Bezirkswahlen 2024 – sieben Mal Hamburg

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Voraussichtlich im Mai/Juni 2024 werden zum dritten Mal zeitgleich zur Europawahl in Hamburg die Wahlen zu den Bezirksversammlungen stattfinden. Nicht einmal zwölf Monate nach den Bezirkswahlen steht die Bürgerschaftswahl an. Die Ergebnisse in den Bezirken sind ein Gradmesser für die politische Lage in der Stadt.

Für die Wahlkämpfer*innen ist es eine Herausforderung, zwei Wahlkämpfe zeitgleich zu bestreiten. Für die Wähler*innen ist die Differenzierung zwischen den Ebenen Europa und Bezirk klar verständlich. Der Verlauf von Bezirksgrenzen in der Stadt ist allerdings für wenig Hamburger*innen von Bedeutung. Wir werden als Partei für Hamburg wahrgenommen, nicht für einzelne Bezirke. Wenn die Stadt voll ist mit Plakaten zur Europawahl, ist es besonders wichtig, dass wir mit unserer Kampagne in allen sieben Bezirken einheitliche Botschaften senden.

Auf Basis des gemeinsam erarbeiteten Papiers „Unser Hamburg. Dein Zuhause.“ wollen wir die Kampagne und den Wahlkampf gestalten. Wir wollen als GRÜNE geschlossen und in der Ansprache der Wähler*innen wiedererkennbar auftreten. Wir knüpfen damit an die erfolgreichen Wahlkämpfe von 2014 und 2019 an. Über die folgenden gemeinsam erarbeiteten Themen hinaus kann jeder Bezirk die Kampagne um einzelne bezirksspezifische Themen ergänzen:

  • In jedem Tempo sicher unterwegs
  • Ungestörte Lebensräume und Freizeit-Dschungel
  • Erneuerbar in eine unabhängige Zukunft
  • Passender Wohnraum für jede Lebenssituation
  • Jedes Viertel braucht seinen Dorfplatz
  • Gemeinsam für mehr Gerechtigkeit – den sozialen Zusammenhalt im Quartier sichern

Zur Bezirksversammlungswahl 2024 setzen wir GRÜNE wieder eine Wahlkampfkommission ein, damit die Kreisverbände gemeinsam mit dem Landesverband sicherstellen, dass es ein hamburgweit möglichst einheitliches Erscheinungsbild der grünen Kreisverbände in der Stadt gibt und Synergieeffekte in der Kampagnenplanung und -umsetzung genutzt werden können. Das Instrument Wahlkampfkommission hat sich in der Vergangenheit besonders bei der Planung und Umsetzung der Kampagne auch als Gremium für gemeinsame Entscheidungen von Landesvorstand und Kreisvorständen bewährt.

Die Landesmitgliederversammlung beschließt deshalb den Einsatz einer Wahlkampfkommission bestehend aus:

  • dem geschäftsführenden Landesvorstand
  • je einem Mitglied pro (möglichst geschäftsführendem) Kreisvorstand
  • zwei Mitgliedern der Bezirksfraktionen
  • einem Mitglied der Bürgerschaftsfraktion
  • einem Mitglied der Grünen Jugend

Die Wahlkampfkommission soll ihre Arbeit im April 2023 aufnehmen.