Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2015

Die Landesmitgliederversammlung möge den geänderten Haushaltsplan 2015 mit den in der kompakten Ansicht in der Spalte „2015 Nachtrag“ dargestellten Veränderungen als Nachtragshaushalt beschließen.

Begründung und Erläuterung

Nach der Bürgerschaftswahl im Februar und der erfolgten Regierungsbildung besteht Klarheit über die aktuelle und zukünftige finanzielle Situation des Landesverbandes. Diese wirkt sich bereits auf das aktuelle Haushaltsjahr aus, über das ein Beschluss getroffen werden muss. Nachrichtlich liegt außerdem eine geänderte mittelfristige Finanzplanung bis zum Haushaltsjahr 2020 mit dem nächsten Bürgerschaftswahlkampf bei.

Durch die auf der LMV am 27. September 2014 verabschiedete „Regelung zur Höhe der MandatsträgerInnenbeiträge in der 21. Legislaturperiode“ sowie das verbesserte Wahlergebnis auch in absoluten Stimmen vom 15. Februar 2015 ergeben sich für den Landesverband in den nächsten fünf Jahren Mehreinnahmen. Diese sollen dahingehend verwendet werden, um vier Ziele zu erreichen:

1. Aufbau eines Finanzpolsters, um die Wahlkämpfe 2017 (Bundestag), 2019 (Europa- und Bezirkswahlkampf) sowie vor allem 2020 (Bürgerschaft) erfolgreich bestreiten zu können.

2. Bessere Ausstattung der Landesgeschäftsstelle gegenüber der Planung

3. Anpassung der Gehälter der Landesgeschäftsstelle

4. Professionalisierung des Landesvorstandes

Aufbau eines Finanzpolsters

Um Wahlkämpfe nicht auf Schulden finanzieren zu müssen, ist die mittelfristige Finanzplanung an einem Zyklus von Bürgerschaftswahlkampf zu Bürgerschaftswahlkampf orientiert. Bis zum nächsten Bürgerschaftswahlkampf muss das Vermögen des Landesverbandes so angewachsen sein, dass er ohne Probleme den nächsten Bürgerschaftswahlkampf finanzieren kann. Daher ist die mittelfristige Finanzplanung so angelegt, dass durch positive Jahresabschlüsse Vermögensaufbau betrieben wird. Mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt für 2015 ist dieses Ziel trotz des zum Jahresende gegenüber dem ursprünglichen Plan niedrigeren Vermögen dennoch möglich, da die Einnahmenentwicklung wie erläutert in den nächsten Jahren positiver ist als ursprünglich angenommen.

Ausstattung der Landesgeschäftsstelle

Schon in der Vergangenheit hatte sich gezeigt, dass die Landesgeschäftsstelle an Kapazitätsgrenzen stößt, um alle erwarteten Aufgaben lösen zu können. Vorübergehend war daher eine bis zum 31.03.2015 befristete Stelle „kaufmännische Assistenz“, die zur Unterstützung der Landesgeschäftsführung und des Finanzreferats eingesetzt wird, geschaffen worden. Diese Stelle hat sich bewährt und soll fortgeführt werden.

Anpassung der Gehälter in der Landesgeschäftsstelle

In den Oppositionsjahren waren sich der Landesvorstand und die Beschäftigten des Landesverbandes einig, dass diese bei den Gehaltserwartungen zurückhaltend sind. Es war stets klarer Konsens, dass die langjährige Geduld und Bereitschaft zu Überstunden ein Vorschuss auf eine Verbesserung der Gehälter sind, sobald sich die Finanzlage des Landesverbandes im Regierungsfall entspannt. Mit dem Ausgleich der Überstunden und verbesserten Gehältern ist der Landesverband im Wettbewerb um gutes Personal mit Fraktion und Regierungsmitgliedern zudem in einer guten Position.

Professionalisierung des Landesvorstandes

Bislang erhalten die Sprecherin und der Sprecher sowie die/der Schatzmeisterin eine sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung. Die Landesmitgliederversammlung hat im Haushalt dafür in den vergangene Jahren je 48.000 EUR eingestellt, die jedoch nie voll ausgeschöpft wurden. Dies war möglich, da Sprecherin und Sprecher Mandate in der Bürgerschaft sowie im Bundestag hatten und die Sprecherin zudem lange Zeit in Teilzeit sowie der Schatzmeister in Vollzeit berufstätig waren.

Die Erfahrung der letzten vier Jahre sowie die Erfahrung aus der letzten Regierungsbeteiligung zeigen, dass wir einen geschäftsführenden Landesvorstand benötigen, der sich noch mehr auf Politik in und für Hamburg konzentrieren kann, als bisher. Mit einer vergleichbaren beruflichen Situation wie in den letzten vier Jahren läuft die notwendige Verzahnung zwischen Partei, Fraktion und Senat Gefahr, zu Ungunsten der Partei aus rein zeitlichen Gründen auf der Strecke zu bleiben. Deshalb möchte der aktuelle Landesvorstand dem zukünftigen Landesvorstand durch höhere Mittel für die Aufwandsentschädigung ermöglichen, ein System zu entwickeln, in dem Sprecherin und Sprecher sowie Schatzmeister/in die eigene Erwerbstätigkeit reduzieren können, ohne im monatlichen Nettoeinkommen und der Rentenerwartung negativ betroffen zu sein. Gleichzeitig ist es jedoch nicht das Ziel, das Amt im geschäftsführenden Landesvorstand finanziell so attraktiv zu gestalten, dass eine Bewerbung um das Amt aus finanziellen Motiven erfolgt.

Der Haushalt gibt dabei allerdings nur eine Obergrenze vor für die Entschädigung des Landesvorstandes als ganzem. Die genaue Ausgestaltung innerhalb des Landesvorstandes wird nach unserer Satzung in einer Entschädigungsordnung geregelt, die sich der neue Landesvorstand geben muss und die der Bestätigung durch den Landesfinanzrat bedarf.

Auswirkungen auf den Haushalt

Um die Ziele „Ausstattung der Landesgeschäftsstelle“, „Anpassung der Gehälter in der Landesgeschäftsstelle“ sowie „Professionalisierung des Landesvorstandes“ zu erreichen werden mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt um 73.000 EUR höhere Personalausgaben eingeworben. Diese Steigerung verteilt sich zu 44.500 EUR auf das Personal in der Landesgeschäftsstelle und zu 28.500 EUR auf die Erhöhung der Mittel für den Landesvorstand.

Weitere Änderungen zwischen Plan 2015 und Nachtrag 2015

MandatsträgerInnenbeiträge: Diese umfassen die MandatsträgerInnenbeiträge der Bürgerschafts- und Bundestagsabgeordneten. Der Plan 2015 war von 16 Bürgerschaftsabgeordneten ausgegangen, die Fraktion umfasst nun aber weiterhin 14 Abgeordnete. Daher wird der Ansatz angepasst.

Spenden natürlicher Personen: Die Steigerung kommt dadurch zustanden, dass hier die Beiträge der Regierungsmitglieder gemäß der Regelung vom 27. September 2014 einfließen.

Spenden juristischer Personen: Anpassung an das Ist nach dem Bürgerschaftswahlkampf.

Sonstige Einnahmen: Abgesenkt, Teile der hier erwarteten Einnahmen werden als „Zuschüsse“ gebucht.

Zuschüsse Erhöht im Gegenzug zur Absenkung bei „Sonstige Einnahmen“.

Sachausgaben Geschäftsbetrieb: Leichte Erhöhung in Reaktion auf vorläufigen Abschluss 2014

Sachausgaben politische Arbeit: Leichte Reduzierung, da Ausgaben für CSD zwischen Landesverband und Kreisverbänden wie immer geteilt werden. Veranschlagt waren hier Vollkosten.

Sachausgaben Wahlkampf: Aufgrund vorläufigem Abschluss leichte Reduzierung möglich.

Sachausgaben sonstige: Hier sind mögliche Forderungsausfälle enthalten, deren kalkuliertes Risiko automatisch steigt, wenn Einnahmen steigen. Außerdem erhöht durch Kosten für Schiedsgerichtsverfahren.

Zuschüsse an Gliederungen: Erhöht, da noch Rechnungen vom Bundesverband über Ko-Finanzierungsanteile an gemeinsamen Projekten erwartet werden.