Unsere Gesellschaft ist heute vielfältiger und bunter denn je. In einer Demokratie muss die aktive, sichtbare und gerechte Teilhabe aller möglich sein. Davon sind wir derzeit noch zu weit entfernt. Immer noch werden Menschen aufgrund des Geschlechts, einer rassistischen, antisemitischen oder antiziganistischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung oder Erkrankung, ihrer geleisteten Sorgearbeit, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, des sozialen oder Bildungsstatus oder der Herkunft diskriminiert und/oder ausgeschlossen.
Als politische Partei tragen wir GRÜNEN eine besondere Verantwortung dafür, dass sich die Vielfalt unserer Gesellschaft in unseren politischen Prozessen und Strukturen selbst widerspiegelt. Es ist uns ein besonderes Anliegen, allen Hamburger*innen gleichermaßen eine politische Teilhabe und speziell Mitwirkung an parteipolitischer Arbeit zu ermöglichen und Barrieren abzubauen.
Um dieses Ziel voranzubringen, wurde die vom Landesausschuss eingesetzte AG Vielfalt beauftragt, einen Vorschlag für die Einrichtung eines Vielfaltsrats auf Landesebene zu erarbeiten. Darüber hinaus wurde der Landesvorstand beauftragt, die Strukturen für eine*n vielfaltspolitische*n Sprecher*in im Landesvorstand zu schaffen.
Das vielfaltspolitische Zentrum: Landesdiversitätsrat Hamburg
Das Vielfaltsstatut umzusetzen und unsere Partei vielfältiger und diverser aufzustellen, gelingt nicht von heute auf morgen. Es braucht dazu einen langen Atem, aktive Aktivist*innen, dauerhafte Strukturen und echte Macht. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, Strukturen zu schaffen, die den Diversitätsprozess dauerhaft begleiten und fördern. Zu diesem Zweck führen die GRÜNEN Hamburg den Landesdiversitätsrat ein.
Der Landesdiversitätsrat wird zunächst für zwei Jahre eingesetzt. Er debattiert aktuelle Problemstellungen und erarbeitet Strategien, Maßnahmen und Instrumente, mit dem Ziel mehr Diversität bei den GRÜNEN Hamburg zu schaffen und Diskriminierung in der Partei abzubauen. Der Landesdiversitätsrat legt die Vorschläge dem Landesvorstand zur Beratung vor. Der Landesvorstand ist angehalten, die Vorschläge des Landesdiversitätsrats möglichst umzusetzen.
Der Landesdiversitätsrat orientiert sich bei der Erarbeitung von Strategien, Maßnahmen und Instrumenten an den Zielen des Vielfaltsstatuts des Bundesverbandes. Auf dieser Grundlage strebten die GRÜNEN Hamburg folgende Maßnahmen an, bei der dem Landesdiversitätsrat obliegt, in welcher Reihenfolge und Priorisierung entsprechend den begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen vorgegangen werden soll:
- Auf Basis des Train-the-Trainers-Programm des Bundesdiversitätsrats diversitätspolitische und diskriminierungskritische Aus- und Weiterbildungen der Amtsträger*innen und Führungskräfte der Landespartei anzubieten.
- Empowerment-Maßnahmen zur Förderung von diskriminierten oder in der Partei unterrepräsentierten Gruppen zu schaffen.
- Die Zusammensetzung von Funktions*- und Amtsträger*innen des Landesverbandes und der Kreisverbände nach Vielfaltskriterien zu erfassen. Grundlage dafür kann die geplante wissenschaftliche fundierte Evaluierung des Bundesdiversitätsrats oder alternativ eine eigenständig durchgeführte Umfrage, etwa nach dem Vorbild der “Diversity-Umfrage” der Berliner GRÜNEN sein.
Für seine Arbeit soll dem Landesdiversitätsrat ein Budget (“Vielfaltstopf”) zur Verfügung gestellt werden. Für das Jahr 2022 ist der Landesvorstand angehalten, Mittel – möglichst in Höhe von 2500€ – aus dem Haushaltsposten für politische Arbeit bereitzustellen. Ab 2023 soll der Vielfaltstopf vom Landesvorstand im Haushalt, möglichst in Höhe von 3500€, eingeplant und im Landesfinanzrat beraten werden. Über die Einsetzung der Mittel entscheidet der Landesdiversitätsrat und legt sie dem Landesfinanzrat zur Kenntnis vor. Nicht ausgeschöpfte Mittel fließen an die Partei zurück. Zur Erfüllung seiner Aufgaben und der Vergabe des Vielfaltstopfes gibt sich der Landesdiversitätsrat eine Geschäftsordnung.
Der Landesdiversitätsrat setzt sich zusammen aus:
- Je einem Mitglied aus den Kreisvorständen jedes Kreisverbandes
- Der*dem vielfaltspolitischen Sprecher*in (bis zu dessen erstmaliger Wahl der*dem Delegierten für den Bundesdiversitätsrat) und einem weiteren Mitglied des Landesvorstandes
- Der*dem Basis-Delegierten für den Bundesdiversitätsrat
- Einer*einem Delegierten der GRÜNEN JUGEND Hamburg
- Je einer Delegierten aus:
- der LAG Migration und Flucht
- der LAG Soziales, Gesundheit, Arbeit und Behindertenpolitik
- der LAG Frauenpolitik
- der LAG Queer-Grün
- der LAG Säkulares
- den GRÜNEN 60+
- Bunt-Grün Hamburg
- der AG Religionen
Die Gremien wählen Delegierte und Ersatzdelegierte für zwei Jahre. Der Landesdiversitätsrat tagt mindestens einmal im Jahr, näheres regelt die Geschäftsordnung. Darüber hinaus kommt anlassbezogen eine operative Ebene, zusammengesetzt aus den Delegierten des Landesvorstandes, der*dem Basis-Delegierten für den Bundesdiversitätsrat und den Vertreter*innen der Kreisvorstände zusammen, um die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen auf der Kreisebene abzustimmen.
Vielfaltspolitische*r Sprecher*in im Landesvorstand
Um unsere Vielfaltsziele zu erreichen, braucht es die konsequente Mitarbeit aller Ebenen des Landesverbandes. Eine zentrale Rolle kommt dabei dem Landesvorstand als polit-strategisches Zentrum der Partei zu. Um langfristig klare Verantwortlichkeiten für unsere Vielfaltsarbeit im Landesvorstand zu gewährleisten, wählt die Landesmitgliederversammlung in Zukunft eine Person im Landesvorstand zur vielfaltspolitischen Sprecher*in. Den Kreisverbänden wird empfohlen, zukünftig vielfaltspolitische Sprecher*innen in den Kreisvorständen zu wählen.
Der*die vielfaltspolitische Sprecher*in im Landesvorstand ist federführend für die vielfaltspolitische Arbeit des Landesvorstandes verantwortlich und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Landesdiversitätsrat, Landesvorstand und Landesgeschäftsstelle. Die Satzung wird analog zur Wahl der frauenpolitischen Sprecherin angepasst. Die erste Wahl des*der vielfaltspolitischen Sprecher*in folgt mit der nächsten regulären Neuwahl des Landesvorstandes. Übergangsweise übernimmt das für den Bundesdiversitätsrat delegierte Landesvorstandsmitglied die genannten Aufgaben.
Zielvereinbarung:
Die GRÜNEN Hamburg wollen, dass Menschen, die in Bezug auf das Geschlecht, eine rassistische, antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung, die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, ihre geleistete Sorgearbeit, das Lebensalter, die Sprache, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, den sozialen oder Bildungsstatus oder die Herkunft in unserer Gesellschaft oft diskriminiert werden, in unserer Partei ihrem gesellschaftlichen Anteil entsprechend repräsentiert sind. Deshalb arbeiten wir darauf hin, ihre Anzahl hamburgweit innerhalb der Parteistrukturen auf allen Ebenen dem gesellschaftlichen Anteil dieser Personengruppen in Hamburg anzupassen (bei Menschen mit Migrationshintergrund sind das derzeit beispielsweise 34%). Bis dahin ist es ein weiter Weg. Im ersten Schritt soll der Status Quo, also die Zusammensetzung von Funktions*- und Amtsträger*innen des Landesverbandes und der Kreisverbände nach Vielfaltskriterien erfasst werden. Dies kann auf Basis der geplanten wissenschaftlichen fundierten Evaluierung des Bundesdiversitätsrats oder alternativ durch eine eigenständig durchgeführte Umfrage, etwa nach dem Vorbild der “Diversity-Umfrage” der Berliner GRÜNEN geschehen. Auf dieser Basis erarbeitet der Landesdiversitätsrat Zielvorgaben für die Erhöhung der Repräsentation aller gesellschaftlicher Gruppen innerhalb der Parteistrukturen und präsentiert diese der Landesmitgliederversammlung.