LAG-Queer – Positionspapier: Forderungen zum Regierungsprogramm Kapitel Queere Geflüchtete und Internationale Beziehungen

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Queere Geflüchtete und andere queere Migrant*innen sind außerhalb, aber insbesondere auch innerhalb, ihrer jeweiligen Migrant*innencommunities spezifischen Bedrohungs-, Diskriminierungs- und Ausgrenzungssituationen sowie Integrationshemmnissen ausgesetzt. Daraus entsteht ein besonderes Schutzbedürfnis und die Notwendigkeit zielgruppengenauer Unterstützung. Wir setzen uns dafür ein, dass Hamburg die in dieser Hinsicht eingeleiteten Maßnahmen fortsetzt und, wo sinnvoll, intensiviert bzw. ausbaut. Insbesondere:

Das Modell der Wohngemeinschaften für queere Geflüchtete soll – unter Einbeziehung der Erfahrungen der dort lebenden Geflüchteten – fortwährend evaluiert und ggf. ausgeweitet bzw. durch weitere Unterbringungsoptionen ergänzt werden. Auch soll das Modell den Evaluationsergebnissen so angepasst werden, dass eine qualitative Verbesserung für die dort wohnenden queeren Geflüchteten entsteht.

Projekte für queere Geflüchtete des Magnus-Hirschfeld-Centrums, von Intervention e.V. und der AIDS-Hilfe Hamburg e.V., sollen über den derzeitigen Bewilligungszeitraum weitergefördert und ggf. bedarfsgerecht aufgestockt werden. Zusätzliche bzw. neue Projekte der genannten oder weiterer Einrichtungen sollen wohlwollend geprüft und ggf. ebenfalls unterstützt werden. Hier sind z.B. erleichterte Zugänge zu (queeren) Sportvereinen sowie zu spezifischer Gesundheitsversorgung und Bildung zu denken.

Wo sinnvoll und möglich, soll die für queere Geflüchtete bereitgestellte Förderung auch auf weitere, besonders vulnerable Migrant*innengruppen ausgeweitet werden (bspw. Sex-Arbeiter*innen).

Wir setzen uns dafür ein, dass Hamburg gegenüber seinen Partnerstädten konsequenter für die Rechte der dort lebenden queeren Menschen eintritt.

Wir setzen uns dafür ein, dass Hamburg auf Bundesebene, etwa im Bundesrat, für die Stärkung der Rechte queerer und anderer Asylsuchender – unabhängig vom Herkunftsland – eintritt.

Am 27.06.19 einstimmig durch die LAG beschlossen.
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