bittet die Grüne Bürgerschaftsfraktionen, ihre Bemühungen um einen breiten Konsens für die oben dargestellte Verfassungsänderung fortzusetzen.