Anpassung der Geschäftsordnung des Landesausschusses

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Neu (in 5. Anträge):

Die inhaltliche Zuordnung der Anträge im Rahmen eines Tagesordnungsentwurfs übernimmt im Vorfeld des Landesausschusses die bestehende Antragskommission, die durch die Landesmitgliederversammlung gewählt wurde. Die Antragskommission bereitet die Behandlung eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den Antragssteller*innen vor. Sie kann dem Landesausschuss Empfehlungen zum Abstimmungsverfahren von Anträgen geben. Ihre Empfehlungen bedürfen der Zustimmung des Landesausschusses.