Allgemeines
Die Besteuerung von Kaffee ist umstritten. Parteiübergreifend wird über diese jahrhundertealte Steuer regelmäßig diskutiert. Bürgerinitiativen versuchten in der Vergangenheit mit Petitionen den Bundestag dazu zu bewegen diese Steuer abzuschaffen. Bisher vergeblich.
Die Kaffeesteuer fließt dem Bund zu. Das Steueraufkommen betrug in den letzten Jahren rund 1 Mrd. pro Jahr und liegt somit bei ca. 0,16 % des deutschen Gesamtsteueraufkommens und bei ca. 0,08 % wenn man alle Staatseinnahmen berücksichtigt (Steuern, Sozialversicherungen, etc.). Wie alle anderen Lebensmittel, unterliegen Kaffee und Kaffeeprodukte zusätzlich auch der Umsatzbesteuerung: 7% im Einzelhandel, 19% in der Gastronomie.
Die Kaffeesteuer ist eine Mengensteuer. Für Röstkaffee liegt der Steuersatz bei 2,19 Euro/kg, für löslichen Kaffee bei 4,78 Euro/kg, bei kaffeehaltigen Waren gestaffelt nach dem Gehalt an Röst- oder löslichem Kaffee je kg der Ware. Im Grundsatz wird Kaffeesteuer erhoben auf Kaffee, der im Steuergebiet dem Endverbrauch zugeführt wird. Die Ausfuhr von Kaffee ist daher steuerbefreit, die Einfuhr aus anderen Gebieten (auch im Wege des Versandhandels) führt zum Entstehen der Steuerpflicht. Für Kleinstmengen, von zum Beispiel Touristen, gibt es Ausnahmeregelungen.
Ursprünglich galt die Kaffeesteuer als Luxussteuer. Mittlerweile wird Kaffee in allen Bevölkerungsschichten zu gleichen Anteilen getrunken. Durchschnittlich 150 Liter Kaffee im Jahr trinkt jeder Deutsche im Schnitt. Lange galt er als ungesund. Er entziehe dem Körper Wasser, sorge für hohen Blutdruck, übersäuere das Blut und sei nicht gut fürs Herz. Gleich mehrere Ernährungsstudien, die die Wirkung von Kaffee kritisch untersuchten, konnten die angeblichen negativen Effekte aber nicht nachweisen.
Die Idee, nur Fairtradekaffee von der Kaffeesteuer zu befreien, ist nicht umsetzbar: Fairtrade ist keine staatlich definierte Norm. In Deutschland wird das Label “Fairtrade” von mehreren NGOs herausgegeben. Damit fällt “Fairtrade” als klar definiertes Kriterium im Rahmen der Besteuerung (quasi als Nichtbesteuerungskriterium) aus.
Argumentation
Die Kaffeesteuer ist nicht mehr zeitgemäß. Sie war ursprünglich eine Luxussteuer, heute ist Kaffee aber eher ein Grundnahrungsmittel. Grundnahrungsmittel sind steuertechnisch anders zu behandeln sie sollten eher günstiger als teurer sein. Auch sonst gibt es keine Rechtfertigung für die Beibehaltung der Kaffeesteuer. Die Notwendigkeit einer Lenkungsfunktion wie bei der Tabakoder der Alkopopsteuer ist nicht gegeben. Gesundheitliche Ziele brauchen beim Kaffee nicht verfolgt werden. Die Kaffeesteuer ist somit eine zusätzlich und willkürlich erhobene Verbrauchsteuer auf den Konsum von Kaffee. Das ist nicht nachzuvollziehen, es gibt schließlich auch keine Tee, Kartoffelchipsoder Colasteuer.
Der Verbraucher würde direkt profitieren. Die Angst, dass mit einer Abschaffung der Kaffeesteuer nur die Margen der Anbieter steigen würden, die Endpreise sich aber nicht verändern, ist unbegründet. Der Wettbewerb auf dem Kaffeemarkt ist groß genug um für ein Weiterreichen der günstigeren Preise an den Verbraucher zu sorgen. Außerdem haben Teile der Kaffeewirtschaft bereits eine transparente Weiterreichung der günstigeren Preise an den
Verbraucher angekündigt.
Das Steueraufkommen bei der Kaffeesteuer ist so gering, dass der Ausfall leicht durch andere Steuerarten aufgefangen werden kann. In Zeiten von Rekordeinnahmen bei den Steuern sowieso. Eine Abschaffung wäre also auch im Sinne einer Steuersystemvereinfachung. Da in Europa nur noch sehr wenige Länder die Kaffeesteuer erheben, wäre eine Abschaffung auch ein Schritt zu einer europäischen Steuerharmonisierung.
Die aus grüner Sicht interessante Idee, nur Fairtradekaffee von der Kaffeesteuer zu befreien, ist aus den oben beschriebenen Gründen nicht sinnvoll. Außerdem bleibt in so einem Fall die Ausgangsfrage bestehen warum Kaffee generell anders besteuert werden soll als andere Lebensmittel. Wenn man Fairtradeoder Biolebensmittel günstiger besteuern möchte, dann muss es eine Regelung für alle Bereiche geben, nicht nur für Kaffee.
Fazit
Kaffee ist ein Grundnahrungsmittel und sollte steuerlich nicht verteuert werden. Eine Lenkungsfunktion wie bei Tabak oder Alkopops ist bei Kaffee nicht notwendig. Eine Besteuerung von Kaffee ist daher willkürlich. Da das Steueraufkommen bei der Kaffeesteuer sehr gering ist, wäre eine Abschaffung kein Problem für den Staatshaushalt. Die Verbraucher würden direkt profitieren und das Steuersystem vereinfacht werden. Eine Steuerbefreiung nur von Fairtradekaffee macht mangels verlässlicher Besteuerungsgrundlage keinen Sinn. Deswegen: Kaffeesteuer insgesamt abschaffen!