Tempo 30. Mehr Sicherheit, Lebensqualität und Klimaschutz für Hamburg

Hamburg hat sich auf den Weg gemacht zu einer menschengerechten Verkehrspolitik. Die begonnene Mobilitätswende ist die Grundlage für einen klimagerechten, sicheren und flächengerechten Verkehr in Hamburg. Ein lebendiges und attraktives Hamburg braucht zudem lebenswerte öffentliche Räume. Straßen machen einen Großteil dieser öffentlichen Räume aus. Sie prägen die Lebensqualität und die Urbanität unserer Stadt.

Anspruch einer gelingenden Mobilitätswende muss sein, Mobilitäts-, Erreichbarkeits-, Teilhabe-, Erholungs-, Umwelt- und Klimaschutzerfordernisse miteinander zu vereinbaren. Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist eine stadtverträgliche Regelgeschwindigkeit im Kfz-Verkehr. Denn in der Stadt produziert der motorisierte Verkehr seine höchste Verkehrsleistung und damit große negative Auswirkung auf Mensch und Umwelt. Gleichzeitig profitieren hier die Menschen besonders von einer niedrigeren Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs.

Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit ist das Mittel der Wahl, um die Verkehrssicherheit, Lebensqualität und Klimaschutz zu maximieren:

Die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h reduziert sowohl die Unfallhäufigkeit als auch die Unfallschwere. Tempo 30 gleicht die Fahrgeschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmenden an und erhöht damit die objektive und subjektive Sicherheit im städtischen Raum. Tempo 30 führt außerdem zu einer deutlichen Senkung des Lärmpegels und kann zu einer Senkung der Schadstoffemissionen beitragen. Damit verbessert Tempo 30 das Leben an den großen Straßen und Quartiere können wieder zusammenwachsen. Tempo 30 macht die Straßen zudem attraktiver für die klimafreundliche Mobilität mit dem Fahrrad und zu Fuß.

Derzeit setzt die bundesweit geltende Straßenverkehrsordnung (StVO) einen engen rechtlichen Rahmen, nach dem Abweichungen von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h begründet werden müssen und in der Regel auf das nachgeordnete Straßennetz und/oder besonders schutzwürdige Einrichtungen beschränkt bleiben. Eine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h würde daher die Beweislast umkehren und so zu einer deutlichen Vereinfachung führen.

Gleichwohl schöpfen die Straßenverkehrsbehörden in Hamburg die Möglichkeiten zur Ausweisung von Tempo 30 im Rahmen der StVO derzeit nicht aus. Eine systematische und proaktive Einrichtung von Tempo 30-Strecken im Umfeld schutzwürdiger Einrichtungen (z.B. Kitas, Schulen, Altenheime) findet ebenso wenig statt wie eine Reduzierung des Straßennetzes mit besonderer Bedeutung für den Kfz-Verkehr, das die Ausweisung von Tempo 30-Zonen verhindert.

Immer mehr Städte in ganz Europa setzen inzwischen auf konsequentes Tempo 30. Zuletzt entschied sich mit Paris eine der größten Städte Europas für diesen Schritt. In Spanien gilt seit Mai 2021 auf allen innerörtlichen Straßen mit einer Fahrspur pro Richtung Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit. Zuvor haben bereits Brüssel, Oslo und Helsinki Tempo 30 zur Regel auf ihren Straßen gemacht.

Über 160 Städte aus ganz Deutschland haben sich inzwischen der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ angeschlossen. Auch mit Hamburg in ihrer Größe vergleichbare Metropolen wie Berlin oder Köln gehören der Initiative an. Sie bekennen sich zur Mobilitäts- und Verkehrswende, fordern mehr Spielräume für Kommunen bei der Anordnung von Tempo 30 und sehen Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und als Strategie zur Aufwertung öffentlicher Räume.

Unsere Forderungen lauten deshalb:

  1. Hamburg setzt sich auf Bundesebene für eine Reduzierung der Regelgeschwindigkeit innerorts auf 30 km/h ein.
  2. Hamburg schließt sich der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ an und setzt sich hierfür im Deutschen Städtetag ein.
  3. Bis zur Änderung der Regelgeschwindigkeit auf Tempo 30 nutzt Hamburg die Spielräume der bundesrechtlichen Vorgaben besser aus, beseitigt die bestehenden Einschränkungen durch Hamburger Verwaltungsvorschriften und setzt dadurch Tempo 30 häufiger und eigeninitiativ um.