LAG-Energie – Positionspapier: ENERGIENETZE IN BÜRGERINNENHAND! – NEUE ENERGIE FÜR HAMBURG!

PDF

Die Hamburger Energienetze, bestehend aus dem Gas-, Strom- und Fernwärmenetz, verlaufen quer durch die Stadt unter öffentlichem Grund und Boden. Hamburg hat mit Vattenfall (Strom und Fernwärme) und E.ON (Gas) jeweils befristete Konzessionsverträge abgeschlossen, die ihnen erlauben, die öffentlichen Straßen und Wege für ihre jeweiligen Netze zu nutzen. Die Konzessionen für das Hamburger Stromnetz und die Fernwärmeversorgung laufen Ende 2014 aus. Die Konzession für das Gasnetz ist zu Ende 2016 kündbar.

Das Stromnetz (Endschaftstermin: Ende 2014) und Gasnetz (Endschaftstermin 2015) sind bundesrechtlich regulierte Aktivitäten mit jeweils regulierter Renditespanne. Sie betreffen nur das Verteilnetz und nicht die Erzeugung und den Vertrieb. Die gesetzliche Endschaftsklausel der Konzessionsverträge greift hier alle 20 Jahre neu.

Dagegen ist das Fernwärmenetz (Endschaftstermin: Ende 2014) ein System mit Erzeugungsanlagen, Verteilnetz und Vertrieb und gesetzlich unreguliert. Das bedeutet im Bereich der Fernwärme, dass hier nur eine einmalige Chance besteht das Netz zurückzukaufen, bevor es „für immer und ewig“ vergeben wird.

Das Vergabeverfahren der Konzession für das Fernwärmenetz ist nicht wie bei den anderen beiden Netzen gesetzlich geregelt. Jedoch hat sich die Stadt in einem notariell beglaubigten Vertrag beim Verkauf der HEW das Recht zusichern lassen, nach 20 Jahren das Fernwärmenetz mitsamt den Erzeugungsanlagen und den Kunden wieder selbst zu übernehmen.

Die Kommune muss die Konzession für das Strom- und Gasnetz über eine gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Ausschreibung neu vergeben. Sie hat während der Bewerbungsphase mit allen Unternehmen gleich umzugehen. Bei der Entscheidung, wer die Konzession bekommt, sind durch die Stadt u.a. streng netzbezogene Qualitätsmaßstäbe zu beachten. Hamburg darf aber auch die Kriterien, die der neue Netzbetreiber erfüllen muss, mitbestimmen. Ein wichtiger Punkt sollte dabei der kommunale Einfluss sein. Die Möglichkeit die Netze kommunale zu übernehmen, ergibt sich aus dem Grundgesetz Artikel 28 Abs. 2 und wird durch aktuelle Urteile gestützt. Entscheidet sich die Stadt für ein neues Unternehmen oder beteiligt sich selbst mit einem öffentlichen Unternehmen an der Ausschreibung, verliert der alte Netzbetreiber seine jeweilige Konzession. Er muss dann das entsprechende Energienetz an das neue Unternehmen verkaufen. Der Wert des Netzes wird dabei durch Gutachten bestimmt, die Wertbestimmung ist dabei gesetzlich geregelt  (Ertragswertmodell). An einem bestimmten Stichtag übernimmt das neue Unternehmen das Netz, mit dem Betrieb geht in der Regel auch das Personal auf den neuen Betreiber über.

Die Leitungen für Strom, Gas und Fernwärme sind natürliche Monopole. Wir meinen daher, dass die Energieverteilung und bei der Fernwärme auch die Energieversorgung zur Daseinsvorsorge gehört und damit eine öffentliche Aufgabe ist. Die Aufgabe muss transparent gestaltet sein und gehört daher in die Hand der Stadt unter Beteiligung der Hamburger Bürgerinnen und Bürger.

Daseinsfürsorge

Inwiefern dient die Rekommunalisierung den Hamburger Bürgerinnen und Bürgern? Welche Rolle spielt der Staat dabei?

  • Kommunale Netze stellen ein natürliches Monopol im Bereich der Daseinsvorsorge dar und sind eine öffentliche Aufgabe der Grundversorgung – analog der Wasserver- und -entsorgung. Wir wollen, dass nicht die Profitinteressen von Konzernen maßgeblich sind, sondern unsere Interessen als HamburgerInnen.
  • Möglichkeit der Kostenkontrolle: Fairness-Prinzip – realistischer Preis. Die Netzentgelte müssen transparent und sozialverträglich im Sinne des Gemeinwohls gestaltet sein. Ziel darf es nicht sein übermäßige Renditen zu erwirtschaften.
  • Die Fernwärme bleibt aufgrund einer Fehlentscheidung des Hamburger SPD-Bürgermeisters Scholz unreguliert: Darüber hinaus hat er die Konzession für Fernwärme an Vattenfall „auf immer und ewig“ vergeben. Er hat uns Hamburger Bürgerinnen und Bürgern dabei die Chance genommen, nach 20 Jahren das Fernwärmenetz zurückzukaufen. Dies ist zutiefst undemokratisch und entspricht nicht dem Leitgedanken der Grundversorgung in öffentlicher Hand. Wir fordern deshalb im Nachhinein korrigierend einzugreifen und die Unregulierung für das Fernwärmenetz zurückzunehmen, um den Hamburger Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben für ihre Grundversorgung selbst verantwortlich zu sein.

Gesellschaftspolitische Gestaltung

Inwiefern dient eine Rekommunalisierung der Netze der Einflussnahme/Gestaltungsfähigkeit durch die Bürgerinnen und Bürger?

  • Die Rekommunalisierung ermöglichst eine aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am Gestaltungsprozess: Dies betrifft zum einen die finanzielle Beteiligung als auch die Beteiligung an Entscheidung- und Gestaltungsprozessen. Wir wollen, dass sich die HamburgerInnen aktiv an der Gestaltung ihrer Energieversorgung beteiligen können. Eine direkte Bürgerbeteiligung an den Netzen kann unter anderem durch eine Energiegenossenschaft entstehen die zusammen mit ihren Mitgliedern Anteile an den Netzen oder einem Gemeinschaftsunternehmen mit der Stadt erwirbt.
  • “Sozialverträgliche Energiewende”: Die Netzentgelte müssen für alle Hamburg Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben und nicht die Gewinne des Unternehmens im Vordergrund stehen.
  • Transparenz schaffen: Wir wollen keinen Geheimverträge mehr, sondern Transparenz über alle wichtigen Unterlagen. Die Geschäftspolitik z.B. über die Preisgestaltung muss nachvollziehbar werden!

Energiepolitik

Welchen positiven Einfluss kann eine Rekommunalisierung der Netze auf die Energiepolitik nehmen? Ressourcenschutz, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien für Hamburg heißt z. B.

  • Die Netze müssen für die den Ausbau der Erneuerbaren Energien fit gemacht werden und die notwendige Netzinfrastruktur für eine Vollversorgung mit regenerativer Energie schnellstmöglich bereitgestellt werden. Auf Seiten der Endverbraucher muss das Lastmanagement ausgebaut werden. Versorgungsseitig hat sich die Technik der zentralen Großkraftwerke auf Basis von Kohle und Atom überholt. Wir brauchen ein modernes Netz, welches die Anforderungen (100% Ökoenergie) von morgen bewältigen kann.
  • Klimaschutz mit Blick auf Gebäude und Energie: Für eine vorausschauende Energiepolitik muss Netzpolitik mit energetischer Gebäudesanierung stärker koordiniert werden (z.B. durch Konzepte und Umsetzung der energetischen Quartierssanierung). Über 80% Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2050 lassen sich im Gebäudesektor nur erreichen, wenn sowohl der Energieverbrauch der Gebäude durch Dämmung um mind. 60% reduziert wird als auch der Primärenergiefaktor auf der Versorgungsseite um mind. 60% verringert wird.
  • Gesetzliche Regulierung des Fernwärmenetzes: Öffnung der Netze für Dritte und Begrenzung der Rendite durch eine Landesgesetz analog zur gesetzlichen Regulierung bei Strom und Gas auf Bundesebene. Schaffung eines Vorrangsprinzips im Fernwärmenetz für Erneuerbare Wärme analog zum EEG für Strom; Verpflichtung der Netzbetreiber regenerativen Wärme vorrangig ins Netz einzuspeisen, zu übertragen und zu verteilen.
  • Energiesparen stellt einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende dar: Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde Energie muss gar nicht erst erzeugt werden. Konzerne wollen jedoch verkaufen und nicht sparen. Die Energieberatung von Haushalten und von Industrie und Gewerbe in Hamburg muss in einer Hamburger Energieagentur zentral ausgebaut werden. Diese soll vorhandene Einrichtungen und Institutionen im Bereich der Energieberatung (Wohnungsbaukreditanstalt / künftige Hmb. Investitions- und Förderbank, BSU/Unternehmen für Ressourcenschutz, Hamburg Energie) einbinden und zu einer Hamburger Marke nach Vorbild der Berliner Energieagentur entwickeln. Ziel muss sein fachliche Beratung, Planung, Projektsteuerung, und Förderberatung für Bundes- und Landesprogramme aus einer Hand anzubieten.
  • Nachhaltigkeit: Im Rahmen der Energiewende müssen und wollen wir darauf achten, dass die Erzeugung besonders bei Biomasse nachhaltig bleibt. Dies bedeutet, dass vor allem im Wärmesektor die Forderung allein nach Umstellung auf 100% Erneuerbare Energien nicht hinreichend und nicht zielführend ist, sondern Effizienz ein Leitgedanke sein muss.

(Bürger-)Energiewende

Inwiefern dient eine Rekommunalisierung dem Ziel der Energiewende?

  • Die SPD sagt „ihre Energiewende“ mit Vattenfall ABER: Wir GRÜNE wollen die Energiewende mit allen, als demokratischen Prozess unter Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger.
  • Öffnung der Fernwärmenetze für Regenative Energieträger und Abwärme aus industrieller Produktion.
  • direkten Einfluss auf klimafreundliche Fernwärmeerzeugung über eigene Erzeugungsanlagen nehmen
  • Netze zur Informationsverteilung bzw. Verarbeitung
  • Intelligente Netze: Die Schwankungen der Netze muss sowohl von der Angebotsseite als auch von der Verbrauchsseite ausgeglichen werden können. (SmartGrid, Lastenmanagement, Demand Side Management, Bedarfsgerechte Einspeisung etc.).

Nachhaltige Gewinne

Welchen finanziellen Nutzen (Profit) bringt eine Rekommunalisierung der Netze?

  • Förderung der Regionalen Wertschöpfung
  • Möglichkeit der finanziellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger z.B. durch Genossenschaftsbeteiligung.
  • Wir wollen, dass die Gewinne aus dem Netzbetrieb in Hamburg bleiben!