Das Verbot der doppelten Staatsbürgerschaft muss vollständig aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen werden. Es darf hier keine Kompromisse oder weitere Hindernisse für intergrationswillige Migranten geben.
Die §§ 10 Abs.1 Nr. 4, 12, 25, 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes müssen ersatzlos gestrichen werden. Das Verbot der doppelten Staatsbürgerschaft stellt vor allem für türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein großes Hindernis für eine vollständige Integration auch in die Rechtsstellung eines Deutschen dar, da ihnen nicht erlaubt wird, neben der deutschen die alte Staatsangehörigkeit beizubehalten.
Viele gut integrierte Migrantinnen und Migranten unterhalten noch starke Bindungen an ihre frühere Heimat und möchten auch bestimmte Rechtsstellungen nicht verlieren, die sie mit deren Staatsangehörigkeit haben. Sie wünschen sich aber gleichzeitig die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft, um hier an allen Rechten und Pflichten eines deutschen Staatsbürgers teilhaben zu können.
Weder im Inland noch völkerrechtlich bereitet die mehrfache Staatsbürgerschaft Probleme. Sowohl internationales Völkerrecht als auch das deutsche Recht haben klare Regelungen bei mehrfacher Staatsangehörigkeit vorgesehen. Art. 5 Abs. 1 S.2 EGBGB: „Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.“
Die Streichung des Verbots der doppelten Staatsbürgerschaft aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz ist seit langem eine der Kernforderung der Grünen (als auch der SPD und anderer Parteien) in Bezug auf das Einbürgerungsrecht. Daher muss an die Verhandlungspartner der Koalitionsgesprächen in Berlin dringend appelliert werden, diesen Anachronismus komplett aus dem Gesetz zu streichen und sich nicht mehr auf halbherzige Kompromisse einzulassen.