Beschluss Satzungsänderungen: Antragsschluss des Landesausschusses

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§ 9 der Satzung zum Landesausschuss wird um folgenden Absatz ergänzt:

(5) Die Antragsfrist für eigenständige Anträge endet 7 Tage vor dem Landesausschuss. Die Versammlung kann die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen beschließen, welche sich auf Ereignisse beziehen, die nach der ordentlichen Antragsfrist eintreten.