Positionspapier der LAG Digitales und Medien: Das Recht auf analoges Leben

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Recht auf analoges Leben (als Bürgerrecht):

Nicht alle Menschen sind Willens oder fähig die digitalen Dienste voll zu nutzen. Das gilt nicht nur für ältere Menschen, sondern beispielsweise auch für andere Gruppen, wie Obdachlose oder Sehbehinderte oder Leute denen die finanziellen Mittel zur Nutzung fehlen. Ebenso ist auf dem Land der Mobilfunkempfang oder die Datenbandbreite nicht überall ausreichend, um alle digitalen Dienste nutzen zu können. Zusätzlich gibt es Menschen, die digitale Dienste sehr zurückhaltend nutzen, da sie schlechte Erfahrungen durch Cyberkriminalität gemacht haben oder die geforderten Datenschutzbestimmungen nicht akzeptieren wollen. Zudem hat nicht jede*r einen Rechner, sei es wegen Pfändung oder Beschlagnahmung als Beweismittel.

Wir fordern daher ein Recht darauf, dass Dienstleistungen für Privatpersonen, die für ein normales Leben und eine Teilhabe in der Gesellschaft notwendig sind (z. B. Banken, Behörden, Ärzte, ÖPNV….), auch analog angeboten werden; d.h. dass diese Dienste auch ohne Internet, Smartphone oder Rechner und E-Mail-Adresse genutzt werden können. Diese Forderung betrifft damit nicht nur Behörden, sondern auch Firmen, die entsprechende Dienstleistungen anbieten. Das bedeutet nicht, dass bestehende kostenintensive Strukturen (wie z.B. Fahrkartenautomaten im ÖPNV) unbedingt erhalten werden. Es bedeutet ebensowenig, dass Prozesse nicht digitalisiert werden dürfen. Bei der Gestaltung digitaler Prozesse ist aber ein analoger Zugang mitzudenken (z.B. die Möglichkeit eine Prepaid-Karte am U-Bahn-Kiosk zu kaufen oder aufzuladen oder Telefondienste durch Telefonbots oder ein Bürgerbüro zu unterstützen). Zudem können analoge Zugänge die Katastrophenresilienz erhöhen.

Weiterhin sind überzogene Gebühren und Gebührenerhöhungen für analoge Dienstleistungen (wie derzeit bei Banken üblich) zu unterbinden.