Grünes Vielfaltsstatut in Hamburg umsetzen

Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Landesverband Hamburg, haben den Anspruch, eine antirassistische, inklusive und diskriminierungsfreie Partei zu sein. Wir begrüßen Vielfalt, weil sie für uns eine Bereicherung bedeutet. Das Einbeziehen vielfältiger Perspektiven und Expertisen führt nicht zuletzt zu einer gerechteren Politik.

Wir setzen uns für eine offene Gesellschaft ein und wissen, dass wir auf dem Weg dorthin bei uns selbst beginnen müssen. Dazu gehört es, Barrieren in den eigenen Strukturen zu identifizieren und aktiv abzubauen, um eine gerechte Repräsentation aller gesellschaftlichen Gruppen zu erreichen. Dazu gehört auch, als Landesverband und in allen Untergliederungen aktiv und kritisch zu überprüfen, ob und wie Teilhabe für alle ermöglicht werden kann.

Sexuelle Orientierung, Geschlecht bzw. Geschlechtsidentität, Hautfarbe, Religion, eine Behinderung oder ein zugeschriebener Migrationshintergrund dürfen keinen Einfluss auf die Erfolgs- und Partizipationsmöglichkeiten bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben. Auch das Alter, eine Erkrankung, die Pflege von Angehörigen, die Erziehung von Kindern oder die eigenen finanziellen Möglichkeiten, der soziale Status und Bildungshintergrund dürfen nicht ausschließend wirken. In einer Demokratie muss politische Teilhabe für alle gelten.

Um diese großen Aufgaben anzugehen, wurde der Landesvorstand beauftragt, bis zur kommenden Landesmitgliederversammlung konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Vielfaltsstatuts zu entwickeln. Klar ist für uns: Für nachhaltige Veränderungen brauchen wir feste Strukturen, die diesen Prozess dauerhaft begleiten und die Entwicklung transparent dokumentieren.

Wir streben deshalb die Gründung eines Landesvielfaltsrats an, der die Umsetzung des Vielfaltsstatuts im Hamburger Landesverband und in den Kreisverbänden begleitet und in enger Abstimmung mit den Kreisverbänden Maßnahmen, Instrumente und Materialien für die Antidiskriminierungs- und Vielfaltsarbeit erarbeiten soll.

Zur Erarbeitung eines Konzeptes für die Implementierung eines Landesvielfaltsrates wird ab sofort eine Arbeitsgruppe Vielfalt gegründet. Diese setzt sich zusammen aus:

  • den zwei Hamburger Delegierten für den Bundesdiversitätsrat
  • jeweils zwei quotierten Sprecher*innen der LAG Queer-Grün, der LAG Migration und Flucht, der LAG Soziales, Gesundheit, Arbeit und Behindertenpolitik, der LAG Frauenpolitik
  • der Frauenpolitischen Sprecherin des Landesvorstandes
  • zwei quotierten Delegierten der GRÜNEN JUGEND Hamburg 
  • zwei quotierten Delegierten aus BUNT-GRÜN
  • zwei quotierte Sprecher*innen der GRÜNEN 60+
  • zwei quotierte Delegierte der AG Religionen
  • und insgesamt zwei quotierte Delegierte aus Vorständen der Kreisverbände.

Sollte es mehr als zwei Sprecher*innen pro LAG geben, beschließen die LAGen, welche zwei Personen sie an die Arbeitsgruppe Vielfalt entsenden sollen. Alternativ können die LAG-Sprecher*innen veranlassen, sich durch andere Mitglieder ihrer LAG vertreten zu lassen. Gleiches gilt für die GRÜNEN 60+. Die Delegierten der GRÜNEN JUGEND Hamburg werden vom Landesvorstand der GJHH bestimmt. Die Delegierten aus BUNT-GRÜN und der AG Religionen werden auf Sitzungen der jeweiligen Gremien gewählt. Die Delegierten aus den Vorständen der Kreisverbände werden auf einer gemeinsamen Sitzung der Kreisvorsitzenden gewählt. Außerdem wird den Kreisvorständen vor endgültiger Fertigstellung des Konzepts der AG Vielfalt die Möglichkeit gegeben, Feedback und Änderungswünsche einzubringen.

Die Arbeitsgruppe Vielfalt ist beauftragt, bis zur nächsten LMV Vorschläge zu folgenden Punkten zu erarbeiten:

  • Zusammensetzung und Aufgaben des künftigen Landesvielfaltsrates
  • Finanzierung der Vielfaltsarbeit durch einen Vielfaltstopf
  • Anbindung an Strukturen des Landesvorstandes und hauptamtliche Strukturen in der LGST.

Darüber hinaus soll die Arbeitsgruppe Vielfalt die vielfaltspolitische Arbeit des Landesvorstandes begleiten und unter anderem Vorschläge zu folgenden Themen erarbeiten:

  • Gründung einer Ombudsstelle
  • Empowermentstrukturen.

Die Arbeitsgruppe Vielfalt wählt auf der konstituierenden Sitzung ihr Präsidium. Das Präsidium leitet die Sitzungen und bereitet diese vor. Zu der ersten Sitzung lädt der Landesvorstand ein. Mit der Gründung eines Landesvielfaltsrates wird die Arbeitsgruppe Vielfalt aufgelöst und ihre Aufgaben gehen an das ständige Gremium über.

Weiterhin strebt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Landesverband Hamburg an, dass ein Landesvorstandsmitglied zukünftig die Bezeichnung vielfaltspolitische*r Sprecher*in tragen soll. Der*die vielfaltspolitische Sprecher*in soll federführend für die vielfaltspolitische Arbeit des Landesvorstandes verantwortlich sein und die Zusammenarbeit mit einem künftigen Landesvielfaltsrat koordinieren. Der Landesvorstand wird einen Formulierungsvorschlag für die dafür notwendige Satzungsänderung erarbeiten.