LAG-Queer – Positionspapier: Forderungen zum Regierungsprogramm Kapitel Trans* und Inter*

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Wir fordern jede Maßnahme zu unterstützen, die dazu führt, dass Personen nicht gezwungen werden, ihre geschlechtliche Konstitution zu begründen oder zu offenbaren. Es besteht bei Vorlage von Nachweisen, die dies zum Gegenstand haben, die Gefahr der Pathologisierung von Trans-, Intergeschlechtlichkeit und Nichtbinarität. Diese Offenbarungspflicht stellt einen erheblichen Eingriff in die geschlechtliche
Intimsphäre und damit in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Ohne mindestens einer sachlichen Begründung und einer Darlegung von staatlichen Interessen, die einen solchen Grundrechtseingriff rechtfertigen dürfen, in Hamburg solche Offenbarungen nicht verlangt werden.

Nach § 3 Abs. 1 und § 11 NamÄndG sind jeder antragsstellenden Person, ohne zusätzliche Begründung, ein oder mehrere geschlechtsneutrale Zusatznamen als Rufnamen zu gewähren.

Wir fordern, die, bei Anmeldung zur Eheschließung mit deutschen Beteiligten, notwendige Vorlage, einer „vollständigen, beglaubigten, aktuellen Abschrift aus dem Geburtenregister“ durch eine „beglaubigte, aktuelle Geburtsurkunde“ zu ersetzen (jeweils bei Anmeldung nicht älter als 6 Monate).

Wir fordern die Einführung einer standesamtlichen Regelung für transgeschlechtliche, nichtbinäre und intergeschlechtliche Eltern, damit diese mit ihrem aktuellen Personenstand und dem geltenden Namen in die Geburtsurkunde ihrer Kinder eingetragen werden können. Grundsätzlich sollen alle Menschen auf Antrag geschlechtsneutral als „Eltern“ in die Geburtsurkunde eingetragen werden können.

Wir setzen uns für das Ende von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Geschlechtsexpression, Geschlechtsrolle oder Körperlichkeit ein. Wir fordern das Land Hamburg auf sich dafür einzusetzen, dass die Selbstaussage über das eigene Geschlecht rechtlich anerkannt wird. Aus diesem Grund sollen die entsprechenden Angebote ausgebaut und gestärkt werden. Die bestehenden Beratungsangebote sollen in ihrem Bestand gesichert werden.

Wir fordern die Einrichtung von speziellen Jugendwohnungen für trans- und homosexuelle Jugendliche. Diese soll, im Rahmen von Hilfen zur Erziehung nach SGB 35 VIII, entgegen der bisherigen Handhabung, zugelassen und in die Förderung aufgenommen werden.

Das Spendenparlament hat erstmals Suchtberatung für genderdiverse Menschen unterstützt. Wir setzen uns dafür ein, diese in die Regelförderung zu integrieren. Auch setzen wir uns dafür ein, die Therapieplätze am UKE auszubauen, um die unzumutbaren Wartezeiten zu verkürzen. Die Beratung von Menschen mit Essstörungen, insbesondere von Trans*Männern, soll in die Regelförderung übernommen werden.

Die Hilfsangebote für Trans* Sexarbeiter*innen sollen weiterentwickelt und in die Regelförderung aufgenommen werden. Die rechtliche Stellung von Sexarbeiter*innen soll verbessert werden. Menschen brauchen eine reale Umstiegsperspektive und deshalb ein Bleiberecht.

Die Arbeit des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen in Hamburg muss einer regelmäßigen, staatlichen Qualitätskontrolle unterzogen werden.

Das Hamburger Baurecht soll dahingehend geändert werden, dass die dritte Option berücksichtigt wird. Eine Lösung für öffentliche Einrichtungen (z.B. Unisex-Einzeltoiletten) ist zu prüfen.

Wir fordern die Einrichtung einer Notunterkunft für von Obdachlosigkeit und Gewalt betroffenen Transweiblichkeiten.

Wir fordern die regelhafte Aufnahme, von Aufklärung zur geschlechtlichen und sexuellen Diversität an Schulen, in die Hamburger Lehrpläne.

Wir fordern die Weiterentwicklung von Hilfsangeboten Trans-, nicht binäre oder Inter-Menschen mit Behinderung.

Trans, nicht-binäre und Inter Menschen, die von Obdachlosigkeit oder Wohnungslosigkeit betroffen sind, sollen in das Programm für besonderen Wohnungsbedarf aufzunehmen.

Am 27.06.19 einstimmig durch die LAG beschlossen.
(vorbehaltlich redaktioneller Änderungen)