Koalitionsvertrag 2020-2025

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Zuversichtlich, solidarisch, nachhaltig – Hamburgs Zukunft kraftvoll gestalten

Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 22. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen der SPD, Landesorganisation Hamburg und Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Hamburg

INHALT

PRÄAMBEL 11

SOLIDE FINANZEN, VORSORGENDE HAUSHALTSPOLITIK, NACHHALTIGE INVESTITIONEN IN DIE ZUKUNFT UNSERER STADT 14

FINANZPOLITISCH AUCH IN CORONA-ZEITEN KURS HALTEN 14

NACHHALTIGE INVESTITIONEN FÜR DIE ZUKUNFT DER STADT UND IN EINE GUTE ÖFFENTLICHE INFRASTRUKTUR 16

GERADE JETZT HANDLUNGSFÄHIGKEIT UND EINNAHMEBASIS DER STADT SICHERN 17

MODERNES UND NACHHALTIGES MANAGEMENT IM KONZERN HAMBURG 18

VORAUSSCHAUENDE PERSONALPOLITIK IM DEMOGRAFISCHEN WANDEL 20

STADT UND BEZIRKE GEMEINSAM FÜR HAMBURG 21

Die Demokratie auch in den Bezirken stärken 22

MEHR WOHNUNGEN FÜR HAMBURG: EINE SOZIAL VERANTWORTLICHE STADTENTWICKLUNGSPOLITIK 23

EINE GEMEINWOHLORIENTIERTE BODENPOLITIK 23

NEUAUFLAGE DES BÜNDNISSES FÜR DAS WOHNEN IN HAMBURG – FÜR MEHR BEZAHLBARES UND KLIMAGERECHTES

WOHNEN 24

SAGA, GENOSSENSCHAFTEN UND BAUGEMEINSCHAFTEN 25

DIE STADT GEMEINSAM WEITER ENTWICKELN 26

WIE WIR DIE QUARTIERE DER ZUKUNFT ENTWICKELN 27

ORTE DER BEGEGNUNG UND DES MITEINANDERS SOZIALE INFRASTRUKTUR MUSS MITWACHSEN 28

RISE UND SOZIALE ERHALTUNGSVERORDNUNGEN 29

EIN STARKES MIETRECHT UND FAIRE VERMIETER*INNEN 30

HAMBURGS INNENSTADT BELEBEN 31

GROßE PROJEKTE DER HAMBURGER STADTENTWICKLUNG 33

Stromaufwärts an Elbe und Bille 33

Oberbillwerder 34

Die östliche HafenCity 34

Sprung über die Elbe 35

Der Grasbrook 35

Der Innovationsstadtteil – „Science City Hamburg Bahrenfeld“ 36

Mitte Altona 36

A7-Deckel – Städtebauliche Wunden heilen 37

WEITERE ZENTRALE PROJEKTE FÜR DIE LEGISLATURPERIODE 37

ZUSAMMENARBEIT IN DER METROPOLREGION 38

STARKE WIRTSCHAFT 39

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN 40

HAMBURGS CLUSTER 40

DIE INDUSTRIE ALS MOTOR DER WIRTSCHAFT 41

MITTELSTAND 42

MASTERPLAN HANDWERK 43

HAFENENTWICKLUNG 43

Köhlbrandquerung 46

Kleiner Grasbrook 46

Digitalisierung im Hafen 46

Eisenbahnhafen Hamburg 47

Klimaneutraler Hafen 2040 47

Geruchsemissionen im Hafen 48

HAMBURG ALS ZENTRUM DER WASSERSTOFFINDUSTRIE UND INNOVATIVER 48

SPEICHERTECHNOLOGIEN 48

A26 OST 50

HAMBURGS WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 51

Finanzielle Unterstützung von Innovationsförderung 51

Ansiedlungen und Investitionen in Hamburg 51

Hamburg als Innovations- und Gründerstandort 52

DIGITALISIERUNG ALS TREIBER FÜR INNOVATIONEN 53

LETZTE-MEILE-LOGISTIK – LEBENSADER DER STADT 55

HAMBURGS LANDWIRTSCHAFT 55

TOURISMUS 56

MESSE / CCH 57

KREATIVWIRTSCHAFT 57

FREIE UND ATTRAKTIVE MEDIEN 58

Vielfalt im Medienangebot 58

Urheber*innen- und Datenschutzrecht 59

Transparenz im Internet 59

Netzwerkdurchsetzungsgesetz 59

Standortinitiative für die Medien- und Digitalwirtschaft 59

Erhalt der journalistischen Ausbildung in Hamburg 60

Games kommen weiter aus Hamburg 60

UMWELT UND KLIMASCHUTZ 60

KLIMASCHUTZ UND ENERGIE 60

Umsetzung Klimaplan 61

Fachkräfte für den Klimaschutz 62

Klimamonitoring und Klimavorbehalt 62

Mehr Information und Transparenz für Klimadaten 63

Wärmewende 63

Kohleausstieg 64

Gesellschaftsrechtliche Verschränkung der öffentlichen Energie- und Netzunternehmen 65

Entwicklungskonzept Stellinger Moor 65

Erneuerbare Energien 66

Wie wir beim Wohnungsbau das Klima schützen 67

E-Mobilität auf der Alster 70

Anpassung an den Klimawandel 70

Meeresspiegelanstieg – Folgen für den Hamburger Sturmflutschutz 70

Regeninfrastrukturanpassung (RISA) 70

WASSER 70

Trinkwasserversorgung 70

Sauberes Grundwasser 71

Wasserrahmenrichtlinie 71

Stint 71

Forum Tideelbe 71

Flussgebietsgemeinschaft Elbe 72

Vierte Reinigungsstufe 72

Straßenabwasserbehandlungsanlage 72

Schiffsabwässer 72

LUFT UND LÄRM 73

Lärmaktionsplan 73

Luftreinhaltung 73

Luftgütepartnerschaft/MOVE 74

SAUBERKEIT IM ÖFFENTLICHEN RAUM 74

Stadtpflege und Sauberkeit im öffentlichen Raum 74

ABFALLENTSORGUNG 75

Mehr Mehrweg 75

Feuerwerk 75

Steigerung der Recyclingquote 75

Verhinderung von Müllexporten 76

ÖFFENTLICHES GRÜN 76

Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ 76

Der Grüne Plan 76

Grün- und Erholungsanlagen erhalten und ausbauen 77

Erhaltungsmanagement Grün 77

Spielplätze / Spielraum Stadt 77

Grünes Netz verknüpfen 77

Lückenschluss im ersten Grünen Ring 77

Landschaftsachse Bahrenfeld-Altona 78

Ohlsdorf 2050 78

Zeitgemäße Kleingärten 78

Straßenbaumbestand – Erhalt und Entwicklung 78

Naturschutz 79

Biodiversität in besiedelten Bereichen 79

Biotopkorridor Süderelbe – Moorgürtel dauerhaft umsetzen und sichern 79

Naturschutzgroßprojekt „Natürlich Hamburg!“ 80

Biosphärengebiet Hamburgische Elblandschaft 80

Naturcent 80

Naturschutzverbände 80

Umweltbildung im Nationalpark und in Naturschutzgebieten stärken 80

BODEN UND FLÄCHENMANAGEMENT 80

Bodenmanagement als Ressourcenschutz 81

Wohnen und Gewerbe auf Altablagerungen 81

Großräumiges Flächenpotenzial für Ausgleichsmaßnahmen 81

NACHHALTIGKEIT 81

Nachhaltige Entwicklung – Umsetzung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen 81

Nachhaltige Veranstaltungen und Beschaffung 82

WISSENSCHAFT 83

HAMBURGER WISSENSCHAFTSSTRATEGIE 83

HOCHSCHULEN 84

ZUKUNFTSFÄHIGES STUDIEREN 87

FORSCHUNG 89

MODERNE INFRASTRUKTUR 92

VERKEHR 94

AUSBAU DES ÖPNV UND SCHIENENVERKEHRS 95

Hamburg-Takt 96

Der Hamburger Hauptbahnhof 97

Fernbahnhof Diebsteich 98

Güterumgehungsbahn 98

S-Bahn 98

U-Bahn 99

Busse 100

Regional- und Fernverkehr 100

Fähren 101

Park+Ride 101

Den smarten Mobilitätsmix digital unterstützen 102

HAMBURG WIRD FAHRRADSTADT 102

FUßVERKEHR 105

ELEKTROKLEINSTFAHRZEUGE 106

VERKEHRSSICHERHEIT 106

VERKEHRSVERSUCHE 107

PARKRAUM ORDNEN UND INFRASTRUKTUR ZUKUNFTSFEST AUSRICHTEN 108

INTELLIGENTE VERKEHRSUND TRANSPORTSYSTEME (ITS) 109

WIRTSCHAFTSVERKEHR AUF DEN STADTSTRAßEN 109

BUNDESTRAßEN UND AUTOBAHNEN 110

ERHALT DER ÖFFENTLICHEN INFRASTRUKTUR 110

VERKEHRSFLUSSOPTIMIERUNG UND BAUSTELLENKOORDINATION 111

FLUGHAFEN 111

Fluglärm 112

Klimabeitrag des Flughafens 113

ZUSAMMENHALT UND TEILHABE: EINE STADT MIT ZUKUNFT FÜR ALLE 113

SOZIALE TEILHABE STÄRKEN 114

HAMBURG – STADT DER GUTEN ARBEIT 114

FACHKRÄFTEEINWANDERUNG UND ARBEIT FÜR GEFLÜCHTETE IN DER ZUKUNFTSSTADT HAMBURG 116

AZUBI-WOHNHEIME 117

INTEGRATION 117

HAMBURG ENGAGIERT SICH EIN HAUS FÜR ENGAGEMENT UND RÄUME FÜR DIE ZIVILGESELLSCHAFT 119

TEILHABE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN 120

WOHNUNGSUND OBDACHLOSIGKEIT ÜBERWINDEN 121

KITA-AUSBAU UND STEIGERUNG DER QUALITÄT FÜR UNSERE KINDER 123

KINDERSCHUTZ HAT PRIORITÄT 124

WIR UNTERSTÜTZEN FAMILIEN UND KINDER VON ANFANG AN! 125

WEITERENTWICKLUNG DER JUGENDHILFELANDSCHAFT 126

PRÄVENTION VON UND SCHUTZ VOR HÄUSLICHER GEWALT 127

GLEICHSTELLUNG / LSBTI 128

WEITERENTWICKLUNG DES GLEICHSTELLUNGSPOLITISCHEN RAHMENPROGRAMMS 128

ANGEMESSENE REPRÄSENTANZ VON FRAUEN 129

GLEICHSTELLUNG UND DIVERSITY BEI DER PERSONALSTRATEGIE 129

GLEICHSTELLUNGSMONITOR 129

GEGEN STRUKTURELLE DISKRIMINIERUNG 130

INNOVATION IN DIGITAL EQUALITY AWARD 130

AKZEPTANZ VON GESCHLECHTLICHER UND SEXUELLER VIELFALT 130

ANTIDISKRIMINIERUNG 132

SCHULE UND BERUFSBILDUNG 132

MODERNER UND GUTER UNTERRICHT FÜR DAS LERNEN IN DER DIGITALEN WELT 132

SCHULBAUPROGRAMM 133

GUT AUSGEBILDETE, ENGAGIERTE LEHRKRÄFTE 134

HAMBURGS ERFOLGREICHES SCHULSYSTEM WIRD BEWAHRT DER SCHULSTRUKTURFRIEDEN BESTEHT WEITER 135

ES GEHT UMS LERNEN: FÖRDERUNG FÜR ALLE SCHÜLER*INNEN 136

GEMEINSCHAFT UND SOZIALES MITEINANDER LERNEN 136

DEMOKRATISCHE MITBESTIMMUNG STÄRKEN 137

RÜCKENWIND GEBEN UND LEISTUNG FÖRDERN 138

PROFILBILDUNG VON SCHULEN 138

INKLUSION 138

STARKE SCHULEN IN SCHWIERIGEN LAGEN 139

BILDUNG FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG (BNE) 140

GEMEINSAMER RELIGIONSUNTERRICHT FÜR ALLE 140

BRÜCKEN BAUEN VON DER SCHULE IN BERUF UND STUDIUM 140

LEBENSBEGLEITENDES LERNEN 142

PLATTDEUTSCH 143

DEMOKRATIE 143

PARITÉ-GESETZ – DIE HÄLFTE DER MACHT DEN FRAUEN 144

MITBESTIMMUNG WEITER STÄRKEN 144

FÜR EIN MODERNES VERSTÄNDNIS VON BÜRGERBETEILIGUNG AN DEN ENTSCHEIDUNGEN DER EXEKUTIVE 145

STÄRKUNG DER HAMBURGISCHEN BÜRGERSCHAFT 146

KUNST & KULTUR 146

PERSPEKTIVEN DER KULTURSTADT 147

THEATER 147

KULTUR FÜR ALLE 148

FREIRÄUME FÜR KULTUR UND SOZIALES 148

ÖFFENTLICHE BÜCHERHALLEN UND HAUS DER DIGITALEN WELT 149

KULTURELLE BILDUNG, KINDERUND JUGENDKULTUR UND TEILHABE 149

MUSIKMETROPOLE HAMBURG 150

FREIE KULTURSZENE 151

FILM UND SERIENSTANDORT 151

MUSEEN 151

DENKMALSCHUTZ 152

ERINNERUNGSKULTUR 152

RELIGIÖSE VIELFALT IN DER WELTSTADT HAMBURG 154

DIE DIGITALE STADT GEMEINSAM GESTALTEN 156

MODERNE UND BÜRGER*INNENNAHE VERWALTUNG 157

DATEN 158

DIGITALE SOUVERÄNITÄT DES STAATES STÄRKEN 158

DIGITALE INFRASTRUKTUREN SICHERN UND AUSBAUEN 160

DIGITALISIERUNG UND GESELLSCHAFTLICHE VERANTWORTUNG 160

GESUNDES HAMBURG 161

KRANKENHÄUSER 161

AKTIONSPLAN GESUNDE GEBURT 162

HEBAMMENAUSBILDUNG 162

HEBAMMEN IN STARK UNTERVERSORGTEN STADTTEILEN 163

PSYCHIATRISCHE UND PSYCHOTHERAPEUTISCHE VERSORGUNG 163

ZWANGSEINWEISUNG UND ZWANGSMAßNAHMEN 163

UNTERBRINGUNG FÜR SCHWERST PSYCHISCH KRANKE 164

PRÄVENTION 164

VERSORGUNG VON OBDACHLOSEN 164

AMBULANTE VERSORGUNG 165

ANPASSUNG DES HAMBURGISCHEN KAMMERGESETZES 165

ÖFFENTLICHER GESUNDHEITSDIENST 165

IMPFUNGEN 166

SCHWANGERSCHAFTSKONFLIKTBERATUNG 166

FACHKRÄFTE IN MEDIZIN UND PFLEGE SICHERN 166

DROGEN, SUCHT UND GLÜCKSSPIEL 167

PASSIVRAUCHEN 168

AKTIVE TEILHABE UND GUTE PFLEGE IM ALTER 169

PFLEGERISCHE VERSORGUNG 169

ARBEITSSCHUTZ 170

WIRKSAMER VERBRAUCHER*INNENSCHUTZ 170

Lebensmittelsicherheit 171

Wirtschaftlicher Verbraucher*innenschutz 171

Verbraucher*innenschutz im Internet 172

Musterfeststellungsklage 172

Fin- und Legal-Techs 172

Marktüberwachung 172

TIERSCHUTZ 172

EINE SICHERE STADT FÜR ALLE 173

MODERNE GROßSTADTPOLIZEI 174

NEUE HERAUSFORDERUNGEN IN DER KRIMINALITÄTSBEKÄMPFUNG 176

VERFASSUNGSSCHUTZ UND PARLAMENTARISCHE KONTROLLE STÄRKEN 176

BEKÄMPFUNG VON EXTREMISMUS UND DEMOKRATIEFEINDLICHKEIT 176

Rechtsextremismus 177

Linksextremismus und religiöser Extremismus 178

MODERNE FEUERWEHR 179

MIGRATIONSPOLITIK 179

Flüchtlingspolitik 180

EU-Resettlements und europäisches Städtenetzwerk 180

Hilfe für die Menschen in Flüchtlingslagern 181

Hamburg ist und bleibt ein sicherer Hafen 181

Einwanderungs- und Hoffnungsstadt Hamburg 182

Hamburg – Stadt der Solidarität 182

FÜR EINE LEISTUNGSFÄHIGE JUSTIZ 183

FÜR DIE JUSTIZ ALS ATTRAKTIVE ARBEITGEBERIN 183

FÜR EFFEKTIVE STRAFVERFOLGUNG 184

FÜR EINEN NACHHALTIGEN JUSTIZVOLLZUG MIT DEM FOKUS AUF WIEDEREINGLIEDERUNG 184

FÜR EINEN UMFASSENDEN HINWEISGEBERSCHUTZ 185

FÜR HAMBURGS INTERESSEN BEI DER BUNDESGESETZGEBUNG 186

FÜR DIE DIGITALE JUSTIZ 187

FÜR SACHNAHE VERANTWORTUNG UND STRUKTUREN BEI BETREUUNGS- UND 187

RECHTSANGELEGENHEITEN 187

HAMBURGISCHER BEAUFTRAGTER FÜR DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSFREIHEIT (HMBBFDI) 188

HAMBURG ALS „ACTIVE CITY“ 188

STÄRKUNG DES VEREINSSPORTS 189

AUSBAU DER SPORTINFRASTRUKTUR 190

GROßVERANSTALTUNGEN UND SPITZENSPORT 191

NACHHALTIGKEIT IM SPORT 191

FÖRDERUNG DES SCHWIMMSPORTS 191

HAMBURG – TEIL VON EUROPA UND INTERNATIONAL VERNETZT 192

EUROPAPOLITIK 193

Vertretung der Hamburger Interessen in Brüssel 193

Den Brexit abfangen 193

Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sichern 193

Europafähigkeit der Hamburger Verwaltung ausbauen 194

Die deutsche Ratspräsidentschaft nutzen 194

Stärkung des Multilateralismus 195

Die Verbindungen Hamburgs in die Welt stärken 195

INTERNATIONALE VERNETZUNG 196

„Städtediplomatie“ 196

Internationaler Austausch 196

Städtepartnerschaften 196

Atomwaffenfreies Hamburg 197

METROPOLREGION HAMBURG UND NORDDEUTSCHE 197

ZUSAMMENARBEIT 197

NORDDEUTSCHE ZUSAMMENARBEIT 197

METROPOLREGION HAMBURG 198

ZUSAMMENARBEIT DER KOALITIONSPARTNER 199

BEHÖRDENSTRUKTUR UND VORSCHLAGSRECHTE 200

PRÄAMBEL

Zuversichtlich, solidarisch, nachhaltig – Hamburgs Zukunft kraftvoll gestalten

Die Hamburger*innen haben sich mit der Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft am 23. Februar 2020 mit einer gestiegenen Wahlbeteiligung zur freiheitlichen parlamentarischen Demokratie bekannt.

Die Wähler*innen haben die bisherige Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit großer Mehrheit bestätigt. Beide Parteien verstehen das Wahlergebnis als Auftrag, ihre erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahre fortzuführen. Wir wollen Hamburg als Zukunftsstadt gestalten und mit neuen Impulsen in das kommende Jahrzehnt führen.

Wir haben die Kraft und die Fähigkeiten dazu, auch die schwierigen Dinge anzupacken. Hamburg und die Region leben davon, dass Menschen hier täglich gute Ideen haben und sie umsetzen – in der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Verwaltung, in der Kultur und in sozialen Einrichtungen.

Dies gilt umso mehr in der weltweiten Krise, die das Coronavirus hervorgerufen hat und in der viele Menschen um ihre Gesundheit, ihren Arbeitsplatz und die wirtschaftlichen Grundlagen ihrer Existenz fürchten. Die Krise hat auch unsere Stadt stark getroffen, aber Hamburg hält der Pandemie stand.

Die Koalitionspartner werden weiterhin alles dafür tun, um unsere Stadt bestmöglich durch die Coronakrise zu führen. Der Einbruch der Wirtschaftsleistung ist mit einem massiven Rückgang der Steuereinnahmen verbunden. Zugleich werden erhebliche zusätzliche Finanzierungsanstrengungen erforderlich sein, um Arbeitsplätze zu sichern und das soziale und kulturelle Angebot in unserer Stadt zu erhalten und weiterzuentwickeln. Mit staatlichen Hilfsmaßnahmen wollen wir Unternehmensinsolvenzen verhindern und unsere Wirtschaft stabilisieren. Um anhaltende strukturelle Schäden zu vermeiden und eine rasche Erholung der Konjunktur mit einem entsprechenden Wiederanstieg der Steuereinnahmen nach der Krise zu fördern, wird der Senat in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen in zentralen Zukunftsfeldern der Stadt vornehmen. Wir werden mit starken Konjunkturmaßnahmen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Arbeit und Beschäftigung stärken und gleichzeitig Innovation und Digitalisierung, eine schnellere Energie- und Mobilitätswende sowie wirksamen Klimaschutz fördern.

Die Koalitionspartner sind sich zugleich einig, dass die Stadt ihre finanzpolitische Handlungsfähigkeit langfristig sicherstellen und die krisenbedingte Neuverschuldung daher planmäßig wieder zurückführen muss. Dies kann auch bedeuten, dass bereits geplante, aber nachrangige Vorhaben aufgegeben oder erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden.

Die Krise hat deutlich gemacht: Wir brauchen einen jederzeit handlungs- und leistungsfähigen Staat, der Lösungen für gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Fragen zum Wohle aller findet. Das gelingt nur mit einer exzellenten und gut ausgestatteten Verwaltung, einem funktionierenden Gesundheitswesen und der effizienten Zusammenarbeit aller staatlichen Stellen.

Nicht nur in der aktuellen Coronakrise werden wir die Leitlinien unseres politischen Handelns jederzeit erklären. Dazu braucht es echten Dialog: indem wir die Interessen aller hören, schwierige Entscheidungen nicht als vermeintlich einfach darstellen und Zielkonflikte offen benennen. Zeiten der Krise erfordern, dass wir Demokratie und Rechtsstaat gegen Angriffe verteidigen. Wir wollen einen breiten Diskussionsprozess über die Grundlagen unseres gemeinsamen Verständnisses einer demokratischen, freien und vielfältigen Stadtgesellschaft organisieren und damit das Fundament für die Gestaltung der Zukunft unserer Stadt festigen.

Denn: Wir wollen Hamburg in allen Bereichen zu einer Stadt für das Leben von morgen machen. Wir bauen weiter die Zukunftsstadt Hamburg!

Eine Zukunftsstadt ist eine nachhaltige Metropole, die aktiv zum Schutz des Klimas beiträgt. Der Klimawandel fordert entschlossenes Handeln. Wir wollen zeigen, wie Hamburg als Zentrum einer Metropolregion mit fünf Millionen Menschen den erforderlichen Beitrag für die Sicherung unserer Lebensgrundlagen leistet und diesen mit wirtschaftlichem und technologischem Fortschritt verbindet. Wir wollen den Weg in das postfossile Zeitalter in allen Bereichen mit einer starken Wirtschaft, einer innovativen Industrie mit guten Arbeitsplätzen, einer exzellenten Wissenschaft sowie einer Umgestaltung der Mobilität und anderer energieintensiver Bereiche organisieren. Nur so lassen sich die ambitionierten Klimaziele des Pariser Abkommens erreichen, um die Erderwärmung zu begrenzen und den Zusammenhalt der Generationen zu gewährleisten. Hamburg ist bereits und soll noch deutlicher Vorbild für andere hochindustrialisierte und wirtschaftlich starke Regionen sein, in der traditionelle und neue Branchen den Übergang in eine klimaneutrale Zukunft bewältigen. Wirtschaftlicher Aufschwung und Klimaschutz sollen in Hamburg Hand in Hand gehen.

Als Zukunftsstadt nutzen wir die Chancen der Digitalisierung und etablieren Hamburg als Standort für gute Bildung und Spitzentechnologie aus Zukunftsbranchen. Hamburg ist attraktiv für Unternehmen, deren Mitarbeiter*innen und ihre Familien. Wir stärken den Austausch zwischen Wirtschaft und Wissenschaft durch ein offenes Innovationsnetzwerk. Wir stellen von der Bildung über die Stadtentwicklung und die Verkehrsplanung bis hin zum Umwelt- und Klimaschutz die Interessen und das Wohl aller Hamburger*innen ins Zentrum unseres Handelns.

Eine Zukunftsstadt baut die Infrastruktur der Zukunft und gestaltet die Mobilitätswende. Sie investiert heute in U- und S-Bahnen, in moderne Radwege, in Schulen und Hochschulen sowie in eine klimafreundliche und effiziente, sichere und saubere Energie- und Wärmeversorgung. Wir entwickeln neue lebendige Stadtteile und bauen auch weiterhin 10.000 Wohnungen pro Jahr, damit sich alle ein Leben in unserer Stadt leisten können. Wir zeigen, wie die Mobilität von morgen funktionieren kann. Wir denken und gestalten die Stadt aus der Perspektive der Menschen in unserer Stadt.

Eine Zukunftsstadt ist eine Hoffnungsstadt. Viele Menschen leben in Hamburg, weil sie hier ihr Glück suchen. Das gibt der Entwicklung unserer Stadt eine große Kraft. Es geht um ein selbstbestimmtes Leben, um Bildungschancen, um gute und fair bezahlte Arbeit, um ein gutes Umfeld für Start-ups, die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe, eine lebendige und kreative Kulturlandschaft und um ein vielfältiges und attraktives Angebot an Sport- und Freizeitaktivitäten. In Hamburg können Beruf und Familie so miteinander verbunden werden, dass Eltern Arbeit finden und auch arbeiten können, weil ihre Kinder in Kita und Schule vorbildlich betreut und ausgebildet werden.

Eine Zukunftsstadt ist für uns ein Ort, an dem neue Ideen und Möglichkeiten für ein besseres Leben entwickelt werden. Darum bauen wir in Hamburg unser leistungsfähiges, vielfältiges und vernetztes Bildungs- und Wissenschaftssystem weiter aus. Wir fördern Kinder und Jugendliche bestmöglich dabei, ihre Potenziale zu entwickeln und zu leben. Wir brauchen eine starke Wissenschaft und einen schnellen Wissenstransfer für innovative Geschäftsmodelle, nachhaltiges Wirtschaften sowie neue Anwendungen und Produkte. Dabei setzen wir nicht allein auf die Natur-, Ingenieurs- und Technikwissenschaften. Genauso wichtig ist es, dass soziale und gesellschaftliche Fragestellungen zu technischen und sozialen Veränderungen eng von der Wissenschaft begleitet werden. Die Politik muss wissenschaftliche Erkenntnisse schnell und konsequent in politisches Handeln einfließen lassen.

Zukunftsstädte entstehen aus der kreativen Leidenschaft ihrer Bürger*innen. Sie sind Orte des Sozialen und der Kultur. Sie organisieren Zusammenhalt und stiften Sinn. Wir werden die Rahmenbedingungen für kulturelles und soziales Engagement verbessern und die dafür notwendigen Freiheitsorte stärken. Von der Elbphilharmonie bis zum Stadtteilkulturzentrum kümmern wir uns darum, dass uns künstlerische Interventionen inspirieren und irritieren können. In einer Zukunftsstadt leben wir Weltoffenheit, Toleranz und Vielfalt.

Eine Zukunftsstadt ist international. Wir wollen Hamburgs Internationalität in der Wirtschaft und allen weiteren Bereichen ausbauen und stärken. Fachkräfte aus aller Welt sind in Hamburg willkommen und finden hier ein gutes Zuhause. Die Integration aller Hamburger*innen in der Stadtgesellschaft soll gestärkt werden. Mit internationalen Partner*innen, die ähnliche Herausforderungen wie Hamburg haben, werden wir uns austauschen.

Mit dem starken Mandat, das die Hamburger*innen den Koalitionspartner gegeben haben, ist der Gestaltungsauftrag verbunden, Hamburg weiter kraftvoll und vorausschauend zu regieren. Die Hamburgische Bürgerschaft wird der Ort echter demokratischer Auseinandersetzung bleiben.

Wir sind uns bewusst, dass wir vor umfassenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen stehen. Wir werden diese gestalten und Hamburg gemeinsam zur Zukunftsstadt entwickeln. Uns eint die Überzeugung, dass unsere Stadt auch in Zeiten der Krise ein Modell für eine lebenswerte, nachhaltige und wirtschaftsstarke Metropole im 21. Jahrhundert sein kann. Dafür stehen die zwischen den Koalitionspartnern vereinbarten politischen Schwerpunkte.

Die Vernunft, das Engagement und die Solidarität der Menschen in unserer Stadt geben uns die Gewissheit, dass wir gemeinsam ein noch lebenswerteres, ökologischeres und gerechteres Hamburg schaffen.

SOLIDE FINANZEN, VORSORGENDE HAUSHALTSPOLITIK, NACHHALTIGE INVESTITIONEN IN DIE ZUKUNFT UNSERER STADT

Die Koalitionspartner vereinbaren, auch unter deutlich schwieriger werdenden Rahmenbedingungen eine an Nachhaltigkeit, Generationengerechtigkeit und sozialer Ausgewogenheit ausgerichtete Haushaltspolitik zu betreiben. Grundlage des Regierungshandelns soll damit der Dreiklang aus „Investieren, Konsolidieren und Hamburgs Wachstum gestalten“ bleiben. Die Koalitionspartner verfolgen bei der Umsetzung ihrer politischen Ziele aus diesem Koalitionsvertrag auch in der aktuell besonders herausfordernden Zeit eine Finanz- und Haushaltspolitik, die an den Regeln der Schuldenbremse festhält, die die nötigen Zukunftsinvestitionen tätigt und gleichwohl 2024 – unter Berücksichtigung notsituationsbedingter zulässiger Fehlbeträge aus dem Covid19-Notsituationsgesetz – einen auch in doppischer Hinsicht ausgeglichenen Haushalt erreicht.

Finanzpolitisch auch in Corona-Zeiten Kurs halten

Die Bewältigung der Corona-Pandemie ist und bleibt finanzpolitisch eine riesige Herausforderung. Wir haben in einem ersten Schritt gemeinsam die Notausnahme der Schuldenbremse aktiviert und eine 1,5 Milliarden Euro-Kreditermächtigung mit einer in 2025 beginnenden Tilgungsregelung beschlossen. Mit diesen und weiteren ambitionierten Maßnahmen können und werden wir in der Krisenbewältigung weiterhin gemeinsam möglich machen, was wirklich nötig ist, um die wirtschaftlichen, sozialen und anderen Folgen der Pandemie für unsere Stadt anzugehen und abzumildern.

Von den 1,5 Milliarden Euro Corona-Sonderaufwendungen wurden zunächst für 2020 eine Milliarde Euro bereitgestellt; 500 Millionen Euro bleiben vorläufig Reserve für den weiteren Krisenverlauf. Von der einen Milliarde Euro wurde insbesondere ein umfassender Hamburger Corona-Schutzschirm aufgespannt – mit vielfältigen Fördermaßnahmen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB), der Behörden und der öffentlichen Unternehmen. Mit steuerlichen und gebührenrechtlichen Maßnahmen der jeweiligen Dienststellen wurden Geschädigte und Betroffene in unterschiedlichsten Bereichen der Stadt umfassend in den Blick genommen. Der Hamburger Schutzschirm hat viel positive Resonanz erfahren und wird behördenübergreifend unter bestmöglicher Berücksichtigung der Maßnahmen des Bundes sowie effizienter Nutzung der Hamburger Corona-Sonderaufwendungen passgenau weiterentwickelt. Dabei wird auch geprüft, wie für Hamburg ein eigener Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach dem Vorbild des WSF des Bundes sinnvoll sein und konkret ausgestaltet werden kann. Die Koalitionspartner können neben den 800 Millionen Euro konsumtiven Mitteln in 2020 nach jetzigem Stand zusätzlich noch 200 Millionen Euro für Corona-bedingte Investitionen, Darlehen und Kapitalmaßnahmen nutzen. Die Koalition hat

damit nach gegenwärtigem Stand weiterhin ausreichende Reaktionsfähigkeiten in der Krisenbewältigung; sie wird sich aber auch deutlich in die Entscheidungen auf Bundesebene für ein Konjunkturpaket einbringen, um neue Chancen für Hamburg zu nutzen.

Dabei bleiben wir bei unseren Grundsätzen: Für die Haushaltsplanung orientieren wir uns auch weiterhin am langfristigen Steuertrend. Wir bleiben bei unserem Prinzip, für Hamburg defensive, vorsichtige Schätzungen der Steuereinnahmen vorzunehmen. Die Corona-bedingt zu erwartenden deutlichen Steuermindereinnahmen werden zu einer Anpassung des Steuertrends ab 2022 führen, dem die Koalitionspartner mit einer Verstärkung der Vorsorgeposition für konjunkturelle Risiken im Haushalt ab 2022 und unter Berücksichtigung der Zielsetzungen dieses Koalitionsvertrages begegnen werden.

Unser Prinzip muss sein, dass wir immer eine ausreichende Vorsorge für konjunkturelle Risiken treffen: Angesichts der konjunkturellen und sonstigen Risiken dürfen die Reservepositionen des Haushalts in 2020 und in den Folgejahren eine kritische Mindestgröße nicht unterschreiten – insbesondere angesichts der Tatsache, dass wir in dieser Krisensituation mit einem deutlichen Anstieg bei den gesetzlichen Leistungen rechnen, denen wir gerecht werden müssen.

Alle Ziele und Maßnahmen dieses Koalitionsvertrages stehen daher unter dem strikten Vorbehalt der Finanzierbarkeit; sie sind im Rahmen der jeweiligen, Corona-bedingt ggf. anzupassenden Haushaltseckwerte zu finanzieren. Neue Maßnahmen, die bislang nicht veranschlagt wurden oder für die bislang nicht haushalterisch anderweitig Vorsorge getroffen wurde, müssen durch Umschichtungen innerhalb der Ressorts oder zwischen Ressorts finanziert werden.

Im Rahmen der kurzfristig anstehenden Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 bilden die erarbeiteten vorläufigen Eckwerte – vorbehaltlich Corona-bedingter Anpassungen – die Grundlage. Sie werden zur Berücksichtigung von Vereinbarungen und Schwerpunkten dieses Koalitionsvertrages insoweit überprüft und ggf. angepasst, sofern dies unter Einhaltung der bestehenden – aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie noch enger gewordenen – finanziellen Rahmenbedingungen möglich ist.

Für die unmittelbar mit Abschluss dieses Koalitionsvertrages anstehende Haushaltsfortschreibung 2020 wird entsprechend verfahren. Dabei werden klare Schwerpunkte gesetzt, indem die getroffenen Vereinbarungen der Koalition

  • zum Start des Klimaplans,
  • zur Teilmaßnahme Angebotsoffensive öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gemäß des Klimaplans,
  • zur Teilmaßnahme Vorsorge für den Schnellbahnausbau gemäß des Klimaplans,
  • zur Teilmaßnahme Ausbau des Radverkehrs gemäß des Klimaplans,
  • zur Fortführung der Digitalisierungsanstrengungen der Stadt und
  • zum Aufwuchs der Mittel für die Schulen angesichts des Schülerwachstums

finanziell entsprechend abgebildet werden. Die enger werdenden haushaltspolitischen Spielräume nutzen wir damit gezielt, um in den zwischen den Koalitionspartnern verabredeten Politikschwerpunkten Akzente setzen zu können. Dazu gehören insbesondere der weitere Ausbau des Bildungs- und Wissenschaftsbereiches, die Stärkung der Stadt und der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft durch zielgerichtete Innovationsprozesse – z. B. im Bereich der Digitalisierung – die Mobilitätswende in Hamburg und die Entwicklung der Stadt in Richtung Klimaneutralität.

Nachhaltige Investitionen für die Zukunft der Stadt und in eine gute öffentliche Infrastruktur

Bei ihrer Investitionspolitik werden die Koalitionspartner besonderes Augenmerk auf die bereits erwähnten Schwerpunktbereiche dieser Vereinbarung legen: Die zentralen Zielsetzungen und Schwerpunkte dieses Koalitionsvertrages sollen mit nachhaltigen Investitionen abgebildet werden.

Dabei sollen folgende Prämissen beachtet werden: Die Infrastruktur in der Stadt wird in Ordnung gehalten, es wird Vorsorge für die kommenden Jahre getroffen und es werden – im Rahmen der coronabedingt eingeschränkten Möglichkeiten – Schulden aus dem Kernhaushalt und Altlasten insbesondere der HSH Nordbank in einer Weise schrittweise getilgt, dass es notwendige Zukunftsinvestitionen nicht beeinträchtigt.

In wichtige Zukunftsprojekte wird auch mit Blick auf die nachfolgenden Generationen investiert. Es darf nie wieder dazu kommen, dass die Stadt bei ihren Gebäuden, Straßen, Rad- und Fußwegen, Brücken, Kaianlagen, Uferbereichen, Parks, Grünflächen oder Spielplätzen von der Substanz lebt. Bei der Aufstellung des Haushalts müssen daher der Erhalt des öffentlichen Vermögens und die Sicherstellung der für die Bürger*innen unabdingbaren Grundfunktionen des Staates (insbesondere der Daseinsvorsorge einschließlich der gesetzlichen Leistungen) einen hohen Stellenwert und grundsätzlich Vorrang vor der Finanzierung neuer Aufgaben haben. Die Einführung der Erhaltungsmanagementsysteme für die verschiedenen Bereiche von Straße über die Brücken, Uferbereiche und Spielplätze bis hin zu den Grünanlagen wird konsequent fort- bzw. umgesetzt. Für eine angemessene Grundausstattung treffen wir die nötige Vorsorge. Ein besonderer Fokus liegt auf der – insbesondere energetischen – Sanierung und Weiterentwicklung des städtischen Immobilienbestandes. Gemeinsam mit den öffentlichen Unternehmen sollen – auch als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele gemäß Klimaplan – dabei hohe CO2-Einsparungen erreicht werden, um bis 2050 einen annähernd klimaneutralen öffentlichen Gebäudebestand zu erhalten. Im Bereich des Schulbaus, der Hochschulen, der Kultureinrichtungen, bei vielen Sport- und Justizimmobilien sowie anderer öffentlicher Immobilienportfolios wird der Sanierungsstau früherer Jahrzehnte Schritt für Schritt beseitigt. Das Mieter-Vermieter-Modell (MVM) wird dabei konsequent weiter umgesetzt und fortentwickelt. Die noch nicht vollumfänglich im MVM befindlichen Portfolien wie bspw. der Bereich der Wissenschafts- und Hochschulgebäude werden nach und nach ins MVM überführt. Auch das erfolgreiche Prinzip des kostenstabilen Bauens wird fortgeführt.

Das Immobilien Service Zentrum (ISZ) wird im Rahmen eines gemeinsamen Projektes so weiterentwickelt, dass die Behörden als Bedarfsträger in Zukunft sowohl bei der Anmietung von Bestandsflächen als auch bei Projektneuentwicklung auf Augenhöhe mit den Realisierungsträgern verhandeln können und Interessenskonflikte ausgeschlossen werden.

Die Koalitionspartner werden in die Zukunft der Stadt investieren, um die erforderlichen infrastrukturellen Veränderungen und Vorhaben für die Mobilitätswende, beim Ausbau der Schnellbahnen (einschließlich notwendiger Zuführungen zum Sondervermögen), im Schul- und Hochschulbau, beim Wohnungsbau und der Entwicklung neuer Stadtteile, im Bereich der digitalen Infrastruktur, beim Klimaschutz und der Klimaanpassung sowie in der Wissenschaft zu realisieren. Die Zukunft des Hafens und seine weitere, auch auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Entwicklung werden finanziell abgesichert.

Nach den ersten Corona-Sofortmaßnahmen richtet die Koalition mit diesem ambitionierten, in den Kapiteln dieses Koalitionsvertrages näher skizzierten Investitions- und Gestaltungspfad den Blick nach vorne in die Nach-Corona-Zeit: Dieses – möglichst mit Maßnahmen eines Bundeskonjunkturprogramms verknüpfte – Paket an Investitionen und Zukunftsvorhaben quer durch die prioritären Politikbereiche ist das beste Konjunkturprogramm für unsere Stadt. Mit einer Größenordnung von 25 – 35 Milliarden Euro in den kommenden beiden Jahrzehnten werden alle Kräfte für ein nachhaltiges Wachstum der Zukunftsstadt Hamburg aktiviert. 25 – 35 Milliarden Euro Investitionen von gesamtstaatlicher Seite aktiviert bis 2040 – das ist unser Ziel. Um einen kurzfristigen Konjunkturimpuls zu setzen, kommt es besonders darauf an, die unmittelbar bevorstehenden Jahre (2020 – 2025) zur schnellen Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu nutzen und möglichst viele bereits in der Planung fortgeschrittene Zukunftsvorhaben in Umsetzung zu bringen. Dabei werden wir gezielt insbesondere in Vorhaben investieren, die mit den Geboten von Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit vereinbar sind. Kernpunkte dieses Pakets sind aus Sicht der Koalitionspartner damit kurz-, mittel- und langfristig insbesondere:

  • Mobilitätswende inkl. Schnellbahnausbau (rd. 10 Milliarden Euro)
  • Umsetzung des Schulentwicklungsplanes bis 2030 (4 Milliarden Euro)
  • Digitalpakt Schule (140 Millionen Euro) zzgl. weiterer Maßnahmen im Bereich Digitalisierung
  • Investitionspaket für Hochschulbau und -sanierung bis 2037 (rd. 2,7 Milliarden Euro)
  • Zukunftsinvestitionen für Hafen und maritime Wirtschaft inkl. Köhlbrandquerung (rd. 6,5 Milliarden Euro)
  • Investitionen im Bereich Stadtentwicklung/Wohnungsbau inkl. neue Stadtteile Grasbrook und Oberbillwerder (rd. 2 – 3 Milliarden Euro)
  • Umsetzung des Klimaplans (rd. 2 – 3 Milliarden Euro)
  • Maßnahmenpaket für das Stadtgrün (über 80 Millionen Euro)
  • Krankenhausinvestitionen inkl. AK Altona (rd. 2– 3 Milliarden Euro)
  • Sanierungsprogramm Kulturinstitutionen (rd. 500 Millionen Euro).

Gerade jetzt Handlungsfähigkeit und Einnahmebasis der Stadt sichern

Voraussetzung für die Erreichung der ehrgeizigen Ziele dieses Koalitionsvertrages ist, dass Handlungsfähigkeit und Einnahmebasis unserer Stadt auch in der kommenden Wahlperiode und unter deutlich schwierigeren Rahmenbedingungen gesichert sind. Die Steuereinnahmen der Länder müssen erhalten bleiben, um die Handlungsfähigkeit der Länder im föderalen Bundesstaat weiter zu gewährleisten. Eine vernünftige Einnahmebasis ist dafür unabdingbar.

So wie der Bund in der unmittelbaren Coronakrisenbewältigung ein Schutzschild in dreistelliger Milliardengröße für Wirtschaft und Beschäftigung errichtet hat, muss in der „Aufbauphase“ nach der unmittelbaren Krisenbewältigung ein – insbesondere auch auf Zukunftsthemen und

Nachhaltigkeit ausgerichtetes – Investitions- und Konjunkturprogramm des Bundes in relevanter Größenordnung und effektiv finanziell wirksam für Länder und Städte erarbeitet werden, das hilft, das Investitionsniveau in den Städten hoch zu halten bzw. zu erhöhen und zu vermeiden, dass (angesichts sinkender Steuereinnahmen auf der einen und Mehrbelastungen auf der anderen Seite) in die Krise hineingespart werden muss. Insbesondere in den Bereichen Klimaschutz und Mobilität, Bildung und Wissenschaft, aber auch bei den Herausforderungen mit Blick auf die Corona-Pandemie und Integration wird sich diese Koalition nachdrücklich auf Bundesebene für eine nachhaltig spürbare Unterstützung der Länder, Städte und Gemeinden einsetzen und in die Debatte um ein Konjunkturpaket mit eigenen Forderungen einbringen. Auch eine gezielte Entlastung bei den konsumtiven Ausgaben ist für viele Kommunen dringlich – auch für Hamburg. Daneben wird die Koalition auch im eigenen Zuständigkeitsbereich die Sicherung der eigenen Einnahmebasis der Stadt angesichts der finanziellen Herausforderungen im Blick behalten.

Bei der Umsetzung der neuen Grundsteuer sollen erhebliche Mehrbelastungen für Mieter*innen, Eigentümer*innen sowie Verwerfungen am Immobilienmarkt so weit wie im Rahmen des Ziels der – auch unter Berücksichtigung des Länderfinanzausgleichs anzustrebenden – Aufkommensneutralität möglich vermieden werden. Auch das Ziel der einfachen Administrierbarkeit für Steuerpflichtige und Steuerverwaltung ist dabei zu beachten. Zu diesem Zweck werden noch in 2020 die laufenden Prüfungen der verschiedenen Modelle im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Hamburg abgeschlossen und – in Abstimmung mit anderen Ländern, um einen Flickenteppich bei der Grundsteuer zu vermeiden – ein Vorschlag zur Frage einer möglichen Nutzung der Öffnungsklausel der Bundes-Grundsteuerreform in Hamburg unterbreitet.

Die für die Wohnungsbauanstrengungen in Hamburg relevante Grunderwerbsteuer soll im Rahmen einer von der Koalition gewollten Neuauflage des Bündnisses für das Wohnen nicht erhöht werden. Auf Bundesebene wird Hamburg die Abschaffung der Sonderregelung für Share Deals weiter initiieren und unterstützen. Hamburg wird sich auf Bundesebene über den Bundesrat und im eigenen Steuervollzug wie bisher auch weiter nachdrücklich gegen Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und missbräuchliche Steuergestaltungen einsetzen. Eine praktikabel ausgestaltete Anzeigepflicht bei Steuergestaltungen wird unterstützt. Es ist eine zentrale Aufgabe der über 3.500 Mitarbeiter*innen der Steuerverwaltung, für Steuergerechtigkeit und gesicherte Einnahmen der Stadt zu sorgen. Die Ausbildungsoffensive für die Steuerverwaltung wird daher mindestens über die gesamte Dauer der Wahlperiode fortgesetzt und finanziert. Ein Schwerpunkt in unserer Steuerverwaltung bleibt auch das starke Engagement in der Anwendung und Weiterentwicklung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts zugunsten der starken Hamburger Zivilgesellschaft.

Modernes und nachhaltiges Management im Konzern Hamburg

Hamburg soll weiter Vorreiter bei der Haushaltsmodernisierung bleiben, die Haushalts- und Konzernsteuerung wird schrittweise weiter modernisiert und noch wirkungsorientierter ausgerichtet. Dazu zählen auch weitere Maßnahmen im Hinblick auf nachhaltige Haushaltssteuerung und Gender Budgeting.

Die – gerade in Corona-Zeiten besonders geforderten, aber vom Senat auch breit unterstützten – öffentlichen Unternehmen leisten dabei einen wichtigen Beitrag für die Stadt: Öffentliche Unternehmen verfolgen Interessen des Gemeinwohls, haben eine besondere Vorbildfunktion für die Wirtschaft. Anforderungen und Erwartungen, die an private Unternehmen gestellt werden, müssen sich auch in den öffentlichen Unternehmen widerspiegeln. Das Beteiligungsmanagement wird mit dem bereits begonnenen Projekt

„BeMaZ“ im Rahmen des bestehenden Verantwortungsmodells fortentwickelt und damit das Controlling der städtischen Unternehmen durch den Senat insbesondere im Hinblick auf Wahrung der gesamtstädtischen Ziele und eine angemessene Risikosteuerung verbessert.

Als Teil der begonnenen umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie der Finanz- und Beteiligungspolitik der Koalition werden die öffentlichen Unternehmen zukünftig zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und zu einer diesbezüglichen Berichterstattung gegenüber Aufsichtsgremien und Öffentlichkeit verpflichtet. Denn: Die Bewertung des Unternehmenserfolgs von öffentlichen Unternehmen geht über die bilanzielle Entwicklung hinaus. Diese Nachhaltigkeitsbilanzierung ergänzt die reine Finanzbilanzierung. Bei einem öffentlichen Unternehmen soll darüber hinaus ein Pilotprojekt einer Gemeinwohlbilanzierung gestartet werden. Diese Ansätze unserer gemeinwohlorientierten und nachhaltigen Beteiligungspolitik wollen wir konsequent weiterentwickeln und z. B. um die Verpflichtung zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Sinne der UN- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung für Wirtschaft und Menschenrechte ergänzen. Nach positiver Evaluation wollen wir das auf alle öffentlichen Unternehmen ausdehnen.

Als zentraler Bestandteil der sozialen Nachhaltigkeit ist es Ziel der Koalition, den Anteil an Frauen in den Geschäftsleitungen der öffentlichen Unternehmen zu erhöhen. Zusammen mit den Unternehmen sollen die Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Betrieb und besonders in der Unternehmensführung grundlegend zu verbessern.

Zur konkreten Erreichung der Klimaschutzziele sollen alle öffentlichen Unternehmen spätestens innerhalb der kommenden zwei Dekaden bilanziell klimaneutral werden und ihren Einkauf nachhaltiger organisieren. Dafür sollen sie – sofern noch nicht vorhanden – zügig eigenständig Konzepte und Strategien zur Umsetzung entwickeln. In diesem Kontext sollen die variablen Vergütungsbestandteile auch an diese Zielerfüllung gekoppelt werden können. Mit ihren Investitionen in Infrastruktur und Nachhaltigkeit leisten unsere öffentlichen Unternehmen auch einen Beitrag dazu, die Hamburger Wirtschaft insgesamt nach den Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie wieder anzukurbeln.

In den kommenden Jahren wollen wir das Wachstum unserer Stadt mit verantwortungsvollen Investitionen (vor allem in nachhaltige Infrastruktur, Mobilitätswende, Bildung und Klimaschutz) zukunftssicher und nachhaltig gestalten. Die notwendigen Investitionsbedarfe wollen wir im Einklang mit den Regeln unserer Schuldenbremse gemeinsam und wirtschaftlich vernünftig von Kernhaushalt und öffentlichen Unternehmen oder Sondervermögen tragen. Angesichts der erheblichen Finanzierungsbedarfe haben wir dabei den Konzern FHH als Ganzes im Blick mit dem Ziel, im Sinne einer generationengerechten Finanzpolitik optimale

Finanzierungskonditionen zu realisieren. Hierzu wollen wir mit der Gründung einer Finanzserviceagentur die Bündelung von Finanzierungsaktivitäten und Kompetenzen für den Konzern FHH erreichen und die Verhandlungsposition der FHH weiter stärken. Neben ökonomisch positiven Effekten soll die Finanzserviceagentur zudem nachhaltige Standards definieren und gegenüber Finanzmarktpartner*innen perspektivisch einfordern. Dies betrifft sowohl den Bereich der Finanzierung als auch der Geldanlage. Dazu zählt, dass wir prüfen, ob wir die FHH neben einem rein finanziellen Rating auch einem externen Nachhaltigkeitsrating unterziehen. Zudem werden wir die Anlagestrategie der FHH um Nachhaltigkeitsgesichtspunkte erweitern und daran ausrichten. Mit der zu gründenden Finanzserviceagentur können wir durch unsere stärkere Position zudem effektiver nachhaltige Standards setzen und von unseren Geschäftspartner*innen einfordern. Beim Thema nachhaltige Finanzierungen können unsere öffentlichen Unternehmen Vorreiter sein: Nach dem erfolgreichen Social Bond der IFB planen wir für die Angebotsoffensive der Hamburger Hochbahn mit dem Ziel der Erreichung des HamburgTakts die Begebung eines Green Bonds mit einem Volumen von bis zu 500 Millionen Euro, um perspektivisch wichtige Investitionen in den Angebotsausbau stemmen und gleichzeitig ökologisch motivierten Finanzanleger*innen entsprechend ausgerichtete öffentliche Anleihen anbieten zu können.

Vorausschauende Personalpolitik im demografischen Wandel

Auch in dieser Legislaturperiode wird für eine vorausschauende Personalpolitik der Stadt gesorgt. Zwar erfordert eine wachsende Stadt – insbesondere in der aktuell herausfordernden Situation – auch zusätzliches Personal z. B. im Bereich von Lehrkräften, Erzieher*innen oder bei der Polizei. Dennoch ist darauf zu achten, dass der Personalaufwand in Relation zum Gesamtaufwand stabil bleibt und Effekte der Digitalisierung genutzt werden. Das Personalcontrolling wird daher in Zusammenarbeit von Finanzbehörde und Senatskanzlei weiterentwickelt mit dem Ziel, mit allen Behörden Personalentwicklungspfade zu vereinbaren. Dabei werden die demografische Entwicklung, die Altersstruktur in der Hamburger Verwaltung, Möglichkeiten der Aufgabenkritik, aber auch Faktoren wie die Bewältigung der Corona- Pandemie oder die notwendige Umsetzung von Maßnahmen dieses Koalitionsvertrages berücksichtigt.

Am grundsätzlichen Ziel der Tarifgarantie bei der Übernahme der Tarifergebnisse für die Beamt*innen wollen wir uns auch in Zukunft orientieren, was angesichts der finanziellen Corona-Folgen eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten wird und verantwortliches Agieren auf allen Ebenen und von allen Seiten voraussetzt.

Um ausreichend qualifizierten Nachwuchs zu sichern, werden die Fachkräftestrategien und Ausbildungsinitiativen, insbesondere für die technischen, medizinischen und sozialpädagogischen Dienste für Polizei, Feuerwehr und den Vollzugsdienst, aber auch für die allgemeine Verwaltung fortgesetzt und ausfinanziert. Dazu werden die Marketingaktivitäten ausgebaut und ein umfassendes digitales Bewerbungsmanagement eingeführt. Duale Studiengänge im Bereich des IT- und des Verwaltungspersonals sowie der gemeinsam mit der evangelischen Hochschule geplante Studiengang Soziale Arbeit werden ein- bzw. fortgeführt. Weitere neue duale Studiengänge in Kooperation zwischen der öffentlichen Verwaltung und Hamburger Hochschulen werden geprüft.

Das Personalmanagement wird weiter professionalisiert und digitalisiert, u. a. durch die Einführung der digitalen Beihilfe und weiterer digitaler Prozesse. Als moderner Arbeitgeber*innen wollen wir die Erfahrungen, die wir im Rahmen der Coronakrise mit Home- Office-Arbeit gemacht haben, bei der Weiterentwicklung neuer Arbeitszeitmodelle, aber auch bei der zukünftigen Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsumfeld nutzen. Die Heilfürsorge der Polizei soll zukünftig durch das Zentrum für Personaldienste bearbeitet werden.

Stadt und Bezirke gemeinsam für Hamburg

Die sieben Hamburger Bezirksämter nehmen eine besondere Stellung in der Hamburger Verwaltung ein: Unsere Bezirke sind für die Stadt und für unsere Demokratie unverzichtbar. Für einen erheblichen Teil der Politik, die die Hamburger*innen in ihrem direkten Lebensumfeld betrifft, sind Bezirke von großer Bedeutung, z. B. beim Wohnungsbau, der Jugendhilfe, der Verkehrswende, dem Grünerhalt und beim Klimaschutz. Wir wollen diese als häufig erste Anlaufstelle für die Menschen in den Bezirken weiter personell und finanziell so ausstatten, dass sie ihre wichtigen Aufgaben vor Ort auch in Zukunft gut wahrnehmen können. Dazu gehört auch, dass die Koalition die Anstrengungen fortsetzt, unsere Bezirke mit der Kampagne „Amtlich bürgernah“ als attraktive Arbeitgeber zu positionieren.

Die Bezirke haben im Zuge der starken Fluchtbewegungen 2015 einen großen Beitrag bei den humanitären Herausforderungen und in der Folge auch bei der Integration der Menschen im Quartier geleistet. Mit dem Integrationsfonds haben wir die Bezirke in dieser Phase unterstützt und später durch einen gestärkten Quartiersfonds Handlungsspielraum für wichtige Projekte aller Art gegeben. Auch die offene Kinder- und Jugendarbeit, Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäuser haben wir finanziell gestärkt und werden ihre Arbeit auch in Zukunft sichern. Die Koalition hat schon in der letzten Wahlperiode die Kompetenz für bezirkliche Bürgerhäuser und bezirkliche Bürger*innenbeteiligung im Amt für Bezirke der Finanzbehörde gestärkt, um insbesondere den Bürgerhäusern mit ihren vielfältigen Aufgaben auf Senatsebene mehr Gewicht zu geben. Insbesondere mit Instrumenten wie dem Sanierungs- oder Quartiersfonds werden die Bezirke – Bezirksversammlung und Bezirksverwaltung – gezielt dabei unterstützt, die Infrastruktur vor Ort zu verbessern und auszubauen. Diesen Weg wollen wir weitergehen und die bezirkliche Handlungs- und Steuerungsfähigkeit im Sozialraum auch in finanzpolitisch schwierigen Zeiten erhalten.

Aktuell stehen die bezirklichen Gesundheitsämter bei der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vor großen Herausforderungen. Mit enormem Engagement und Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter*innen gelingt es, den Infektionsschutz wirksam umzusetzen und effizient die Kontaktpersonen Infizierter nachzuverfolgen. Im Zuge der Pandemie wurde das Personal der Gesundheitsämter bedarfsgerecht temporär aufgestockt; ein struktureller Aufwuchs der Gesundheitsämter soll mit dem Haushaltsplan 2021/2022 berücksichtigt werden.

Nach der Anpassung der Öffnungszeiten im Zuge der Corona-Beschränkungen soll die Angebotsoffensive in den Kundenzentren der Bezirke mit einheitlichen längeren täglichen Öffnungszeiten und einem testweisen zusätzlichen Angebot auch am Sonnabend fortgeführt werden, um auch zukünftig die Qualitätsversprechen für kurze Wartezeit und schnelle

Terminverfügbarkeit einzuhalten. Die Strukturen im Kundenservice werden insbesondere hinsichtlich der bezirklichen Ausländerdienststellen weiter überprüft und verbessert. Mit regelmäßigen Kund*innenbefragungen wird das Feedback der Bürger*innen eingeholt. Neben der direkten Präsenz in den Bezirken und Stadtteilen sowie den mobilen Kundenzentren wird das – in guter Kooperation zwischen Bezirken und Fachbehörden auszubauende – Online- Angebot der Verwaltung und das Telefonangebot über die Hotline 115 immer wichtiger. In dieser Legislaturperiode werden alle geeigneten Dienstleistungen online verfügbar und die bürger*innenfreundliche Hotline 115 noch bekannter gemacht. Der „MeldeMichel“ soll um weitere Themen erweitert werden.

Auch die Zusammenarbeit zwischen Bezirken und den Fachbehörden soll z. B. im Grünbereich enger und effizienter werden. Mit einem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nach dem Vorbild des Vertrags für Hamburgs Wohnungsbau wollen wir Behörden und Bezirke auf die gemeinsamen Ziele aus der Verständigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verpflichten. Die Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirken soll in diesem Bereich über den/die Grünkoordinator*in der Behörde für Umwelt und Energie koordiniert werden.

Die Demokratie auch in den Bezirken stärken

In der vergangenen Legislatur haben wir die Bezirke finanziell besser ausgestattet, um ihre Arbeit zu stärken. Das gilt auch für die Abgeordneten der Bezirksversammlungen. So haben wir die Aufwandsentschädigung für die Bezirksabgeordneten erhöht und die Kinderbetreuungspauschale angehoben, damit Ehrenamt, Job und Familie besser vereinbart werden können. Darüber hinaus haben wir mehr Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt, um dadurch mehr Menschen für die Bezirkspolitik zu interessieren.

Niemand kennt Hamburg und seine Quartiere besser als die Bürger*innen, die vor Ort leben. Sie zu beteiligen ist deshalb für uns unverzichtbar. Wir wollen Hamburg auch künftig gemeinsam gestalten – mit Stadtwerkstätten, Bürger*innendialogen, Stadtteilbeiräten und diversen formellen oder informellen Beteiligungsformaten. Für besonders bedeutende Stadtentwicklungsprojekte und neue, kreative Beteiligungsformate werden wir die Einrichtung eines Bürger*innenbeteiligungsfonds prüfen, auf den die Bezirke nach Vorlage eines Konzeptes zugreifen können. Grundsätzlich wollen wir die Bezirke auch darin unterstützen, die Beteiligungsverfahren inklusiv und barrierefrei zu gestalten. Wichtige Unterstützer*innen können dabei die bezirklichen Inklusionsbeiräte sein, die wir noch besser in ihrer Arbeit stärken wollen.

Gerade weil die Bezirke aus guter Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und mit häufig breiter Bürger*innenbeteiligung agieren, sollen ihre Interessen auf Landes- und Senatsebene wie bisher umfassend Gehör und angemessen Berücksichtigung finden. Zu diesem Austauschprozess gehört es im Sinne der gesamtstädtischen Verantwortung aber auch, dass die Ziele und Maßnahmen dieses Koalitionsvertrages, insbesondere im Bereich des Wohnungsbaus, der Mobilitätswende, des Vertrags für Hamburgs Grün und sonstigen Maßnahmen auch auf bezirklicher Ebene durch ihre Gremien, Fraktionen und Kreisverbände flankiert und umgesetzt werden sowie – gegebenenfalls – vom Senat auch nach den Regelungen des Bezirksverwaltungsgesetzes durchgesetzt werden.

MEHR WOHNUNGEN FÜR HAMBURG: EINE SOZIAL VERANTWORTLICHE STADTENTWICKLUNGSPOLITIK

Die Koalitionspartner wollen an die erfolgreiche Wohnungsbaupolitik der letzten Jahre anknüpfen. Der Neubau ist auf einem Rekordniveau. In den letzten zehn Jahren wurden bereits über 66.000 neue Wohnungen fertiggestellt. Auch bei der Errichtung öffentlich geförderter Wohnungen ist Hamburg im Bundesvergleich an der Spitze. Der Schutz des Wohnungsbestands vor Zweckentfremdungen wurde mit der Novelle des Wohnraumschutzgesetzes in 2018 gestärkt. Über 300.000 Hamburger*innen wohnen mittlerweile in Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung, in denen Umwandlungsverordnungen gelten und Luxussanierungen unter Genehmigungsvorbehalt stehen.

Unser gemeinsames Ziel ist es, dass sich alle Menschen das Wohnen in Hamburg leisten können. Ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen, ist eine zentrale soziale Herausforderung, der wir uns mit aller Kraft widmen. Wir werden in den kommenden Jahren unsere sozial verantwortliche Stadtentwicklungspolitik fortsetzen und noch nachhaltiger gestalten. Wir werden den Wohnungsneubau fortsetzen, uns für einen noch besseren Schutz von Mieter*innen einsetzen, den Klimaschutz voranbringen und dafür sorgen, dass Hamburg seinen Charakter als lebenswerte, grüne Stadt am Wasser bewahrt.

Eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik

Boden- und Liegenschaftspolitik sind für die Koalitionspartner wichtige Instrumente einer sozialen und wirtschaftlichen Stadtentwicklung. Die Stadt wird gezielt Grundstücke ankaufen und neu entwickeln. Auch die bereits im städtischen Eigentum befindlichen Flächen und Grundstücke sollen im Interesse des Allgemeinwohls und der Ziele der Stadtentwicklung genutzt werden. Ferner wird die Stadt ihre Vorkaufsrechte konsequent ausüben. Sanierungsverfahren (§ 136 Baugesetzbuch) oder städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (§ 165 Baugesetzbuch) sollten rechtzeitig vorbereitet und erlassen werden, um mit

„vorbereitenden Untersuchungen“ und „Veränderungssperren“ Bodenspekulation zu verhindern.

Die Vergabe von Grundstücken soll künftig wesentlich stärker als bisher im Erbbaurecht erfolgen. Die Erbbaurechtsverträge werden zu fairen Konditionen und mit Laufzeiten von bis zu 100 Jahren abgeschlossen. Zukünftig ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein Grundstück im Wege einer Erbbaurechtsbestellung vergeben oder ob es verkauft werden soll. Die operative Umsetzung erfolgt durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), der hierzu eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet, um die fachpolitischen Interessen bei der Boden- und Liegenschaftspolitik umfassend zu berücksichtigen.

Wir wollen das Wachstum in Hamburg aktiv gestalten und steuern. Deshalb werden wir unsere Baulandstrategie konkret im Rahmen eines kooperativen Baulandmodells ausgestalten: Strategisches Flächenmanagement, die bezirksübergreifend einheitlichen Anforderungen bei

Grundstücksvergaben, Baulandentwicklung durch Baurechtssatzung sowie städtebauliche Verträge, die Verknüpfung von städtebaulichen, sozialen und ökologischen sowie finanziellen Zielsetzungen der Baulandbereitstellung, werden hierin festlegt. So können wir gemeinsam mit Bauherr*innen, Investor*innen sowie Vorhabenträger bei Planvorhaben, die eine Bebauungsplanung benötigen, die städtebaulichen Ziele realisieren.

Mit einer neuen Bodenpolitik durch maßgeschneiderte, den Grundstückspreis dämpfende Konzeptausschreibungen, deutlich mehr Erbbaurechtsvergaben zu vernünftigen Konditionen sowie gezielte strategische Flächenankäufe sollen langfristig bezahlbare Mieten ermöglicht und Gestaltungsspielräume für strategische Stadtentwicklungen gesichert werden. Darüber hinaus können Baugebote durch eine Novellierung des Baugesetzbuches die prioritäre Innenentwicklung befördern. Mit der sogenannten „Grundsteuer C“ werden in den nächsten Jahren die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Investor*innen, die baureife Grundstücke in Hamburg aus spekulativen Gründen unbebaut lassen, dafür angemessen bezahlen müssen.

Neuauflage des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg – für mehr bezahlbares und klimagerechtes Wohnen

Bezahlbares Wohnen ist existentiell und jede*r sollte in Hamburg ein angemessenes Zuhause haben. Wir haben uns gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft auf den Weg gemacht, um dieses Ziel zu erreichen. Mit dem „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ und den Bezirken haben wir seit 2011 ein ambitioniertes Wohnungsbauprogramm auf den Weg gebracht. So konnten rund 60.000 neue Wohnungen gebaut werden. Wir wollen das Bündnis für das Wohnen um die Ziele bezahlbares und klimagerechtes Wohnen ergänzen. Wir wollen auch künftig Baugenehmigungen für 10.000 Wohnungen jährlich erteilen. Um dieses Ziel zuverlässig zu erreichen, wollen wir das Bündnis für das Wohnen neu auflegen. Für die kommenden Jahre wollen wir mit den städtischen Wohnungsgesellschaften, den Genossenschaften, den freien Wohnungsunternehmen und den Mieter*innenschutzvereinen die Schwerpunkte bezahlbares, preisgedämpftes und klimagerechtes Wohnen weiter voranbringen. Dazu gehört auch der „Vertrag für Hamburg“ mit den Bezirken, den wir in dieser Legislaturperiode fortsetzen. Die Wohnungsbauprogramme der Bezirke werden fortgeschrieben.

Der Drittelmix beim Wohnungsneubau – ein Drittel geförderter Wohnungsbau, ein Drittel frei finanzierter Mietwohnungsbau, ein Drittel Eigentumswohnungsbau – ist im Sinne der Mieter*innen und im Sinne der nachhaltigen Quartiersentwicklung mit guter sozialer Durchmischung und stabilen Nachbarschaften ein wichtiger Grundsatz. Der Drittelmix beim Wohnungsneubau wird in der nächsten Legislaturperiode weiterentwickelt. Grundsätzlich wollen wir uns daran orientieren, dass gerade in zentralen, nachgefragten Lagen bis zu 50 Prozent sozialer Wohnungsbau benötigt wird.

Wir wollen den Bau geförderter Wohnungen steigern und dabei schrittweise auf 4.000 Sozial- und „Hamburg-Wohnungen“ pro Jahr kommen. Für die geförderten Wohnungen werden wir die Mietpreisbindung auf 30 Jahre festlegen und so noch langfristiger günstige Mieten sichern. Um Menschen, die von Obdach- und Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind, besser mit Wohnungen zu versorgen, wollen wir unsere Anstrengungen zur Versorgung von

vordringlich Wohnungssuchenden intensivieren und auch mehr Wohnungen speziell in diesem Segment bauen. Der Wohnungsbau für besondere Zielgruppen wird in Kooperation mit der SAGA, Fördern&Wohnen, den Bezirken und dem LIG auf der Grundlage verbindlicher längerfristiger Planungen ausgebaut und die Umsetzung der vereinbarten Zielzahlen sichergestellt

Die Koalitionspartner sind sich einig darüber, dass der städtische Wohnraum nicht privatisiert werden darf.

Wir wollen neue Formen des Bauens ermöglichen: serielles Bauen, die stärkere Verwendung von Holz, die Förderung nachhaltiger Bauweisen. Kreislaufwirtschaftliche Aspekte beim Bauen (urban mining) und die stärkere Berücksichtigung von grauer Energie werden eine größere Rolle spielen. Die Wohnungen, die wir heute bauen, sollen in ihren Typologien und in ihrer Funktionalität den Anforderungen der Zukunft gerecht werden. Auf die Zukunft gerichtete Wohnformen stehen für mehr Diversität bspw. durch Clusterwohnungen und Mehrgenerationenhäuser. Dafür fördern wir innovative Wohnkonzepte. Wir fördern experimentelles Bauen und Wohnen z. B. mit den Genossenschaften.

Die Digitalisierung der Bauleitplanung, die Umsetzung von BIM und die Digitalisierung von Bauantrags- und Genehmigungsverfahren werden weiter vorangetrieben. Die Potenziale in bisherigen Baustufenplangebieten sollen erschlossen und die Bezirke mit einer Planungsrechtsoffensive darin unterstützt werden, deutlich mehr neue Bebauungspläne als bisher zu erarbeiten. Auch die Baugenehmigungsverfahren wollen wir gemeinsam mit den Bezirken vereinfachen und beschleunigen.

In Kooperation mit dem Bündnis für das Wohnen in Hamburg werden unter Federführung der Stadtentwicklungsbehörde weitere Vorschläge zur Begrenzung des Baukostenanstiegs erarbeitet und die Senatskommission für Stadtentwicklung vorgelegt. Kostentransparenz, Kostenbewusstsein und Kostenverantwortung sollen bei allen Beteiligten in der Bauplanung, bei der Baugenehmigung und der Bauumsetzung weiterentwickelt werden. Dies verbinden wir mit Nachhaltigkeit im Bauen und Baukultur in der Gestaltung.

Wir werden für Hamburg ein Baukompetenzzentrum in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen schaffen, in dem die Grundsatzfragen für das Bauwesen in Hamburg zentral bearbeitet werden. Wir werden die Hamburgische Bauordnung weiterentwickeln, um sie an die gesellschaftlichen Notwendigkeiten anzupassen und der notwendigen Harmonisierung auf der Grundlage der Musterbauordnung zu entsprechen.

SAGA, Genossenschaften und Baugemeinschaften

Die SAGA ist das größte kommunale Wohnungsunternehmen in Deutschland. Die SAGA arbeitet als Quartiersentwicklerin sehr erfolgreich und ist damit eine Garantin für stabile und gute Nachbarschaften. Die SAGA wird weiterhin rund 2.000 neue Wohnungen pro Jahr bauen, womit sich der Wohnungsbestand der SAGA und der Genossenschaften auf über 280.000

Wohnungen erhöhen kann. Gemeinsam mit der SAGA sind die Wohnungsbaugenossenschaften ein wichtiges Gegengewicht auf dem Wohnungsmarkt. Sie sorgen für guten und bezahlbaren Wohnraum und bringen sich in Quartiersentwicklungsprozesse positiv ein.

Ein tragendes Element des Hamburger Wohnungsmarktes sind die Genossenschaften mit ca.

130.000 Wohnungen. Wir wollen die Genossenschaften weiter stärken, beim Wohnungsneubau unterstützen und Möglichkeiten entwickeln, wie sich neue Genossenschaften leichter gründen können.

Hamburg war bundesweit Vorreiterin bei der Entwicklung von Baugemeinschaften. Die Nachfrage nach neuen selbstverwalteten Wohnformen wächst ständig. Wir wollen Baugemeinschaften in großen Stadtentwicklungsprojekten stärker bei der städtischen Wohnungsbauflächenvergabe berücksichtigen. Dabei muss eine Vielfalt der Baugemeinschaftstypen gewährleistet werden und die finanziellen Rahmenbedingungen der unterschiedlichen Gruppen sollen Berücksichtigung finden. Die Hälfte der Baugemeinschaftsgrundstücke soll möglichst an kleinere Genossenschaften vergeben werden. Wir werden die Bau- und Förderbedingungen entsprechend weiterentwickeln und neue Modelle finden, um Baugemeinschaften zu stärken.

Neben der Stärkung von Genossenschaften und Baugemeinschaften, wollen wir auch durch die stärkere Einbindung von Stiftungskapital mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen.

Bislang gibt es für Stiftungen, die sich im Segment des preisgedämpften Wohnungsbaus engagieren wollen, noch keine idealen Bedingungen, da sich bestehende Programme nicht mit den speziellen rechtlichen Erfordernissen für die Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens in Einklang bringen lassen. Dabei ist das Interesse groß, sich in diesem Bereich zu engagieren. Auch für bereits existierende Wohnstifte wollen wir die Bedingungen verbessern.

Fördern&Wohnen soll insbesondere durch Wohnungsneubau als etabliertem Geschäftsfeld einen maßgeblichen Beitrag zur Integration von vordringlich Wohnungssuchenden in Wohnraum leisten. Die Koalitionspartner setzen sich zum Ziel, gemeinsam mit den Bezirken hierfür ausreichend geeignete Grundstücke zur Verfügung zu stellen.

Die Zukunft und der Erhalt der Bauwagenplätze werden weiterhin gewährleistet. Bei notwendig werdendem Ersatz bestehender Plätze werden die Koalitionspartner die Bezirke unterstützen.

Die Stadt gemeinsam weiter entwickeln

Unsere Stadt verändert sich und die Hamburger*innen wollen diese Entwicklungen aktiv mitgestalten. Bürger*innenbeteiligung gehört für uns zur Stadtentwicklungspolitik dazu. Mit der Stadtwerkstatt hat Hamburg Beteiligung schon fest verankert. In allen Bezirken gibt es

Bürger*innenbeteiligung: beim Bau von Spielplätzen, bei bestimmten Bauvorhaben, bei Bebauungsplänen und in der Verkehrsplanung.

Wir begrüßen Initiativen und schätzen die Arbeit der Stadtteilbeiräte, die ihre Interessen in den Diskurs der Stadt einbringen, und wir wollen selbst noch mehr und vielfältigere Beteiligungsangebote entwickeln.

Wir wollen auch Kinder und Jugendliche viel mehr als bisher an der Entwicklung unserer Stadt beteiligen. Digitale Angebote können uns zudem helfen, unsere Beteiligungskultur inklusiver und repräsentativer zu machen, z. B. mittels leichter Sprache und mit Piktogrammen (Bildern). Wir nehmen uns vor, bis zum Ende der Legislatur alle Beteiligungsverfahren inklusiv und barrierefrei zu gestalten.

Wie wir die Quartiere der Zukunft entwickeln

Wir wollen lebendige Quartiere, die die dort lebenden Menschen ins Zentrum der Entwicklung stellen. Quartiere brauchen unkomplizierte Begegnungsräume für alle Menschen. Unsere Quartiere der Zukunft verbinden Wohnen und Arbeiten, Freizeitgestaltung, Grün- und Erholungsräume für Mensch und Natur, Kultur sowie Hilfen und Unterstützungsangebote vor Ort. Damit das trotz der knapper werdenden Flächen gelingen kann, folgen wir dabei dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ und vollziehen die Mobilitätswende.

Wir brauchen mehr Flächeneffizienz, um den Druck auf Flächen in der Stadt zu mindern und um in der inneren Stadt grüne Flächen und kleinere Innenhöfe so weit wie möglich zu erhalten, während wir gleichzeitig neuen Wohnraum schaffen. Durch eine grundsätzlich höhere Bebauung, Aufstockungen von Gebäuden und Lückenschluss können wir zusätzlichen Wohnraum entwickeln. Auch mit dem Einzelhandel werden wir im Sinne der Flächeneffizienz neue Wege gehen. Entlang von ausgewählten Magistralen werden im Rahmen von „Natürlich Hamburg!“ beispielhaft naturnahe Vegetationsflächen entwickelt, um ohne aufwändige Umbauten Biodiversität sichtbar zu machen.

Unsere Quartiere in der Stadt sollen an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst sein. Eine Vielfalt an Wohnformen und Pflegeeinrichtungen, die sich dem Stadtteil öffnen, können ältere Menschen unterstützen. Barrierefreie bzw. -arme Wohnungen sind Leitbild im Wohnungsbau. In allen Stadtteilen und Quartieren werden senior*innengerechte Wohnangebote geschaffen. Das Projekt „LeNa – Lebendige Nachbarschaft“ der SAGA wird in mindestens 20 weiteren Quartieren in Hamburg umgesetzt. Stiftungen als traditionelle und wichtige Anbieter bezahlbaren Wohnraums für ärmere Menschen werden wir mit einem Modellvorhaben wirkungsvoll unterstützen.

Eine langfristige Strategie, um in Hamburg weiteren Wohnraum zu schaffen, ohne dafür Grünflächen in Anspruch zu nehmen, verfolgen wir mit dem Magistralenkonzept. Entlang der Magistralen, die in den 50er – 70er Jahren oft nur ein- bis dreigeschossig bebaut wurden, steht längerfristig ein erhebliches Potenzial von Wohnungen zur Verfügung. Natürlich wollen wir ebenso Gewerbeflächen an den Magistralen nachverdichten. Das Internationale Bauforum hat

2019 viele sehr gute Vorschläge und Visionen für die Entwicklung der Magistralen vorgestellt, an denen wir uns orientieren wollen. Auf dieser Grundlage wollen wir in den nächsten Jahren gemeinsam mit den Hamburger*innen das Leitbild für das Gesicht unserer Stadt weiterentwickeln. Die Koalitionspartner werden geeignete Schritte zur Verbesserung der Lebensqualität für die Anwohner*innen und für eine gleichzeitige Steigerung der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums entlang der Magistralen ergreifen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemeinsam mit den Bezirken einen Masterplan Magistralen bis zur Mitte der Legislatur vorlegen.

Es soll in den Bezirken zukünftig verstärkt darauf geachtet werden, dass Ausgleichsverpflichtungen für Grünflächen bei Bebauungsplanverfahren nicht durch beschleunigte Verfahren ausgehebelt werden.

Hamburg hat an vielen Stellen in der Stadt noch Potenziale für städtebauliche Entwicklungen. Um diese zu heben, wollen wir veraltetes Planungsrecht in Form von alten Baustufenplänen durch neue Bebauungspläne ersetzen.

Orte der Begegnung und des Miteinanders – Soziale Infrastruktur muss mitwachsen

Bücherhallen und Bürgerhäuser oder Plätze mit hoher Aufenthaltsqualität sowie moderne und inklusive Spielplätze sind wichtige Orte der Begegnung und des Miteinanders im Quartier, die den sozialen Zusammenhalt stärken und das Leben in der Stadt besonders lebenswert machen. Deshalb wollen wir mehr solcher Begegnungsorte in den kommenden Jahren schaffen und bestehende modernisieren. Mit Parklets, also der temporären Erweiterung von Fußgänger*innenflächen, wollen wir zusätzlichen Raum für Menschen und Begegnung schaffen.

Wenn neue Quartiere entstehen oder bestehende Quartiere weitergebaut werden, entstehen in einem Stadtteil weitere Bedarfe. Das betrifft teilweise die Verkehrsinfrastruktur, aber auch alle Angebote, die Menschen im sozialen, sportlichen und kulturellen Bereich brauchen und schätzen. Wir werden deshalb auch das Wachstum dieser sozialen, sportlichen und kulturellen Infrastruktur von Beginn an mitplanen. So soll mit dem Bau von Schulen und Sportstätten begonnen werden, bevor die neuen Wohnungen fertig sind. Dasselbe gilt für Senior*innentreffs, Angebote für Kinder und Jugendliche, aber auch für Azubi- und Jugendwohnungen, ambulante und stationäre Angebote für psychisch kranke Menschen oder ausreichend Kitas.

Wir wollen in unseren Planungsprozessen gerade für diejenigen mitplanen, die ihre Perspektiven und Bedürfnisse nicht lautstark artikulieren können. Nur so können wir zu einer inklusiven Stadt werden, die niemanden zurücklässt, in der wir miteinander leben und füreinander einstehen.

Quartierszentren werden als neue, attraktive Orte der Begegnung bei der Entwicklung neuer Quartiere und der Weiterentwicklung bestehender Quartiere systematisch mitgeplant. Vor

allem die soziale Infrastruktur soll stärker am Sozialraum ausgerichtet und so modernisiert werden. Dadurch sollen u. a. Angebote aus den Bereichen Beratung, Jugend, Senior*innen, Sport, Kultur, Bildung und Gesundheitsförderung gebündelt und z. B. räumliche Ressourcen vielfältiger genutzt werden. Wir fördern die Lebensqualität durch gutes Wohnen und attraktive Freiräume.

Auch Schulen sind zentrale Orte in unseren Quartieren. Die Schulgebäude können ein Bildungsort für alle Menschen des Quartiers sein, wenn sie für das Quartier geöffnet werden. Nach der klassischen Ganztagsschulnutzung können Gebäude als Mehrzweckort für Viertel- Bewohner*innen, Künstler*innen, Musiker*innen, Sportgruppen und andere Organisationen zur Verfügung stehen. Diese Erweiterung und Öffnung der Schulgebäudenutzung schafft neue Freiräume fürs Quartier und ermöglicht uns, Schule als Ort der Begegnung und für lebenslanges Lernen zu entwickeln.

Die Koalitionspartner wollen die Qualität der Hamburger Spielplätze weiter konsequent verbessern und deutlich mehr inklusive und naturnahe Spielangebote schaffen. Das bereits von Rot-Grün gemeinsam eingeführte Erhaltungsmanagement ist dafür ein wichtiges Instrument. Über das Erhaltungsmanagement der Spielplätze hinaus werden wir weiter vorantreiben, an welchen Orten heute das Spielen in der Stadt stattfindet und wo neuen Bedarfen nach Spiel- und Freiräumen für Kinder und Jugendliche begegnet werden muss.

Für Menschen mit Behinderung werden wir unserem Ideal einer gemeinsamen Stadt ohne Barrieren noch lange nicht gerecht. Deshalb vereinbaren die Koalitionspartner im Sinne der Inklusion und der inklusiven Stadtentwicklung, diese Themen in den Planungsprozessen gleichrangig mit anderen Belangen zu berücksichtigen sowie den Anteil an barrierearmen und

-freien Wohnungen deutlich zu erhöhen.

RISE und soziale Erhaltungsverordnungen

Das Rahmenprogramm der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) wird auf hohem Niveau fortgesetzt. Die ressortübergreifende Bündelung öffentlicher Mittel erhöht die Wirksamkeit der Maßnahmen. Wir wollen die großen Vorteile dieser Bündelung nutzen, indem wir boden- und sozialpolitische Instrumente miteinander verknüpfen. Sanierungsverfahren, auch im Sinne der Stadtreparatur, sowie städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen sind hierbei weitere wichtige Instrumente. Vor allem die soziale Infrastruktur soll stärker am Sozialraum ausgerichtet und so modernisiert werden. Dadurch sollen u. a. Angebote aus den Bereichen Beratung, Jugend, Senior*innen, Sport, Kultur, Bildung und Gesundheitsförderung gebündelt und z. B. räumliche Ressourcen vielfältiger genutzt werden. Wir fördern die Lebensqualität durch gutes Wohnen und attraktive Freiräume. Quartierszentren werden als Orte der Begegnung bei der Entwicklung neuer Quartiere und der Weiterentwicklung bestehender Quartiere systematisch mit geplant.

Die Einkaufszentren in Steilshoop und Jenfeld, am Osdorfer Born, in Neugraben und in Bergedorf-West brauchen eine Revitalisierung.

Wir schützen die Bevölkerung aktiv vor Verdrängung durch soziale Erhaltungsverordnungen, die einen wesentlichen Teil der Wohnungsbestandspolitik bilden, um die Zusammensetzung der Bevölkerung zu schützen. Um spekulativen Leerstand zu verhindern, wollen wir künftig verstärkt zum Mittel der Ersatzvornahme greifen. Für zunächst Barmbek-Nord/Barmbek- Süd/Jarrestadt wird eine soziale Erhaltungsverordnung eingerichtet, für weitere drei Gebiete im Grindelviertel, in Borgfelde und Heimfeld werden die Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung geprüft. Darüber hinaus werden Gebiete in Hamm, Horn, auf dem Dulsberg und im Reiherstiegviertel geprüft. Das städtische Vorkaufsrecht wird, wo erforderlich, ausgeübt. Wir werden zudem regelmäßig prüfen, ob weitere soziale Erhaltensverordnungen zum Schutz bestehender Quartiere erlassen werden.

Ein starkes Mietrecht und faire Vermieter*innen

Ein starkes Mietrecht ist ein wichtiger Hebel, um den weiteren Anstieg der Mieten auch in Hamburg zu begrenzen. Inwieweit die Verbesserungen der so genannten Mietpreisbremse wirken, werden wir kritisch beobachten. Auf jeden Fall muss die Verordnung aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes wieder erlassen werden. Dazu gehört für uns im Weiteren dann auch, dass Mieter*innen in Gebieten mit Mietpreisbremsenverordnung zukünftig zu viel gezahlte Miete rückwirkend auch ohne formelle Rüge zurückfordern können. Zum Schutz der Mieter*innen ist darüber hinaus eine Verschärfung der Kappungsgrenze nötig. Wir wollen, dass Mieten innerhalb von drei Jahren maximal um zehn Prozent bis zum jeweils zulässigen Wert des Mietenspiegels erhöht werden dürfen. Entsprechende Bundesratsinitiativen werden wir auf den Weg bringen. Ökonomische Fehlanreize für Vermieter*innen, sich nicht an die Mietpreisbremse zu halten, wollen wir abschaffen. Dazu werden wir Initiativen auf Bundesebene zur Reform des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz unterstützen.

Wir wollen prüfen, mit welchen Instrumenten sich für faire Vermieter*innen Anreize setzen lassen, längerfristig Mieterhöhungen angemessen zu gestalten.

Der Verlust der eigenen Wohnung droht Mieter*innen bei Zahlungsverzug durch eine fristlose Kündigung. Der Gesetzgeber gewährt in diesem Fall aber eine Schonfrist, in der Mietrückstände ausgeglichen werden können. Dieses Recht wollen wir auch bei den Verfahren zur ordentlichen Kündigung etablieren, so dass das Recht hier gleichläuft und Mieter*innen, denen die Obdachlosigkeit droht, den größtmöglichen Schutz erfahren.

Wohnungen sind zum Wohnen da! Um Wohnungen wirksam vor Zweckentfremdung zu schützen, haben wir Anbieter*innen mit einem verschärften Wohnraumschutzgesetz Grenzen gesetzt. Einzelne Vermieter*innen versuchen, den Mieter*innenschutz durch die Vermietung von möblierten Wohnungen zu umgehen und überhöhte Mietpreise zu verlangen, die in keinem vernünftigen Verhältnis zum tatsächlichen Wert der Wohnungsausstattung stehen. Wir wollen dieses unsoziale Verhalten beenden und setzen uns auf Bundesebene auch hier für eine gesetzliche Regelungen ein, die diesen Missbrauch beenden.

Am härtesten trifft der Hamburger Wohnungsmarkt wohnungslose Menschen, z. B. Frauen, die nach einer Zeit im Frauenhaus wieder in die eigenen vier Wände ziehen wollen, sowie geflüchtete Menschen, die den Weg aus der Flüchtlingsunterkunft suchen. Wer in eine Lebenskrise stürzt, kann sehr schnell in die Wohnungslosigkeit rutschen. Wir wollen prüfen, wie wir mit weiteren Angeboten in Hamburg Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt verhindern können.

Steht ein Mietshaus zum Verkauf, müssen Mieter*innen immer häufiger höhere Mieten fürchten und damit auch, dass sie sich ihre Wohnung langfristig nicht mehr leisten können. Wir wollen daher eine Bundesratsinitiative prüfen, um das Vorkaufsrecht, das den Mieter*innen bei dem Verkauf der Wohnung an einen Dritten (nach § 577 Bürgerliches Gesetzbuch) zusteht, z.

B. auch auf Genossenschaften und GmbHs, welche die Mieter*innen gründen wollen, auszuweiten.

Wir möchten die lebendigen Quartiere mit wohnortnaher Versorgung schützen. Kleine und mittelständische Gewerbetreibende möchten wir daher unter unseren besonderen Schutz stellen, um sie vor einem starken Mietenanstieg und damit einhergehenden Verdrängungseffekten zu schützen. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass in bestimmten Gebieten bei Neuabschluss bzw. Verlängerung von Mietverträgen über kleinere Gewerbemietflächen nur Mieten verlangt werden dürfen, die die zuletzt vereinbarte Miete um nicht mehr als einen konkret festgesetzten Prozentsatz übersteigt. In Hamburg werden wir für die städtischen Entwicklungsquartieren Maßnahmen schaffen, die die Erdgeschosszonen mit wohnortnaher Versorgung und Gewerbe zu lebendigen Plätzen werden lässt.

Hamburgs Innenstadt beleben

Hamburgs Innenstadt ist mit Alster und Elbe das Herzstück Hamburgs und ein Ort mit hoher Anziehungskraft für alle Hamburger*innen und Besucher*innen. Sie prägt das Bild unserer Stadt und macht damit einen wichtigen Teil der Hamburger Identität aus. Wir wollen unsere erfolgreiche Strategie fortsetzen und zusätzliche Wohnungen in der Innenstadt bauen. Die Koalitionspartner sind sich einig, die Innenstadt städtebaulich weiter aufzuwerten, öffentliche Flächen, Plätze und Straßenräume noch attraktiver zu gestalten. Dabei werden wir mehr Raum für den Fuß- und Radverkehr schaffen sowie andere Straßenräume attraktiver gestalten. Wir knüpfen damit an Entwicklungen der letzten Jahre an und wollen die Innenstadt weiter verkehrlich beruhigen und autoarm gestalten. Dieses soll bis 2025 durch zusätzliche Fußgänger*innenzonen, Kommunaltrassen und die deutliche Reduzierung von Parkplätzen im öffentlichen Raum sowie die Vermeidung von Durchgangsverkehr gelingen. Die städtebauliche Integration zwischen Alt- und Neustadt sowie der HafenCity soll dabei weiter vorangetrieben werden. Ziel soll es sein, die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt deutlich zu verbessern und den Einzelhandel zu stärken.

Für den weiteren Entwicklungsprozess wird eine „Stadtwerkstatt Innenstadt 2025/2030“ gegründet, um die Entwicklung neuer attraktiver Räume voranzutreiben. Dabei

sollen auch die Stakeholder der Innenstadt in den Prozess einbezogen werden. Der Gesamtprozess soll dabei durch eine entsprechende Lenkungsgruppe unter Führung der für Verkehr und Stadtentwicklung zuständigen Behörden gesteuert werden.

Hierzu gehören in dieser Legislaturperiode drei Leitprojekte:

  1. Wir wollen den Jungfernstieg einschließlich der Bergstraße vom motorisierten Individualverkehr ausnehmen und durch bauliche Maßnahmen Rad- und Fußverkehr trennen sowie die Führung der Busse weiter verbessern. In diesem Zusammenhang soll im weiteren politischen Prozess die Entwicklung des Passagenviertels, des Neuen Jungfernstiegs, des Neuen Walls, der Großen Bleichen, des südlichen Teils des Ballindamms sowie des Rathausmarktes inklusive der Nebenstraßen festgelegt werden.
  1. In der Mönckebergstraße wollen wir die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen, u. a. indem schrittweise mindestens ein Teil der Buslinien in die Steinstraße verlagert wird. Dafür wird geprüft, ob in der Steinstraße zusätzlicher Raum für Busspuren und Fahrradverkehr geschaffen werden kann. Damit soll auch die städtebauliche Integration von Mönckebergstraße und Kontorhausviertel verbessert werden.
  1. Im Rahmen der U3-Baustelle in der Mönckebergstraße wollen wir möglichst einen Teil der Baumaßnahme ohne Busverkehre in der Mönckebergstraße durchführen. Dafür werden wir intensiv die Rahmenbedingungen für diesen Zeitraum prüfen und vorbereiten. In der Zwischenzeit wollen wir einen Teil der Busverkehre aus der Mönckebergstraße in die Steinstraße verlegen. Dieses wird zu einer Mehrbelastung der Bereiche Steintorwall – Steinstraße führen. Damit wollen wir Erfahrungen für die künftige Gestaltung und Nutzung der beiden Straßen sammeln sowie auch Fragen der dann veränderten Erreichbarkeit der beliebten Einkaufsstraße mit dem ÖPNV sowie mögliche Auswirkungen auf die benachbarte Straßen klären.

Parallel wird aufgrund der Komplexität der verkehrlichen Situation auch durch den Ausbau des Busverkehrs im Rahmen der Einführung des Hamburg-Takts eine Gesamtkonzeption in Auftrag gegeben, in der eine bedarfsgerechte und leistungsfähige Führung der Buslinien sowie die Auswirkungen auf die übrigen Verkehre untersucht werden. Diese Gesamtkonzeption und die Erfahrungen aus der (Teil-)Verlagerung von Buslinien aus der Mönckebergstraße wollen wir gemeinsam mit den Stakeholdern (darunter auch Fahrgast- und Behindertenverbände) diskutieren.

Aufgrund der Erfahrungen während der Bauphase und der verkehrlichen Konzeption wird unter Berücksichtigung des Busverkehrs über die zukünftige verkehrliche und bauliche Konzeption der Mönckebergstraße, des Straßenzuges Speersort – Steinstraße sowie der angrenzenden Räume entschieden.

  1. Mit der städtebaulichen Neuordnung des Bereiches der ehemaligen City-Hochhäuser werden zurzeit auch die Grundlagen für eine endlich der Bedeutung des Weltkulturerbes Kontorhausviertel gerecht werdende Weiterentwicklung des öffentlichen Raumes in dem Viertel geschaffen. Dafür wollen wir den Burchardplatz zu einem Besucher*innenmagneten machen und damit nicht nur die Räume rund um unser Welterbe Chilehaus angemessen entwickeln, sondern auch das Kontorhausviertel insgesamt stärken. Dafür wird der Burchardplatz als Fußgängerbereich und autofrei zu einem lebendigen Aufenthaltsort entwickelt. Ausgehend vom Burchardplatz wird das Kontorhausviertel mit den

umliegenden Straßen und Plätzen Schritt für Schritt in seiner Aufenthaltsqualität entwickelt und der öffentliche Raum erlebbar gemacht.

Die Koalitionspartner sind sich einig, dass im Zuge der Innenstadtentwicklung weitere Projekte geprüft und nach Möglichkeit realisiert werden sollen. Dazu gehört das Archäologische Fenster, um die Neue Burg als zentralen historischen Entwicklungsschritt unserer Stadt wieder sichtbar zu machen. Dazu gehört auch die Entwicklung des Hopfenmarktes als attraktiver Platz und die Schaffung neuer Fußwegeverbindungen über die Ludwig-Erhard-/Willy-Brandt-Straße.

Das Pilotprojekt der Initiative „Altstadt für alle“ im Rathausquartier ist im vergangenen Jahr auf viel Zustimmung gestoßen. Die Koalitionspartner unterstützen daher das Vorhaben des BID Rathausquartier, die Straßenräume neu zu gestalten und für den Fußverkehr zur Verfügung zu stellen.

Die Koalitionspartner wollen, dass die Innenstadt für alle barrierefrei erreichbar ist. Deswegen hat die Stadt nicht nur fast alle U- und S-Bahn-Haltestellen barrierefrei ausgebaut, sondern wird auch die Erreichbarkeit der Parkhäuser sicherstellen und die Zahl der öffentlichen Parkplätze für Menschen mit Behinderungen erhöhen.

Für die Innenstadt wird ein City-Logistik-Konzept einschließlich eines Konzeptes für die „letzte Meile“ entwickelt. Es wird angestrebt, dass Kurier-, Express- und Paketdienste in der Innenstadt ausschließlich elektrisch fahren.

Große Projekte der Hamburger Stadtentwicklung

Die Stadtentwicklung Hamburgs im 21. Jahrhundert erfordert eine kontinuierliche Anpassung an neue Bedarfe und Herausforderungen, die sich aus dem Einwohner*innenwachstum, der Veränderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und der Infrastrukturen ergeben. Stadtentwicklung muss alle Funktionen der Stadt im Blick haben: Flächen für das Wohnen, insbesondere das bezahlbare Wohnen, für Arbeitsstätten, die soziale Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur, für kulturelle Angebote sowie attraktive Grün- und Freiräume. Priorität hat die Innenentwicklung. Ressourcenschonend setzen wir dabei auf unser Hamburger Maß, mit dem wir eine höhere bauliche Dichte ermöglichen. Gleichzeitig verfolgen wir die Stadterweiterung an Standorten mit sehr guter Infrastrukturausstattung in Oberbillwerder, mit der Gartenstadt Öjendorf und dem Quartier Fischbeker Reethen.

Viele Stadtteile haben sich dank unserer Stadtentwicklungspolitik in den letzten Jahren positiv entwickelt und konnten ihre Lebensqualität mit Wohnen, Arbeiten, gepflegten Parks, Grünflächen und durch die Neugestaltung des öffentlichen Raums erheblich steigern. Um diese positive Entwicklung weiter voranzutreiben, werden wir mit großen Stadtentwicklungsprojekten ganze Stadtteile neu entstehen lassen.

Stromaufwärts an Elbe und Bille

Wir bringen den Hamburger Osten mit dem Entwicklungskonzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille“ gezielt voran. Mit dem Projekt wollen wir neue Stadtqualität schaffen, um die urbanen

Räume stromaufwärts im Osten Hamburgs wieder näher an die Stadt zu rücken. Mit dem vom Bund als eine von sechs Modellregionen für Sportstätten geförderten Projekt werden in den kommenden Jahren über 20.000 neue Wohnungen entstehen und Wohnen und Arbeit wieder stärker verbunden. Für Kreativwirtschaft und Industrieproduktion entstehen neue urbane Produktionsorte. Mit neuen modernen und nachhaltigen Mobilitätsangeboten, attraktiven Grünräumen und Wasserlagen und durch die Modernisierung der sozialen und der Sportinfrastruktur entstehen gute Orte für das Leben und Arbeiten an Elbe und Bille. Das Projekt der Osterbrookhöfe wird wie geplant umgesetzt. Die erforderlichen Fäll- und Abbrucharbeiten für die Osterbrookhöfe werden spätestens im Herbst 2020 nach Klärung der noch offenen Fragen begonnen.

Oberbillwerder

In Oberbillwerder wird ein ökologisch zukunftsweisender, weitgehend CO2-neutraler Stadtteil mit einem grünen Loop im Herzen entstehen. Dafür wird ein nachhaltiges Energiekonzept mit einem hohen Anteil Erneuerbarer Energien und anspruchsvollen Gebäudestandards umgesetzt. Bei der Entwicklung von Oberbillwerder werden wir zudem die Chance nutzen, einen weitestgehend inklusiven und generationengerechten Stadtteil zu gestalten.

Der Schwerpunkt der akademisierten Gesundheits- und Pflegeberufe der HAW Hamburg wird seine Heimat im neuen Stadtteil Oberbillwerder finden. Die Ansiedlung der HAW in Oberbillwerder zeigt die Möglichkeiten, Hamburg als Wissenschaftsstadt zukunftsfähig zu machen: Wissenschaft als Impulsgeber für Urbanität, vielfältige und lebendige Nutzungsmischungen, letztlich auch für mehr Lebensqualität.

Als Modellstadtteil der „Active City“ spielen Gesundheit, Ernährung und Sport eine besondere Rolle, sodass viele Sport- und Grünanlagen den Stadtteil prägen werden. Neben den 7.000 neuen Wohnungen werden auch vielfältige Angebote für Arbeit, Bildung und Freizeit sowie identitätsstiftende öffentliche Räume mit hoher Aufenthaltsqualität die Attraktivität des neuen Stadtteils ausmachen.

Öffentliches und privates Parken ist in mehreren Quartiersgaragen vorgesehen. Dadurch werden das Zentrum und viele Teilquartiere vom motorisierten Verkehr deutlich entlastet. Besonders wichtig ist den Koalitionspartnern die verbesserte S-Bahn-Anbindung an der Entwicklungsachse zwischen Bergedorf und dem Hamburger Zentrum. Das Konzept der

„Connected City“ wird mit einem Vollanschluss an die B5 mit jeweils einer Abfahrt in jede Richtung auch positive Entwicklungsimpulse für Bergedorf-West und Lohbrügge bringen.

Die östliche HafenCity

Die HafenCity ist Europas größtes Stadtentwicklungsgebiet und zeigt, wie sich Stadtentwicklung neuen Herausforderungen stellen kann. Dazu gehören die Ansprüche an Quartiere und Gebäude mit Blick auf den Umwelt- und Klimaschutz, die Mischung von Wohnen und Arbeiten, soziale Vielfalt, weniger Autos, eine gute Anbindung an den ÖPNV und die Schaffung von urbanen Lebensräumen. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass gerade in dieser begehrten Wohnlage die Schaffung von gefördertem Wohnraum von mindestens einem Drittel sichergestellt werden muss und darüber hinaus zusätzlich preisgedämpfter Wohnraum angestrebt wird. Auch die soziale Infrastruktur soll entsprechend der Bedarfe geschaffen werden. Mit Blick auf die U- und S-Bahnanbindung, attraktive Fuß- und

Radverkehrsverbindungen sowie innovative Mobilitätskonzepte mit Car-Sharing-Angeboten wird es nur eine geringe Zahl an Stellplätzen geben. Mit dem Bau eines Tunnels unter der Fernbahntrasse und einer Brücke für den Fuß- und Radverkehr über den Oberhafen werden wir die östliche HafenCity mit dem Oberhafenquartier und Hammerbrook direkt verbinden.

Sprung über die Elbe

Wir werden die positive Entwicklung über die Elbe hinweg weiter vorantreiben und neue attraktive Orte schaffen. Neue Impulse der urbanen Entwicklung werden wir in Rothenburgsort, auf der Veddel, auf dem Grasbrook und auf den Elbinseln sowie in der Harburger Innenstadt ermöglichen. Gerade in Wilhelmsburg wächst Hamburg weiter zusammen. Bis zu 5.000 neue Wohnungen, der Elbinselpark und die verlegte Wilhelmsburger Reichsstraße werden die Lebensqualität für viele Menschen spürbar verbessern. Alte Barrieren haben wir hier bereits abgebaut. Wir werden dafür sorgen, dass sich die Insel zwischen Hafen, Natur, Industrie und Kultur weiter zu einem wunderbaren Lebensort entwickelt.

Der erfolgreiche Prozess der städtebaulichen Entwicklung Wilhelmsburgs soll basierend auf dem Rahmenkonzept 2013+ unter Einbeziehung der IBA Hamburg GmbH als Projektentwicklerin mit intensiver Beteiligung der Bürger*innen fortgesetzt werden. Die IBA- Projektgebiete Georg-Wilhelm-Höfe, Georgswerder Kirchenwiesen, Fiskalische Straße, Wilhelmsburger Rathausviertel und Elbinselquartier werden gemäß der erarbeiteten Funktionspläne weiterentwickelt. Am Ziel des Wohnens am Spreehafen soll auf Basis der bisherigen Planungen festgehalten werden. Gleichzeitig soll der Grün- und Baumerhalt auf den Elbinseln gestärkt werden.

Mit der weiteren Entwicklung im Süden von Kirchdorf und im Harburger Binnenhafen vollenden wir den Sprung über die Elbe. Die weitere Entwicklung im Harburger Binnenhafen wird vorangetrieben. Der Harburger Binnenhafen wird weiter zu einem Hotspot modernen Wohnens und Arbeitens, von Start-Ups, Forschung und Wissenschaft entwickelt. Die noch bestehenden städtebaulichen Lücken werden in diesem Prozess geschlossen, eine Lösung für eine bessere Anbindung des Harburger Binnenhafens und der Harburger Innenstadt wird entwickelt und die bisherige Trennwirkung der Bahnlinie und der B73 langfristig aufgehoben.

Der Grasbrook

Der neue Stadtteil Grasbrook liegt gegenüber der HafenCity, südlich der Elbe, und wird der westlich angrenzende neue Nachbarstadtteil der Veddel sein. Die Entwicklung des Grasbrooks wird auf der Basis des Letter of Intent vom Sommer 2017 und der bisherigen Planungen unter Wahrung der Interessen der Hafenwirtschaft vorangetrieben. Das Ergebnis des Wettbewerblichen Dialogs vom April 2020 wird umgesetzt.

Der Grasbrook bietet aufgrund seiner räumlichen Lage und Beschaffenheit das Potenzial, einen nachhaltigen Stadtteil der kurzen Wege zu schaffen, der Wohnen und Arbeit verbindet. Eine große Grünfläche von circa sechs Hektar sowie vier Kilometer lange grüne Uferpromenaden werden an der Elbe und den Hafenbecken geschaffen, die zu Freizeit- und Sportnutzungen einladen. Beim Bau der circa 3.000 geplanten neuen Wohnungen soll Holzbauweise eine wichtige Rolle spielen. Durch eine intensive Einbindung von Genossenschaften und Baugemeinschaften sowie durch geförderten Wohnraum stellen wir sicher, dass deutlich mehr als ein Drittel bezahlbare Wohnungen entstehen.

Wir werden den Grasbrook zu einem Smart-Mobility-Stadtteil entwickeln, der weitestgehend frei von motorisiertem Individualverkehr ist.

Die Koalitionspartner bekennen sich zur Umsetzung der Baumaßnahmen und der Weiterentwicklung der U4 in Richtung Grasbrook und Veddel. Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Kleinen Grasbrooks soll die U4 bis dorthin geplant werden. Wir wollen in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für eine Entwicklung über den Grasbrook hinaus schaffen. Dafür wollen wir Trassenverläufe untersuchen und, wenn möglich, Flächen freihalten. Dies gilt insbesondere für das nördliche Wilhelmsburg.

Auch die soziale Infrastruktur mit Grundschule und Kitas sowie neue Angebote für Nahversorgung, Sport und Kultur sollen hier ihren Platz finden und frühzeitig hergestellt werden.

Der Innovationsstadtteil – Science City Hamburg Bahrenfeld

Mit der Science City Hamburg Bahrenfeld werden erstmals in der Geschichte Hamburgs Wissenschaft, Wirtschaft und Wohnen bei der Entwicklung eines neuen Quartiers als Ganzes gedacht. Die Science City Hamburg Bahrenfeld entsteht auf einer Fläche von 125 Hektar; 2020 starten die ersten Architekturwettbewerbe. Die Neubauten sollen Leuchttürme des klimaneutralen Bauens werden. Rund um den Forschungscampus Bahrenfeld entstehen neue wissenschaftliche Institute und Einrichtungen sowie rund 2.500 Wohnungen. Das Deutsche Elektronen-Synchrotron DESY kann ausgebaut werden und die Universität Hamburg kann auf Dauer die Fachbereiche Physik, Chemie und Teile der Biologe in der Science City ansiedeln. Die Science City Hamburg Bahrenfeld soll ein Ort für Innovationen „made in Hamburg“ werden, erfolgreiche Start-ups und Firmengründungen, die neue Arbeitsplätze schaffen. Damit steht die Science City Hamburg Bahrenfeld sinnbildlich für den Wandel Hamburgs zu einer Stadt des Wissens und der Innovationen.

Die Anbindung erfolgt über die vorgesehene S32. Damit rechtzeitig mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann, muss die Verlagerung der Trabrennbahn Bahrenfeld spätestens 2023 erfolgen. Mit den Vereinen des Galopp- und Trabrennsports muss zügig eine Verständigung über den Bau einer Doppelrennbahn in Horn auf Basis der gedeckelten Zuwendung in Höhe von 30 Millionen € erfolgen. Die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Doppelrennbahn in Horn werden gemeinsam mit dem Bezirk Hamburg-Mitte im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens geschaffen.

Mitte Altona

In der Mitte Altona sind in den vergangenen Jahren bereits circa 1.600 neue Wohnungen entstanden und bieten vielen Hamburger*innen ein neues, zentral gelegenes Zuhause in einem inklusiv und nachhaltig entwickelten Quartier. Durch die Entsiegelung von Flächen werden auch neue öffentliche Grün- und Freiräume geschaffen, die zu Begegnung und Bewegung einladen. Auch die weiteren Bauabschnitte werden die Koalitionspartner mit aller Kraft und mit inklusiven und partizipativen Stadtentwicklungsprozessen voranbringen.

Mit dem zweiten Bauabschnitt soll 2025 begonnen werden, nach der Verlegung des Altonaer Fernbahnhofs an die S-Bahnstation Diebsteich. Dann entstehen in direkter Nachbarschaft

weitere rund 1.900 Wohnungen sowie Kleingewerbe, Grünflächen und öffentliche Einrichtungen.

Auf dem Holsten-Brauereigelände besteht das Potenzial für weitere 1.300 Wohnungen, viele Infrastruktureinrichtungen, einen Park und Kleingewerbe. So wird aus dem neuen Quartier Mitte Altona in den kommenden Jahren ein ganzer Stadtteil mit besonderem Augenmerk für die Bedürfnisse der Menschen, die modern, nachhaltig und urban leben möchten.

A7-Deckel – Städtebauliche Wunden heilen

Im Hamburger Westen entsteht mit dem A7-Deckel ein europaweit zukunftsweisendes Lärmschutzprojekt, mit dem wir zeitgleich eine tiefe städtebauliche Narbe heilen. Im Zuge der Erweiterung der A7 um zwei Fahrstreifen nördlich des Elbtunnels wird ein umfassender Lärmschutz aus Tunneln und Wänden in Altona und Eimsbüttel geschaffen. Auf den Tunneldeckeln sorgen wir mit neu entstehenden Parkanlagen und Kleingärten für mehr Lebensqualität. Zudem können nun Quartiere zusammenwachsen, die bislang durch die Autobahn getrennt waren. Auf den lärmberuhigten Flächen können mehr als 3.000 neue Wohnungen errichtet werden. Die Genehmigung für den dritten und längsten Bauabschnitt in Altona liegt vor, so dass auch in den angrenzenden Bereichen neue Potenziale für Wohnen, Arbeiten, für einen Grünzug und Sportflächen erschlossen und viele Menschen vor Lärm geschützt werden können.

Weitere zentrale Projekte für die Legislaturperiode

In Öjendorf wird eine Gartenstadt des 21. Jahrhunderts wie geplant gebaut. Der Elbtower wird wie geplant errichtet. Die Realisierung des Elbdomes wird auf der Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsstudie unterstützt.

Der Bereich südöstlich des Bergedorfer Zentrums bildet das größte Entwicklungspotenzial im verdichteten Stadtbereich Bergedorfs; die Schleusengrabenachse wird vollendet. Eine Verlagerung des BG Klinikums Hamburg (Krankenhaus Boberg) vom jetzigen Standort auf eine Teilfläche des bisherigen F&I Parks Bergedorf wird unterstützt. Der F&I Park soll in diesem Zusammenhang um ergänzende anliegende Flächen erweitert werden.

Siedlungen der 1950er, 60er und 70er Jahre haben das Potenzial, um neue Nutzungen und qualitativ hochwertigen Wohnungsneubau ergänzt zu werden. Neue innovative städtebauliche Lösungen und eine Aufwertung durch unterschiedliche neue Nutzungen und die Weiterentwicklung der Frei- und Grünräume werden gefördert.

Die City Nord ist ein wichtiger Bürostandort, der sich dynamisch entwickelt. Das Ensemble steht als einprägsames städtebauliches Konzept der 60er Jahre unter Denkmalschutz. Die City Nord soll unter Beibehaltung ihrer spezifischen städtebaulichen und freiräumlichen Logik und Qualität weiterentwickelt werden und in Teilbereichen zukünftig stärker vom Wohnen

geprägt sein. Die City Nord mit ihrer grünen Mitte soll mit dem angrenzenden Stadtpark und den benachbarten Stadtquartieren stärker verknüpft werden. In die Überlegungen zur zukünftigen Entwicklung der City Nord wollen wir die extrem großzügig angelegten Straßenverkehrsflächen einbeziehen. So lässt sich mehr Raum für Grünflächen, Wegeverbindungen und den Rad- und Fußverkehr herstellen, um die Lebens- und Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Aus der sehr massiven und funktional defizitären baulichen Kernzone der City Nord soll sich schrittweise und in enger Abstimmung mit den Eigentümer*innen ein lebendiges und gestalterisch hochwertiges Quartierszentrum mit vielfältigem Nutzungsmix entwickeln.

Im Umfeld des Flughafens soll eine städtebaulich geordnete und anwohner*innenverträgliche Entwicklung entlang der Achse Alsterkrugchaussee – Langenhorner Chaussee, von der Kreuzung Hebebrandstraße/Sengelmannstraße über den Gewerbestandort Heselstücken bis zur Zeppelinstraße in Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und des Bezirks Hamburg Nord erfolgen.

Wir entwickeln zukunftsgerichtete Konzepte für bedeutende Industrie- und Gewerbestandorte in Hamburg. Im Rahmen der Stadtentwicklung werden wir kreative Standorte fördern.

Zusammenarbeit in der Metropolregion

Die weitere Gestaltung und Vertiefung der kooperativen Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg liegt im besonderen Interesse Hamburgs. Dabei berücksichtigen wir die Ergebnisse der seit 2019 vorliegenden OECD-Studie. Die Sanierung und der Ausbau wichtiger verkehrlicher Infrastrukturen – insbesondere auch des SPNV – sollen die Mobilität der Menschen in der Metropolregion erleichtern und die vielerorts mit hohen Pendler*innenzahlen verbundenen Belastungen für die Umwelt und die Anwohner*innen an den Hamburger Magistralen reduzieren. Die Zusammenarbeit in der Metropolregion wollen wir auf dem Feld der räumlichen Planung einschließlich der Freiraum- und Biotopverbundplanung intensivieren und wirksamer machen. Der Dialog mit den Nachbarländern über das Ziel einer effizienten Flächenentwicklung für das Wohnen und Arbeiten an den Siedlungsachsen bei gleichzeitiger Sicherung der hochwertigen verbindenden Landschaftsachsen wird noch stärker im Fokus stehen und soll in länderübergreifenden Räumlichen Leitbildern vereinbart und öffentlich kommuniziert werden.

Die formellen und informellen Strukturen der Metropolregion sollen noch stärker handlungsorientiert ausgerichtet werden. Dialog und Austausch werden auf Länder-, regionaler und der Stadt-Umland-Ebene strukturiert und zielgerichtet und kontinuierlich zugunsten einer nachhaltigen Raumentwicklung geführt.

STARKE WIRTSCHAFT

Hamburg ist eine der größten und wirtschaftsstärksten Metropolen in Europa. Als Kern der Metropolregion Hamburg ist die Stadt von großer Bedeutung für die gesamte norddeutsche Wirtschaft. Die Vielfältigkeit und Lebensqualität von Hamburg hängt in großem Maße auch von der wirtschaftlichen Stärke der Metropolregion ab. Durch den Hafen, den Wissenschafts- und Forschungsstandort Hamburg, die Vielzahl innovativer Start-ups, kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie Handwerk und Tourismus ist Hamburg ökonomisch stark mit dem Um- und Ausland verflochten. Das schafft zahlreiche Arbeitsplätze in der gesamten Metropolregion, wovon neben den Hamburger*innen auch viele Menschen im Hamburger Umland profitieren.

Aktuell erlebt auch unsere Stadt durch die Coronakrise erhebliche wirtschaftliche Einbrüche. Erst nach und nach und in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Pandemie wird sich die Wirtschaft international, national und auch lokal wieder normalisieren. Die Koalitionspartner unterstützen die Wirtschaft aktiv bei der Bewältigung. Sie sind sich einig, die in Folge von Corona erforderlichen Investitionen zur Unterstützung der Wirtschaft und Belebung der Konjunktur mit Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels zu verbinden, um unsere ehrgeizigen klimapolitischen Ziele zu erreichen. Nachhaltige Investitionen sind daher notwendig und unverzichtbar. Wir wollen die wirtschaftliche Aktivität sowie Lieferketten und Produktionsmöglichkeiten unter den Bedingungen des Infektionsschutzes so schnell wie möglich wiederherstellen, um Strukturen zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten sowie perspektivisch neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Die Koalitionspartner haben in dieser historisch einmaligen Situation in Kombination mit Bundesmaßnahmen den „Hamburger Schutzschirm für corona-geschädigte Unternehmen und andere Institutionen“ auf den Weg gebracht, um der Hamburger Wirtschaft zu helfen und Arbeitsplätze zu erhalten. In kürzester Zeit wurden unter anderem Soforthilfen im Umfang von fast einer halben Milliarde Euro an rund 60.000 Selbstständige, Unternehmen und Institutionen bewilligt und ausgezahlt, darunter fast 200 Millionen € aus Landesmitteln der Hamburger Corona Soforthilfe. Auch wenn Tragweite und Dauer der wirtschaftlichen Verwerfungen noch nicht vollumfänglich absehbar sind, wird die Coronakrise Hamburg wirtschaftspolitisch noch über Jahre beschäftigen. Viele Jahre hat sich der Arbeitsmarkt positiv entwickelt, so dass Hamburg Ende 2019 einen historischen Höchststand der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erreicht hat. Im Zuge der Coronakrise sind Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit jedoch deutlich angestiegen, so dass eine aktive Arbeitsmarktpolitik wieder ganz oben auf der politischen Agenda stehen muss.

Welche weiteren kurzfristigen Handlungsbedarfe sich hierbei in Ergänzung zu Maßnahmen des Bundes ergeben, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend klar. Die Koalitionspartner werden sich auf der Grundlage der bereits getroffenen Beschlüsse des Senats gemeinsam mit aller Kraft für das Überleben und die Zukunft von Hamburger Firmen und Institutionen, den Erhalt und Wiederaufbau von Arbeitsplätzen in Hamburg einsetzen und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten notwendige Maßnahmen ergreifen. Dabei wird auch geprüft, ob und wie für Hamburg ein eigener Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach dem Vorbild des WSF des Bundes sinnvoll und hilfreich sein kann.

Wir setzen auch und gerade in der Krise auf ein weiteres Wirtschaftswachstum mit einem breiten Branchenmix aus Dienstleistungsgewerbe, Handwerk, Hafen und Industrie. Die branchenübergreifenden Themenfelder Innovation, Digitalisierung, KI, Robotik sowie Klima- und Ressourcenschutz bieten dabei für die Hamburger Wirtschaft in allen Bereichen große Chancen. Auf diese werden wir den Schwerpunkt legen.

Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen

Internationale Arbeitsteilung und weltweiter Handel bleiben wichtige Säulen unserer Hamburger Wirtschaftsstruktur. Wir werden weiterhin für eine regelbasierte internationale Zusammenarbeit eintreten, internationale Organisationen und die Europäische Union in ihren Bemühungen um eine faire Gestaltung der Globalisierung unterstützen und uns gegen protektionistische Tendenzen wenden. Neben den heute schon bestehenden und gut ausgebauten Handelsbeziehungen – z. B. mit Russland, Asien und Nord- und Südamerika – werden wir darauf aufbauend unsere wirtschaftlichen Beziehungen weiter stärker ausbauen. Dafür werden wir ein Außenwirtschaftskonzept vorlegen, das auf die Stärkung des Außenwirtschaftsstandortes und Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen zielt. Dabei werden multilaterale Initiativen, wie z. B. die Belt and Road-Initiative, und die sich aus der Coronakrise ergebenden neuen Herausforderungen berücksichtigt. Auch die Bedeutung von Wasserstoff wird in diesen Regionen zukünftig von besonderer Bedeutung sein. Daher ist hier der Ausbau einer europäischen und internationalen Wasserstoffwirtschaft für Hamburg von großer Bedeutung.

Hamburgs Cluster

Die in Hamburg etablierten Clusterstrategien in den Bereichen Logistik, Luftfahrt, Life- Sciences, Medien, Erneuerbare Energien, Gesundheitswirtschaft, Kreativwirtschaft und Maritime Wirtschaft werden fortentwickelt und noch besser übergreifend miteinander verzahnt. Das gilt im norddeutschen Kontext in besonderer Weise für die maritime Wirtschaft. Für die in der Zuständigkeit der Finanzbehörde liegende und in der Coronakrisenbewältigung besonders geforderte Finanzwirtschaft soll ebenfalls eine verstärkte Einbeziehung in die Cluster-Strategie geprüft werden.

Insbesondere mit dem Cluster Erneuerbare Energien Hamburg (EEHH) besteht ein erfolgreiches Netzwerk, in dem sich relevante Akteur*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik über innovative Wege zur Energiewende austauschen, Kooperationen eingehen und Projekte initiieren. Im Rahmen von NEW 4.0 wird sogar die Blaupause für die Energiewende Deutschlands entwickelt.

Wir werden ein neues Cluster Wasserstoff etablieren, um funktionsübergreifend über alle industriellen Bereiche eine Wasserstoffwirtschaft aufzubauen, die einen wirksamen Beitrag zur nachhaltigen Energiewende und zum Klimaschutz leistet. Die Umsetzung der Norddeutschen Wasserstoffstrategie sowie der Hamburger Energiewende soll für Hamburg durch eine behördenübergreifende Lenkungsgruppe gesteuert werden.

Wir verfolgen das Ziel, Hamburg als Stadt mit sozialen und nachhaltigen Wirtschaftsmodellen zu positionieren und zu stärken. Zu diesem Zweck wollen wir ein neues Netzwerk für sozial und ökologisch orientierte Unternehmen der Stadt entwickeln und prüfen, dies gemeinsam mit den Unternehmen in eine Clusterstruktur zu überführen. Innovative Social Entrepreneurs werden bei der Gründung und Weiterentwicklung gefördert, gemeinsam mit der Szene wird eine „Social Entrepreneurship-Strategie“ erarbeitet.

Die Industrie als Motor der Wirtschaft

Hamburg ist ein wichtiger Industriestandort. Die Koalitionspartner bekennen sich zum Industriestandort und wollen diesen stärken. Die Unternehmen der Mineralölverarbeitung, Metallerzeugung und -bearbeitung, Medizin-, IT- und Elektrotechnik, Fahrzeugbau sowie der Luftfahrt- und Schiffbauindustrie sind ein wichtiger Bestandteil der Hamburger Wirtschaft. Hamburg setzt auch in Zukunft auf große Industriebetriebe und wird ihnen gute Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen. Hamburgs Industriebetriebe haben durch erhebliche Investitionen ihre Produktpalette erweitert und modernisiert. Diese Entwicklung wollen wir auch im Sinne des Klima- und Ressourcenschutzes weiter unterstützen.

Mit der Wärmewende und der Sektorenkopplung durch Entwicklung von Power-to-X- und Speichertechnologien und mit dem Einstieg in eine grüne Wasserstoffwirtschaft kommt der innovativen Industrie in Hamburg eine Schlüsselrolle zu, um die Stadt klimaneutral zu machen. Gleichzeitig stärkt Klimaschutzpolitik den Industriestandort Hamburg und schafft der Hamburger Industrie Wettbewerbsvorteile und neue Märkte, was Arbeitsplätze sichert und schafft.

Gemeinsam mit allen Stakeholdern soll der Masterplan Industrie neu belebt, die darin beschlossenen Handlungsfelder konsequent umgesetzt und mit dem Bündnis für die Industrie der Zukunft zusammengeführt werden.

Das Bündnis für die Industrie der Zukunft wird fortgesetzt, um gemeinsam mit der Industrie den Transfer ins postfossile Zeitalter zu gestalten, denn nur eine starke Industrie kann die dafür notwendigen Investitionen leisten. Die Industrieprojekte im norddeutschen Reallabor belegen das bereits heute. Wasserstoff statt fossiler Brennstoffe oder „Grüner Stahl“ sind möglich. Wir unterstützen die Hamburger Industrie dabei, zur Vorreiterin CO2-armer Produktion und damit zum internationalen Innovationsmotor zu werden. Um die Industrie bei der Erreichung ihres Sektorziels zu unterstützen, wollen wir im Rahmen des Bündnisses für die Industrie der Zukunft gemeinsam mit den Unternehmen weitere Projektideen zur konkreten Einsparung von Ressourcen und CO2 umsetzen.

Die Koalitionspartner halten an ihrer Zielsetzung fest, 100 Hektar Gewerbe- und Industriefläche vorzuhalten. Ein zentrales Handlungsfeld ist hierbei die Sicherstellung der Akzeptanz von Industriebetrieben in der Stadt sowie die Gewährleistung von Planungssicherheit und die damit notwendigen Rahmenbedingungen für ihre weitere Entwicklung. Für die Weiterentwicklung der Industrie müssen ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Der Bebauungsplan Heimfeld 54 wird wie geplant umgesetzt und die

Fläche Neuland 23 in Harburg entsprechend der Ausweisung genutzt. Siedlungs- und Industrieentwicklung müssen so miteinander in Einklang gebracht werden, dass die Zukunft der Industriebetriebe bei Einhaltung der Umweltschutz- und Störfallvorschriften nicht gefährdet wird. Die Zukunft von Industriebetrieben in der Stadt und in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Wohngebieten wie Bode Chemie, Nexperia und Beiersdorf muss gesichert werden.

Für eine bessere Transparenz soll ein digitales Track & Trace-Verfahren für Unternehmen zum jeweiligen Stand von Genehmigungsverfahren aufgebaut werden. Den Anfang haben wir mit der digitalisierten Einreichung von Anzeigen und Anträgen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren bereits gemacht. Im nächsten Schritt erfolgt der Aufbau von Track & Trace im Baugenehmigungsverfahren im Hafen. Künftig sollen – in Abhängigkeit von der fortschreitenden Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren und unter Berücksichtigung der entsprechenden Ressourcenbedarfe – auch die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren digital bearbeitet und beschieden werden können.

Die/der erst jüngst neu geschaffene Industriekoordinator/in wird die Belange der Industrie und den Weg zu einer nachhaltigen Industrieproduktion sowie im Hinblick auf die Bestandssicherung und langfristige Planungssicherheit von Industriebetrieben wie in Billbrook, Rothenburgsort oder auf der Elbinsel Wilhelmsburg begleiten.

Die Koalitionspartner werden den Industriestandort Billbrook mit dem Konzept „Billbrook Reloaded“ nachhaltig sichern und modernisieren und dabei die Innovationskraft der Kreislaufwirtschaft stärken, so dass daraus auch neue nachhaltige Unternehmen entstehen können. Mit der Revitalisierung dieses zusammenhängenden Industrie- und Gewerbegebietes wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, der hilft, den Flächenverbrauch zu minimieren.

Neben den klassischen Industriebetrieben setzen wir in Hamburg auf neue Ansätze, neue Produktionsverfahren und Wertschöpfungsketten, wie sie etwa durch 3D-Druck oder KI möglich werden. Hamburg verfolgt und unterstützt den FabCity-Gedanken mit neuen regionalen Produktionswegen und -orten z. B. durch den Aufbau von Fablabs.

Mittelstand

In einer Zeit, in der unser Wirtschaftssystem durch Klimawandel und Pandemie vor großen konjunkturellen Veränderungen steht, kommt den mittelständischen Unternehmen Hamburgs, die überwiegend Familienunternehmen bzw. inhaber*innengeführt sind, eine große Bedeutung für Hamburgs Wohlstand und unsere Arbeitsplätze zu. Bereits heute richten viele kleine und mittelständische Unternehmen ihre Geschäftsmodelle an sozialen und nachhaltigen Kriterien aus. Sie schaffen neue Arbeitsplätze, die auch morgen noch bestehen. Dies wollen wir ausdrücklich unterstützen. Die Koalitionäre werden mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen gewährleisten, mit denen Arbeitsplätze gesichert und klimaschonende Innovationen gefördert werden. Dazu wollen wir eine umfassende „Initiative Mittelstand Hamburg“ ins Leben rufen, die gemeinsam mit den Partner*innen aus der Wirtschaft Ideen und Konzepte für die großen standortpolitischen Zukunftsthemen Innovation, Digitalisierung, Klimaschutz und Entrepreneurship entwickelt.

Masterplan Handwerk

Anknüpfend an den erfolgreichen „Masterplan Handwerk 2020“ wird ein „Masterplan Handwerk 2030“ aufgelegt, um die Rahmenbedingungen für das Handwerk in Zeiten der Digitalisierung mittel- bis langfristig in der Stadt zu stärken und konkrete Maßnahmen zwischen Handwerkskammer und Senat zu vereinbaren.

Die Idee der Meistermeile – idealerweise mit einem geringeren Flächenverbrauch durch mehrgeschossige Gewerbeimmobilien zur Ansiedlung von Handwerksbetrieben im Stadtgebiet – soll in enger Zusammenarbeit von LIG, der Hamburger Gesellschaft für Gewerbebauförderung mbH und der Wirtschaftsbehörde auf weitere Flächen ausgeweitet werden, wie z. B. im Holstenquartier (Altona), am Diebsteich (Altona) und in der Krausestraße (Nord).

Wichtige strategische Themenfelder, die wir im Masterplan Handwerk 2030 im Dialog mit der Handwerkskammer entwickeln wollen, sind die Herausforderungen des demografischen Wandels, die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften sowie die Förderung von Frauen im Handwerk im Rahmen des Fachkräftenetzwerks, die Nutzung der mit dem Megatrend der Digitalisierung verbundenen Chancen sowie die Erschließung des Potenzials des Handwerks für den Klimaschutz.

Hafenentwicklung

Der Hamburger Hafen ist der größte und bedeutendste deutsche Hafen und einer der drei größten Containerhäfen Europas. Die Sicherung seiner Zukunft als Universalhafen ist für die Hamburger Wirtschaft überlebenswichtig. Die maritime Logistik ist eine Zukunftsbranche mit größter Bedeutung für den weltweiten Klimaschutz, für die Wirtschaft und den Wohlstand der Exportnation Deutschland und der Stadt Hamburg. Die Koalitionspartner werden Hamburgs Position als größter Eisenbahnhafen Europas stärken und ausbauen.

Der neu installierte Hafendialog zur strategischen Weiterentwicklung wird fortgesetzt. Die Koalitionspartner werden gemeinsam mit den Stakeholdern auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Gebietskulisse einen neuen Hafenentwicklungsplan für einen „Innovationshafen Hamburg 2040“ erarbeiten. Zentrale Ziele werden dabei u. a. die Digitalisierung, die Klimaneutralität und die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur sein.

Für die Stärkung des Hafens und damit auch der Hamburger Wirtschaft wird eine Ansiedlungsstrategie entwickelt, die Beschäftigung und Wertschöpfung nach Hamburg holt und gleichzeitig einen Beitrag für die Stärkung Hamburgs als Innovationsmetropole leistet.

Auch zukünftig wird die öffentliche Finanzierung des Hafens auskömmlich ausgestaltet, um dem Anspruch der Modernisierung der Hafeninfrastruktur Rechnung zu tragen. Mit der Neuaufstellung der HPA in den Bereichen Commercial und Public haben wir eine noch bessere Transparenz geschaffen. Die für die Neustrukturierung des Hafenmanagements erheblich

aufgestockten Mittel für den Hafenbetrieb werden daher auch weiterhin in entsprechender Höhe zur Verfügung gestellt.

Die Koalitionspartner werden ungeachtet unterschiedlicher Einschätzungen zur Elbvertiefung die beschlossene Fahrrinnenanpassung und die Ausgleichsmaßnahmen umsetzen und besonders die Umweltauswirkungen beobachten. Wir werden europäische Initiativen für eine Begrenzung von Schiffsgrößen unterstützen.

Mit der Fertigstellung der Elbvertiefung entfällt beim Hafengeld wie geplant die bisherige Kappungsgrenze für große Containerschiffe. Darüber hinaus wird die 2017 eingeführte ökologische Staffelung des Hafengeldes weiterentwickelt. Finanzielle Anreize sollen für Reedereien geschaffen werden, die ihre Schiffe zur Emissionsreduktion nachrüsten. Ab 2025 sollen Containerschiffe einen Zuschlag auf das Hafengeld zahlen, die nicht den Tier-III- Grenzwert am Liegeplatz (IMO) erfüllen.

Für ein verbessertes Sedimentmanagement, zur Sicherstellung der erforderlichen Wassertiefenunterhaltung mit Blick auf die Weiterentwicklung der gemeinsamen Übergangsbestimmungen zum Umgang mit Baggergut in den Küstengewässern (GÜBAK) und um Effekte wie das so genannte tidal pumping zu verhindern, wird gemeinsam mit dem Bund und unter Beteiligung von Schleswig-Holstein und Niedersachsen ein zukunftsfähiges und flexibel-adaptives Konzept entwickelt und umgesetzt. Um langfristig ein erweitertes Sedimentmanagement zu verfolgen, soll das bereits begonnene Verfahren zur Verbringung von Sediment in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) fortgeführt werden. Auch in Hamburg müssen ausreichend Flächen sowohl für das Bodenmanagement der Stadt als auch zur Deponierung von Sedimenten aus dem Hafen zur Verfügung gestellt werden.

Die Kapazität der Deponie Feldhofe wird in diesem Zusammenhang erhöht und – sobald die Erweiterung planfestgestellt ist – die Deponieplanungen in Moorburg aufgegeben. Wenn die neuen Deponiekapazitäten Feldhofe zur Verfügung stehen, werden auch schadstoffbelastete Altsedimente aus Hafenbereichen, die keine Unterhaltungserfordernisse aufweisen, in das Sedimentmanagement einbezogen, um die Elbe sauberer zu machen und um ökologisch wertvolle Flachwasserzonen zu erhalten.

Wir setzen uns dafür ein, dass der Abstimmungsprozess mit Schleswig-Holstein und Niedersachsen zur GÜBAK möglichst bald erfolgreich abgeschlossen wird.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Schifffahrtswege zum Hamburger Hafen leistungsstark erhalten werden. Wir wirken im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit und der maritimen räumlichen Planung auf leistungsstarke Schifffahrtswege der Elbe sowie Nord- und Ostsee hin. Die Koalitionspartner werden sich gemeinsam mit Schleswig-Holstein für den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals einsetzen.

Das Areal in Steinwerder Süd ist eine der wichtigsten verbleibenden strategischen Flächenreserven des Hamburger Hafens. Der Fokus liegt auf innovativen sowie wertschöpfungsintensiven Aktivitäten, die die Fläche effizient und nachhaltig nutzen. Ein reines Vollcontainerterminal scheidet als Nutzung aus. Der künftige Betrieb soll möglichst CO2- arm und bilanziell CO2-neutral gestaltet werden. Die HPA führt zeitnah das Planfeststellungverfahren durch, erstellt parallel ein bedarfs- und marktgerechtes Konzept und schreibt die Fläche international aus. Ziel ist es, eine möglichst hohe Wertschöpfungstiefe, gute Arbeitsplätze, Zukunftsfähigkeit und einen möglichst hohen Eigenfinanzierungsanteil zu erreichen und eine Belastung des öffentlichen Haushalts zu vermeiden. Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass bei der Verfüllung des Oderhafens kein Flutraum verloren geht.

Weitere zentrale Infrastrukturprojekte wie der Ausbau des Großschiffliegeplatzes Finkenwerder, die Erneuerung der Kattwykbrücke, der Neubau der Veddelkanalbrücken, die Verkehrsanbindung Burchardkai und der Drehkreis Steinwerder werden realisiert.

Bei der künftigen Entwicklung des Areals Westerweiterung hat der Drehkreis Parkhafen Vorrang. Insoweit ist zu prüfen, wie die rechtlichen Voraussetzungen einer schnellen Realisierung des Drehkreises Parkhafen geschaffen werden können. Die übrige Entwicklung des Areals der Westerweiterung wird im Rahmen des fortzuschreibenden Hafenentwicklungsplans und einer aktuellen Umschlagspotenzialprognose final bewertet. Insgesamt werden wir verstärkte Anreize zu einer effizienteren Verwendung von Flächen im Hafen auflegen.

Die Koalitionspartner vereinbaren, dass die Flächen der Vollhöfner Weiden in Altenwerder- West nicht für eine Hafennutzung in Anspruch genommen werden. Stattdessen sollen andere Flächen in entsprechender Größe für die Hafennutzung aktiviert werden, zum Beispiel die bislang hafenwirtschaftlich nicht genutzten Flächen nördlich und westlich des Containerterminals Altenwerder (nördlich bis zum Altenwerder Hauptdeich, westlich bis zur A7). Unberührt bleiben die Flächen der Kirche St. Gertrud und des angrenzenden Friedhofs. Sobald Flächen in entsprechender Größe im Bereich des Containerterminals Altenwerder oder an anderer Stelle für eine hafenwirtschaftliche Nutzung aktiviert wurden, werden die Flächen der Vollhöfner Weiden aus dem Hafengebiet herausgenommen und unter Naturschutz gestellt.

Wir wollen im Rahmen der bisherigen Beschlussfassung des Senats die aktuelle Wohnnutzung in Moorburg fortführen sowie die Lebensbedingungen dort verbessern und werden das Gebiet in dieser Legislaturperiode nicht für die Hafennutzung in Anspruch nehmen.

Die Koalitionspartner werden gemeinsam mit dem Bund durch die Errichtung eines „Border One Stop Shop (BOSS)“ die veterinär- und lebensmittelrechtlichen Einfuhrkontrollen, die Pflanzengesundheitskontrolle und die Zollkontrollen an einem Standort im Hafen zusammenführen und so den logistischen Aufwand für Unternehmen reduzieren, Umweltbelastungen senken und die Containerabfertigung beschleunigen. Für die Kund*innen des Hamburger Hafens sollen damit spürbare Verbesserungen erreicht werden. Die dazu begonnene Zusammenarbeit mit dem Bund wird fortgesetzt. Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau im Hafen.

Die Planung zur Grundinstandsetzung der Freihafenelbbrücke wird im Rahmen der besprochenen Teilerneuerung unter Wahrung der denkmalschutzrechtlichen Anforderungen vorangetrieben.

Das neue Kreuzfahrtterminal CC1 in der HafenCity wird realisiert. Geprüft wird hierbei aufgrund der Bedarfe im Kreuzfahrtmarkt, ob der Ausbau zunächst nur für Schiffe bis 1.800 –

2.000 Passagier*innen (im turn around) und erst in einer möglichen zweiten Ausbaustufe für größere Schiffe bis 4.000 Passagier*innen (im turn around) realisiert wird.

Köhlbrandquerung

Die heutige Köhlbrandbrücke verbindet die westlichen und östlichen Hafenteile und bindet sie an die Fernautobahn A7 an. Mit dem Anschluss an das Bundesfernstraßennetz und als wichtige Verkehrsachse im Hamburger Hafen flankiert sie den wirtschaftlichen Erfolg des Hamburger Hafens. Aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für die Verkehrsanbindung des Hamburger Hafens besteht neben den Interessen der FHH auch ein erhebliches Bundesinteresse an einer dauerhaft leistungsfähigen Köhlbrandquerung. Der Bund und Hamburg haben deshalb im Februar 2020 ihr gemeinsames Bestreben förmlich bekundet, den Ersatz der Köhlbrandquerung sicherzustellen. Der Bund hat in diesem Zusammenhang der Aufstufung der Köhlbrandquerung zur Bundesstraße zugestimmt und eine maßgebliche finanzielle Beteiligung zugesagt. Der Bund hat inzwischen auch die technische Einschätzung der HPA bestätigt, dass die Querung in Form eines Bohrtunnels errichtet werden soll. Die Koalitionspartner wollen gemeinsam mit dem Bund prüfen lassen, ob zusätzlich zu den Fahrspuren eine innovative, nach Möglichkeit schienengebundene Containertransportmöglichkeit realisiert werden kann, die Ansatz für die Finanzierung eines entsprechendes Pilotvorhabens für innovative Verkehrsprojekte durch den Bund sein kann. In diesem Rahmen werden wir prüfen, ob die Pylonen der denkmalgeschützten Köhlbrandbrücke erhalten werden können. Darüber hinaus soll geprüft werden, wie eine Querungsmöglichkeit des Köhlbrands für den Radverkehr geschaffen werden kann.

Kleiner Grasbrook

Auf dem Kleinen Grasbrook werden Stadt- und Hafenentwicklung aufeinander abgestimmt. Der neue Stadtteil Grasbrook wird entsprechend dem mit dem UVHH und dem IVH unterzeichneten LOI entwickelt. Die übrigen im Hafennutzungsgebiet verbleibenden Areale werden weiterhin hafenwirtschaftlich genutzt. Beeinträchtigungen oder Nutzungseinschränkungen von Hafenunternehmen im Bereich des Kleinen Grasbrook wie auch in anderen Bereichen des Hafens durch die heranrückende Wohn- und Bürobebauung werden vermieden.

Digitalisierung im Hafen

Der Hafen ist eines der größten Anwendungsfelder für die Digitalisierung und eines der europäischen Testfelder für 5G. 5G und Edge Computing eröffnen im Zusammenspiel neue Möglichkeiten und Einsatzgebiete für die Unternehmen im Hafen. Im Rahmen von

„SmartPort“ soll Digitalisierung den Hafen wettbewerbsfähig halten und Innovationen fördern, die aus Hamburg in die Welt vermarktet werden können.

Eisenbahnhafen Hamburg

Hamburg ist und bleibt unangefochten der größte Eisenbahnhafen Europas. Damit dieser Vorteil weiter ausgebaut werden kann, sind diverse Projekte im neuen Bundesverkehrswegeplan verankert, die umgesetzt werden. Die Koalitionspartner werden ein Projekt zur Optimierung der Eisenbahninfrastruktur einsetzen. Für die Stärkung des Eisenbahnhafens Hamburg werden wir den Infrastrukturausbau mit der Westumfahrung des Bahnhofes Alte Süderelbe, dem Kreuzungsbauwerk Wilhelmsburg und den Pre-Port Hub in der Metropolregion vorantreiben. Wir werden prüfen, ob ein Konzept zur Abwicklung der hafeninternen Umfuhren auf der Hafenbahn erfolgen kann. Dazu gehört auch der Bau der festen Fehmarnbeltquerung, deren Realisierung vom Senat unterstützt wird.

Klimaneutraler Hafen 2040

Mit den Herausforderungen des Klimawandels und dem Pariser Klimaabkommen wird die Zukunft des Hafens auch im Wettbewerb um nachhaltige Transportketten entschieden. Schon heute ist Hamburg Vorreiter in der Vollautomatisierung und verfügt mit dem Container Terminal Altenwerder (CTA) über das erste zertifizierte klimaneutrale Terminal der Welt. Im Rahmen des Hafenentwicklungsprozesses verfolgen die Koalitionspartner das Ziel der Klimaneutralität des Hamburger Hafens. Bis 2040 sollen daher der Hafenumschlag und der landseitige Transport im Hafen bilanziell CO2-neutral erfolgen. Die Emissionen der Schiffe sollen deutlich verringert werden. Um die Ziele im Hafen zu erreichen, ist Landstrom erforderlich. In den kommenden Jahren sollen alle Kreuzfahrtterminals und acht Liegeplätze für große Containerschiffe mit Landstromtechnik ausgestattet werden.

Um substanzielle Verbesserungen für die Luftqualität und den Klimaschutz in Hamburg zu erreichen, soll bis 2030 an jedem wichtigen Liegeplatz für Seeschiffe eine externe Stromversorgung angeboten werden, so dass der Hafen angebotsfähig mit externer Stromversorgung ist. Basierend auf dem Welthäfen-Klimaschutzprogramm, in dem sich u. a. Rotterdam, Antwerpen und Hamburg zu ambitionierten Null-Emissionslösungen am Liegeplatz bekennen und auf Basis des Antrags 21/18176 der Bürgerschaft werden die Koalitionspartner die Kooperation der Häfen im Umweltbereich vorantreiben. Die Koalitionspartner werden die EU-Kommission bitten, einen hierzu geeigneten ordnungspolitischen Rahmen für europäische Häfen zu entwickeln. Die Koalitionspartner setzen sich für eine emissionsfreie Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen am Liegeplatz ein. Sollten die Kreuzfahrtreedereien nach Fertigstellung der Landstromanschlüsse und Einführung entsprechender Anreizsysteme die Landstromanlagen nicht ausreichend nutzen, prüfen wir, die Emissionsfreiheit am Liegeplatz nach erfolgtem Ausbau des Angebots im norddeutschen Verbund mit Kiel und Rostock für Kreuzfahrtschiffe verbindlich zu machen.

Zudem setzt sich Hamburg auf Bundesebene auch weiterhin dafür ein, dass neben der Reduzierung der EEG-Umlage auch eine ausreichende Investitionsförderung durch den Bund erfolgt. Um einen Impuls für die Nutzung der Landstromanlagen zu setzen, werden die Koalitionspartner dafür eintreten, dass Gestaltungsspielräume bezüglich des Landstrompreises ausgeschöpft und die Rahmenbedingungen für Landstrom auch auf Bundesebene, insbesondere im Hinblick auf die Netzentgelte, deutlich verbessert werden. Ziel ist, die Wirtschaftlichkeit der Landstromnutzung gegenüber dem Bordstrom deutlich zu verbessern. Die Koalitionspartner prüfen die Finanzierung des Strompreises über ein Umlagesystem. Für die Nutzung von verflüssigtem Erdgas oder Biogas (LNG) als Treibstoff für Schiffe sollen gute Voraussetzungen geschaffen werden. Daher wird die Strategie der

Nachbarländer unterstützt, im Bereich der Elbe ein LNG-Terminal zu bauen. Die Koalitionspartner untersuchen darüber hinaus weitere Dekarbonisierungspotenziale im Hafengebiet (Energiewende im Hafen). Hamburg wird hier weiter vorangehen und an den Nachhaltigkeitsberichten festhalten, die seit 2017 unter Leitung der Hamburg Port Authority (HPA) zur Entwicklung des gesamten Hamburger Hafens erstellt werden.

Schon heute haben die Terminalbetreiber*innen mehr Euro-6-Norm-LKW im Einsatz als solche mit Euro-5-Norm. Wir werden darauf hinwirken, dass sie in ihre Strategien zur Klimaneutralität die Euro-5-Norm für LKW als freiwillige Selbstverpflichtung einführen. Auch soll geprüft werden, ob zu einem späteren Zeitpunkt die Euro-6-Norm eingeführt werden soll.

Für eine umweltgerechte Entsorgung von See- und Binnenschiffen nach Außerdienststellung bzw. nach Havarien bestehen weder in Hamburg noch im übrigen Bundesgebiet ausreichende Kapazitäten. Die Koalitionspartner verfolgen das Ziel, geeignete Firmen für das Abwracken von See- und Binnenschiffen zu gewinnen und dafür ggf. auch geeignete Standorte zu finden. Darüber hinaus setzten wir uns dafür ein, dass das Thema auf Bundes- und Europaebene aufbereitet und vorangetrieben wird.

Die freiwillige Selbstbeschränkung des Hamburger Hafens in Bezug auf den Umschlag von Kernbrennelementen wird fortgesetzt.

Geruchsemissionen im Hafen

Im Interesse der langfristigen Standortinteressen von Hafen- und Industriebetrieben am Hafenrand wird ein vorausschauender, transparenter Informationsaustausch zwischen FHH und Betrieben sichergestellt. Die Interessen der Betriebe und der geplanten Wohnungsbauentwicklungen müssen so in Einklang gebracht werden, dass Bestand und Entwicklung der Betriebe möglich bleiben.

Hamburg als Zentrum der Wasserstoffindustrie und innovativer Speichertechnologien

Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die schnelle Entwicklung einer auf regenerativen Energien basierenden Wirtschaft sowohl für Umwelt- und Klimaschutz als auch für die künftige Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit der Hamburger Wirtschaft von zentraler Bedeutung ist. Insbesondere der schrittweise Ausbau der Sektorenkopplung bietet für Hamburg in dieser Hinsicht enorme Potenziale.

Hamburg und Schleswig-Holstein haben im Projekt NEW 4.0 gezeigt, wie die regenerative Stromversorgung im Norden mit innovativen Technologien ausgeweitet und über die Sektorenkopplung in großem Umfang fossile Energieträger ersetzt werden können. Hiermit sind neben dem Nutzen für den Klimaschutz große Chancen für die Technologieführerschaft und die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Branchen verbunden. Wesentliche Kriterien für innovative Projekte der Energiewende sind ihre Systemdienlichkeit und Kompatibilität mit einem zunehmend auf erneuerbare Quellen und hohe Gesamteffizienz ausgerichteten

Energiesystem und die Kompatibilität mit bestehenden oder im Aufbau befindlichen Hamburger Versorgungslösungen.

Der Hamburger Hafen ist ein idealer Standort für die großtechnische Erprobung und schrittweise Umsetzung der verschiedenen Bausteine der Energiewende. Einige dieser Bausteine finden in den Planungen für den Energiepark Hafen als Ersatz für das Kraftwerk Wedel bereits ihre praktische Anwendung. Diese Planungen sind weit vorangeschritten und gehen noch 2020 in die Umsetzung. Auch für das Kraftwerk Tiefstack ist der Ersatz der Kohleverfeuerung durch ein innovatives Anlagenkonzept bis spätestens 2030 bereits vereinbart und gesetzlich abgesichert.

Der größte CO2-Emittent in Hamburg ist aber das Kohlekraftwerk Moorburg, für das nach der bisherigen Planung des bundesweiten Kohleausstiegs noch eine Laufzeit bis 2038 vorgesehen ist. Die Koalitionspartner wollen für diesen Standort gemeinsam mit der Bundesregierung ein alternatives Ausstiegsszenario entwickeln, mit dem die Kohleverstromung in Moorburg frühzeitig – nach Möglichkeit noch in dieser Legislatur –beendet werden kann.

Der Energiestandort Moorburg kann mit seinem direkten und besonders leistungsfähigen Zugang zum Übertragungsnetz eine wichtige Rolle für die Sektorenkopplung spielen. Hierzu gehören insbesondere die Erzeugung von grünem Wasserstoff, weitere innovative Power-to- X-Technologien und Speichertechniken, die für ein auf erneuerbarer Stromerzeugung beruhendes Energiesystem unabdingbar sind. Die Koalition wird daher alle Möglichkeiten prüfen, die Kohleverstromung an diesem Standort durch innovative Konzepte der Erzeugung, Speicherung und Umwandlung von Energie zu ersetzen.

Die Koalitionspartner verfolgen in diesem Zusammenhang gemeinsam den Plan, im Hamburger Hafen auf dem Gelände des bisherigen Kraftwerks Moorburg eine der weltweit größten Anlagen für Wasserstoffelektrolyse zu entwickeln, mit der aus erneuerbarem Strom grüner Wasserstoff produziert werden soll. Im Verbund mit diesem Elektrolyseur soll ein Innovationshub entstehen, in dem Wissenschaft, Industrie und Start-ups gemeinsam neue Anwendungen entwickeln. Hamburg wird die notwendigen Umstellungsprozesse so unterstützen, dass eine sich selbst tragende Wasserstoffwirtschaft entsteht. Auf diesem Weg will die Koalition Hamburg zu einem Zentrum der Wasserstoffindustrie entwickeln und zugleich einen möglichst frühzeitigen vollständigen Kohleausstieg in Hamburg erreichen.

Parallel dazu werden die Koalitionspartner am Standort Moorburg Vorhaben unterstützen, die darauf abzielen, Erzeugungsspitzen der volatilen erneuerbaren Stromproduktion in Hochtemperaturspeichern zwischenzulagern, um daraus in Zeiten größerer Nachfrage sowohl Strom zurückzugewinnen als auch Wärme zur Verfügung zu stellen. Das Modellvorhaben eines in dieser Richtung wirkenden Stahlspeichers soll auf seine Machbarkeit geprüft und gemeinsam mit dem Übertragungsnetz- und dem Kraftwerksbetreiber umgesetzt werden.

Durch eine weitere Machbarkeitsstudie soll zudem untersucht werden, ob und wie ein Teil des bisherigen Kohlekraftwerks zu einer GuD-Anlage auf der Basis von Erdgas umgerüstet werden

könnte, die der Stromproduktion bei gleichzeitiger Erzeugung von Wärme dienen würde. Hierbei sind neben den technischen Gesichtspunkten zum Beispiel im Hinblick auf die Wärmenutzung insbesondere auch die (betriebs-)wirtschaftliche Machbarkeit zu klären und ein/e geeignete/r Betreiber/in zu finden.

Zur Umsetzung der verschiedenen Bausteine dieses Konzepts werden die hierzu bereits begonnenen Gespräche mit dem Betreiber des Kohlekraftwerks fortgesetzt und entsprechende Kooperationsmöglichkeiten geprüft. Anschließend an die Machbarkeitsuntersuchung ist eine*n im Sinne dieser Ziele geeignete*n Betreiber*in zu ermitteln. Auch die in dieser Hinsicht mit dem Bund aufgenommenen Gespräche werden fortgeführt, um eine finanzielle Förderung für den Kohleausstieg zu erreichen.

Im Verbund mit den Norddeutschen Ländern setzen wir uns beim Bund dafür ein, dass bestehende Hindernisse für die Umsetzung der regenerativen Energiewende z. B. durch staatlich induzierte Stromkostenbestandteile weitgehend abgebaut werden. Die Umsetzung der Norddeutschen Wasserstoffstrategie sowie der Hamburger Energiewende soll durch eine behördenübergreifende Lenkungsgruppe gesteuert werden. Darüber hinaus wird ein Cluster Wasserstoff aufgebaut. Die zunehmende Bedeutung von Wasserstoff für den industriellen Sektor erfordert eine Neuausrichtung der hySOLUTIONS GmbH. Die zunehmende Bedeutung industrieller Anwendungen soll sich auch in der Gesellschafterstruktur abbilden.

A26 Ost

Hamburg unterstützt den Bund beim Bau der BAB A26 (Hafenpassage) und trägt so zur Entlastung des Verkehrs im Hamburger Stadtgebiet bei. Die für die A26 Ost im Bürger*innengutachten festgehaltenen Forderungen – insbesondere die Troglösung im Osten sowie das Galeriebauwerk entlang der A1 – werden weitestgehend umgesetzt. Die Koalitionspartner werden einer Bebauung nur nördlich der Trasse in Kirchdorf zustimmen. Die Flächen südlich der Trasse sollen – abgesehen von den dortigen Siedlungsgebieten – dauerhaft für den Naturraum gesichert werden. Wir werden eine Ausweisung dieser Flächen als Naturschutzgebiet prüfen – dabei soll dort auch weiterhin landwirtschaftliche Nutzung möglich sein. Die Raststätte Stillhorn wird nach den Fernstraßenplanungen zurückgebaut. Ihre Flächen werden, soweit sie nicht für Fernstraßenzwecke benötigt werden, in diesem Zusammenhang zur Wohnumfeldverbesserung auf der Westseite bzw. zur Renaturierung auf der Ostseite genutzt. Die Fläche an der Ostseite wird unter Nutzung als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme dem Landschaftsschutzgebiet zugeschlagen. Im Zuge der erwarteten Entlastungen des umliegenden Straßennetzes werden Verbesserungen für Rad und Fußverkehr durchgeführt. Dies gilt insbesondere für den im Bürger*innengutachten geforderten Teilrückbau der Otto-Brenner-Straße, aber auch für die B73. Diese wird von einer Bundesstraße zu einer städtischen Hauptverkehrsstraße abgestuft und mithilfe des Magistralenkonzeptes städtebaulich aufgewertet. In diesem Rahmen soll auch geprüft werden, an welchen Stellen die Straße auch zweispurig zurückgebaut werden kann. Ziel sind maßgebliche Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr und die Verkehrssicherheit aber auch für die Stadtentwicklung in Harburg.

Die Koalitionspartner werden, angestoßen durch Verkehrsverlagerungen von der Ludwig- Erhard-/Willy-Brandt-Straße zur A26 und in Anbetracht der weiteren Planungen zur Verkehrsreduzierung in der Innenstadt sowie der eigenen Klimaziele im Bereich Verkehr prüfen, welche baulichen Maßnahmen notwendig und möglich sind, um auch die Trennwirkung der Ludwig-Ehrhard-/Willy-Brandt-Straße zu reduzieren. Dazu müssen insbesondere Verbesserungen zur ebenerdigen Querung für den Fußverkehr ermöglicht werden. Die Planungen beider Maßnahmen beginnen parallel zum Baubeginn der A26-Ost noch in dieser Legislaturperiode.

Entsprechend den Vereinbarungen mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ werden wir weitere Flächen in den Vier- und Marschlanden als Landschaftsschutzgebiet ausweisen. Die Koalitionspartner werden zudem mit einem Programm zur Sicherung und Wiedervernässung von Mooren einen Beitrag zur Sicherung dieser Kohlenstoffsenke leisten, die durch Baumaßnahmen wie die A26 in Anspruch genommen wird.

Hamburgs Wirtschaftsförderung

Finanzielle Unterstützung von Innovationsförderung

Die IFB ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der finanziellen Wirtschafts- und Innovationsförderung. Schwerpunkt ist die darlehens- und zuschussbasierte Förderung, bei der die IFB eng mit anderen Förderinstitutionen in der Stadt wie z. B. der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH zusammenarbeitet. Sie wird auch in ihrer Funktion als zentrale Dienstleisterin der Stadt bei der Abwicklung von Förderprogrammen wie dem EFRE gestärkt und weiterentwickelt. Die entsprechenden Förderprogramme werden mit finanziellen Mitteln ausgestattet. Dafür werden auch zusätzliche Mittel des Bundes zur Konjunkturförderung genutzt und neue Schwerpunkte gesetzt. Die Innovationsförderung bei der IFB werden wir durch Einsatz des Innovationsfonds insbesondere auch für Start-ups und Umweltinnovationen stärken und ausbauen. Die Koalitionspartner werden dafür den erfolgreichen Hamburg-Kredit weiterentwickeln und um ein Programm für Mikro-Kredite (Hamburg Kredit Mikro) ergänzen. Denn Gründer*innen haben oftmals niedrigere Finanzierungsbedarfe als mittelständische Unternehmen. Mikro-Kredite können diese Finanzierungslücken schließen und einen Zugang für Existenzgründer*innen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit geringem Kapitalbedarf schaffen.

Die Fördermöglichkeiten der Europäischen Union sollen weiterhin umfassend ausgeschöpft werden. Schwerpunkte der EFRE-Förderung bleiben „Forschung und Innovation“ und „CO2- Reduzierung“. Wir nutzen von der EU geschaffene Möglichkeiten der Entbürokratisierung.

Ansiedlungen und Investitionen in Hamburg

Entscheidend für die Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen in Hamburg ist eine einheitliche Beratung und Begleitung von Investitionsvorhaben sowie eine nachfragegerechte Bereitstellung von Gewerbegrundstücken:

  1. Wir werden dafür ein Fachkonzept Wirtschaftsförderung erarbeiten, mit dem Flächenbedarfe systematisch analysiert und Ansiedlungspotenziale identifiziert werden. Bestehende und neue Gewerbestandorte sollen gesichert und entwickelt und Flächen effizient genutzt werden, um eine gemeinsam mit den relevanten Akteur*innen zu entwickelnde Ansiedlungsstrategie einschließlich der Rückgewinnung ins

außereuropäische Ausland ausgelagerter Produktionen, um die Stärken Hamburgs als Wirtschaftsstandort effektiv zu nutzen.

  1. Damit die Hamburg Invest als One-Stop-Agency für Ansiedlung und Investitionen auch künftig über ein ausreichendes Portfolio verfügt, werden weitere Gewerbeflächen zur Entwicklung und Vermarktung an die HIE übertragen.
Hamburg als Innovations- und Gründerstandort

Wir wollen Hamburg als Innovationsstandort im nationalen und internationalen Vergleich an die Spitze bringen, das Innovationsklima weiter verbessern und den Wissenstransfer beschleunigen. Dafür werden wir Hamburgs Innovationsstrategie gemeinsam mit der Metropolregion und den Nachbarländern weiterentwickeln. Neben der klassischen Wirtschafts- und Technologiepolitik wollen wir insbesondere durch eine noch engere Zusammenarbeit mit der Wissenschaft Handlungsfelder identifizieren, um Hamburg als Innovationsstandort stärker zu positionieren. Die Gründung einer regionalen Innovationsagentur im Sinne der OECD-Studie wird unterstützt, wenn sie von den anderen Trägern der Metropolregion, insbesondere den Nachbarländern, mitgetragen und mitfinanziert wird. Innovationspolitik ist auch Konjunkturpolitik und soll zur Erholung der Hamburger Wirtschaft nach der Coronakrise beitragen.

Hamburg wird ein Sonderinvestitionsprogramm Innovation auflegen. Wir schaffen Anreize für private Investitionen und Initiativen. Mit einem neuen Instrument „ProFi Kristall“ bei der IFB wollen wir ein geeignetes Anreizsystem schaffen, mit dem wir die Vielfalt und den Wettbewerb der privaten Initiativen um neue Infrastrukturen für Innovation befördern können. Den Hamburg Innovation Summit bauen wir als Dialogforum aus. Die Stelle des Innovationscouts in der für Wirtschaft und Innovation zuständigen Behörde soll gestärkt werden.

Mit einem positiven Innovationsklima wollen wir innovations- und forschungsstarke Unternehmen an den Standort binden und zusätzlich ansiedeln. Im Rahmen der Fachkräftestrategie unterstützen wir die Unternehmen bei der Gewinnung entsprechender Fachkräfte.

Themen wie z. B. Clean Sky für eine emissionsarme Luftfahrt, die Dekarboniserung des Hafens und der Schifffahrt oder der gezielte Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft sollen im Zentrum der Innovationsstrategie stehen.

Das Rückgrat der Innovationslandschaft Hamburgs sind die IFB und die vier Forschungs- und Innovationsparks, die seit 2011 konsequent entwickelt wurden und ein zentrales Element der Hamburger Innovationspolitik sind. Wir wollen Entwicklung und Ausbau der Hamburger Forschungs- und Innovationsparks in Bahrenfeld, Bergedorf, Harburg und Finkenwerder fortführen. Mit besonderer Priorität sollen rund um den Forschungscampus DESY zusätzliche Flächenangebote für Gründer, Start-ups und innovative Unternehmen entstehen.

Das ZAL TechCenter in Finkenwerder ist seit Jahren voll vermietet. Die gemeinsame Forschung und Entwicklung von etablierten Unternehmen, KMU und wissenschaftlichen Einrichtungen unter einem Dach hat sich dort so erfolgreich entwickelt, dass ein erheblicher zusätzlicher Flächenbedarf besteht und das ZAL erweitert werden soll.

Die Potenziale der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sollen weiterhin intensiv genutzt werden. Für die Innovationslandschaft spielen die vorhandenen Hamburger Transfereinrichtungen, Clusterorganisationen und die Start-up-Förderung eine zentrale Rolle. Mit gezielten Transferinitiativen – z. B. in Form von Clusterbrücken mit dem neuen Wasserstoffcluster oder ARIC für KI – wollen wir diese zusätzlich unterstützen.

Die Gründungskompetenz und -sensibilisierung wollen wir durch mehr Entrepreneurship- Education stärken. Gründer*innen wollen wir durch Zugang zu günstigen Infrastruktur- und Raumangeboten unterstützen. Zudem wollen wir ein Netzwerk zur aktiven Gewinnung internationaler Start- und Scale-ups für Hamburg einrichten und eine Onlineplattform zur Darstellung aller Start-ups und Unterstützungsangebote für Start-ups in Hamburg umsetzen.

Darüber hinaus sollen Start-ups auf der Suche nach Investor*innen und Venture Capital stärker unterstützt werden. Dafür werden Veranstaltungsformate und Plattformen entwickelt, die Start-ups mit Investor*innen zusammenbringen, wie es beim Digital Hub Logistics erfolgreich praktiziert wird. Auf relevanten internationalen Konferenzen und Messen wollen wir präsent sein.

Die Koalitionspartner werden perspektivisch auf eine Bündelung aller Förder- und Beratungsangebote für Start-ups in einem One-Stop-Shop prüfen. Ziel ist es, die IFB- Fördermöglichkeiten dadurch noch transparenter zu gestalten und die Rahmenbedingungen für junge und schnell wachsende Unternehmen zu verbessern.

Wir werden im Kontext der Fortschreibung des Hamburger Corona-Schutzschirms darauf achten, dass wir die zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen der IFB in der Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und die Weiterentwicklung der Innovations- und Wirtschaftsförderung durch die IFB sinnvoll aufeinander abstimmen. Diese Überlegungen sollen auch einen Nachhaltigkeitsimpuls bewirken.

Digitalisierung als Treiber für Innovationen

Die Digitalisierung und die damit verbundenen Transformationskräfte sind eine Chance für den Wirtschaftsstandort Hamburg. Dabei ist der Aufbau eines international wettbewerbsfähigen Innovationsökosystems ein entscheidender Faktor. Die „Digitale Transformation“ spielt für die weitere Entwicklung der Stadt und ihrer Unternehmen eine zentrale Rolle. Innovation ist in diesem Zusammenhang mehr als bloß technologische, forschungsgetriebene Weiterentwicklung. Innovation entsteht immer häufiger entlang nicht linearer Wege, abseits bekannter Pfade und kann mit vergleichsweise wenigen Ressourcen von kleinen Teams vorangetrieben werden. Vernetzung hilft, unternehmensinterne (Know-how-) Engpässe zu überwinden, Risiken zu teilen, Ressourcen zu schonen und den Einstieg in neue Technologie- und Geschäftsfelder zu erleichtern. Der Innovationspolitik wird ein in dieser Hinsicht erweiterter Innovationsbegriff zugrunde gelegt, der neue, moderne Formen der Innovation einschließt: Open Innovation, Dienstleistungs- und Prozessinnovation, kulturelle Innovationen sowie Geschäftsmodellinnovationen. Akteur*innen wie innovative Start-ups oder Vertreter*innen der Kreativwirtschaft verändern Regeln und Funktionsweisen von Innovationsprozessen und prägen ihre Gestaltung. Eine derartige Verbreiterung der innovativen Basis erfordert neue

Konzepte, die sich nicht nur an der Achse Unternehmen-Forschungseinrichtungen orientieren, sondern ein offenes Umfeld für Innovation schaffen.

In Hamburg kommen schon heute viele wirtschaftspolitische Instrumente wie z. B. Stadtmarketing, Clusterpolitik, Kooperationen mit der Wirtschaft (Allianzen, PPP-Initiativen), Technologietransfer oder die klassischen Beratungs- und Förderprogramme zum Einsatz. Auf dieser Grundlage soll systematisch ein Netzwerk von Start-Ups, Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen, Risikokapitalgebern, Vertreter*innen der Kreativgesellschaft und Kreativwirtschaft, Expert*innen sowie Unternehmen gefördert werden. Start-ups, Digitalunternehmen und Akteur*innen der Kreativwirtschaft werden noch stärker in die Innovationsförderung einbezogen. Insbesondere innovative KMU können über neue Räume und Formate, wie z. B den „Digital Hub Logistics“ oder „Hammerbrooklyn“ stärker in Kontakt mit Start-ups, Kreativen und Hochschulen gebracht werden (Experimentierräume, Labore, Maker-Spaces, Gründer*innenzentren, Inkubatoren, Acceleratoren und Netzwerke). Hierzu wird ein breites (von niedrigschwellig bis hochkomplex) Angebot aufgebaut.

Wir machen darüber hinaus den digitalen Wandel in Hamburg für alle erlebbar. Wir schaffen Räume zur Vernetzung, zum Austausch und zum Wissenstransfer und erproben neue Dialogstrukturen und Formate. Frei- und Experimentierräume laden die Menschen zum Ausprobieren neuer Ideen, Technologien und Arbeitsformen ein. Wir werden dazu u. a. weitere Fabrication Labs einrichten und das FabLab-Netzwerk der Stadt sukzessive erweitern.

Bezogen auf die Entwicklung und Verbreitung innovativer Lösungen sind hochqualifizierte Fachkräfte die mit Abstand wichtigsten Akteur*innen. Gemeinsam mit Hochschulen, Schulen und anderen Bildungsträger werden neue Programme und Formate etabliert, die auf die Ausdifferenzierung der Kompetenzen in einer digitalisierten Welt optimal vorbereiten. Das Standortprofil wird durch die Darstellung der bestehenden Stärken und der Qualitäten des Innovationsökosystems geschärft und durch die Entwicklung relevanter neuer Themenfelder („Tech-Szene Hamburg“ etc.) sowie die Hervorhebung reichweitenstarker Leuchtturmprojekte systematisch erweitert. Reale Räume und Events (Intelligente Labore, Smart Spaces, Inkubatoren, Kompetenzzentren oder neue Veranstaltungsformate) sind für Innovations- und Wachstumsprozesse unverzichtbar.

Die Innovationskraft des Standorts wird wesentlich davon bestimmt, wie schnell und effizient er auf neue Entwicklungen reagieren kann. Eine Verwaltung, die flexibel und an Lösungen orientiert agiert und auch Risiken nicht scheut, kann entscheidend dazu beitragen, dass sich schöpferische Kraft und Zusammenarbeit entfalten und Innovationen entstehen.

Neben notwendigen Investitionen in die Innovationsinfrastruktur sollen Anreizsysteme entwickelt werden, die über klassische Förderformate (Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen) hinausgehen. Die guten Erfahrungen mit Wettbewerben um die besten Ideen und Konzepte (z. B. Exzellenzinitiativen des Bundes) sollen fortgesetzt werden. Für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Stadt wird ein neues Förderprogramm „Innovation im Digitalen“ entwickelt, um Hamburg als Innovationsmetropole des europäischen Nordens nachhaltig zu verankern.

Letzte-Meile-Logistik – Lebensader der Stadt

Im urbanen Raum gilt es, Logistik und Wirtschaftsverkehre emissionsarm, leise und platzeffizient zu gestalten und in einen ganzheitlichen Smart-City-Ansatz zu integrieren. Die Koalitionspartner werden ein gesamtstädtisches anbieteroffenes Konzept Letzte-Meile- Logistik auf den Weg bringen, das geeignet ist, die CO2-Belastung der Kurier-, Express- und Paketverkehre (KEP-Dienste) bis zum Jahr 2030 um 40 Prozent gegenüber heute zu senken. Wesentliche Elemente sind die weitere Elektrifizierung der Zustellflotten, die Förderung von Lastenrädern, der Aufbau eines Netzes von Mikro-Hubs, der Ausbau der Pickup-Points, wie bspw. der HamburgBox, die Digitalisierung und der Ausbau von Liefer- und Ladezonen, ein effektives Parkraummanagement sowie der Auf- und Ausbau einer Lastenradinfrastruktur. Um Hamburg als Vorreiter für neue Letzte-Meile-Lösungen zu positionieren, setzen wir zudem Pilotprojekte um und testen innovative Ideen in Reallaboren. Wir schaffen einen zentralen Ansprechpartner für alle Belange des Lieferverkehrs im Wirtschaftsressort, um die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Verwaltung und den Unternehmen zu erleichtern und die Umsetzungsgeschwindigkeit zu erhöhen.

Hamburg wird sich im Bundesrat und auf Bundesebene für einen modernen Rechtsrahmen einsetzen, der geeignet ist, den Lieferverkehr in der gewünschten Weise zu beeinflussen. Hierzu zählt insbesondere das Anstoßen einer Novellierung der StVO, um Lieferzonen für Zusteller*innen reservierbar zu machen und damit das Parken in der zweiten Reihe und Parksuchverkehre zu verringern.

Hamburgs Landwirtschaft

Regionale Versorgung und der Ausbau der ökologischen Landwirtschaft sind wichtige Eckpunkte des „Agrarpolitischen Konzepts 2025“, das konsequent umgesetzt wird.

Hamburgs landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe werden aufgrund des Klimawandels und veränderter gesellschaftlicher Anforderungen besonders gefordert. Die Schaffung einer höheren Biodiversität, höhere Standards beim Tierwohl, höherer Natur- und Umweltschutz sind Teile dieser Herausforderungen. Wir wollen landwirtschaftliche Flächen erhalten, die landwirtschaftliche Nutzung aber verstärkt mit Ausgleichsmaßnahmen verbinden, dabei zusätzliche Verdienstmöglichkeiten durch Naturschutzmaßnahmen schaffen und notwendige betriebliche Veränderungen unterstützen und die ökologische Landwirtschaft sowie neue regionale Absatzmöglichkeiten fördern.

Gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer sollen neue innovative Ansätze zur Verbesserung der Hofnachfolge erarbeitet werden. Es wird eine Konsolidierung der städtischen Pachtverwaltung angestrebt.

Der ökologische Landbau wird zur weiteren positiven Entwicklung akzentuiert gefördert. Grundlage ist der Hamburger Öko-Aktionsplan, der entsprechend des „Agrarpolitischen Konzepts 2025“ fortentwickelt wird. So soll noch mehr Betrieben eine Umstellung auf den

ökologischen Landbau marktgerecht ermöglicht werden. Die Koalitionspartner streben als Zielgröße in der Legislaturperiode einen Aufwuchs der ökologisch bewirtschafteten Flächen auf 20 – 25 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen an.

Um die regionale Vermarktung zu fördern, wird der Fortbestand der Wochenmärkte abgesichert. Hamburg hat sich bereits 2016 dem Biostädte-Netzwerk angeschlossen und sich zum Ziel gesetzt, die Biolandwirtschaft zu stärken. Für die Stärkung der Biolandwirtschaft ist es ein wichtiger Beitrag, dass die Stadt ihren Markteinfluss als Nachfragerin auf regionale und ökologische Lebensmittel ausrichtet. Frische Bio-Lebensmittel aus der Region sind nicht nur gut für Umwelt und Gesundheit, sie stärken auch die regionale Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund verfolgen wir das Ziel, den Anteil von regional und ökologisch erzeugten Produkten aus der Metropolregion Hamburg an den hier vermarkteten Lebensmitteln kontinuierlich zu steigern. Städtische Einrichtungen müssen dabei mit gutem Beispiel vorangehen. Wir werden in dieser Legislaturperiode den Einsatz von Ökoprodukten insbesondere regionaler Herkunft in öffentlichen Einrichtungen der Stadt stärken und kontinuierlich erhöhen. Im Fokus stehen dabei Kitas, Schulen, wissenschaftliche Einrichtungen, das Universitätsklinikum Eppendorf (UKE), Justizvollzugsanstalten sowie die Behörden und öffentliche Unternehmen. Auch bei eigenen Veranstaltungen der Stadt soll gemäß der Beschaffungsregelungen des Umweltleitfadens das Angebot an Speisen vorwiegend ökologisch, regional und saisonal sein.

Die Förderung der angewandten Agrarforschung soll auf Innovationen ausgerichtet werden und in Richtung auf die verbesserte Integration von mehr Biodiversität, Tierwohl, Natur- und Umweltschutz und die Erschließung von Absatzmöglichkeiten fortentwickelt werden. Ziel der angewandten Forschung ist der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der agrarwirtschaftlichen Betriebe.

Hamburg wird angesichts der steigenden finanziellen Herausforderungen an eine nachhaltige Agrarpolitik sowie an den Bereich Küsten- und Hochwasserschutz ab der Förderperiode 2021

– 2027 Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zusätzlich in Anspruch nehmen. Die Administration soll über die Zahlstelle Niedersachsens/Bremen erfolgen.

Tourismus

Der Tourismus ist in den vergangenen Jahren zu einer der wichtigsten Wirtschaftsbranchen unserer Stadt geworden. Er bietet Arbeitsmöglichkeiten für alle Qualifikationsniveaus und ist insbesondere hilfreich bei der Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt. Von besonderer Bedeutung ist, dass in der Branche faire und gute Arbeitsbedingungen herrschen.

Die kulturelle und touristische Anziehungskraft Hamburgs zählt zu den zentralen und zunehmend bedeutungsvollen Wettbewerbsfaktoren. Der Tourismus ermöglicht eine große Vielfalt an Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten und erhöht damit die Attraktivität der Stadt auch für die Hamburger*innen. Sie ist zugleich in hohem Maße unterstützend bei der Gewinnung von Fachkräften für Unternehmen aller Branchen, bei der Ansiedlung neuer

Betriebe und für die Attraktivität im universitären Bereich. Vor dem Hintergrund des durch die Corona-Pandemie bedingten massiven Einbruchs gerade in dieser Branche bedarf es erheblicher gemeinsamer Anstrengungen, um an die bis dahin erfolgte dynamische Entwicklung anzuknüpfen. In diesem Zusammenhang werden wir pragmatische Lösungen entwickeln, die sich unter Wahrung des Infektionsschutzes umsetzen lassen. Wir werden die Umnutzung von Straßen und anderen öffentlichen Flächen zur Erweiterung von Außengastronomie zwecks Einhaltung der Abstandsregeln ermöglichen.

Bereits heute gibt es in Hamburg zahlreiche ökologisch zertifizierte Hotels. Wir wollen den Ausbau weiterer Angebote für einen sozialen und ökologischen Tourismus im Rahmen unserer tourismuspolitischen Aktivitäten weiter unterstützen. Dafür wollen wir perspektivisch geeignete Instrumente entwickeln.

Es werden Strategien entwickelt, wie die Regionen auch außerhalb des Zentrums, z. B. Harburg, Bergedorf oder der Hamburger Osten touristisch intensiver beworben werden oder nachhaltige Angebote für Tages- und Übernachtungstouristen in der Kommunikation noch stärker in den Vordergrund gestellt werden können. Großveranstaltungen sind ein wichtiger Beitrag zur Wiederbelebung des Tourismus’. Wir wollen ein Konzept erarbeiten, welche Kriterien wir für die Entwicklung der Großveranstaltungen anlegen werden und welche Veranstaltungen wo stattfinden können.

Messe / CCH

Die Hamburger Messe und das in Kürze fertig revitalisierte Congress Center sollen an ihrem günstig gelegenen zentralen Standort weiterentwickelt und dauerhaft in der City gehalten werden. Gleichzeitig werden geeignete Flächen des Messegeländes weiterentwickelt und für den umliegenden Nachbarstadtteil nutzbar gemacht, um die Lebensqualität vor Ort weiter zu verbessern. Um zukunftsfähig zu sein, muss sich die Hamburg Messe- und Congress GmbH permanent um eine gute Vermarktung und bessere Auslastung bemühen und die Synergien zwischen Messe- und Kongressbetrieb weiter steigern.

Kreativwirtschaft

Die Kreativwirtschaft entfaltet in Hamburg erhebliche Beschäftigungs- und Wertschöpfungspotenziale. Die enge Verzahnung des Clusters mit kulturpolitischen Strategien wird fortgesetzt. Die Kreativgesellschaft hat sich gemeinsam mit ihren aktuellen Töchtern nextMedia.Hamburg, gamecity:Hamburg und designXport als eigenständige Institution der Begleitung kreativwirtschaftlicher Akteur*innen bewährt. Sie wird sich neben der Arbeit an Vernetzung und Kompetenzaufbau verstärkt um die Vermittlung und Entwicklung kreativwirtschaftlicher Flächen und Immobilien kümmern. Daneben nimmt sie – aufgrund der wachsenden Bedeutung der Kreativwirtschaft für offene Innovationsprozesse – eine wichtige Stellung bei der Entwicklung der Innovationsstrategie und ihrer Umsetzung ein. Die bereits etablierten Projekte zur Förderung von Cross Innovation bieten dazu eine wichtige Grundlage.

Freie und attraktive Medien

Hamburg hat eine lange Tradition als Medienstadt. Auch aktuell gestalten viele Medienangebote aus Hamburg die demokratische öffentliche Kommunikation in Deutschland entscheidend mit. Freie journalistische Medien sollen auch in Zukunft in der Stadt eine Heimat finden und auf der Höhe der medientechnischen Entwicklung neu entstehen können. Dazu dient eine engagierte, bundesweit wahrnehmbare Medienpolitik. Auch künftig sollen private und öffentlich-rechtliche Medienangebote dafür sorgen, dass sich alle Bürger*innen frei und ungehindert informieren können.

Als Partner*innen der Medienschaffenden und der Medienunternehmen arbeiten wir mit ihnen gemeinsam an der vernünftigen Gestaltung fairer Bedingungen auf den Medienmärkten und in der demokratischen Öffentlichkeit. Im Länderkreis wird sich Hamburg auch weiterhin für die Entwicklung einer Medienordnung einsetzen, die den Anforderungen des digitalen Zeitalters gerecht wird.

Vielfalt im Medienangebot

Ein journalistisch hochwertiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist eine ebenso unverzichtbare Säule unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung wie privatwirtschaftlich finanzierte Medienangebote. Ihre Interessen müssen in einen vernünftigen Ausgleich gebracht werden. Die Modernisierung der Medienordnung ist mit dem aktuell vorliegenden Medienstaatsvertrag noch nicht abgeschlossen. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die folgenden Themenfelder in den kommenden Jahren auf die medienpolitische Agenda gesetzt werden müssen: Hamburg unterstützt Maßnahmen, die zur Vielfaltssicherung insbesondere im lokalen Bereich beitragen. Zugleich setzt sich Hamburg im Länderkreis für die Überprüfung der noch bestehenden Zulassungspflicht im Rundfunkbereich sowie die dringend notwendige Reform des Medienkonzentrationsrechts ein, welches alle medienrelevanten Märkte gleichermaßen in den Blick nimmt.

Die Koalitionspartner sind sich einig, dass eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit den Elementen Auftrag, Budgetierung und Indexierung weiterhin sinnvoll ist. Wir wollen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mehr Freiheiten in ihren Strukturen bekommen, gleichzeitig aber ihrem Auftrag verpflichtet bleiben. Wir werden uns dafür einsetzen, dass sich die kulturelle Vielfalt unserer Gesellschaft auch verstärkt im öffentlich-rechtlichen Programm widerspiegelt. Um die jüngere Zielgruppe auch zukünftig zu erreichen, unterstützen wir Bestrebungen, das nicht lineare Angebot weiter auszubauen, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine gesamtgesellschaftliche Aufgabe weiterhin wahrnimmt. Dabei werden wir darauf achten, dass diese Entwicklung in Abstimmung mit den Anliegen der privaten Rundfunk- und Verlagswirtschaft geschieht. Außerdem wollen wir uns dafür einsetzen, dass sich das Handeln der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stärker am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert.

Angebote für hör- und sehbehinderte Menschen sollen zudem weiter ausgebaut werden – der öffentliche Rundfunk soll allen Menschen offenstehen und muss sich daher an den Maßstäben der Barrierefreiheit orientieren.

Die Etablierung eines zeitgemäßen Jugendmedienschutzes ist wichtiges Anliegen. Hierzu bedarf es neuer Ansätze und Ideen. Hamburg wird sich im Länderkreis für ein modernes, kohärentes und mit der Bundesgesetzgebung abgestimmtes Jugendmedienschutzrecht einsetzen.

Urheber*innen- und Datenschutzrecht

Die Bemühungen, das Urheber*innen- oder Datenschutzrecht in Deutschland und in Europa so auszugestalten, dass klassische, an Inhalten ausgerichtete Geschäftsmodelle auch künftig aussichtsreich bleiben und dass neue digitale Vertriebsformen erprobt werden können, wird Hamburg unterstützen. An der Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung des Urheber*innenrechts wird sich Hamburg mit dem Ziel beteiligen, einen fairen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen von Urheber*innen, Werkmittler*innen und Nutzer*innen zu erreichen.

Transparenz im Internet

Für die Internetnutzer*innen ist es in der Regel nicht nachvollziehbar, wie die Ergebnisse bei der Nutzung von Suchmaschinen, Rankings und Ähnlichem zustande kommen. Auf der anderen Seite werden durch Algorithmen immer mehr Daten über die Nutzer*innen gesammelt und diese bei der Erstellung von Angeboten (auch beim Preis) genutzt. Um informierte und selbstbestimmte Entscheidungen zu ermöglichen, halten wir es für erforderlich, dass die wesentlichen Kriterien, aufgrund derer Algorithmen entscheiden, für jede*n leicht erkennbar sind. Hamburg wird sich auf nationaler und europäischer Ebene unter Berücksichtigung der Länderkompetenzen für Medien und Vielfaltssicherung nachdrücklich für die Schaffung gesetzlicher Regelungen einsetzen, durch welche die Verwender*innen von Algorithmen zu mehr Transparenz (insbesondere zur Offenlegung der wesentlichen Kriterien, die in den Algorithmus einfließen) verpflichtet werden. Dabei sind auch Aspekte der Meinungs- und Angebotsvielfalt zu berücksichtigen.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Bei der Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wollen wir die Gefahr eines unberechtigten Sperrens, des sog. Overblocking, reduzieren. Daher werden wir uns auf Bundesebene für einheitliche und vergleichbare Berichte der Social-Media-Betreiber*innen über Beschwerden und für die Einrichtung einer unabhängigen Clearingstelle für Streitfälle einsetzen.

Standortinitiative für die Medien- und Digitalwirtschaft

In der Standortpolitik werden wir die Aktivitäten von nextMedia.Hamburg, der Standortinitiative für die Medien- und Digitalwirtschaft, weiter ausbauen, um im Sinne eines neuen innovationspolitischen Ansatzes ein Medieninnovationsökosystem unter Beteiligung aller relevanten Akteur*innen zu schaffen. Dies umfasst u. a. Projekte, Veranstaltungsformate und Immobilienangebote. Insbesondere die Themen „Hamburg als Tech-Standort“, „Digital Experts/Fachkräfte“ und „Räume für Innovation“ sollen gestärkt werden. Mit konkreten Vernetzungs-, Wissens- und Entwicklungsangeboten werden Rahmenbedingungen und Angebote geschaffen, die die digitale Transformation der zahlreichen klassischen Medienhäuser in der Stadt partnerschaftlich unterstützen und das Umfeld für neue

Unternehmensideen/Start-ups an den Schnittstellen, Medien-, Digital- und Kreativwirtschaft verbessern.

Wir wollen die Bestrebungen insbesondere audiovisueller Medienunternehmen dabei unterstützen, im Stadtbild sichtbar zu sein und dafür mit den Unternehmen prüfen, wie derartige Orte der Sichtbarkeit aussehen könnten.

Erhalt der journalistischen Ausbildung in Hamburg

Die journalistische Ausbildung ist für eine starke Medienlandschaft unabdingbar. Deswegen wollen wir den Studiengang Journalistik auch in Zukunft in Hamburg halten, mit den Hochschulen perspektivisch weiterentwickeln und, wenn nötig, ausbauen sowie die Hamburg Media School mit ihren weit über Hamburg hinaus anerkannten medienwirtschaftlichen und Filmstudienangeboten perspektivisch stärken. Beide sehen wir als einen wichtigen Bestandteil einer vielfältigen wissenschaftlichen Medienausbildung in Hamburg. Gerade mit Blick auf Zukunftstechnologien – wie Virtual und Augmented Reality, wo mit der Gründung des Netzwerkvereins NextReality sowie der Anbindung an die Hochschulen ein Ökosystem aufgebaut wird, oder KI, wo in Wissenschaft und Wirtschaft ein zukunftsträchtiges Netzwerk entsteht – werden attraktive Rahmenbedingungen gestaltet. Hamburg gehört seit Jahren zu den starken Standorten der Games-Branche. Teams von Nachwuchsentwickler*innen der HAW Hamburg werden fast jedes Jahr beim Deutschen Computerspielpreis ausgezeichnet.

Games kommen weiter aus Hamburg

Die für Hamburg wichtige Gamesbranche erhält durch die Fortschreibung der Gamesförderung und der Mittel für die gamecity:Hamburg einen verlässlichen Rahmen.

Um den Games-Standort Hamburg in seiner Vielfalt zu stärken, wollen wir neben der Wissenschaft und der Games-Wirtschaft auch nicht kommerzielle Projekte und Veranstaltungen als wichtigen Bestandteil der Szene stärken und, v. a. im Bereich Creative Gaming, langfristig erhalten.

UMWELT UND KLIMASCHUTZ

Klimaschutz und Energie

Zukunftsstädte sind klimafreundliche, ressourceneffiziente, saubere und leise Städte. Gemeinsam mit allen Hamburger*innen werden die Koalitionspartner Hamburg zu einer Modellstadt für den Klimaschutz machen.

Erfolgreicher Klimaschutz ist für die langfristige Sicherung von Wohlstand und gesellschaftlicher Stabilität eine unabdingbare Voraussetzung. Die dafür notwendige

umfassende Transformation wesentlicher Lebensbereiche (Energieversorgung, Industrie, Mobilität, Gebäude) ist auf gesellschaftliche Akzeptanz und Mitwirkung angewiesen und muss, getragen von einem breiten gesellschaftlichen Dialog, sozialverträglich gestaltet werden. Sie fordert einerseits von allen Institutionen bedeutende Anstrengungen und bietet andererseits große Chancen für Innovation, Wertschöpfung, zukunftssichere Beschäftigung und die Weiterentwicklung einer lebenswerten Stadt für alle Hamburger*innen.

Die Koalitionspartner sehen sich den Zielen des Pariser Klimaabkommens verpflichtet, und sie orientieren ihre Politik am dort vereinbarten 1,5-Grad-Ziel. Wir sind uns einig, dass im globalen Maßstab für die Erreichung der Pariser Ziele eine neutrale Klimabilanz deutlich vor 2050 erforderlich wäre. Angesichts der Diskussionen auf europäischer Ebene zur angestrebten Steigerung der EU-Reduktionszusagen werden wir im Rahmen der kommenden Berichterstattung zum Klimaplan in zwei Jahren dessen Ambitionsniveau in Hinblick auf die Weiterentwicklung des Reduktionsziels bis 2030 überprüfen.

Die zuständige Behörde wird als Bewertungsmaßstab im Licht des Pariser Abkommens und der bisherigen Beschlüsse des Senats zum Klimaschutz ein Budget der in Hamburg noch zur Verfügung stehenden CO2-Emissionen prüfen und dem Senat vorlegen. Dabei werden die nationale und europäische Entwicklung berücksichtigt. Als Modellstadt für den Klimaschutz werden wir regelmäßig prüfen, ob Maßnahmen auch früher als geplant umgesetzt werden können. Ehrgeizige Einzelvorhaben wie die schnelle Abschaltung des Kraftwerks Moorburg werden wir mit Nachdruck vorantreiben.

Umsetzung Klimaplan

Die Koalitionspartner sind sich einig darin, den vom Senat beschlossenen Klimaplan entschlossen umzusetzen. In Hamburg gelten damit verbindliche Klimaziele, die von Politik, Gesellschaft und Unternehmen gemeinsam getragen werden. Alle Beteiligten brauchen für den erforderlichen Umstellungsprozess Planungs- und Handlungssicherheit. Wir werden die beteiligten Akteur*innen einschließlich der Hamburger Wirtschaft bei der schrittweisen Umstellung auf klimafreundliche Technologien auch unterstützen, um Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und weiter zu verbessern.

Über die Finanzierung der zur Umsetzung notwendigen Mittelbedarfe von rund zwei bis drei Milliarden Euro bis 2030 wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen entschieden. Die Partner streben an, mit einem zügigen Einstieg in die Durchführung der im Klimaplan vorgesehenen Maßnahmen in den kommenden Jahren einen möglichst großen Konjunktureffekt zur Wiederbelebung der Wirtschaft nach der Corona-Pandemie zu erzielen – insofern wird der Klimaplan zum Bestandteil des Corona-Konjunkturprogramms. Mit dem Doppelhaushalt 2021/22 sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um mit der Umsetzung der Maßnahmen des Plans zu beginnen. Es soll die Einrichtung eines zentralen Kontenbereichs für den Hamburger Klimaplan geprüft werden, aus dem – in Abstimmung zwischen der für den Klimaplan zuständigen Fachbehörde, der Finanzbehörde und der Senatskanzlei – Mittel für erfolgreiche Maßnahmenumsetzungen, die in den Einzelplänen nicht veranschlagt werden konnten, zur Verfügung gestellt werden. Nicht verbrauchte Mittel fließen zurück in den zentralen Kontenbereich und können für die Finanzierung anderer Maßnahmen herangezogen werden. Einigkeit besteht zudem darin, dass eine Anschlussfähigkeit der

Klimaplanmaßnahmen für Konjunkturförderprogramme (insbes. des Bundes) hergestellt werden soll.

Die Zuständigkeit für den Klimaplan liegt bei der zuständigen Fachbehörde, welche um den Begriff „Klima“ im Namen der Behörde erweitert wird (Behörde für Umwelt, Klima und Energie

– BUKE). Die Steuerung erfolgt durch eine Lenkungsgruppe auf Ebene der Staatsräte und Staatsrätinnen unter Leitung der zuständigen Fachbehörde. Zusätzlich wird eine Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende installiert, welche durch die zuständigen Fachbehörden unter Setzung der Schwerpunkte inhaltlich vorbereitet und durch den Ersten Bürgermeister geleitet wird. Die fachliche Begleitung des Klimaplans erfolgt über den bereits beschlossenen Klimabeirat, der umgehend eingerichtet wird.

Der Umbau zu einer nachhaltigen Wirtschaft wird im Dialog mit Unternehmen, Gewerkschaften, Wissenschaft, Kammern, Umweltverbänden und anderen Akteur*innen der Zivilgesellschaft im gesamtgesellschaftlichen Interesse gestaltet. Diese werden in einem breiten Aktionsbündnis für den Klimaschutz zusammengebracht, um die besten Lösungsansätze zu entwickeln, die eine breite Akzeptanz in der Stadt erfahren.

Fachkräfte für den Klimaschutz

Die Umsetzung des Klimaplans erfordert zusätzliche qualifizierte Fachkräfte in den verschiedensten Bereichen. Dies wird mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze einhergehen, was insbesondere im Zuge der Coronakrise eine Entlastung des Arbeitsmarktes verspricht. Die Koalitionspartner werden sich zusammen mit der Arbeitsagentur und Fort- und Weiterbildungsträger um die Ausweitung bestehender und die Schaffung neuer Qualifikationsangebote auf diesem Feld bemühen.

Klimamonitoring und Klimavorbehalt

Das in der für Klimaschutz zuständigen Behörde verortete zentrale CO2-Monitoring und Controlling der Maßnahmen wird verbessert, um frühzeitig Fehlentwicklungen zu erkennen und die verantwortlichen Fachbehörden zum Nachsteuern zu veranlassen.

Die Koalitionspartner werden ihre Strategie für den Klimaschutz und die Klimaanpassung wie auch deren bildungs- und wissenschaftspolitische Dimension weiterentwickeln und die erforderlichen Maßnahmen für die Transformation Hamburgs zu einer Klimaschutzstadt mit internationalem Vorbildcharakter ergreifen.

Die Koalitionspartner prüfen systematisch alle relevanten Entscheidungsvorlagen auf ihre Konsistenz und Vereinbarkeit mit den Klimazielen sowie auf klimafreundlichere Alternativen im Sinne eines Klimavorbehalts.

Der Moinzukunft-Klimafonds wird fortgesetzt.

Hamburg ist bei der Zielerreichung auf ambitionierte Schritte auf der Ebene des Bundes und der EU angewiesen und setzt sich daher – wo immer möglich zusammen mit anderen Ländern und Städten – für die notwendigen Veränderungen ein. Entsprechend unterstützt Hamburg auf Bundesebene die im Klimaplan beschriebenen Veränderungen.

Mehr Information und Transparenz für Klimadaten

Wir werden in Zusammenarbeit mit dem Statistikamt Nord die relevanten Klimadaten verstärkt zentral erfassen, aufbereiten und der Öffentlichkeit, den Behörden sowie allen Stakeholdern in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung stellen, um die Entwicklung Hamburgs zur Modellstadt für den Klimaschutz aktiv zu begleiten.

Der Ausstoß von CO2-Emissionen und die Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen sollen, ggf. mithilfe von Modellierungen, so differenziert und so zeitnah wie möglich transparent gemacht werden.

Alle Hamburger*innen sollen erfahren, vor welche Herausforderungen uns die Klimakrise stellt und was in Hamburg für den Klimaschutz geplant und getan wird. Hierzu wird eine Klimaroadshow gestartet, die in der ganzen Stadt unterwegs und für Bildungseinrichtungen buchbar ist. Um das Bewusstsein für den Klimaschutz zu stärken, die Stadtgesellschaft an der Ideenfindung zum aktiven Klimaschutz zu beteiligen und diese damit auf Veränderungen einzustellen, sollen sämtliche Bildungseinrichtungen das Thema aufgreifen und vermitteln. Von Kitas über Schulen und Hochschulen bis zu Weiterbildungseinrichtungen wie der Volkshochschule sollen alle Einrichtungen auf ihre Zielgruppe angepasste Klimabildungskonzepte entwickeln. Mit einer Klima-App für Hamburg soll jede*r sein Verhalten überprüfen und anpassen können.

Wärmewende

Die Koalitionspartner werden die Wärmewende in Hamburg weiter vorantreiben und das 2019 beschlossene Fernwärmekonzept umsetzen. Das erfordert sowohl eine deutliche Erhöhung der Effizienz in Bestand und Neubau als auch einen Umstieg auf erneuerbare Wärmequellen. Dabei kommt der leitungsgebundenen Wärmeversorgung eine Schlüsselrolle zu. Mit dem Ziel, bis 2030 mindestens 35 Prozent des Nutzwärmebedarfs zunehmend CO2-arm über Wärmenetze bereitzustellen, werden systematisch weitere Erzeugungspotenziale für Erneuerbare Energien und sowohl Abwärme- (auch aus der IT) als auch Abnahmepotenziale auch im Bestand in einer kommunalen Wärmeplanung erfasst und erschlossen.

Die Versorgung der östlichen HafenCity mit einem Teil der Abwärme des Kupferproduzenten AURUBIS ist ein deutschland- und europaweites Leuchtturmprojekt. Die Erschließung weiterer Abwärmepotenziale aus industriellen oder gewerblichen Prozessen sowie aus Objekt-KWK in bestehende oder neue Wärmenetzte ist neben der wachsenden Bedeutung der Energiegewinnung aus der thermischen Abfallverwertung ein wichtiger Schwerpunkt.

An unserem Preisversprechen für die Bürger*innen halten wir fest: Es darf zu keinen Preissteigerungen für Mieter*innen führen, die über die sonstige Marktentwicklung hinausgehen. Bis spätestens 2030 wird Hamburg Wärme ohne Kohle produzieren. Dafür wird ein Energiepark südlich der Elbe mit einem modernen Gaskraftwerk und Wärmespeicher

gebaut. Gleichzeitig soll verstärkt Abwärme aus Industrie, Müllverbrennung und erneuerbaren Quellen genutzt werden.

Die Stadt unterstützt Wärme Hamburg dabei, einen sich aus den Erträgen des die Fernwärmeversorgung langfristig refinanzierenden Fonds für die Wärmewende aufzulegen, mit dem die weiteren Investitionen für den ambitionierten Ausbau der Fernwärmeinfrastruktur ermöglicht werden. Zusätzlich bemüht sich Hamburg um eine finanzielle Förderung des Bundes.

Die kommunale Wärmeplanung beinhaltet die Weiterentwicklung des Wärmekatasters im Hinblick auf die Erschließung von Potenzialen regenerativer Wärme und Abwärme, ein Konzept zum Ausbau der Netzinfrastruktur und eine Dekarbonisierungsstrategie für die dezentrale Wärmeversorgung. Die Wärmeplanung wird bis 2021 raumplanerisch verankert und ist verpflichtend in B-Plan-Verfahren zu berücksichtigen. Die Rechtsverordnung zur Ausgestaltung der Dekarbonisierungsfahrpläne entsprechend Hamburgischem Klimaschutzgesetz wird bis Ende 2020 bereitgestellt.

Zur Erhöhung der Energieeffizienz von privaten Nichtwohngebäuden wird ein Maßnahmenpaket erarbeitet und in die Umsetzung gebracht. Für Neubauplanungen ab 150 Wohneinheiten ist ein Energiefachplan als zusätzliches Fachgutachten bei Bebauungsplänen mit hinreichender Größe und baulicher Dichte im Bauleitverfahren verbindlich. Alle Neubaugebiete mit hinreichender Wärmedichte erhalten eine leitungsgebundene Wärmeversorgung.

Der Energiepark Hafen wird zur Heizperiode 2023/24 in den Probebetrieb gehen. Für den Standort des Heizkraftwerks Wedel wird in Kooperation mit den Beteiligten ein Nachfolgekonzept erstellt.

Kohleausstieg

Hamburg als Zentrum innovativer Speichertechnologien: Die mit der Volksinitiative „Tschüss Kohle“ getroffenen Vereinbarungen, den Ausstieg der Hamburger Fernwärme aus der Kohle bis spätestens 2030 abzuschließen, werden umgesetzt. Dazu wird das alte Heizkraftwerk in Wedel abgeschaltet und das Heizkraftwerk Tiefstack in der darauf folgenden Wahlperiode umgerüstet oder abgelöst. Dies geschieht sozialverträglich: Über die normale Preisentwicklung im Wärmemarkt hinaus wird es keine Preiserhöhung durch den Umbau der Fernwärmeversorgung geben.

Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die schnelle Entwicklung einer auf regenerativen Energien basierenden Wirtschaft sowohl für Umwelt- und Klimaschutz als auch für die künftige Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit der Hamburger Wirtschaft von zentraler Bedeutung ist. Insbesondere der schrittweise Ausbau der Sektorenkopplung bietet für Hamburg in dieser Hinsicht enorme Potenziale.

Hamburg und Schleswig-Holstein haben im Projekt NEW 4.0 gezeigt, wie mit innovativen Technologien die regenerative Stromversorgung im Norden ausgeweitet werden kann und über die Sektorenkopplung in großem Umfang fossile Energieträger ersetzt werden können. Hiermit sind neben dem Nutzen für den Klimaschutz große Chancen für die Technologieführerschaft und die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Branchen verbunden. Wesentliche Kriterien für innovative Projekte der Energiewende sind ihre Systemdienlichkeit und Kompatibilität mit einem zunehmend auf erneuerbare Quellen und hohe Gesamteffizienz ausgerichteten Energiesystem und die Kompatibilität mit bestehenden oder im Aufbau befindlichen Hamburger Versorgungslösungen.

Im Verbund mit den norddeutschen Ländern setzen wir uns beim Bund dafür ein, dass bestehende Hindernisse für die Umsetzung der regenerativen Energiewende z. B. durch staatlich induzierte Stromkostenbestandteile weitgehend abgebaut werden. Die Umsetzung der Norddeutschen Wasserstoffstrategie sowie der Hamburger Energiewende soll durch eine behördenübergreifende Lenkungsgruppe gesteuert werden. Darüber hinaus wird ein Cluster Wasserstoff aufgebaut. Die zunehmende Bedeutung von Wasserstoff für den industriellen Sektor erfordert eine Neuausrichtung der hySOLUTIONS GmbH. Die zunehmende Bedeutung industrieller Anwendungen soll sich auch in der Gesellschafterstruktur abbilden.

Gesellschaftsrechtliche Verschränkung der öffentlichen Energie- und Netzunternehmen

Nach vollständiger Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – unser Netz“ durch den zuletzt erfolgten Rückkauf der Wärmegesellschaft von Vattenfall sind wesentliche Versorgungsbereiche wie Strom, Gas und Fernwärme wieder in städtischer Hand vereint. Ziel der Koalition ist es, unter Wahrung der Arbeitnehmer*inneninteressen und der jeweiligen Stellung im bisherigen Konzernverbund vorhandene Synergiepotenziale innerhalb dieses Portfolios zu heben und den Hamburger*innen Versorgungs- und Netzdienstleistungen „aus einem Guss“ anzubieten. Zugleich sollen die zukunftsgerichtete Modernisierung von Energieerzeugung und -verteilung auch unter ökologischen Gesichtspunkten vorangetrieben und die grundsätzlichen Strategien der einzelnen Unternehmen im Sinne einer gesamtstädtischen Entwicklung aufeinander abgestimmt und koordiniert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Energie- und Umweltunternehmen der Stadt mit dem Ziel eines einheitlichen Markenauftritts gegenüber den Kund*innen („one face to the customer“) weiterentwickelt.

Zugleich sollen – in enger Abstimmung mit der Arbeitnehmer*innenseite – die in den verschiedenen Unternehmen in ähnlicher Weise existierenden Querschnittsbereiche und jene anderen Bereiche, in denen ein abgestimmtes Vorgehen sinnvoll ist, künftig in enger koordinierter und – nach entsprechender positiver Prüfung – in teilweise gemeinschaftlich integrierter Weise wahrgenommen werden können. Eine dafür geeignete institutionelle Form werden wir mit Unterstützung durch externe Expertise entwickeln.

Entwicklungskonzept Stellinger Moor

Mit dem Entwicklungskonzept Stellinger Moor zeigt die Stadt, dass sich das Ziel Klimaneutralität bis 2030 erreichen lässt. Vier städtische Unternehmen – Hamburg Wasser, Stadtreinigung Hamburg, Stromnetz Hamburg und Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein – werden dort mehr als 2.000 Arbeitsplätze bündeln.

Die Koalitionspartner sind sich einig, dass eine nachhaltige Entwicklung der Flächen erfolgen soll. Der Standort wird zum Modell und Vorbild für andere Gewerbegebiete und Unternehmen in Hamburg. Auf Teilflächen des ehemaligen Klärwerks Stellinger Moor soll ein gemeinsames Nutzungskonzept der städtischen Unternehmen entwickelt werden, das eine vollständige Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien, anspruchsvolle Energiestandards und den Einsatz nachhaltiger Materialien beim Bau ebenso beinhaltet wie ein nachhaltiges Mobilitätskonzept. So wird exemplarisch eine optimierte, innovative und an den Entwicklungs- und Klimaschutzzielen der FHH im Bereich der wachsenden Stadt und des öffentlichen Lebens orientierte Flächennutzung erreicht.

Erneuerbare Energien

Die Koalitionspartner treiben die Energiewende in Hamburg weiter voran. Potenziale für die urbane Nutzung erneuerbarer Energien werden neben den entsprechenden Anforderungen des Klimaschutzgesetzes durch Förderprogramme, Beratungen, Festsetzungen in B-Plänen, Quartierskonzepte und die Nutzung für öffentliche Gebäude gehoben.

Die Möglichkeiten des weiteren Ausbaus der Windenergie sind in Hamburg aufgrund der Flächenknappheit begrenzt. Gleichwohl werden wir zusätzliche Standorte für Windenergieanlagen prüfen und den Ausbau vorantreiben, soweit geeignete Flächen nachgewiesen werden.

Die Koalitionspartner streben die deutliche Ausweitung solarer Nutzungen in der Stadt an. Dazu dient die im Hamburgischen Klimaschutzgesetz verankerte Nutzungspflicht für private aber auch öffentliche Gebäude. Für deren Umsetzung wird die vorgesehene Rechtsverordnung bis Ende 2020 erarbeitet, ihre Umsetzung wird (z. B. durch Öffentlichkeitsarbeit, Beratung) in Kooperation mit geeigneten weiteren Akteur*innen unterstützt.

Klimaschutz durch technische Innovation ist eine große Chance für den Wirtschaftsstandort Hamburg. In Hamburg sollen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft neue Technologien für den weltweiten Einsatz entwickeln und erproben. Die Industrie wird für die anstehenden Investitionen in neue Technologien ertüchtigt und bei der anstehenden Transformation durch geeignete flankierende Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene unterstützt. Neben Industrie und Großgewerbe werden auch das Mittel- und Kleingewerbe (KMU) sowie das Handwerk gestärkt. Die erfolgreichen Kooperationen im Bündnis für die Industrie der Zukunft, im Bündnis für den Mittelstand, im Masterplan Handwerk, in der Umweltpartnerschaft und den Energieeffizienznetzwerken werden fortgeführt und weiterentwickelt.

Um Investitionsanreize in klimafreundliche Technologien zu setzen, treten die Koalitionspartner für die Idee einer Klimaprämie auf Bundesebene ein, die dazu dienen soll, Investitionen zur Emissionsreduktion voranzubringen und bereits vorhandene Ansätze zu unterstützen. Energiespar- sowie ressourcenschonende Maßnahmen in den Produktkreisläufen und beim Abfall (Vermeidung, Wiederverwendung, Verwertung) bringen spürbare CO2-Reduzierungen, die weiter gefördert werden sollen.

Die erfolgreiche Idee der Innovationsparks wird weiter entwickelt und an vier Standorten werden Ökosysteme für Innovationen, Forschung und Entwicklung geschaffen. In diesem Rahmen wird Hamburgs Position als Standort für Green Technology, Life Sciences, Luftfahrt und maritime Technologie ausgebaut.

Analog zu großen privaten Investor*innen sollen die Nachhaltigkeitsziele der UN in die Förderrichtlinien aufgenommen und mehr Gründungen im Nachhaltigkeitsbereich gefördert werden.

Auf Bundesebene setzt sich Hamburg dafür ein, dass bisherige Hemmnisse für die Sektorenkopplung durch eine Neuregelung der EEG-Umlage und anderer staatlich induzierter Strombestandteile (SIP) abgebaut werden. Im Vorgriff auf eine grundsätzliche Neuausrichtung des EEG müssen dazu zumindest Experimentierklauseln ermöglicht werden.

Um im Bereich Forschung und Entwicklung voranzukommen, wird der EnergieForschungsverbund Hamburg (EFH) verstetigt. Dieser Verbund aller Hamburger Hochschulen zur Stärkung der Energieforschung in Hamburg soll sich insbesondere auf Themen der Dekarbonisierung fokussieren.

Wie wir beim Wohnungsbau das Klima schützen

Wir wollen, dass Klimaschutz und bezahlbarer Wohnraum nicht länger als Gegensätze erscheinen. Klimaschutz ist wesentlicher Aspekt einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Wir wollen flächeneffizient, ökologisch und nachhaltig bauen, damit wir unseren Beitrag gegen die Klimakrise leisten können. Dazu sind in erster Linie hohe Energiestandards und eine ökologische Energieversorgung nötig. Gerade im Gebäudebereich liegt neben dem Verkehr und der Energiepolitik großes Potenzial für den Klimaschutz.

Im Bereich der Wohngebäude werden wir einen erheblichen Teil dazu beitragen, unsere Klimaziele zu erreichen. Bis 2050 wollen wir einen klimaneutralen Bestand erreichen. Dabei werden wir die sozialen Folgen, die Auswirkungen auf Mieten und Wohnkosten sowie die Wirtschaftlichkeit der zur Umsetzung gebotenen Maßnahmen im Blick behalten.

Mit der Machbarkeitsstudie werden wir die notwendigen Maßnahmen zur Energieversorgung und Energieeffizienz von Wohngebäuden sowie zur energetischen Quartiersentwicklung im Bereich der privaten und öffentlichen Wohngebäude in Kooperation mit dem Bündnis für das Wohnen in Hamburg ergreifen. Bei der Umsetzung unserer Klimaziele setzen wir auf Kooperation mit allen Akteur*innen, auf Transparenz von Bewertungen und Maßnahmen, auf Information, Beratung und öffentliche Förderung sowie auf die Umsetzung unseres ordnungsrechtlichen Rahmens, den die Bürgerschaft mit dem Klimaschutzgesetz beschlossen hat.

Alle öffentlichen Unternehmen planen und bauen künftig in der Regel im Förderstandard KFW 40 oder besser. Gleiches streben wir auf Basis der Machbarkeitsstudie für die städtischen Wohnungsgesellschaften an.

Ein großer Faktor ist die graue Energie. Mit der Lebenszyklusbetrachtung eröffnet sie bei Bau und Nutzung die höchsten Einsparungen. Sie umfasst die eingesetzte Energie zur Gewinnung von Materialien, zur Herstellung und Verarbeitung von Bauteilen, zum Transport von Menschen, Maschinen, Bauteilen und Materialien zur Baustelle, zum Einbau von Bauteilen im Gebäude sowie zur Entsorgung. Um noch mehr über die Emissionen und den Energieverbrauch von Baustoffen zu erfahren, die bei deren Herstellung, Transport, Verarbeitung und Entsorgung entstehen, wollen wir eine Studie in Auftrag geben.

Durch die Verwendung nachhaltiger heimischer Materialien – vor allem von Holz statt Zement

– und durch ressourcenschonendes Bauen lässt sich die im Gebäude verbaute graue Energie minimieren. Neben den kulturellen und denkmalpolitischen Aspekten sprechen daher auch ökologische Fragen dafür, den Grundsatz „Erhalten statt Abreißen“ stärker in der Stadtentwicklung zu verankern, wobei Abriss-Neubauvarianten möglich bleiben.

Neue Quartiere werden wir kompakt und vorrangig im Geschosswohnungsbau bauen und für Nutzungsvielfalt sorgen. Grundsätzlich soll bei allen Änderungen oder Neuaufstellungen von B-Plänen und bei Neubauvorhaben der Grünanteil – insbesondere unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgeschriebenen naturschutzfachlichen Ausgleichs – als Bewertungsfaktor in den Abwägungsprozess einbezogen werden, um zu gewährleisten, dass sie mindestens eine neutrale Wirkung in der Klimafolgeabschätzung aufweisen. Sollte dies auf den Flächen selbst nicht möglich sein, ist an anderer Stelle auszugleichen.

Wir wollen die gezielte Urbanisierung von bereits besiedelten Quartieren, auch in Außenbezirken, vorantreiben und damit in Hamburg mehrere urbane Zentren mit wichtigen Funktionen entwickeln. In einem attraktiven und zukunftsfähigen Quartier verbinden wir Wohnen, Arbeit und Freizeitgestaltung miteinander, reduzieren dadurch Verkehrswege und entlasten die Stadt. Dabei wollen wir die Aufwertung und Neuschaffung von Grünflächen konsequent vorantreiben.

Quartierskonzept und Klimamodellquartiere

Sowohl die energetische Gebäudesanierung als auch die Dekarbonisierung der Energieversorgung lassen sich durch Skaleneffekte auf Quartiersebene wirtschaftlicher als auf Gebäudeebene umsetzen. Solche Ansätze können auch vor dem Hintergrund der ordnungsrechtlichen Anforderungen Umsetzungsspielräume besser nutzen.

Die Koalitionspartner streben deshalb eine breite Anwendung für energetische Quartierskonzepte an. Sie werden dafür eine zentrale „Servicestelle energetische Quartierssanierung“ einrichten und den Bezirken die Mittel für die dauerhafte Etablierung eines energetischen Sanierungsmanagements zur Verfügung stellen.

Nachhaltiges und energieeffizientes Bauen

Die Koalitionspartner werden die entsprechend den Zielsetzungen des Klimaplans erforderlichen anspruchsvollen Standards beim Bauen und Sanieren einführen. Grundlage dafür wird eine Machbarkeitsstudie sein. Neubauten sollen in Hamburg zukünftig im Standard

KfW 40 oder besser errichtet werden, dies wird über geeignete planrechtliche oder vertragliche Instrumente abgesichert. Die Koalitionspartner werden unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie in diesem Zusammenhang durch die Einführung eines Stufenmodells oder einer gleichwertigen Alternative auch auf die Steigerung der Sanierungsquote im Bestand hinwirken sowie die relevanten Förderprogramme ausweiten. Unterstützend werden sie serielle Sanierungen und Sanierungsnetzwerke im Bereich des Handwerks fördern. Die Koalitionspartner werden eine Strategie mit ambitionierten Zielen für die Reduktion von grauer Energie und des Ressourceneinsatzes bei Gebäuden erarbeiten und entsprechende Instrumente entwickeln und einführen. Die Möglichkeiten des Einsatzes von Recyclingbaustoffen (z. B. RC-Beton) und nachwachsenden Rohstoffen (z. B. Holz) sollen bei Bauten der öffentlichen Hand so weit wie möglich genutzt werden. Im Fall möglicher Abrisse öffentlicher Gebäude soll die Prüfung, ob eine energetisch anspruchsvolle Sanierung aus Sicht des Klimaschutzes vorteilhafter wäre, ein wichtiges Entscheidungskriterium darstellen. Wir werden die Holzbauförderung intensivieren und eine Holzbaustrategie entwickeln, um die Potenziale dieses Baustoffs für Klimaschutz, Ressourcenschonung, kosteneffizientes Bauen, Nachverdichtung und Stadtgestaltung auszuschöpfen. Wir werden nachhaltiges Bauen insbesondere bei den eigenen Gebäuden, bei Grundstücksvergaben sowie im geförderten Wohnungsbau fordern.

Städtische Gebäude

Die Stadt kommt ihrer Vorbildfunktion für den Klimaschutz auch im Bereich der Gebäude nach. Mit der Zweiten Fortschreibung des Klimaplans sollen auch die Sanierungsziele im Hinblick auf das Ziel einer klimaneutralen Verwaltung im Jahr 2030 überprüft und die Instrumente gegebenenfalls nachgeschärft werden. Die Bestandshalter*innen werden für ihre Bestände eine mittelfristige Sanierungsplanung und für das Monitoring der Zielerreichung ein Energiecontrolling aufbauen. Die in § 21 des Klimaschutzgesetzes vorgesehene Prüfung der Nutzbarkeit von Erneuerbaren Energien an öffentlichen Gebäuden und die Umsetzung bei positivem Ergebnis erfolgen bis Ende der Legislaturperiode; insbesondere bei Neu- und Erweiterungsbauten von Schulen, Hochschulen und Turnhallen wird die Nutzung elektrischer und/oder thermischer Solarenergie zum Standard. Dabei werden auch die Möglichkeiten einer vollständig erneuerbaren Wärmeversorgung untersucht. Auf neuen Gebäuden, wie z. B. den

130 Sporthallen, die in den nächsten sieben Jahren in Hamburg entstehen, wollen wir standardmäßig Solaranlagen errichten. Neubauten werden nach den aktuell besten Energiestandards errichtet.

Die Stadt strebt an, den Anteil an „grünem“ Gas in der Versorgung der öffentlichen Gebäude zu erhöhen.

Gründächer und grüne Fassaden

Die erfolgreiche Gründachstrategie des Senats wird weiterentwickelt und um die Fassadenbegrünung ergänzt. Damit wollen wir baugestalterische und ökologische Ziele erreichen, dem Klimawandel entgegenwirken oder die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Besonders in mit Grün unterversorgten Bereichen der Inneren Stadt und stadtklimatisch belasteten Quartieren sollen Innenhöfe, Brandwände, fensterlose Fassaden, Magistralen, Gewerbe- und Industriebauten, Abstellanlagen oder Infrastrukturbauten begrünt werden. Die zusätzlichen Ressourcen insbesondere zur Realisierung von Pilotvorhaben werden bereitgestellt. Öffentliche Gebäude sollen in diesem Zusammenhang eine Vorbildfunktion wahrnehmen.

E-Mobilität auf der Alster

Der Transformationsprozess hin zu einer klimafreundlichen Stadt bedingt die Förderung der Elektromobilität auch im Schiffsverkehr. Speziell auf der Alster, die im Herzen der Stadt von Wassersportler*innen und Erholungssuchenden intensiv genutzt wird, bieten der technologische Fortschritt und die heutige Leistungsfähigkeit elektrischer Wasserfahrzeuge die Chance, ein Zeichen für klimaschonende und emissionsarme Mobilität zu setzen. Durch ein Projekt „E-Mobilität auf der Alster“ werden wir die Umstellung von fossil betriebenen Fahrzeugen auf Elektromobilität voranbringen, um mittelfristig den Schiffsverkehr auf der Alster auf E-Mobilität umzustellen.

Anpassung an den Klimawandel

Hamburg muss sich auch auf die nicht mehr abwendbaren Auswirkungen des Klimawandels einstellen. Die Koalitionspartner werden nach und nach die städtische Infrastruktur nachhaltig an die sich verändernden Rahmenbedingungen anpassen, um die Klimaresilienz Hamburgs zu verbessern. Die im Klimaplan enthaltenen Maßnahmen in den Bereichen Hochwasserschutz, Regenwassermanagement und Stadtklima werden umgesetzt. Notwendige weitere Maßnahmen werden entwickelt. Die Stadt berücksichtigt absehbare Klimaveränderungen (z. B. Starkregen, Hitzeperioden) in ihren eigenen Planungen und unterstützt zudem Bürger*innen bei der Anpassung an den Klimawandel.

Meeresspiegelanstieg – Folgen für den Hamburger Sturmflutschutz

Der Anstieg des Meeresspiegels aufgrund des Klimawandels bedroht Hamburg und ganz Norddeutschland sehr real. Küstenschutzmaßnahmen sind für Hamburg überlebenswichtig. Mit den aktuellen Deicherhöhungen sind wir auch nach den aktuellen Prognosen des IPCC bis zum Jahr 2050 gut gewappnet. Wir wissen heute aber auch: Der Meeresspiegel steigt langfristig stärker als bisher angenommen. Wichtige Aufgaben im Hochwasserschutz sind derzeit auf die für Klimaschutz zuständige Behörde und den LSBG verteilt. Es bedarf einer Überprüfung der derzeitigen Strukturen mit dem Ziel, den Hochwasserschutz in Hamburg zu stärken.

Regeninfrastrukturanpassung (RISA)

Neben konsequentem Klimaschutz müssen wir die Stadt gemeinsam auf die Veränderung des Klimas vorbereiten. Starkregenereignisse werden in den nächsten Jahren zunehmen. Die Hamburger Antwort auf die zunehmenden Starkregen lautet: RISA (Regeninfrastrukturanpassung). Damit werden wir zukünftige Gefährdungen von Personen und überflutete Keller, Unterführungen, Tiefgaragen, Bahnhöfe etc. minimieren. Die Koalitionspartner werden die formulierten RISA-Ziele fortentwickeln. Die zuständige Fachbehörde erarbeitet ein behörden- und institutionsübergreifendes, strategisches und operatives Konzept.

Wasser

Trinkwasserversorgung

Mit dem Bevölkerungswachstum in Hamburg nimmt auch der Bedarf an Trinkwasser zu. Durch die Klimaveränderungen und ein begrenztes Angebot an Grundwasser bedarf es angepasster Strategien für eine langfristige Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in gewohnt guter

Qualität. Für die Koalitionspartner hat der Schutz der Trinkwasserressourcen oberste Priorität. Dafür müssen die Grundwasservorkommen, die nicht über einen ausreichenden natürlichen Schutz verfügen, durch Wasserschutzgebiete langfristig gesichert werden. Über die bisher ausgewiesenen Schutzgebiete hinaus werden wir unter Berücksichtigung der Planungen der U5 (West) als nächsten Schritt die Festsetzung des Trinkwasserschutzgebiets Stellingen-Süd angehen. Aber auch die rationelle Verwendung von Trinkwasser braucht eine konsequente Umsetzung. Die Koalitionspartner werden insofern prüfen, ob und auf welchem Wege neue Anreize zum Wassersparen wie bspw. die Nutzung von Regenwasser in allen Bereichen geschaffen werden können. Die strategische Neuausrichtung zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung soll in einer Trinkwasseragenda zusammengefasst werden.

Sauberes Grundwasser

Die Koalitionspartner setzen sich für sauberes Grundwasser ein. Um die durch Altlasten verursachten Schadstoffe zu entfernen, werden wir die Anwendung von und die Auseinandersetzung mit innovativen Sanierungsverfahren verstärken. Für „neue“ Schadstoffe in Böden und im Grundwasser, wie bspw. Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC), werden zukunftsfähige Erfassungs- und Sanierungsmethoden entwickelt.

Wasserrahmenrichtlinie

Hamburg ist wesentlich durch seine Gewässer geprägt. Alster, Elbe, Bille und die zahlreichen kleineren Gewässer sind wichtige ökologische Lebensadern der Stadt. Darüber hinaus sind sie für die Erholung und Freizeitgestaltung der Hamburger*innen unverzichtbar. Sie stiften eine Blaue Identität für Hamburg als Stadt am Wasser, die es auch für künftige Generationen zu bewahren gilt. Die Koalitionspartner unterstützen die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Vorhaben der Stadt werden nach den Kriterien der WRRL beurteilt. Verschlechterungen sind danach zu verhindern. Für den dritten Bewirtschaftungszeitraum ab 2021 bis 2027 werden entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung aufgenommen – unberührt davon bleiben Ausnahmen für notwendige Ausbaumaßnahmen insbesondere in Hafen und Elbe.

Stint

Der Stint ist eine Schlüsselart für die Elbe und ihr Ökosystem. Daher nehmen wir mit großer Sorge die aktuellen Meldungen und Beobachtungen über einen Bestandsrückgang zur Kenntnis. Nicht nur für den Fluss als Lebensraum, sondern auch für Fischereibetriebe ist der Rückgang bitter, weil wirtschaftliche Existenzen daran hängen. Die Koalitionspartner werden ein Gutachten in Auftrag geben, um die Ursachen genauer zu erforschen und mehr Informationen über das tatsächliche Ausmaß der Gefährdung zu erhalten. Die Koalitionspartner sehen sich in der Pflicht, für geeignete Maßnahmen zum Schutz des Stints zu sorgen.

Forum Tideelbe

Die Koalitionspartner setzen sich das Ziel, den Natur-, Lebens- und Wirtschaftsraum Tideelbe nachhaltig zu entwickeln. Dies kann nur durch eine enge Kooperation der Anrainer entlang des Ästuars geschehen. Aus diesem Grund setzt sich Hamburg für die Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit der drei Bundesländer und des Bundes im Forum Tideelbe nach 2020 ein. Auf dieser Basis soll eine gemeinsame Anpassungsstrategie für die Tideelbe

bis zum Jahr 2050 entwickelt werden. Dazu gehören auch Antworten auf den Klimawandel, der konkrete Auswirkungen auf den Lebensraum Tideelbe haben wird, sowie die Entwicklung gezielter Maßnahmen – insbesondere in Fragen des Gewässerschutzes und eines ökologischen und nachhaltigen Sedimentmanagements. Hamburg wird wie bisher seinen Beitrag zur Arbeit des Forums und zur Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen leisten.

Flussgebietsgemeinschaft Elbe

Als Vorsitzland der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG) engagiert sich Hamburg gemeinsam mit den anderen Partnern der FGG für die Elbe und eine stetige Verbesserung im Sinne der WRRL.

Vierte Reinigungsstufe

Die Koalitionspartner werden die Anstrengungen verstärken, um den Eintrag von Mikroschadstoffen in Siele und aquatische Systeme weiter zu reduzieren, da sie sich schädlich auf die Gewässerökologie auswirken. Wir werden prüfen, ob die Erweiterung der Kläranlage auf der Dradenau um eine vierte Reinigungsstufe verfahrenstechnisch, und wenn ja, mit welchen Investitions- und Betriebskosten möglich ist. Auch der Betrieb einer modularen Teilstromlösung wird geprüft und ggf. in der Legislatur aufgenommen. Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Finanzierungsmechanismen geschaffen werden, um die Pharma- und Kosmetikindustrie als Verursacherin an den Kosten angemessen zu beteiligen.

Straßenabwasserbehandlungsanlage

Die Koalitionspartner werden den Ausbau von Straßenabwasserbehandlungsanlagen an prioritären Stellen weiter vorantreiben, um die Einleitung von belastetem Straßenabwasser noch stärker zu reduzieren.

Schiffsabwässer

Die Koalitionspartner werden die rechtlichen Anforderungen des Umgangs mit Schiffsabwasserarten durch einen rechtssicheren Vollzug gewährleisten. Neben der Schließung bestehender Regelungslücken beim Ballastwasser wird die Geringfügigkeitsschwelle bei Einleitungen häuslichen Abwassers von Barkassen beendet. Die Koalitionspartner wollen prüfen, wie das nationale Wasserrecht für Scrubber-Abwasser der Binnenschifffahrt verbindlich so geregelt werden kann, dass Erlaubnisse nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von Scrubber-Abwasser aufgrund des Einleitungsverbots nach dem Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) nicht mehr möglich sind.

Aufbauend auf den Ergebnissen des dreimonatigen Testbetriebs einer mobilen Ballastwasserbehandlungsanlage werden die Koalitionspartner einen Regelbetrieb solcher Anlagen mit dem Ziel prüfen, das Beladen von Schiffen dauerhaft zu ermöglichen – unabhängig davon, ob ein ordnungsgemäßer Ballastwassertausch vor dem Anlaufen des Hafens stattgefunden hat oder ob eine auf dem Schiff installierte Ballastwasserbehandlungsanlage funktionsbereit ist.

Luft und Lärm

Im Sinne des Schutzes der Hamburger Bevölkerung vor Luftschadstoffen und Lärm verfolgen alle Behörden ambitionierte Ziele und die Umsetzung der dazu erforderlichen Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere die Fortschreibungen des Lärmaktionsplans und des Luftreinhalteplans sowie die Schaffung und Förderung stadtverträglicherer und umweltfreundlicherer Mobilitätsangebote.

Die Technische Anleitung (TA) Luft wird zurzeit novelliert, das BMU plant die Durchführung des Bundesratsverfahrens in naher Zukunft. Der Hamburger Senat steht einer Integration der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) in die TA Luft positiv gegenüber, weil damit eine bundesweit einheitliche Anwendung und eine Verbesserung der Rechtssicherheit erreicht werden können. Bei der Ausgestaltung der entsprechenden Änderung der TA Luft werden die Koalitionspartner sich von dem Gedanken leiten lassen, die angestrebten Verdichtungen durch zusätzlichen Wohnungsbau und die erforderliche Sicherung von Industriestandorten und ihren Entwicklungsmöglichkeiten miteinander zu harmonisieren. An gewerbliche Nutzungen heranrückende Wohnbebauung erfordert teilweise die Anwendung neuer technischer Möglichkeiten, wie z. B. den Einsatz des ‚Hafen City-Fensters‘. Zum Schutz gesunder Wohnverhältnisse sollen insbesondere durch die Stellung der Gebäude (zueinander) und die Orientierung der Grundrisse in ausreichendem Maße lärmabgewandte Gebäudeseiten und lärmgeschützte Außenwohnbereiche entstehen.

Lärmaktionsplan

Die Koalitionspartner werden den Lärmaktionsplan für Hamburg (Stufe 3) und das Schallschutzprogramm fortschreiben. Dabei sollen in geeigneten, von Lärmbelastungen sicheren Zonen ruhige Gebiete festgesetzt und der Schutz vor Gesundheitsgefährdungen für viele ins Zentrum der Anstrengungen gerückt werden. Für Lärmschwerpunkte wie die als hoch belastet anerkannten Straßenabschnitte der Kategorie 1 und 2 werden die Koalitionspartner im Rahmen ihrer verkehrlichen Zweckbestimmungen, und ohne die für den Klimaschutz erforderlichen Maßnahmen zu beeinträchtigen, wirksame Maßnahmen zur Lärmminderung (insbesondere lärmarme Straßenbeläge im Rahmen der regelmäßigen Instandsetzung, Förderung des Einbaus von Lärmschutzfenstern, Anordnung von Tempo 30) ergreifen. Dadurch darf der motorisierte Individualverkehr nicht in bestehende verkehrsberuhigte Tempo- 30-Zonen verdrängt werden.

Luftreinhaltung

Ziel der Koalitionspartner bleibt es, die Luftqualitätsgrenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie einzuhalten sowie insgesamt eine Reduzierung von Luftschadstoffemissionen zu erreichen.

Der Luftreinhalteplan wird parallel zum Revisionsverfahren gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zum bestehenden Plan rechtssicher fortgeschrieben, damit die NO2- Grenzwerte in der Stadt schnell, sicher und dauerhaft eingehalten werden. Dabei sollen weitere Durchfahrtsbeschränkungen durch Ergreifen anderer geeigneter Maßnahmen vermieden werden. Die bestehenden Durchfahrtsbeschränkungen sollen aufgehoben werden, sobald auch an diesen Orten die vorgegebenen Grenzwerte sicher eingehalten werden.

Luftreinhalteplan und Lärmaktionsplan werden gemeinsam mit dem Klimaplan einem regelhaften Monitoring unterzogen, um darauf zu achten, dass die jeweiligen Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und im Zusammenhang fortgeschrieben werden.

Das Landstromkonzept trägt dafür Sorge, dass auch der Hafen seinen Beitrag zu einer guten Luftqualität in der Stadt leisten wird.

Innerhalb der 12-Meilen-Zone vor der deutschen Küste wird das Verbrennen von belastetem Schweröl in Schiffen als Straftatbestand verfolgt. Außerhalb der 12-Meilen-Zone wird es jedoch nur noch als Ordnungswidrigkeit behandelt. Diese Ungleichbehandlung bei schwer umweltschädigendem Verhalten wollen wir stoppen. Die Koalitionspartner werden sich daher auf Bundesebene dafür einsetzen, dass der Anwendungsbereich des Strafrechts bei Luftverunreinigungen auf die komplette ausschließliche Wirtschaftszone ausgeweitet wird.

Luftgütepartnerschaft/MOVE

Wir werden die schadstoffarme Mobilität als notwendige Komponente für die Luftreinhaltung, den Lärmschutz, die Klimaverbesserung und die Umweltpartnerschaft weiter vorantreiben. Die Koalitionspartner möchten aus den Erkenntnissen der Luftgütepartnerschaft und des Projekts

„Move Hamburg – Bewege Deine Stadt!“ weitere Aktivitäten bzw. Projekte entwickeln.

Sauberkeit im Öffentlichen Raum

Stadtpflege und Sauberkeit im öffentlichen Raum

Mit dem erfolgreichen Konzept „Hamburg – gepflegt und grün“ ist es uns gelungen, das Erscheinungsbild der Stadt zu verbessern. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass das Programm fortgesetzt wird.

Die Koalitionspartner werden prüfen, ob der SRH im Rahmen der Pflege des Erscheinungsbildes des öffentlichen Raumes zusätzliche hoheitliche Aufgaben übertragen werden können, wie zum Beispiel die Reinigung des Elbstrandes, die Schilderreinigung oder die Entfernung von Schrottautos und Graffiti aus dem öffentlichen Raum.

Im Rahmen einer gewünschten ganzjährigen Befahrbarkeit von Radwegen soll auch der Einsatz von auftauenden Streustoffen auf Radwegen intensiv geprüft werden. Die Koalitionspartner werden zudem den Winterdienst für das Radwegenetz ausbauen.

Die Zusammenführung der öffentlichen Toiletten bei der Stadtreinigung hat eine deutliche Qualitätssteigerung ermöglicht. Wir wollen das Angebot an öffentlichen Toiletten in qualitativer und quantitativer Hinsicht schrittweise weiterentwickeln und dabei insbesondere auch die Ziele der Barrierefreiheit und Gendergerechtigkeit verfolgen.

Abfallentsorgung

Mehr Mehrweg

Das Aufkommen von Einwegverpackungen wächst weiter an. Neben dem daraus resultierenden Ressourcenverbrauch ist damit auch eine aufwendige und kostenintensive Entsorgung verbunden. Die Koalitionspartner werden deswegen Initiativen zur Vermeidung von Verpackungsmüll wie Unverpacktangebote oder Mehrwegsysteme verstärkt unterstützen.

Für Take-Away-Verpackungen streben wir eine Reduzierung an, wie dies mit Recup, dem Mehrweg-Pfandsystem für Coffee-to-go-Becher, bereits gelungen ist. Die Koalitionspartner werden, basierend auf den Erfahrungen des Kehrwiederbechers, weitere Pilotprojekte auf den Weg bringen, um langfristig Mehrwegsysteme auch im Bereich Großmarkt, Take-away-Essen sowie bei der Online-Warenbestellung zu entwickeln und zu etablieren. Wir werden prüfen, ob mit einer verursachergerechten Kostenverteilung eine Stärkung von Mehrwegangeboten erreicht werden kann.

Darüber hinaus werden wir Vereinbarungen mit den großen Einzelhandelsunternehmen anstreben. Ziel dieser Vereinbarungen soll die Einführung eines einheitlichen Labels für die Möglichkeit eines verpackungsfreien Einkaufs sein. Denkbar ist in diesem Zusammenhang die Nutzung von bereits in anderen Kontexten erprobten Konzepten.

Feuerwerk

In der Bevölkerung gibt es eine zunehmende Sensibilität für die Beeinträchtigungen durch Feuerwerk: Lärm, Vermüllung, Beunruhigung von Haus- und Wildtieren, Brand- und Verletzungsgefahr. Die Koalitionspartner werden sich vor diesem Hintergrund für eine allgemeine Reduzierung von Feuerwerken einsetzen. Die Stadt wird prüfen, bei eigenen Veranstaltungen Feuerwerk durch zeitgemäße, nachhaltigere Darbietungen zu ersetzen (z. B. Lasershows), entsprechende Hinweise für Veranstalter*innen in den Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen aufnehmen und mit weiteren geeigneten Kommunikationswegen (z. B. Informationskampagnen, Absprachen mit dem Einzelhandel) zusammen mit den Hamburger*innen auf eine Reduzierung der genannten Belastungen zu Silvester hinwirken.

Steigerung der Recyclingquote

Die Hierarchie des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes weist der Vermeidung von Abfall eine entscheidende Rolle zu. Produkte, deren Design eine Reparatur unmöglich macht, unterlaufen diese Vorgabe, wobei große Mengen vermeidbaren Abfalls entstehen und wertvolle Rohstoffe verloren gehen. Daher besteht ein zentraler Aspekt nachhaltigen Wirtschaftens darin, Produkte so zu gestalten, dass sie repariert werden können. Die FHH wird aus diesem Grund verstärkt Produkte erwerben, die reparaturfähig sind. Darüber hinaus setzen sich die Koalitionspartner dafür ein, dass das Thema auf Bundes- und Europaebene konsequent weiter verfolgt wird.

Die ständig wachsende Menge an Bauabfällen aus umfangreicher Abrisstätigkeit erfordert, dass diese in deutlich stärkerem Umfang einer erneuten Nutzung als Recycling- oder Sekundärbaustoffe zugeführt werden. Hier geht die FHH mit gutem Beispiel voran und

verpflichtet sich selbst (inkl. aller städtischen Unternehmen), bei Bauvorhaben verstärkt diese Recycling- oder Sekundärbaustoffe einzusetzen, soweit umwelt- und bautechnische Belange dem nicht entgegenstehen. Nach einer praktischen Erprobungsphase soll diese Pflicht auch auf private Dritte ausgedehnt werden.

Hamburg unterstützt den Aktionsplan Kreislaufwirtschaft der EU-Kommission, Wachstum vom Ressourcenverbrauch zu entkoppeln und Stoffe im Kreislauf zu fahren. Damit werden gleichermaßen die Bedürfnisse des produzierenden Gewerbes nach dauerhaftem Zugang zu wertvollen endlichen Ressourcen besser gesichert und die Rechte der Verbraucher*innen durch langlebige Produkte und bessere Reparierbarkeit von Produkten gestärkt. Die Koalitionspartner verfolgen das Ziel, das Gesamtaufkommen an Abfällen und die Menge an Siedlungsrestabfall, die nicht recycelt werden, deutlich zu reduzieren. Sie sehen zur Umsetzung dieser gleichermaßen sinnvollen wie ambitionierten Zielsetzungen den Bedarf einer verstärkten Marktüberwachung.

Verhinderung von Müllexporten

Die Koalitionspartner werden gemeinsam mit den benachbarten Ländern und dem Bund die Maßnahmen zur Verhinderung von illegalen Exporten von Elektroschrott fortsetzen. Mit der Grundstoffindustrie und den Entsorgungsunternehmen werden wir Maßnahmen entwickeln, um die stoffliche Verwertung von Kunststoffabfällen zu verbessern. Auf Bundesebene setzt sich Hamburg für ein Exportverbot für Plastikmüll ein.

Öffentliches Grün

Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“

Die Koalitionspartner bekennen sich zu der zwischen der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ und der Bürgerschaft gefundenen Einigung zum Grünerhalt und werden das Bürgerschaftliche Ersuchen (Drs. 21/16980 vom 08.05.2019) umsetzen.

Der Grüne Plan

Unser Ziel: Jede*r Hamburger*in soll fußläufig eine Grünanlage erreichen können. Die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen wird mindestens auf dem bisherigen Niveau sichergestellt.

Die großen landschaftlichen Freiräume der Stadt werden als Natur- und Landschaftsschutzgebiete geschützt und der Biotopverbund verbessert. Die Wälder dienen primär der Erholung und der Erhaltung der Biodiversität. Für den Naturwert der Gesamtstadt sind Wälder und Wiesen wegen ihrer großen Flächenanteile besonders entscheidend. Das Naturwaldstrukturprojekt wird weiter verfolgt. Die Koalitionspartner steigern daher den Naturwert der Wälder und setzen auf natürliche Verjüngung des Waldes und auf Wiederaufforstung, wo dies möglich ist. Gemeinsam mit den Bezirken werden geeignete Standorte für die natürliche Neuwaldbildung und zur Aufforstung gesucht.

Grün- und Erholungsanlagen erhalten und ausbauen

Wir werden auch in Zukunft neue Parks und Grünanlagen schaffen und den Ausbau bestehender Grün- und Erholungsanlagen fortsetzen. Die Entwicklung, Erweiterung und Sanierung von Planten un Blomen wird fortgeführt, der neue Alster-Elbe-Bille-Grünzug wird schrittweise umgesetzt und der Ohlsdorfer Friedhof wird sukzessive zu einem Friedhofspark umgestaltet. Durch gezielte Maßnahmenpakete werden wir die großen Volksparks – Hamburger Stadtpark, Volkspark Altona, Öjendorfer Park, Inselpark – Planten un Blomen sowie den Ohlsdorfer Friedhof als Park stärken. Wir streben die Erweiterung des Antoni-Parks am St.-Pauli-Elbufer auf der wasserseitigen Fläche an. Die Entwicklung von grünen Freiräumen im Rahmen gesamtstädtisch bedeutsamer Projekte der Stadtentwicklung (wie z.

B. Deckel A7, Oberbillwerder, Kleiner Grasbrook, Stadteingang Elbbrücken, Science City Hamburg Bahrenfeld, Gartenstadt Öjendorf) wird in Zusammenarbeit von der für Umwelt zuständigen Behörde und der HCH sowie mit den jeweiligen Realisierungsträgern vorangetrieben. Die Koalitionspartner werden prüfen, ob, wie und ggf. in welchem Umfang die Realisierung des zentralen Parks am Kleinen Grasbrook analog dem Vorbild Baakenpark bereits vor Beginn der Gebäudeentwicklung beginnen kann.

Erhaltungsmanagement Grün

Die Koalitionspartner etablieren ein Erhaltungsmanagementsystem für die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, um einem Werteverzehr entgegenzuwirken.

Spielplätze / Spielraum Stadt

Die Koalitionspartner werden ein zentrales Monitoring zu den Sanierungsbedarfen der Hamburger Spielplätze durchführen, um die Sanierungspraxis der Bezirke vergleichen zu können und Erfahrungen auszutauschen. Inklusion, Integration und besondere lokale Bedürfnisse sollen hierbei besonders berücksichtig werden.

Grünes Netz verknüpfen

Die Koalitionspartner werden im Rahmen der Umsetzung der Verständigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ die Landschaftsachsen und Grünen Ringe aufwerten. Die Schnittstellen zu den Wasserlagen werden dabei besonders berücksichtigt. In diesem Rahmen sollen bestehende Lücken im Grünen Netz repariert und neue grüne Qualitäten erschlossen werden.

Die Koalitionspartner werden im Rahmen der Verständigung mit der Umsetzung der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ das Grüne Netz erhalten, es weiter verbessern, fehlende Wegeverbindungen schaffen und bisher nicht nutzbare Flächen aktivieren und begrünen.

Lückenschluss im ersten Grünen Ring

Die Möglichkeit einer Überbauung des Gleisfeldes südlich des Hauptbahnhofs unter Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Hauptbahnhofs für den Bahnverkehr in Deutschland und der Metropolregion wird geprüft. Dabei wird das Ziel verfolgt, die Lücke zwischen der Landschaftsachse Horner Geest und Hamburgs erstem grünen Ring zu schließen. Die Verbesserung der Aufenthaltsqualität an diesem zentralen Ort inmitten der Stadt zwischen

Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg, Zentralbibliothek und Hauptbahnhof unter Herstellung einer neuen stadträumlichen Qualität ist ein wichtiges städtebauliches Ziel. Diese neue Qualität soll auch Leitgedanke im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Bahnhofumfeldes sowie der baumlosen Ostseite des Bahnhofes und bei der Prüfung einer möglichen Überdeckelung im Norden sein.

Landschaftsachse Bahrenfeld-Altona

Die Landschaftsachse Altona wird durch die Entwicklungen im Westen Hamburgs (A7-Deckel, Fernbahnhof Diebsteich, Science City Hamburg Bahrenfeld) eine neue herausragende Funktion im Grünen Netz erhalten. Durch die teilweise Aufhebung der Friedhofsnutzung ergeben sich neue Flächen für die Erholung der Bevölkerung. Die Koalitionspartner werden gemeinsam mit dem Bezirk und der Kirche Lösungen entwickeln, die den Ansprüchen an den Freiraum in den dichter werdenden Stadtteilen gerecht werden.

Ohlsdorf 2050

Der Parkfriedhof Ohlsdorf wird sich in den nächsten Jahrzehnten verändern: Bestattungsflächen werden konzentriert, die öffentliche Parknutzung wird sich ausdehnen. Durch eine veränderte Gestaltung der Grünflächen und deren Pflege lässt sich die Biodiversität steigern. Die dringend erforderliche Sanierung der bestehenden technischen Infrastruktur ermöglicht künftig weniger Versiegelung und einen sorgsameren Umgang mit Niederschlagswasser/Trinkwasser. Der langfristige Umbau des Ohlsdorfer Parkfriedhofs und seine nachhaltige Neuausrichtung sollen auch seiner gartenhistorischen Bedeutung gerecht werden.

Zeitgemäße Kleingärten

Die vielen Hamburger Kleingärten bilden einen wichtigen Bestandteil des öffentlichen Grüns. Sie sind Orte der vielfältigen Natur, des Gärtnerns und der Begegnung. Kleingärten sind Grünflächen und somit Freiräume von hohem biologischen Wert sowie Lebensraum für viele Tierarten, die einen wichtigen Faktor im gesamten Kreislauf der Natur darstellen. Kleingärten bilden einen guten Übergang von der natürlichen Umgebung zum bebauten Raum. Sie bereichern die Lebensqualität vieler Hamburger*innen, verbessern kleinräumig das Stadtklima, haben Biotopfunktion für die städtische Fauna, sind Orte sozialen Zusammentreffens und fester Bestandteil im Grünen Netz Hamburg. Der quantitative Erhalt des Parzellenbestandes und die gute Integration in die grüne Infrastruktur für alle Erholungssuchenden sind wichtige Aufgaben. Dazu gehört auch, dass sie nicht nur für die Inhaber*innen da sind, sondern auch eine elementare Naherholungsfunktion für andere haben.

Die zu Hamburgs Kleingärten getroffenen Vereinbarungen werden eingehalten. Bei Inanspruchnahme einzelner Flächen wird immer ein angemessener Ausgleich sichergestellt. Des Weiteren soll die ökologische Funktion der Kleingartenflächen zur Steigerung der Biodiversität gestärkt werden.

Straßenbaumbestand – Erhalt und Entwicklung

Neben Parks und Grünflächen spielen Bäume eine besondere Rolle für die Lebensqualität der Menschen und die Stadtnatur. Hamburg hat rund 223.000 Straßenbäume. Sie sorgen für ein

angenehmes Mikroklima, prägen das Bild von Hamburg als grüne Stadt, sie sind wichtige Feinstaubfilter und CO2-Speicher. Der langfristige Schutz und Erhalt der Straßenbäume und ganz besonders des Bestands an Altbäumen ist dem Senat ein wichtiges Anliegen. Für besonders wertvolle und alte Bäume sollen besondere Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen gelten. Bei Verlusten und Fällungen verpflichten sich die Koalitionspartner, für angemessene Ersatzpflanzungen innerhalb des Stadtgebiets zu sorgen, damit der Gesamtbestand an Straßenbäumen mindestens stabil bleibt. Neue Pflanzstandorte sollen künftig von den Bezirken durch Erstellung entsprechender Konzepte schnell und aktiv identifiziert werden.

Es wird ein Straßenbaumprogramm zur Finanzierung von Nachpflanzungen und eine hohe Priorität des Baumschutzes und der Neupflanzung bei Umgestaltungen des Straßenraumes geben. Wenn im Einzelfall doch Bäume wegfallen, dann muss möglichst ortsnah Ausgleich geschaffen werden.

Darüber hinaus wollen wir die Bäume in öffentlichen Parks und Grünflächen erhalten und den Baumbestand in Hamburg insgesamt ausbauen. In jedem Bezirk soll nach Möglichkeit in der Legislaturperiode mindestens eine neue Waldfläche entstehen.

Naturschutz

Zu einer lebenswerten Zukunftsstadt gehören Grünflächen und Naturschutzgebiete. Derzeit gibt es 35 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 7.124 Hektar. Der Anteil der Naturschutzgebiete am Stadtgebiet wird auf mindestens zehn Prozent erhöht, u. a. mit der Erweiterung der Naturschutzgebiete Kirchwerder Wiesen und Boberger Niederung.

Fast 20 Prozent der Landesfläche stehen unter Landschaftsschutz. Dort durchgeführte Naturschutzmaßnahmen werden, sofern fachlich und rechtlich geeignet, in ein Ökokonto gebucht.

Biodiversität in besiedelten Bereichen

Gerade auch in besiedelten Bereichen liegen große Potenziale für Artenschutz, Biodiversität und insbesondere Insektenschutz. Hier setzt die Koalition auf Kommunikation mit Wohnungswirtschaft, Architekt*innen und Handwerk sowie Immobilienbesitzer*innen und den Aufbau eines Netzwerkes, um Freiflächen für den Natur- und Artenschutz zu entwickeln und in Einklang mit den Erholungsmöglichkeiten aufzuwerten. Ferner wollen wir zur naturnahen Umgestaltung von privaten Gärten motivieren. Hierfür wird ein Programm „Steigerung der Biodiversität im besiedelten Bereich“ aufgelegt. Zu den Maßnahmen zählt auch die Aufnahme von Streuobstwiesen in den Katalog der gesetzlich geschützten Biotope.

Biotopkorridor Süderelbe – Moorgürtel dauerhaft umsetzen und sichern

Aus den Vereinbarungen der Freien und Hansestadt Hamburg mit den Naturschutzverbänden zur Sicherung eines Klageverzichts bezüglich der A26 West ergibt sich die Verpflichtung zur langfristigen Umsetzung der Inhalte des Pflege- und Entwicklungsplans für das Gebiet des Biotopkorridors Süderelbe – Moorgürtel. Hamburg wird hierfür Verträge mit Landwirten schließen und die Maßnahmen vor Ort umsetzen.

Naturschutzgroßprojekt „Natürlich Hamburg!“

Mit dem Projekt „Natürlich Hamburg!“ will Hamburg eine nachhaltige Verbesserung der Artenvielfalt im gesamten Fördergebiet, eine natürlichere Gestaltung von Parks und Grünanlagen, die Verbesserung von Erholungs- und Informationsangeboten in Naturschutzgebieten sowie eine räumliche Vernetzung untereinander erreichen. Ab 2022 sollen die Maßnahmen aus dem Gesamtpflege- und Entwicklungsplan in den Naturschutzgebieten, den Park- und Grünanlagen, den Magistralen und im Biotopverbund umgesetzt werden.

Biosphärengebiet Hamburgische Elblandschaft

Die Koalitionspartner werden prüfen, ob ein Biosphärengebiet in der Metropolregion ein erfolgversprechender Baustein für mehr Biodiversität und Nachhaltigkeit sein kann.

Naturcent

Der Naturcent ist ein Erfolgsmodell. Er wird auf der Grundlage des vereinbarten Berechnungsmodells fortgeführt.

Naturschutzverbände

Die anerkannten Naturschutzverbände leisten in Hamburg wichtige Arbeit zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft sowie zur Umweltbildung. Die Koalitionspartner werden ihre Arbeit weiter fördern.

Umweltbildung im Nationalpark und in Naturschutzgebieten stärken

Mit dem Projekt „Erweiterung des Nationalpark-Infozentrums („Nationalpark-Haus Neuwerk“) soll die Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit auf Neuwerk im hamburgischen Teil des UNESCO

„Weltnaturerbe Wattenmeer“ gestärkt werden. Die bauliche Erweiterung soll insbesondere auch den ehrenamtlichen Naturschutz für den Nationalpark noch attraktiver machen und zu einer Stärkung der Aufgaben des Naturschutzes zum 30-jährigen Nationalparkjubiläum beitragen. Zugleich dient das Vorhaben der Verbesserung der CO2-Bilanz der Insel Neuwerk auf dem Weg zu einer CO2-neutralen Wattenmeer-Region 2030 und als wichtiger Beitrag zum jüngst beschlossenen Entwicklungskonzept Neuwerk.

Zusätzlich soll das Boberger Dünenhaus in seiner Funktion als außerschulischer Lernort gestärkt werden, indem es um ein „grünes Klassenzimmer“ erweitert wird. Die Verknüpfung mit den Flächen des Naturschutzgebietes und einem geplanten Naturerfahrungsraum bietet dabei große Chancen für eine Verbindung von theoretischen Inhalten und Naturerlebnissen vor Ort.

Boden- und Flächenmanagement

Die Koalitionspartner setzen auf den Erhalt unversiegelter Flächen und naturnaher sowie klimarelevanter Böden. Hierfür sollen Moorböden in ihrer Funktion als klimarelevante Kohlenstoffspeicher entwickelt werden. Zudem soll der Flächenverbrauch messbar gemacht werden. Darüber hinaus wird die Koalition ein aus Entwässerungsgebühren finanziertes Entsiegelungsprogramm starten

Bodenmanagement als Ressourcenschutz

Die Koalitionspartner setzen sich für den vorsorgenden Schutz der Böden als natürliche Ressource ein. Über qualifizierte Bodenmanagementvorhaben sollen der innerstädtische Materialkreislauf gestärkt und weniger natürliche Böden in Bauvorhaben importiert werden.

Wohnen und Gewerbe auf Altablagerungen

Die Nutzung von Flächen mit Altlasten für Wohnungsbau, Straßen oder Gewerbegebiete kann den Verbrauch von naturnahen Flächen reduzieren. Um mehr solcher Flächen auch für den Wohnungsbau zu mobilisieren prüfen die Koalitionspartner neue Formen der Nutzung von Altablagerungen.

Großräumiges Flächenpotenzial für Ausgleichsmaßnahmen

Um für zukünftige Ausgleichflächenbedarfe Vorsorge zu treffen, werden die Koalitionspartner ein von Umfang und Qualität her ausreichendes Ausgleichsflächenpotenzial erarbeiten.

Nachhaltigkeit

Nachhaltige Entwicklung – Umsetzung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen

Hamburg setzt die Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen um. Die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu erhalten und allen Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen, ist maßgebendes Ziel für den Senat.

Information und Kommunikation über die Themen Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit im Sinne der Sustainable Development Goals (SDG), den Bezug zu Hamburg, konkrete Maßnahmen der Stadt und Möglichkeiten zu eigenem Engagement werden ausgebaut und verstetigt. Parallel zum Klimaplan umfasst die Kommunikation alle Ressorts und Behörden, die Koordination liegt bei der für Umwelt und Klimaschutz zuständigen Behörde.

Die nachhaltige Entwicklung Hamburgs voranzubringen ist eine ressortübergreifende Aufgabe. Der bestehende behördenübergreifende Arbeitskreis SDG als Koordinationsgremium wird fortgesetzt und durch die für Umwelt und Klimaschutz zuständige Behörde koordiniert. Zudem einigen sich die Koalitionspartner darauf, eine Zwischenbilanz der bisherigen Umsetzung der SDG zu ziehen, um davon ausgehend gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu strukturieren.

Die nötigen Fortschritte hin zu einer nachhaltigen Entwicklung lassen sich nur im respektvollen Miteinander und als Gemeinschaftswerk erreichen. Dafür soll das 2018 eingerichtete Nachhaltigkeitsforum als breit aufgestelltes zivilgesellschaftliches Gremium fortgesetzt werden. Partizipation und die Möglichkeit der Teilhabe aller und insbesondere junger Menschen sind für diesen Transformationsprozess essentiell.

Nachhaltige Veranstaltungen und Beschaffung

Der Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen wird entsprechend der Erfahrungen aus den Pilotveranstaltungen evaluiert und weiterentwickelt und perspektivisch für städtische Veranstaltungen verbindlich gemacht werden.

Die Koalitionspartner sind sich einig, dass der Leitfaden für umweltfreundliche Beschaffung konsequent angewendet und unter Berücksichtigung der damit gesammelten Erfahrungen kontinuierlich aktualisiert werden soll. Außerdem werden die Koalitionspartner die beschlossene Weiterentwicklung (Senatsdrucksache Nr. 2019/00971) des Umweltleitfadens zum Leitfaden für nachhaltige Beschaffung aktiv vorantreiben, ihn um gerechte und nachhaltige Arbeits- und Produktionsverhältnisse im Ausland (Fairer Handel) erweitern und die Ausweitung auf Baumaterialien prüfen.

WISSENSCHAFT

Wissenschaft und Forschung sichern die Grundlagen unserer Gesellschaft. Sie sind Basis für unser Zusammenleben, unsere Gesundheit, unseren Wohlstand sowie den Erhalt unserer Lebensgrundlagen und damit Voraussetzung für die gute Entwicklung Hamburgs insgesamt. Die Erwartungen und Hoffnungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Anhaltspunkte für kluge Antworten auf drängende Fragen zu geben, wachsen im Angesicht von Klimakrise, zunehmender sozialer Ungleichheit und globalen Konflikten. Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus’ im Jahr 2020 mit ihren einschneidenden Auswirkungen auf unseren Alltag und die zunehmende Wissenschaftsfeindlichkeit in anderen Ländern der Welt macht die herausragende Bedeutung der Wissenschaft überdeutlich: für die Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen, für unseren sozialen Zusammenhalt als Gesellschaft sowie für innovative Konzepte für ein stabiles und flexibles Wirtschaftsleben. Gerade in Zeiten, die besonders dynamisches Handeln erfordern, ist es die Wissenschaft, die vorausschauende Antworten über den Tag hinaus geben kann.

Wir wollen die Hamburger Hochschul- und Forschungslandschaft in ihrer Vielfalt und Qualität weiter stärken und Hamburg als Wissenschaftsmetropole mit internationaler Anziehungskraft weiterentwickeln. Diese Politik ist für Hamburg sehr erfolgreich: Der Umfang der von EU sowie Bund und Ländern eingeworbenen Mittel konnte signifikant gesteigert und zahlreiche neue Forschungseinrichtungen eingeworben werden. Der Wissenschaftsrat, das renommierte Beratungsgremium der Bundesregierung in Fragen der Wissenschaft, und der eigens für Hamburg eingesetzte MINT-Forschungsrat attestierten Hamburg hervorragende Leistungen und weiteres Entwicklungspotenzial. Sinnbildlich für die sehr gute Entwicklung der Hamburger Wissenschaft war zuletzt die Entscheidung eines international besetzten Expertengremiums in der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern, in Hamburg gleich vier von bundesweit 57 Exzellenzclustern und die Universität Hamburg als eine von nur elf nationalen Exzellenzuniversitäten zu fördern. Mit der Science City Hamburg Bahrenfeld entsteht in Hamburg erstmals ein ganz neuer Stadtteil für die Wissenschaft. Das DESY mit seinen Großforschungsanlagen, der European XFEL, die Physik, Biologie und Chemie der Universität Hamburg und weitere Spitzeninstitute der Wissenschaft verbinden ein einzigartiges Forschungsumfeld mit internationaler Strahlkraft künftig mit Innovationsparks und einem attraktiven Umfeld zum Wohnen und Arbeiten. Damit steht die Science City Hamburg Bahrenfeld sinnbildlich für den Wandel Hamburgs zu einer Stadt des Wissens und der Innovationen.

Hamburger Wissenschaftsstrategie

Für die weitere Entwicklung Hamburgs als Wissenschaftsstadt wird der Weg einer strategischen Profil- und Schwerpunktsetzung gemeinsam mit den Hamburger Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie weiteren Stakeholdern fortgesetzt. International konkurrenzfähige Forschungsschwerpunkte werden identifiziert oder neu gebildet, auf die sich Forschung und Entwicklung in Hamburg ausrichten können. Ziel ist es, Innovationen zu beschleunigen, die Digitalisierung voranzutreiben, den Klimawandel zu bewältigen und Fragen des sozialen Zusammenhalts in den Blick zu nehmen.

Hochschulen

Es ist eine zentrale Aufgabe, die auslaufenden Hochschulvereinbarungen zu Beginn der Legislaturperiode zu erneuern. Die auslaufenden Hochschulvereinbarungen werden durch Hamburger Zukunftsverträge ersetzt, die jeder Hochschule individuelle Entwicklungsperspektiven und Schwerpunktsetzungen, auf die sich die Koalitionspartner in diesem Kapitel des Koalitionsvertrages dem Grunde nach verständigt haben, sowie hochschulübergreifende Projekte und Reformansätze zur Modernisierung der Hochschulen im Rahmen der jeweiligen Haushalte ermöglichen. Zusätzlich können die Hochschulen kurzfristig auch Mittel zur Verstärkung ihrer – besonders in Corona-Zeiten wichtigen – Digitalisierungsstrategie nutzen.

Mit dem durch Planungsmittel vorbereiteten Einstieg in die Modernisierung der Hochschulbauten im Wege des Mieter-Vermieter-Modells (MVM) werden die Hochschulen perspektivisch von Kosten der Bausanierung entlastet. Hieraus folgt für die staatlichen Hamburger Hochschulen, die Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) und das UKE ein prozentualer Aufwuchs von deutlich über drei Prozent.

Hierin enthalten ist – anders in den bisherigen Hochschulvereinbarungen – die Übernahme der Tarif- und Inflationssteigerungen bis zu einer Höhe von drei Prozent. Aus der Gesamtschau von Entwicklungsvorhaben, deutlich höherer Grundfinanzierung und zusätzlichen Mitteln in 2020/2021 ergibt sich ein finanzieller Rahmen, der eine kumulierte Budgetsteigerung von rd. 750 Millionen Euro für die Hochschulen über die Laufzeit 2021 – 2027 bedeutet.

Damit wird aus Sicht der Koalitionspartner – auch unter Berücksichtigung der anderen ehrgeizigen Ziele dieses Kapitels – der gestiegenen Bedeutung der Hochschulen für Hamburgs Entwicklung Rechnung getragen. Zusätzlich wird die – gerade in Krisenzeiten wie aktuell wichtige – Planungssicherheit in der Perspektive für das kommende Jahrzehnt für die Hochschulen erhöht.

Wir wollen die individuelle Profilbildung der Hochschulen unter Berücksichtigung der Kooperations- und Verbundmöglichkeiten in Hamburg und der Metropolregion weiter vorantreiben. Dafür sollen besonders gute Forscher*innen nach Hamburg geholt und in Hamburg gehalten werden. Den Hochschulen wollen wir dafür anbieten, Hamburg- Professuren zu schaffen, die im Sinne der gemeinsam zu entwickelnden Hamburger Wissenschaftsstrategie in bestimmten Schwerpunkten Forschungsbereiche verstärken oder aufbauen. Diese Hamburg-Professuren sollen in die Zukunftsverträge einfließen.

Wir wollen die hochschulgesetzlichen Grundlagen in Hamburg daraufhin prüfen, ob sie weiterhin aktuell sind und die dynamische Entwicklung unserer Hochschulen tragen sowie mit allen Ebenen der Hochschulen darüber sprechen, ob sie dadurch den Spielraum erhalten, den sie künftig benötigen. Hierzu gehört auch eine Anpassung der notwendigen Rechtsgrundlagen für eine zulässige Nebentätigkeit in der Weiterbildung für das Hamburger Hochschulpersonal.

Die Universität Hamburg ist als Exzellenzuniversität mit vier Exzellenzclustern, dem Erfolg in der zweiten Förderlinie des Exzellenzwettbewerbs und laufenden Erfolgen in allen Wettbewerben und Formaten des deutschen und internationalen Wissenschaftssystems eine der erfolgreichsten Universitäten in Deutschland. Mit dem Konzept der „Flagship University“ wird angestrebt, die Universität zu einem Kern der wissenschaftlichen, intellektuellen, kulturellen und zu erheblichen Teilen auch der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in der Metropolregion Hamburg zu machen. Wir wollen den Transfer von Wissen stärken und die Universität noch stärker zu einer Treiberin von gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Fortschritt machen. Die Universität etabliert ein Lehrangebot für alle Studierenden (Studium Generale), das dem Erwerb einer kritisch-reflexiven akademischen Allgemeinbildung dient. Sie übernimmt eine zentrale Rolle bei der Reform der Lehrer*innenbildung und wird sie in der von der Schulbehörde gewünschten Form neu strukturieren. Dazu zählt auch der Ausbau der Religionslehrkräfteausbildung, um den Religionsunterricht für alle (RUFA 2.0) in Hamburg einführen zu können. Uns ist wichtig, dass die Universität dies im Rahmen ihres gesellschaftlichen Auftrags umsetzt und die entsprechenden Professor*innenstellen (islamische und alevitische Religion) zügig besetzt.

Die Akademie der Weltreligionen wird organisatorisch gestärkt und an der Universität Hamburg neu und auf Dauer verortet. Sie dient der Stärkung des interreligiösen Dialogs. Hamburg soll eine Vorreiterrolle in der religionswissenschaftlichen Forschung einnehmen. Mit der Besetzung der Professur für die wissenschaftliche Leitung des Botanischen Gartens im Jahr 2020 wird ein Zukunftskonzept entwickelt für den Botanischen Garten, der publikumswirksam wichtige Aufgaben der Allgemeinbildung der Öffentlichkeit und eine essentielle Ressource für die Forschung sein soll. Hierfür werden auch die Schaugewächshäuser saniert.

Das UKE ist eine der führenden Universitätskliniken in Deutschland. Es übernimmt im Kampf gegen das Coronavirus eine entscheidende Rolle: bei der Suche nach Therapien und Impfstoffen, in der Krankenversorgung und bei der Ausbildung hochqualifizierter Mediziner*innen. Wir wollen den Zukunftsplan 2050 umsetzen, um eine moderne Infrastruktur für die Krankenversorgung und die Spitzenforschung zur Verfügung zu stellen. Die nächsten wichtigen Schritte sind der Neubau des Herzzentrums, der Forschungscampus II, der Neubau der Martini-Klinik und das Universitäre Cancer Center Hamburg. Geprüft werden soll darüber hinaus eine Erweiterung der Psychiatrie und der Ausbau der Geburtshilfe und der Neonatologie. Das Hamburg Center for Translational Immunology (HCTI) wollen wir zusätzlich zur Bundesförderung mit Hamburger Mitteln perspektivisch realisieren.

Das UKE hat durch die Entwicklung innovativer Modellstudiengänge in der Human- und Zahnmedizin ein Renommee als moderne Ausbildungseinrichtung etabliert. Wir wollen gemeinsam mit dem UKE die Modellstudiengänge und weitere Konzepte für innovative Lehrformate weiterentwickeln. Zudem wollen wir nach der Etablierung der Hebammenwissenschaften den Ausbau weiterer Studiengänge in Gesundheitsfachberufen vorantreiben.

Die HAW ist mit ihrem starken Praxisbezug in Studium und Lehre eine zentrale Akteurin in der Hamburger Hochschullandschaft. Zugleich baut sie ihr Profil als forschende Hochschule aus. Wir wollen die HAW dabei unterstützen, ihr Angebot an dualen Studiengängen signifikant zu

erweitern. Außerdem verabreden wir mit der HAW eine Roadmap, um einzelne Forschungsbereiche weiterzuentwickeln und diesen nach positiver Begutachtung durch den Wissenschaftsrat insoweit das Promotionsrecht verleihen zu können. Um für alle überdurchschnittlich guten Absolvent*innen eine gute akademische Entwicklung zu ermöglichen, werden die Hamburger Universitäten weiter verstärkt mit der HAW bei kooperativen Promotionen zusammenarbeiten. Am Berliner Tor schaffen wir eine neue Campusarchitektur für die HAW. Der Schwerpunkt der akademisierten Gesundheits- und Pflegeberufe wird seine Heimat im neuen Stadtteil Oberbillwerder finden.

Wir wollen die TUHH zu der führenden Technischen Universität im Norden machen. Sie steht für die Entwicklung Hamburgs als innovative Metropole und leistet dazu entscheidende Beiträge, indem sie neue Technologien etwa für Klimaschutz, Energieversorgung, Mobilität, Logistik und Digitalisierung entwickelt. Die besonderen Kompetenzen der TUHH in der Materialforschung wollen wir durch Kooperationen mit anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen weiter ausbauen. Der Orientierungsstudiengang wird ausgeweitet, um die Zahl der Studienabbrecher*innen zu reduzieren und die Studienauswahl zu verbessern. Ihre hervorragenden Konzepte in der Lehre wollen wir weiter fördern. Wir wollen die Zahl der Studierenden der TUHH perspektivisch steigern. Das Wachstumsprogramm stärkt die Forschung sowie Transfer- und Gründer*innenaktivitäten in Bereichen, die für Hamburgs wirtschaftliche Entwicklung wichtig sind. Um die TUHH herum entsteht im Harburger Binnenhafen mit dem zweiten Campus ein Innovations-Hotspot. Damit trägt die TUHH zur wissenschaftsgetriebenen Stadtentwicklung nicht nur in Harburg, sondern für den gesamten Wissenschaftsstandort Hamburg bei.

Die HCU ist Hamburgs Metropolenuniversität. Wir wollen ihre wichtige Stimme in der Diskussion um Stadt- und Metropolentwicklung stärken und die positive Entwicklung der vergangenen Jahre fortsetzen. Hierfür wollen wir gemeinsam mit der HCU ein Zukunftskonzept umsetzen, Ausbildungskapazitäten im Bauwesen ausbauen und Kooperationen und Partnerschaften mit anderen akademischen Einrichtungen insbesondere auf den Feldern Klima und Digitalisierung, wie dem Wuppertal-Institut und dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz fördern.

Mit der HFBK und der HfMT hat Hamburg zwei national wie international sehr erfolgreiche künstlerische Hochschulen, die weit über die Grenzen Hamburgs hinaus strahlen. Die künstlerischen Hochschulen werden neben der künstlerischen Ausbildung ihre Aktivitäten auch im zukunftsweisenden, international bedeutsamen Bereich der künstlerischen Forschung weiter ausbauen, um die weitere Entwicklung innovativer Forschungsformate und künstlerisch- wissenschaftlicher Diskurse zu ermöglichen. Wir werden die strategische Weiterentwicklung der HFBK in den Bereichen freie, transdisziplinäre Kunstpraxis/Lehre, Internationalisierung sowie beim Ausbau der künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung fördern. Zudem wollen wir gute Bedingungen für den Spielbetrieb der HfMT an den neuen Spielflächen in der Jazz-Hall und der Theaterakademie Hamburg sicherstellen.

Zukunftsfähiges Studieren

Hamburg ist ein attraktiver Studienstandort. Wir halten weiter am Grundsatz kostenfreier Bildung fest und werden keine Studiengebühren einführen. Die Zahl der Studienanfänger*innen bewegt sich auch künftig weiterhin auf einem hohen Niveau. In Verbindung mit dem Bund-Länder-Programm „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ (Nachfolgevereinbarung Hochschulpakt) und der Landesfinanzierung wollen wir gemeinsam mit den Hochschulen auch künftig ein hohes Niveau an Studienplätzen sicherstellen. Wir wollen, dass die Qualität der Lehre endlich die gleiche Aufmerksamkeit und Anerkennung genießt wie hervorragende Forschungsergebnisse. Denn gute Lehre muss begeistern und Lust auf waches Denken machen. Hamburg will an die Spitze moderner universitärer Lehre vorrücken, auch um die Zahl der Studienabbrecher*innen zu verringern und den individuellen Studienerfolg zu erhöhen. Wir wollen die Qualität von Studium und Lehre und damit den Studienerfolg in Hamburg weiter fördern. Jede*r Hochschulabsolvent*in leistet auch einen Beitrag dazu, einen drohenden Fachkräftemangel zu vermindern. Daher unterstützen wir die Hochschulen in ihren Aktivitäten, um die Qualität der Lehre auch mit überregionalen Programmen („Innovation in der Hochschullehre“) weiter zu verbessern. Zudem wollen wir die Durchlässigkeit und Übergänge im Bildungssystem insbesondere im MINT-Bereich (z. B. MINTfit) gemeinsam mit den anderen Akteuren (Schulen, Träger der beruflichen Bildung, Verbände) fortführen. Für konzeptionelle Innovationen, interaktives, interdisziplinäres und kollaboratives Lernen wird auch modellhaft die notwendige qualitative und quantitative Flächenausstattung inkl. innovativer Infrastruktur, insbesondere unter Einbeziehung des Blended-Learning und der Digitalisierung der Lehre geschaffen. Außerdem werden wir die Rahmenbedingungen für Team-Teaching und interdisziplinäre Lehre erleichtern. Das Spektrum dieses Aufgabenfeldes ist breit und beinhaltet neben der Weiterentwicklung zeitgemäßer Lehrmethoden, bspw. auch den Aufbau von Vor- und Brückenkursen, Reformen insbesondere in der Studieneingangsphase, ggf. Verbesserungen der Auswahlverfahren bis hin zu Maßnahmen zur Verbesserung der Studienvorbereitung bzw. zur frühzeitigen Information studieninteressierter Jugendlicher. Es ist uns ebenfalls ein Anliegen, weiterhin ausreichend Master-Studienplätze bereitzustellen.

Wir wollen Studierende noch besser unterstützen. Echte Chancengerechtigkeit braucht kostenfreie Bildung. Deshalb setzen wir uns weiterhin auf Bundes- und Landesebene dafür ein, bessere Rahmenbedingungen für Studierende zu schaffen. Wir wollen das Studierendenwerk als Dienstleister für die Studierenden und die Hochschulen weiter stärken. Auf Bundesebene setzen wir uns für höhere und zeitlich flexiblere BAföG-Sätze sowie dafür ein, dass das BAföG-Gesetz höhere Wohnbedarfe mit Bezug zum Wohngeldgesetz (WOGG) berücksichtigt. Auf Landesebene haben wir das Studierendenwerk mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet, um seiner besonderen sozialen Verpflichtung gegenüber in Not geratenen Studierenden in der Coronakrise nachzukommen. Bezahlbarer Wohnraum ist ein wichtiger Aspekt bei den Bemühungen, Hamburgs Attraktivität als internationaler Wissenschaftsstandort zu steigern. Wir werden daher den bereits beschlossenen Ausbau der Wohnheimkapazitäten des Studierendenwerks Hamburg für Studierende und Auszubildende um 2.000 neue Plätze bis zum Jahr 2035 vorantreiben. Das Angebot in der Hochschulgastronomie wollen wir nachhaltig und klimafreundlich weiterentwickeln. Dabei ist der gesamte Prozess zu berücksichtigen: Einkauf, Produktion, Angebot und Absatz. Dabei setzen wir gemeinsam mit dem Studierendenwerk auf die Berücksichtigung von regionalen Produkten und Bio-Produkten, den Einsatz energieschonender technischer Geräte sowie die Reduzierung von Verpackungsmüll, Einwegverbrauchsmaterialien und Überangeboten ohne jedoch aus diesem Grund die Essenspreise zu erhöhen.

Studentische Projekte bieten Studierenden die hervorragende Möglichkeit, das eigene Studium abseits von Lehrveranstaltungen und Leistungspunkten selber zu gestalten, persönliche Interessen zu entfalten, eigene Ideen und Ziele zu verwirklichen und Praxiserfahrungen zu sammeln. Wir entwickeln gemeinsam mit den Hochschulen Rahmenbedingungen und Formate für kollaborative und eigenverantwortliche studentische Projekte sowie Lehr-/Lernangebote für Studierende und spezielle Angebote für Tutor*innen.

Wir setzen uns dafür ein, dass die erfolgreiche Arbeit des Zentrums für Disability Studies (ZeDiS plus) in der Teilhabeforschung von Menschen, die von Behinderung betroffen sind, an der Evangelischen Hochschule fortgeführt wird. Mit dem Code of Conduct haben Senat und die Hamburger Hochschulen die Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs weiter verbessert. Mit den Mitteln der Landesfinanzierung und der Verstetigung der Mittel aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre schaffen wir gute Karrierewege in der Wissenschaft. Dazu zählen mehr unbefristete Stellen, wo nötig längere Befristungsdauern und faire Lehrauftragshonorare. Gemeinsam mit Gewerkschaften und Hochschulen wollen wir die Arbeitsbedingungen für studentische Mitarbeiter*innen verbessern. Die Gleichstellung im Sinne von Geschlechtergerechtigkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Diversität werden wir in allen Handlungsfeldern der strategischen Hochschulentwicklung konsequent weiterführen. Das Zentrum GenderWissen wird als „Zentrum Gender und Diversity“ fortgeführt Das Projekt Pro Exzellenzia 4.0, das aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert wird, wird weiter ebenfalls fortgeführt. Das Hamburger Karriere-Kompetenzzentrum für Frauen Pro Exzellenzia ist ein deutschlandweit einzigartiges, hochschulübergreifendes Programm zur Qualifizierung von Frauen in Führungspositionen, das wir auch künftig fördern wollen. Die Disziplin Genderwissenschaften soll fortgeführt und weiterentwickelt werden. Hierfür soll auch die Funktion der Genderbeauftragten geprüft werden.

Wir wollen die internationalen Aktivitäten der Hochschulen durch strategische Kooperationen weiter ausbauen. Die Science City Hamburg Bahrenfeld wird hierfür ein wesentlicher Baustein. Zudem wollen wir möglichst viele international herausragende und forschungsstarke Hochschulabsolvent*innen für eine Promotion an unseren Universitäten gewinnen. Die Austauschprogramme für Studierende sowie für Gastwissenschaftler*innen fördern die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Wissenschaft. Das Baltic Science Network steht für Kooperation in einer innovativen Wissenschaftsregion und stärkt das Zusammenwirken im Ostseeraum.

Digitalisierung geht mit einem gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Wandel einher. Dieser Wandel ist keine rein technologische Entwicklung, sondern eine umfassende Transformation, die auch Fragen der Verantwortung für Menschen und Zukunft aufwirft. Damit eröffnet Digitalisierung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Entwicklungschancen, Gestaltungsaufgaben und -möglichkeiten, die nicht nur an einzelnen Hochschulen, sondern hochschulübergreifend ergriffen werden müssen. Eine wichtige Rolle hierbei spielt die Staats- und Universitätsbibliothek, der wir ermöglichen wollen, die Open-Archive-Infrastruktur auszubauen und den Zugang zu Open Access Publikationen auszuweiten. Zudem wollen wir die Hamburg Open Online University (HOOU), das Projekt Hamburg Open Science (HOS) sowie die Informatikplattform Ahoi Digital weiter fördern und die vorhandenen Angebote konsequent umsetzen. Auch die Herausforderungen aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus’ haben gezeigt, wie wichtig ein gutes Angebot in der digitalen Lehre ist. Wir wollen

die Hochschulen darin unterstützen, ihre digitalen Lehrangebote weiter auszubauen. Mit geeigneten Partner*innen aus den Hamburger Hochschulen und der Hamburger Verwaltung sowie im engen Austausch mit internationalen Forschungseinrichtungen aus dem Fab City- Netzwerk wollen wir die Begleitforschung zu den einzelnen Initiativen mit Bezug zu Fab City Hamburg und zur Gründungsförderung in den einzelnen Themenbereichen wie etwa dem 3D- Druck fördern.

Im Bereich der Weiterbildung werden die vorhandenen Kompetenzen gebündelt und die Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung strategisch neu ausgerichtet und von den Hochschulen im Rahmen ihrer Budgets weiter ausgebaut. Damit kommen die Hochschulen ihrem gesetzlich verankerten gesamtgesellschaftlichen Bildungsauftrag nach und schaffen Orte lebenslangen Lernens. Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Studiernachfrage an der HAW Hamburg und mit dem Ziel, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sollen die Studienplätze an der HAW Hamburg insbesondere im dualen Bereich deutlich ausgebaut werden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den voll- bzw. teilakademisierenden Gesundheitsberufen.

Wir stärken und ermutigen die Hamburger Hochschulen in ihren Bemühungen, Bildung für nachhaltige Entwicklung inhaltlich, institutionell und didaktisch zu verankern und die UN- Nachhaltigkeitsziele umzusetzen.

Forschung

Die Erfolge in der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder belegen Hamburgs herausragende Expertise insbesondere in der Klimaforschung, der theoretischen Physik sowie der Teilchenphysik und in der Manuskriptforschung.

Dies ist uns Ansporn und Verpflichtung: Um den Erfolg der Hamburger Wissenschaft zu sichern, sollen in der kommenden Dekade neue Forschungsfelder zu einer Exzellenz-Cluster- Antragsreife entwickelt werden. Gemäß der Empfehlungen des hochkarätig besetzten MINT- Forschungsrates etablieren die beteiligten Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den Zukunftsfeldern Infektionsforschung, Materialforschung, Luftgestützte Mobilität, Data Science, Energie und Nachhaltigkeit sowie Gesundheit tragfähige und antragsreife Clusterstrukturen. Die grundlegende Bedeutung der Infektionsforschung für unser Zusammenleben ist durch die Ausbreitung des Coronavirus’ schlagartig ins allgemeine Bewusstsein gerückt.

In der Metropolregion Hamburg bestehen exzellente Voraussetzungen, um in der Infektionsforschung eine internationale Spitzenstellung zu erlangen. Der Standort verfügt bereits über universitäre Arbeitsgruppen an der Universität Hamburg und dem UKE, die schon heute einen bedeutenden Beitrag zu einem tieferen Verständnis von Infektionen leisten. Darüber hinaus gibt es in Hamburg hervorragende außeruniversitäre Forschungsinstitute wie die Leibniz-Institute HPI (Heinrich-Pette-Institut) und BNITM (Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin), die zusammen mit dem Forschungszentrum Borstel (FZB) das Leibniz Centre Infection (LCI) bilden, sowie das European Molecular Biology Laboratory (EMBL). Einzigartig am Standort Hamburg sind der Zugang zu den europaweit einmaligen Strahlungsquellen des Deutschen Elektronen-Synchrotrons (DESY) und der European X-Ray Free-Electron Laser Facility (XFEL). Auch im Bereich der Strukturbiologie bietet der Campus Bahrenfeld die technischen Voraussetzungen, zelluläre Prozesse dynamisch und in hoher Auflösung zu

beobachten. Durch die high-end Kryoelektronenmikroskopie am Centre for Structural Systems Biology (CSSB) können außerdem kleinste molekulare Strukturen in 3D dargestellt werden. Die Stadt wird eine enge Partnerin der Infektionsforschungseinrichtungen sein, um neue Initiativen wie bspw. einen universitären und außeruniversitären Forschungsverbund im Rahmen der Gründung eines CSSB 2 zu unterstützen. Unser Ziel ist es, in der nächsten Runde der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern ein Hamburger Exzellenzcluster in der Infektionsforschung zu erringen. Die bereits bestehenden Exzellenzcluster werden weiterentwickelt.

Der Forschungsbereich Künstliche Intelligenz und Kognitive Systeme hat eine lange Tradition am Wissenschaftsstandort Hamburg. Mit Blick auf Zukunftstechnologien wie Virtual und Augmented Reality oder KI werden wir attraktive Rahmenbedingungen gestalten. Die Koalitionspartner wollen Hamburg als Standort für Forschung und Entwicklung im Bereich KI als ein zentrales Digitalisierungs- und Innovationsthema stärken. Dafür soll unter anderem die Ansiedlung neuer Forschungseinrichtungen geprüft werden.

Damit Hamburg in der Spitzenforschung auch künftig die Nase vorn hat, setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, weitere Großforschungsprojekte wie z. B. das neue Röntgenmikroskop für die Nanoforschung PETRA IV in Bahrenfeld in Verhandlungen mit dem Bund zu realisieren. Auch unterstützen wir die Ansiedlung einer Außenstelle des Helmholtz-Zentrums Geesthacht, das u. a. über Expertise im Bereich der Materialforschung verfügt, mit der sich wichtige Kooperationen am Campus Bahrenfeld ermöglichen lassen. Gerade jetzt müssen wir unsere gesamte Kraft in neue Ideen für ein ressourcenschonendes, gutes Leben stecken. Die OECD- Studie zum Potenzial der Metropolregion Hamburg attestiert Hamburg und der Metropolregion das Potenzial, Weltmarktführerin bei den Erneuerbaren Energien zu werden. Darum werden wir Kooperationen von Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft im Norden in den kommenden Jahren konsequent ausbauen.

Die Koalitionspartner werden bei einem positiven Votum der Gemeinsamen Wissenschaftsministerkonferenz das Centrum für Naturkunde der Universität Hamburg in ein Leibniz-Institut für die Analyse des Biodiversitätswandel mit einem Dreiklang aus Forschung, Sammlung und Ausstellung überführen. Hierfür wollen wir ein geeignetes Gebäude schaffen, um allen Hamburger*innen Bedeutung und Wandel der Biodiversität mit einem modernen Ausstellungskonzept auf faszinierende Art und Weise nahezubringen. Durch eine Vernetzung mit den Themen Infektionsforschung, Klimawandel und Digitalisierung soll das Thema Biodiversität am Standort auf ein neues wissenschaftliches Niveau gehoben werden.

Im Bereich der Energieforschung wollen wir eine intensivere norddeutsche Kooperation fördern und den Energieforschungsverbund Hamburg (EFH) ausbauen. Zudem wollen wir ein norddeutsches Energieforschungs-Cluster, z. B. in den Bereichen Wind, Batterie, Wasserstoff aufbauen. Wir wollen die Sektorenkopplung durch den Ausbau am Energie-Campus Bergedorf mit einem Neubau des Anwendungszentrums für Integrierte Lokale Energiesysteme (ILES) des Fraunhofer-Instituts IWES und des Demonstrationszentrum Sektorenkopplung des CC4E/HAW fördern. Damit entsteht ein Schaufenster für das Norddeutsche Reallabor, in dem die Transformation des Energiesystems sichtbar wird. Mit der neu gegründeten „Deutschen Allianz Meeresforschung“ etablieren wir, gemeinsam mit den fünf norddeutschen Ländern, spezifische und herausragende Forschung. Ob und inwieweit ein Science Center mit einem

Schwerpunkt Klimaforschung und Wetterphänomene in Hamburg realisiert werden kann, soll mit einer bereits beauftragten Machbarkeitsstudie geprüft werden. Außerdem wollen wir sozialwissenschaftliche sowie insgesamt interdisziplinäre Fragestellungen zur Überwindung der Klimakrise – insbesondere auch zur Überwindung der Lücke zwischen Wissen und Handeln – fördern.

Wir wollen die internationale Sichtbarkeit und Attraktivität Hamburgs als Spitzenstandort für die Wissenschaft durch den weiteren Ausbau des Hamburg Institute for Advanced Studies (HIAS) stärken, für das wir geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Auch für die Akademie der Wissenschaften wollen wir einen neuen Ort finden.

Auf Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrates soll Hamburg zu einem nationalen Zentrum der Friedens- und Sicherheitsforschung ausgebaut werden. Dazu wollen wir das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik mittelfristig zu einem Leibniz-Institut machen, uns um einen Leibniz-Campus bewerben und Forschungs- und Transferprojekte, Rüstungskontrolle und neue Technologien fördern. Die Vernetzung unserer Akteur*innen im Bereich der Friedens- und Konfliktforschung soll intensiviert werden, u. a. mit der Forschungsstelle Zeitgeschichte (FZH) und dem German Institute of Global and Area Studies (GIGA).

In den Wissenschaftseinrichtungen werden kontinuierlich neue Forschungsergebnisse generiert und neue Technologien entwickelt, Lösungen für dringende Probleme der Gesellschaft erarbeitet und kreative Zukunftsentwürfe auch in den Künsten vorgelegt. Der intensive wechselseitige Austausch mit Akteur*innen aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft lässt Innovationen entstehen. Die Einrichtungen werden ihr Profil im Ideen-, Wissens-, Kunst- und Technologietransfer strategisch weiterentwickeln, ihre Transferstrukturen weiter optimieren und innovative Formen der Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft auf- bzw. ausbauen.

Für die neue Förderperiode Horizon Europe (2021 – 2027) hat das European Institute of Innovation & Technology (EIT), das 2008 gegründet wurde, eine „next Strategic Innovation Agenda 2012 – 2027 (SIA)“ erarbeitet. Das Institut ist eine einzigartige EU-Initiative, die Innovationen in ganz Europa vorantreibt, indem Unternehmen, Bildung und Forschung zusammengeführt werden, um Lösungen für drängende globale Herausforderungen zu finden. Im Rahmen von Horizon Europe werden u. a. kreative Industrien aufgefordert, sich mit Projekten zu bewerben, die die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen vorantreiben sowie eine neue Generation von Unternehmer*innen ausbilden. In der „EIT- Communities-Karte“ ist Hamburg bislang noch nicht als Standort mit einer beteiligten Einrichtung genannt. Wir wollen über die Kreativgesellschaft eine Machbarkeitsstudie ermöglichen, um eine Programmteilnahme Hamburgs realisieren zu können.

Die Innovations- und Transferpotenziale der Hochschulen sollen kontinuierlich ausgebaut werden. Dazu werden die Forschenden weiterhin u. a. im bewährten hochschulübergreifenden Format „Calls for Transfer“ bei der Weiterentwicklung von Transferideen mit hohem Innovationspotenzial finanziell unterstützt und der Betrieb der Gründerplattform

„beyourpilot“ weiterhin gewährleistet.

Mit der Strategie „Innovation, Kooperation und Wissensaustausch“ strebt die Universität Hamburg an, Forschende gezielt darin zu unterstützen, Innovationsprozesse einzuleiten und umzusetzen. Um Austauschprozesse weiter zu entwickeln, wird die Universität Hamburg eine von den Empfehlungen des Wissenschaftsrats und des Transfer-Audits geleitete Strategie erarbeiten. Gezielte Kooperationen mit gesellschaftlichen Einrichtungen der Hamburger Metropolregion und der gesellschaftlichen Öffentlichkeit werden vorangetrieben.

Neben dem bewährten Instrument der Landesforschungsförderung wollen wir ein neues Instrument Landesinnovationsförderung unter einem gemeinsamen Dach entwickeln, um Innovationen und Transfer aus den Hochschulen zu stärken. Analog zu den existierenden Hamburger Wirtschaftsclustern schlagen wir die Gründung und den Aufbau Hamburger Wissenschaftscluster vor. Während die Wirtschaftscluster rund um bestehende Großunternehmen etabliert und durch branchenspezifische wissenschaftliche Expertise ergänzt wurden, wollen wir bei den Wissenschaftsclustern den umgekehrten Weg gehen: Im Zentrum stehen exzellente Hamburger Wissenschaftsbereiche mit besonderem Transferpotenzial, um die ein wirtschaftliches Innovationsökosystem aus Start-ups, Technologiezentren, Unternehmens-Dependancen und Transfereinrichtungen errichtet werden soll („Cambridge-Modell“). Wir werden u. a. zusätzliche Innovationsscouts einführen, um weitere Brücken zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu schlagen. Wir wollen weitere Reallabore für Bürger*innen schaffen, damit alle Hamburger*innen auf innovative Weise an Forschungsprozessen und der Stadtentwicklung vor Ort teilhaben können.

Mit der Gründung einer „Norddeutschen Innovationsagentur“ wollen wir erste Schritte für eine regionale Entwicklungsgesellschaft im Themenfeld Innovationen einleiten, die Synergien in der Metropolregion bündeln und die Vernetzung zwischen Wirtschafts- und Wissenschaftsclustern unterstützen kann. Hiermit sollen Potenziale zur Zusammenarbeit in Norddeutschland gestärkt werden.

Moderne Infrastruktur

Bauten für die Wissenschaft und Campusstrukturen prägen das städtische Bild und treiben die wissenschaftliche Entwicklung voran. In ganz Hamburg verteilt haben sich Campusstrukturen entwickelt, die sicherstellen, dass die Wissenschaftseinrichtungen integraler Bestandteil der Stadt und ihrer Gesellschaft sind. Ein besonderer Schwerpunkt soll auf die Funktionsfähigkeit der Liegenschaften verbunden mit einem wissenschaftsadäquaten Liegenschaftsmanagement gelegt werden.

Die Immobilienstrategie des Senats zielt bereits seit Jahren auf eine weitergehende Professionalisierung des Immobilienmanagements mit dem MVM, einem immobilienwirtschaftlichen Managementmodell mit einheitlichem Controlling sowie Wettbewerb und Benchmarking zwischen den Realisierungsträgern. Im Bereich des Schulbaus ist das Konzept bereits etabliert und hat den Sanierungsstau beendet. Im Rahmen des Klimaplans hat der Senat beschlossen, dass auch die im Hochschulbau tätigen Realisierungsträger dafür Sorge tragen, dass Bauplanung und -ausführung gemäß den ehrgeizigen Klimazielen des Senats erfolgen.

Die Koalitionspartner werden mit den beteiligten öffentlichen Immobilienunternehmen konsequent die bereits begonnene Bau- und Sanierungsstrategie für die Hamburger Hochschulen fortsetzen und in den nächsten beiden Dekaden über 2,6 Milliarden Euro in exzellenten und energieeffizienten Hochschulbau und die Hochschulsanierung investieren. Der Hochschulbau wird damit einen zentralen Investitionsschwerpunkt dieses Senats in der Nach-Corona-Zeit markieren. Wir werden daher mittelfristig die Bestandsgebäude überführen sowie die Neubauten im staatlichen Hochschulbereich im MVM realisieren.

Auf Basis einer fundierten Bestandsanalyse werden wir einen Bau- und Sanierungsfahrplan gemeinsam mit den Hochschulen erarbeiten, um allen Beteiligten bestmögliche Planungssicherheit zu geben und eine klare Priorisierung bei begrenzten finanziellen Ressourcen zu ermöglichen. Aufgrund des Investitionsstaus beim Hochschulbau in vielen Ländern eignet sich dieser Bereich besonders für ein mögliches Konjunkturprogramm des Bundes. Das würde Hamburg in die Lage versetzen, seine eigenen Anstrengungen zu intensivieren und zu beschleunigen.

An vielen Stellen wird stadtbildprägende Architektur den Anspruch der zentralen Bedeutung von Wissenschaft und Hochschulen für die Hamburger Stadtentwicklung unterstreichen. Daneben soll analog zu Erfahrungen aus dem Hamburger Schulbau ein standardisierter aber gleichwohl architektonisch und konzeptionell hochwertiger Effizienzneubau für Hochschulen im Sinne eines „Hamburger Hochschulhauses“ entwickelt werden, um möglichst viele Neubauten effizient, energetisch optimiert und kostengünstig realisieren zu können.

In mehreren Tranchen erfolgt die Sanierung und Instandhaltung der Bestandsgebäude des UKE im MVM, um die Patient*innen weiterhin bestmöglich versorgen zu können und medizinische und wissenschaftliche Forschung auf höchstem Niveau zu gewährleisten. Die erste Phase des Zukunftsplanes umfasst u. a. die Neubauten Martini-Klinik, Universitäres Herz- und Gefäßzentrum und den Campus Forschung II/HCTI. Die Neubauprojekte aus Phase 1 befinden sich in der konkreten Umsetzung. In Phase 2 des Zukunftsplanes werden folgende Projekte priorisiert: Neubau Psychosoziale Medizin (2. Bauabschnitt), Neubau Universitäres Cancer Center Hamburg und Strahlentherapie, Neubau Klinische Diagnostik (Klinische Chemie, (Neurologie) Pathologie, Radiologie) sowie die Erweiterung der Geburtshilfe und Neonatologie. Die Phasen werden entsprechend des zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmens (s. o.) festgelegt. Planungen für spätere Phasen sind insofern von der Finanzierbarkeit und der Kostenstabilität vorangegangener Maßnahmen abhängig.

Die Science City Hamburg Bahrenfeld ist eines der wichtigsten Stadtentwicklungsprojekte Hamburgs. Erstmals entsteht in Hamburg ein eigener Stadtteil für die Wissenschaft. Die Science City Hamburg Bahrenfeld soll die Entwicklung Hamburgs als Wissenschaftsmetropole ausgehend von der international konkurrenzfähigen Grundlagenforschung über die angewandte Forschung bis hin zu Innovationen und Technologietransfer vorantreiben – ein einzigartiges wissenschaftliches und technologisches innovatives Ökosystem inmitten der Stadt.

Mit der Science City Hamburg Bahrenfeld wird zusammen mit der Universität und dem DESY eine strategische Perspektive für die Wissenschaft entwickelt, um über die nächsten fünfzehn bis zwanzig Jahre Hamburg als großen deutschen naturwissenschaftlichen Standort neben

München-Garching und Berlin-Adlershof zu etablieren. Auf dem Campus wird die herausragende Hamburger Strukturforschung gebündelt und durch Teile der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg ergänzt. Hier werden optimale Bedingungen für Grundlagenforschung, exzellente Forschung, angewandte Forschung, Transfer, Start-ups, innovative Konzepte für die Lehre, Konsolidierung und Ausbau der Exzellenzstrategie sowie ausgezeichnete Rahmenbedingungen für die Internationalisierungsstrategie geschaffen.

Wissenschaft und Forschung können der Stadtentwicklung wesentliche Impulse geben. Die Entwicklung der Science City Hamburg Bahrenfeld und die Ansiedlung der HAW in Oberbillwerder zeigen die Möglichkeiten, Hamburg als Wissenschaftsstadt zukunftsfähig zu machen: Wissenschaft als Impulsgeber für Urbanität, vielfältige und lebendige Nutzungsmischungen, letztlich auch für mehr Lebensqualität. Für die Areale der Universität in Eimsbüttel an der Bundesstraße und die HAW in Lohbrügge entwickeln wir mit den Bezirken neue städtische Leitbilder.

VERKEHR

Mobilität ist wesentliche Voraussetzung für wirtschaftlichen Wohlstand und gesellschaftliche Teilhabe. Im kommenden Jahrzehnt gestalten wir die Mobilitätswende für Hamburg und leisten damit sowohl einen sehr wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, für mehr Lebensqualität aber auch für mehr Mobilität und die wirtschaftliche Zukunft der Stadt.

Unsere Stadt ist mobiler als je zuvor. Mehr Hamburger*innen legen heute mehr und weitere Strecken zurück. Während im Jahr 2008 noch 52,6 Millionen Personenkilometer quer über alle Verkehrsträger in Hamburg abgewickelt wurden, ist dieser Wert 2017 bereits auf 70 Millionen Personenkilometer gestiegen – auf einer weitgehend gleich gebliebenen Verkehrsfläche und mit steigender Tendenz. Das bedeutet: Die Hamburger*innen werden in einer wachsenden Stadt nur mobiler werden, wenn mehr Verkehrsteilnehmende den Umweltverbund in Anspruch nehmen. Die Voraussetzung dafür ist eine beschleunigte Verkehrswende. Nachhaltiger Verkehr sichert die Mobilität der Zukunft. Als Hafenstadt, bedeutendes Verkehrsdrehkreuz in Nordeuropa und wichtiger Handels- und Logistikstandort trägt Hamburg außerdem eine große Bedeutung für überregionale Verkehre.

Im Jahr 2017 hat der Verkehrssektor 28,3 Prozent der Hamburger CO2-Gesamtemissionen ausgemacht. Die Koalitionspartner bekennen sich zu einer Senkung der klimaschädlichen Emissionen im Verkehrssektor durch eine umfassende Mobilitätswende und wollen diese mit einer Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation, der individuellen Mobilität, gesellschaftlicher Teilhabe und einer Verbesserung der Lebensqualität in unserer Hansestadt in Einklang bringen. Mobilität ist also auch eine Frage der Gerechtigkeit. Wir wollen die Aufenthaltsqualität in allen Bereichen der Stadt stärken und Mobilität für alle garantieren. Die nachhaltige Mobilität von Menschen und Gütern ist eine der Grundvoraussetzungen für eine prosperierende und lebenswerte Metropole wie Hamburg. Auf der Grundlage dieses Zielbildes wird der Verkehr der Zukunft hoch leistungsfähig, sozial ausgewogen und nachhaltig organisiert.

Um diese Ziele zu erreichen, hat eine Stärkung des Umweltverbunds, also des ÖPNV und des Rad- und Fußverkehrs im Stadtverkehr, besondere Priorität. Der Anteil der Wege, die mit dem öffentlichen Nahverkehr zurückgelegt werden, soll von 22 Prozent im Jahr 2017 auf 30 Prozent im Jahr 2030 im Rahmen des Hamburg-Takts gesteigert werden. Der Anteil des Radverkehrs am wegebezogenen Modal Split soll innerhalb des laufenden Jahrzehnts auf 25 bis 30 Prozent gesteigert werden. Hamburg setzt sich zum Ziel, den Anteil der im Umweltverbund zurückgelegten Wege im Lauf des Jahrzehnts auf 80 Prozent zu erhöhen. Das bedeutet konkret, dass nicht nur die wachsende Verkehrsleistung im Stadtverkehr durch eine Verbesserung des Mobilitätsmixes über den Umweltverbund abgebildet werden muss. Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, wollen die Koalitionspartner umweltfreundlichen Verkehrsträgern im Stadtverkehr besondere Priorität einräumen, die dafür nötige Infrastruktur auf- und ausbauen und Anreize zu deren Nutzung setzen. Die Verkehrsplanungen werden sich an diesen Zielen orientieren.

Um die verkehrspolitischen Ziele zu erreichen, werden die Koalitionspartner eine Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende einrichten, welche durch die zuständigen Fachbehörden unter Setzung der Schwerpunkte inhaltlich vorbereitet und durch den Ersten Bürgermeister geleitet wird und die Mobilitäts- und Verkehrswende fördert und die Einhaltung der Koalitionsziele sicherstellt.

Nach dem Vorbild im Wohnungsbau wird aus dem Mobilitätsbeirat ein Bündnis für nachhaltige Mobilität mit verbindlichen und nachprüfbaren Beiträgen aller Beteiligten zu den Senatszielen etabliert. Neue Mobilitätsformen wie Stadtrad, Carsharing und Sammeltaxi-Systeme sollen hamburgweit zum Einsatz kommen und Schritt für Schritt auch in den Außenbezirken verfügbar sein. Die Angebote werden neu vernetzt und digitale Innovationen genutzt.

Unser Ziel ist der Beschluss eines strategischen Handlungskonzepts für die Mobilität in Hamburg. Das Handlungskonzept orientiert sich an dem 2017 beschlossenen Leitbild „Ziele der Mobilität in Hamburg“ und den für den Mobilitätssektor im Klimaplan beschlossenen Zielen. Es berücksichtigt die weiteren umwelt-, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitischen Ziele und Programme der Stadt. Es integriert die verkehrspolitischen Schwerpunktthemen Hamburg- Takt, Radverkehrsförderung sowie die Digitalisierung und Elektrifizierung des Verkehrs und Fokusräume wie die Innenstadt.

Dort, wo die Kapazität der Metro- und Expressbuslinien auch nach Umsetzung des Hamburg- Takts nicht mehr ausreicht, soll geprüft werden, welches Verkehrsmittel stattdessen zum Einsatz kommen kann, um ggf. eine erweiterte Kapazität anbieten und größere Passagiermengen komfortabel befördern zu können.

Ausbau des ÖPNV und Schienenverkehrs

Der ÖPNV ist das Rückgrat der Mobilität unserer Stadt. Als wichtigster Verkehrsträger des Umweltverbunds, der eine große Anzahl Passagier*innen über mittlere und lange Strecken effizient und klimafreundlich befördern kann, kommt dem ÖPNV eine Schlüsselrolle für das Gelingen der Verkehrswende zu.

Hamburg-Takt

Der im Klimaplan bereits enthaltene Hamburg-Takt kommt. Um den Hamburg-Takt zu erreichen, werden die Koalitionspartner die Nahverkehrsplanung nicht mehr nachfrage-, sondern angebotsorientiert ausbauen. Die Hamburger*innen sollen sich dabei auf ein dichtes, gut erreichbares und hervorragend getaktetes Nahverkehrsangebot verlassen können und künftig an jedem Ort der Stadt von morgens bis in die Abendstunden innerhalb von fünf Minuten ein Nahverkehrsangebot erreichen können. Den klassischen ÖPNV-Angeboten kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Diese werden bei Bedarf in subsidiärer Weise durch On-Demand-Verkehre ergänzt. Damit werden nicht nur der Blick in den Fahrplan überflüssig und der HVV als reale Alternative zum Auto massiv gestärkt, sondern auch die Fahrkarten im HVV werden deutlich werthaltiger, weil das Angebot, das hinter jedem einzelnen Ticket steht, erheblich attraktiver wird. Die Stadt wird den Hamburg-Takt gemeinsam mit dem HVV, der Metropolregion Hamburg und den Nachbarländern sukzessive in den nächsten Jahren durch weitere Angebotsoffensiven entwickeln und sich auf Bundesebene dafür einsetzen, das Personenbeförderungsgesetz im Sinne des Hamburg-Takts zu novellieren und dabei insbesondere die Experimentierklausel weiter zu fassen, um zukunftsorientierten Mobilitätsdiensten größere Spielräume zu geben.

Die Koalitionspartner streben eine Zunahme der Fahrgäste im HVV um rund 50 Prozent im Vergleich zu 2017 an.

Mit den Angebotsoffensiven erhöhen wir die im ÖPNV bereitgestellte Beförderungskapazität deutlich – es wird parallel darauf ankommen, diese Kapazitäten auch tatsächlich durch zusätzliche Nachfrage auszulasten. Um dies sicherzustellen, werden die Koalitionspartner attraktive Alternativen zum motorisierten Individualverkehr massiv ausbauen.

Die Tarife sollen übersichtlich, verständlich und sozial ausgewogen sein. Der Schnellbuszuschlag wird im Laufe der Legislatur in Hamburg vollständig abgeschafft. Der barrierefreie Ausbau im öffentlichen Nahverkehr wird weiter vorangetrieben. Alle U- und S- Bahn-Stationen – mit Ausnahme der ohnehin für einen Neubau vorgesehenen Stationen – sollen bis Ende der Legislaturperiode vollständig barrierefrei sein. Dazu zählt nicht nur der konsequente barrierefreie Ausbau von U- und S-Bahn-Stationen. Auch bei Kreuzungsumbauten und Straßensanierungen wird auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen geachtet. Im Zuge der Sanierung von Straßen werden die Bushaltestellen barrierefrei umgebaut mit Sonderborden für einen bequemen Einstieg und taktilen Leitelementen für sehbehinderte Fahrgäste.

Für Fach- und Berufsschüler*innen sowie Auszubildende und Freiwilligendienstler*innen wird mit dem HVV Jobstarter-Ticket ein gemeinsames Tarifangebot geschaffen, damit diese zu vergleichbaren Kosten mit dem Semesterticket für Studierende im HVV-Großbereich mobil sein können.

Darüber hinaus werden Schüler*innen schrittweise von den Kosten des ÖPNV befreit und ein kostenloses HVV Schüler*innenticket eingeführt. Ein erster Schritt soll dabei zeitnah erfolgen.

Auch im öffentlichen Dienst soll die Inanspruchnahme des Profitickets ausgeweitet werden. Private Arbeitgeber*innen sollen motiviert werden, mehr Arbeitnehmer*innen ein günstiges Jobticket anzubieten. Für Menschen ohne oder mit sehr geringen Einkommen sollen Sozialticketlösungen beibehalten werden. Um das Bezahlen für die Angebote des ÖPNV deutlich zu vereinfachen, wird das elektronische Ticket im HVV (HVV-Card und HVV-App) weiterentwickelt. Mit dem Verfahren „CIBO“ (Check-in/ Be-out) soll erreicht werden, dass die Fahrgäste automatisch immer zum für sie richtigen und besten Preis unterwegs sind. Die Koalitionspartner setzen sich dafür ein, das Tarifsystem in der Metropolregion Hamburg zu vereinfachen.

Der schienengebundene ÖPNV und die gesamte Busflotte sollen bis zum Jahr 2030 vollständig emissionsfrei betrieben werden.

Der Hamburger Hauptbahnhof

Der Hamburger Hauptbahnhof zählt zu den größten Verkehrsknotenpunkten Europas, ihm kommt eine wachsende regionale, überregionale und nationale Bedeutung zu. Hier schlägt mit über 500.000 Passagiere*innen das Herz der norddeutschen und Hamburger Mobilität. Doch der Hauptbahnhof muss dringend ausgebaut werden. Die zügige bauliche Erweiterung des Hauptbahnhofs durch die Deutsche Bahn AG (DB) hat daher hohe Priorität. Mit der DB wird ein städtebaulich-architektonischer Wettbewerb für die Erweiterung des Hauptbahnhofs durchgeführt. Die vorgeschlagene Überdeckelung der südlichen Gleise wird auf ihre Machbarkeit hin geprüft.

Die Koalitionspartner begrüßen das Vorhaben der DB, die Aufenthaltsqualität im Umfeld und die Funktionalität des Hauptbahnhofs zu steigern und dafür – auch vorübergehende – Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Dazu zählen insbesondere die neuen Treppenaufgänge zur Steintorbrücke und weitere schnell zu realisierende bauliche Maßnahmen.

Die Koalitionspartner wollen die Nutzung des ÖPNV für die Hamburger*innen noch attraktiver machen, damit der Umstieg leichter fällt und die Reisezeit vielfältig genutzt werden kann. Sie sind bestrebt, ein flächendeckendes, WLAN im gesamten Nahverkehr einzurichten.

Am Hauptbahnhof soll als Zwischenlösung bis zum Bau einer Fahrradstation eine für diese zentrale Verkehrsfunktion ausreichend dimensionierte Abstellanlage geplant werden, um die Bedarfe nach gesicherten Plätzen frühzeitiger abdecken zu können.

Die Sicherheitsmaßnahmen an den Bahnhöfen werden auf hohem Niveau fortgeführt und die Vereinbarungen mit der DB zur Sauberkeit der Fernbahnhöfe und besonders auch der S- Bahnhöfe werden umgesetzt. Die Reinigung muss möglichst umfassend in einer Hand liegen. Sofern erforderlich, wird sie auch von der Stadtreinigung gegen entsprechende Kostenerstattung übernommen.

Bahnhöfe und andere hochfrequentierte Standorte werden mit einem Netz intelligenter Schließfächer (smart locker) ausgestattet. Mit einem flächendeckenden Netzwerk automatisierter Übergabepunkte sollen innerstädtische Verkehrsbelastungen durch

Paketdienste verringert und die Effizienz in der City-Logistik gesteigert werden. Ziel ist der schrittweise Aufbau eines solchen Netzes von zunächst 50 Standorten.

Fernbahnhof Diebsteich

Die Verlagerung des Fernbahnhofs Altona zum Diebsteich wird unterstützt. Die im Rahmen des gerichtlichen Vergleichs mit dem VCD und der DB getroffenen Vereinbarungen werden umgesetzt. Am Diebsteich soll nicht nur ein moderner neuer Bahnhof entstehen, sondern das gesamte Umfeld soll aufgewertet und entwickelt werden. Die Stadt wird gemeinsam mit der DB, dem Verkehrsclub Deutschland und weiteren Akteuren die in der Drs. 21/19943 eingebrachte Einigung kontinuierlich im Dialogforum begleiten, umsetzen und weiterentwickeln. Der Bahnhof Diebsteich soll zu einem S-Bahn-Knotenpunkt entwickelt werden.

Güterumgehungsbahn

Die nördliche Güterumgehungsbahn verläuft durch die Stadtteile Eidelstedt, Lokstedt, Barmbek, Horn und Rothenburgsort und wird derzeit fast ausschließlich für den Güterverkehr genutzt. Im Rahmen des Dialogforums soll in Abstimmung mit den Partner*innen überprüft werden, ob eine Nutzung der Güterumgehungsbahn für die Personenbeförderung etwa von und nach Groß Borstel, Barmbek, Wandsbek und in die City Nord sinnvoll und möglich ist, und mit welchen Erfordernissen, Umbauten und Kosten sie verbunden wäre. Ferner wollen die Koalitionspartner in jedem Fall die Möglichkeit eines zweigleisigen Ausbaus der Strecke erhalten und Vorkehrungen treffen, dass die entsprechenden Flächen dafür freigehalten werden.

S-Bahn

Die DB und der Bund müssen ihren Investitions- und Sanierungsverpflichtungen im Hamburger S-Bahnnetz nachkommen.

Die Koalitionspartner bekennen sich zum Bau der S4 nach Bad Oldesloe, zur S4 West bis nach Elmshorn, zum Bau der S32 nach Bahrenfeld (Science City Hamburg Bahrenfeld)/Lurup/Osdorf mit der Möglichkeit einer späteren Verlängerung nach Schenefeld und zur Weiterführung der S21 nach Kaltenkirchen. Die dafür notwendigen Schritte sollen schon heute vorgenommen werden. Die S-Bahn-Station Ottensen wird fertiggestellt.

Um die wachsende Zahl an Fahrgästen aufzunehmen, sollen auf möglichst vielen Linien bis 2030 Langzüge zum Einsatz kommen. Die Koalitionspartner werden darauf hinwirken, dass die S-Bahn hierfür innerhalb der Legislaturperiode entsprechende Vorsorge trifft.

Die Verkehrssituation der S-Bahn ist auf den Strecken zwischen Bergedorf und Harburg und Richtung Innenstadt in hohem Maße verbesserungsbedürftig. Nach Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen durch die DB soll eine S32 als dritte Linie neben der S3 und der S31 mindestens im 10-Minuten-Takt nach Harburg fahren. Um einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten, sind auf der Strecke zusätzliche Weichen und Signale und ein modernes Stellwerk erforderlich. Mit der DB soll vereinbart werden, dass sie zügig die Voraussetzungen dafür schafft, dass der Betrieb der S32 Richtung Harburg aufgenommen werden kann. In einem ersten Schritt wird auf der Linie S3 der Einsatz von 9- statt 6-Wagen-

Zügen ausgeweitet. Der Betrieb der S2, bislang nur Verstärkerlinie, wird kontinuierlich ausgeweitet und mit mehr Vollzügen ausgestattet. Ziel ist es, die S2 zu einer vollwertigen S- Bahn-Linie zu machen, die nicht nur in den Hauptverkehrszeiten fährt. Außerdem soll auf der S2 der Einsatz von 9-Wagen-Zügen ermöglicht werden. Hierfür ist eine Anpassung der Infrastruktur (Stromversorgung) notwendig. Um die Takte weiter verdichten zu können und einen zuverlässigeren Betrieb zu ermöglichen, soll die Digitalisierung der S-Bahn mit Hochdruck geprüft und umgesetzt werden. Der Betrieb der S11 wird im Rahmen der HVV- Angebotsoffensiven ausgeweitet und mit mehr Vollzügen ausgestattet. Zur Umsetzung eines ganztägigen 10-Minuten-Takts zwischen Wedel und Blankenese ist als betriebliche Alternative ein S-Bahn Pendelverkehr Wedel – Blankenese zu prüfen, der die begrenzte Leistungsfähigkeit und fahrplanseitige Instabilität der teilweise eingleisigen Strecke nicht auf das weitere S-Bahnnetz überträgt.

Die Inbetriebnahme der neuen Triebwagen der S-Bahn sorgte für Verspätungen und Zugausfälle. Neue Fahrzeuge sind immer mit langen Vorlauf- und Umsetzungszeiten verbunden. Daher müssen wir schon jetzt die nächsten Triebwagen im Blick haben. Zusammen mit der S-Bahn wollen wir prüfen, wie die vorausschauende Fahrzeugplanung verbessert werden kann.

Die DB wird im Raum Hamburg in den 20er Jahren erhebliche Investitionen tätigen und auf diese Weise dazu beitragen, Hamburg mobiler und klimafreundlicher zu machen. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird dieses unterstützen, konstruktiv begleiten und ihrerseits auf die schnellstmögliche Umsetzung drängen. Wir werden uns in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Norddeutschen Ländern und der DB für ein gemeinsames Metropolenkonzept Schiene im Großraum Hamburg einsetzen.

U-Bahn

Die Koalitionspartner bekennen sich zur Umsetzung der Baumaßnahmen und der Weiterentwicklung der U4 in Richtung Grasbrook und Veddel. Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Kleinen Grasbrooks soll die U4 bis dorthin geplant werden. Wir wollen in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für eine Entwicklung über den Grasbrook hinaus schaffen. Dafür wollen wir Trassenverläufe untersuchen und, wenn möglich, Flächen freihalten. Dies gilt insbesondere für das nördliche Wilhelmsburg.

Mit der U5 bekommt Hamburg eine ganz neue, vollautomatische U-Bahn-Linie. Im ersten Abschnitt Bramfeld – Steilshoop – Barmbek-Nord – City-Nord wird für Ende 2021 der Baubeginn angestrebt. Im weiteren Verlauf soll die U5 über Winterhude/Uhlenhorst, die Innenstadt, Universität, Hoheluft, UKE und Lokstedt bis zu den Arenen verlaufen. Mit der Vorentwurfs- und Genehmigungsplanung der U5 Mitte wollen wir 2021 beginnen.

Eine Prüfung der Hochbahn hat ergeben, dass eine neue U-Bahn-Haltestelle im südlichen Teil der Fuhlsbüttler Straße die Erreichbarkeit der umliegenden Quartiere verbessern könnte und baulich machbar ist. Vorbehaltlich der Ergebnisse der laufenden vertiefenden Prüfung durch die Hochbahn werden die Koalitionspartner innerhalb der Legislaturperiode mit dem Bau einer U-Bahn-Haltestelle an der Fuhlsbüttler Straße beginnen.

Auf dem Weg zum Hamburg-Takt sollen als Teil der Angebotsoffensive alle U-Bahnen in Hamburg werktags zwischen 6 und 21 Uhr mindestens im 5-Minuten-Takt fahren, in der inneren Stadt bis zu alle 3 Minuten.

Die Koalitionspartner bekennen sich dazu, die Digitalisierung der U-Bahn weiter voranzutreiben, um engere Takte zu ermöglichen.

Die Koalitionspartner sind sich einig, dass bei Baumaßnahmen im ÖPNV-Schienennetz, die zu Unterbrechungen im Schnellbahnverkehr führen, ein hochwertiger Schienenersatzverkehr gewährleistet werden soll.

Busse

Mit einem massiven Ausbau des Busangebots sollen Versorgungslücken geschlossen und eine gute Anbindung an das U- und Schnellbahnnetz geschaffen werden.

Bis 2030 sollen das MetroBus- ebenso wie das StadtBus-Netz ausgebaut sowie neue Quartiersbusse und Expressbusverbindungen zwischen bedeutenden Stadtteilzentren geschaffen werden. Auch alle anderen Buslinien sollen ausgebaut und verstärkt werden. Die Anzahl der Haltestellen soll um mehrere Hundert erhöht werden. Die Koalitionspartner wollen zudem weitere Schnellbuslinien in zuschlagsfreie Expressbus-, Metrobus- und Stadtbuslinien umwandeln und den Schnellbuszuschlag vollständig abschaffen. Wir werden ein Expressbusnetz ausrollen, insbesondere um die Tangentialverbindungen mit dem ÖPNV zu verstärken.

Reisezeit ist ein kritischer Faktor für die Wahl von Verkehrsmitteln, daher wollen die Koalitionspartner dort, wo es sinnvoll ist, für unsere Busse im Hamburg-Takt die notwendigen infrastrukturellen Anpassungen wie z. B. Ampelvorrangschaltungen, Kreuzungsumbauten, Busschleusen und ggf. auch Busspuren vornehmen, um den Umstieg der Bürger*innen auf den ÖPNV zu fördern.

Regional- und Fernverkehr

Die Koalitionspartner unterstützt die DB in ihrem Bemühen, die Ziele des Deutschlandtaktes 2030 umzusetzen. Hamburg und ganz Norddeutschland benötigen einen leistungsfähigen Nahverkehr (S-Bahn), Regionalverkehr (Regionalbahn- und -express), Schienenpersonenfernverkehr und Schienengüterverkehr. Hierfür sind leistungsfähige, reibungslos funktionierende und kreuzungsfreie Trassen insbesondere nach Süden in Richtung Niedersachsen erforderlich. Dafür muss das bestehende Netz in Hamburg insbesondere Weichentrapeze, Brücken und Signale erneuert und ausgebaut werden. Dazu gehört die Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung, der so genannte Ost-Korridor (Uelzen – Stendal – Magdeburg – Halle – Regensburg) und die Ausbaustrecke Hamburg – Bremen – Hannover (Alpha E Plus), die im Bundesverkehrswegeplan aufgenommen ist.

Die Koalitionspartner begrüßen den Vorschlag des Bundes, einen neuen Tunnel zwischen dem Hauptbahnhof und dem neuen Fernbahnhof Diebsteich zu bauen. Die Machbarkeitsuntersuchung wollen wir schnell beginnen und dabei auch begutachten, ob ein

S-Bahn- oder ein Fernbahntunnel sachgerechter ist. Ein solcher Tunnel stellt die dringend benötigte Kapazitätserweiterung sicher und reiht sich ein in eine Vielzahl von Vorschlägen und Ideen, wie der Schienenknoten Hamburg zukunftsfit gemacht werden kann und die Kapazitäten des auf Hamburg zulaufenden Regional- und Fernverkehrs gesteigert werden können. Die Koalitionspartner wollen in Zusammenarbeit mit den benachbarten Bundesländern und der Metropolregion Hamburg alle vorliegenden Vorschläge auf ihre Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit als Grundlage für die weitere Planung prüfen.

Um das wachsende Verkehrsaufkommen am Hauptbahnhof aufzufangen, gilt es, das Nadelöhr Hauptbahnhof nicht nur zu erweitern, sondern gleichzeitig zu entlasten. Die Koalitionspartner wollen gemeinsam mit den Nachbarländern und Leistungserbringer*innen prüfen, ob Regionalbahnen nicht mehr am Hauptbahnhof enden, sondern durch den Hauptbahnhof durchgebunden werden.

Um der oft angespannten Verkehrssituation insbesondere bei Streckensperrungen zu begegnen, werden wir uns bei der DB dafür einsetzen, die temporäre Freigabe von Fernzügen für Pendler*innen zwischen Hamburg-Harburg und Hamburg Hauptbahnhof zur Hauptverkehrszeit bei Störungen und Zugausfällen zu prüfen.

Sollte Schleswig-Holstein Bemühungen entfalten, die Reaktivierung der Bahnstrecke zwischen Bergedorf und Geesthacht weiter voranzubringen, werden die Koalitionspartner dies entsprechend begleiten.

Die Koalitionspartner werden prüfen, ob Regionalbahnen in Neugraben halten können.

Fähren

Die Hafenfähren sind nicht nur ein wichtiges Symbol von Hamburg als Hafenstadt, ihnen kommt auch eine besondere Bedeutung für die Nutzung der Wasserwege zu. Die Takte der Fährlinien 62, 72 und 64 sollen verdichtet werden. Wir werden prüfen, ob ein zusätzlicher Ponton in Finkenwerder die Betriebsabläufe verbessern würde. Neue Fähren sollen, wie die bereits in Planung befindlichen Plug-In-Hybrid-Schiffe, hohen Emissions- und Umweltstandards genügen. Sie sollen für den künftigen Betrieb mit neuen Antriebsformen wie Wasserstoff konzipiert und ihr Kraftstoffverbrauch soll möglichst effizient ausgestaltet werden. Die Partner wollen für eine weitere möglichst emissionsfreie Umstellung der Flotte geeignete Bundeszuschüsse identifizieren.

Park+Ride

Der Umstieg auf den ÖPNV muss gerade für Pendler*innen aus dem Hamburger Umland so einfach und bequem wie möglich sein. Außerdem gilt es, wirksame Anreize für die Nutzung des Park+Ride-Angebots zu setzen und Pendler*innen möglichst weit außerhalb der Innenstadt zu einem Umstieg zu bewegen. Die Koalitionspartner wollen im Dialog mit der Metropolregion zusätzliche Standorte für P+R-Stationen identifizieren und das Verkehrsleitsystem weiterentwickeln. P+R-Stationen sollen mit E-Ladepunkten ausgestattet werden. Parktickets für Park+Ride sollen mit HVV-Tickets kombiniert werden. Das Park+Ride-

Angebot soll proaktiv in Navigationssysteme, Karten-Apps und Parkleitsysteme integriert werden.

Das Instrumentarium der P+R-Förderung durch die Metropolregion Hamburg wird auf Grundlage des regionalen P+R-Entwicklungskonzeptes fortentwickelt.

Den smarten Mobilitätsmix digital unterstützen

Moderne Mobilität lebt vom cleveren Mobilitätsmix. Switchh ermöglicht allen Kund*innen des HVV mit Abonnement, Proficard oder Semesterticket einen einfachen Zugang zu zusätzlichen Angeboten wie StadtRAD und CarSharing-Anbietern über eine gemeinsame App zum Sparpreis. Weitere switchh-Punkte werden im Stadtgebiet gebaut. Die HVV-App soll zu einer Mobilitätsplattform weiterentwickelt werden, die den Anforderungen der Nutzer*innen an einen smarten, urbanen Mobilitätsmix gerecht wird. Die Koalitionspartner wollen prüfen, wie die App um Funktionen für den Radverkehr, Car- und Ridesharing, Taxen sowie Park+Ride erweitert werden kann – dazu zählen u. a. die Integration des Stadtrad-Systems, privater intermodaler Verkehrsangebote und Informationen über neue Radwege und Fahrradinfrastruktur. Außerdem soll geprüft werden, inwiefern die App unter Einhaltung des Datenschutzes eine Beteiligung der Bevölkerung ermöglichen kann, etwa durch das Sammeln von Informationen zu Schwachstellen in der Verkehrsinfrastruktur und Verbesserungsvorschlägen. Ziel soll die Schaffung eines attraktiven „One-Stop-Shops“ für intermodale, umwelt- und klimafreundliche Mobilität sein, über den alle Angebote gebucht werden können.

Neue Mobilitätsangebote wie plattformbasierte Shuttle-Dienste bieten die Möglichkeit, die Angebote des öffentlichen Verkehrs weiter auszubauen und in die Fläche auszudehnen. Hierzu werden mit der Hochbahn und der S-Bahn eigene Konzepte entwickelt und der Dialog mit neuen Anbieter*innen gesucht.

Hamburg wird Fahrradstadt

Die Förderung des Radverkehrs ist ein effektives, klimafreundliches und kostengünstiges Mittel, um die Verkehrswende in Hamburg umzusetzen. Das Fahrrad zählt zu den bevorzugten Verkehrsträgern für kurze und zunehmend auch mittlere Distanzen; aufgrund der technischen Entwicklungen und den Bau von Radschnellwegen wird es perspektivisch auch verstärkt für längere Distanzen genutzt werden. Die Koalitionspartner wollen das Radfahren so einfach, schnell und komfortabel wie möglich machen.

Hamburg hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil des Radverkehrs am wegebezogenen Modal Split innerhalb dieses Jahrzehnts auf 25 bis 30 Prozent zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, wird das Bündnis für den Radverkehr weiterentwickelt und als Bündnis für Fuß- und Radverkehr auch unter dem Gesichtspunkt des sicheren Fuß- und Radverkehrs fortgeschrieben werden. Es werden neue Partner in das Bündnis aufgenommen. Neben der Schulbehörde gilt dies insbesondere für die städtischen Leitungsunternehmen. Ziel ist es, dass bei ohnehin anstehenden Tiefbaumaßnahmen nach Möglichkeit die Radverkehrsinfrastruktur regelhaft mit gestärkt wird. Das im Bau befindliche Veloroutennetz soll zügig umgesetzt, ergänzt und um die Umsetzung der bezirklichen Netze und Schulradwege erweitert werden.

Es soll zudem das Programm „Erhaltungsmanagement für Hamburgs Straßen Nebenflächen“ deutlich ausgeweitet werden, um die Rad- und Fußwege an Hauptverkehrsstraßen zügig auszubauen, sicherer zu machen und in Stand zu setzen.

Die durch die Verhandlungen zwischen den Initiatoren der Volksinitiative „Radentscheid Hamburg – Sicheres Radfahren für alle, überall in Hamburg“ und den Koalitionsfraktionen in der vorangegangenen Legislatur erzielten Ergebnisse zur Förderung des Radverkehrs werden umgesetzt.

Die Koalitionspartner wollen mehr Fahrradstraßen bauen. Diese sollen dann eingerichtet werden, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies zu erwarten ist. Dies kann in der Regel erwartet werden, wenn es sich um eine Veloroute oder eine Straße im Bezirks- und Schulroutennetz jenseits des Hauptverkehrsstraßennetzes handelt.

Schwerpunkte sind insbesondere

  • Konzeption, Planung und Bau der bezirklichen Radnetze mit einem Schwerpunkt der Anbindung von Wohnquartieren und Schulen;
  • Prüfung von Umsetzungsmöglichkeiten für geschützte Radfahrstreifen („Protected Bike Lanes“) an Hauptverkehrsstraßen und viel befahrenen Bezirksstraßen; bei noch nicht umgesetzten baulichen Planungen soll geprüft werden, ob die Planungen mit geschützten Radfahrstreifen weiterentwickelt werden können;
  • Kreuzungsdesigns, mit verstärktem Fokus auf der Sicherheit des Radverkehrs;
  • Verbesserungen bei der Baustellenführung für den Radverkehr;
  • Grundsätzliche Verwendung von Material mit geringem Rollwiderstand auf Radwegen;
  • Fortschreibung insbesondere folgender Bereiche der Radverkehrsförderung:

    • Fertigstellung und Ergänzung der Velorouten,
    • Planung und Umsetzung von Radschnellwegen,
    • Fortführung Bau von Fahrradstraßen,
    • Fahrradparken in Quartieren (aufbauend auf Drs. 21/7416) und Fortschreibung Bike+Ride-Entwicklungskonzept (z. B. neue U/S-Bahn-Haltestellen, wichtige Fähranleger, Fahrradstationen),
    • Winterdienst und Reinigung,
    • Verkehrssicherheit und Verfolgung von den Radverkehr hindernden Parkverstößen.

Das flächendeckende VeloRouten-Netz wird fertiggestellt und ergänzt. Es bildet zusammen mit den sich in der Konzeption befindlichen Radschnellwegen die zentralen Achsen des Radverkehrs.

Wie bereits im Bündnis für den Radverkehr in der 21. Legislaturperiode angelegt, sollen neben den bezirklichen Rad-/Schulradwegen die Radschnellwege im Fokus der radverkehrlichen Entwicklung stehen. In dieser Legislatur soll mit dem Bau der Radschnellwege in Hamburg begonnen werden. Gemeinsam mit der Metropolregion und den Umlandgemeinden wird Hamburg den Bau der Radschnellwege im Hamburger Umland unterstützen und verzahnen. Ziel ist es, den baulichen Radschnellwegestandard möglichst weit ins Zentrum hinein zu

verstetigen und Übergänge in einen hohen Veloroutenstandard zu ermöglichen. Die Koalitionspartner versuchen, hierfür möglichst die Unterstützung des Bundes zu bekommen.

Radwege sollen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten möglichst breit angelegt und möglichst vom PKW abgetrennt werden, um eine künftig zu erwartende steigende Nutzung auch durch Lastenräder und Elektrokleinstfahrzeuge zu ermöglichen.

Die Koalitionspartner wollen die Mittel und das Personal für den Bau von Velorouten, Radschnellwegen, Schul- und sonstigen Radwegen so erhöhen, dass unsere Ziele zur Erhöhung des Radverkehrsanteils erreicht werden. Dazu werden wir das Bau- und Sanierungsvolumen schrittweise mindestens auf 60 – 80 Kilometer pro Jahr verdoppeln. Mittelfristig soll das Bauvolumen auf 100 Kilometer pro Jahr steigen.

In der Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende werden der Umsetzung der Radverkehrsplanungen und Zielzahlen sowie der Umsetzung des Hamburg-Taktes und der Schnellbahnausbauplanungen besondere Priorität eingeräumt.

Wir wollen beim Bundeskonjunkturprogramm eine Milliarde für den Radverkehr anmelden („Radverkehrsmilliarde“).

Die Koalitionspartner bekennen sich dazu, dem Umweltverbund auf den Nebenstraßen innerhalb der mit mehrgeschossigen Mehrfamilienhäuern bebauten Stadtteile sowie in wichtigen Stadtteilzentren, wie z. B. Harburg und Bergedorf, erheblich mehr Gewicht und in vielen Fällen Priorität einzuräumen. Dazu prüfen wir im Rahmen des Velorouten- und Bezirksroutennetzes die Einrichtung neuer Fahrradstraßen und Fahrradzonen. Auf wichtigen Teilabschnitten dieser Netze wollen wir durch adäquate Vorfahrtsregelungen und Ampelvorrangschaltungen für Busse bzw. Fahrräder, Geschwindigkeitsanzeigen, Anlehnständer und App-Lösungen besonders stopparme und komfortable Routen realisieren. Planungen des Straßenverkehrsraums und deren Grundlagen sollen kontinuierlich an den Forschungsstand angepasst und es soll grundsätzlich ein radfahrfreundliches Straßendesign implementiert werden. Bezirkliche Fahrradkonzepte sollen das Veloroutennetz ergänzen.

Für Hauptverkehrsstraßen wollen wir maßgeschneiderte Lösungen entwickeln; dabei sind die Belange des Busverkehrs, des motorisierten Individualverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs zu beachten.

Zusammen mit der HafenCity Hamburg GmbH prüfen wir, wie eine Querung der Elbe zwischen dem Grasbrook und der HafenCity für den Rad- und Fußverkehr sowie für Rettungsfahrzeuge gebaut und finanziert werden kann. Die Belange des Hafens werden dabei berücksichtigt. Für dieses Projekt wollen wir zudem Bundesfinanzierung erhalten.

Die Koalitionspartner sind bestrebt, bessere Bedingungen für Verkehrsteilnehmer*innen zu schaffen, die sowohl per Rad als auch per ÖPNV unterwegs sind. Bis 2025 sollen an den U- und S-Bahn-Haltestellen insgesamt 40.000 Fahrradstellplätze entstehen. An Nahverkehrsknoten und Fernverkehrsbahnhöfen sollen verstärkt Fahrradparkhäuser zum Einsatz kommen.

In innerstädtischen Quartieren sollen bis zu 10.000 zusätzliche Stellplätze für Fahrräder entstehen und bestehende Stellplätze – wo möglich und sinnvoll – überdacht und mit Abschließmöglichkeiten sicherer gemacht werden. Ziel ist die Umsetzung eines Fahrradparkkonzepts insbesondere für innerstädtische Wohnquartiere einschließlich eines neuen Modells für witterungs- und diebstahlgeschütztes Fahrradparken, das sowohl nutzer*innenfreundliche als auch städtebaulich verträgliche und auch so weit wie möglich platzsparende Fahrradparkmöglichkeiten in bedarfsgerechter Zahl generiert. Der Handlungsauftrag aus Drs. 21/7416 und die diesbezüglichen Vereinbarungen aus Drs. 22/106 werden umgesetzt und finanziert. Mit der SAGA werden wir auch die Fahrradabstellanlagen auf privatem Grund beispielhaft verbessern.

Das hamburgische Stadtrad-System zählt zu den erfolgreichsten der Republik. In den nächsten Jahren wird das StadtRAD-Netz um 145 Stationen erweitert und auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt.

Fußverkehr

Jeder Weg beginnt und endet zu Fuß, und rund ein Viertel aller Wege wird vollständig zu Fuß zurückgelegt. Zu Fuß zu gehen ist umwelt- und klimafreundlich, es wirkt sich positiv auf die Gesundheit aus und es kann die Verkehrssysteme entlasten. Gerade in dicht besiedelten zentralen Stadtteilen ist das zu Fuß gehen eine entscheidende Größe täglicher Mobilität.

Zwischen wichtigen Knotenpunkten sollen attraktive Fußwegrouten eingerichtet werden und Fußwegrouten besser ausgeschildert und beleuchtet werden. Gehwege sollen verbreitert und Barrieren und Stolperfallen beseitigt werden.

In der letzten Legislaturperiode hat der rot-grüne Senat den Fußverkehr gestärkt. Wir haben zusätzliches Geld für die Sanierung von Fußwegen bereitgestellt und die Fußwege in das städtische Erhaltensmanagement übernommen. Die Bezirke haben u. a. für Hoheluft-Ost und Alsterdorf Fußverkehrskonzepte erstellt, weitere sind bereits in Arbeit. Die Koalitionspartner wollen diese Politik fortsetzen und den Fußverkehr weiter stärken. Wir wollen das Erhaltensmanagement weiter ausbauen. Die Weiterentwicklung der Fußverkehrskonzepte soll auch im Bündnis für den Radverkehr eine Rolle spielen.

Elektrokleinstfahrzeuge

Die Koalitionspartner setzen sich auf Bundesebene dafür ein, dass die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, das Aufstellen von elektrischen Kleinstfahrzeugen zu regulieren. Das Ziel ist, E-Roller und Elektrokleinstfahrzeugangebote geordnet in den Stadtverkehr zu integrieren und eine ausgewogene Verteilung von Leihrollern im Stadtgebiet zu fördern. Dafür sollen, soweit bundesrechtlich möglich, in Abstimmung mit den Anbieter*innen räumliche Vorgaben entwickelt, eigene Parkzonen eingerichtet und wenn nötig Obergrenzen für die zulässige Anzahl von Rollern an einem Aufstellpunkt definiert werden. Voraussetzung ist eine zuverlässige Datengrundlage, aus der Rückschlüsse auf das Mobilitätsverhalten gezogen und mit der das Angebot zielgerichtet gesteuert werden kann. Diese Daten sollen der Stadt von den Leihanbieter*innen unter Berücksichtigung der Datenschutzvorgaben zur Verfügung gestellt werden.

Verkehrssicherheit

Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist ein wichtiges Ziel aller organisatorischen und planerischen Entscheidungen. Verkehrssicherheit ist oberstes Gebot der Verkehrspolitik. Die Koalitionspartner streben an, die Anzahl der Verkehrstoten auf Hamburgs Straßen im Geiste der Vision Zero weiter zu reduzieren. Dieses Ziel soll mit verschiedenen, ineinandergreifenden Maßnahmen erreicht werden.

Hohe Geschwindigkeit zählt zu den Hauptursachen für Verkehrsunfälle und insbesondere für schwere Unfallverläufe. Geschwindigkeit ist außerdem ein wesentlicher Faktor bei der verkehrsbedingten Lärmbelastung. Mit der Kampagne „Hamburg gibt Acht!“ wird für ein besseres Miteinander im Straßenverkehr geworben. Daneben soll die Einrichtung von Tempo- 30-Strecken erleichtert und besonders vor Kitas und Schulen weiter ausgebaut werden. Diese Strecken wollen wir insbesondere bei zweispurigen Straßen erweitern und dafür unser Instrumentarium und Regelwerk weiterentwickeln. Auf Hauptverkehrsstraßen bleibt Tempo 50 die Regelgeschwindigkeit; die Möglichkeit von Tempo 30 ist bei mehrspurigen Straßen im begründeten Einzelfall zu prüfen. Zum Schutz von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen wird verstärkt gegen Falschparken vorgegangen.

Um dafür zu sorgen, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden, wollen die Koalitionspartner die Verkehrsüberwachung ausbauen und sie durch mindestens 20 zusätzliche stationäre und mobile Verkehrsüberwachungsgeräte verbessern.

Die Koalitionspartner wollen unabhängige Sicherheitsauditoren in komplexen Planungsverfahren in den Planungsprozess integrieren, um von vornherein mögliche Gefahrstellen zu identifizieren und auszuräumen. Stellen, an denen es besonders häufig zu Unfällen kommt, sollen – wenn andere kostengünstigere Maßnahmen nicht in Betracht kommen – schnellstmöglich umgebaut werden, um die Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrende zu erhöhen. Im Rahmen der Einigung mit der Volksinitiative wurde vereinbart, dass an Baustellen nach Möglichkeit barrierearme, vom Autoverkehr getrennte Führungen für den Rad- und Fußverkehr oder sichere Umleitungen geschaffen werden.

Für den Radverkehr sollen in geeigneten Fällen bei Kreuzungsumbauten vorgezogene Aufstellflächen eingerichtet werden.

Der Einsatz zusätzlicher Instrumente zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, mit denen Radfahrer*innen besser für Rechtsabbieger*innen sichtbar gemacht werden können, soll an ausgewählten Stellen mit hohem Verkehrsaufkommen getestet werden.

Hamburg befürwortet die verpflichtende Einführung von Rechtsabbiegewarnsystemen auf Bundesebene und setzt sich dafür ein, dass diese bereits ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen verpflichtend zum Einsatz kommen. Als erstes Bundesland ist Hamburg Sicherheitspartner der „Aktion Abbiegeassistent“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und stattet seine etwa 2.200 kommunalen Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen bereits vor der verbindlichen EU-weiten Einführung sukzessive mit Abbiegeassistenzsystemen aus.

Verkehrsversuche

Die mit der StVO-Novelle 2020 für den Radverkehr eingeführten Verbesserungen, darunter der grüne Abbiegepfeil für Radfahrende und die vermehrte Zweirichtungsnutzung von Einbahnstraßen, sollen nach situativer Prüfung in Hamburg Anwendung finden. Dies gilt auch für die nun erweiterte Erprobungsklausel, die geplante weitergehende Öffnung des Straßenverkehrsrechts und die damit verbundene Durchführung von Verkehrsversuchen. In diesem Rahmen soll die Ausweitung bestehender Fußgänger*innenzonen und das Anlegen neuer Fußgänger*innenbereiche in Bezirkszentren sowie neue Radverkehrsanlagen geprüft und erprobt werden, um durch die Weiterentwicklung des öffentlichen Raumes Erfahrungen für mögliche dauerhafte Veränderungen und die anschließende Umsetzung zu sammeln. Ziel ist ein Verkehrsversuch pro Jahr.

Grundsätzlich sollten Hauptverkehrsstraßen hiervon nicht erfasst werden. Das gilt nicht für mögliche „Pop-Up-Bikelanes“ z. B. an der Max-Brauer-Allee zwischen Holstenstraße und Stresemannstraße, Beim Schlump und in der Hallerstraße sowie im Straßenzug Sandtorkai – Brooktorkai. Die teils schon aufwändig umgebauten bestehenden signalisierten Kreuzungen und die Verflechtungsbereiche werden beachtet und erhalten. Die Bikelanes bleiben erhalten bis vorgesehene Baumaßnahmen, z. B. durch die Busoptimierung der Metrobuslinie 15, beginnen.

Auf Grundlage der durchgeführten Evaluierung des Verkehrsversuchs „Ottensen macht Platz“ unterstützen wir den Bezirk bei der Umsetzung einer dauerhaften Lösung. Weiteren Vorschlägen für Verkehrsversuche stehen die Koalitionspartner offen gegenüber und werden selbst entsprechende Vorhaben initiieren.

In neuen Baugebieten sollen regelhaft moderne Mobilitätskonzepte integriert werden, darunter Angebote wie Carsharing und das Stadtrad.

Parkraum ordnen und Infrastruktur zukunftsfest ausrichten

In der inneren Stadt sollen attraktive Alternativen zum privaten PKW geschaffen werden. Der Weg dahin führt über ein erstklassiges Nahverkehrsangebot und dessen Kombination mit Sharing-Angeboten, On-Demand-Diensten und eine gut ausgebaute Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur.

In diesem Zusammenhang werden die Koalitionspartner auch die Parkraumbewirtschaftung und das Bewohner*innenparken konsequent weiterentwickeln. Das Bewohner*innenparken wird in Hamburg eingerichtet, um das Parken für Bewohner*innen dadurch zu erleichtern, dass das Parken gebietsfremder Fahrzeuge verhindert wird. Wir wollen das Bewohner*innenparken insbesondere innerhalb des Ring 2 und in weiteren dicht besiedelten, urbanen Quartieren systematisch und möglichst flächendeckend weiter ausbauen. Für diese Legislaturperiode streben wir die Einrichtung von mindestens 20 zusätzlichen entsprechenden Parkgebieten an.

Neue Antriebe wie batteriebetriebene oder durch Wasserstoff angetriebene Motoren sind die Zukunft des Straßenverkehrs. Teilelektrische Konzepte (Plug-In-Hybride) sind eine Übergangslösung, denn sie erleichtern zwar den „Einstieg in den Umstieg“, stellen aber hinsichtlich ihrer sehr begrenzten elektrischen Reichweiten keine nachhaltige Lösung zur Emissionsminderung in Städten und Kommunen dar. Mit mehr als 1.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten hat Hamburg bisher eine Spitzenposition unter den deutschen Metropolen inne. Allerdings ist in den nächsten Jahren damit zu rechnen, dass sich deutlich mehr Hamburger*innen ein E-Fahrzeug anschaffen. Daher ist ein weiterer Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur unerlässlich. Unser Ziel ist es, bis 2025 mit 1.000 Ladepunkten – also 500 Säulen – die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte zu verdoppeln. Wir werden auch die Einbeziehung von privaten Anbietern auf öffentlichem Grund

– bspw. über ein Konzessionsmodell – prüfen.

Hierbei wollen wir uns nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Ziele setzen, um die Versorgungssicherheit in den Stromverteilnetzen nicht zu gefährden. Angesichts der steigenden Zahl an E-Fahrzeugen ist absehbar, dass allein durch Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum der Bedarf an Lademöglichkeiten nicht gedeckt werden kann. Daher wollen wir künftig auch den Ausbau von Lademöglichkeiten auf privaten Flächen, z. B. an und in Wohn- und Gewerbeimmobilien deutlich voranbringen. Hamburg wird hierfür entsprechende Bundesförderprogramme nutzen.

Bei den städtischen Busunternehmen HHA und VHH werden ab 2020 nur noch emissionsfreie Busse angeschafft. In den nächsten Jahren werden alle Busbetriebshöfe für die E-Mobilität aus- und umgebaut. Alle Beschaffungsstellen der Stadt setzen sich ambitionierte Ziele, um den Anteil der E-Autos kontinuierlich und deutlich zu erhöhen. Mit einem Förderprogramm soll auch Umstellung der Hamburger Taxiflotte auf elektrischen Antrieb unterstützt werden.

Mit den Mobilitätsanbietern der Stadt ist vereinbart, dass bei ihren CarSharing-Angeboten Fahrzeuge mit Elektromotoren eingesetzt werden; die Umstellung erfolgt schrittweise. Gleiches gilt für die Deutsche Post/DHL, mit der eine Vereinbarung über die Umstellung der

Zustellflotte auf Elektroantrieb getroffen worden ist. Erste Parkladezonen nur für E- Zustellfahrzeuge wurden in der Innenstadt eingerichtet.

Intelligente Verkehrs- und Transportsysteme (ITS)

Verkehrswege müssen so effizient und intelligent wie möglich genutzt werden. Der intelligenten Verkehrstechnik kommt dabei eine besondere Bedeutung zu (Digitalisierung von Straße und Schiene). Hamburg soll Deutschlands Modellstadt für ITS werden. Im Jahre 2021 wird Hamburg den Weltkongress für ITS ausrichten. Zu den Schwerpunkten des ITS- Weltkongresses 2021 gehören automatisiertes und vernetztes Fahren, Mobilitätsdienstleistungen, digitale Hafen- und Logistiklösungen, intelligente Infrastruktur und nachhaltiger Verkehr. Die dafür entwickelten Angebote sollen schrittweise flächendeckend anwendbar gemacht werden. Die Dauerzählstellen für den Radverkehr werden auch nach dem ITS Kongress ausgebaut und die Zähldaten von Rad- und Kraftverkehr im Geoportal veröffentlicht.

Hamburg wird 2021 Gastgeberin des Nationalen Radverkehrskongresses. Die Vorstellung des Nationalen Radverkehrsplan wollen wir verbinden mit der Vorstellung digitaler und urbaner Radverkehrslösungen einer Metropolregion.

Wirtschaftsverkehr auf den Stadtstraßen

Der Anteil des Wirtschaftsverkehrs am innerstädtischen Straßenverkehr (ohne Durchgangsverkehr) liegt in Hamburg bei ungefähr 32 Prozent. Dazu gehören nicht nur die kleinen, mittleren und großen LKW (Güterwirtschaftsverkehr), sondern auch die Transporter sowie viele PKW z. B. für Handwerker*innen oder Servicetechniker*innen (Dienstleistungsverkehr mit Waren). Die Wirtschaft ist auf eine bedarfsgerecht verfügbare, weitgehend störungsfrei nutzbare und funktionsfähige Verkehrsinfrastruktur stärker angewiesen als viele Nutzer*innen des motorisierten Individualverkehrs. Ziel im Wirtschaftsverkehr ist es einerseits, die überregionale und regionale Erreichbarkeit Hamburgs zu erhöhen und andererseits den notwendigen innerstädtischen Wirtschaftsverkehr zu optimieren. Verkehrs- und Baustellenmanagement, digitale Verkehrssteuerung und – beeinflussung und die zunehmende Digitalisierung der Transportkette sollen durch die Behörden unterstützt und verbessert werden. Auch im Wirtschaftsverkehr gilt es, unnötige Verkehre zu vermeiden und, soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll, auf umweltfreundliche Verkehrsträger – z. B. E-Autos und Lastenräder – zu verlagern, den verkehrsbedingten Ausstoß von Luftschadstoffen zu mindern und die Lärmbelastung zu reduzieren.

Für die „letzte Meile“ wird ein städtisches Gesamtkonzept entwickelt und umgesetzt. Dazu gehört auch, ausreichend Lieferzonen u. a. durch die Umwidmung von öffentlichen Stellplätzen zu schaffen.

Bundestraßen und Autobahnen

Der Bau neuer Bundesstraßen und Autobahnen muss vom Bund geplant und finanziert werden. Die im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Projekte haben eine hohe Priorisierung erreicht, werden umgesetzt und von den Koalitionspartnern unterstützt.

Der achtstreifige Ausbau der A7 im Hamburger Westen geht zügig voran. Die Deckel im Bereich Schnelsen und Stellingen werden demnächst fertiggestellt sein. Für den Deckel im Bereich Bahrenfeld/Othmarschen sollen die Bauarbeiten noch 2020 beginnen. 2020 werden außerdem die Bauarbeiten zur Sanierung und zum achtstreifigen Ausbau der Hochstraße Elbmarsch zwischen der Anschlussstelle Waltershof und dem zukünftigen Autobahndreieck Süderelbe starten.

Erhalt der öffentlichen Infrastruktur

Die Funktionsfähigkeit und gute Benutzbarkeit des Stadtstraßennetzes wird sichergestellt. Mit dem systematischen Erhaltungsmanagement für Hamburgs Straßen ist ein bundesweit vorbildliches und sehr wirksames Instrument entwickelt worden, um die Straßen zielgerichtet und bedarfsgerecht zu sanieren. Ziel ist, neben den Hauptverkehrsstraßen und den Bezirksstraßen mit gesamtstädtischer Bedeutung auch die vielen übrigen Bezirksstraßen in einen guten Zustand zu bringen. Die durchschnittliche Zustandsnote aller drei Straßentypen wird verbessert. In dieser Legislaturperiode sollen mindestens 500 Kilometer Fahrbahn in Ordnung gebracht werden. Dabei soll immer auch geprüft werden, ob Verbesserungen für den Radverkehr und Fußwege möglich sind.

Bei der Planung der erstmaligen endgültigen Herstellung von Anliegerstraßen liegt es in der Entscheidung der Bezirke, welche Straßen mit welcher Priorität endgültig hergestellt werden sollen.

Viele der 2.500 Brücken Hamburgs müssen in Ordnung gebracht werden. Das gilt besonders für die Stahlbetonbrücken aus den 60er und 70er Jahren, die die Hälfte ihrer Nutzungsdauer überschritten haben. Die damit verbundenen Sanierungs- und Wartungsaufgaben werden sichergestellt. Das strategische Erhaltungsmanagement wird daher auf die Straßenbrücken übertragen. Auch die Zustandsnoten der Brücken sollen sich bis 2025 nicht weiter verschlechtern. Auch für die Geh- und Radwege wollen wir Zustandsklassen entwickeln und diese dauerhaft in einen guten Zustand bringen. Darüber hinaus werden auch Nebenflächen der Straßen (insbesondere Geh- und Radwege) sowie Kaianlagen, Grün- und Erholungsanlagen (einschließlich Spielplätzen) und Sportstätten in das Erhaltungsmanagement einbezogen.

Beleuchtungsanlagen und verkehrstechnische Infrastruktur muss unter Berücksichtigung der Ziele der ITS-Strategie zeitgemäß modernisiert werden (Lichtmasten, Leuchten, Lichtsignalanlagen und Verkehrsrechner). Dabei soll insbesondere auch die Beleuchtung der Geh- und Radwege verbessert werden.

Verkehrsflussoptimierung und Baustellenkoordination

Das Baustellenmanagement wird weiter professionalisiert und auf Basis des Ende 2018 vom Senat beschlossenen Maßnahmenpakets einschließlich von Maßnahmen im Sinne des Klimaplans und kurzfristig dringlicher Maßnahmen fortentwickelt. Alle im Straßenraum arbeitenden städtischen und privaten Unternehmen müssen ihre Planungen langfristig miteinander absprechen und möglichst viele Maßnahmen des Straßenbaus mit den Arbeiten für die Siele, die Wasser-, Strom-, Gas-, Fernwärme- und Datenleitungen zusammengelegt werden. Ein größeres Bau- und Sanierungsvolumen mit weniger Baustellen ist das Ziel, um den Verkehrsfluss in der Stadt auch und gerade in Stoßzeiten möglichst wenig zu behindern. Ein wichtiger Indikator neben der Anzahl der Baustellen ist die tatsächliche Durchschnittsgeschwindigkeit.

Flughafen

Hamburg ist eine zukunftsgewandte und klimafreundliche Metropole. Als Tor zur Welt legt Hamburg großen Wert auf seine Weltoffenheit und seine internationale wie europäische Vernetzung. Hafen wie Flughafen sind Symbol für diese Verbundenheit. Der Hamburger Flughafen ist ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft, die Wissenschaft und die Kultur in unserer Stadt. Er ist und bleibt auch in diesen schwierigen Krisenzeiten wichtig für Hamburg als Standort der Luftfahrtindustrie.

Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass in der laufenden Legislaturperiode keine Maßnahmen zur Erweiterung der luftseitigen Kapazität des Flughafens vorgenommen werden. Zur Komfortsteigerung, Modernisierung und Verbesserung des Betriebs notwendige Änderungen der Flughafenanlagen bleiben möglich; bereits genehmigte Maßnahmen können umgesetzt werden.

Die heutigen Betriebsregeln und die Betriebszeiten werden beibehalten.

Die Stadt setzt sich für weitere Direktflugverbindungen zu Zielen außerhalb Europas ein. Die jetzt auch für die Luftfahrt nötigen wirtschaftlichen Impulse vom Bund und von der europäischen Ebene müssen die Weiterentwicklung des Luftverkehrs in Richtung Nachhaltigkeit beschleunigen. Seine Auswirkungen auf Klima und Umwelt müssen für eine langfristige Sicherung gemindert werden.

Die Koalitionspartner streben an, die vom Flughafen ausgehenden Klimabelastungen und Lärmemissionen zu reduzieren. Es soll für diese Legislaturperiode darauf hingewirkt werden, dass auch bei einem erneuten Anstieg des Flugaufkommens die Gesamtlärmbelastung sowie die dem Flughafen zurechenbaren CO2-Emissionen das Niveau des Jahres 2019 möglichst nicht übersteigen.

Im Umfeld des Flughafens wollen wir im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten das Bewohner*innenparken weiter ausbauen, damit die Wohnquartiere nicht zugeparkt werden. Ziel ist es, die Anwohner*innen weiter zu entlasten.

Es sind ausreichend Flächen für die Zukunftsfähigkeit des Luftfahrtstandortes Hamburg in der Umgebung des Flughafens zu sichern, um insbesondere rechtzeitig auf die Weiterentwicklung des Flughafens und der mit ihm verbundenen Luftfahrtindustrie reagieren zu können.

Im Umfeld des Stadtflughafens soll eines städtebaulich geordnete und anwohner*innenverträgliche Entwicklung entlang der Achse Alsterkrugchaussee – Langenhorner Chaussee, von der Kreuzung Hebebrandstraße/Sengelmannstraße über den Gewerbestandort Heselstücken bis zur Zeppelinstraße in Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und des Bezirks Hamburg Nord erfolgen.

Auf Bundesebene setzen sich die Koalitionspartner für einen passenden luftaufsichtlichen Rechtsrahmen und ein standardisiertes Genehmigungsverfahren für sog. Drohnen ein. Hamburg eignet sich als Testfeld für Aufgaben wie Bilderstellung, Inventarisierung, Zustandserfassung (z. B. Brücken), Schutz sensibler Räume (Geofencing) wie Flughafen, Hafen oder sensible Industrieanlagen und Transportlösungen von besonders eiligen Gütern (z. B. medizinische Güter).

Fluglärm

Das Corona-bedingt zeitweilig de facto unterbrochene freiwillige Schallschutzprogramm gegen Fluglärm soll fortgeschrieben werden.

Im Zusammenhang mit der Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags wurden mit dem Flughafen zum Klima- und Lärmschutz verbindliche und zum Inkrafttreten des neuen Erbbaurechtsvertrages 2021 umzusetzende Verpflichtungen vereinbart, die umgesetzt werden. Dazu gehören Lärmausgleichszahlungen, Klimaneutralität des Flughafenbetriebs sowie der Einsatz von nachhaltigem Treibstoff und eigenen Mitteln des Flughafens zum Lärmschutz an Wohngebäuden. Die Stadt wirkt konsequent auf die Reduzierung von Verspätungen in den Abendstunden hin, um die Belastungen für das Wohnumfeld zu minimieren. Grundlage ist die geltende Verspätungsregelung, nach der eine Ausnahmegenehmigung für Flüge zwischen 23 und 24 Uhr als erteilt gilt, wenn die planmäßige Ankunfts-/Abflugszeit vor 23 Uhr liegt und es sich um nachweisbar unvermeidbare Verspätungen handelt. Der von Hamburg mit dem Bundesverkehrsministerium und dem BDL mit den beiden Hamburger Luftverkehrsgipfeln zur Verspätungslage und Zuverlässigkeit im deutschen Luftverkehr angestoßene Prozess mit einer Vielzahl von Maßnahmen auf nationaler Ebene wird fortgeführt. Auf Bundesebene wird weiter mit Nachdruck darauf gedrungen, dass die deutsche und internationale Flugsicherung personell verstärkt und organisatorisch optimiert wird.

Die erfolgreiche Allianz gegen den Fluglärm werden wir fortführen und weiterentwickeln.

Klimabeitrag des Flughafens

Um die Zahl der Kurzstreckenflüge in Zukunft weiter zu reduzieren, setzen sich die Koalitionspartner für eine Verbesserung der Zugverbindungen Hamburg – Frankfurt, Hamburg

– München und Hamburg – Düsseldorf sowie nach Amsterdam, Brüssel und Kopenhagen ein.

Um Anreize für die Reduktion der CO2-Emissionen im Flugverkehr zu setzen, wollen wir prüfen, ob im Rahmen des geltenden Rechts eine CO2-Komponente im Flughafenentgelt einbezogen werden kann. Die entstehenden Mehreinnahmen werden in den Aufbau der Infrastruktur für synthetische Kraftstoffe investiert.

Um den Anreiz für Passagier*innen zu erhöhen, ihren Weg zum oder vom Flughafen mit dem ÖPNV zurückzulegen, wollen wir prüfen, ob und wie Flugtickets zur Nutzung des HVV berechtigen und eine entsprechende Vereinbarung zwischen Flughafen und HVV geschlossen werden könnte.

ZUSAMMENHALT UND TEILHABE: EINE STADT MIT ZUKUNFT FÜR ALLE

Alle Hamburger*innen sollen sich das Leben in unserer Stadt leisten können. Wir wollen, dass sie zu fairen Bedingungen arbeiten und ihren Lebensunterhalt verdienen können. Wir sind eine familienfreundliche Stadt mit guten Rahmenbedingungen, in der Kinder gut und chancengerecht aufwachsen. Daher schaffen wir bezahlbaren Wohnraum, bieten eine beitragsfreie Grundversorgung in der Kita an und sorgen für gerechte Bildungschancen und einen kostenlosen Ganztag in der Schule, für Ausbildungsplätze und ein Studium ohne Gebühren. Wer Unterstützung braucht – bei der Arbeitssuche, als Familie oder bei der Wohnungssuche, als Kind in der Kita oder Schule, beim Spracherwerb, bei der Ausbildung oder Arbeitssuche –, bekommt sie, wenn nötig auch mehrfach und dauerhaft. Inklusion verstehen wir im weitesten Sinn: gerechte und gleiche Teilhabe für alle, möglichst immer in allen Lebenslagen, denn niemand möchte länger als nötig auf fremde Hilfe angewiesen sein, sondern das eigene Leben so eigenständig selbstbestimmt in die Hand nehmen. Armut wollen wir nachhaltig bekämpfen. An diesen Leitgedanken richten wir unsere Sozial-, Arbeitsmarkt- und Familienpolitik aus – politikfeldübergreifend und aufeinander abgestimmt, sozialraumorientiert in allen Nachbarschaften und mit dem Ziel, unsere Regelsysteme wirksam, bürgernah und inklusiv weiterzuentwickeln. Wir streben an, die Sozialraumorientierung unserer Politik weiter voranzutreiben, um individuelle staatliche Hilfen enger mit Entwicklung und Nutzung der sozialen Ressourcen im Stadtteil zu verknüpfen.

Gerade in der Coronakrise zeigt sich der große soziale Zusammenhalt, der Hamburg auszeichnet. Hamburg hält zusammen und wir achten aufeinander. Auch die starke Hamburger Wirtschaft ist durch die Coronakrise schwer betroffen und viele Menschen haben Sorge um ihren Arbeitsplatz oder um die Zukunft des Unternehmens, bei dem sie beschäftigt sind oder das sie selbst betreiben. Trotz aller finanziellen Herausforderungen werden wir nicht gegen die Krise ansparen. Mit unseren Unterstützungsleistungen für Unternehmen, aber auch

für Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben und neue Arbeit suchen, sorgen wir dafür, dass sie wieder eine Perspektive bekommen. Wir erhalten das stabile Fundament unserer Stadtgesellschaft, um gesellschaftliche Teilhabe und umfassende Chancengerechtigkeit für alle zu ermöglichen.

Soziale Teilhabe stärken

Um gezielt und wirksam handeln zu können, arbeiten wir auf der Grundlage von umfassendem Wissen und guter Kenntnis über die sozialen Verhältnisse in Hamburg. Der etablierte und produktive Ansatz der Lebenslagenberichte wird ergänzt und weiterentwickelt durch eine Verknüpfung mit der RISE-Berichterstattung zur sozialen Situation in Hamburg mit einem festen Set an Sozialindikatoren und wissenschaftlichen Themenfeldanalysen.

Soziale und kulturelle Teilhabe aller Menschen ist ein wesentlicher Aspekt unserer Sozialpolitik. Unser Sozialstaat bietet viele Rechte und Ansprüche auf Unterstützung. Wir wollen dafür sorgen, dass diese Ansprüche den Berechtigten besser bekannt, einfacher beantragt und auch tatsächlich wahrgenommen werden. In diesem Zusammenhang werden wir auch überprüfen, ob und wie die unabhängige Sozial- und Rechtsberatung weiterentwickelt werden sollte. Als direkte Maßnahme zur Verbesserung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zur Armutsbekämpfung werden wir einen Online-Teilhabenavigator einführen. Hierüber soll einerseits über gesetzliche Leistungen und Beratungsangebote zentral informiert sowie der Zugang zu Vergünstigen und das Wissen über einen einheitlichen, unbürokratischen Zugang zu kulturellen und sozialen Einrichtungen verbessert werden. Wir werden auf weitere Anbieter*innen (z. B. private Kultureinrichtungen, Musikschulen, Sportvereine etc.) aktiv zugehen, um über den Teilhabenavigator spezielle, vergünstigte Angebote zu machen. Im Rahmen einer Kampagne soll der Teilhabenavigator regelmäßig beworben werden.

Die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Leistungsempfänger*innen und Geringverdiener*innen ist in Hamburg erfolgreich gestartet und ermöglicht Frauen mit geringen finanziellen Mitteln eine selbstbestimmte Familienplanung. Solange es keine bundesweite Lösung gibt, werden wir an der kommunalen Kostenübernahme festhalten.

Hamburg – Stadt der Guten Arbeit

In allen von der Stadt beeinflussbaren Bereichen müssen die Prinzipien von „Guter Arbeit“ gewährleistet werden. Befristete Arbeitsverträge müssen im öffentlichen Dienst oder in öffentlichen Unternehmen die Ausnahme sein; für sie gelten strenge Regularien. Unser Ziel ist es, die Zahl der sachgrundlosen Befristungen von Arbeitsverträgen auch in den öffentlichen Unternehmen weiter signifikant zu reduzieren. Auf Bundesebene unterstützen wir Initiativen, sachgrundlose Befristungen ganz abzuschaffen.

Für die Zuwendungsempfänger*innen der Stadt soll möglichst eine entsprechende Tarifvorsorge im Haushalt vorgehalten werden, um strukturelle Tarifentwicklungen besser ausgleichen zu können. Der Mindestlohn von 12 Euro für städtische Beschäftigte, die Landesbetriebe und die öffentlichen Unternehmen wird regelmäßig überprüft und ggfs. auf weitere Bereiche im Einflussbereich der Stadt Hamburg ausgeweitet. Auch auf Bundesebene

setzten wir uns für die Anpassung des Mindestlohns ein. Damit gute und faire Arbeitsbedingungen auch für Auftragnehmer*innen bei städtischen Vergaben gelten, wird das Vergabegesetz mit dem Ziel überarbeitet, die Tarifbindung und die Einhaltung des Hamburger Mindestlohns von zunächst 12 Euro pro Stunde zu einem Kriterium zu machen. Dabei werden außerdem soziale, beschäftigungspolitische, umwelt- und nachhaltigkeitsbezogene Kriterien vorgesehen.

Die Instrumente des Teilhabechancengesetzes zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sollen in Hamburg noch intensiver genutzt werden. Damit besteht das Potenzial, auch Menschen, die seit langem arbeitslos sind, den Weg zurück in den Arbeitsmarkt und in eine dauerhafte Beschäftigung zu ermöglichen. Dabei ist es uns in Hamburg gelungen, Menschen gerade auch bei privaten Arbeitgeber*innen eine Perspektive zu geben. Unser ehrgeiziges Ziel ist es daher, bis zu 1.000 Arbeitsplätze bei privaten Arbeitgeber*innen zu vermitteln. Unsere Verantwortung als öffentliche Arbeitgeberin wollen wir stärker wahrnehmen und auch in diesem Bereich mehrere hundert nach dem Teilhabechancengesetz geförderte Arbeitsplätze schaffen. Für Menschen, die es auch im Rahmen dieses Programms nicht schaffen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, wollen wir zusätzlich zu den bereits bestehenden 275 kofinanzierten Beschäftigungsverhältnissen weitere Angebote schaffen und die Zahl der Arbeitsplätze in gemeinnützigen Teilhabe- und Beschäftigungsprojekten zur Verbesserung der sozialen und ökologischen Infrastruktur in den Stadtteilen schrittweise im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten und als Teil eines Gesamtarbeitsmarktprogramms verdreifachen.

Zur Realisierung dieser Ziele wird die behördenübergreifende Kooperation unter Einbeziehung des Jobcenters team.arbeit.hamburg unter Federführung der für Arbeit zuständigen Behörde weiter gestärkt, um Beschäftigungsmöglichkeiten bei den öffentlichen Arbeitgebern der FHH zu identifizieren und die Auswahl und die notwendige Kofinanzierung gemeinnütziger Projekte mit Förderbedarf in den Stadtteilen zu ermöglichen. Durch Einbeziehung der Bezirke und weiterer Fachbehörden soll sichergestellt werden, dass an den realen Bedarfen zum Ausbau der sozialen und ökologischen Infrastruktur angesetzt wird.

Wir werden mit landeseigenen, zusätzlichen Qualifizierungsangeboten die Bemühungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters ergänzen, um Menschen, die ihre Arbeit in Folge der Coronakrise verloren haben, wieder eine berufliche Perspektive zu bieten. Hierzu wollen wir insbesondere Maßnahmen, die Teil- oder berufsqualifizierende Abschlüsse fördern, in den Blick nehmen. Die Koalitionspartner wollen hiermit gezielt die Frauenerwerbstätigkeit und die Chancen für die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung für andere am Arbeitsmarkt benachteiligte Zielgruppen erhöhen.

Aus landeseigenen Mitteln werden spezielle Projekte für Menschen gefördert, die besondere Unterstützung benötigen. Hierzu zählen insbesondere Alleinerziehende, die mit besonderen Angeboten wie Teilzeitqualifizierungen, geförderter Teilzeitausbildung und Coachings unterstützt werden.

Die Instrumente für benachteiligte Zielgruppen werden wir auf den Prüfstand stellen und in ihrer Wirksamkeit weiter verbessern. Dabei setzen wir insbesondere auf abschlussorientierte

und aufeinander aufbauende Maßnahmen, die den Menschen eine berufliche Perspektive nach ihren Vorstellungen und Fähigkeiten ermöglichen.

Um die Instrumente zur Arbeitsmarktförderung wie Weiterbildungs- und Beratungsangebote passgenau an den Bedürfnissen und Anforderungen des Hamburger Arbeitsmarktes auszurichten, wird ein Bündnis für gute Arbeit etabliert und aus der bundesweiten Erhebung des DGB „Index Gute Arbeit“ regelmäßig ein Hamburger Index erstellt.

Die gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Familienkasse, den Bezirken und der Sozialbehörde ins Leben gerufenen Aktionstage zur Aufdeckung von ausbeuterischen Wohnverhältnissen werden fortgesetzt und künftig gemeinsam mit dem Zoll auch auf Arbeitsstellen und Arbeitgeber*innen ausgeweitet. Wer von Arbeitsausbeutung betroffen ist, wird dabei unterstützt, seine Ansprüche gegen eine*n Arbeitgeber*in durchzusetzen.

Fachkräfteeinwanderung und Arbeit für Geflüchtete in der Zukunftsstadt Hamburg

Zur Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird eine gemeinsame Servicestelle von Innenbehörde, Sozialbehörde und Arbeitsagentur, das Hamburg Welcome Center for Professionals (HWCP) geschaffen. In diese wird auch die bisherige Beratungsstelle W.I.R. (Work and Integration for Refugees) integriert; die positiven Erfahrungen aus dem Projekt

W.I.R. wie die klient*innenzentrierte, übergreifende Kooperation in der Betreuung werden genutzt. Insbesondere für Menschen, die zur Ausbildung nach Hamburg kommen, sollen alle gesetzlichen Unterstützungsmöglichkeiten umfassend genutzt werden. Anpassungsqualifizierungen werden dem Bedarf entsprechend gemeinsam mit Bildungsträger und den zuständigen Kammern weiterentwickelt. Die entsprechenden Prozesse werden kund*innenfreundlich gestaltet. Mit guter Beratung soll der Weg in den Hamburger Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der beruflichen Vorerfahrungen und Potenziale der Menschen so geebnet werden, dass der berufliche Neustart für die zugewanderten Arbeitnehmer*innen und die Unternehmen in Hamburg gelingt.

Wir betrachten die Anerkennung ausländischer Abschlüsse auch weiterhin als wichtigen Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Das Landesanerkennungsgesetz und sein Rechtsanspruch auf Beratung bleiben bestehen. Die zuständigen Stellen werden bedarfsgerecht ausgestattet, um Anträge zügig bearbeiten zu können. Die Anerkennungsberatung bleibt unabhängig von staatlichen Stellen ein Teil des Hamburg Welcome Centers. Notwendige Qualifizierungsmaßnahmen werden wir dem Bedarf entsprechend gemeinsam mit Bildungsträger und den zuständigen Kammern weiterentwickeln. Dabei tragen wir dafür Sorge, dass Kurs- und Prüfungstermine in ausreichender Zahl verankert werden. Wenn nötig, legen wir die Zuständigkeit für die Organisation und Durchführung dieser Angebote rechtlich fest.

Auch für bereits hier lebende Geflüchtete ohne bzw. mit geringer Erwerbserfahrung, mit formaler, informeller oder ohne Qualifikation soll analog der Erfahrungen im Vorhaben W.I.R ein Angebot geschaffen werden, welches sie darin unterstützt, in Ausbildung und Arbeit zu

kommen. Dabei sollen bisher benachteiligte geflüchtete Frauen durch auf ihre spezifischen Bedarfe zugeschnittene Maßnahmen stärker als bisher profitieren und auch die aus dem Heimatland mitgebrachten Qualifikationen und Kompetenzen stärker genutzt und gefördert werden.

Azubi-Wohnheime

Wer auf dem Weg ins Berufsleben ist, braucht Wohnraum als Grundlage für den Start in diesen wichtigen neuen Lebensabschnitt. Wir schaffen Wohnungsmöglichkeiten für Auszubildende. Dies spielt auch im Rahmen der Fachkräftestrategie und der Wohnungspolitik des Senats eine herausragende Rolle.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen, von denen sich viele im Bereich der beruflichen Ausbildung engagieren, haben in der Regel nicht die Möglichkeiten und Ressourcen, ein eigenes Wohnangebot für potenzielle Auszubildende bereitzustellen. Deshalb setzen wir, gemeinsam mit Träger wie z. B. dem Azubiwerk, alle Anstrengungen zur Schaffung von Wohnheimen für Auszubildende fort. Wir wollen erreichen, dass in der nächsten Dekade hamburgweit mindestens 2.500 neue Wohnheimplätze entstehen. Die Wohn- und Lebenssituation von Auszubildenden und Fachschüler*innen soll Bestandteil der Fachkräftestrategie des Senates sein. Wir wollen eine eigene Förderrichtlinie für wohnbegleitende Beratung für Azubi-Wohnheime schaffen. So sollen insbesondere junge Menschen, die in Hamburg mit ihrer Ausbildung auch einen neuen Wohnort finden, gut in der Stadt ankommen und Fuß fassen können.

Integration

Die Koalitionspartner werden auch in den kommenden Jahren alles daransetzen, gleiche Chancen und Teilhabe für alle Hamburger*innen zu ermöglichen und sicherzustellen. Zentrale Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe ist eine gemeinsame Sprache. Die Integrationschancen der neu in Hamburg angekommenen Menschen hängen daher in hohem Maße davon ab, ob ihnen ein schneller Zugang zu Sprachkursen ermöglicht werden kann. Bereits seit vielen Jahren ergänzt Hamburg die Sprachförderung des Bundes mit eigenen landesfinanzierten Angeboten. Die Koalitionspartner werden sich daher auf Bundesebene für eine Reform des Integrationskurssystems einsetzen, die das Ziel hat, den Zugang zu Integrationskursen auszuweiten, die Lernbedingungen zu verbessern und für bessere Arbeitsbedingungen bei den Lehrkräften zu sorgen. Zudem sollten hierbei die Erfahrungen aus der Corona-Zeit berücksichtigt werden – z. B. durch die zunehmende Bereitstellung von Online-Angeboten oder zusätzlichen Tutorien.

Die Einbürgerungsinitiative wird fortgesetzt. Der Erste Bürgermeister wird weiterhin alle Bewohner*innen Hamburgs, die nicht deutsche Staatsbürger*innen sind, aber die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit erfüllen, einladen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Die Koalitionspartner setzen sich darüber hinaus dafür ein, dass für lange hier lebende Menschen die Möglichkeit geschaffen wird, sich an den gesellschaftlichen und politischen

Entscheidungen unserer Stadt beteiligen zu können – und zwar unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Hamburg wird daher bei einer erneuten Diskussion dazu auf Bundesebene eine Grundgesetzänderung unterstützen, die es den Ländern erlaubt, das kommunale Wahlrecht auch auf hier wohnhafte Menschen mit langfristiger Aufenthaltserlaubnis aus Nicht-EU Staaten auszuweiten.

Das Integrationskonzept wird weiter fortgeschrieben. Der Integrationsbeirat soll gestärkt werden und unabhängiger agieren können. Konkret soll eine stärkere Verknüpfung des Integrationsbeirats mit der Bezirks- und Landesebene realisiert werden. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür werden geprüft.

Die Koalitionspartner werden die erfolgreichen Bemühungen zur interkulturellen Öffnung des öffentlichen Dienstes weiterführen und für Bereiche, in denen Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund noch immer deutlich unterrepräsentiert sind, ausweiten, so dass der Anteil von Menschen mit Zuwanderungserfahrung im öffentlichen Dienst (z. B. Feuerwehr, Polizei, Verwaltung) und in öffentlichen Unternehmen (z. B. HVV) weiter erhöht wird. Dies gilt insbesondere auch für den höheren Dienst und den Bereich der Führungskräfte.

Zudem wird die Förderung der Hamburger Migrant*innen-Selbstorganisationen weiter ausgebaut. Hierzu werden die bestehenden Empowerment-Ansätze und Projekte weiter gestärkt und es wird darauf hingewirkt, dass Migrant*innen-Selbstorganisationen bei Ausschreibungen im Bereich der Regelförderung verstärkt angesprochen werden. Hierzu soll

u. a. die Projektvergabe an Tandems aus erfahrenen Trägern und Migrant*innen- Selbstorganisationen ermöglicht werden. Um gerade unerfahrenere Projektträger und Migrant*innen-Selbstorganisationen zu unterstützen, wollen wir die Beratung in Zuwendungsfragen verbessern.

Es wird sichergestellt, dass weiterhin ausreichend Plätze in öffentlich-rechtlichen Unterkünften zur Verfügung stehen.

Die im Jahr 2016 mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ geschlossene Vereinbarung bleibt weiterhin Grundlage unserer Planung. Angesichts der aktuellen Entwicklung vor dem Hintergrund der Corona Pandemie zeichnet sich allerdings ab, dass es erforderlich sein kann, öffentliche Unterkünfte länger zu betreiben als bisher vorgesehen oder Platz- und Belegungsreduzierungen nicht wie vorgesehen durchführen zu können. Daher verständigen sich die Koalitionspartner darauf, mit den Initiativen vor Ort Gespräche über den weiteren Umgang mit Einrichtungen zu führen. Der Übergang in regulären Wohnraum wird durch die Fachstellen der Bezirke sowie durch spezielle Teams bei fördern und wohnen gefördert und begleitet. Das freiwillige Engagement für Geflüchtete wird weiterhin unterstützt und das Forum Flüchtlingshilfe fortgesetzt.

Hamburg hat seit 2012 mit der Clearingstelle bereits ein wichtiges Instrument zur gesundheitlichen Versorgung von Menschen ohne Papiere geschaffen, die für die Kostenübernahme für die Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzen sorgt. Im Rahmen der Beratung können erfreulicherweise häufig sogar Rechtsansprüche verwirklicht und die Betroffenen so in eine reguläre Krankenversicherung aufgenommen werden. Die

entsprechenden Kostenträger sollen nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Unser Ziel ist, dass jede*r die medizinische Versorgung erhalten kann, die er bzw. sie benötigt, dass Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen werden können und Arztbesuche nicht aufgeschoben werden. In diesem Sinne werden wir das bisherige Angebot der Clearingstelle erneut auswerten und gezielt weiterentwickeln.

In Hamburg und Umgebung ist die Flüchtlingsambulanz seit über 20 Jahren für einen großen Teil der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien zuständig. Unsere Gesellschaft steht noch immer vor der Aufgabe, viele geflüchtete Menschen, die traumatische Erlebnisse hatten, zu integrieren. Diese Arbeit soll gestärkt werden. Das koordinierende Zentrum am UKE für die Beratung und Behandlung von traumatisierten Menschen nach Flucht oder Folter vernetzt alle Angebote in Hamburg, die für die Zielgruppe Leistungen im Bereich der psychosozialen Gesundheit erbringen. Insbesondere die Einbeziehung der nicht staatlichen Akteure und Initiativen im Flüchtlingsbereich sowie ambulanter psychotherapeutischer Praxen ist Ziel der zentralen Koordinierung für ein bestmögliches Versorgungsnetzwerk.

Für Familien und ihre Kinder mit Fluchterfahrung werden weiterhin zusätzliche Angebote der Familienförderung wie Eltern-Kind-Zentren und Elternlotsenprojekte insbesondere im Umfeld von Standorten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung bereitgehalten und bei Bedarf ausgebaut.

Als Verfolgte sind die Sinti und Roma bis heute in der öffentlichen Wahrnehmung unterrepräsentiert. Die Koalitionspartner wollen daher den Beispielen aus Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bremen folgen, welche die öffentliche Wahrnehmung und die Gewährleistung gleicher Teilhabe dieser deutschen Minderheit verbessern wollen. Projekte, die sich vor allem mit dem Erhalt der Sprache, der Kultur und der Bildung von Sinti und Roma beschäftigen, werden fortgeführt bzw. gestärkt. Im Rahmen der Erinnerungskultur an die Verbrechen des Naziregimes wollen wir eine Beteiligung der Verbände weiter entwickeln.

Hamburg engagiert sich – ein Haus für Engagement und Räume für die Zivilgesellschaft

Über eine halbe Millionen Hamburger*innen setzen sich freiwillig und unentgeltlich für ihre Nachbarschaft, für die Umwelt, Kultur, Sicherheit, Freizeit, in sozialen Problemlagen – kurz: für das gute Zusammenleben in unserer Stadt – ein. Während der Corona-Pandemie sind in sehr kurzer Zeit sehr viele neue Initiativen entstanden, die auf die Notlagen reagiert haben und helfen, die Krise zu bewältigen. Dieses Engagement zeigte sich auch schon in den vergangenen Jahren in der Geflüchtetenhilfe. Es ist eine feste Größe in der Stadt und macht Hamburg zu einer bunten, vielfältigen und solidarischen Stadt.

Die Koalitionspartner schätzen und fördern freiwilliges Engagement und wollen daher die fortgeschriebene Hamburger Engagementstrategie weiter umsetzen. Dazu gehören die Stärkung der Freiwilligenagenturen und die feste Verankerung von Freiwilligenkoordinator*innen in den Bezirksämtern. Wer sich in Hamburg engagieren will, soll

schnell das passende Einsatzgebiet und gute Rahmenbedingungen finden. Dazu gehören verlässliche Ansprechpersonen vor Ort, kostenfreie Aus- und Fortbildungsangebote und auch digitale Hilfen für die Organisation und Bewerbung des Engagements.

Gerade junge Initiativen sind auf Orte der Zusammenkunft angewiesen. In einer attraktiven Stadt sind Räumlichkeiten ein besonders rares Gut. Wir wollen die vielen ehrenamtlich und zivilgesellschaftlich Aktiven deshalb mit einem Haus des Engagements als Kompetenzzentrum unterstützen. An einem etablierten Ort im Herzen der Stadt wie dem Museum für Hamburgische Geschichte werden wir die Nutzung von Räumlichkeiten für Arbeitsgruppen oder größere Versammlungen ermöglichen. So stärken wir das zivilgesellschaftliche Engagement von Anfang an nachhaltig.

Freiwillig Engagierte spielen bei der Integration der neu nach Hamburg gekommenen Menschen eine bedeutende Rolle. Zahlreiche Willkommensinitiativen und Integrationsprojekte ergänzen die städtischen Regelsysteme und tragen so entscheidend dazu bei, dass Hamburg die Herausforderungen in diesem Bereich gut bewältigen kann. Die Koalitionspartner wollen diese auch weiterhin unterstützen.

Viele Menschen engagieren sich im Rahmen eines Freiwilligendienstes. Dieses Engagement wollen wir zukünftig besser anerkennen und prüfen, inwiefern das Engagement bei der Aufnahme einer Hochschulausbildung berücksichtigt werden kann.

Die Arbeit der Fanprojekte der Hamburger Bundesligavereine wird weiter unterstützt. Die etablierten Formen der Zusammenarbeit von Fanprojekten und Polizei werden mit Blick auf Transparenz, Verlässlichkeit, Kommunikation und Differenzierung überprüft. Ziel ist die Sicherstellung einer zuverlässigen Kommunikation vor, während und nach den Spieltagen durch fest vereinbarte Ansprechpartner*innen sowie vierteljährlicher Auswertungsrunden.

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Inklusion ist ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet für beide Koalitionspartner gleichberechtigte und barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Feldern des gesellschaftlichen Lebens. Inklusion ist ein Querschnittsthema und betrifft Menschen mit und ohne Behinderung. Selbstbestimmung und Teilhabe aller Menschen sind für uns zentral.

Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird weiterhin konsequent umgesetzt und nach dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ fortgeschrieben. Die Stelle der*s Senatskoordinator*in des Senats für Menschen mit Behinderung wird als zukünftig hauptamtliche Stelle an der Spitze des Inklusionsbüros gestärkt.

Zur besseren Verwirklichung dieser Menschenrechte haben wir am Ende der vergangenen Legislatur ein neues Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass Umbauten und Sanierungen im Rahmen des Klimaplans und im Rahmen

der Herstellung von Barrierefreiheit aufeinander abgestimmt und möglichst zeitgleich erfolgen sollen, um Synergien zu nutzen.

Gemeinsam mit der Privatwirtschaft wollen wir eine Initiative für mehr Barrierefreiheit im Handel und bei Dienstleistungen entwickeln. Das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit wird am Alsterdorfer Markt ausgebaut. Die Zahl der Teilnehmer*innen am Budget für Arbeit soll u. a. in Kooperation mit den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen verstärkt werden, um den Anteil der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze weiter zu erhöhen.

Im Bereich der Sozialpsychiatrie wird die quartiersnahe Arbeit weiter ausgebaut.

Das Bundesteilhabegesetz wird konsequent umgesetzt. Menschen mit Behinderung sollen in jeder Situation über ihre Belange eigenständig und autonom entscheiden können. Stationäre Wohnangebote und besondere Wohnformen sollen weiterentwickelt und ausgebaut sowie inklusive Nachbarschaften mit gut zugänglichen Unterstützungsangeboten und barrierefreiem Wohnraum gefördert werden. Darüber hinaus wollen wir die Teilhabe an Arbeit für psychisch erkrankte Menschen verbessern.

Konzepte von Quartierspflege und -assistenz werden in weiteren Quartieren erprobt. So unterstützen wir selbstbestimmtes Leben in der eigenen Nachbarschaft.

Die Integration von Geflüchteten mit Behinderung wollen wir weiter vorantreiben und daher prüfen, wie wir erfolgreich angelaufene Projekte fortführen können.

Die Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung wollen wir weiter stärken. Deswegen soll die Barrierefreiheit der Wahllokale verbessert, der Partizipationsfonds niedrigschwellig auf den Weg gebracht und die bezirkliche Mitbestimmung evaluiert und gestärkt werden, insbesondere in Form der Inklusionsbeiräte.

Wohnungs- und Obdachlosigkeit überwinden

Zu den verletzlichsten Gruppen in der Hamburger Stadtgesellschaft gehören Wohnungslose und insbesondere auf der Straße lebende Obdachlose. Zentral sind hierbei für uns die Prävention von Wohnungsverlust und die Wohnraumvermittlung.

Zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit werden die Fachstellen für Wohnungsnotfälle personell verstärkt. Sie sollen sich auch stärker um von Obdachlosigkeit gefährdete, vor allem junge Frauen und Männer, in schwierigen Wohnkonstellationen kümmern (u. a. sogenannte Couchschläfer) um noch früher unterstützen zu können.

Auch zukünftig sollen spezielle Angebote, z. B. für Frauen, psychisch kranke Menschen oder Menschen, die nach einer erfolgreichen Langzeittherapie keinen eigenen Wohnraum

gefunden haben und ein suchtmittelfreies Umfeld benötigen, vorgehalten werden. Bei Fördern und Wohnen wird ein Beschwerdemanagement eingeführt, das bei Bedarf vertrauliche Beratung ermöglicht. Wohnungslose Menschen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung werden durch die Ausweitung von besonderen Betreuungsangeboten bei der Anmietung von eigenem Wohnraum gezielt unterstützt. Um ehemals obdach- oder wohnungslose Menschen mit Pflegebedarf gut betreuen zu können, schaffen wir zusätzliche Plätze in einer besonderen Pflegeunterkunft.

Um noch mehr Menschen gezielt beim stufenweisen Übergang in eigenen Wohnraum begleiten zu können, werden wir Unterstützungsangebote wie Wohnen Plus ausbauen. Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass es hierfür zwingend erforderlich ist, den Wohnungsbau für besondere Zielgruppen (WA-gebunden) weiter zu forcieren. Wir werden deshalb im Rahmen der in der Bürgerschaft schon beschlossenen Verdoppelung der Hilfen für Wohnungslose der sog. Stufe 3 ergänzend zu den bestehenden Hilfen ein Housing-First Modellprojekt für wohnungslose Haushalte auflegen.

Nach mehr als 100 Jahren ihres Bestehens werden wir für die Unterkunfts- und Unterstützungseinrichtung PIK As einen Neubau errichten. Dort werden auf einer Fläche von mehr als 1.700 m² barrierefrei bis zu 330 Betten, Räume für medizinische Anwendungen, eine ehrenamtliche Küche und eine Schwerpunktpraxis mit sieben Krankenzimmern entstehen. In Kooperation mit dem LEB (Landesbetrieb Erziehung und Beratung) wird es dann auch einen eigenständigen Betrieb für die Notübernachtung für jungerwachsene Obdachlose geben. Für die Zeit bis zur Fertigstellung des Neubaus werden wir ein Angebot für die Zielgruppe bereitstellen und die damit gemachten Erfahrungen in die Konzeption für das spätere Angebot im PikAs einfließen lassen.

Die Angebote, die Gesundheitshilfen- und Straßensozialarbeit verbinden und Menschen individuell ansprechen, werden verstärkt. Zusätzlich wird zunächst eine weitere Tagesaufenthaltsstätte in Altona geschaffen.

Besondere Unterstützung benötigen Obdachlose mit temporärem Pflegebedarf, wie er oft nach Krankenhausaufenthalten vorkommt. Die Koalitionspartner stimmen überein, dass Obdachlose aus dem Krankenhaus nicht direkt in ein Leben auf der Straße entlassen werden dürfen. Daher werden wir die Plätze der Krankenstube für Obdachlose ausweiten. In der Vergangenheit hat das Winternotprogramm dafür gesorgt, dass viele obdachlose Menschen in Hamburg im Winter nicht nur eine Unterkunft gefunden haben, sondern auch eine dauerhafte Perspektive für eine Zukunft jenseits der Straße gemeinsam mit den Sozialarbeiter*innen entwickeln konnten. Weiterhin soll bei Ausweitung des Beratungsangebots eine ausreichende Anzahl an Übernachtungsplätzen im Winter für alle Menschen in Hamburg, unabhängig von ihrem Rechtsstatus bereitgestellt werden.

Die Koalitionspartner wollen die Integration in den Arbeitsmarkt und die Prävention von Wohnungslosigkeit von EU-Zuwander*innen stärken und daher eine Pension für arbeitssuchende Zugewanderte aus der EU in Kooperation mit den Sozialpartner*innen und Wohlfahrtsverbänden auf den Weg bringen. Ein tragfähiges Konzept hierfür wird mit den Beteiligten gemeinsam entwickelt.

Wohnungs- und obdachlose Menschen mit psychischen Erkrankungen und vielfach ohne Bereitschaft externe Hilfe anzunehmen sind in regulären Wohnunterkünften schwer adäquat zu versorgen und häufig bereits „auf der Straße“ schwer zu erreichen. Für Menschen, die unter psychischen Erkrankungen leiden und obdachlos sind, werden daher zusätzliche besondere Sprechstundenangebote in den Tagesaufenthaltsstätten vorgesehen. Darüber hinaus wird eine öffentlich-rechtliche Unterkunft speziell auf die Bedürfnisse ehemals Obdachloser mit psychischen Erkrankungen ausgerichtet.

Kita-Ausbau und Steigerung der Qualität für unsere Kinder

Im Rahmen des Schulbauprogramms werden überall dort, wo die Flächensituation es möglich macht, in den kommenden fünf Jahren auf den neuen Schulgeländen Kitas mit insgesamt rd.

5.000 neuen Kita-Plätzen errichtet. In allen Neubaugebieten sowie bei Wohnungsbauvorhaben in der inneren Stadt wird die Kita-Versorgung von Anfang an mitgeplant. Im Rahmen von Neubauvorhaben soll zudem immer geprüft werden, ob weitere Räumlichkeiten für Tagespflege- und Großtagespflegestellen geschaffen werden können. Die Bezirke legen ihre mit der für Familie zuständigen Behörde abgestimmten Kita- Ausbauplanungen der Senatskommission für Stadtentwicklung regelmäßig vor.

Eine gute, verlässliche und weitestgehend beitragsfreie Kindertagesbetreuung ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern durch den Zugang zu frühkindlicher Bildung vor allem ein wichtiger Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit in Hamburg. Die Hamburger Doppelstrategie aus Qualitätsverbesserungen einerseits und einer gebührenfreien Grundbetreuung inklusive Mittagessen andererseits hat sich bewährt. Wir wollen das Frühstück in den Kitas so gestalten, dass alle Kinder gut versorgt sind und die Kitas jeweils über ein funktionierendes Konzept für das Frühstücksangebot verfügen.

Zur Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation wird die mit der Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburgs Kinder“ geschlossene Vereinbarung konsequent umgesetzt. Ab dem 1. Januar 2021 wird im Krippenbereich eine Fachkraft vier Kinder betreuen. Im Elementarbereich wird der Fachkraftschlüssel schrittweise zum 01. Januar 2024 auf 1:10 erhöht.

Für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten (Einzelhandel, Gesundheitsberufe, Gastronomie- und Dienstleistungen) werden noch mehr zielgruppenorientierte Betreuungsangebote mit erweiterten Öffnungszeiten geschaffen. Hierbei werden auch die Möglichkeiten der Kindertagespflege besser einbezogen. Spätbetreuung (ab 20 Uhr) und Übernachtungsbetreuung sollen besser vergütet werden.

Alleinerziehende und arbeitssuchende Eltern, aber auch Familien, in denen Geschwisterkinder geboren werden, wissen oft nicht ausreichend um bestehende Ansprüche zur Verlängerung der Kita-Gutscheine mit einer bisherigen erhöhten Stundenzahl. Wir werden daher sicherstellen, dass diese Ansprüche besser bekannt gemacht und auch in Anspruch genommen werden.

Viele Kitas machen ihren Kindern und Eltern besondere Zusatzangebote. Oft sind diese allerdings kostenpflichtig für die Eltern und bringen so hohe Zusatzkosten mit sich. Wir wollen, dass kein Kind in den Kernbetreuungszeiten dauerhaft von besonderen Angeboten ausgeschlossen wird, weil die Eltern keine Zusatzleistungen buchen. Dass zunehmend Kitas für das ganz normale Regelangebot, das bereits durch den Kita-Gutschein finanziert ist, Zusatzbeiträge von den Eltern einfordern, wollen wir zukünftig unterbinden.

Die Kooperationen von Grundschulen mit Kitas werden durch Kooperationsverbünde zwischen Kitas und Grundschulen vor allem in den Stadtteilen ausgeweitet, in denen es einen überdurchschnittlichen Sprachförderbedarf gibt. Wir wollen Kitas und Grundschulen so ermöglichen, enger zusammenzuarbeiten und Kita und Grundschule zusammen zu denken, die Kinder gemeinsam in den Blick zu nehmen und die Übergänge von Kita zu Schule gut zu begleiten. Gleichzeitig werden wir die etablierten Sprachförderprogramme wie Kita plus verstärken.

Zur Sicherstellung des Fachkräftebedarfs wird die Ausbildung auf hohem Niveau fortgesetzt. Insbesondere die berufsbegleitende Ausbildung und die Umschulung zum Erzieherberuf werden ausgeweitet. Projekte, die es mit Hilfe von modularer Qualifizierung besonderen Zielgruppen, wie z. B. Stadtteilmüttern, ermöglichen, sich zu sozialpädagogischen Assistent*innen ausbilden zu lassen, werden besonders fördert. Die erfolgreichen Programme

z. B. mit Multiplikator*innen sowie Eltern-Kind-Zentren werden fortgesetzt.

Die Tatsache, dass immer noch viele Kinder in Hamburg nicht richtig schwimmen lernen und die Hallenzeiten, die für Schwimmkurse zur Verfügung stehen, begrenzt sind, wollen wir in dieser Legislatur das Konzept zum Kita-Schwimmen so weiterentwickeln, dass Kitas ein besseres Angebot für Schwimmzeiten gemacht werden kann. Außerdem wollen wir prüfen, ob und wie wir Kitas in besonderen Lagen beim Bau eigener Lehrschwimmbecken unterstützen können.

Allen Kindern einen guten Start zu ermöglichen, das ist unser Ziel. Für die Kita bedeutet das, dass wir im Bereich Inklusion noch besser werden müssen und die inklusive Lösung auch im Kita-Bereich gemeinsam umsetzen. Wir wollen die Beratung von Eltern mit behinderten Kindern weiter verbessern und dafür sorgen, dass auch für Familien mit besonderen Bedürfnissen die Wege möglichst kurz sind und auch beim Wechsel von der Krippe in den Elementarbereich kein Kita-Wechsel nötig wird.

Kinderschutz hat Priorität

Kinder haben Rechte! Die UN-Kinderrechtskonvention schreibt diese fest und wir wollen gemeinsam darauf hinwirken, dass sie auch im Grundgesetz verankert werden.

Die Empfehlungen der Enquete-Kommission zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe werden umgesetzt. Die Jugendhilfeinspektion wird unter Einbeziehung der Empfehlungen der Kommission weiterentwickelt. Das Personalbemessungssystem für den ASD wird unter

Einbeziehung der Empfehlungen der Enquete-Kommission evaluiert. Angebote wie Erziehungsberatung, Paarberatung und Elternschulen halten wir weiter niedrigschwellig vor. Die Aus- und Fortbildung für den Allgemeinen Sozialen Dienst verbessern wir stetig weiter und schaffen mit dem dualen Studium am Rauhen Haus ein neues Angebot, das hilft, ausreichenden Fachkräftenachwuchs für die FHH, aber auch für freie Träger, die sich an dem Kooperationsmodell beteiligen, zu sichern.

Wir wollen, dass Eltern, Kinder und Jugendliche das Jugendamt stärker als einen Ort der Familienunterstützung wahrnehmen. Die Ombudsstelle, die zunächst als Pilotprojekt in Hamburg-Mitte gestartet wurde, wollen wir weiterentwickeln und sukzessive ausbauen.

Die bewährte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität einschließlich der Obachtliste wird fortgesetzt.

Die „Frühen Hilfen“ mit Babylotsen in allen Geburtskliniken, regionalen Familienteams und Elternlotsenprojekten in den Stadtteilen werden flächendeckend gesichert.

Die verbindliche Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen mit dem Jugendamt wird weiter ausgebaut. An dem verpflichtenden Kitabesuch für Kinder aus Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf wird festhalten.

Die Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern und dem Kinderkompetenzzentrum des Instituts für Rechtsmedizin wird im Rahmen der Kooperationsvereinbarung auch weiterhin verbindlich gestaltet. Mit gemeinsamen Fortbildungsreihen und einem regelmäßigen Austausch der Fachkräfte untereinander werden inhaltliche Weiterentwicklung und gemeinsames Verständnis und Haltung gefördert. Um Kinder, die Opfer von Straftaten geworden sind, besser zu schützen, unterstützen wir die Bemühungen am UKE, ein Childhood-House einzurichten.

Wir unterstützen Familien und Kinder – von Anfang an!

Noch immer entscheidet zu oft die soziale bzw. die ökonomische Herkunft über Bildungs- und Aufstiegschancen. Das ist ein bundesweites Problem. Deshalb werden sich die Koalitionspartner auf Bundesebene für eine Kindergrundsicherung einsetzen – damit es nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt, ob Kinder mit guten Chancen ins Leben starten.

Mit dem Programm „Kinderleicht zum Kindergeld“ erhalten Eltern das Kindergeld ohne Behördengänge – und zukünftig auch digital – direkt aus der Geburtsklinik. Noch im Jahr 2020 sollen alle Hamburger Kliniken eingebunden sein. Gemeinsam mit Bremen, Schleswig- Holstein, Thüringen und Berlin sorgen wir mit dem Projekt ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) dafür, dass Eltern die Geburtsurkunde für ihr Neugeborenes zukünftig zugeschickt sowie ihnen Kinder- und Elterngeld ausgezahlt wird, ohne dass sie dafür Behörden aufsuchen und verschiedene Anträge zu stellen brauchen. Wir setzen uns dafür ein, dass zukünftig auch der Kinderzuschlag automatisiert ausgezahlt werden kann.

Weiterentwicklung der Jugendhilfelandschaft

Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit konnten wir in den letzten Jahren wieder finanziell stärken. Sie leisten einen besonders wichtigen Beitrag und schaffen abseits von Institutionen und Elternhaus Räume für Selbsterfahrung und Selbstorganisation von Interessen. Solche Räume schafft auch die Jugendverbandsarbeit, die durch die flächendeckenden Ganztagsschulangebote noch stärker als bisher auf eine gute Kooperation mit Schulen angewiesen ist.

Hamburg hat seine Jugendarbeit für Lesben, Schwule, Bisexuelle, sowie für trans*, inter* und nicht binäre Menschen fortlaufend verbessert. Wir werden dafür sorgen, dass auch die Angebote im Bereich der Hilfen zur Erziehung auf die besonderen Bedürfnisse dieser Zielgruppe angemessen eingestellt sind und insbesondere spezielle Wohnangebote ermöglicht werden.

Kinder und Jugendliche mit speziellen Bedarfen brauchen ein gutes und auf sie und ihre familiäre Situation abgestimmtes Setting. Dabei stellen wir fest, dass es für eine kleine Gruppe von Kindern und Jugendlichen keine ausreichenden Angebote gibt, diese zwischen Einrichtungen der Psychiatrie und Jugendhilfe hin- und her geschoben werden, in Haft kommen, in anderen Bundesländern untergebracht werden müssen oder über längere Zeit überhaupt keine passende Einrichtung gefunden wird. Dieser Verantwortung müssen wir uns stellen und auch in Hamburg ausreichende, individuell ausgerichtete, im Einzelfall auch hoch strukturiert ausgestaltete intensivpädagogische Angebote schaffen. Mit Hilfe der Koordinierungsstelle beim Paritätischen Wohlfahrtsverband werden wir weiterhin Kinder und Jugendliche in besonders herausfordernden Lebenslagen in die geeignete Hilfe vermitteln. Wir wollen die Rahmenbedingungen von Psychiatrie und Jugendhilfe weiter verbessern. Noch viel zu häufig wandern Kinder und Jugendliche zwischen diesen beiden Systemen, obwohl sie ein Zusammenwirken der beiden Systeme brauchen. Deshalb wollen wir eine gemeinsame Einrichtung von Jugendhilfe und Psychiatrie auf den Weg bringen.

Prävention von und Schutz vor häuslicher Gewalt

Wir wollen für alle Frauen ein selbstbestimmtes, gewaltfreies Leben in Freiheit. Die Istanbul- Konvention setzen wir im Zuge der Fortschreibung der Strategie zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt konsequent um. Die Fortschreibung erfolgt unter breiter Beteiligung der Fachöffentlichkeit und soll auch Themen wie Gewalt im digitalen Raum und die verbesserte Koordination stärker konzeptionell aufgreifen.

Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit und wird mit einem umfassenden und einem in sich abgestimmten Gesamtansatz bekämpft, der von niedrigschwelligen dezentralen Beratungs- und Begleitungsangeboten über polizeiliche Maßnahmen, eine konsequente Strafverfolgung der Täter*innen sowie Therapieangeboten bis hin zu einem effektiven Schutz der Opfer reicht. Die zuständigen Stellen verzeichnen einen immer höheren Anstieg der Straftaten in diesem Bereich. Bereits in der vergangenen Wahlperiode haben wir deswegen diese Bereiche gestärkt. Die weiteren Entwicklungen werden wir beobachten.

Prävention ist ein wirksames Mittel, um Gewalt zu beenden oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Die bisher geförderten Projekte comMIT!ment und StoP werden daher fortgeführt. Weiterhin setzen wir auf die erfolgreiche Arbeit von wohnortnahen Peer to Peer-Projekten und wollen diese ausweiten. Hamburg wird zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen die Kampagne „Hamburg – Stadt ohne Partnergewalt“ fortsetzen.

Das neu eingerichtete sechste Frauenhaus soll genauso wie die anderen Frauenhäuser langfristig abgesichert und die 24/7 den Erfordernissen nach weiterentwickelt werden. Die Wohnraumvermittlung soll noch weiter intensiviert werden. Die Auslastung werden wir weiter beobachten. Die Sanierungsoffensive und den barrierefreien Ausbau werden wir weiterverfolgen. Einzelne Zielgruppen, wie psychisch kranke oder suchtkranke Frauen wollen wir besser versorgen können.

Der Schutz von Sexarbeiter*innen und die Stärkung ihrer Rechte sind zentral. Die Evaluation des Kontaktanbahnungsverbots in St. Georg zeigt, dass dieses dem Schutzanliegen nicht gerecht wird. Wir wollen die parlamentarische Auswertung zügig voranbringen und auch dafür nutzen, zu identifizieren, welche geeigneten Maßnahmen auch für die Anwohner*innen zu Verbesserungen führen sowie den Schutz der betroffenen Sexarbeiter*innen vor Ausbeutung verbessern können.

Der Schutz vor Gewalt gegen geflüchtete und/oder zugewanderte Frauen soll gestärkt werden. Wenn die Mindestehedauer, um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu erlangen zu können, nicht erfüllt wird, sieht die bestehende Gesetzeslage Härtegründe vor. Um diesen in der Praxis mehr Geltung zu verschaffen, sollen betroffene Personen durch Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörde (Migrationsbehörde) hinsichtlich eines eigenständigen Aufenthaltsrechtes beraten werden. Die Koalitionspartner setzen sich im Bund für die Aufhebung der Vorbehalte der Bundesregierung zum Artikel 59 Abs. 2 und 3 der Istanbul-Konvention ein, um auf eine Herabsetzung der Mindestdauer der Ehebestandszeit in § 31 Aufenthaltsgesetz hinzuwirken.

GLEICHSTELLUNG / LSBTI

Hamburg ist eine moderne und vielfältige Stadt. Alle Menschen sollen bei uns die gleichen Chancen erhalten. Daher müssen wir die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter in Hamburg weiter vorantreiben. Frauenrechte sowie die Rechte von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans oder Intersexuellen (LSBTI*) sind Gradmesser für den Stand unserer Demokratie: Nur wo Gleichberechtigung Tag für Tag gelebt wird, steigt auch die Freiheit von uns allen. Gerade in Zeiten, in denen die Demokratie, die Vielfalt und Akzeptanz zunehmend angegriffen werden, gilt es nicht nur, diese Werte zu verteidigen, sondern sich aktiv für Feminismus, für LSBTI*- Rechte und gegen Diskriminierung einzusetzen.

Unser Ziel ist es, allen in Hamburg ein selbstbestimmtes, gerechtes und sicheres Leben zu ermöglichen. Deshalb treten wir für die Gleichberechtigung aller Menschen in allen Lebensbereichen und -phasen ein, von der Bildung und Erziehung über Gesundheit, die Arbeitswelt, beim Sport bis hin zur Rente. Die Koalitionspartner begreifen die Gleichstellung als gesamtgesellschaftliche Herausforderung und Aufgabe aller Behörden und der Bezirke. Wir wollen dieses Politikfeld daher strukturell aufwerten und besser verankern, um für ganz Hamburg die Gleichstellung von Frauen und die Akzeptanz von LSBTI* voranzubringen. Der Bereich Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt wird hierfür gestärkt.

Weiterentwicklung des gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms

Die Koalitionspartner sind sich einig, der Gleichstellungspolitik in der Hamburgischen Bürgerschaft eine sichtbarere Rolle als bislang zu geben. Zudem wollen wir künftig nach den Grundsätzen der geschlechtergerechten Haushaltssteuerung die Verteilung der Haushaltsmittel daraufhin beleuchten, welche Auswirkungen haushaltspolitische Entscheidungen auf den Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern haben. Mit dem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm, das Frauen und Männern eine gerechte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht, ist bereits ein wichtiger Schritt erfolgt.

Schwerpunkte des gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms sind unter anderem die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, eine geschlechtersensible Gesundheitspolitik und die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Wir wollen das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm evaluieren und fortschreiben. Den Ausbau steuerungsrelevanter genderbezogener Kennzahlen im neuen Haushaltssystem setzen wir fort. Weiterhin soll geprüft werden, das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm insgesamt auf die Bezirke auszuweiten. Bei der Weiterentwicklung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms wollen wir sicherstellen, dass eine dauerhafte Einbindung der Zivilgesellschaft gewährleistet ist

Hamburg wird zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen die Kampagne „Hamburg – Stadt ohne Partnergewalt“ fortsetzen.

Angemessene Repräsentanz von Frauen

Wir haben als ersten Schritt das Gremienbesetzungsgesetz auf den Weg gebracht und konnten den Frauenanteil in den Gremien öffentlicher Unternehmen steigern. Wir werden auch weiterhin dafür sorgen, dass Frauen in Gremien angemessen repräsentiert sind und betrachten den guten Trend als Verpflichtung, die Führungsgremien der städtischen Unternehmen ausgeglichen zu besetzen.

Das Gleichstellungsgesetz zielt darauf ab, dass Frauen im öffentlichen Dienst gleichberechtigte Chancen haben und bspw. gefördert werden, Führungsverantwortung zu übernehmen. Die Führungsetagen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft müssen vielfältiger werden. Im Masterplan Handwerk 2030 werden wir die Förderung von Frauen im Handwerk im Rahmen des Fachkräftenetzwerks zu einem wichtigen strategischen Themenfeld machen.

In der Arbeitsmarktpolitik und im Rahmen des Fachkräftenetzwerks bleibt eine weitere Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ein zentrales Ziel. Auch bei der Umsetzung des Teilhabechancengesetz zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und landeseigenen Projekten für Menschen, die besondere Unterstützung benötigen, legen wir einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung von Frauen. Hierzu zählen insbesondere Alleinerziehende, die mit besonderen Angeboten wie Teilzeitqualifizierungen, geförderter Teilzeitausbildung und Coachings unterstützt werden.

Gleichstellung und Diversity bei der Personalstrategie

Die Zuständigkeit für das Gleichstellungsgesetz inklusive der notwendigen Personalressourcen Gleichstellung und Diversity sind besondere Schwerpunkte im Rahmen der Personalstrategie der Freien und Hansestadt Hamburg. Vor diesem Hintergrund wollen wir die Zusammenarbeit zwischen der für Gleichstellung zuständigen Behörde und dem Personalamt verbessern und institutionell stärken. Dies soll u. a. durch einen strategischen Auftaktworkshop zum Austausch und ggf. zur Parallelisierung der gleichstellungspolitischen Zielsetzungen sowie durch einen regelmäßigen Jour Fixe zwischen der Stabsstelle Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt und dem Personalamt geschehen.

In diesem Kontext soll auch ein strukturierter Austausch zwischen der Gleichstellungsbehörde und den Gleichstellungsbeauftragten entstehen. Unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse aus dem Jahr 2018 wollen wir prüfen, ob Weiterentwicklungen des Gleichstellungsgesetzes notwendig sind. Diese Weiterentwicklung wird gemeinsam vorangetrieben.

Gleichstellungsmonitor

Im Jahr 2019 wurde der erste digitale Gleichstellungsmonitor online gestellt und ist damit allen Hamburger*innen einfach zugänglich. Dieser Datenreport erfasst und analysiert die

Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in einer breit gefassten Themenvielfalt und zahlreichen Indikatoren. Wir wollen dieses gleichstellungspolitisch wichtige Instrument regelmäßig aktualisieren und weiterentwickeln: für mehr Chancengleichheit und effektive Gleichstellungspolitik.

Gegen strukturelle Diskriminierung

Strukturelle Diskriminierungen wie die Lohnlücke zwischen den Einkünften von Männern und Frauen sowie die so genannte Teilzeitfalle wollen wir systematisch angehen. Um die eigenständige Existenzsicherung von Frauen zu stärken, streiten wir daher auf Bundesebene für ein wirkungsvolles Entgeltgleichheitsgesetz und flexiblere Arbeitszeitmodelle.

Wir setzen uns auch maßgeblich dafür ein, dass mehr Frauen Führungspositionen in der Hamburger Wirtschaft einnehmen. Hierfür wollen wir uns auf Bundesebene auch für einheitliche gesetzliche Vorgaben einsetzen, damit gleichermaßen die Führungsetagen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vielfältiger werden. Darüber hinaus sollen Frauen in ihrer beruflichen Selbstständigkeit gefördert werden, vor allem auch im Bereich der Digitalwirtschaft und von Start-Ups.

Innovation in Digital Equality Award

Unser Alltag wird immer digitaler. Für die Gleichstellung der Geschlechter ist dieser Veränderungsprozess eine große Chance. Mit der Fortführung des IDEA – Innovation in Digital Equality Award, der 2019 erstmals verliehen wurde, machen wir die Leistungen von erfolgreichen Frauen aus dem Digital- und Tech-Bereich sichtbarer. Auch in der städtischen Digitalstrategie wird Gleichstellung als Querschnittsaufgabe dauerhaft berücksichtigt.

Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt

Wir streiten weiter für eine tolerante Gesellschaft, in der alle Menschen frei und selbstbestimmt leben können. Wir wollen die Akzeptanz für die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt fördern. Durch die Ehe für alle und die Rehabilitierung von nach § 175 StGB Verurteilten wurde bundesweit schon viel für die rechtliche Gleichstellung von LSBTI*-Personen erreicht. Um Diskriminierung im Alltag entgegenzuwirken und Akzeptanz zu fördern, werden wir in Zusammenarbeit mit den relevanten Einrichtungen und Zielgruppen in Hamburg unser Handlungskonzept Landesaktionsplan für die Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt begleitend stärken und fortschreiben.

Auch Einrichtungen, die sich der Arbeit für und mit der LSBTI*-Gesellschaft verschrieben haben, werden wir in Hamburg weiter fördern. Dazu zählen auch Einrichtungen der HIV- Prävention und der queeren Jugendarbeit. Dabei wollen wir, dass nicht nur die Interessen von Frauen und Männern, sondern auch von Menschen mit dem Geschlechtseintrag divers und auch ohne Geschlechtseintrag zukünftig angemessen berücksichtigt und ihre Rechte gestärkt werden.

Dazu werden wir gemäß des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur dritten Option die Hamburger Verfassung sowie das Hamburgische Landesrecht auf entsprechende Änderungsbedarfe prüfen. Mit Blick auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur dritten Option wollen wir u. a. Empfehlungen für einen zeitgemäßen Umgang mit dadurch entstehenden sprachlichen Erweiterungen erarbeiten. Eine dauerhafte Einbindung der Zivilgesellschaft wird bei diesen Prozessen gewährleistet.

Es ist an der Zeit, dass die queere Community über die Pride Week hinaus einen Ort für alle bekommt. Wir wollen uns auf den Weg für einen zentralen Ort für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in Hamburg machen und diesen gemeinsam mit Vertreter*innen der gesamten Community gestalten.

Auf Bundesebene wollen wir die rechtliche Absicherung und Gleichberechtigung sozialer Elternschaft vorantreiben und das Familienrecht dem Alltag der zahlreichen Patchwork- und Regenbogenfamilien anpassen.

Wir werden außerdem Initiativen im Bundesrat zur Ergänzung von Artikel 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität unterstützen und uns für eine Reform des Abstammungsrechts einsetzen, um dort die Ungleichbehandlung nicht nur von homo- und bisexuellen Menschen, sondern auch von trans*, inter* und nicht binären Menschen aufzuheben. Das Transsexuellengesetz soll durch ein selbstbestimmtes Personenstandsrecht ersetzt werden.

In Hamburg wollen wir konkrete Handlungsempfehlungen für die Verwaltungssprache entwickeln, die alle Geschlechter adressiert und die Beratung und Koordination bei der weiteren Umsetzung in Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur dritten Option begleiten.

Wir wollen prüfen, ob wir mit einer Hamburger Durchführungsbestimmung erreichen können, dass jeder antragsstellenden Person ohne zusätzliche Begründung ein oder mehrere Zusatznamen als Rufname eingeräumt werden.

Die erfolgreichen queeren Beratungsangebote für Geflüchtete wollen wir aufrechterhalten und für deren Sicherheit in Erst- und Folgeunterkünften das erfolgreiche WG-Programm und die gezielte Wohnungsvermittlung weiterführen.

Die Beratungs- und Behandlungskapazitäten für trans*, inter* und nicht binäre Menschen wollen wir stärken. Die Verhinderung irreversibler, schädlicher und medizinisch nicht notwendiger Operationen an intergeschlechtlichen Kindern ist unser Ziel.

Antidiskriminierung

Die Evaluation der aktuellen Antidiskriminierungsstrategie zeigt, dass eine ambitionierte Antidiskriminierungspolitik nur mit einer Neuordnung und Bündelung der behördlichen Kompetenzen möglich ist. Zuständige Behörde für die Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes und die Antidiskriminierungsstrategie des Senats ist die für Gleichstellung zuständige Behörde. Im Rahmen der Antidiskriminierungsstrategie soll geprüft werden, ob wir eine eigene landesrechtliche Grundlage für eine noch wirksamere Antidiskriminierungspolitik in Hamburg schaffen können.

SCHULE UND BERUFSBILDUNG

Das Hamburger Bildungssystem zeigt derzeit, wie leistungsfähig es geworden ist. Es hat mit den Maßnahmen zur Eingrenzung des Coronavirus’ einen blitzartigen Digitalisierungsschub erfahren. Das Aussetzen des Präsenzunterrichtes gelingt im Regelfall gut, weil Hamburg gut ausgebildete und engagierte Lehrkräfte hat. Außerdem wurde in den letzten Jahren die Digitalisierung an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen erfolgreich vorangebracht. Ausgehend von diesen jüngsten Entwicklungen wollen wir das Lernen weiterhin digitalisieren.

Moderner und guter Unterricht für das Lernen in der digitalen Welt

Lernen in einer digitalen Welt bleibt weiterhin einer der großen Schwerpunkte in der Bildungspolitik. Alle Schüler*innen sollen bestmöglich auf das Leben und Lernen in der digitalen Welt vorbereitet werden. Deshalb werden – aufbauend auf die bereits flächendeckend vorhandene Glasfaserversorgung – die Schulen so ausgestattet, dass in allen Schulfächern und Klassenstufen Laptops, Smartphones und digitale Technik eingesetzt werden können. Dazu werden in den nächsten fünf Jahren in allen 13.000 Unterrichtsräumen der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen geschütztes WLAN und digitale Tafeln installiert. Für Schüler*innen und Lehrkräfte werden darüber hinaus rund 50.000 Laptops, Tablets und Mikrocomputer beschafft.

Die Digitalisierung führt zu einer Veränderung des Lernens und wird daher notwendigerweise auch Schule und Unterricht verändern. Dabei geht es den Koalitionspartnern nicht um ein Ersetzen bewährter Lernformen, sondern um eine Integration von guten analogen Lernwegen und den neuen Möglichkeiten digitaler Ressourcen, also um zeitgemäße Bildung. Dafür werden wir bei der anstehenden Überarbeitung der Bildungspläne systematisch digitale Kompetenzen inklusive des Programmierens berücksichtigt, so dass Hamburgs Schüler*innen fit für die Zukunft gemacht werden.

Den bereits in der Planung befindlichen Fonds zur Medienkompetenzförderung der Schüler*innen wollen wir als zentrale Plattform für Medienkompetenz von Eltern und Schüler*innen nutzen.

Der Unterricht mit digitalen Medien wird bereits in der Ausbildung von Lehrkräften verpflichtend verankert; als Service für die Lehrkräfte wird eine digitale Lernplattform zum Austausch von digitalen Unterrichtsbeispielen entwickelt.

Ein geschütztes und sicheres digitales Kommunikationssystem für Lehrkräfte, Schüler*innen und Eltern wird eingerichtet. Eltern soll ermöglicht werden, die üblichen schulischen Buchungs- sowie An- und Abmeldeverfahren über das Smartphone zu erledigen.

Um die Digitalisierung nachhaltig umzusetzen, werden wir die Schulen im Rahmen der regelmäßigen Fortbildung durch regelmäßige Netzwerktreffen in diesem Prozess zu unterstützen. Die Schulen entscheiden in eigener Verantwortung, wer an den entsprechenden vorgeschriebenen Fortbildungen teilnimmt. Digitalisierung soll nicht ausschließlich über Fachleiter*innen vorangetrieben werden, sondern stärker diejenigen mit einbinden, die über besondere digitale Kompetenzen verfügen und diese in das jeweilige Kollegium tragen.

Schulbauprogramm

Wir entwickeln Hamburgs Schulen zu den besten und modernsten Schulen in Deutschland und bereiten uns gut auf die steigenden Schülerzahlen vor. Bis 2030 werden über vier Milliarden Euro in den Schulbau investiert und damit mehr als die Hälfte aller staatlichen Schulen saniert, erneuert und ausgebaut. Zusätzlich werden über 44 neue Schulen gebaut und 123 Standorte erweitert. Dies wird auch die Solidarität der Schulen untereinander erfordern. Damit investieren die Koalitionspartner nicht nur in Generationengerechtigkeit, sondern auch in eine mündige, freie und offene Gesellschaft, die die Zukunft selbstbewusst, aktiv und nachhaltig gestalten will. Dazu wird der bereits erstellte Schulentwicklungsplan umgesetzt.

Die Koalitionspartner werden (auch im Rahmen des Schulneubaus) die Gründung von Langformschulen, Bildungshäusern und anderer Formen integrierten Lernens prüfen und unterstützen

Die Umsetzung der aufgrund des derzeitigen Infektionsschutzes bestehenden Hygienevorschriften werden wir bezüglich der Reinigung und Beschaffung an Schulen sicherstellen. Unabhängig davon wird eine Offensive für mehr Sauberkeit an den Schulen gestartet und an Grundschulen die zweite Reinigung am Tag schrittweise ausgebaut.

Mit dem Schulbauprogramm soll zugleich ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Hamburger Klimaziele erreicht werden. Um den Klimaschutz weiter zu verbessern, wird das Schulbauprogramm zusätzlich mit einem Ausbau von ökologisch sinnvollen Gründächern und der Installation von bis zu 100.000 Quadratmetern Photovoltaikanlagen zur besseren CO2 – Einsparung flankiert.

Die Koalitionspartner prüfen intensiv, wie die Transformation der Lernumgebung bei der Gestaltung von Neubauten möglich sein kann. Bei Neubauten und Sanierungen der Außenanlagen wird darüber hinaus rund ein Drittel der Außenanlage naturnah gestaltet und die Schulgemeinschaft von Beginn an beteiligt.

Angesichts des wachsenden Schulsystems wollen wir zukünftig die vielfältigen Anstrengungen der wachsenden Schulen in den Feldern Pädagogik/Schulprogramm, Personal und Schulbau besser zentral koordinieren und – unter Berücksichtigung der schulischen Selbstverantwortung – unterstützen.

Gut ausgebildete, engagierte Lehrkräfte

Gut ausgebildete und engagierte Lehrkräfte sind das Fundament für einen qualitativ hochwertigen Unterricht an Hamburgs Schulen. Im Rahmen der vielen Qualitätsverbesserungen und der wachsenden Schülerzahlen wird die Anzahl der Lehrkräfte weiterhin entsprechend der Schüler*innenzahlentwicklung gesteigert. Für alle Schulen wird eine stetige und gute Versorgung mit Lehrkräften sichergestellt

Hamburg ist vom Lehrer*innenmangel bisher weniger betroffen als andere Bundesländer. Um den hohen Bedarf an neuen Lehrkräften zu decken, wird die Zahl der Ausbildungsplätze für die Lehrerbildung um über 40 Prozent erhöht. Diesen Weg wollen wir weitergehen und auch für mehr Seiteneinsteiger*innen in den so genannten Mangelfächern einen Weg zum Vorbereitungsdienst ermöglichen oder sie berufsbegleitend analog zu den Rahmenbedingungen des Vorbereitungsdienstes qualifizieren

Teamarbeit ist die Basis für guten Unterricht und erfolgreiches Lernen. Alle behördlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Unterrichts zielen daher auch auf die Stärkung der Teamarbeit ab.

Darüber hinaus wird die Zahl der Studienplätze für das Lehramt mit dem Ziel erhöht, die Lehrer*innenbildung zu reformieren, mehr Gymnasiallehrkräfte an den Stadtteilschulen einzusetzen und die Grundschullehrkräfte besser auszubilden, so dass sie insbesondere in den Schulfächern Deutsch und Mathematik besser auf die besonderen Anforderungen von Grundschüler*innen vorbereitet sind. Hamburg bietet den in Hamburg studierbaren Religionsunterricht für alle (RUFA 2.0) an und stärkt die Ausbildung für das Fach Theater. Durch diese umfassende Reform der Lehrer*innenbildung wird sich die Qualität des Unterrichts in Hamburg nachhaltig verbessern.

Zusätzlich werden die Arbeitsbedingungen für Grundschullehrkräfte verbessert. So soll die Besoldung aller derzeit mit A12 besoldeten Lehrkräfte in drei Stufen beginnend mit dem 01.08.2021 bis zum 01.08.2023 auf A13 angehoben und damit den anderen Lehrkräften gleichgestellt werden. Parallel sollen Funktions- und Beförderungsstellen um eine halbe Besoldungsstufe angehoben werden

Partizipation und Diversity-Training sollen schon Gegenstand der zweiten Phase der Lehrer*innenausbildung sein.

Am Lehrer*innenarbeitszeitmodell halten wir fest.

Hamburgs erfolgreiches Schulsystem wird bewahrt – der Schulstrukturfrieden besteht weiter

Der Schulstrukturfrieden gilt auch für diese Legislaturperiode. Hamburgs erfolgreiches Schulsystem mit der vierjährigen Grundschule, dem achtjährigen Gymnasium und der Stadtteilschule, die alle Abschlüsse anbietet und in neun Jahren zum Abitur führt, wird beibehalten. Zur Unterstützung und Verbesserung des Schulsystems wird eine Reihe von Reformen ungesetzt.

Dazu zählen u. a.:

  • An den Gymnasien sollen die Schüler*innen der Klassenstufen 5 – 10 besser gefördert und unterstützt werden. Deshalb wird die Personalversorgung in den Klassenstufen 5 – 10 durch Absenkung der Basisfrequenzen um eine*n Schüler*in verbessert. Auf der Basis der bestehenden Schüler*innenzahlen werden dafür rund 90 – 100 zusätzliche Lehrer*innenstellen bereitgestellt.
  • Alle weiterführenden Schulen und große Grundschulen mit mehr als 500 Schüler*innen sowie alle Schulen, die im Rahmen des Schulentwicklungsplans um mindestens einen Zug wachsen, sollen durch zusätzliches Verwaltungspersonal für schulische Verwaltungsleitungen gestärkt werden. Die Personalmittel aller Schulen werden entsprechend um rund 5,5 Millionen Euro erhöht. Insgesamt stehen den Schulen durch diese Maßnahme zusätzliche 110 Stellen zur Verfügung.
  • Zur Reduzierung des Unterrichtsausfalls soll an jeder Schule ein Vertretungsmanagement etabliert werden. Die Zahl der Vertretungsstunden durch Arbeitsauftrag soll schrittweise reduziert und mittelfristig halbiert werden.
  • Äußere und innere Differenzierung sind in den Kernfächern der Klassenstufen 8 – 10 an den Stadtteilschulen gleichwertige Organisationsformen des Unterrichts. Über die Organisationsform des Unterrichts entscheidet künftig die Schulkonferenz auf der Grundlage zuvor getroffener Entscheidungen von Lehrer*innenkonferenz, Elternrat und Schüler*innenrat.
  • Die Bildungspläne in den Unterrichtsfächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Spanisch, Französisch, Biologie, Chemie, Physik, Natur und Technik, Sachunterricht, Geschichte und Politik/Gesellschaft/Wirtschaft sollen Schritt für Schritt so überarbeitet werden, dass die Kompetenzorientierung in diesen zentralen Unterrichtsfächern durch Kerncurricula konkretisiert und ergänzt wird, um ein gemeinsames Grundwissen zu erreichen.
  • Die Qualität des Hamburger Abiturs soll weiter verbessert werden. Deshalb soll die Zahl der einzubringenden Oberstufenkurse nach dem Vorbild vieler anderer Bundesländer auf 40 erhöht werden. Die Belegauflagen sollen an die neue Rahmenbedingung entsprechend angepasst werden.
  • Um leistungsgerechtere Prüfungsnoten zu erreichen, soll das Prüfungsgespräch in der Präsentationsprüfung zeitlich und in Bezug auf die Bewertungsanteile gegenüber der reinen Präsentation gestärkt werden.
  • Das Angebot Fördern statt Wiederholen wird mit dem Ziel ausgebaut, Klassenwiederholungen und Schulformwechsel zu vermeiden. Darüber hinaus sollen in

den Klassenstufen 7 – 10 Klassenwiederholungen künftig auf Antrag der Sorgeberechtigten möglich sein, wenn ein*e Schüler*in trotz intensiver, mindestens einjähriger Teilnahme an der Lernförderung so mangelhafte Leistungen im Zeugnis hat, dass nach den früheren Richtlinien keine Versetzung erfolgt wäre.

  • Der Schulstrukturfrieden stellt sicher, dass alle Hamburger Schulen – insbesondere die Stadtteilschulen – in den kommenden Jahren Ruhe zur Entwicklung haben. Wir erwarten, dass die Schulen diese Zeit für die innere Schulentwicklung nutzen.

Es geht ums Lernen: Förderung für alle Schüler*innen

Ziel der Schulbildung ist es, Schüler*innen zu mündigen, freien Menschen zu erziehen. Bildung ist für die Koalitionspartner ein persönliches Recht auf gleichzeitig individuelle und gesellschaftliche Entfaltung! Gleichwohl sind die Bildungsherausforderungen in der modernen Wissensgesellschaft für alle hoch, die Bildungssysteme jedoch noch nicht hinreichend flexibel, um allen Kindern gerecht zu werden. Lernende sollen Bildungsangebote bekommen, die ihnen gerecht werden. Deshalb verständigen sich die Koalitionspartner darauf, die Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik als Schlüssel zur besseren Bildung in allen anderen Schulfächern und Bildungsbereichen zu fördern und gehen damit einen weiteren Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit.

Die Bildungspläne in Deutsch und Mathematik werden überarbeitet, um genauer und konkreter zu beschreiben, was Kinder und Jugendliche lernen und welche Methoden dabei angewendet werden. Es sollen in jedem Bildungsgang und in jeder Klassenstufe klar definierte Bildungsstandards erreicht werden. Die Rechtschreibkompetenzen werden weiter energisch verbessert.

Auch die Bildungspläne der Vorschule werden überarbeitet und konkretisiert. Ziel ist es, dass Kinder bereits in der Vorschule gezielt beim Spracherwerb, beim Zuhören und beim Verstehen von Texten sowie im mathematischen Vorstellungsvermögen geschult werden. Darüber hinaus werden für alle Lehrkräfte Schulungen, Unterrichtsbeispiele und neue, epochale Unterrichtsmodelle angeboten und so der Unterricht insbesondere in den Bereichen Lesen, Rechtschreibung, Mathematik und Naturwissenschaften weiterentwickelt.

Nachdem die Zahl der Unterrichtsstunden in Deutsch und Mathematik in der Unter- und Mittelstufe der Stadtteilschulen bereits deutlich erhöht wurde, wird auch die Zahl der Unterrichtsstunden in Mathematik in der Oberstufe der Stadtteilschule erhöht, um die Schüler*innen auf die Abschlussprüfungen vorzubereiten. Die Anstrengungen der letzten Jahre, die Qualität des Mathematikunterrichtes auszubauen, werden weiter fortgeführt.

Gemeinschaft und soziales Miteinander lernen

Die Einigung mit der Initiative Guter Ganztag, für die ein Sonderfonds mit einem Volumen von zusätzlich 25 Millionen Euro eingerichtet wurde, wird umgesetzt. Hieraus kann z. B. die räumliche Situation im Ganztag verbessert werden. Der Sonderfonds Guter Ganztag wird in Höhe von 1,5 Millionen €/Jahr fortgeführt.

Die Nachmittagsangebote werden mit dem Ziel weiterentwickelt, die schulische Bildung der Kinder und Jugendlichen auch im Rahmen des Nachmittags zu verbessern.

Darüber hinaus werden die Bildungspläne für Sachkunde an Grundschulen sowie für die Gesellschafts- und Geisteswissenschaften an den weiterführenden Schulen überarbeitet. Dabei wird darauf geachtet, dass es im Unterricht nicht nur um die Vermittlung von Fachwissen und fachlichen Kompetenzen geht. Toleranz und Respekt vor anderen Kulturen, Weltanschauungen und Glaubensrichtungen ist auch elementarer Bestandteil des Religionsunterrichts für alle, der gemeinsam mit den Kirchen und anderen Glaubensgemeinschaften weiterentwickelt und umfassend eingeführt wird.

Demokratische Mitbestimmung stärken

Schule soll dazu beitragen, junge Menschen zu mündigen Bürger*innen zu erziehen. Hierzu braucht es Demokratiebildung. Um diese früh zu erfahren, ist Mitbestimmung der Schüler*innen an wesentlichen Aspekten des Schulalltags erforderlich: Sie sollen über Veränderungen an der Schule nicht nur durch Abstimmungen teilhaben, sondern mitgestalten, was ihren Alltag ausmachen wird – vom Schulprogramm bis zur Bewertung der eigenen Schule. Um diese Partizipation zu evaluieren, werden die Schüler*innenräte jeder Schule zukünftig einen Bericht über ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten an ihrer Schule und ihre Jahrestätigkeiten als Schüler*innenrat erstellen und der Schulleitung, dem Projekt SSM (Schüler*innen, Schule, Mitbestimmung) und der Schulgemeinschaft vorlegen. Die jeweils zuständige Lehrkraft unterstützt sie dabei.

Die Koalitionspartner verständigen sich darauf, eine Verankerung von einem eigenständigen, intern rechenschaftspflichtigen, von der Schule direkt bereitgestellten Budget der Schüler*innenräte im Schulgesetz zu prüfen.

Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit eine starke Vernetzung zwischen den Schüler*innenräten der einzelnen Schulen gestärkt und verbessert werden kann.

Im Rahmen der Überarbeitung der Bildungspläne sollen die gendersensible Bildung in Hamburgs Schulen sowie sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Querschnittsthemen verankert werden. Zudem wollen wir das erfolgreiche Bildungs- und Aufklärungsprojekt Soorum weiter unterstützen und, falls wegen erfreulich hoher Nachfrage seitens der Schulen nötig, ausbauen.

Rückenwind geben und Leistung fördern

Die Schulen werden so verbessert, dass sie allen Schüler*innen Freude am Lernen und Freude an der Leistung vermitteln. Dazu gehört, dass die zusätzliche Zeit im Ganztag künftig stärker für zusätzliche Lernangebote und Hilfe bei den Schulaufgaben genutzt werden soll. Hausaufgaben sollen künftig zu Schulaufgaben werden und im Rahmen der Ganztagsangebote nachmittags in der Schule unter pädagogisch qualifizierter Anleitung erarbeitet werden.

Es wird sichergestellt, dass alle Hamburger Schulabschlüsse auf dem gleichen Niveau liegen wie die Schulabschlüsse in den anderen Ländern. Hamburg wird sich deshalb auf Bundesebene für bundesweite Standards und vergleichbare sowie gleiche Aufgaben in allen Abschlussprüfungen einsetzen und in den Hamburger Prüfungen solche Bundesaufgaben fest verankern.

An jeder weiterführenden Schule ist die Begabungsförderung als Konzept verankert und ein entsprechendes Angebot im Unterricht und außerhalb des Unterrichts organisiert. Dieses Konzept an den weiterführenden Schulen wird ausgebaut und erstmals auch an allen Grundschulen eingeführt.

Profilbildung von Schulen

Die Koalitionspartner begrüßen die Profilbildung der Schulen. Zu diesem Zweck können die Schulen die Möglichkeit nutzen, die Stundentafeln und das Schulprogramm anzupassen – sofern sie darlegen können, wie Kompetenzen und Inhalte der Bildungspläne erreicht werden sollen.

Die Koalitionspartner vereinbaren, im Bildungsplan den Hinweis zu geben, dass Fächer innerhalb eines Schuljahres auch im Epochenunterricht und/oder projektorientiert erteilt werden können. Der Schulversuch „Alleskönner“ wird verstetigt.

Die vier bestehenden Grundschulen, die bis zur 6. Klasse führen, bleiben erhalten, wenn es die Schulgemeinschaft will.

Inklusion

Um Schüler*innen mit Förderbedarf besser zu unterstützen, wird allen Grundschulen mindestens eine volle Stelle für eine schulische Assistenz zugewiesen. Die Zahl der zusätzlichen Lehrkräfte für die Förderung förderbedürftiger Kinder wird Schritt für Schritt um wenigstens 200 Stellen erhöht. Um mehr Steuerungswissen über die Inklusion zu erlangen, werden wir die Studien und Untersuchungen fortsetzen und auf dieser Basis versuchen, die Steuerung, die Entbürokratisierung und die Mittelzuweisung voranzubringen sowie ggf. das Verfahren der Schulbegleitungen neu zu justieren.

Um Schüler*innen mit isolierten Lernschwierigkeiten hinsichtlich Schreiben oder Rechnen (Legasthenie/Dyskalkulie), die nicht aufgrund sonderpädagogischen Förderbedarfs oder aufgrund ihrer nicht deutschen Erstsprache bestehen, einen möglichen Schulerfolg nicht zu verweigern, wird geprüft, ihnen nach dem Vorbild anderer Bundesländer und unter Einhaltung der Bestimmungen der Kultusministerkonferenz auch über die Grundschule hinaus einen Nachteilsausgleich und soweit wie möglich einen Notenschutz zu gewähren. Die Koalitionspartner verständigen sich auf eine entsprechende Änderung im Schulgesetz.

Starke Schulen in schwierigen Lagen

Ein zentrales Ziel beider Regierungsparteien hinsichtlich Bildungspolitik ist und bleibt die Abkopplung des Bildungs- und Schulerfolgs von der sozialen Herkunft und somit die Steigerung der Leistungsfähigkeit unseres Schulsystems insgesamt. Schulen mit besonderen Problemlagen werden wir in der kommenden Legislaturperiode in den Fokus nehmen.

Zu diesem Zweck wollen wir das Programm „D 23+“ evaluieren und eine weiterentwickelte Form des Programms über das Schuljahr 2021 hinaus fortführen. Darüber hinaus kommen die Koalitionspartner überein, das Bundesprogramm „Schule macht stark“ zur Stärkung von Schulen in schwieriger Lage bestmöglich für Hamburg nutzen.

Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen bekommen jetzt deutlich mehr Lehrkräfte, um mehr Förderstunden, kleinere Klassen und eine nachhaltige Schulqualitätsentwicklung zu organisieren. Dieses Unterstützungsprogramm wird in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung weiter ausgebaut, indem die Arbeit an den Schulen wissenschaftlich untersucht wird und zusammen mit der Schulgemeinschaft Verbesserungsvorschläge entwickeln werden.

Dies gilt insbesondere für Schulen mit Sozialindex 1 und 2 (KESS Faktor) sowie für Schulen, die im Rahmen ihrer KERMIT-Ergebnisse und anderer Leistungserhebungen Verbesserungsbedarf aufweisen.

Wir werden zehn weitere Schulen in das „D23+“-Programm aufnehmen und dazu die Mittel entsprechend erhöhen. Die zusätzlichen Mittel sollen diese Schulen gezielt und passgenau bei der Unterrichts- und Schulentwicklung unterstützen.

Die Koalitionspartner kommen überein, in diesem Rahmen u. a. folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Verbesserung v. a. der interkulturellen Familien- bzw. Elternarbeit. Ein Ausbau von Eltern- Kind-Zentren nach Vorbild „Tor zur Welt“ und Campus Steilshoop wird an weiteren Standorten geprüft;
  • wo möglich und gewünscht, werden wir Kooperationen zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen fördern;
  • ein Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramm speziell für Pädagog*innen an Schulen in schwieriger Lage wird aufgesetzt;
  • die Klassengröße an Stadtteilschulen, die am „D23+“-Programm teilnehmen, soll in den Klassen 7 – 10 im Regelfall 25 Schüler*innen nicht überschreiten;
  • im Rahmen eines Bildungsmonitorings werden Regionaldaten und Bevölkerungsstruktur in Zusammenhang mit Maßnahmen erforscht.

Mit Beschluss der Schulkonferenz und Zustimmung der für Bildung zuständigen Behörde kann im Ausnahmefall eine Schule die Aktualisierung ihres KESS-Faktors beantragen.

Die Vereinbarung mit den Caterern zum Schulessen wird umgesetzt. Das Schulessen in Grundschulen in sozialen Brennpunkten soll zunächst für 10 Schulen kostenlos angeboten werden.

Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

In Anlehnung an den Masterplan BNE vereinbaren die Koalitionspartner, die Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Lernorten zu verstärken und zu unterstützen. Die Koalitionspartner werden den „Masterplan Hamburg Bildung für nachhaltige Entwicklung 2030“ mit hoher Priorität umsetzen und die darin vereinbarten Ziele in allen Bildungsinstitutionen (Kita, Schule, Volkshochschule und Hochschule) sowie im außerschulischen Bereich und in den Bezirken verankern. Dabei ist uns die Evaluation und Weiterentwicklung des Masterplans im Zusammenhang mit der geplanten Koordinierungsstelle in der für Umwelt, Klimaschutz und Energie zuständigen Behörde ein besonders wichtiges Anliegen. Die vier Freiluftschulen werden weiterhin unterstützt; das Zentrum für Schulbiologie und Umwelterziehung wird saniert und die UNESCO-Projektschulen werden weiterhin ermöglicht.

Gemeinsamer Religionsunterricht für alle

Der gemeinsame Religionsunterricht für alle, an dem alle Kinder, gleich welcher Konfession sie angehören, teilnehmen können, wird in Zukunft in gleichberechtigter Verantwortung aller beteiligten Religionsgemeinschaften erteilt. Kinder und Jugendliche sollen im Religionsunterricht nicht nach Glaubensrichtungen getrennt werden. Der Religionsunterricht wird so gestaltet, dass Kinder und Jugendliche aller Glaubensrichtungen und auch solche, die dezidiert keiner Religion angehören, ansprechende und alle berücksichtigende identitätsstiftende Bildungsangebote bekommen und miteinander ins Gespräch kommen.

Brücken bauen von der Schule in Beruf und Studium

Alle Schüler*innen werden sorgfältig auf den Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf vorbereitet. Dafür ist das neue Schulfach Berufs- und Studienorientierung in der Mittelstufe und in der Oberstufe fest in den Stundenplan aller Stadtteilschulen und Gymnasien eingefügt. Mit neuen Bildungsplänen wird sichergestellt, dass alle Jugendlichen bereits

während der Schulzeit ausführlich ihre persönlichen Interessen und Stärken kennenlernen, einen Überblick über ihre beruflichen Möglichkeiten gewinnen, Berufspraktika absolvieren, Bewerbungen einüben und eine gute Entscheidung über ihren weiteren Weg treffen.

In zahlreichen Stadtteilschulen werden im letzten Schuljahr Praxisklassen für die Schüler*innen angeboten, die sich gezielt auf eine Berufsausbildung vorbereiten wollen. Mit zusätzlichen Fachkräften und besonderen Bildungsangeboten werden diese Jugendlichen aktiv bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützt. Ziel ist, ihre Übergangsquote in eine Berufsausbildung zu verdoppeln.

Die Berufsschulen werden zu den modernsten Berufsschulen in Deutschland umgebaut. Dazu werden rund 700 Millionen Euro in die Sanierung, den Umbau und den Neubau der staatlichen Berufsschulen investiert. Rund 15 Millionen Euro werden in den nächsten Jahren für modernes, sicheres WLAN und digitale Tafeln und Fernseher in allen Unterrichtsräumen sowie Laptops und Tablets für den Unterricht investiert.

Die Koalitionspartner wollen sich noch stärker dafür einsetzen, dass bestehende Ungleichheiten zwischen Berufsausbildung und Studium ausgeglichen werden. Bis heute ist die berufliche Aus- und Weiterbildung gegenüber dem Studium schlechter gestellt. Dies ist auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels nicht nachvollziehbar. Deshalb soll frühzeitig damit begonnen werden, Schüler*innen an Berufsausbildungen heranzuführen und eine engere Verzahnung zwischen den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen erreicht werden. Hamburg hat sich daher bereit erklärt, einen Teil der Kosten zu übernehmen, und auch die Bundesregierung hat angekündigt, die Meisterprüfung öffentlich zu finanzieren. Die Koalitionspartner werden mit Nachdruck darauf hinarbeiten, dass die Bundesregierung diese Maßnahme zeitnah umsetzt.

Die Ausbildung von Pflegekräften in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege wird künftig so gestaltet, dass alle Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung bekommen, keine Schulgelder mehr bezahlen müssen und gemeinsam Kernelemente der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege lernen. Auch sollen diese Ausbildungen durch die Einführung von überbetrieblichem Unterricht neuen Aufschwung erhalten.

Die Aus- und Weiterbildung für die Berufe sozialpädagogische Assistenz sowie Erzieher*in wird so modernisiert, dass alle Erzieher*innen während ihrer Ausbildung entweder Meister- BAföG oder so hohe Praktikumsvergütungen bekommen, dass sie auf einem vergleichbaren Niveau wie Studierende auskömmlich leben können. Mit zusätzlichen Fördermaßnahmen werden Schulabgänger*innen mit einem erweiterten Hauptschulabschluss bei der Berufsausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz unterstützt.

Zum 1. Januar 2020 ist die neue „Berufliche Hochschule Hamburg“ gegründet worden. Sie wird zum Wintersemester 2021/22 den Lehrbetrieb aufnehmen. Langfristig werden bis zu

1.000 junge Menschen in einem integrierten Bildungsgang gleichzeitig und in nur vier Jahren

eine hervorragende Berufsausbildung und ein komplettes Bachelorstudium abschließen können.

Der Bildungsgang „Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual)“ mit einer Mischung aus Unterricht in den klassischen Schulfächern, Berufsvorbereitungskursen und Praktika in Hamburger Betrieben wird mit zusätzlichen Angeboten zur Sprachförderung und zur beruflichen Integration noch einmal verbessert, um die Übergangsquote weiter zu steigern. Es soll auch daraufhin überprüft werden, ob für schwer beschulbare Schüler*innen eine Verlängerung der Projektteilnahme ermöglicht werden kann. Die Notwendigkeit von Sprachförderung im berufsbildenden Bereich ist durch die Berufsschule festzustellen und danach obligatorisch und integrativ im Rahmen der Schulzeit durchzuführen.

Neben AV Dual, das Jugendliche ohne Anschluss auf eine Ausbildung vorbereitet, bieten die Produktionsschulen schon ab der 9. Klasse denjenigen mit schulverweigerndem Verhalten die Möglichkeit, über einen gewissen Zeitraum hinweg ausschließlich praktische Tätigkeiten auszuüben und so den Zugang zu eigenen Interessen und Möglichkeiten zu erhalten. Die Koalitionspartner sind sich einig, dieses Angebot zu unterstützen und bürokratische Hürden, die im Zusammenhang mit der Platzvergabe bestehen, auszuräumen.

Die EU verdoppelt die Mittel für Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung und strebt eine Verdreifachung der Teilnehmer*innenzahlen an. Die Mittel für die Förderung und Organisation der Auslandsaufenthalte nach Ablauf der aktuellen ESF-Förderung ab 2021 sollen daher entsprechend aufgestockt werden.

Wir betrachten die Anerkennung ausländischer Abschlüsse auch weiterhin als wichtigen Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Das Landesanerkennungsgesetz und sein Rechtsanspruch auf Beratung bleiben bestehen. Die zuständigen Stellen werden bedarfsgerecht ausgestattet, um Anträge zügig bearbeiten zu können. Die Anerkennungsberatung bleibt unabhängig von staatlichen Stellen ein Teil des Hamburg Welcome Centers. Notwendige Qualifizierungsmaßnahmen werden wir dem Bedarf entsprechend gemeinsam mit Bildungsträgern und den zuständigen Kammern weiterentwickeln. Dabei tragen wir dafür Sorge, dass Kurs- und Prüfungstermine in ausreichender Zahl verankert werden. Wenn nötig, legen wir die Zuständigkeit für die Organisation und Durchführung dieser Angebote rechtlich fest.

Lebensbegleitendes Lernen

In Anlehnung an die nationale Weiterbildungsstrategie wird eine Hamburger Weiterbildungsstrategie erstellt. Die Weiterqualifizierungsanforderungen der Digitalisierung werden im Fachkräftenetzwerk in einem eigenen Arbeitsschwerpunkt bearbeitet, u. a. zur Entwicklung modularer Angebote. Für kleine und mittlere Unternehmen wird ein „Innovations- und Transfercenter Arbeit 4.0“ als Beratungsstelle eingerichtet.

Die Angebote der Erwachsenenbildung werden an einem Ort gebündelt; damit wird eine zentrale Anlaufstelle geschaffen.

Über den Bundesrat soll erreicht werden, dass die Förderung und finanzielle Unterstützung der Menschen, die Qualifizierungen nachholen möchten, künftig auch länger als bis zum 25. Lebensjahr möglich ist. In diesem Zusammenhang wird dann die jetzige Zuständigkeitsgrenze der Jugendberufsagentur bis zum 25. Lebensjahr ebenfalls angehoben. Auch für Geflüchtete ab dem Alter von 25 würde damit die Möglichkeit geschaffen, schulische Maßnahmen im Bereich Ausbildungsvorbereitung annehmen zu können. Ferner setzt sich Hamburg auf Bundesebene dafür ein, Umschulungen mit einer drei- bzw. dreieinhalbjährigen Lernzeit zu ermöglichen, zu finanzieren und das Arbeitslosengeld während einer Umschulung zu erhöhen.

Mit einem Entwicklungsprojekt Volkshochschule 2025 werden die Weichen für die Zukunft der Volkshochschule gestellt, insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierung. Die Volkshochschule wird im Haus der digitalen Welt die digitale Grundbildung sicherstellen und den Zugang zu Digitalisierung mit Bildungsangeboten begleiten. Genau wie die Zentralbibliothek wird die Volkshochschule dadurch sichtbarer und moderner.

Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass der Grundbildung elementare Bedeutung zukommt. Lesen, Schreiben, Rechnen, finanzielle und digitale Kompetenzen sind die Grundlage für ein erfolgreiches Berufsleben.

Plattdeutsch

Am 26. September 2020 richtet Hamburg den Europäischen Sprachentag aus. In diesem Rahmen wird die Freie und Hansestadt Hamburg bekannt geben, wie sie das Erlernen der plattdeutschen Sprache in Zukunft intensiver fördern wird.

DEMOKRATIE

Demokratie ist weder selbstverständlich noch unveränderlich. Sie muss immer wieder neu erklärt und erstritten werden, um die Menschen zu überzeugen und sie als Wähler*innen zu gewinnen. Sie braucht Bürger*innen, die sich einmischen, egal ob sie hier geboren oder eingewandert sind – die für ihre Werte, für ihre Rechte und die der Anderen einstehen. In einer Demokratie ist es wichtig, dass alle die Möglichkeiten haben, mitzumachen und angemessen repräsentiert zu werden.

Demokratie braucht Institutionen, die für Beteiligung offen sind. Sie braucht fundierte Fakten, eine gute Debattenkultur, ein starkes Parlament, eine unabhängige Justiz, freie und unabhängige Medien und gegenseitigen Respekt. Sie braucht eine gute Bildung für alle und mündige Bürger*innen sowie lebendige Organisationen, die sich vielfältig einbringen, von Parteien über Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften bis hin zu NGO, Stiftungen, Vereinen und Initiativen.

Die Koalitionspartner setzen auf einen starken liberalen demokratischen Rechtsstaat, der unsere Freiheit sichert. Das mag selbstverständlich klingen, doch viele Entwicklungen in Europa und weltweit zeigen, dass die Demokratie aktiv gelebt und gepflegt werden muss. Deshalb werden wir in der kommenden Legislatur unsere Demokratie durch verschiedene Projekte stärken.

Parité-Gesetz – Die Hälfte der Macht den Frauen

In Hamburg sind Frauen im Vergleich zu Männern, gemessen an ihrem Anteil an der wahlberechtigten Bevölkerung in Höhe von 52,6 Prozent, im Parlament dauerhaft unterrepräsentiert: Noch nie waren Frauen zu gleichen Teilen Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft. Daran hat auch das Hamburger Wahlrecht, das den Wähler*innen über Kumulieren und Panaschieren der zehn abzugebenden Stimmen viele Wahloptionen liefert, nichts geändert. Werden Frauen aufgrund parteiinterner Strukturen nicht nominiert, so können sie mangels Kandidatur auch nicht gewählt werden.

Die Koalitionspartner setzen sich das Ziel durch Gesetzesänderungen das Wahlrecht zur Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen zu ändern, um jeden zweiten Platz der Wahlkreis-, Landes- und Bezirkslisten mit einer Frau zu besetzen. Kandidieren Personen mit dem Geschlechtseintrag divers oder Personen ohne geschlechtliche Zuordnung auf einem Platz, wird die Alternierung für diesen Platz unterbrochen.

Mitbestimmung weiter stärken

Die stärkere Beteiligung junger Menschen an den gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen ist unser erklärtes Ziel. Entscheidungen, die heute getroffen werden und oft irreversibel sind, betreffen nicht selten die junge Generation direkt, mit ihren Auswirkungen müssen junge Menschen lange Zeit leben. Deshalb hat Hamburg als eines von vier Bundesländern ein Wahlrecht für junge Menschen ab 16 Jahren eingeführt hat.

Kinder- und jugendgerechte Beteiligung muss frühzeitiger beginnen. Bereits Kinder müssen an sie betreffenden politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen teilhaben können. Mit zunehmendem Alter und wachsender persönlicher Reife muss der Grad der Beteiligung steigen, um junge Menschen so kontinuierlich in die demokratischen Prozesse zu integrieren und damit auch die Demokratie selbst zu stärken. Dazu gehören auch Wahlen ab einem Alter, in dem sich junge Menschen dafür interessieren und aktiv werden wollen. Vor diesem Hintergrund wollen die Koalitionspartner den vereinbarten Prozess der Auswertung der aktuellen Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre mit dem Ziel einleiten, zu klären, welche Ableitungen – wie etwa ein Jugendmitwirkungsgesetz – für die politische Teilhabe junger Menschen sich daraus ergeben. Eine Vielzahl von Volksinitiativen hat in der vergangenen Legislatur auf ihre Ansinnen aufmerksam gemacht und ist in die politische Auseinandersetzung gegangen. Vielfach sind gute Kompromisse daraus hervorgegangen, die Hamburg ein Stück besser gemacht haben.

Wir haben die Demokratie in Hamburg in den vergangenen Jahren nicht nur im Stil, sondern mit der Einführung eines Referendums auch durch eine neue Möglichkeit der Mitbestimmung weiter gestärkt. Wir haben dafür das Referendum in der Verfassung verankert und werden den angestoßenen Prozess, die Volkspetition mit der Möglichkeit einer Online-Petition auszustatten und mit einem digitalen Diskussionsform zu verbinden, fortsetzen, um die demokratische Kultur in der Stadt weiter zu stärken. Diese Option wollen wir nach der Landesebene auch auf Bezirksebene umsetzen. Die Koalitionspartner werden allen Versuchen, die Einheitsgemeinde und Stadtstaatlichkeit Hamburgs infrage zu stellen, entschieden entgegentreten. Anliegen in bezirklichen Bürgerentscheiden, die mehrere Bezirke oder die Landesebene betreffen, können wie Beschlüsse der Bezirksversammlung nur einen empfehlenden Charakter haben. Sollen sie verbindlich werden, bleibt nur der Weg über eine Volksinitiative auf Landesebene, damit alle Hamburger*innen die Chance haben, mitabzustimmen.

Für ein modernes Verständnis von Bürgerbeteiligung an den Entscheidungen der Exekutive

Hamburg hat 2012 mit einem Transparenzgesetz bundesweit Maßstäbe gesetzt. Damit konnte

– zusammen mit den direktdemokratischen Instrumenten der Bezirks- und Landesebene – die Beteiligung und Kontrolle der Bürger*innen an Angelegenheiten der Exekutive deutlich ausgebaut und ein wirksamer Beitrag zur demokratischen Meinungsbildung und gegen Politikverdrossenheit geleistet werden. Durch unsere Gesetzesreform von 2019 haben wir aktuell das bürger*innenfreundlichste Transparenzgesetz bundesweit. Diesen Status wollen wir halten.

Nachdem sich das Rechtsinstrument des Transparenzgesetzes anerkanntermaßen bewährt hat und in der letzten Legislaturperiode bereits fortentwickelt wurde, wollen die Koalitionspartner dieses mit einer Verfassungsgarantie absichern und damit auch auf eine höhere Ebene heben. Mit einem Verfassungsauftrag an die Verwaltung für Bürger*innennähe und Transparenz wird dem heutigen, modernen Ansatz eines beteiligungsorientierten Verwaltungsverständnisses Rechnung getragen.

Um weiter Vorreiter im Bereich der Transparenz politischen Handelns zu sein, wollen die Koalitionspartner die transparente Kommunikation in der Frühphase von Gesetzesvorhaben des Senats erhöhen. Auf den Internetseiten der Fachbehörden sollen Referent*innenentwürfe, die in eine Verbändeanhörung gehen, eingestellt werden. Auch die eingehenden Stellungnahmen sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Damit wird der Gedanke des legislativen Fußabdrucks in sachgerechter Weise aufgegriffen.

Demgegenüber stammen die Deputationen als Beteiligungsinstrument aus einer Zeit, in der es die anderen modernen Kontrollinstrumente noch nicht gab. Die Sitzungen der Deputation sind vertraulich und damit nicht transparent. Der Stichentscheid der verantwortlichen Behördenleitung sorgt dafür, dass Entscheidungen gegen den Willen des Senats nur in den seltensten Fällen erfolgen und bekannt werden. Die verfassungsrechtliche Vorgabe der Mitwirkung des Volkes ist regelhaft beschränkt auf die Mitwirkung von Parteimitgliedern, da die Deputierten nach dem Verhältnis der Stimmenanteile an den Bürgerschaftswahlen von den

jeweiligen Fraktionen berufen werden. Vor diesem Hintergrund wollen die Koalitionspartner den Artikel 56 Hamburgische Verfassung hin zu einem Verfassungsauftrag für eine bürger*innennahe und transparente Verwaltung weiterentwickeln, indem wir die heute etwas aus der Zeit gefallenen Deputationen abschaffen und Hamburg mit einer wirksamen Verfassungsgarantie für das Transparenzgesetz in diesem Bereich bundesweit an die Spitze setzen.

Stärkung der Hamburgischen Bürgerschaft

Die Koalitionsparteien vereinbaren, in einem Prozess gemeinsam mit den anderen Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft die Frage zu prüfen, wie die Vereinbarkeit von Familie, Mandat und Beruf mit dem Ziel einer Professionalisierung des Parlamentes bis hin zur denkbaren Option eines Vollzeitparlaments verbessert werden kann.

Um eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Mandat und Beruf für die Abgeordneten in dieser Legislatur zu gewährleisten, wollen wir Sitzungszeiten des Plenums und der Ausschüsse familienfreundlicher gestalten.

Mit der breiten Mehrheit unserer rot-grünen Koalition in der Bürgerschaft werden wir verantwortungsbewusst und fair umgehen. Dazu wollen wir parlamentarische Minderheitenrechte sichern und eine lebendige Parlamentskultur fördern, damit die Opposition ihre Kontrollfunktion wirkungsvoll ausüben kann. Wir werden deswegen für diese Wahlperiode die Quoren z. B. für die Einsetzung von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen absenken.

KUNST & KULTUR

Wir leben in Zeiten, in denen kulturelle Fragen nach der Offenheit und Vielfalt unserer Gesellschaft und nach dem Sinn unseres Zusammenlebens mit Macht auf die Agenda drängen

– auch weil ein bereits errungener Konsens der Freiheit, Weltoffenheit und Demokratie zunehmend unter Druck gesetzt wird. Die Koalitionspartner sehen sich im weltoffenen Hamburg daher ganz besonders in der Pflicht, auch die kulturelle Dimension unserer Stadtgesellschaft zu schützen und weiterzuentwickeln. Sie bieten Künstler*innen sowie Kreativen in der Stadt ein kulturelles Bündnis der Vielfalt und Freiheit an, das die Kunst und die Vielfalt künstlerischen Arbeitens grundsätzlich schützen soll.

Kunst und Kultur sind von den Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung des Coronavirus’ in besonderer Weise betroffen. Zugleich sind wir gesellschaftlich in diesen Zeiten mehr denn je auf kulturelle Reflexion angewiesen. Die Stadt hat frühzeitig und umfassend begonnen, Kunst und Kultur in der aktuellen Situation besonders zu unterstützen. Wir werden diese Anstrengungen fortsetzen. Dazu gehört neben den bereits entwickelten Instrumenten der Soforthilfe auch, dass wir Förderprogramme entwickeln, die die Produktion von Kunst und Kulturangeboten für unsere neue Normalität unterstützen. Damit helfen wir Künstler*innen und Kreativen und stärken das kulturelle Leben in unserer Stadt.

Hamburg bietet eine enorme Vielfalt kultureller Angebote. Diese spiegeln die vielfältigen Interessen seiner Bürger*innen wider: Die Bandbreite reicht vom klassischen Konzert in der Elbphilharmonie bis zum Gig der Newcomer-Band in einem kleinen Club, vom experimentellen Theaterstück bis zum abwechslungsreichen Museumsangebot, vom Arthouse-Kino bis zum Musical-Hit. Doch Kunst und Kultur sind mehr als Unterhaltung und Zeitvertreib. Sie bilden den Humus für unsere kreative Entwicklung, unsere freie Entfaltung und führen Menschen zusammen.

Durch eine verlässliche Förderung von Hamburgs Kunst- und Kulturszene investieren wir nachhaltig in Freiheit und Vielfalt, in Inklusion und Teilhabe. Das niedrigschwellige Angebot der Soziokultur, durch das sehr viele Hamburger*innen einen Zugang zur Kultur finden, spielt dabei eine wichtige Rolle.

Perspektiven der Kulturstadt

Die Eröffnung der Elbphilharmonie hat Hamburg als Kulturstadt national und international neu auf die Karte gesetzt. Diese Impulse sollen in den kommenden Jahren noch stärker in die vielfältige und attraktive kulturelle Landschaft der Stadt hineingetragen werden. Zu einer attraktiven Zukunftsstadt gehört eine vielfältige und lebendige Kunst- und Kulturlandschaft. Hamburg kann stolz sein auf seine Theater, seine Orchester, seine Museen, seine Freie Szene und seine Festivals und Initiativen, die einer großen Metropole würdig sind. Die erforderlichen Mittel, die dafür sorgen, dass in Hamburg in allen Sparten Kunst auf Weltniveau entstehen kann und Kultureinrichtungen allen Bürger*innen offen stehen, sollen bereitgestellt werden. In den kommenden Jahren wird ein Fokus auf die Förderung kultureller Produktion in der freien Szene, der bildenden Kunst, der Musik und der Literatur gelegt. Eine Kulturstadt braucht Räume und Ressourcen, zu denen Künstler*innen und Kreative zu angemessenen Bedingungen Zugang haben. In die kulturelle Infrastruktur wird nachhaltig investiert. Mit dem MVM werden die Kulturimmobilien schrittweise saniert und danach auch in diesem Zustand erhalten. Hierbei ist auch der Ausbau der Barrierefreiheit zentral, damit alle am kulturellen Angebot teilhaben können.

Viele Kulturorte werden aufgewertet und in ihrem Angebot erweitert. Das gilt für Museen genauso wie für die Kulturfabrik Kampnagel oder das Haus der Fotografie, in dem ein neuer Ausstellungsbereich für die Sammlung von F. C. Gundlach geschaffen wird. Die vom Bund finanzierte Entwicklung des Deutschen Hafenmuseums an den beiden Standorten 50er Schuppen und Grasbrook und der Viermastbark Peking wird Hamburgs Kulturlandschaft um ein bedeutendes Museum erweitern. Es wird ebenso vom Bund gefördert wie die Entwicklung eines auf Fragen der Migration orientierten Ausstellungs- und Begegnungshauses in der Ballinstadt auf der Veddel. Außerdem soll in der HafenCity gemeinsam mit John Neumeier und seiner Stiftung eine dauerhafte Präsentation seiner Sammlung ermöglicht werden, indem die Stadt die Investitionskosten abbildet. Wir wollen außerdem einen Verbleib der Sammlung Falckenberg in der Stadt ermöglichen.

Theater

Die Hamburger Theaterszene bietet mit ihren drei renommierten Staatsbühnen Deutsches Schauspielhaus, Thalia Theater und Hamburgische Staatsoper sowie mit Kampnagel, aber

auch mit großen und kleinen Privattheatern und einer lebendigen freien Szene mit ihren Produktionsstätten eines der facettenreichsten Angebote in Deutschland.

Die Theater der Stadt – ob staatlich oder privat – sind in Qualität, Vielfalt und Dichte einzigartig und können sich der weiteren Unterstützung sicher sein.

Kultur für alle

Hamburg wächst. Gerade in benachteiligten Stadtteilen leisten Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäuser und Geschichtswerkstätten Basisarbeit in der kulturellen Grundversorgung und stärken Austausch sowie Zusammenhalt im Quartier. Um ihre wertvolle Arbeit und Weiterentwicklung mit Blick auf die allgemeine Kostenentwicklung und die steigende Nutzung sicherzustellen sowie Neugründungen zu ermöglichen, wird die Koalition die Förderung – auch der Netzwerkarbeit – verstärken.

In der freien Kultur- und Kreativszene haben sich sukzessive verschiedene Initiativen und Gruppen Orte und Räume für eine vielseitige, kreative und offene Nutzung gesucht. Sie haben einen positiven Effekt auf die Lebensqualität in Hamburg und bieten eine wichtige Bereicherung für die künstlerische und soziale Vielfalt in den Stadtteilen. Solche soziokulturellen Räume mit guten Konzepten haben wir in der Vergangenheit entwickelt und wollen sie weiter fördern, damit sie nach Möglichkeit eine dauerhafte Perspektive haben.

Freiräume für Kultur und Soziales

Unser Ziel ist es, für die Entfaltung der Hamburger Kulturszene ausreichend Räume und Flächen anzubieten.

Das schon heute breite Kulturangebot vor Ort in den Stadtteilen ist Ausdruck der großen kulturellen Vielfalt in der Stadtgesellschaft und trägt zum Zusammenhalt in Hamburg bei. Daher werden wir ein Programm zur Sicherung kultureller und sozialer Freiräume in der Stadt auflegen, um unter gemeinsamer Federführung von Kultur- und Sozialbehörde und unter Beteiligung der Bezirke dafür zu sorgen, dass derzeit nicht genutzte städtische Flächen und Immobilien gegebenenfalls auch temporär für soziale oder kulturelle Projekte nutzbar gemacht werden können. Wir werden dazu einen Überblick über Leerstände kulturell und sozial nutzbarer Flächen in der Stadt schaffen: Städtische Immobilienbesitzer*innen sollen künftig einen absehbaren Leerstand von über einem Jahr melden und plausibel begründen. Mit geeigneten Instrumenten soll auch ein größerer Überblick über längerfristige Leerstände entsprechender Flächen in privatem Besitz geschaffen werden. Wir werden prüfen, ob ein Kulturkataster nach dem Vorbild des Clubkatasters auf dem Weg zu diesem Ziel ein geeignetes Instrument sein kann.

Kultur und Soziales sollen bei der Stadtentwicklung zu einem verbindlichen Teil der Planungen gemacht werden. In allen Stadtentwicklungs- und Neubauvorhaben sollen verbindliche Vereinbarungen über kulturelle und soziale Flächen herbeigeführt werden, an denen geprobt, gespielt und Neues ausprobiert werden kann. Die Kreativgesellschaft wird gerade mit Blick auf

ihre Immobilienkompetenz als Ansprechpartnerin für Künstler*innen und Kreative weiter gestärkt. Sie soll sich stärker als bisher systematisch um die Schaffung und Sicherung kultureller Freiräume in der Stadt kümmern. Sie soll künftig aktiv und strukturiert von Beginn an in Stadtplanungsvorhaben eingebunden werden. Um solche Vorhaben besser finanzieren zu können, wird ein Fonds „Kulturelle und soziale Freiräume“ eingerichtet werden. Dieser Raumnutzungsfonds soll die Zwischennutzung von Objekten aller städtischer Gesellschaften

– insbesondere der Sprinkenhof GmbH, der HHLA sowie der HafenCity Hamburg GmbH – ermöglichen und wird mit mindestens zwei Millionen Euro pro Jahr ausgestattet.

Außerdem werden wir Modellvorhaben entwickeln, wie in neuen, neu genutzten oder erweiterten Gebäuden systematisch auch Flächen für eine Kreativ- oder Sozialnutzung untergebracht und innerhalb des jeweiligen Projekts quersubventioniert werden können.

Öffentliche Bücherhallen und Haus der digitalen Welt

Die Öffentlichen Bücherhallen sind als publikumsstärkste Institution elementar für das Hamburger Kulturangebot. Sie haben sich als öffentlich zugänglicher Ort der Begegnung und Bildung profiliert. Bei der Umsetzung des zukunftsorientierten Entwicklungskonzepts werden die Koalitionspartner die öffentlichen Bücherhallen auf ihrem Weg zum modernsten Bibliothekssystem Deutschlands unterstützen. Erweiterte Öffnungszeiten – insbesondere sonntags – an geeigneten Standorten sollen eingeführt werden, um den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer noch besser entgegenzukommen.

Die Zentralbibliothek wollen wir zu einer der modernsten Bibliotheken Europas entwickeln und in ein neues „Haus der digitalen Welt“ integrieren. Digitalisierung ist eines der größten Bürger*innen- und Bildungsprojekte unserer Zeit. Wir werden den Bürger*innen einen besseren Zugang zur digitalen Welt eröffnen und sie zur Gestaltung der digitalen Entwicklung auch außerhalb von Ausbildung und Berufswelt einladen. Neben der Zentralbibliothek soll im Haus der digitalen Welt auch die Zentrale der Hamburger Volkshochschule entstehen, um mit einem umfassenden Weiterbildungsangebot u. a. die digitale Grundbildung aller Menschen in der Stadt sicherzustellen. Gemeinsam mit den Hochschulen werden in diesem Haus Räume und Veranstaltungsformate entstehen, die Forschung sichtbar und digitale Transformation erlebbar machen. In Kooperation mit dem Landesinstitut für Lehrerinnenbildung sollen Schüler*innen und Lehrkräfte sich dort auf die digitale Welt einstellen können. Die konkrete Planung und Umsetzung dieses interdisziplinären Projektes erfolgt unter Federführung der Kulturbehörde und des Senats und wird von einer gemeinsamen Lenkungsgruppe und Projektorganisation der beteiligten Behörden und Institutionen begleitet.

Kulturelle Bildung, Kinder- und Jugendkultur und Teilhabe

Wir wollen erreichen, dass Kinder und Jugendliche – auch als Publikum und Kunstschaffende von morgen – Zugang zu Kultur finden. Bestehende pädagogische Angebote wie der Besuch aller Hamburger Schüler*innen in der Elbphilharmonie sollen fortgesetzt werden.

Ein pädagogisch wirksames Element und wichtiger Baustein der Allgemeinbildung ist die kulturelle Bildung in Schulen, durch die Kinder und Jugendliche eigene Stärken entdecken und entwickeln können. Wir werden den Projektfonds „Kultur und Schule“ angesichts der überaus erfolgreichen ersten Förderrunde beibehalten und perspektivisch stärken. In der kulturellen Bildung sichern wir mit den Stiftungen die Programme zur qualitativen Weiterentwicklung.

Das bewährte Rahmenkonzept für die Kinder- und Jugendkultur wird überarbeitet und hierfür eine angemessene Finanzierung bereitgestellt.

Die Vielfalt in den kulturellen Einrichtungen wird gestärkt und Programmangebote wie „INTRO“, mit dem geflüchteten Künstler*innen ein Einstieg in die hiesige Landschaft ermöglicht wird, werden zukunftsfest weiterentwickelt. Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen als Publikum von Kultureinrichtungen und als künstlerische Akteure sollen weiterhin besondere Berücksichtigung finden.

Musikmetropole Hamburg

Die Musikstadt Hamburg mit ihrem international renommierten Flaggschiff Elbphilharmonie ist vielstimmig. Ausgezeichnete Ensembles und Festivals, Musikschaffende und Clubs bieten ein attraktives Angebot und sind zugleich ein bedeutender Standortfaktor für unsere Stadt. Wir streben an, das musikalische Leben in Hamburg im gesamten öffentlichen Raum weiter zu stärken.

Es ist daher das Ziel der Koalitionspartner, die gesamte Bandbreite des musikalischen Lebens und der lokalen Musikwirtschaft sowohl im professionellen als auch im Amateur- und Nachwuchsbereich strukturell zu fördern und zu verbessern.

Die Klangkörper und Ensembles der Stadt sollen gezielt gestärkt und die Rahmenbedingungen des musikwirtschaftlichen Ökosystems gemeinsam mit allen Akteur*innen weiterentwickelt werden. Gemeinsam mit Musiker*innen werden wir die Förderbedingungen in der Breite – von der Klassik über den Jazz bis zur populären Musik – weiter verbessern sowie eine Unterstützung von Musikclubs und Proberäumen sicherstellen. Wir werden gemeinsam mit dem Landesmusikrat ein Konzept zur Stärkung der Amateur*innen- und Laienmusik erarbeiten.

Hamburgs Status als international beachtete Clubhauptstadt Deutschlands wird weiter ausgebaut und jährlich durch das Reeperbahnfestival unterstrichen. Um die Existenz von Live- Music-Clubs an ihren Standorten zu sichern, wird ein Schallschutzfonds eingerichtet, aus dem auch dringend benötigte Sanierungsmaßnahmen finanziert werden können. Das für die Nachwuchsförderung in Deutschland einmalige Instrument des Live-Concert-Accounts wird auch in Zukunft weiter ausgebaut und durch die notwendigen Mittel abgesichert. Die Koalitionspartner setzen sich dafür ein, den Clubs für gemeinschaftliche Aktionen zur finanziellen Abmilderung des jährlichen Sommerlochs eine geeignete Freiluftveranstaltungsfläche zur Verfügung zu stellen. Wir wollen für die Hamburger Clubszene in der Fläche ein HVV-Kombiticket und die Abschaffung der Stellplatzabgabe prüfen.

Wir werden die Realisierung der schon lange notwendigen 4000er Musikhalle auf dem ehemaligen Thyssengelände in der Nähe des Bahnhofs Diebsteich und neben dem neuen Stadion für Altona 93 ermöglichen.

Musikfestivals wie dem Dockville soll eine langfristige Perspektive in Hamburg geboten werden. Wir möchten außerdem erreichen, dass nach dem Beispiel der Hansestadt Bremen auch in Hamburg Free Open Airs kurzfristig, kostenfrei und mit wenig Verwaltungsaufwand angemeldet und durchgeführt werden können.

Freie Kulturszene

Unabhängige Kulturschaffende bereichern das Hamburger Kulturangebot und geben unverzichtbare Impulse, sind aber mit unsicheren Einkommensverhältnissen konfrontiert und von Altersarmut gefährdet. Die Produktionsbedingungen für frei arbeitende Künstler*innen werden verbessert. Nach den deutlichen Ausweitungen der Förderung für freie darstellende Künstler*innen und Gruppen werden in einem nächsten Schritt für die bildenden Künste neue Förderinstrumente entwickelt und bestehende Fördermöglichkeiten weiter ausgebaut. Es wird auch weiterhin darum gehen, Mindesthonorare und angemessenen Ausstellungshonorare zu ermöglichen. Künstlerische Interventionen in der Stadt sollen sichtbarer gemacht und Initiativen zur Kunst im öffentlichen Raum und am Bau gestärkt werden.

Film- und Serienstandort

Die Filmförderung wird so ausgestattet, dass sie die Chancen, die in hochwertigen Serien und innovativen Formaten liegen, fördern und an den Standort binden kann. Auch in Zukunft sollen attraktive Filmdrehs ermöglicht und mit Initiativen wie dem „Grünen Drehpass“ nachhaltig gestaltet werden.

Das Filmfest sowie das Angebot an vielen kleinen Filmfesten fördern den brancheninternen Dialog und bewerben Hamburg als Produktionsstandort. Ihre Strahlkraft wollen wir ausbauen.

Wir wollen weiterhin sicherstellen, dass sich die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Fördermitteln für Film- und Serienproduktionen auch zukünftig am Prinzip der Gleichstellung aller Geschlechter orientiert.

Museen

Das Angebot der Hamburger Museumsstiftungen und der privat geführten Museen reicht von alter und moderner Malerei über Fotografie bis zu Themen des Hafens und der Stadtgeschichte. Mit diesen Häusern kann Hamburg eine der vielfältigsten Museumslandschaften in Deutschland aufweisen. Wir wollen die Hamburger Museen zu relevanten Orten der Stadt für Hamburger*innen sowie Tourist*innen entwickeln.

2018 haben Senat und Bürgerschaft eine Modernisierungs- und Qualitätsoffensive gestartet. Hierbei spielen bauliche Modernisierungen und vor allem inhaltliche Weiterentwicklungen für eine noch stärkere Öffnung zum Publikum eine große Rolle. Zu diesem Zweck wird der Museumsdienst gestärkt, damit er auch nach außen besser sichtbar allen Museen der Stadt offensteht.

Die inhaltliche Entwicklung der Museen wird mit dem Ziel fortgeführt, durch innovative Angebote, moderne Formen der Vermittlung und der Fortführung digitaler Strategien neue Besucher*innen in die Häuser zu bringen und verstärkt unterschiedliche Bevölkerungsgruppen anzusprechen. Die gesellschaftliche Vielfalt Hamburgs soll sich in der ehrenamtlichen Mitarbeit abbilden.

Der freie Eintritt am Tag der Reformation ist ein großer Erfolg, der aber nur mit einer breitangelegten und spezifisch differenzierten Zielgruppenansprache erreicht werden konnte. Wir werden daher auch die perspektivische Einführung eines eintrittsfreien Sonntags in den staatlichen Museen mit weiteren konkreten Aktionen sowie mit neuen Konzepten der Besucher*innenansprache verbinden.

Mit dem etablierten Museumscontrolling werden wir den Erfolg der städtischen Investitionen in die Hamburger Museen weiterhin intensiv parlamentarisch begleiten und wo nötig nachsteuern.

Denkmalschutz

In einer stark wachsenden und sich verdichtenden Stadt sind die Belange des Denkmalschutzes ausreichend zu berücksichtigen und zum integralen Bestandteil der Stadtentwicklung zu machen. Wir wollen, dass der Denkmalschutz in Hamburg noch mehr Beachtung findet. Denkmalgeschützte Gebäude und Ensembles sind gebaute Heimat. Dies gilt auch für die Bauten der 1970er und 1980er Jahre, die systematisch inventarisiert werden. Die Zusammenarbeit mit denkmalpflegerischen Initiativen und Expert*innen sowohl des Denkmalrates als auch des Denkmalvereins wird weiter intensiviert, um gemeinsam das reiche baukulturelle Erbe unserer Stadt zu sichern. Wir werden die Möglichkeiten prüfen, auch bei denkmalgeschützten Gebäuden energetische Sanierungen durchzuführen und erneuerbare Energien zu nutzen. Der fachgerechte Umgang mit Denkmälern erfordert entsprechende Qualifikationen. Es soll geprüft werden, ob ein Berufstitelschutz für Restaurator*innen möglich ist.

Erinnerungskultur

Nach der erfolgreichen Verselbstständigung und Stärkung der KZ-Gedenkstätte Neuengamme in einer öffentlich-rechtlichen Stiftung wird das erinnerungspolitische Konzept der Stadt weiterentwickelt und dabei die stark gewachsene Zahl an Lern- und Gedenkorten besser miteinander vernetzt. Bei der Konzeptentwicklung im Bereich der Erinnerungskultur sollen Impulse von zivilgesellschaftlichen Gruppen einbezogen werden.

Wir unterstützen die Stiftung bei ihrer wichtigen Arbeit, nationalsozialistische Verbrechen und deren dramatische Folgen zu erforschen und damit das Bewusstsein für die dunklen Seiten unserer Stadtgeschichte zu stärken. Die umfassende Vermittlungsarbeit in verschiedenen Gedenkstätten und Lernorten bildet die Grundlage für ein kritisches Geschichtsbewusstsein und stärkt das demokratische Denken und Handeln.

Eine besondere Bedeutung hat der Aufbau des Dokumentationszentrums Hannoverscher Bahnhof, in dem neue Formen der Ansprache und pädagogischen Vermittlung für jüngere und diversere Besucher*innen entwickelt und ausprobiert werden sollen. Darüber hinaus werden wir die Gedenkorte in der Schule am Bullenhuser Damm, im Lagerhaus G am Dessauer Ufer und in der JVA Fuhlsbüttel entwickeln. Hier besteht die einmalige Chance, an einem historischen Ort in der Stadt an die Gräueltaten des NS-Regimes zu erinnern und eine zentrale Gedenkstätte des Widerstands zu schaffen. Auch die Unterstützung des neuen Geschichtsorts

„Stadthaus“ gehört zu den Aufgaben der Stiftung Hamburger Gedenkstätten. Insbesondere der 8. Mai hat für uns als Tag der Befreiung und als Mahnung an die Gesellschaft, im Kampf gegen rechte Gewalt nicht nachzulassen, eine große Bedeutung.

Innerhalb der Kolonialzeit wurden schwere Verbrechen begangen und ganze Kontinente ausgebeutet – mit Folgen, die heute noch zu spüren sind. Daraus erwächst die Verantwortung, das koloniale Erbe der Stadt weiter aufzuarbeiten. Gemeinsam sollen Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik und Wirtschaft ein tragfähiges postkoloniales Erinnerungskonzept für die Stadt und ihre historische Verantwortung erarbeiten.

Wir realisieren gemeinsam mit den beteiligten Initiativen ein Denkmal für die sexuelle Vielfalt in Hamburg.

Um das Angebot in der Geschichts- und Familienforschung weiter zu verbessern, soll das Staatsarchiv gestärkt werden.

RELIGIÖSE VIELFALT IN DER WELTSTADT HAMBURG

Hamburg ist und bleibt eine Stadt der religiösen Toleranz und des Neben- und Miteinanders von Menschen unterschiedlicher Glaubensrichtungen und Weltanschauungen. Die Koalitionspartner schätzen diese Vielfalt und stellen sicher, dass Religionsfreiheit und Freiheit von Religion im grundgesetzlichen Rahmen für jede*n Hamburger*in gewährleistet ist. Dazu gehört, dass wir die Anliegen aller Religionsgemeinschaften ernst nehmen und uns zu einem respektvollen und konstruktiven Umgang mit diesen Anliegen verpflichten.

Die Anschläge von Halle und Hanau haben zuletzt eindrücklich deutlich gemacht, dass in unserem Land auch heute noch Menschen wegen ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung Diskriminierung oder Gewalt erfahren. Wir werden undemokratische Haltungen oder Intoleranz gegenüber anderen Religionen ebenso deutlich thematisieren wie Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit und weitere gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und im Rahmen des rechtlich Möglichen entschieden gegen sie vorgehen. Hierzu gehört auch die Gewährleistung von wirksamen Schutzmaßnahmen für das jüdische Leben in Hamburg wie auch für Moscheen oder andere gefährdete Gotteshäuser.

Die Koalitionspartner sind stolz auf die starke, über lange Zeit gewachsene Zusammenarbeit der Religionsgemeinschaften in unserer Stadt. Starke Institutionen wie das Interreligiöse Forum, der Religionsunterricht für alle oder die Akademie der Weltreligionen tragen dazu bei und machen Hamburg zu einer Hauptstadt des interreligiösen Dialogs. Den interreligiösen Dialog und die Zusammenarbeit mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften in zivilgesellschaftlichen Fragen und für eine tolerante und weltoffene Stadt setzen wir fort. Die Verträge mit den christlichen Kirchen, der jüdischen Gemeinde und den muslimischen Verbänden sowie mit der alevitischen Gemeinde sind und bleiben die Grundlage für den Dialog zwischen Gemeinden und Glaubensgemeinschaften und der Stadt. Vergleichbar zu den Gesprächen mit der Nordkirche und der katholischen Kirche werden die Koalitionspartner auch auf Senatsebene den Dialog mit den muslimischen Verbänden führen. Die Koalitionspartner betrachten den Staatsvertrag mit den muslimischen Verbänden weiterhin als geeignete Grundlage, um auch in kritischen Fragestellungen eine Gesprächsbasis zu schaffen. Die Erfahrung zeigt, dass der entstandene Dialog das gegenseitige Verständnis fördert und einen Rahmen schafft, um gemeinsame Positionen für ein friedliches und tolerantes Miteinander zu entwickeln und zu vertreten.

Die Koalitionspartner bekennen sich zu den Verträgen und werden die darin vorgesehene Revision im Jahr 2022 für eine weitere Intensivierung des Dialogs nutzen. Dazu gehört auch, dass bestehende Probleme klar angesprochen werden und Ziele und Maßnahmen für deren Lösung festgelegt werden.

Die Koalitionspartner bestärken die islamischen und alevitischen Verbände und Gemeinden weiter in dem bereits in den Verträgen festgehaltenen Ziel, als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden. Dies bietet den Gemeinden auch die Möglichkeit, sich langfristig finanziell unabhängiger aufzustellen.

Die Koalitionspartner unterstützen die Fortführung und Ausweitung des bestehenden Qualifizierungs- und Exkursionsprogramms für Imame. Darüber hinaus wollen wir in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Verbänden die Voraussetzungen dafür schaffen, dass in Hamburg nicht nur islamische und alevitische Religionslehrer*innen, sondern auch die in den Gemeinden tätigen Religionsgelehrten ausgebildet werden können.

Mehrere muslimische und alevitische Gemeinden verfügen weiterhin nicht über geeignete Räumlichkeiten für eine angemessene, würdige Ausübung ihrer Religion. Die Koalitionspartner werden die Gemeinden bei ihrer Suche bzw. bei der Errichtung von geeigneten Immobilien im Rahmen der staatlichen Möglichkeiten unterstützen.

Die Koalitionspartner lehnen eine Gesichtsverhüllung in relevanten, sensiblen öffentlichen Funktionen oder öffentlichen Institutionen ab. Sie werden deshalb das Schulgesetz in entsprechender Weise ergänzen. Auch in weiteren sensiblen Rechtsgebieten werden wir ggf. ergänzende Regelungen schaffen, wenn sich dieses als notwendig erweisen sollte.

Der gemeinsame Religionsunterricht für alle, an dem alle Kinder, gleich welcher Konfession sie angehören, teilnehmen können, wird in Zukunft in gleichberechtigter Verantwortung aller beteiligten Religionsgemeinschaften erteilt. Kinder und Jugendliche sollen im Religionsunterricht nicht nach Glaubensrichtungen getrennt werden. Der Religionsunterricht wird so gestaltet, dass Kinder und Jugendliche aller Glaubensrichtungen und auch solche, die dezidiert keiner Religion angehören, ansprechende und alle berücksichtigende identitätsstiftende Bildungsangebote bekommen und miteinander ins Gespräch kommen.

Die Ausbildung von islamischen und alevitischen Religionslehrkräften an der Universität Hamburg ist erforderlich, um den Religionsunterricht für alle auch umzusetzen. Uns ist wichtig, dass die Universität dies im Rahmen ihres gesellschaftlichen Auftrags umsetzt und die entsprechenden Professor*innenstellen (islamische und alevitische Religion) zügig besetzt.

Die Akademie der Weltreligionen wird organisatorisch gestärkt und an der Universität Hamburg neu und auf Dauer verortet. Sie dient der Stärkung des interreligiösen Dialogs. Hamburg soll eine Vorreiterrolle in der religionswissenschaftlichen Forschung einnehmen.

Die Koalitionspartner bekennen sich eindeutig zu der historischen Verpflichtung, das jüdische Leben in Hamburg trotz des staatlichen Neutralitätsgebotes in besonderem Maße zu fördern. Dies schließt selbstverständlich die Fortführung der finanziellen Unterstützung der jüdischen Gemeinde mit ein.

Wir wollen die positive Sichtbarkeit jüdischen Lebens in unserer Stadt erhöhen und den Schutz jüdischer Einrichtungen und Veranstaltungen weiter stärken. Antisemitismus hat in unserer Stadt keinen Platz. Gemeinsam mit den jüdischen Gemeinden wird an einem runden Tisch die Förderung des jüdischen Lebens in Hamburg beraten. Die Koalitionspartner werden die finanziellen Unterstützungsleistungen des Senats zur Sicherung jüdischer Einrichtungen in Hamburg entsprechend der derzeit geführten Gespräche von Senatskanzlei, Innenbehörde und jüdischer Gemeinde weiter erhöhen. Der Wiederaufbau der im Nationalsozialismus zerstörten Synagoge am Bornplatz und die Erweiterung des Joseph-Carlebach-

Bildungshauses werden von den Koalitionspartnern unterstützt. Der liberalen jüdischen Gemeinde wird bei der Suche nach einem sicheren, bedarfsgerechten und dauerhaften Ort geholfen. Die erhaltenen Teile des Tempels in der Poolstraße sollen denkmalgerecht erhalten werden.

Der evangelische Kirchentag in Hamburg 2013 war ein großer Erfolg. Hamburg ist bereit, Ende der zwanziger Jahre, z. B. aus Anlass des 500. Bugenhagen-Jubiläums 2029, erneut einen Kirchentag in Hamburg durchzuführen.

DIE DIGITALE STADT GEMEINSAM GESTALTEN

Digitale Transformation ist mehr als klassische IT und mehr als nur Technik. Sie verändert unser Gemeinwesen und wird es zukünftig noch stärker verändern. Digitalisierung betrifft jede*n. Das zeigen auch die beschleunigten Umstellungsprozesse in allen gesellschaftlichen Bereichen während der Corona-Pandemie: Homeoffice, Homeschooling, E-Learning, Streaming, Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und neue Anforderungen an digitale Dienste bringen starke Veränderungen mit sich. Es geht daher auch um einen Kulturwandel, der in erheblichem Umfang unsere Lebens- und Arbeitswelten betrifft. Es geht um neue Formen der Zusammenarbeit und verstärkte fach- und ressortübergreifende Kooperation. Hamburg will die Chancen der Digitalisierung nutzen, für eine klimaschonende Mobilität, für eine bürger*innenfreundliche Verwaltung, für barrierefreie und umfassende Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen und für eine starke Wirtschaft. Wir wollen aktiv daran mitwirken, dass die Digitalisierung zu mehr Solidarität und zu mehr Geschlechtergerechtigkeit führt und bestehende Ungleichheiten nicht verstärkt werden.

Wir werden den digitalen Wandel weiterhin aktiv gestalten und die Digitalisierung zu einem Schwerpunkt der Legislaturperiode machen. Dabei verstehen wir die Digitalisierung als ressortübergreifendes Querschnittsthema von höchster Bedeutung. Mit der Digitalstrategie für Hamburg hat es ein umfassendes inhaltliches Programm und mit dem Amt für IT und Digitalisierung im Senat eine Struktur bekommen, die dieser großen Aufgabe gerecht werden und eine umfassende Digitalisierungspolitik mit dem Blick fürs große Ganze umsetzen kann. Wo nötig, wollen wir die erforderlichen Kapazitäten dafür ausbauen.

Beispiele für einen positiven Wandel gibt es schon jetzt viele: Der leistungsfähigste Klimarechner des Landes unterstützt Forscher*innen in Hamburg bei der Suche nach Lösungswegen im Kampf gegen die Erderwärmung, neue Möglichkeiten in der Forschung und im Gesundheitsbereich, unter anderem durch KI, verbessern unseren Alltag und neue Wege in der digitalen Verwaltung wie der digitale Antrag zum Kindergeld machen Abläufe einfacher und effizienter. Und auch die Zeit der Corona-Pandemie hat gezeigt: Wir müssen uns im Bereich der Digitalisierung noch mehr trauen und die digitale Transformation mit Nachdruck angehen, um auch in besonderen Situationen unsere Gesellschaft bestmöglich am Laufen zu halten.

Moderne und bürger*innennahe Verwaltung

Im Ländervergleich hat Hamburg eine gute Ausgangssituation und günstige strukturelle Voraussetzungen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung. Als Stadtstaat können wir umfassend selbst gestalten, verfügen über eine gute digitale Infrastruktur und eine langjährige Erfahrung mit zentraler IT-Steuerung. Digitalisierung ist aber auch Kernaufgabe jeder einzelnen Behörde für ihre Bereiche. Sie wirken strategisch und operativ in ihrem Geschäftsbereich, um die in der Digitalstrategie definierten „Digitalen Räume“ in ihrer Fachverantwortung erfolgreich zu gestalten. Und dies geschieht immer öfter ressortübergreifend und damit über klassische Zuständigkeitsgrenzen hinweg. Die Behörden werden mehr und mehr digitales Denken in sämtliche Arbeits- und Organisationszusammenhänge integrieren. Künftig wird es außerdem darauf ankommen, dass die Verwaltung verstärkt eigenes Know-how und fachliche Expertise aufbaut, um unabhängiger von externer Beratung zu werden.

Hamburg ist eine digitale Stadt mit hoher Lebensqualität; dazu gehört eine bürger*innenfreundliche Verwaltung, die

  • ihre Dienstleistungen konsequent von den Nutzer*in aus denkt,
  • sich in ihrem Handeln an den Bedürfnissen der Bürger*innen orientiert,
  • Services umfassend online zur Verfügung stellt und
  • der Datensicherheit und Datensparsamkeit der Nutzer*innen höchste Priorität einräumt.

Die bürger*innenfreundliche Verwaltung kann mithilfe digitaler Anwendungen Prozesse modernisieren und Bürokratie abbauen. Technologische Innovationen müssen schneller für die Bürger*innen und die Verwaltung verfügbar gemacht werden. Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Rahmen der zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarungen steht dieser Aspekt für uns besonders im Mittelpunkt. Wir wollen, dass die Menschen nicht länger mit der Komplexität des Verwaltungshandelns konfrontiert werden, sondern durch Kooperation der Behörden und die Nutzung von Synergien einfachere und nutzer*innenfreundliche Verfahren entstehen. Wir wollen, dass die „Daten laufen“ und nicht die Menschen zum Amt. In dieser Legislaturperiode werden alle relevanten Verwaltungsleistungen für Bürger*innen und Unternehmen online verfügbar gemacht werden.

Eine besondere Rolle kommt dabei auch der Bezirksverwaltung zu, erbringt sie doch die Mehrzahl öffentlicher Dienstleistungen mit direktem Kund*innenkontakt. Die Menschen erwarten, diese auch digital in Anspruch nehmen zu können, ohne auf den persönlichen Zugang vor Ort verzichten zu müssen. Es geht darum, die Prozesse zu vereinfachen und digitale Lösungen aus einem Guss zu entwickeln, inklusive der erforderlichen Schnittstellen. Unverzichtbar für die Digitalisierung der Bezirksverwaltung sind die enge Kooperation mit den Fachbehörden und die Bereitstellung von ausreichenden Projekt- und Betriebsmitteln. Die Digitalisierungsanstrengungen der vergangenen Jahre haben einerseits zu Synergieeffekten beim Personal und andererseits zu höheren Betriebskosten geführt. Es kann davon ausgegangen werden, dass mit der Digitalisierung der Verwaltung in den kommenden Jahren weitere Synergien verbunden sein werden.

Für eine effiziente Verwaltung und leistungsfähige Services für die Verwaltungskund*innen ist es aber nicht nur erforderlich, den Zugang weiter zu modernisieren. Für eine umfassende

Digitalisierung ist es in gleichem Maße nötig, die ca. 800 Fachverfahren der Hamburger Verwaltung, die ihrerseits mit den Online-Angeboten für die Verwaltungskund*innen korrespondieren müssen, zu modernisieren.

Wir engagieren uns weiterhin bundesweit für gute Rahmenbedingungen bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Hamburg arbeitet auf diesem Themenfeld seit Jahren aktiv mit Bund und Ländern zusammen und hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsame Standards, Anwendungen und Verwaltungsvereinbarungen zu erarbeiten und die erforderlichen Rechtsänderungen durchzusetzen. Indem aktuell Schritt für Schritt alle Verwaltungsdienstleistungen der Stadt über das Onlinezugangsgesetz des Bundes und die damit verbundene Kooperation digitalisiert werden, sehen wir zum Beispiel Gestaltungsmöglichkeiten beim Bürgerkonto, das die Kommunikation aller Bürger*innen mit den Behörden deutlich verbessern wird. Um diese Verbesserungen zu erreichen, wollen wir mit Blick auf Authentifizierungsverfahren unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards und mit Berücksichtigung der IT-Sicherheit praktikable Lösungen finden. Da hier die Regelungskompetenz zu etwa 90 Prozent beim Bund liegt, werden wir uns in den zuständigen Gremien – 2021 hat Hamburg den Vorsitz im IT-Planungsrat – dafür nachdrücklich einsetzen.

Daten

Intelligent genutzte und geteilte Daten werden Bestandteil der digitalen Daseinsvorsorge, sind ein Innovationsmotor und von immer größerer Bedeutung für die Steuerungs- und Anpassungsfähigkeit einer Stadt. Hamburg und seine Stadtgesellschaft müssen sich aktiv positionieren, um in Zeiten globaler Datenökonomien handlungsfähig zu bleiben.

Damit wir Daten zum Wohle des Gemeinwesens nutzen können, brauchen wir ein stadtweites Verständnis sowie geeignete Regelungen und Mechanismen, um diese fach- und institutionenübergreifende Datennutzung effizient zu realisieren („Daten-Governance“). Um Daten in der Stadt und für die Stadt immer besser verfügbar zu machen, sind leistungsfähige Plattformlösungen erforderlich. Diesen Ansatz verfolgt Hamburg mit der Urban Data Plattform, mit deren Ausbau die technische Grundlage weiter verbessert wird, um die vielfältigen dezentralen Systeme und Datenbanken funktional zu verbinden. Mit der Einführung der digitalen Arbeitsmethodik Building Information Modeling (BIM) in allen am Bau beteiligten öffentlichen Organisationen Hamburgs werden zum Beispiel sämtliche über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks relevanten Daten in einem intelligenten Bauwerksinformationsmodell (Digitaler Zwilling) vereint. Das Geoportal stellt schon heute viele Informationen leicht zugänglich und schnittstellenoffen zur Verfügung. Wir wollen das Geoportal kontinuierlich ausbauen und dort weitere Informationen zugänglich machen. Wir werden außerdem eine offene Schnittstelle für eine maschinenlesbare Parlamentsdatenbank analog zum Transparenzportal bereitstellen. Darüber hinaus wollen wir einen Prozess initiieren, wie die Hamburger Parlamentsdatenbank barrierefrei gestaltet und mit denen anderer Bundesländer gemeinsam standardisiert werden kann.

Digitale Souveränität des Staates stärken

Um die Ziele der Digitalisierung zu erreichen, muss die Hamburger Verwaltung die Kompetenz und die Möglichkeiten haben, die Entwicklung zu steuern, zu beherrschen und Transparenz

über eingesetzte Technologien zu haben. Dazu wollen wir als Stadt auch in der Verwaltung die nötige Digitalisierungs- und IT-Kompetenz aufbauen und weiterentwickeln. Wir wollen dabei aber auch nicht alles neu erfinden, sondern die Produkte und Dienstleistungen, die die IT-Wirtschaft bietet, aufnehmen, ohne in eine unverhältnismäßige Abhängigkeit von externen Berater*innen und Dienstleister*innen zu geraten. Das Ziel ist jeweils, die leistungsfähigsten Angebote für Bürger*innen und Unternehmen bieten zu können und den Mitarbeite*rinnen bestmögliche Unterstützung für ihre Aufgaben zu geben.

Ein wesentlicher Faktor zur Transparenz eingesetzter Technologien ist der Einblick in den Code einer Software. Diese Transparenz ist bei Open-Source-Software per se gegeben. Deshalb wird die FHH künftig verstärkt auch auf den Einsatz von Open-Source-Produkten setzen. Aktuell werden in der Hamburger Verwaltung bereits viele neue Fachanwendungen in der digitalen Verwaltung entwickelt. Wir wollen, dass möglichst viele dieser Anwendungen quelloffen und zwischen Verwaltungen weitergabefähig sind. Dafür werden wir uns an geeigneten Plattformen beteiligen bzw. diese initiieren.

Viele Unternehmen sind indes auf die Vermarktung ihres geistigen Eigentums durch lizenzgeschützte Software angewiesen. Wir wollen Initiativen entwickeln, die für die öffentliche Verwaltung als Kundin auch hier zu Open Source vergleichbare Transparenz herstellt.

Um die digitale Souveränität der Hamburger Verwaltung zu stärken, werden wir

  • deren Kompetenz zur Beurteilung und Auswahl der einzusetzenden Technologien und der Entwicklung von Fachkonzepten bzw. Anforderungsdefinitionen weiter stärken;
  • Möglichkeiten schaffen, die Datennutzung und Übermittlung aller zu beschaffender Software transparent messen zu können (z. B. Telemetriedaten);
  • alle für Anwendungen fachlich jeweils einschlägigen offenen Schnittstellen zum Gegenstand der fachlichen Vorgaben für die zu beschaffende bzw. zu entwickelnde Software machen;
  • Vergabeverfahren so gestalten, dass wir einen breiten Mix von Hersteller*innen und Lieferant*innen erhalten und ausbauen – dafür werden Vergabeverfahren so gestaltet, dass alle Kooperations- und Geschäftsmodelle (z. B. Anbieter*innengemeinschaften von Start-ups, Open-Source-Angebote und Lizenzmodelle) gleichwertig behandelt werden;
  • in ausgewählten strategischen fachlichen Feldern prüfen, ob es zur Erhöhung der Handlungsfähigkeit der Verwaltung nötig sein kann, Anwendungssoftware – wo immer möglich im Verbund mit anderen öffentlichen Trägern, insbesondere den Dataport- Trägerländern – selbst quelloffen zu entwickeln;
  • gesetzliche Initiativen ergreifen bzw. unterstützen, die die Kontrolle der Nutzer*innen über ihre Daten stärken;
  • prüfen, ob wir auf rechtlichem Wege bzw. im Wege von Vergabeverfahren die Einsicht in den Softwarecode für die Freie und Hansestadt Hamburg verbindlich regeln können.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat beschlossen, in der neuen Wahlperiode für alle Bürgerschaftsabgeordnete und Mitarbeiter*innen ein cloudbasiertes System – Phoenix – nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein über Dataport einzuführen. Bei einem nachhaltigen Erfolg des Projektes in Schleswig-Holstein und in der Hamburgischen Bürgerschaft wollen wir dies schrittweise und freiwillig in der Hamburgischen Verwaltung etablieren. Wir werden diese

Initiativen, soweit möglich, gemeinsam mit dem IT-Dienstleister der norddeutschen Länder (Dataport) und in Abstimmung mit den anderen Trägerländern umsetzen.

Digitale Infrastrukturen sichern und ausbauen

Eine gute Versorgung mit Breitband und Mobilfunk gehört heute faktisch zur Daseinsvorsorge. Im laufenden Jahrzehnt soll in Hamburg ein flächendeckendes Glasfasernetz aufgebaut werden. Derzeit werden mit einem Förderprogramm die letzten Lücken in der Breitbandversorgung geschlossen. In einem nächsten Schritt wird geprüft,wie die derzeit bei der Stadt oder den öffentlichen Unternehmen vorhanden Leitungskapazitäten stärker zum Erreichen dieses Zieles genutzt werden können.

Der Ausbau des offenen und kostenlosen WLAN-Netzwerkes in der City, an stark frequentierten Orten, touristischen Hotspots sowie in den Bezirkszentren wird konsequent vorangetrieben. In den kommenden Jahren wird Hamburg anschließend an die Pilotprojekte im Hamburger Hafen zur „5G-Mobilfunk-Stadt“ entwickelt.

Bei der IT-Beschaffung und im technischen Betrieb setzen wir verstärkt auf ressourcenschonende, nachhaltige Technologien, wie etwa beim modernen Dataport- Rechenzentrum, das nur mit regenerativen Energien betrieben wird, besonders energieeffizient ist und mit seiner Abwärme Büros und eine Turnhalle beheizt. Bei der Entsorgung von Altgeräten werden wir streng auf die Einhaltung der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes achten. Die Vermeidung von Abfällen steht hier an erster Stelle.

Digitalisierung und gesellschaftliche Verantwortung

Der digitale Wandel ist nicht nur Chance, sondern auch Herausforderung für die Bürger*innen. Der Staat muss daher Verlässlichkeit herstellen und den Schutz der*s Einzelnen gewährleisten. Wir stehen daher zu Netzneutralität, Zugangsgerechtigkeit und digitalen Grundrechten, insbesondere zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung und wollen IT-Sicherheit und digitale Verbraucher*innenrechte stärken sowie einen effektiven Schutz vor digitaler Kriminalität etablieren. Das sind für uns Grundvoraussetzungen, um das Vertrauen im Zuge des digitalen Wandels sicherzustellen und die Digitalisierung in Hamburg zu einer Erfolgsgeschichte zu machen.

Wir wollen Beteiligungsmöglichkeiten ausbauen und werden prüfen, inwieweit dies im Rahmen einer digitale Bürger*innenplattform umgesetzt werden kann, die von unterschiedlichen städtischen Akteur*innen genutzt wird, um Beteiligungsverfahren unbürokratisch durchzuführen und möglichst viele Menschen zu erreichen.

Wir sehen die verstärkte Nutzung von KI als Möglichkeit zur Modernisierung und Beschleunigung von Verwaltungsabläufen. Wir werden beim Einsatz von KI-Anwendungen in Hamburger Behörden sicherstellen, dass grundsätzlich Transparenz, Nachvollziehbarkeit und

Überprüfbarkeit gegeben sind. Wo es fachlich vertretbar ist, sollen von bzw. für die Hamburger Verwaltung entwickelte Algorithmen öffentlich verfügbar gemacht werden. KI-Trainingsdaten sollen in der Kontrolle der Behörden verbleiben, soweit diese nicht im Rahmen eines Datenaustausches in größere Datenpools eingebracht werden. Zudem wollen wir einen behördenübergreifenden Standard zur Überprüfung der Diskriminierungsfreiheit bei KI und Algorithmen einführen, damit die Souveränität über die Verfahren bewahrt wird.

GESUNDES HAMBURG

Krankenhäuser

Hamburg ist die Gesundheitsmetropole des Nordens. Die gute Versorgung wird weiterausgebaut. Die Krankenhausinvestitionen werden auch in dieser Legislaturperiode auf dem bundesweit höchsten Niveau (Fördermittel je Einwohner*in) stabilisiert. Ziel der Krankenhausinvestitionen ist immer die Modernisierung der Strukturen und damit auch die Entlastung des Krankenhauspersonals. Bei den Investitionen wird ein höherer Anteil von Einbettzimmern sowie eine verbesserte IT-Sicherheit der Krankenhäuser berücksichtigt.

Mit dem Neubau des AK Altona wird eines der modernsten Krankenhäuser Deutschlands errichtet und zu einem Gesundheitszentrum für den Stadtteil gemacht. Diese Investition geht nicht zu Lasten anderer Krankenhäuser, sondern wird zusätzlich finanziert. Die Nachnutzung des bisherigen Gebäudes muss so gestaltet werden, dass sie wirtschaftlich tragfähig ist.

Die Einhaltung bundesweiter Personalstandards und Arbeitsschutzvorschriften in den Krankenhäusern wird sichergestellt. Wir setzen uns dabei insbesondere für eine angemessene Personalausstattung im Nachtdienst ein. Die Frage der Personalausstattung in der Psychiatrie wird im Gemeinsamen Bundesausschuss bewegt.

Ferner werden zusätzliche Vorgaben für die technische und personelle Ausstattung bei bestimmten Behandlungen geschaffen und die Einhaltung einer guten Hygienepraxis kontrolliert. Die Versorgung von Menschen mit Assistenzbedarf wird zu einem Schwerpunkt bei der Fortschreibung des Krankenhausplans gemacht. An allen Krankenhäusern werden Stationsapotheker*innen vorgeschrieben, die die medikamentöse Behandlung unterstützen und kontrollieren. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden zu würdiger Betreuung Schwerstkranker und Sterbender angehalten. Durch eine Rechtsverordnung wird die Unabhängigkeit, Professionalität und Patientenorientierung des Beschwerdemanagements der Krankenhäuser sichergestellt. Durch bedarfsgerecht in der Stadt verteilte neue „Integrierte Notfallzentren“ (INZ) an Krankenhäusern wird dafür gesorgt, dass Patient*innen schneller und entsprechend ihres Behandlungsbedarfs in Notfällen versorgt werden. Die Leitstelle der

Feuerwehr mit der Nummer 112 und der ärztliche Bereitschaftsdienst 116 117 werden in einer Notfallleitstelle zusammengeführt.

Aktionsplan „Gesunde Geburt“

Die neue Fachkommission „Gesunde Geburt“ mit Vertreter*innen der Geburtskliniken, der Krankenkassen, der Ärzt*innenkammer Hamburg, der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft, des Hebammenverbandes Hamburg, der Berufsverbände der Frauen- und Kinderärzte, einer Elterninitiative sowie der Gesundheits- und Sozialbehörde berät über die Arbeitsbedingungen und Verbesserungsmöglichkeiten in der Geburtshilfe sowie die Versorgung mit Hebammenleistungen im gesamten Stadtgebiet. Dabei wird auch die personelle Situation in den Hamburger Kreißsälen in den Blick genommen werden, um allen Gebärenden in den entscheidenden Phasen der Geburt eine 1:1-Betreuung durch eine Hebamme anbieten zu können. Hierbei werden die vorhandenen Kapazitäten der Geburtshilfe sowie deren Ausbaupotenziale in den Hamburger Kliniken berücksichtigt, um eine bestmögliche Versorgung von Schwangeren im gesamten Stadtgebiet zu gewährleisten. Dabei wird auch die Schaffung eines weiteren Geburtshauses geprüft, um dem Grundsatz der freien Wahl des Geburtsortes gerecht zu werden. Die personelle Ausstattung der Geburtshilfen und Frühgeborenstationen verbessern wir durch noch mehr Aus- und Weiterbildung. Wir setzen uns für eine Senkung der Kaiserschnittrate ein.

Die Empfehlungen der Fachkommission „Gesunde Geburt“ fließen in die qualitätsorientierte Krankenhausplanung ein, die Selbstbestimmung von Frauen achtet. Auch die Versorgung von Familien in der Zeit des Wochenbetts soll hierbei in den Blick genommen werden, insbesondere für Stadtteile, in denen es keine oder kaum Hebammen gibt.

Hebammenausbildung

Die Zahl der Geburten ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Auch die Zahl der Hebammen ist gestiegen. Hebammen und Entbindungspfleger sind eine sehr wichtige Unterstützung vor, während und nach der Geburt, und Eltern haben ein Recht auf eine Hebamme. Dennoch müssen Schwangere in Hamburg oft sehr lange suchen, um eine freie Hebamme als Geburtshelferin oder für die Nachsorge zu bekommen.

Umso wichtiger ist es, Hebammen und Entbindungspfleger in Hamburg stärker zu fördern. Wir setzen uns dafür ein, dass Hebammen mehr Anerkennung für ihren Beruf bekommen und setzen die geplante Akademisierung des Berufs in Hamburg konsequent um. Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften und das UKE werden zukünftig einen dualen, praxisintegrierenden Bachelor-Studiengang für Hebammen in Hamburg anbieten. Damit sind in Hamburg die Weichen für eine moderne Hebammenausbildung mit jährlich 60 Studienanfänger*innenplätzen gestellt. Der Studienbeginn wird ab dem Wintersemester 2020/2021 starten. Langfristiges Ziel ist es, die Hebammenwissenschaft in Lehre und Forschung durch die Qualifizierung von Hochschullehrer*innen, die Schaffung eines Masterstudienganges und Promotionsmöglichkeiten voranzutreiben.

Hebammen in stark unterversorgten Stadtteilen

Auch nach der Geburt wollen wir Familien optimal in dieser besonderen Lebensphase begleiten. Um die Ansiedlung von Hebammen in stark unterversorgten Stadtteilen Hamburgs zu fördern, prüfen wir eine Niederlassungsprämie wie sie bspw. Bayern eingeführt hat. Gemeinsam mit dem Hebammenverband wollen wir Maßnahmen verabreden, wie wir das Angebot der Geburtsvorbereitung und Nachsorge für werdende und junge Eltern verbessern können. Dazu erweitert Hamburg sein Internetportal für die Hebammensuche per Mausklick und unterstützt Hebammen, die bereit sind, in Familieneinrichtungen der Stadt Mütter und ihre Kinder zu betreuen. Auch die Unterstützung und Begleitung von jungen Familien durch Babylots*innen und „Frühe Hilfen“ bauen wir deshalb aus. Wichtige Angebote wie die Schreibaby-Beratungsstelle werden wir bedarfsgemäß weiterentwickeln.

Psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung

Wir werden die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung in Hamburg weiter verbessern. In der psychiatrischen Versorgung brauchen wir bedarfsgerechte stationäre Versorgung für Schwerstkranke und mehr sektorenübergreifende Behandlungsangebote. Die Verzahnung von stationärer und ambulanter Therapie werden wir verbessern, so dass Patient*innen nach einem stationären Aufenthalt nicht erneut unversorgt sind. Hierzu zählt auch die Implementierung einer evidenzbasierten, aufsuchenden Akutversorgung in Hamburg durch so genannte Crisis Resolution Teams an allen Standorten der Klinken. Der Sprachmittler*innenpool, der bereits knapp 60 Sprachen für die psychiatrisch- psychotherapeutische Versorgung von Menschen nicht deutscher Herkunft abdeckt, wird verstetigt und weitere Qualifikationsmaßnahmen und Supervision für die Sprachmittler*innen angeboten.

Damit psychisch kranke Menschen in einer akuten Krise in Hamburg verlässliche Hilfe erhalten, werden wir ein außerhalb der Sprechstundenzeiten erreichbares psychiatrisches Krisentelefon einrichten, dass eng mit den Diensten und Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung zusammenarbeitet. Nach einer Laufzeit von drei Jahren werden das Krisentelefon evaluiert und der mögliche Bedarf für ein zusätzliches Kriseninterventionsteam bewertet. Außerklinische und aufsuchende Behandlungsansätze bei psychiatrischen Erkrankungen (u.

a. Home Treatment) werden wir stärken. Daneben werden wir eine kostenfreie App für die erste Hilfe in der akuten Krise fördern.

Wir setzen uns für mehr Informationen über psychische Erkrankungen und Akzeptanz von Menschen mit psychischer Erkrankung und gegen Stigmatisierung ein. Zur Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen in Hamburg werden bezirkliche Netzwerke etabliert. Über die verbindliche Kooperation aller im Umgang mit psychisch kranken Menschen involvierten Akteure, der behördlichen Stellen sowie der professionellen Versorgungseinrichtungen, wird sichergestellt, dass Patient*innen im sozialpsychiatrischen Kontext entsprechend der individuellen Hilfebedarfe versorgt werden. Im Rahmen von Fallkonferenzen werden die Maßnahmen und Angebote individuell koordiniert.

Zwangseinweisung und Zwangsmaßnahmen

Zwangseinweisungen in die Psychiatrie und Zwangsmaßnahmen während der Aufenthalte werden wir durch mehr ambulante und aufsuchende Angebote so weit wie möglich vermeiden. Wenn es zur Anwendung von Zwangsmaßnahmen kommt, sind diese so kurz und so wenig traumatisierend wie möglich durchzuführen. Nachbesprechungen, auch mit den Angehörigen, sind grundsätzlich durchzuführen. Effektiven Rechtsschutz in diesem äußerst sensiblen Bereich gewährleistet die in Hamburg bereits erfolgte Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Richter*innenvorbehalt bei Zwangsmaßnahmen mit obligatorischer persönlicher Anhörung der Betroffenen.

Betroffene sollen einen Anspruch auf zeitnahe Sprachmittlung haben und sich niedrigschwellig

– auch über eine Kontaktmöglichkeit zur Aufsichtskommission nach dem Hamburgischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten – beschweren können. Sicherheitsdienste in der Psychiatrie müssen die Ausnahme bleiben und entsprechend geschult sein.

Unterbringung für schwerst psychisch Kranke

Wir wollen unterschiedlich ausgerichtete Einrichtungen schaffen, um den Mangel an hochstrukturierten, geschlossenen Unterbringungsmöglichkeiten für schwerst psychisch Kranke zu beheben. Mit geeigneten Trägern der Sozialpsychiatrie wollen wir dezentral weitere geeignete Plätze für Menschen, auch mit entsprechendem Unterbringungsbeschluss schaffen.

Wir werden die vorhandene Bettenkapazität der forensischen Klinik erhöhen, um dem Behandlungsbedarf von Maßregelvollzugspatient*innen gerecht zu werden.

Prävention

Im Rahmen des „Pakt für Prävention“ werden auch Projekte und Programme für die psychosoziale Gesundheit zielgruppenspezifisch fortentwickelt. Wir setzen uns dafür ein, dass mehr Angebote an Soziotherapie in Hamburg von den Krankenkassen finanziert werden.

Versorgung von Obdachlosen

In den Einrichtungen der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe finden regelmäßig psychiatrische Sprechstunden statt. Diese werden wir stärker mit den zuständigen Sektorkliniken vernetzen. Zudem brauchen wir eine engere Kooperation der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe mit psychiatrischen Versorgungsangeboten Wir wollen erreichen, dass psychisch kranke Obdachlose nach stationären Aufenthalten in einer Klinik verlässlich in geeignete Wohneinrichtungen oder Unterkünfte vermittelt werden. Wir wollen, dass das Entlassungsmanagement aller Hamburger Plankrankenhäuser Kooperationen zur Weitervermittlung in Wohnraum eingeht, um Entlassungen in die Obdachlosigkeit zu vermeiden. Die Fachstelle für Wohnungslosenhilfe wird insbesondere bei einer anstehenden Entlassung von obdachlosen Menschen aus einer psychiatrischen Akutstation zur Vermittlung

in geeigneten Wohnraum bzw. in eine geeignete Unterkunft aktiv und pflegt eine verbindliche Kooperation mit den Sozialdiensten der Krankenhäuser.

Ambulante Versorgung

Alle rechtlichen Möglichkeiten werden ausgeschöpft, um die ambulante medizinische Versorgung entsprechend des Bevölkerungswachstums auszubauen und in allen Stadtteilen eine gute Versorgung insbesondere mit Kinder- und Hausärzten sicher zu stellen. Die barrierefreie Gestaltung von Arztpraxen wird durch eine Beratungsstelle im Kompetenzzentrum „Barrierefrei leben“ gefördert.

In jedem Bezirk wird zunächst in einem sozial besonders heterogenen Stadtteil ein Interdisziplinäres Stadtteilgesundheitszentrum (ISGZ) eingerichtet, in dem Sozialberatung und Gesundheitsversorgung verbunden und möglichst im Kontext bereits bestehender sozialräumlicher Angebote und Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Als Träger eines ISGZ werden geeignete Vereine oder gemeinnützige Körperschaften mit Sitz in Hamburg ausgewählt. Zum Angebot gehört eine moderne Form der „Gemeindeschwester“, mindestens eine Haus- bzw. Kinderarztpraxis, ein Angebot für Prävention und Gesundheitsförderung und eine Sozialberatung. Die Projektförderung dient zudem der Förderung lokaler Gesundheitskompetenz unter besonderer Beachtung der vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Perspektivisch sollen in den Zentren Gesundheitslots*innen und Fallmanager*innen tätig werden, um in besonderen Bedarfsfällen Hilfen und Behandlungen zu koordinieren. Darüber hinaus arbeitet das Zentrum in einem lokalen Netzwerk eng zusammen mit weiteren Arztpraxen und anderen Gesundheitsberufen, Pflegeeinrichtungen, der Verbraucherberatung, sozialen Initiativen und dem Bezirksamt.

Anpassung des Hamburgischen Kammergesetzes

Um eine einseitige Renditeorientierung ohne ausreichende medizinische Indikation in fachgruppengleichen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und bei Gesundheitsdienstleistungen gewerblicher Anbieter*innen auszuschließen, wollen wir prüfen, ob und wie das Hamburgische Kammergesetz entsprechend angepasst werden kann. Insbesondere die Voraussetzungen für die Berufsausübung als Gesellschafter*in einer juristischen Person des Privatrechts werden im Sinne des Patientenschutzes präzisiert.

Öffentlicher Gesundheitsdienst

Die Corona-Pandemie hat auch die Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) deutlich hervorgehoben. Wir sorgen dafür, dass durch angemessene Bezahlung der öffentliche Gesundheitsdienst konkurrenzfähig z. B. mit dem Krankenhausbereich ist. Der öffentliche Gesundheitsdienst wird über die temporäre Verstärkung während der Corona- Pandemie hinaus dauerhaft personell gestärkt. In Zukunft wird der ÖGD bedarfsgerecht personell weiterentwickelt. Dabei orientieren wir uns an der Bevölkerungsentwicklung in Hamburg, insbesondere an der Zahl der Kinder und Jugendlichen sowie der alten Menschen.

Die Gesundheitsämter engagieren sich verstärkt für Prävention und Gesundheitsförderung in Kitas. Gemeinsam mit den Krankenkassen werden in Grundschulen mit besonderen Herausforderungen (KESS 1 oder 2) Gesundheitspräventionskräfte zur Verfügung gestellt.

Impfungen

In Hamburg wird der Impfstatus von Kindern bereits heute regelhaft bei der Aufnahme in eine Kita erhoben, dokumentiert und im weiteren Verlauf aktualisiert. Daneben müssen aber auch die Impfquoten und das Infektionsgeschehen bei Erwachsenen verstärkt in den Blick genommen werden. Denn die größten Impflücken sind bei den jungen Erwachsenen zu verzeichnen. In der Hausarztpraxis, aber auch im Rahmen von betriebsärztlichen Untersuchungen soll zukünftig der Impfstatus von Beschäftigen routinemäßig abgefragt und ggf. eine fehlende Impfung nachgeholt werden. Auch die Möglichkeit, dass Eltern bei Vorsorge- und Impfterminen in der Kinderarztpraxis ihren eigenen Impfstatus überprüfen und auffrischen lassen können, wollen wir bekannter machen. Darüber hinaus könnten Impferinnerungen helfen, die Notwendigkeit von Schutzimpfungen in der Allgemeinbevölkerung bekanntzumachen. Die Impfkampagnen zu Grippe- und Masernschutzimpfungen werden wir fortsetzen.

Schwangerschaftskonfliktberatung

Durch eine bessere personelle Ausstattung der Schwangerschaftsberatungsstellen werden wir dem stark gestiegenen Bedarf insbesondere nach Beratung zu sozialen Hilfen in der Schwangerschaft Rechnung tragen, die in der Regel nur in den Beratungsstellen und nicht in den Arztpraxen stattfindet.

Frauen sollen über ihren Körper selbst bestimmen. Dafür brauchen sie bestmögliche Information. Wir sind gemeinsam der Auffassung, dass der § 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden muss.

Fachkräfte in Medizin und Pflege sichern

Die Zahl der Ausbildungsplätze in der Pflegeausbildung wird weiter gesteigert und die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen wird gesichert. Für die Bereiche Podologie und Massage/Medizinische*r Bademeister*in wird ebenfalls eine Schulgeldbefreiung angestrebt. Dabei ist die angekündigte bundesweite Lösung einer landeseigenen Übergangslösung vorzuziehen. Voraussetzung ist, dass die Umsetzung in einem angemessen Zeitrahmen bis Ende 2021 erfolgt.

Der Start der neuen Pflegeausbildung stellt eine große Chance für die Fachkräftegewinnung in der Pflege dar. Die bisherigen Maßnahmen zur Bewerbung und Bekanntmachung der Ausbildung werden beibehalten und jeweils zu Beginn jedes Ausbildungsjahres verstärkt. Um

die Abbrecher*innenquote bei der Pflegeausbildung zu senken bzw. vermeidbaren Abbrüchen vorzubeugen, sollen gemeinsam mit den Pflegeschulen und den Arbeitgeber*innen in der Pflege neue Konzepte erarbeitet werden, um Pflegeschüler*innen frühzeitig bei aufkommenden Problemen in der Ausbildung zu unterstützen. Dabei soll die kontinuierliche Praxisbegleitung der angehenden Pflegekräfte durch eine fachliche Bezugsperson im Fokus stehen. Mit der „Allianz für Pflege“ sollen die Arbeitsbedingungen in der Pflege zusammen mit Pflegearbeitgeber*innen verbessert werden.

Entsprechend der bundesgesetzlichen Regelungen wollen wir bis zu zehn Prozent der Medizinstudienplätze für künftige Hausärzt*innen und/oder den öffentlichen Gesundheitsdienst reservieren. Mitarbeiter*innen im Gesundheits- und Pflegewesen werden berufsbegleitend weiter qualifiziert; die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird beschleunigt. Um Versorgung und Pflege kultursensibel gestalten zu können, wird die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund gezielt gefördert.

Zur Stärkung der Pflegeberufe soll gemeinsam mit den Pflegeberufsverbänden, der Hamburger Pflegeschulen und der akademischen Pflegeausbildung in Hamburg die Möglichkeit einer erneuten Vollbefragung aller Hamburger Pflegekräfte zur Gründung einer Landespflegekammer beraten werden. Im Vorfeld der Befragung sollen Informationsveranstaltungen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern durchgeführt werden. Dabei muss insbesondere auch über die damit verbundenen Rechte und Pflichten (Pflichtmitgliedschaft) informiert werden. Im Falle eines positiven Votums der Hamburger Pflegekräfte für eine Landespflegekammer wird eine entsprechende Anpassung im Hamburgischen Kammergesetz (HmbKG) vorgenommen und eine Anschubfinanzierung für die Gründungsphase der Pflegekammer vereinbart. Die langfristige Finanzierung ist aus einkommensabhängig gestaffelten Mitgliedsbeiträgen der Kammermitglieder zu bestreiten.

Drogen, Sucht und Glücksspiel

Die Versorgung Suchtkranker ist eine wichtige Aufgabe der Stadt, die vor dem Hintergrund des Bevölkerungswachstums stets überprüft und an die Bedarfe angepasst werden muss. Tarifsteigerungen werden refinanziert, so dass der Personalbestand und der Umfang des Angebots in den Einrichtungen dauerhaft gesichert sind. Die Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe sowie der Prävention und Gesundheitsförderung werden auskömmlich finanziert.

Die erfolgreiche Arbeit der Suchtberatungsstellen, Drogenkonsumräume und Präventionsangebote wird weiter unterstützt und, wo nötig, ausgebaut.

Der Neubau des Abrigado in Harburg wird so geplant, dass die räumliche und personelle Ausstattung den Anforderungen im Umgang mit der zuletzt angewachsenen Zielgruppe der Konsumierenden entspricht. Zusätzlich wird eine konsumtolerante Notschlafstelle im Süderelberaum eingerichtet. Darüber hinaus werden wir die Situation in St. Pauli weiter beobachten und bewerten. Die Erfahrung mit der verstärkten Sozialarbeit inklusive des mobilen Spritzentauschs werden wir dabei berücksichtigen.

Drogenabhängige, die ihre Sucht überwinden wollen, brauchen dabei Hilfe. Den drohenden Engpass bei der Versorgung mit Substituten durch Verrentungen von substituierenden Ärzt*innen wollen wir im Dialog mit der Kassenärztlichen Vereinigung verhindern. Wir setzten uns dafür ein, dass die in der Coronakrise neu eingerichtete niedrigschwellige Substitutionsambulanz auf geeignete Weise dauerhaft gesichert werden kann.

Wir sorgen dafür, dass die Klient*innen weiterhin ausreichende Angebote im Bereich der

„Psychosozialen Betreuung Substituierter“ (PSB) erhalten.

Die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Suchtprävention wird intensiviert. Im Modell „FreD plus“ (Frühe Intervention erstauffälliger Drogenkonsumenten) vermitteln Polizei und Jugendhilfe junge Konsument*innen illegaler Drogen innerhalb von höchstens 72 Stunden in die Suchtberatung. Maßnahmen der Suchthilfe ersetzen Strafmaßnahmen.

Wir prüfen die Einführung eines Projekts im Bereich „Safer Clubbing“ und die Möglichkeit zu individuellen chemischen Analysen von illegalen Drogen, um Gesundheitsrisiken durch Verunreinigungen und Überdosierungen zu reduzieren.

An den gesetzlichen Regulierungen für Spielhallen und Vermittlungsstellen von Sportwetten, insbesondere dem Verbot von Mehrfachkonzessionen und den geltenden Abstandsregeln, halten wir fest. Sobald mit einem neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder die Grundlage für den Vollzug des Hamburgischen Ausführungsgesetzes gelegt ist, werden alle Wettbüros entsprechend der Vorgaben überprüft. Für mehr Spieler*innenschutz werden wir den Anschluss an eine bundesweite Sperrdatei auch für Spielhallen und Wettbüros in Hamburg prüfen.

Passivrauchen

Der Passivraucher*innenschutz wird auf öffentliche Räume wie z. B. Haltestellen ausgeweitet. Am Hamburger Flughafen werden die Raucher*innenkabinen gemäß der Passivraucher*innenschutzverordnung nachgerüstet. E-Zigaretten und Shishas werden rechtlich den klassischen Tabakprodukten gleichgestellt. Das angekündigte bundesweite Werbeverbot für Tabakprodukte ab 2022 und für E-Zigaretten ab 2023 wird den kommenden Vertragsverhandlungen der Freien Hansestadt Hamburg für Außenwerbung zugrunde gelegt. Sollte sich die angekündigte Bundesregelung erneut verzögern, wird spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit bis 31.12.2023 jede Form der Außenwerbung für Zigaretten, E-Zigaretten und andere Inhalationsprodukte in Hamburg ausgeschlossen. Wir nehmen E- Inhalationsprodukte in das Hamburger Passivraucher*innenschutzgesetz auf. Bereits beim ersten Verstoß gegen das Passivraucher*innenschutzgesetz soll zukünftig ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Hamburg setzt sich weiterhin für ein bundesweites Rauchverbot im Auto ein, wenn Kinder oder Schwangere an Bord sind.

Aktive Teilhabe und gute Pflege im Alter

Wir wollen die generationenübergreifende, gesellschaftliche Teilhabe für ältere Menschen sichern. Die Programme zur Förderung innovativer Senior*innenarbeit werden weiterentwickelt und bei Bedarf gestärkt. Dabei werden wir berücksichtigen, dass die Bedürfnisse und Notwendigkeiten abhängig von der Sozialstruktur und sonstigen Angeboten im Sozialraum unterschiedlich sind. Das Ehrenamt in der offenen Senior*innenarbeit wird sowohl qualitativ als auch quantitativ stärker unterstützt. Der Hausbesuch zum 80. Geburtstag wird dauerhaft in allen Bezirken durchgeführt und bedarfsentsprechend weiter entwickelt.

Mit unserem Demografiekonzept sind wir auch im internationalen Maßstab vorbildlich und wollen uns mit anderen Metropolen austauschen und vernetzen. Das Demografiekonzept entwickeln wir im Sinne einer age-friendly City weiter zu einem quartiersorientierten Aktionsplan, der behördenübergreifend umgesetzt wird. Das neu etablierte kleinräumige Demografiemonitoring liefert dabei die Datengrundlage für räumliche Aktionsschwerpunkte. Im Fokus sollen barrierefreies Wohnen und Mobilität, die Nahversorgung sowie die gesundheitliche und pflegerische Versorgung im Stadtteil stehen. Onlineplattformen und Treffpunkte im Stadtteil sollen zur besseren Vernetzung von Nachbarschaftshilfen beitragen.

Mit dem Programm „Wohnen bleiben im Quartier“ wird die Entstehung von neuen Wohnformen gefördert, die lebenslanges Wohnen in lebendigen Nachbarschaften auch bei Pflegebedürftigkeit ermöglichen. Zusätzlich werden Wohngemeinschaften im Alter und technische Unterstützung bei Hilfebedarf finanziell gefördert. Zudem setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, dass digitale Assistenzsysteme in der Pflege und für altersgerechtes Wohnen in der Pflegeversicherung besser berücksichtigt werden. Wir wollen uns gegenüber den Krankenkassen dafür einsetzen, dass das erfolgreiche Hamburger Innovationsfondsprojekt Netzwerk GesundAktiv (NWGA) für den Bezirk Eimsbüttel verstetigt und auf weitere Standorte, bevorzugt in Kooperation mit geriatrischen Institutsambulanzen, ausgeweitet wird.

Pflegerische Versorgung

Für unvorhersehbaren Pflegebedarf wird ein Pflegenotruf mit einem Pflegenotdienst geschaffen, der zu jedem Zeitpunkt in der Lage ist, notfallmäßig auftretenden ambulanten Pflegebedarf zu decken. Zusätzlich wird eine weitere spezielle Einrichtung für Kurzzeitpflege geschaffen, die zehn Prozent ihrer 40 Plätze für kurzfristige Notfälle reserviert. Außerdem werden zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze an Krankenhäusern und in Pflegeheimen geschaffen, die insbesondere für alte Menschen nach einer Krankenhausbehandlung zur Verfügung stehen. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird durch die Ausbildung von Pflegelots*innen in Betrieben gefördert. Zur Entlastung der Pflegebedürftigen wird sich Hamburg auf Bundesebene für eine solidarische Pflegereform einsetzen, so dass insbesondere die Eigenanteile bei den Pflegeleistungen gesenkt und eingefroren werden.

Die Qualität von Pflegeeinrichtungen und -diensten wird durch die Wohn-Pflege-Aufsicht, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und mit Angehörigenbefragungen ständig überprüft. Die Ergebnisse werden im „Pflegekompass“ so veröffentlicht, dass sich Pflegebedürftige und Angehörige schnell über passende Einrichtungen informieren können

Wir sorgen dafür, dass Hamburgs stationäre Pflegeheime sehr individuell auf die Bedürfnisse der Bewohner*innen eingehen. Dazu gehören die Themen kultursensible Pflege und geschlechtliche Vielfalt. Diese Themen werden in den Pflegekompass aufgenommen. In der Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur 2025 wird ein eigener Schwerpunkt auf die Zielgruppe LSBTI* gelegt. Die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Menschen mit LSBTI-Identitäten wird in das Curriculum der generalistischen Pflegeausbildung aufgenommen. Spezielle Weiterbildungen von Pflegekräften in diesem Bereich werden unterstützt.

Die Pflege-Engagement Verordnung wird evaluiert, um einen möglichst niederschwelligen Zugang zu unterstützenden Leistungen bei Pflegebedürftigkeit durch die Servicestelle Nachbarschaftshilfe sicherzustellen. Dabei werden auch die Bedarfe pflegebedürftiger Kinder, Jugendlicher und jung Erwachsener berücksichtigt. An den Hamburger Pflegestützpunkten sollen die Beratungsangebote für pflegende Angehörige ausgeweitet werden. An einem der Pflegestützpunkte wird der Themenschwerpunkt „Kinder und Jugendliche in der Pflege“ etabliert, um Kinder, die Verantwortung in der Pflege von Angehörigen (häufig von erkrankten Eltern) übernehmen, gezielt zu unterstützen. Die Beratungsangebote für pflegende Angehörige werden bedarfsgerecht ausgebaut. Informationen für Familien mit pflegebedürftigen Kindern sollen auch Teil des Beratungsangebotes sein.

Im Landespflegeausschuss wird eine angemessene Vertretung von pflegenden Angehörigen vorgesehen.

Die rechtlichen und ehrenamtlichen Betreuungsangebote werden stärker gefördert und unterstützt. Dazu wird das Betreuungswesen bei der Justizbehörde konzentriert.

Arbeitsschutz

Den Arbeitsschutz werden wir entsprechend der neuen gesetzlichen Vorgaben des Bundes zu mehr betrieblichen Kontrollen so ausstatten, dass diese zügig erfüllt werden können. Wir unterstützen die Schaffung einer bundesgesetzlichen Grundlage zur Veröffentlichung der Ergebnisse der Arbeitsschutzkontrollen. Bis dahin wird Hamburg eine freiwillige Veröffentlichung ermöglichen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen werden beim Erkennen von Faktoren für psychische Belastungen am Arbeitsplatz unterstützt. Dazu wird ein digitales Informationssystem aufgebaut, aus dem Beschäftigte und Arbeitgeber*innen Informationen und Maßnahmen ableiten können. Die Beratungsstelle „Perspektive Arbeit und Gesundheit“ (PAG) wird dauerhaft gefördert. Durch Betriebspartnerschaften wird außerdem die Zusammenarbeit kleiner Betriebe in einem Quartier in Sicherheits- und Gesundheitsfragen gefördert.

Wirksamer Verbraucher*innenschutz

Die Bürger*innen in Hamburg werden wir auch künftig regelmäßig in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hamburg e. V. zu ihren Problemen und Einschätzungen befragen und

die Ergebnisse im „Verbraucherschutz-Pegel“ veröffentlichen und zur Verbesserung des Verbraucher*innenschutzes nutzen. Wir fördern nachhaltig die Arbeit der Verbraucherzentrale, damit diese für alle Menschen zugänglich ist, und die Verbraucher*innen seriöse Informationen für ihre Entscheidung und Unterstützung gegen unlauteren Wettbewerb erhalten. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Hamburg werden wir dafür sorgen, dass auch in möglichst vielen Schwerpunktstadtteilen Vor-Ort-Beratungen erfolgen. Wir werden uns für eine Stärkung von Verbraucher*innenrechten im Internet einsetzen. Gleichzeitig müssen digitale Zugänge zu Beratungsleistungen gestärkt werden. Deshalb fördern wir ein Projekt „Digitale Verbraucher*innenzentrale“, um Verbraucher*innenschutz im Rahmen der Digitalisierung zeitgemäß weiterzuentwickeln. Hierfür wird die Finanzierung der Verbraucherzentrale verstärkt.

Lebensmittelsicherheit

Wir setzen uns für gesündere Lebensmittel und mehr Transparenz ein: durch die Kennzeichnung von Zucker, Fett und Salz in Lebensmitteln (Lebensmittelampel „Nutri-Score“), insbesondere für Kinder durch weniger Zucker in Lebensmitteln und durch die Veröffentlichung der Ergebnisse der amtlichen Kontrollen der Lebensmittelbetriebe. In erster Linie setzen wir auf eine Stärkung des „Hamburger Hygienesiegels“ für besonders gute Betriebe, damit sich jede*r Bürger*in vor einem Gaststättenbesuch über die Kontrollergebnisse informieren kann. Wir erproben eine klare Kennzeichnung von Speisen in verschiedenen öffentlichen Kantinen, die es Verbraucher*innen ermöglicht, u. a. in Bezug auf Gesundheit, Produktionsbedingungen, Umwelt und Tierwohlstandards eine informierte Wahl zu treffen.

Zur Steigerung der Wertschätzung von Lebensmitteln und zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung werden wir den Dialog mit den betroffenen Branchen, Expert*innen und Initiativen mit dem Ziel konkreter Vereinbarungen fortsetzen.

Wir setzen uns mit einer Bundesratsinitiative für eine verpflichtende Kennzeichnung der Aufzucht- und Haltungsbedingungen bei tierischen Produkten ein. Die Kennzeichnung soll stufenweise von der Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards bis hin zur ökologischen Tierhaltung unterscheiden. Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen weiterhin gekennzeichnet werden. Das in Europa bewährte Prinzip des vorsorgenden Verbraucher*innenschutzes wird nicht angetastet.

Wirtschaftlicher Verbraucher*innenschutz

Beim wirtschaftlichen Verbraucher*innenschutz setzen wir auch auf eine Verbesserung der Rechte. So treten wir für eine bundesrechtliche Regelung in Form von Auskunftsansprüchen und einem Negativkatalog von nutzbaren Daten beim so genannten Scoring-Verfahren, etwa vor Kreditvergaben, ein.

Hamburg setzt sich auf Bundesebene dafür ein, im Zivilrecht die Nachhaltigkeit, etwa durch Verlängerung der Gewährleistungsfristen, zu fördern um damit vorzeitigem Verschleiß zu reduzieren und die Langlebigkeit von Produkten zu steigern.

Verbraucher*innenschutz im Internet

Für Internetnutzer*innen ist es in der Regel nicht nachvollziehbar, wie die Ergebnisse bei der Nutzung von Suchmaschinen, Rankings und ähnlichem zustande kommen. Auf der anderen Seite werden durch Algorithmen immer mehr Daten über die Nutzer*innen gesammelt und diese bei der Erstellung von Angeboten (auch beim Preis) genutzt. Um informierte und selbstbestimmte Entscheidungen zu ermöglichen, halten wir es für erforderlich, dass die wesentlichen Kriterien, aufgrund derer Algorithmen entscheiden, leicht erkennbar sind. Hamburg wird sich auf nationaler und europäischer Ebene nachdrücklich für die Schaffung gesetzlicher Regelungen einsetzen, durch welche die Verwender*innen von Algorithmen zu mehr Transparenz (insbesondere zur Offenlegung der wesentlichen Kriterien, die in den Algorithmus einfließen) verpflichtet werden.

Musterfeststellungsklage

Hamburg wird sich für die Weiterentwicklung der Musterfeststellungsklage hin zu einem starken Kollektivrechtsschutz im Zivilprozessrecht einsetzen, der es niedrigschwellig und in zweckdienlicher Weise ermöglicht, gemeinsam zu klagen und dabei auch einen Leistungstitel zu erstreiten.

Fin- und Legal-Techs

Im Bereich der Verbraucher*innenpolitik bieten Legal-Techs große Chancen. Dabei handelt es sich um juristische Onlineverfahren, die ohne großen Aufwand digital Beschwerden bündeln und an entsprechende Stellen herantragen. Ähnlich wie bei den Fin-Techs werden wir diese Entwicklung in Hamburg wohlwollend begleiten.

Marktüberwachung

Der Hamburger Senat wird den Vollzug der Marktüberwachung auch vor dem Hintergrund der Funktion des Hamburger Hafens als Warendrehscheibe für Importe in die EU/als EU- Außengrenze behördenübergreifend dahingehend prüfen, ob (Teil)Aktivitäten gebündelt und Zuständigkeiten neugeregelt werden können.

Tierschutz

Hamburg setzt sich für die Eindämmung der Massentierhaltung ein und unterstützt ein verpflichtendes Tierwohl-Label. Die Einhaltung besonders hoher Tierhaltungsstandards in Hamburger Betrieben wird gefördert. Anbieter*innen von Hochzeitstauben werden auf entsprechende Zulassung und Einhaltung der Standards geprüft. Die Koalitionspartner setzen sich für eine Verstärkung des Tierschutzes auch bei Tierdarbietungen ein. Sie halten in diesem Zusammenhang den Einsatz von Wildtieren in Zirkussen für kritisch und werden sich auf Bundesebene für die Umsetzung der Bundesratsinitiative (Drs. 78/16) zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten einsetzen. Wir werden bis 2024 die Bestimmungen für Veranstaltungen, die durch die FHH ausgerichtet oder ausgeschrieben werden, so anpassen, dass auf die Präsentation lebender Tiere verzichtet wird, sofern deren Vorführung gewerbsmäßig stattfindet.

Der illegale Online-Tierhandel ist weit verbreitet und aufgrund von Anonymität und fehlender Rückverfolgbarkeit ein großes Problem. Mit einer Aufklärungskampagne wird gegen den illegalen Welpenhandel vorgegangen. Tiere werden häufig ohne Achtung von Tierschutzstandards gehandelt und befinden sich in einem schlechten Gesundheitszustand. Die Koalitionspartner werden sich auf Bundesebene für ein Verbot für den anonymen Verkauf von Tieren einsetzen.

Die Sicherung des Tierwohls muss auch in der Landwirtschaft und Nutztierhaltung gewährleistet werden. Die Koalitionspartner werden sich dafür einsetzen, dass nicht kurative Eingriffe grundsätzlich reduziert bzw. nicht mehr betäubungsfrei angewendet werden und dementsprechend auf Bundesebene abstimmen. Wir unterstützen die Initiative zur Begrenzung der Schlachttiertransportzeiten. Die Koalitionsparteien bekennen sich zu einer flächengebundenen und tiergerechten Nutztierhaltung als wichtigem Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft.

Hamburg schöpft alle Möglichkeiten aus, um Tierversuche zu vermeiden. Den Schutz von Tieren wollen wir auf allen Ebenen voranbringen, durch Aufklärung der Verbraucher*innen ebenso wie durch staatliches Handeln. Den Hamburger Forschungspreis für Alternativen zu Tierversuchen werden wir weiterhin regelmäßig vergeben. Im Rahmen der Forschungsförderung unterstützen wir gezielt die tierversuchsfreie Forschung. Ziel ist es, die Investitionen in humanbasierte Forschungsmethoden systematisch und dauerhaft zu steigern. Hierzu wollen wir die Potenziale von Stammzellmodellen als Ersatz für Tiermodelle sowie die Kombination mit innovativen Algorithmen und anderen Möglichkeiten der Digitalisierung weiter heben und entwickeln. Wir fördern aus Hamburg heraus den Ersatz und die mittelfristige Abschaffung der regulatorischen Testungen an Tieren. Ziel ist, die bislang vorgeschriebenen standardisierten Tierversuche zur Zulassung von Medikamenten perspektivisch durch tierversuchsfreie Methoden zu ersetzen. Dazu richtet Hamburg eine Professur für das Fachgebiet Refinement, Reduction, Replacement (3R-Verfahren) am UKE ein, bündelt die wissenschaftliche Expertise und setzt sich im Bund sowie im europäischen Kontext ein.

Die konsequente Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht werden wir kritisch begleiten.

EINE SICHERE STADT FÜR ALLE

Hamburg ist und bleibt eine Stadt, in der alle sicher und in Freiheit leben können. Die innere Sicherheit ist auch in der neuen Legislaturperiode ein Prioritätsbereich.

In den vergangenen Jahren konnten wir die Kriminalitätsrate deutlich senken. Trotz einer wachsenden Bevölkerungszahl ist Hamburg so sicher, wie seit den 1980er Jahren nicht mehr. Einbrüche, Raub und Gewaltdelikte sind zurückgegangen. Dieser Erfolg geht auch auf die engagierte Arbeit von Polizei und Justiz zurück.

Die Koalitionspartner sind sich einig, die organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Polizei und Justiz in Hamburg gemeinsam für eine Verbesserung der wissenschaftlichen Datenlage zur Kriminalitätsbekämpfung sorgen.

Die Polizei Hamburg wird insbesondere über den Hochschulzweig der Akademie ihr wissenschaftliches Profil weiter stärken. Die an der Akademie neu eingerichtete Forschungsstelle für strategische Polizeiforschung (FOSPOL) wird sich u. a. mit Fragen der Polizeiarbeit in einer modernen sich verändernden Großstadtgesellschaft und im Konfliktfeld divergierender gesellschaftlicher Interessenlagen befassen. Hamburg wird zudem die Ergebnisse der laufenden umfassenden bundesweiten Dunkelfeldstudie „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ durch die Kriminologische Forschungsstelle des Landeskriminalamtes (LKA) für Hamburg sorgfältig auswerten und für die polizeilich- kriminalistische Praxis nutzbar machen. Den Kriminologischen Dienst der Justizbehörde wollen wir stärken.

Moderne Großstadtpolizei

Um in einer wachsenden Stadt weiter erfolgreich für Sicherheit zu sorgen, braucht es eine leistungsstarke und zukunftsfähige Polizei.

Wir setzen auf eine bürger*innennahe Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum und auf eine moderne und funktionale Ausstattung. Die Hamburger Polizei ist personell und materiell gut aufgestellt und hat zum Rückgang der Gesamtkriminalität in Hamburg wesentlich beigetragen.

Hamburg hat das Ziel, dass alle Menschen in Sicherheit leben können. Unserer Polizei kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die Hamburger Polizei ist fest in der Realität einer sozial und kulturell und lebensweltlich diversen Großstadtgesellschaft verankert. Sie schützt und achtet die Grundwerte unseres freien, demokratischen und offenen Zusammenlebens.

Die 2016 begonnene erfolgreiche Einstellungsoffensive bei der Polizei wird auch in den 2020er Jahren fortgesetzt. In dieser Legislaturperiode werden wir gegenüber 2016 eine Verstärkung der Polizei von dann insgesamt rund 1.000 Polizeibeamt*innen und -angestellten erreichen. Das Personalverstärkungsprogramm umfasst insgesamt rund 550 Beamt*innen, davon kontinuierlich rund 50 Dienstzeitverlänger*innen. Enthalten sind als Verstärkung für den Einsatzdienst weiter rund 170 angestellte Kräfte im Objektschutz, in der Verkehrsflussoptimierung und in der Lokalen Präsenz. Hinzu kommen 280 Tarifbeschäftigte, insbesondere zur Entlastung von Vollzugsbeamt*innen von Verwaltungsfunktionen sowie im LKA. Aus diesem Programm sind an den Dienststellen seit 2016 bereits rund 450 Polizeibeamt*innen und Angestellte angekommen, eingestellt; noch in der Ausbildung befinden sich rund 200 Nachwuchskräfte (zusätzlich zu den zur Kompensation der ruhestandsbedingten und anderen Abgängen erforderlichen Nachwuchskräften). Insbesondere werden die Polizeikräfte an den Polizeikommissariaten, die täglich im Außendienst als Partner*innen und Kümmer*innen für die Bürger*innen da sind, verstärkt. Mit

100 Polizeiangestellten vor Ort wird die Sichtbarkeit, Ansprechbarkeit und das Sicherheitsgefühl in den Stadtteilen zusätzlich gestärkt.

Damit das Miteinander in einer Millionenstadt wie Hamburg funktioniert, braucht es Regeln und Rücksichtnahme aufeinander. Die Polizei wird deshalb Ordnungsverstöße, gerade auch im Straßenverkehr, noch intensiver verfolgen.

Der öffentliche Raum hat in einer Großstadt wie Hamburg zentrale Funktion als Ort des öffentlichen Lebens, der Begegnung, gemeinsamer Aktivitäten und als Ort des Austausches und des politischen Diskurses. Im öffentlichen Raum sind wir auf gegenseitige Rücksichtnahme ebenso angewiesen wie auf Toleranz, Sicherheit und Regeln, die für alle gelten.

Die sichtbare, bürger*innenahe Polizeipräsenz wird erhöht; an besonders kriminalitätsbelasteten Orten wird ergänzend auf Basis der bestehenden gesetzlichen Regelung auch Videoüberwachung eingesetzt.

Eine leistungsstarke Großstadtpolizei muss über die modernste Ausrüstung verfügen. Schritt für Schritt wird daher die Digitalisierungsstrategie bei der Polizei umgesetzt. Zu einer „Smart Police“ gehören zeitgemäße IT-Fachanwendungen, ein modernes Einsatzleitsystem und digitale Ermittlungsunterstützung, ebenso wie WLAN und „Smartphones statt Merkbücher“ für alle Wachen.

Mit einer neuen High-Tech-Einsatzzentrale und modernen Neubauten für die Polizeiakademie wird die Infrastruktur der Polizei von morgen erstellt. Neben den geplanten Neubauten an dem zentralen Standort in Alsterdorf wird auch die dezentrale Infrastruktur weiter ertüchtigt. Die Polizeikommissariate 21 und 43 werden wie geplant erweitert und umgebaut. Das Polizeikommissariat 47 in Neugraben erhält einen Neubau, ebenso wie die Verkehrsdirektion am Großmoordamm.

Die allen Bürger*innen offenstehende Beschwerdestelle der Polizei wird zu einem eigenständigen starken Qualitätssicherungsinstrument mit unmittelbarer Anbindung bei der*m Polizeipräsident*in weiterentwickelt und entsprechend ausgestattet. Sie bearbeitet Einzelfälle vertraulich und weisungsunabhängig und stellt in einem Jahresbericht, der auch der Bürgerschaft zugeleitet wird, ein zusammenhängendes Lagebild aufgetretener Konfliktkonstellationen dar.

Soweit die vereinbarte Evaluation zum 31.12.2022 zu einem positiven Ergebnis führt, wird die Kennzeichnungspflicht nach § 111a des Hamburgischen Beamtengesetzes für die Polizeikräfte der Landesbereitschaftspolizei in geschlossenen Einsätzen entfristet.

Der freie politische Diskurs, politische Veranstaltungen und Versammlungen sind elementarer Bestandteil unseres demokratischen Lebens. Die Versammlungsbehörde stellt immer sicher, dass in der Abwägung mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und gewichtigen Grundrechten Dritter ein höchstmögliches Maß an Versammlungsfreiheit verwirklicht werden kann.

Neue Herausforderungen in der Kriminalitätsbekämpfung

Durch die Digitalisierung des Alltags hat sich auch ein Teil der Kriminalität in den Bereich der digitalen Welt verlagert bzw. haben sich neue Kriminalitätsformen entwickelt. Staatsanwaltschaft und Polizei werden hier entsprechende Schwerpunkte setzen. Insbesondere wollen wir sicherstellen, dass die Polizei in der Lage ist, die Vielzahl sichergestellter Datenspeicher (Computer, Smartphones und Mobiltelefone pp.) und die entsprechenden Datenmengen zeitnah und effektiv auszuwerten. Dies verlangt eine Priorisierung und ressourcentechnische Stärkung in der Polizei – durch einen noch stärkeren Ausbau des Know-how, der notwendigen technischen Ausstattung sowie personeller Verstärkungen. Ebenso setzen wir uns dafür ein, dass die Ermittlungsbehörden sich neuer, innovativer Ansätze bedienen; hierzu zählt auch die Prüfung des Einsatzes von KI.

Angesichts des erheblichen Bedeutungszuwachses elektronischer Daten als Beweismittel im Strafverfahren gewinnt auch die Errichtung von digitalen Beweismittelnetzwerken zunehmend an Bedeutung. Erforderlich ist zudem auch ein ausreichender rechtlicher Rahmen für die Gewinnung, Auswertung und Übermittlung entsprechender beweiserheblicher Daten. Die Befassung mit einem IT-System zum elektronischen Beweismittelmanagement befindet sich derzeit bei der Polizei im Aufbau. Die Koalitionspartner werden diese Chance nutzen, um ein geeignetes ressortübergreifend nutzbares IT-System zu konzipieren und damit die (digitale) Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz zu stärken. Dabei werden wir sowohl Sicherheits- und Datenschutzbelange berücksichtigen wie auch Schutz- und Kontrollmechanismen etablieren, um die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz jederzeit zu gewährleisten. Die Entwicklung der elektronischen Akte im Strafbereich wird hierbei zu berücksichtigen sein. Sie soll spätestens 2026 eingeführt sein. Dies setzt voraus, dass die Polizei ebenfalls über ein kompatibles System verfügt, damit ein Medienbruch vermieden wird.

Verfassungsschutz und parlamentarische Kontrolle stärken

Das Landesamt für Verfassungsschutz erfüllt eine zentrale Aufgabe im Kampf gegen Extremismus und antidemokratische Bewegungen. Insbesondere für ein wirkungsvolles Vorgehen gegen Rechtsextremismus wollen wir den Verfassungsschutz weiter stärken und die Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund ausbauen. Mit der Novellierung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes 2019 haben wir auch die parlamentarische Kontrolle gestärkt. Hamburg wird sich im Verfassungsschutzverbund dafür einsetzen, dass der Parlamentarische Kontrollausschuss auch in länderübergreifenden Sachverhalten möglichst umfassende Informationen erhält. Die Koalitionspartner setzen sich dafür ein, dass eine bedarfsgerechte Unterstützung der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollausschusses durch Mitarbeiter*innen der Bürgerschaftskanzlei gewährleistet ist.

Bekämpfung von Extremismus und Demokratiefeindlichkeit

Jeder Form des politischen oder religiösen Extremismus’ wird konsequent entgegengetreten. Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung wird an keiner Stelle geduldet.

Die rot-grüne Koalition steht gemeinsam für eine weltoffene, liberale Demokratie ein, die die Rechte aller Menschen achtet. Gemeinsam stellen wir uns denen entgegen, die gegen den Geist unseres Grundgesetzes agieren und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und antidemokratische Ansichten verbreiten.

Rechtsextremismus

Ein zentrales Anliegen der Koalition ist die entschlossene Bekämpfung des Rechtsextremismus’. Hamburg wird hier bundesweit weiterhin eine Vorreiterrolle einnehmen.

Rechtsextreme Hetze und Drohungen gegen Einzelne und Gruppen sowie rassistisch motivierte Gewalttaten und die Verbreitung rechtsextremistischer Ideologie sind eine Bedrohung für viele Einzelne und für die demokratische Gesellschaft als Ganzes. Wir wollen alle Kräfte mobilisieren, um uns der Ausgrenzung und der Gewalt gegen Geflüchtete oder Andersdenkende, dem Rassismus und anderen menschenfeindlichen Einstellungen auf allen Ebenen aktiv entgegenzustellen. Dazu gehören staatliche Institutionen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen; wir brauchen Maßnahmen der Aufklärung, der Prävention, zur Informationsgewinnung, zum Schutz bedrohter Personen oder Gruppen und eine konsequente Strafverfolgung.

In Hamburg gibt es eine lange Tradition jüdischen Lebens, an die zahlreiche Orte in der ganzen Stadt erinnern. Ein vielfältiges jüdisches Leben ist eine Bereicherung für unsere Stadt. Antisemitismus hat in Hamburg keinen Platz. Der Schutz jüdischer Einrichtungen und Veranstaltungen wird durch die Stadt sichergestellt.

Wir sehen den Kampf gegen Rechtsextremismus als ressortübergreifende Aufgabe. Sozialpolitische Maßnahmen sind genauso erforderlich wie ein Engagement der Schulen, und entschlossenes Handeln in der Innen- und die Rechtspolitik. In einem neuen

„Kompetenznetzwerk Rechtsextremismus“ werden behörden- und institutionenübergreifend alle Expert*innen gebündelt, um die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu verstärken. Das erfolgreiche Landesprogramm „Hamburg – Stadt mit Courage“ wird fortgesetzt.

Darüber hinaus wollen wir die Beratungs-, Präventions- und Aussteiger*innenprojekte in Hamburg stärken. Wir unterstützen das Anliegen, ein Demokratiefördergesetz auf Bundesebene auf den Weg zu bringen, um die Finanzierung privater Initiativen und Vereine, die sich gegen Extremismus und Antisemitismus einsetzen, langfristig abzusichern.

Der NSU-Komplex ist in zahlreichen Untersuchungsausschüssen auf Bundes- und Landesebene aufgearbeitet worden; inzwischen liegt auch das Urteil zum NSU Prozess vor. Auch der Mord an Süleyman Taşköprü wirft bis heute Fragen auf und hat Narben in unserer Stadt hinterlassen. Die Koalitionspartner betrachten es daher als bleibende Verpflichtung, auf allen Ebenen die Sensibilität für rassistische und menschenfeindliche Haltungen zu stärken und ihr mit größtmöglicher Anstrengung entgegenzutreten.

Der Verfassungsschutz und der polizeiliche Staatsschutz werden weiter gestärkt, um insbesondere gegen Hass und Hetze, gegen rechtsextremistische Aktivitäten im Internet und den sozialen Medien vorzugehen.

Zur Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen im Internet dient die dafür eingerichtete Spezialeinheit des Verfassungsschutzes. Diese bundesweit vorbildliche Cybereinheit („anti- fascist-cyber-center“) wird weiter gestärkt. Der polizeiliche Staatsschutz wird zur Bekämpfung des Rechtsextremismus’ ebenfalls personell verstärkt.

Im Waffenrecht setzen wir uns dafür ein, dass die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit regelmäßig überprüft wird und insbesondere eine fehlende psychologische Eignung zur Nichterteilung bzw. zum Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse führt.

Hamburg stellt sich entschieden gegen Hass im Netz, Hetzpropaganda und interessengeleitete Fehlinformationen und Verschwörungstheorien. Wir wollen die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzen, Hasskriminalität effektiv zu bekämpfen und werden daher die mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle OHNe Hass begonnene Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft, Medienunternehmen, Polizei und Zivilgesellschaft mit dem Ziel fortführen, Betroffene zu ermutigen, Anzeigen zu erstatten, Hasstaten konsequent zu verfolgen und alle Beteiligten für das Thema zu sensibilisieren. Mit einer neuen Sonderabteilung bei der Staatsanwaltschaft sowie einer entsprechenden personellen Verstärkung der polizeilichen Ermittlungskapazitäten wird der Kampf gegen Hass und Hetze im Internet verstärkt. Die dafür notwendigen technischen, rechtlichen und kapazitären Voraussetzungen werden geschaffen bzw. deren Schaffung auf Bundesebene unterstützt.

Wir setzen uns auf allen Ebenen dafür ein, den Auskunftsanspruch für Nutzer*innen und Behörden gegen Telemedienunternehmen für die zur Identifizierbarkeit des strafrechtlich Verantwortlichen erforderlichen Daten im Zivil- und Strafrecht zu verankern.

Die statistische Erfassung von Hasskriminalität bei den Staatsanwaltschaften werden wir in Absprache mit den anderen Ländern erweitern, damit auch sexistische Hasskriminalität gegen Frauen, inter, trans* und nicht binäre Personen sichtbar wird.

Linksextremismus und religiöser Extremismus

Die sichtbar gewordenen Gefahren des Linksextremismus’ und linker Militanz müssen ebenso entschieden bekämpft und dürfen nicht toleriert werden. Die inzwischen erarbeiteten Konzepte gegen Militanz und Gewalt werden weiter fortentwickelt und umgesetzt.

Die Koalitionspartner werden ebenso weiter konsequent gegen jede Form des religiös begründeten Extremismus’, insbesondere gegen Islamismus vorgehen.

Toleranz und demokratisches Miteinander sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das zivilgesellschaftliche Engagement gegen links- wie rechtsextreme und menschenfeindliche Einstellungen wird unterstützt, indem Präventions- und Beratungsprojekte verstetigt und weiter gestärkt werden. Das erfolgreiche Handlungskonzept zur Prävention und Verfolgung von religiös motiviertem Extremismus und Salafismus wird fortgesetzt. Dazu gehört eine gute Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden, der Justiz, den Strafverfolgungsbehörden und den Präventionsprojekten.

Moderne Feuerwehr

Die Feuerwehr sorgt bei Unfällen, medizinischen Notfällen, Bränden, bei Unwettern und Katastrophen zuverlässig für schnelle Hilfe und Sicherheit. Der Personalaufbau bei der Feuerwehr wird mit dem Ziel einer Verstärkung um insgesamt rund 400 Feuerwehrleute fortgesetzt. Damit die Feuerwehr schnell vor Ort ist, wird das Netz an Feuer- und Rettungswachen schrittweise weiter ausgebaut.

Neben einer neuen Wache für Schnelsen sollen zunächst ein neuer Standort im Hamburger Süden und ein weiterer im Osten oder Norden der Stadt entstehen (Süden: Finkenwerder/ Ersatzbau; Neugraben-Fischbek/ Neubau; Osten: Allermöhe; Norden: Langenhorn/ Hummelsbüttel). Mit einer hochmodernen neuen Einsatzleitstelle und dem Ausbau der Feuerwehrakademie wird die Feuerwehr fit für die Zukunft gemacht. Die bestehenden Wachen werden ggf. auch baulich an die jeweils aktuellen Anforderungen angepasst. Die Freiwilligen Feuerwehren sind auch im Zusammenwirken mit anderen Hilfsorganisationen ein wichtiger Baustein für Sicherheit und Zusammenhalt in Hamburg. Die erfolgreich gestartete

„Sanierungsoffensive“ für die Häuser der Freiwilligen Feuerwehren wird im bestehenden Umfang fortgeführt.

Ausrüstung, Ausstattung und Technik der Feuerwehr werden mit den dafür erforderlichen Ersatz- und Neubeschaffungen auf dem jeweiligen Stand der Technik gehalten.

Wir wollen die Feuerwehren auf ihrem eingeschlagenen Weg unterstützen, den Anteil von Frauen und Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu erhöhen.

Migrationspolitik

Hamburg nimmt weiter Geflüchtete im Rahmen der bundesrechtlichen Verpflichtungen und humanitären Programme auf und sorgt bei bestehender Aufenthaltsperspektive für eine gute Integration. Ausländerrechtliche Verfahren sollen sowohl auf behördlicher als auch auf gerichtlicher Ebene zügig durchgeführt werden. Für den Fall, dass die Geflüchtetenzahlen wieder signifikant ansteigen, werden ausreichende Aufnahmekapazitäten vorgehalten. Der bewährte Betrieb des Ankunftszentrums in Rahlstedt wird fortgesetzt. Der Aufenthalt soll so kurz wie möglich sein und eine Dauer von drei Monaten möglichst nicht überschreiten. Es soll geprüft werden, welche zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden können, um die aufgrund

der räumlichen Bedingungen mit dem Aufenthalt verbundenen Belastungen abmildern zu können.

Aufenthaltsbeendende Maßnahmen werden nach den bundesrechtlichen Vorgaben zielgerichtet durchgeführt, wobei insbesondere die Rückführung von Straftäter*innen und Gefährder*innen Priorität hat. Die freiwillige Ausreise hat Vorrang vor der Abschiebung. Bei Abschiebungen sollen unnötige Härten vermieden und insbesondere die Situation von Kindern in den Blick genommen werden. Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass das Abschiebemonitoring und hierbei insbesondere die seit 2018 eingeführte und bis 2020 finanzierte Stelle der/s Abschiebebeobachter/in am Hamburger Flughafen – unter der Trägerschaft der Stadt Hamburg – fortgeführt werden soll. Darüber hinaus sollen die Berichte der/s Abschiebebeobachter/in in Selbstbefassung im Fachausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft einmal jährlich aufgerufen werden.

Die Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein zur gemeinsamen Nutzung einer Abschiebehafteinrichtung in Glücksstadt mit 20 Haftplätzen wird fortgesetzt, die Rückführungseinrichtung am Flughafen Hamburg soll im Anschluss – spätestens Ende 2022

– geschlossen werden, sofern dies aus Bedarfsgründen zum entsprechenden Zeitpunkt vertretbar ist und der Betrieb der Einrichtung in Glückstadt erfolgreich läuft.

Solange sich die Lage in Afghanistan nicht substantiell verbessert, halten die Koalitionspartner an der bisherigen Praxis fest, so dass dorthin weiter nur Straftäter*innen und Gefährder*innen, zurückgeführt werden können.

Flüchtlingspolitik

Wir wollen, dass alle Menschen, die nach Hamburg kommen, um hier Zuflucht zu suchen, nach gleichen Regeln behandelt, im Rahmen des geltenden Rechts gut beraten werden und gerechte Chancen zur Integration bekommen. Dazu gehört auch konkrete Unterstützung; sei es dabei, die Sprache zu lernen, eine Ausbildung zu machen, erwerbstätig zu werden oder ein Unternehmen zu gründen.

Wir sind eine solidarische Stadt und wollen den Zusammenhalt der Menschen – egal woher sie kommen – weiter stärken und dazu unseren Beitrag leisten. Ausländerrechtliche Verfahren sollen sowohl auf behördlicher als auch auf gerichtlicher Ebene zügig durchgeführt werden.

EU-Resettlements und europäisches Städtenetzwerk

Die weltweiten starken Migrations- und Fluchtbewegungen und die bestehenden europäischen Regelungen zur Aufnahme von Geflüchteten stellen auch Hamburg vor eine große Aufgabe.

Das BMI hat Ende 2019 die Aufnahme von weiteren 5.500 Personen im Rahmen des Resettlements für das Jahr 2020 zugesagt. Von den zugesagten Plätzen sollen 3.000 auf die humanitäre Aufnahme von Syrer*innen aus der Türkei entfallen. Weitere 1.900 Plätze sind für die reguläre Resettlement-Aufnahme des Bundes reserviert. 200 weitere Plätze entfallen auf das Landesaufnahmeprogramm Schleswig-Holsteins, während 400 Plätze für das staatlich- zivilgesellschaftliche Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge

„Neustart im Team“ (NesT) vorgesehen sind. Hamburg wird sich an den Resettlements beteiligen. Soweit Hamburg den Resettlement-Prozess durch eine Aufnahme von eigenen Teilkontingenten Geflüchteter auch oberhalb üblicher Verteilungsschlüssel befördern kann, werden wir eine entsprechende Aufnahmebereitschaft gegenüber dem Bund ausdrücklich erklären.

Hamburg wird sich im Rahmen seiner eurocities-Mitgliedschaft weiter mit anderen Städten und Regionen zu Fragen der Flüchtlingspolitik vernetzen. Hamburg möchte in diesem Kontext seine eigenen umfassenden Erfahrungen einbringen und sich für eine stärkere Berücksichtigung der Perspektive der Städte in der Flüchtlingspolitik einsetzen.

Hilfe für die Menschen in Flüchtlingslagern

Bedingungen wie derzeit in den überfüllten Geflüchtetenlagern auf den griechischen Inseln sind für alle dort lebenden Menschen unwürdig.

In den Lagern auf den griechischen Inseln leben derzeit fast 30.000 Menschen, darunter allein mehr als 13.000 Mädchen und Jungen, obwohl die Lager nur für ca. 3.500 Menschen ausgelegt sind. Durch die Coronakrise besteht zudem die Gefahr, dass sich innerhalb kürzester Zeit viele Menschen infizieren.

Vor diesem Hintergrund müssen in der EU gemeinsam alle Anstrengungen unternommen werden, den Menschen aus solchen Lagern möglichst schnell zu helfen. Um unseren Teil dazu beizutragen, wird sich Hamburg bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass Deutschland seine Bereitschaft erklärt, deutlich mehr Geflüchtete als bislang zugesagt aufzunehmen. Hamburg wird sich im Rahmen dessen jederzeit daran beteiligen, zügig Menschen, v. a. besonders schutzbedürftige, wie unbegleitete Minderjährige, Familien, Corona-Risikofälle und traumatisierte Menschen aus überfüllten Flüchtlingslagern aufzunehmen.

Hamburg ist und bleibt ein sicherer Hafen

Für Millionen Europäer*innen ist das Mittelmeer ein Sehnsuchtsort, an dem sie entspannt ihren Urlaub verbringen und vom Alltag abschalten können. Für zehntausende Menschen aus Kriegs- und Katastrophengebieten ist das Mittelmeer hingegen ein fast unüberwindbares Hindernis, um in der Europäischen Union ihr Menschenrecht auf Bewerbung um Asyl oder eine Anerkennung nach Genfer Flüchtlingskonvention bekommen zu können. Nach einer langen und beschwerlichen Flucht über Land nehmen sie das Risiko in Kauf, auf der letzten Etappe auf völlig unzureichend ausgestatteten Booten krimineller Schlepper in Seenot zu geraten. Das tägliche Leiden und Sterben an der südlichen Grenze der EU ist seit Jahren eine humanitäre und politische Krise.

Die Koalitionspartner begrüßen ausdrücklich das Engagement von NGO, die mit viel Aufwand, Kraft und Herzblut dort Leben retten, wo die europäische Staatengemeinschaft es derzeit nicht vermag. Mit vielen weiteren Städten in Deutschland und Europa hat sich auch Hamburg zum sicheren Hafen und damit jederzeit bereit erklärt, Menschen, die auf der Flucht aus Seenot gerettet wurden, aufzunehmen. Wir würdigen das zivilgesellschaftliche Engagement in der Seenotrettung und lehnen eine Kriminalisierung der daran Beteiligten ab.

Einwanderungs- und Hoffnungsstadt Hamburg

Deutschland ist ein Einwanderungsland und Hamburg eine Einwanderungsstadt. Willkommenskultur fängt für Migrant*innen und Geflüchtete bei der Ausländerbehörde an. Deshalb wollen wir das Einwohnerzentralamt zu einer Migrationsbehörde weiterentwickeln. Mit dem gegenwärtigen Projekt KOALA stellen wir die ausländerrechtliche Beratung neu auf, um die Menschen noch besser individuell, zeitnah und zugewandt über die rechtlichen Aspekte und die konkreten Möglichkeiten in Bezug auf ihre persönliche Situation zu beraten und die entsprechenden Prozesse zu modernisieren. Dazu stärken wir auch die entsprechenden Abteilungen der Bezirke. Wir schöpfen dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus und zeigen wo möglich den Weg in den regulären Aufenthalt auf. Daneben halten wir an der Aufrechterhaltung der vielfältigen etablierten unabhängigen Beratungsstrukturen in Hamburg fest.

Mit dem neuen Hamburg Welcome Center an zentraler Stelle im Heidenskampsweg setzen wir das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Hamburg um und führen die ausländerrechtlichen Verfahren und die bisher bei W.I.R. angesiedelte Beratung zusammen. Der Stärkung der VISA-Abteilung des Einwohnerzentralamtes kommt dabei eine zusätzliche zentrale Aufgabe zu.

In Hamburg leben circa 6.000 geduldete Personen, die rechtlich vollziehbar ausreisepflichtig sind, deren Abschiebung aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ausgesetzt werden muss.

Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass die jüngsten gesetzlichen Verschärfungen im Umgang mit Geflüchteten, etwa der neue § 60b Aufenthaltsgesetz („Duldung light“), weder die Rückkehr ins Herkunftsland noch den Aufenthalt in Deutschland erleichtern und somit den Betroffenen kaum Perspektiven eröffnen, sondern sie vielmehr in ihrer bestehenden Situation belassen und jede sinnvolle Weiterentwicklung eher blockieren. Solange hier auf bundesgesetzlicher Ebene keine befriedigende Lösung erreicht werden kann, wird Hamburg weiterhin systematische Bemühungen unternehmen, um insbesondere Langzeitgeduldeten unter Ausschöpfung aller rechtlichen Spielräume eine stabile Aufenthaltsperspektive zu eröffnen. Auf Bundesebene wird Hamburg sich für eine Stichtagsregelung einsetzen, die unter geeigneten Voraussetzungen (keine Straffälligkeit, keine Gefährder*inneneigenschaft, positive Integrationsprognose) für Duldungsaltfälle den Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis ermöglicht.

Hamburg – Stadt der Solidarität

Als solidarische Stadt liegt uns daran, die Wahrung der Menschenrechte auch für Menschen ohne Papiere und/oder mit prekärem Aufenthaltsstatus in Hamburg einzulösen. Diese Menschen gehören zu den verletzlichsten in unserer Gesellschaft.

Menschen, die seit vielen Jahren ohne Papiere in Hamburg leben, bieten wir eine geschützte und anonyme ausländerrechtliche und Lebenslagenberatung an, um zu prüfen, ob und wie für sie eine Perspektive durch einen ausländerrechtlichen Status erreicht werden kann. Eine Anreizwirkung, sich illegal in Hamburg aufzuhalten, darf damit jedoch nicht verbunden sein.

FÜR EINE LEISTUNGSFÄHIGE JUSTIZ

Rechtsstaatlichkeit ist ein zentrales Element unserer freiheitlichen Demokratie. Das Vertrauen der Bürger*innen in den Rechtsstaat hängt maßgeblich von der Funktionsfähigkeit seiner Institutionen ab. Die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Justiz, d. h. an die Arbeit der Gerichte, Staatsanwaltschaften und des Justizvollzugs, sind in den vergangenen Jahren gewachsen. Bund und Länder haben darauf mit dem „Pakt für den Rechtsstaat“ reagiert und sind eine Selbstverpflichtung zur Schaffung zusätzlicher Stellen und zu Investitionen in die Qualität der Rechtspflege eingegangen. In Hamburg wurde der Prozess zur Stärkung der Justiz bereits vor dieser Selbstverpflichtung durch eine Ausbildungsoffensive im Justizvollzug , bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie durch Stellenneuschaffungen in Gang gesetzt.

Um ihrer bedeutenden Aufgabe im Rechtsstaat gerecht zu werden, muss die Hamburger Justiz auch in Zukunft – auch im Hinblick auf die Herausforderungen der Digitalisierung – über die erforderliche sachliche, räumliche und personelle Ausstattung verfügen.

Wir wollen die Rechtsstaatsbildung und die Projekte und Angebote des Diskurses zum Thema Rechtsstaat stärker bündeln, zusammenführen und sichtbarer machen. Die vielfältigen bereits bestehenden Einzelprojekte zur Rechtstaatsbildung in Hamburg (Tag des offenen Gerichts, DOGS – Der offene Gerichtssaal, Richter*innen an den Schulen) sollen so gestärkt und Synergieeffekte genutzt werden. Auch soll das erfolgreiche Projekt „Schule mit Recht“ fortgeführt werden.

Für die Justiz als attraktive Arbeitgeberin

Stellenverstärkungen waren und sind notwendig, reichen aber nicht aus, damit die Justiz ihrer wichtigen Aufgabe gerecht werden kann. Die Justiz selbst wird ihre Stellung als attraktive Arbeitgeberin intern und extern ausbauen. Die Ausbildungsoffensiven im Justizvollzug und in den Gerichten und Staatsanwaltschaften werden fortgeführt. Zudem werden wir die Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung mit dem Ziel intensivieren, Fach- bzw. qualifizierte Nachwuchskräfte für die Justiz zu gewinnen, das Bewerbungsmanagement an die neuen Anforderungen anzupassen und den Hamburger*innen die vielfältigen Aufgaben der gesamten Justiz, d. h. des Justizvollzugs, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte näher zu bringen.

Es muss sichergestellt sein, dass das Personal der Gerichte, Staatsanwaltschaften, Geschäftsstellen und Justizvollzugsanstalten gute Arbeitsbedingungen hat. Auf die bereits eingeleitete Personaloffensive muss eine Anpassung der Infrastruktur folgen. Wir wollen Maßnahmen für die Gesundheitsvorsorge und für den Umgang mit Belastungen am Arbeitsplatz fördern und für einen kontinuierlichen Ausbau und eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Fortbildungsangebote für alle Beschäftigten sorgen. Insbesondere für Richter*innen und Staatsanwält*innen werden wir ein Personalentwicklungskonzept etablieren, das lebenslagenorientierte Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Wir streben eine Erhöhung des Frauenanteils bei Führungspositionen in der Hamburger Justiz an.

Die Hamburger Justiz befindet sich durch die Verstärkung des Personalkörpers in einem großen Umgestaltungsprozess. Im Rahmen dieses Prozesses brauchen wir professionelle und effiziente Strukturen der Entscheidungsfindung.

Für effektive Strafverfolgung

In der letzten Wahlperiode haben wir die Staatsanwaltschaften personell verstärkt und gezielt bestimmte Kriminalitätsfelder in den Blick genommen. So wurden die Staatsanwaltschaften u.

a. hinsichtlich Terrorismusbekämpfung, Wirtschaftskriminalität, Vermögensabschöpfung, Einbruchsdelikten und Straftaten im Bereich häuslicher Gewalt ausgebaut. Zudem haben die Staatsanwaltschaften begonnen, sich neu zu strukturieren. Beide Maßnahmen haben sich bewährt. Daher setzen wir den Organisationsentwicklungsprozess bei den Staatsanwaltschaften fort.

Die staatsanwaltschaftlichen Kompetenzen im Bereich der Internet- und Computerkriminalität werden wir bündeln und stärken. Auch weiterhin richten wir dabei ein besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung von Hass im Netz und Hetzpropaganda. Dazu gehören die Fortführung der durch die Koordinierungsstelle OHNe Hass initiierten Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden, Medienunternehmen und Zivilgesellschaft, die Einrichtung einer direkten Anlaufstelle für Hassdelikte bei der Staatsanwaltschaft und die gezielte statistische Erfassung von sexistischer Hasskriminalität gegen Frauen, inter, trans* und nicht binäre Personen in Absprache mit anderen Ländern.

Wir setzen uns auf allen Ebenen dafür ein, den Auskunftsanspruch für Nutzer*innen und Behörden gegen Telemedienunternehmen für die zur Identifizierbarkeit des strafrechtlich Verantwortlichen erforderlichen Daten im Zivil- und Strafrecht zu verankern.

In vielen Bereichen ist eine konsequente Strafverfolgung richtig und wichtig. Eine Haftstrafe ist das schärfste Schwert, das der Rechtsstaat zur Hand hat und darf nur als Ultima Ratio eingesetzt werden. In vielen Fragen hat es der Bundesgesetzgeber in den vergangenen Jahren für erforderlich gehalten, weitere Straftatbestände einzuführen. Wir wollen bei künftigen Forderungen nach weiteren Straftatbeständen sorgfältig prüfen, ob diese erforderlich sind. Auf Bundesebene werden wir die Debatte zur Prüfung alternativer Sanktionsmöglichkeiten weiter befördern. Wir setzen uns dafür ein, dass Containern und die Information über den Abbruch der Schwangerschaft entkriminalisiert werden.

Für einen nachhaltigen Justizvollzug mit dem Fokus auf Wiedereingliederung

Um den Hamburger Justizvollzug zukunftssicher zu machen, setzen wir die Strukturreform des Justizvollzuges mit dem Ziel fort, Vollzugsqualität und Arbeitsbedingungen im Vollzug zu verbessern. Der „Hamburger Justizvollzugsfrieden“ wird wie vereinbart umgesetzt. Durch weitere räumliche Zusammenlegung von Vollzugsarten und den Abschluss von notwendigen Sanierungsmaßnahmen sollen gleichzeitig Synergieeffekte erzeugt werden, die sich auf die

Angebote für Gefangene, auf die Personalplanung und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten nachhaltig positiv auswirken.

In Billwerder wird eine neue Jugendstrafanstalt gebaut, die sowohl die besten Sicherheitsanforderungen als auch einen inhaltlich fortschrittlichen und an einer erfolgreichen Resozialisierung ausgerichteten Jugendstrafvollzug bietet. Das Trennungsgebot wird hierbei konsequent eingehalten.

Ein erfolgreicher Justizvollzug, der dem Resozialisierungs- und Sicherungsziel dient, gelingt nur mit motivierten, gut ausgebildeten und gesunden Mitarbeiter*innen. Ebenso wird die Umstrukturierung des Geländes der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel mit dem Quartier Santa Fu weiter betrieben.

Damit Resozialisierung gelingt und Rückfallquoten weiter sinken, wollen wir den mit dem Resozialisierungsgesetz eingeschlagenen Weg fortsetzen und Gefangene beim Übergang in ein straffreies Leben nach der Haft unterstützen. Auch der Kriminologische Dienst wird erweitert. Wir wollen den Justizvollzug familienorientierter gestalten und dabei die Unterstützung von Kindern, deren Eltern im Vollzug sind, stärken, die Erziehungsfähigkeit inhaftierter Eltern fördern sowie bessere Kontaktmöglichkeiten für eine gute Eltern-Kind- Beziehung nach der Haftentlassung schaffen.

Ein wichtiger Beitrag zur Resozialisierung kann auch darin bestehen, dass Haft vermieden wird. Wir werden uns weiterhin für haftvermeidende Maßnahmen im Vorfeld der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen einsetzen.

Das Behandlungsangebot des Hamburger Justizvollzuges soll um eine psychiatrische Kurzzeitstation erweitert werden. Um die Behandlungserfolge weiter zu steigern, wollen wir das therapeutische Konzept für die Menschen in Sicherungsverwahrung weiterentwickeln und das Angebot an Einzeltherapien verbessern. Die baulichen Sanierungsbedarfe der Sozialtherapeutischen Anstalt werden wir an neuen konzeptionellen Maßnahmen orientieren. Um Kinder, die Opfer von Straftaten geworden sind, besser zu schützen, unterstützen wir die Bemühungen, am UKE ein Childhood-House einzurichten.

Zudem leistet der Hamburger Justizvollzug seinen Beitrag, um die klimapolitischen Ziele des Senats einzuhalten. Beschaffung, Versorgung und bauliche Tätigkeiten werden unter den Prämissen CO2-Einsparung und Nachhaltigkeit durchgeführt.

Für einen umfassenden Hinweisgeberschutz

Bei Missständen sind die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden oftmals auf Hinweisgeber*innen angewiesen. Die Koalitionsparteien sind sich daher einig, dass Whistleblower Schutz erfahren müssen. Die anstehende Umsetzung der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz verfolgen wir in Hamburg daher mit hoher Priorität. Verbunden damit werden wir auch den Schutz von Hinweisgeber*innen bei der Umsetzung der Richtlinie in

nationales Recht entsprechend stärken. Zudem werden wir uns aktiv für einen rechtssicheren Schutz von Hinweisgeber*innen auf Bundesebene einsetzen.

Für Hamburgs Interessen bei der Bundesgesetzgebung

Auf Bundesebene wird sich Hamburg auch in Zukunft über den Bundesrat bei der rechtspolitischen Gesetzgebung einbringen und mit Initiativen Reformen vorantreiben.

Gesetzgebung muss auf Grundlage gesicherter empirischer Erkenntnisse erfolgen, wenn sie rechtsstaatlichen Anforderungen genügen will. Dies gilt insbesondere für das Straf- und Strafverfahrensrecht. Wir wollen, dass kriminologische Evidenzen sowohl bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen als auch bei deren Evaluation auf Bundesebene stärker berücksichtigt werden. Hamburg wird sich auf Bundesebene für eine grundsätzliche Überarbeitung des Straf- und Strafverfahrensrecht auf Grundlage der Vorschläge der Reformkommissionen zum Sexualstrafrecht und Strafprozessrechts einsetzen.

Zu einer nachhaltigen Kriminalitätsbekämpfung gehört es, den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie sonstigen Ermittlungsbehörden ein gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung zu stellen, das eine effektive rechtsstaatliche Einziehung deliktisch erlangter Vermögenswerte gewährleistet. Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung war hier ein grundlegender Schritt. Hamburg wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, das Reformgesetz evaluieren zu lassen und auf Grundlage der Ergebnisse Vorschläge für gesetzliche Änderungen zur weiteren Effektivierung der Vermögensabschöpfung zu erarbeiten.

Ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung des Rechts ist es auch, alle gesellschaftlich anerkannten Formen des Zusammenlebens in der heutigen Zeit abzubilden. Eheähnliche Lebensgemeinschaften mit oder ohne Kinder prägen zunehmend unsere Gesellschaft. Dies muss sich auch im Zeugnisverweigerungsrecht widerspiegeln. Hamburg wird die Gesetzgebung auf Bundesebene hierzu weiter befördern.

Der Diesel-Skandal, der Steuerbetrug um die Panama-Papers und die Cum-Ex-Geschäfte haben bei vielen Menschen ein Gefühl der Ungerechtigkeit hinterlassen. Wir unterstützen auch deshalb aktiv die Bestrebungen auf Bundesebene zu einer Reform des Unternehmenssanktionsrechts, die Einführung eines Lobbyregisters sowie eines legislativen Fußabdrucks und die Verschärfung der Sanktionen bei Geldwäsche, z. B. durch einen neuen Straftatbestand der „Steuergefährdung durch Vermögensverschleierung“.

Klimaschutz und nachhaltiger Umgang mit natürlichen Ressourcen müssen sich auch im Recht widerspiegeln. Hamburg setzt sich auf Bundesebene dafür ein, im Zivilrecht die Nachhaltigkeit – etwa durch Verlängerung der Gewährleistungsfristen – zu fördern, um damit vorzeitigen Verschleiß zu reduzieren und die Langlebigkeit von Produkten zu steigern.

Im Rahmen der Digitalisierung und dem zunehmenden Einsatz von KI in vielen Bereichen, ob in sozialen Medien oder auf Handelsplattformen, können auch rechtsstaatliche Risiken

entstehen, denen wir in geeigneter Weise begegnen müssen. Notwendige rechtspolitische Schritte auf Landesebene bzw. entsprechende Initiativen auf Bundesebene sollen ergriffen und Vorhaben unterstützt werden, die die notwendige Transparenz und Nachvollziehbarkeit von eingesetzten Algorithmen ermöglichen und damit effektiven Rechtsschutz gewährleisten, wenn z. B. Persönlichkeitsrechte verletzt werden, Diskriminierung stattfindet oder wirtschaftliche Macht missbraucht wird.

In Asylverfahren wollen wir die Verfahren an den Verwaltungsgerichten weiter beschleunigen. Dazu hat Hamburg bereits einen Vorschlag im Bundesrat eingebracht, der die Schaffung einer weiteren Instanz in asylrechtlichen Eilverfahren sowie weitere Rechtsmittel im Hauptverfahren vorsieht. Damit werden die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht in die Lage versetzt, Grundsatzentscheidungen zu treffen. Denn derzeit ziehen sich Asylverfahren in die Länge, weil Leitentscheidungen der Oberinstanzen zu zentralen Fragen fehlen.

Für die digitale Justiz

Auch die Hamburger Justiz wird zunehmend digital. Diese Digitalisierung geht einher mit dem Aufbau einer komplexen IT-Anwendungslandschaft, die gerichtszweigübergreifend aus einer Vielzahl von miteinander vernetzten IT-Systemen, Schnittstellen und Infrastrukturen besteht. Neben der Einführung der elektronischen Akte werden wir weitere notwendige Maßnahmen umsetzen, damit die Hamburger Justiz für den Prozess der Digitalisierung personell und technisch gut aufgestellt ist. Das umfasst ein ganzes Maßnahmenpaket, das von der Koordination der verschiedenen Aufgabenstränge über Modernisierungsmaßnahmen in den Sitzungssälen, Besprechungs- und Beratungszimmern bis hin zu geeigneten Maßnahmen der Aus- und Fortbildung reicht.

Wir werden die niedrigschwellige digitale Erreichbarkeit der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitschlichtung fördern und den Onlinezugang zu den Gerichten erleichtern sowie einen schnelleren Rechtsschutz gewährleisten. Dabei muss das Letztentscheidungsrecht bei den Richter*innen verbleiben.

Für sachnahe Verantwortung und Strukturen bei Betreuungs- und Rechtsangelegenheiten

Hinter jeder gesetzlichen Betreuung steht ein menschliches Schicksal. Durch die geplante Gesetzesreform auf Bundesebene „Qualität und Selbstbestimmung im Betreuungsrecht“ ergeben sich neue Herausforderungen hinsichtlich gesetzlicher Betreuung und der Nutzung anderer Hilfen. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass es an der Zeit ist, die Zuständigkeit für Anerkennung und Förderung von Betreuungsvereinen und die Aufsicht über die Maßnahmen des Fachamtes für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz zusammen mit den Kosten für gerichtliche Betreuungsverfahren in eine Hand zu legen. Die Justizbehörde wird zukünftig diese Zuständigkeit und die Kostenlast alleine verantworten. Davon versprechen sich die Koalitionspartner zügigere Abläufe in den Betreuungsverfahren und eine vielfältigere Ausschöpfung der möglichen Hilfen, um für Betroffene notwendige und zügige Unterstützung zu gewährleisten.

Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)

Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die Unabhängigkeit des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ein wichtiger Schritt zum Schutz der persönlichen Daten, zur Transparenz der Verwaltung und zur Kontrolle der Wirtschaft war. Die steigenden Anfragen und Beratungen, die an ihn herangetragen werden, bestätigen diese Entscheidung. Wir halten an dieser Unabhängigkeit fest. Gleichzeitig wollen wir die Kommunikation zwischen Bürgerschaft und HmbBfDI verbessern, um so den Tätigkeiten und Anregungen des Datenschutzbeauftragen mehr Beachtung zu schenken. Die Bürgerschaftsfraktionen werden daher ein Konzept vorlegen, wie ein stetiger Austausch gewährleistet werden kann.

Der HmbBfDI wird auch in Zukunft im Bereich Datenschutz sowie im Bereich der Informationsfreiheit bedarfsgerecht ausgestattet.

HAMBURG ALS „ACTIVE CITY“

Sport und Bewegung sorgen im Großstadtleben für Ausgleich, Entspannung, Gesundheit, Mobilität und Lebensfreude. Wie keine andere gesellschaftliche Kraft führt der Sport gleichzeitig Menschen mit unterschiedlicher Herkunft, Lebensgeschichte, sozialen und kulturellen Prägungen zusammen und fördert Respekt und Toleranz.

Die „Active City-Strategie“, in deren Mittelpunkt die umfassende sportliche Mobilisierung der Hamburger*innen steht, wird zielstrebig weiter verfolgt. Die 2021 auslaufende Dekadenstrategie „HAMBURGmachtSPORT“ wird unter Einbeziehung der wesentlichen Akteur*innen in die weiterentwickelte Active City-Strategie übergeleitet. Zentrale Ziele werden weiterhin die übergreifende Bewegungsförderung, der Ausbau der Sportinfrastruktur und die Stärkung des Vereinssports sein. Ein Schwerpunkt soll außerdem auf der Bewegungsförderung für Kinder und Jugendliche, auf dem Integrations- und dem Inklusionssport sowie auf der Förderung von Frauen im Sport liegen.

Die sportliche Aktivierung möglichst breiter – auch eher bewegungsferner – Bevölkerungsgruppen im Sinne eines „Sports für Alle“ bleibt eine ressortübergreifende Aufgabe. Die bestehenden Kooperationen der Behörde für Inneres und Sport insbesondere mit der Behörde für Schule und Berufsbildung, der Finanzbehörde, der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Behörde für Arbeit, Soziales und Familie werden vertieft.

Mit einer Fortsetzung der umfassenden Sportförderung werden weitere attraktive, wohnortnahe, leicht zugängliche und bezahlbare, vielfach kostenlose Sportangebote geschaffen.

Stärkung des Vereinssports

Das Herz des Hamburger Sports schlägt in den über 800 Vereinen. Gemeinsam mit dem organisierten Sport wollen wir weiterhin partnerschaftlich zusammenarbeiten. Die jährliche Förderung der Sportvereine und -verbände ist auf über zehn Millionen Euro erhöht worden und wird auf hohem Niveau fortgesetzt werden. Um die Planungssicherheit für den organisierten Sport zu erhöhen, werden, wie mit dem HSB vereinbart, längerfristig stabil Förderpositionen im Rahmen des Sportfördervertrages eine verlängerte Laufzeit (von vier Jahren) mit einer klaren Ziel- und Leistungsvereinbarung erhalten.

Wir wollen die Sportvereine in ihrer Rolle als zentraler Begegnungsort und Träger sozialer Angebote im Quartier unterstützen. Die Fortführung und Weiterentwicklung der IFB- Förderkredite für den Sport wollen wir sicherstellen und auch die Digitalisierung im Sportbetrieb voranbringen. Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien sollen weiterhin den Zugang zum Sport über das Programm „Kids in die Clubs“ bekommen können.

Wir wollen den organisierten Sport darin unterstützen, die gesellschaftliche Vielfalt und eine starke Rolle von Frauen in seinen Organisationsstrukturen und Entscheidungsgremien noch deutlicher abzubilden.

Die Integrationsarbeit der Vereine wird weiter unterstützt. Mit dem Netz der

„Stützpunktvereine“ für Integration wurde in Hamburg eine sehr gute Grundlage gelegt.

Das Ehrenamt im Sport soll noch attraktiver gemacht werden. Die Koalitionspartner setzen sich im Bund dafür ein, dass die steuerliche Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben sowie weitere Verbesserungen und Erleichterungen im Gemeinnützigkeitsrecht erfolgen. Darüber hinaus wollen wir neue Formen der Anerkennung und Werbung für das ehrenamtliche Engagement im Sport unterstützen.

Ausbau der Sportinfrastruktur

Die Investitionen in die Sportanlagen werden auf dem bestehenden hohen Niveau fortgesetzt. Ziel ist die Modernisierung der bezirklichen und der Vereinssportanlagen ebenso wie der Ausbau der Schulsportstätten und der Sportmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Mit Oberbillwerder wird ein „Active City“-Modellstadtteil gebaut, in dem sich großzügige Sportanlagen mit einer bewegungsfördernden Quartiers- und Freiraumplanung verbinden. Über solche Modellprojekte hinaus werden insgesamt die kostenfreien Sportmöglichkeiten im öffentlichen Raum ausgebaut und Schritt für Schritt ein hamburgweites Parksportangebot in einer leistungsfähigen Trägerschaft entwickelt.

Insbesondere die Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen wird z. B. durch mehr Bewegungskitas und Bewegte Schulen mit bewegten, d. h. bewegungsfördernd gestalteten Schulhöfen ausgebaut. Auch die bewegungsfördernde und Kreativität anregende Gestaltung von Spielplätzen wollen wir sichern. Unter dem Leitbild „Sport für Alle“ setzen wir uns das Ziel, insbesondere das Angebot barrierefreier Sportmöglichkeiten sowie die für den Reha-Sport nutzbaren Räume auszuweiten.

Gleichzeitig profitiert der Sport vom bisherigen und zukünftigen Schulausbauprogramm in besonderem Maße. Die Sportvereine und Sportverbände können die aktuell 564 Schulsporthallen gebührenfrei mitnutzen – dabei soll es bleiben. Basis für den Ausbau der kommenden Jahre ist der finalisierte Schulentwicklungsplan, der nicht nur die Erweiterung von Schulen definiert, sondern auch den kontinuierlichen Ausbau von Sportstätten. Bis zum Jahr 2027 sind der Neubau von 130 Sporthallen und die Sanierung von rund 150 bestehenden Anlagen geplant. Zur Nutzung von Synergien wird in den Sportstätten eine noch stärkere Verzahnung von Vereinssport und schulischer Ganztagsbetreuung angestrebt. Unter dem Dach des städtischen Realisierungsträgers GMH Gebäudemanagement entwickeln wir mit GMH-Sport einen leistungsfähigen Dienstleister für den Bau und Betrieb von Sportinfrastruktur. Dadurch werden die unterschiedlichen Zuständigkeiten im Bau und in der Verwaltung von Sportstätten in einigen Bereichen sinnvoll zusammengeführt.

Die Verfahren zur systematischen Sportstättenbedarfsermittlung auf regionaler und insbesondere auf gesamtstädtischer Ebene entwickeln wir unter Beteiligung des HSB und der Vereine weiter und sorgen für die Einbringung der Ergebnisse in die betreffenden Stadtplanungsprozesse und -gremien. Um bestehende Lücken bei der Sportraumversorgung insbesondere in nachverdichteten, innenstadtnahen Quartieren zu schließen, unterstützen wir Kooperationen mit Wohnungsbauträgern, Stadtteileinrichtungen, Schulen und Kitas. Die Ausweitung der regelhaften Nutzungszeiten von Schulsporthallen für den organisierten Sport wollen wir weiter voranbringen. Bei der Entwicklung von modernen schulischen Sportorten soll der Nutzerbeirat Sport bei Schulbau Hamburg systematisch einbezogen werden.

Großveranstaltungen und Spitzensport

Hamburg wird weiterhin Großveranstaltungen ausrichten und sich dabei auf die strategisch relevanten Sportarten und Formate konzentrieren. Für die Fußballeuropameisterschaft 2024 werden rechtzeitig die notwendigen organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen. Die Verbindung von Breiten- und Spitzensport im „Hamburger Format“ hat sich bewährt. Aktivierungselemente für die breite Bevölkerung sollen möglichst bei allen Sportgroßveranstaltungen realisiert werden.

Ebenso werden die Rahmenbedingungen für den Leistungssport weiter verbessert. Insbesondere der hocherfolgreiche Olympiastützpunkt in Dulsberg wird modernisiert und erweitert.

Nachhaltigkeit im Sport

Der Betrieb der Sportstadien und Arenen soll nachhaltig gestaltet werden. Die Handreichung der für Umwelt, Klimaschutz und Energie zuständigen Behörde mit verbindlichen Handlungsempfehlungen für die nachhaltige Ausrichtung von Events im öffentlichen Raum soll auf den Betrieb der Sportstadien und Arenen übertragen werden. Zentral ist dabei die Nutzung von Mehrwegsystemen beim Getränke- und Speisenverkauf. Im Dialog mit den Hamburger Sportvereinen wird zudem eine Strategie zur Müllvermeidung im Sportbetrieb entwickelt.

Wir unterstützen den Sport bei der Umsetzung der im Hamburger Klimaplan und Klimaschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen, etwa der Ausstattung von Dächern mit Solarthermie, Photovoltaik oder Begrünung.

Förderung des Schwimmsports

Die Koalitionspartner werden das Schwimmangebot für die Hamburger*innen verbessern und ganzjährig nutzbare Wasserflächen ausbauen. Wir wollen alle vorhandenen Möglichkeiten ausschöpfen, um für die schwimmsporttreibenden Verbände und Vereine, für das Kinderschwimmen und für den Reha-Sport zusätzliche Wasserzeiten zur Verfügung zu stellen.

Neben dem Stadtparkpad werden weitere reine Freibadstandorte der Bäderland Hamburg GmbH langfristig erhalten.

Für Oberbillwerder wird ein Schwimmbad im Standard eines Niedrigenergiehauses und mit der Nutzung lokaler Energieressourcen geplant.

Die Koalitionspartner werden im südlichen Hamm mit Priorität das Sportzentrum Aschberg mit einem für den Schwimmsport geeigneten Indoor-Bad voranbringen und die Realisierung eines Naturbades an der Bille prüfen.

Für die im Masterplan Active City vorgesehene Erweiterung des Bades Elbgaustraße wird weiter an einem wirtschaftlich tragfähigen Betriebskonzept gearbeitet.

Auf Basis der bislang angestellten Vorüberlegungen werden wir Planungen für eine Neukonzeptionierung des St.-Pauli-Bades einschließlich der Realisierung zusätzlicher Sportnutzungen (insbesondere Dreifeldhalle) in Kooperation mit dem FC St. Pauli und unter Berücksichtigung eines möglichst hohen Finanzierungsanteils des Bundes betreiben. Ferner wird eine Sanierungsstrategie für ältere Bäder, insbesondere für den Süderelberaum erstellt. Die bereits vorgesehenen Sanierungsvorhaben von Bäderland, wie z. B. die Alsterschwimmhalle, werden wie geplant umgesetzt.

Die öffentlichen Schwimmbäder (Bäderland) sollen für alle Bürger*innen zu erschwinglichen Eintrittspreisen offen stehen und gleichzeitig die Bedarfe des organisierten Sports und des Schulsports decken. Wir werden die Eintrittspreise (Tarifstruktur) für die Schwimmbäder von Bäderland Hamburg im Hinblick auf sozial- und familienfreundliche Tarife sowie eine Koppelung der Tarifentwicklung an die allgemeine Teuerungsrate überprüfen.

HAMBURG – TEIL VON EUROPA UND INTERNATIONAL VERNETZT

Hamburg hat als Welthafenstadt eine ihr durch Geschichte und Lage zugewiesene besondere Aufgabe und wirkt im Geiste des Friedens als Mittlerin zwischen allen Erdteilen und Völkern. Dabei sieht sich Hamburg fest verankert in der EU und leistet seinen Beitrag für den Erhalt und die Stärkung einer regelbasierten internationalen Ordnung und des Multilateralismus’. Das bedeutet aber auch, dass Hamburg in hohem Maß auf ein internationales regelbasiertes System, auf offene Märkte, auf eine gut funktionierende EU mit einem funktionierenden Binnenmarkt und großem inneren Zusammenhalt angewiesen ist. Lange schien all dies selbstverständlich; heute aber stehen das europäische und das internationale System erheblich unter Druck. Deshalb vereinbaren die Koalitionspartner, ihre Anstrengungen zu intensivieren, um das europäische und internationale System wieder zu stärken. Städte und Regionen können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Die dynamische Entwicklung Hamburgs ist eng mit der europäischen Einigung verbunden. Hamburg hat in den letzten Jahrzehnten immer wieder von der Kooperation mit seinen europäischen Nachbarn, aber auch von den vielen Errungenschaften der europäischen Einigung profitiert, etwa der Zollunion, dem gemeinsamen Binnenmarkt, der gemeinsamen Handelspolitik oder der Einführung des Euro.

Europapolitik

Die hohe Beteiligung in Hamburg an den Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 hat deutlich gemacht, welche große Bedeutung die europäische Integration für die Menschen in der Stadt hat und dass sie ihr Wahlrecht nutzen, um über die Europapolitik mitzuentscheiden. Die Koalitionspartner betrachten dies als Auftrag, die Politik der EU im Interesse Hamburgs weiterhin engagiert mitzugestalten, eine aktive Europapolitik zu betreiben und diese klar gegenüber den Bürger*innen zu kommunizieren.

Die Koalitionspartner werden dafür sorgen, dass Hamburg seinen Einfluss in allen wichtigen Politikfeldern, insbesondere in der Wirtschafts- und Finanzpolitik, der Hafen- und Verkehrspolitik, beim Umwelt- und Klimaschutz, in der Sozial- und Beschäftigungspolitik sowie in Forschung und Wissenschaft in der EU geltend macht. Die Koalitionspartner werden sicherstellen, dass die Regelungen der EU die regionalen Besonderheiten unserer klimafreundlichen Metropole berücksichtigen, um in Hamburg die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Innovationen zu ermöglichen und Arbeitsplätze zu schaffen.

Vertretung der Hamburger Interessen in Brüssel

In Hamburg sind die Auswirkungen europäischer Politik konkret erfahrbar. Die Koalitionspartner werden sich daher dafür einsetzen, dass die EU Ziele verfolgt, zu deren Umsetzung sie die Regionen mit den nötigen Instrumenten ausstattet. Hierauf werden die Koalitionspartner im direkten Kontakt mit den europäischen Institutionen oder über den Bundesrat und die Europaministerkonferenz hinwirken. Dem Hanse-Office, der gemeinsamen Vertretung von Hamburg und Schleswig-Holstein in Brüssel, kommt dabei eine besondere Rolle zu. Das Hanse-Office ist gleichzeitig ein konkretes Zeichen der Einbettung Hamburgs in den Norden Deutschlands und den Ostseeraum. Wir wollen das Hanse-Office noch zielgerichteter als bislang nutzen und in unsere Arbeit einbeziehen, um Hamburger Interessen in Brüssel vorzubringen, Initiativen aus Hamburg an die Institutionen der EU heranzutragen und um die Möglichkeit der Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln zu verbessern. Vor allem in den Bereichen Infrastruktur und Verkehr, Wirtschaft und nachhaltiges Wachstum, Wissenschaft und Bildung sowie Umwelt- und Klimapolitik arbeitet Hamburg mit den Ostseeanrainern, insbesondere mit dänischen, schwedischen und norwegischen Partner*innen eng zusammen. Gerade vor dem Hintergrund der zu realisierenden festen Fehmarnbeltquerung sollen die guten Beziehungen im Sinne einer besseren verkehrlichen Anbindung sowie einer Stärkung der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und menschlichen Verbindungen weiter ausgebaut werden.

Den Brexit abfangen

Der Brexit hat deutlich gemacht, was passieren kann, wenn die Errungenschaften der europäischen Integration aufs Spiel gesetzt werden. Die Koalitionspartner setzen sich dafür ein, die negativen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU für Hamburg so weit wie möglich zu minimieren und die Chancen, die sich ergeben, bestmöglich zu nutzen.

Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sichern

In ihrem Arbeitsprogramm hat sich die neue Europäische Kommission ehrgeizige Ziele gesetzt. Diese Ziele bilden auch für Hamburg einen Rahmen zur Beantwortung zentraler Zukunftsfragen wie etwa die Gestaltung des grünen Wachstums oder der Digitalisierung.

Zugleich gilt es, im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken und Hamburgs wichtige Rolle im Austausch mit Drittstaaten weiter zu fördern.

Hamburg profitiert schon heute fachlich und finanziell in besonderem Maße von den europäischen Förderprogrammen. Die Koalitionspartner werden sich daher dafür einsetzen, dass die EU auch künftig Strukturprogramme wie den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Sozialfond (ESF) sowie Aktionsprogramme wie „Horizon“ angemessen ausstatten wird. Die Koalitionspartner werden dafür sorgen, dass europäische Fördermittel weiterhin nach Hamburg und in die Metropolregion fließen, insbesondere um CO2-Emissionen zu reduzieren, erneuerbare Energien effizient zu nutzen und Forschung und Innovation zu fördern. Sie setzen sich dafür ein, dass Hamburger Akteur*innen bei der Antragstellung und Durchführung von Projekten im Rahmen von europäischen Förderprogrammen noch stärker inhaltlich, organisatorisch und finanziell unterstützt werden. Hierzu sollen für europäische Fonds und Förderprogramme weiterhin Hamburger Haushaltsmittel zur Ko-Finanzierung in den europapolitischen Schwerpunktbereichen bereitgestellt werden, damit die Hamburger*innen in einem hohen Maße auch von europolitischen Schwerpunkten profitieren.

Europafähigkeit der Hamburger Verwaltung ausbauen

Gleichzeitig hat Hamburg aber auch ein hohes Interesse am sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU insgesamt. Die Koalitionspartner bekennen sich dazu, neben den besonderen Hamburgischen Interessen auch den Zusammenhalt der EU im Blick zu halten, und sich solidarisch mit anderen Regionen zu verhalten.

Um sicherzustellen, dass Hamburg seine Interessen effektiv in die europapolitische Diskussion einbringen, konkrete Maßnahmen vor Ort im Einklang mit dem europäischen Recht umsetzen und europäische Fördermittel effektiv nutzen kann, ist es erforderlich, die Europafähigkeit der Hamburgischen Verwaltung zu sichern und weiter auszubauen. Daher werden die Koalitionspartner ein Konzept entwickeln, wie die Hamburger Verwaltung durch spezifische Fortbildungsmaßnahmen und durch gezielte Entsendung in die europäischen Institutionen noch besser Fachwissen erlangen, Erfahrungen sammeln und Netzwerke aufbauen kann, die für ihre Arbeit im Dienste unserer Stadt von Nutzen sein können.

Die deutsche Ratspräsidentschaft nutzen

Die Koalitionspartner wollen Anlässe wie die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 dafür nutzen, die Arbeit der europäischen Institutionen und die Vorteile, die Hamburg aus der EU zieht, besser in unsere Stadt zu kommunizieren. Dazu zählt auch die Ausrichtung der European Social Service Conference, die Corona-bedingt um ein Jahr in den Sommer 2021 verschoben werden musste.

Bürger*innen, die bislang weniger Kontakt zur EU haben, sollen besonders in den Fokus genommen werden. Außerdem wollen wir über die Schulen und die Jugendarbeit einen besseren Zugang zu Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewinnen. Gerade die junge Generation braucht Gelegenheiten, um zu erleben, dass Europapolitik nichts Entferntes ist, das aus Brüssel kommt, sondern dass sie konkret vor Ort mitgestaltet werden kann. Das

Europawissen an Schulen soll weiter gestärkt werden. Hierzu sollen Bildungspläne überprüfen und Schüler*innenaustausche an allen Schulformen weiterhin gefördert werden.

Stärkung des Multilateralismus

Über die EU hinaus leisten Hamburgs vielfältige Kooperationen mit nahezu allen Regionen der Welt einen Beitrag zur Stärkung des Multilateralismus’ und zu einem weltweiten Eintreten für Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Pluralismus, den Schutz von Minderheiten und einer offenen Gesellschaft.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat als traditionelle Weltstadt und aufgrund ihrer geografischen Lage als Handelsstandort ein stark ausgeprägtes internationales Lebensgefühl. Hamburg nimmt seine internationale Verantwortung wahr und wird seine Stärken als internationale Metropole weiter ausbauen. Denn Metropolen der Zukunft müssen weiterhin ein weltoffenes und vielfältiges Lebensumfeld bieten, um für Menschen aus dem In- und Ausland attraktiv zu bleiben. Die Koalitionspartner vereinbaren, Hamburgs Bemühungen zur Internationalisierung unter Einbeziehung aller Politikbereiche und Behörden gerade jetzt konsequent voranzutreiben. Die Corona-Pandemie und die damit verbundene zeitweise Abschottung von Staaten und Gesellschaften machen gerade in den kommenden Jahren eine aktive, nach außen gerichtete Politik notwendig. Der von den Koalitionspartnern getragene Senat wird dafür sorgen, dass Hamburg sich in Europa und weltweit weiter als wichtige internationale Metropole profilieren kann. Dazu werden die Koalitionspartner auch die bestehenden Hamburg-Vertretungen im Ausland erhalten, weiter stärken und vor Ort auf einen breit angelegten Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Verwaltung, Kultur und Zivilgesellschaft hinarbeiten.

Die Verbindungen Hamburgs in die Welt stärken

Die gegenwärtigen internationalen geostrategischen Verschiebungen erschweren häufig bestehende Handelswege und -verbindungen oder stellen diese in Frage. Die Corona- Pandemie hat zuletzt eindringlich die Verwundbarkeit des internationalen Handels gezeigt. Für die Hamburger Wirtschaft sind diese Entwicklungen mit besonderen Herausforderungen verbunden. Die Lage eröffnet aber auch neue Möglichkeiten für ein faireres internationales Handelssystem. Dabei wollen wir erreichen, dass Gesundheits-, Umwelt- und Arbeitnehmer*innenrechte sowie Verbraucher*innen- und Datenschutz gestärkt werden. Diese Chancen gilt es für Hamburg zu identifizieren und entschlossen zu nutzen. Auch deshalb gilt es gerade jetzt, die Verbindungen Hamburgs in die Welt weiter zu stärken.

Die Koalitionspartner werden sich dafür einsetzen, die akademischen Einrichtungen, die sich in Hamburg mit der Analyse von internationalen Beziehungen beschäftigen, zu stärken und zu vernetzen, auch durch die Arbeit der Landesvertretung in Berlin und das Hanse Office in Brüssel.

Wir wollen den fairen Handel weiter fördern, um das Angebot fair gehandelter Produkte weiter zu steigern. So werden wir zur Stärkung des lokalen zivilgesellschaftlichen Engagements für globale Gerechtigkeit und nachhaltige Entwicklung das Eine-Welt-Promoter*innenprogramm und die Fair-Trade-Stadt Hamburg ausbauen. Wir unterstützen die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung und werden daher auf Bundesebene ein entsprechendes Lieferkettengesetz unterstützen, um Hamburg weiter als internationalen Handelsstandort mit ethischer

Verantwortung zu profilieren. Zudem werden wir die nachhaltige öffentliche Beschaffung weiter verbessern.

Internationale Vernetzung

Hamburg sieht sich in seiner Rolle als international ausgerichtete Metropole und angesichts seiner historischen Verantwortung in der Pflicht, im Rahmen seiner Möglichkeiten aktive Beiträge zur Entwicklungszusammenarbeit zu leisten. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen zur Umsetzung der Agenda 2030 und des Klimaschutzes. Ein Schwerpunkt soll der Ausbau der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der Städtepartnerschaften sein. Die Menschenrechtslage bleibt dabei bei allen partnerschaftlichen Beziehungen der Stadt im Fokus.

Der Rat für Nachhaltige Entwicklungspolitik (RANEP) soll auch für die neue Legislatur eingesetzt und mandatiert werden, den Senat in Hamburg zu beraten. Sein Initiativrecht soll beibehalten bleiben.

Hamburg ist nicht nur ein großer Konsularstandort mit rund 100 Konsulaten, sondern ist mit dem Internationalen Seegerichtshof, dem UNESCO-Institut für das lebenslange Lernen und der EU-Lateinamerika-Karibik-Stiftung (EU-LAC) auch Sitz wichtiger internationaler Organisationen. Die Koalitionspartner werden die freundschaftlichen Beziehungen zu diesen Einrichtungen, die wichtige Impulse für die internationalen Beziehungen der Hamburger Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Zivilgesellschaft geben, weiter pflegen.

„Städtediplomatie“

Viele der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit sehen wir wie in einem Brennglas in Metropolen: Fragen von Mobilität, von wirtschaftlicher Innovation, von Wohnraum, von Integration und sozialem Zusammenhalt. Metropolen haben aber auch am ehesten das innovative Potenzial, Lösungen für diese Probleme zu finden. Hamburg kann dabei nicht nur seine Netzwerke mit anderen Städten in Europa und der Welt nutzen. Als Stadtstaat stehen Hamburg auch die zusätzliche Arena der Bundesländer und Regionen in Deutschland, Europa und weltweit zur Verfügung. Die Koalitionspartner wollen alle diese Arenen nutzen und miteinander verzahnen. Im Sinne einer „Städtediplomatie“ will Hamburg seine Beziehungen zu anderen Metropolen intensivieren, um gemeinsam innovatives Potenzial zu heben, die Beziehungen zwischen den Menschen zu intensivieren und politische Kontakte zu pflegen. Hierin sieht Hamburg auch einen Beitrag zur Völkerverständigung.

Internationaler Austausch

Gerade für die junge Generation ist es wichtig, dass Europa und die Welt erfahr- und erlebbar gemacht werden. Die Koalitionspartner unterstreichen den Wert von internationalen Austausch- und Begegnungsprogrammen nach der Überwindung der Corona-Pandemie und setzen sich für eine Stärkung dieser Programme, auch über den Weg des Schüler*innen- und Jugendaustausches, ein.

Städtepartnerschaften

Hamburg unterhält insgesamt neun Städtepartnerschaften (St. Petersburg, Marseille, Shanghai, Dresden, León, Osaka, Prag, Chicago und Dar Es Salaam). Die Koalitionspartner

schaffen die Voraussetzungen dafür, dass die Städtepartnerschaften auch weiterhin von möglichst vielen Bürger*innen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, der Hamburgischen Bürgerschaft, dem Senat und möglichst vielen seiner Behörden, der Hamburger Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur getragen werden.

Neben den etablierten Städtepartnerschaften entwickeln die Koalitionspartner neue strategische Partnerschaften, die sich auf bestimmte Kooperationsfelder beziehen und die zeitlich befristet sind. Strategische Partnerschaften sollten insbesondere mit Städten und Regionen eingegangen werden, die mit Hamburg vergleichbare wirtschaftliche, wissenschaftliche, stadtentwicklungspolitische und verkehrspolitische Ausrichtungen haben und mit denen Hamburg auf den genannten Themenfeldern einen Austausch auf Augenhöhe pflegen und neue Ideen generieren kann.

Atomwaffenfreies Hamburg

Die Koalitionsparteien begrüßen die Annahme des Vertrages zum Verbot von Atomwaffen durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen am 7. Juli 2017 und teilen die Ziele des ICAN-Städteappells.

METROPOLREGION HAMBURG UND NORDDEUTSCHE ZUSAMMENARBEIT

Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit Hamburgs mit den anderen norddeutschen Ländern und in der Metropolregion ist selbstverständlicher Alltag. Der gemeinsame Wirtschaftsraum und Arbeitsmarkt gehen weit über die bestehenden administrativen Grenzen hinaus.

Die Koalitionspartner wollen die regionale und norddeutsche Zusammenarbeit weiter intensivieren.

Norddeutsche Zusammenarbeit

Die norddeutschen Länder stimmen wie bisher wesentliche Politikfelder miteinander ab und treten – wo möglich – auf Auslandsreisen gemeinsam auf. Mit Schleswig-Holstein und mit Niedersachsen werden regelmäßig gemeinsame Kabinettssitzungen durchgeführt.

Die norddeutsche Zusammenarbeit mit den Schwerpunkten bei der Verkehrs-, Wirtschafts- und Energiepolitik sowie bei der Digitalisierung wird fortgeführt. Die Koalitionspartner werden sich in dieser Legislaturperiode gemeinsam mit den Partnern in Norddeutschland und im Rahmen der Konferenz Norddeutschland (KND) insbesondere weiter für die Energiewende, vor allem einen dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien, einen beschleunigten Leitungsausbau und einen optimierten Rechtsrahmen zur Unterstützung der Sektorenkopplung einsetzen. Gerade beim Thema grüner Wasserstoff bestehen besondere klimapolitische wie auch wirtschaftliche Chancen für Norddeutschland. Auf der Grundlage der norddeutschen Wasserstoffstrategie sollen die zahlreichen ehrgeizigen Projekte im Bereich dieser Zukunftstechnologie weiter entwickelt und umgesetzt werden. Norddeutschland sollte gemeinsam das Ziel verfolgen, mittels erneuerbarer Energien zur ersten hochindustrialisierten und gleichzeitig klimafreundlichen Region der Welt zu werden.

Die Länder setzen sich gemeinsam für norddeutsche Infrastrukturprojekte ein. Die Förderung wichtiger norddeutscher Infrastrukturvorhaben durch den Bund muss auch in Zukunft auf hohem Niveau fortgeführt werden.

Metropolregion Hamburg

Im Rahmen der Metropolregion Hamburg ist es Ziel der Koalitionspartner, dass die bestehenden Landes- und sonstigen Grenzen den Alltag der Bürger*innen so wenig wie möglich beeinträchtigen. Die weitere Gestaltung und Vertiefung der kooperativen Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg liegt daher im besonderen Interesse Hamburgs.

Die Sanierung und der Ausbau wichtiger verkehrlicher Infrastrukturen – insbesondere auch des ÖPNV – sollen die Mobilität der Menschen in der Metropolregion erleichtern. Wichtige regionalpolitische Maßnahmen wie der kontinuierliche Ausbau der P+R- und B+R-Infrastruktur, die Planung von Radschnellwegen aus dem Umland nach Hamburg werden durch eine gemeinsame Entwicklungsstrategie umgesetzt. Der HVV ist und bleibt als starker gemeinsamer Verkehrsverbund ein Garant für den zukunftsfähigen Ausbau der Mobilität in der Metropolregion.

Die Empfehlungen der OECD-Standortbestimmungen für die Metropolregion Hamburg werden die Koalitionspartner zügig prüfen und bei der weiteren Entwicklung der Region berücksichtigen.

Mit der Gründung einer „Norddeutschen Innovationsagentur“ wollen wir erste Schritte einleiten für eine regionale Entwicklungsgesellschaft im Themenfeld Innovationen, die Synergien in der Metropolregion bündeln und die Vernetzung zwischen Wirtschafts- und Wissenschaftsclustern unterstützen kann. Hiermit sollen Potenziale zur Zusammenarbeit in Norddeutschland gestärkt werden.

Die Zusammenarbeit in der Metropolregion wollen wir auf dem Feld der räumlichen Planung einschließlich der Freiraum- und Biotopverbundplanung intensivieren und wirksamer machen.

Der Dialog mit den Nachbarländern über das Ziel einer effizienten Flächenentwicklung für das Wohnen und Arbeiten an den Siedlungsachsen bei gleichzeitiger Sicherung der hochwertigen verbindenden Landschaftsachsen wird noch stärker im Fokus stehen und soll in länderübergreifenden räumlichen Leitbildern vereinbart und öffentlich kommuniziert werden. Die etablierte Zusammenarbeit bei der Vermarktung der Gewerbeflächen soll zum Nutzen Aller intensiviert werden und das weitere Zusammenwachsen der Region befördern.

Die formellen und informellen Strukturen der Metropolregion sollen noch stärker handlungsorientiert ausgerichtet werden. Dialog und Austausch werden auf der Länderebene, der regionalen Ebene und der Stadt-Umland-Ebene strukturiert, zielgerichtet und kontinuierlich zugunsten einer nachhaltigen Raumentwicklung geführt.

ZUSAMMENARBEIT DER KOALITIONSPARTNER

Die Koalitionsfraktionen bringen Gesetzesentwürfe und Anträge in die Hamburgische Bürgerschaft gemeinsam ein. Vor der Einbringung von Großen Anfragen und der Anmeldung von Aktuellen Stunden ist der jeweils andere Koalitionspartner rechtzeitig zu informieren.

Beide Koalitionsfraktionen verpflichten sich, in der Bürgerschaft, den Ausschüssen, und weiteren von der Bürgerschaft gewählten bzw. bestimmten Gremien nicht mit wechselnden Mehrheiten abzustimmen. Kein Koalitionspartner wird überstimmt. Die freie Gewissensentscheidung der/des einzelnen Abgeordneten bleibt hiervon unberührt. Zur verbindlichen Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit findet ein enger und regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den Koalitionsfraktionen statt.

Im Senat wird kein Koalitionspartner überstimmt. Die Koalitionspartner vereinbaren, gemeinsam getroffene Entscheidungen auch gemeinschaftlich nach innen und außen zu vertreten. Die Koalitionspartner verpflichten sich, die in diesem Vertrag festgelegten Ziele auch auf bezirklicher Ebene zu vertreten und deren Umsetzung zu befördern.

Es wird unter dem Vorsitz des Ersten Bürgermeisters ein Koalitionsausschuss gebildet. Ihm gehören ferner an die Zweite Bürgermeisterin, die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen und der Koalitionsparteien sowie je Koalitionspartner jeweils zwei weitere benannte Vertreter*innen. Der Koalitionsausschuss tagt auf Bitten eines Koalitionspartners. Es wird zudem eine regelmäßig einmal wöchentlich tagende Koordinierungsgruppe gebildet, bestehend aus dem Ersten Bürgermeister, der Zweiten Bürgermeisterin sowie den Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen und der Koalitionsparteien. Der jährliche Sitzungsturnus wird vorab festgelegt.

Im Senat legen die Koalitionspartner das Abstimmungsverhalten der Freien und Hansestadt Hamburg im Bundesrat fest. Sie orientieren sich dabei an den Interessen Hamburgs und an Inhalt und Geist dieser Koalitionsvereinbarung. Sofern in Fragen, die nach Auffassung eines Koalitionspartners von grundsätzlicher Bedeutung sind, eine Einigung nicht erzielt werden

kann, wird sich Hamburg der Stimme enthalten. Der Erste Bürgermeister kann ohne vorherige Abstimmung im Senat jederzeit im Bundesrat das Wort ergreifen.

BEHÖRDENSTRUKTUR UND VORSCHLAGSRECHTE

Die bestehende Behördenstruktur bleibt mit folgenden Änderungen erhalten:

Aus der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wird das Amt für Verkehr mit Ausnahme des Bereichs Luftverkehr (VM 2) inklusive der Zuständigkeit für den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), die verkehrsbezogenen Angelegenheiten der Metropolregion Hamburg sowie der Bereich Verkehrsrecht/Verkehrsgewerberecht (RV) aus dem Rechtsamt herausgelöst und hieraus eine eigenständige Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gebildet.

Aus der Behörde für Inneres und Sport werden Anteile des Bereichs Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehrsrechts (A310 sowie Anteile von A320) sowie die Zuständigkeit für die Parkraumbewirtschaftung und der Landesbetrieb Verkehr (ohne die Bereiche Verkehrssicherheit, Verkehrsüberwachung und Transport- und Genehmigungsmanagement) in die Behörde für Verkehr und Mobilität überführt. Die Zuständigkeit für die Verkehrssicherheit und Verkehrsüberwachung und die Steuerung der entsprechenden polizeilichen Einheiten der Verkehrsdirektion verbleiben bei der Behörde für Inneres und Sport.

Ferner wird der Bereich Landwirtschaft (Abteilung WL) ohne den Bereich Pflanzenschutz und Pflanzenschutzkontrolle (WL 31, WL 32 und WL 34 sowie WL 231) in die bisherige Behörde für Umwelt und Energie integriert.

Aus den verbleibenden Bereichen inklusive des Bereichs Luftverkehr (VM 2) der bisherigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wird die Behörde für Wirtschaft und Innovation.

Die jeweiligen Fachressourcen (Personal- und Haushaltsmittel) der bisherigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation werden entsprechend der neuen Zuständigkeiten auf die Behörde für Wirtschaft und Innovation, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und die Behörde für Umwelt und Energie aufgeteilt. Entsprechend der zu verlagernden Mitarbeiter*innenanteile wird die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende mit Personal- und nicht fachbezogenen Ressourcenanteilen aus der bisherigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ausgestattet. Entsprechend wird in Bezug auf die Verlagerungen von der Behörde für Inneres und Sport auf die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende vorgegangen. Dabei sind die aufgrund der Verlagerung des Landesbetriebs Verkehr bei der Behörde für Inneres und Sport entfallenden Einnahmen entsprechend zu kompensieren. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende erhält eine der bisherigen zwei Staatsratspositionen der bisherigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation.

Aus der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz wird das Amt für Verbraucherschutz in die bisherige Justizbehörde integriert, die damit zur Behörde für Justiz und Verbraucherschutz wird.

Die Zuständigkeit für das Institut für Hygiene und Umwelt geht auf die Behörde für Umwelt, Klima und Energie über.

Aus dem Amt für Gesundheit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz geht der Bereich Senior*innen (ohne Pflege, Teile von G 13) einschließlich der Zuständigkeit für den Landessenior*innenbeirat (LSB G 13) und die Zuständigkeit für das Hamburgische Krebsregister (G 23) auf die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung über.

Das Amt für Gesundheit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz im Übrigen wird in die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration integriert, die damit zur Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration wird. Die bisherige Staatsratsposition der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz wird an die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration übertragen, so dass die Behörde zukünftig über zwei Staatsratspositionen verfügt.

Die Zuständigkeit für Bezirksangelegenheiten und das Amt für Bezirksverwaltung wird aus der Finanzbehörde in die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung überführt, die damit zur Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke wird. Bei der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke wird eine zusätzliche Staatsratsposition für Bezirke eingerichtet. Darüber hinaus wird die Zuständigkeit für die/denden Antisemitismusbeauftragte/n sowie für den Runden Tisch gegen Antisemitismus und für die Förderung jüdischen Lebens sowie die Zuständigkeit für den bzw. die Senatskoordinator/in für die Gleichstellung behinderter Menschen inklusive des Inklusionsbüros auf die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke übertragen.

Die jeweiligen Fachressourcen (Personal- und Haushaltsmittel) der bisherigen Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz werden entsprechend der neuen Zuständigkeiten auf die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, die Behörde für Umwelt, Klima und Energie, die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke sowie die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration aufgeteilt. Entsprechend der zu verlagernden Mitarbeiter*innenanteile werden die Personal- und nicht fachbezogenen Ressourcenanteile der bisherigen Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz auf die aufnehmenden Behörden aufgeteilt.

Die Behörde für Umwelt und Energie trägt zukünftig die Behördenbezeichnung Behörde für Umwelt, Klima und Energie.

Es wird eine Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende unter Vorsitz des Ersten Bürgermeisters eingerichtet, die durch die zuständigen Fachbehörden unter Setzung der Schwerpunkte inhaltlich vorbereitet wird. Ihr gehören die Präsides der Behörde für Umwelt, Klima und Energie, der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, der Behörde für Wirtschaft und Innovation, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, der Behörde für Inneres und Sport und der Finanzbehörde sowie die Bezirksamtsleiter*innen an.

Die SPD hat das Vorschlagsrecht für den Ersten Bürgermeister und die Senator*innen der Finanzbehörde, der Behörde für Inneres und Sport, der Behörde für Wirtschaft und Innovation, der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie, und Integration, der Behörde für Kultur und Medien, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Behörde für Schule und Berufsbildung.

Die Grünen haben das Vorschlagsrecht für die Zweite Bürgermeisterin und die Senator*innen der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke, der Behörde für Umwelt, Klima und Energie, der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende.

Hamburg, 2. Juni 2020

Für die Sozialdemokratische Für Bündnis 90/Die Grünen Partei Deutschlands

………………………………………….. ………………………………………….. Dr. Melanie Leonhard Anna Gallina

………………………………………….. ……………………………………………….. Dr. Peter Tschentscher Katharina Fegebank

………………………………………….. ……………………………………………….. Dirk Kienscherf Anjes Tjarks