Regeln zu berauschenden Mitteln im Straßenverkehr reformieren

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Grüne Hamburg fordern die Bundesregierung auf, sich einer grundlegenden Überarbeitung der Regularien rund um das Thema „Fahrerlaubnisbesitz und Regularien zur Kontrolle sowie Sanktionierung bei Teilnahme am Straßenverkehr im berauschten Zustand“ vertieft noch in der aktuellen Legislatur zu widmen, Vorschläge zu erarbeiten und diese dem Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Gerade auch vor dem Hintergrund der geplanten legalen kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken und der Tatsache, dass Cannabis schon seit mittlerweile 5 Jahren als Medikament verordnet werden kann, macht es Sinn, dieses Thema politisch grundlegend eingehend zu betrachten und vernünftige neue Regularien zu erarbeiten. Für uns als Grüne Hamburg sind bei einer solchen Erarbeitung folgende Eckpunkte wichtig:

  • Es ist darauf hinzuwirken, dass die berauschenden Wirkungen von Alkohol, Cannabis und auch Medikamenten gesetzlich bestmöglich gleichermaßen in der Gesetzgebung zu berücksichtigen sind. Uns ist dabei selbstverständlich bewusst, dass für jede dieser Substanzen verschiedene Messmethoden, Nachweismethoden und auch Grenzwerte gelten, um einen Rauschzustand zu bestimmen und nachzuweisen. Diese sind jeweils individuell von der Substanz abhängig mit Expert*innen zu erarbeiten und festzulegen.
  • Die Grenzwerte sollten so festgelegt werden, dass bei einer Teilnahme am Straßenverkehr jeglicher verkehrsgefährdende Rauschzustand auf jeden Fall ausgeschlossen sein muss, denn Sicherheit im Straßenverkehr hat für uns oberste Priorität!
  • In Beipackzetteln von Medikamenten und auch bei Arztbesuchen muss nach Erarbeitung und Verabschiedung entsprechender Gesetze künftig explizit darauf hingewiesen werden, dass es sanktioniert werden kann, wenn man durch Medikamente berauscht am Straßenverkehr teilnimmt – nicht nur dann, wenn man einen Unfall baut, wie es derzeit die Rechtslage ist.
  • Wer trotz Strafen und Sanktionierung wiederholt berauscht am Straßenverkehr teilnimmt und auch keinerlei Einsicht über sein Fehlverhalten zeigt, soll auch mit einem endgültigen Entzug des Führerscheins bestraft werden können – unabhängig davon, wie lange er oder sie die Fahrerlaubnis bereits besessen haben.