Positionspapier der LAG Bildung Hamburg im April 2024 Partizipation von Schüler*innen

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Warum ist Partizipation wichtig – und zwar jetzt?

Eine starke und lebendige Demokratie braucht jede Stimme und Menschen, die sich als selbst­wirksam wahrnehmen und aktiv am sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben. Kitas und Schulen haben die Aufgabe, alle Kinder und Jugendlichen zu dieser aktiven Teilhabe zu befähigen sowie demokratisches Verhalten einzuüben.

Unsere Gesellschaft hat in den vergangen Jahren immer wieder ihre demokratischen Werte und Haltungen neu ausgehandelt, seien es obrigkeitsstaatliche Traditionen, Protestbewegungen oder der Wunsch nach einer weitgehenden Enthierarchisierung von Institutionen. Trotz vieler Fort­schritte ist der Kontext schulischer Bildung von rapiden und herausfordernden Veränderungen gekennzeichnet. Dazu zählen das Aufkommen von Populismus und Rechtsextremismus, bewaff­nete Konflikte, die Auswirkungen des Klimawandels und die Verbreitung von vorsätzlicher Desinformation in sozialen Netzwerken, die sich gezielt an junge Menschen richtet. Alltags­rassismus, Extremismus und ein schwindendes Vertrauen in (staatliche) Institutionen verschärfen die Probleme. Eine effektive Möglichkeit, diesen Herausforderungen zu begegnen, ist der gezielte und flächendeckende Ausbau von Möglichkeiten für Schüler*innen, sich sowohl in der Schule als auch in zivilgesellschaftlichen Projekten einzubringen.

Das Erlernen von Demokratie kann aus drei Blickwinkeln betrachtet werden: Bildung über Demokratie und Staatsbürgerschaft, Bildung für Demokratie und Bildung durch Demokratie. Die erste Perspektive konzentriert sich auf das Wissen und das Verständnis für Systeme, Prozesse und Prinzipien im Fachkontext (Politik/Gesellschaft/Wirtschaft, PGW). Die zweite Perspektive hebt die Bedeutung von aktiver Teilnahme und Engagement in der Zivilgesellschaft hervor. In diesem Papier sollen vor allem die an den Prinzipen repräsentativer Demokratien angelehnten schulischen Beteiligungsstrukturen in den Blick genommen werden, also die dritte Perspektive, Bildung durch Demokratie. Der Schwerpunkt liegt hier auf den derzeitigen Schwächen der Beteiligung und den dringend benötigten Verbesserungen.

Dieses Positionspapier hebt die Bedeutung einer Reihe von schulischen und außerschulischen Zielsetzungen hervor, einschließlich globaler Initiativen wie Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)1 und für Hamburg insbesondere den Beschluss des Landesausschusses für eine transparente, gemeinsame und zukunftsgerichtete grüne Bildungspolitik (besonders Abschnitt 2.4)2, den kürzlich beschlossenen Antrag zur Einrichtung von bezirklichen Kinder- und Jugendbeiräten3 und den interfraktionellen Antrag der Hamburgischen Bürgerschaft zur nachhaltigen Förderung der politischen Beteiligung junger Menschen4. Das Papier nimmt zudem zentrale Forderungen der Schüler*innenkammer (SKH) für eine zukunftsgerechte Schulbildung in Hamburg auf5.

Wie steht es aktuell um die Partizipation in Hamburger Schulen?

Das Hamburgische Schulgesetz beschreibt vielfältige Möglichkeiten und Formate für die schu­lische Selbstverwaltung sowie die Wege und Rechte der Mitwirkung von Schüler*innen und El­tern, zum Beispiel über die Schulkonferenz. Die gelebte Praxis in den einzelnen Schulen sieht weiterhin anders aus und schöpft diese Möglichkeiten nur selten voll aus. Die Institution Schule dient in allererster Linie den Schüler*innen selbst, wird aber nur sehr eingeschränkt von ihnen mitbestimmt. Sie ist hierarchisch organisiert und weitestgehend undemokratisch. Tagesstruktur, Lerninhalte, Lernorte, Lernmethodik bis hin zu Themen wie die Essensversorgung werden fast durchgängig von Erwachsenen bestimmt. Auch auf Landesebene stellen wir fest, dass der An­spruch der selbstverantworteten Schule in der Realität immer häufiger wieder mit eingreifen­den Entscheidungen der Schulbehörde konfrontiert ist und somit der Gedanke der zentralen Steu­erung wieder zunimmt. Fehlende Autonomie bedingt dann ggf. auch fehlende Beteiligungs­strukturen.

Die vollständige Selbstverwaltung jeder Schule durch Schüler*innen als höchste Stufe der Partizi­­­pation wird eine Illusion bleiben. Wir möchten jedoch die Grenzen der Partizipation hin zu einer echten Teilhabe, Mitwirkung und Mitbestimmung verschieben, die klar über eine reine Fremd­bestimmung, Dekoration oder Alibi-Teilnahme hinausgehen.

Obwohl Partizipation in vielen Schulen vernachlässigt wird, erwarten wir von den jungen Menschen eine aktive Teilhabe außerhalb dieser und zwar quasi aus dem Stand: Der Übergang von Schule zur*zum mündigen Bürger*in – in diesem Jahr für viele Schüler*innen mit den Wahlen zum Europaparlament und den Bezirksversammlungen verbunden – ist ein großer Schritt. Eine angestrebte Absenkung des Wahlalters auf Landes- und Bundesebene unterstreicht eine möglichst frühe Heranführung an demokratische Prozesse weiter.

Wir verstehen Partizipation daher als einen Themenkomplex, der über die Rahmenbedingungen des Schulgesetzes hinausgeht. Mit Verweis auf Beispiele wie das BLK-Programm „Demokratie lernen & leben“, die Arbeiten der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik oder zwischenstaatliche Plattformen wie dem Europarat6, dem Europäischen Rat7 oder dem Europäischem Parlament8 öffnet sich ein breites Feld von Zielsetzungen, partizipations­fördernden Strukturen, Handlungs- und Organisationsformen sowie Möglichkeiten zur Förderung von Kompetenzen, Werten, pro-sozialen Einstellungen und Haltungen (insbesondere einer Selbstwirksamkeitsüberzeugung), die weit über den fachgebundenen Kontext PGW hinausgehen. Aushandlungsprozesse, das Debattieren auch kontroverser Themen, eine Feedbackkultur, Klassenräte oder Service-Learning sind hierbei nur einige von vielen Beispielen. Eine Praxis­handreichung wie der „Partizipationswürfel“ zeigt die Bandbreite der Formen, Modi und Bereiche gut.9

Für Hamburg liegen keine systematisch erhobenen Daten zur Verbreitung, Vertiefung, Häufigkeit oder Wirksamkeit von partizipativen Strukturen und Praktiken in Schulen vor. Hinweise aus der Schüler*innenkammer (SKH) und den Kreisschüler*innenräten (KSR) lassen darauf schließen, dass die Partizipation in höchst unterschiedlicher Form vorhanden ist, von Minimalbeteiligung bis hin zu echten, nachahmungswürdigen Leuchtturmprojekten. Eine weitere Hürde besteht in dem unvermeidlich immer nur temporären Engagement einzelner Schüler*innen in den Mitwirkungsgremien auf Kreis- und Landesebene. Hinzu kommen vermeidbare Hürden in z. B. der Kontaktaufnahme mit allen Schüler*innen in Hamburg oder der finanziellen, technischen und personellen Ausstattung z. B. der SKH.

Eine breite und zumindest in Ansätzen konsistente Umsetzung in den einzelnen Schulen scheint insgesamt nicht verwirklicht zu sein. Hamburg nimmt auch nicht an internationalen Vergleichsstudien und ihren europäischen Zusatzmodulen wie ICCS teil, die hier Aufklärung schaffen könnten. Unter der Annahme, dass das Bild in Hamburg nicht grundsätzlich von den Erkenntnissen in anderen europäischen Ländern abweicht ( der konkreter von denen für Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein)10, kann man davon ausgehen, dass die Startchancen junger Menschen für Teilhabe und Zusammenhalt durch schulische Demokratiebildung sehr ungleich verteilt sind. Erfreulich hingegen ist, dass unterrichtsbezogene Faktoren sowie schulische Lern- und Partizipationsgelegenheiten offenbar in einem durchweg positiven statistischen Zusammenhang mit Wissen, Haltungen und späterer zivilgesell­schaftli­cher/politischer Partizipationsbereitschaft stehen. Diese empirischen Befunde belegen und eröffnen wirksame Handlungsmöglichkeiten. Anderseits bedingen fehlende Möglichkeiten zur Teilhabe in Schulen offenbar ebenso Wissen und Engagement.

Was wollen wir besser machen?

Grüne Politik will das machen, was zählt. Der systematische und flächendeckende Ausbau von Partizipationsgelegenheiten soll herkunftsbezogenen Einflüssen entgegenwirken und die schul- und unterrichtsbezogenen Potenziale einer Bildung über, für und durch Demokratie für alle konsequent nutzen. Wir wollen eine breite Beteiligung ausbauen, junge Menschen ernst und Er­wachsene in die Pflicht nehmen und Schulen an die Bedarfe der Schüler*innen anpassen – nicht umgekehrt.

Allgemeine Maßnahmen für mehr Schüler*innenpartizipation

Über die Mitwirkungsmöglichkeit aller Schüler*innen an ihrem eigenen Lernprozess erleben alle Kinder und Jugendlichen unserer Stadt die Bedeutung von Partizipation, fühlen sich ernst genommen und selbstwirksam. Auf diese Weise wird der Weg zur mündigen Teilhabe an einer demokratischen Gesellschaft gefördert, denn Demokratie lernen heißt Demokratie leben.

Unsere Forderungen:

  • Das im Schulgesetz jährlich vorgesehene Lernentwicklungsgespräch wird in jeder Schule konsequent und schüler*innenzentriert umgesetzt.
  • Die Schule informiert mindestens einmal im Jahr jede*n Schüler*in über die Mitwirkungsstrukturen in der Klasse, an der Schule, KSR und der SKH Hamburg.

Mitbestimmungsstrukturen an der einzelnen Schule

Das Hamburgische Schulgesetz beschreibt die Mitbestimmung von Schüler:innen auf dem Papier klar: Der Schüler*innenrat dient dazu, die Anliegen der Schüler*innen innerhalb der Schule zu vertreten und zu verstärken. In Klassen- und Schulkonferenzen haben Schüler*innen eine gewichtige Stimme, um diese Interessen zu vertreten. Diese Mitgestaltungsmöglichkeiten funktionieren allerdings nur, wenn sie verbindlich gelebt und aktiv unterstützt werden.

Unsere Forderungen:

  • In jeder Schule und Klasse wird der Klassenrat verbindlich installiert. Er wird von Schüler*innen durchgeführt und findet an allgemeinbildenden Schulen regelmäßig und innerhalb der Unterrichtszeit statt, mindestens wöchentlich in Klassenstufe 1-6, mindestens 14-tägig in den Klassenstufen 7-13. Eine anwesende zuständige Lehrkraft unterstützt die Klassensprecher*innen angemessen bei dieser Aufgabe. Es findet keine Vereinnahmung der Klassenratsstunde für Unterricht statt. Die Verbindlichkeit dieser Maßnahme soll durch die Schärfung des Hamburgischen Schulgesetzes gesichert werden.
  • An jeder Schule gibt es mindestens eine verantwortliche Lehrkraft, die als beratende und ermutigende Ansprechperson für Schüler*innen und Lehrkräfte im Kontext der Schüler*innenpartizipation zur Verfügung steht. Die Umsetzung dieser Partizipationslots*innen wird durch Aus- und Fortbildung sowie durch eine auskömmliche Zeitausstattung erreicht.
  • Für Schüler*innen, die ihre Mitbestimmungsrechte aufgrund spezieller Förderbedarfe nicht eigenständig ausüben können, stehen speziell ausgebildete Unterstützer*innen zur Verfügung, die sie in Gremien begleiten und diese mit ihnen vorbereiten.
  • Die Schulleitung ist verpflichtet, anstehende Entscheidungen der Schulkonferenz und andere Entscheidungen mit einem Mitbestimmungsrecht der Schüler*innen dem Schüler*innenrat so rechtzeitig mitzuteilen, dass dieser Gelegenheit zu einem meinungsbildenden Austausch hierzu hat. Die Informationsgüte und der zeitliche Vorlauf entsprechen dabei der Reichweite der Angelegenheit und der Notwendigkeit, jeden Klassenrat oder nur deren Repräsentant*innen einzubeziehen.
  • Die Schulleitung ist verpflichtet, in jedem Halbjahr dem Schüler*innenrat über aktuelle Fragen der Schule und deren Gremien zu berichten und für Fragen zur Verfügung zu stehen.

Mitbestimmung auf Kreis- und Landesebene

Der Kreisschüler*innenrat bündelt die Interessen der Schüler*innen in 13 Schulkreisen über demokratisch gewählte Vertretungen aus den Schüler*innenräten der Schule. Die Schüler*innenkammer Hamburg (SKH) vertritt die Schüler*innen auf Landesebene und ist damit beratendes Gremium der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB). Eine strukturelle Wertschätzung und Unterstützung dieser Beratungsfunktion ist angezeigt.

Unsere Forderungen:

  • Die BSB stellt hinreichende Strukturen bereit, die es den Kreisschüler*innenräten und der Schüler*innenkammer Hamburg ermöglichen, niedrigschwelligen und direkten Austausch mit den von ihnen vertretenen Personen aufzunehmen. So ist die Bereitstellung von E-Mail-Verteilern überall dort umzusetzen, wo es schulische Mailadressen der Schüler*innen gibt. Der Zugriff der Schüler*innenkammer auf eduPort und IServ zum Zwecke der Information und Meinungsbildung ist ein starkes legitimes Interesse und in einer datenschutzrechtlichen Abwägung zu beachten.
  • Die BSB ist verpflichtet, mindestens viermal im Jahr Vertreter*innen der SKH zu einem qualifizierten Austausch einzuladen. Die BSB entsendet dazu jeweils eine Vertretung auf Ebene der Abteilungsleitung im Amt für Bildung mit. Auf Vorschläge und Forderungspapiere der SKH hat die BSB innerhalb von vier Wochen inhaltlich zu antworten. Zu prüfen ist die Einrichtung einer gemeinsamen Plattform für die Bereitstellung eines transparenten Austauschs.
  • Das LI bietet regelmäßig und bedarfsdeckend Fortbildungen für Lehrkräfte zum Thema Schüler*innenpartizipation an und bezieht die SKH bei Themenauswahl, Konzeption und ggf. Durchführung mit ein. Das LI erhebt und berichtet der BSB und SKH jährlich über die Teilnahme von Lehrkräften an den Qualifikationsmaßnahmen.
  • Die SKH wird auskömmlich finanziert. Hierzu steht ihnen ein Budget von Euro 30.000 zur Verfügung (bisher Euro 20.000), die sie für Versammlungen, Plenarfahrten und Kommunikations- und Mitgestaltungsaktivitäten nutzen können. Ergänzend wird die auskömmliche Einrichtung von Referent*innenstellen für die SKH angestrebt, um die Kontinuität bei stetig wechselnden Vorstandsmitgliedern zu sichern.
  • Die BSB betreibt ein Monitoring zur Umsetzung der Schüler*innenpartizipation an den einzelnen Schulen (Klassenrat, SR, KSR) und berichtet der SKH und der Öffentlichkeit in einem Senatsbericht darüber.
  • Die Betrachtung der schulischen Partizipations- und Mitbestimmungsstrukturen wird umfänglich in den Orientierungsrahmen Schulqualität11 aufgenommen.

Unterstützung für aktive Schüler*innen

Schüler*innen, die in Mitbestimmungsgremien oder auf anderem Wege demokratisch politisch aktiv sind, investieren viel Zeit und Engagement in demokratische politische Arbeit. Dieses Engagement soll auch individuell wahrgenommen und gestärkt werden.

Unsere Forderungen:

  • Politische Bildung und Arbeit (z. B. die Teilnahme an Veranstaltungen demokratischer Parteien oder Verbände) ist als wichtiger Grund für die Befreiung von der Schulpflicht gemäß § 39 HmbSG für maximal 10 Schultage im Schuljahr ausdrücklich anzuerkennen.
  • Die aktive Mitwirkung in Gremien der Schüler*innenmitbestimmung wird im Zeugnis positiv vermerkt.
  • Dokumentierte Prozesse und Ergebnisse von Mitbestimmungs- oder anderer politischer Arbeit können als alternativer Leistungsnachweis/Klausurersatzleistung eingebracht werden.

Was folgt daraus?

Die zunehmende Unbeständigkeit und Komplexität gesellschaftlicher Realitäten erfordert angepasste demokratische Aushandlungsprozesse. Die aufgeladenen politischen Diskurse können nur friedlich geklärt werden, wenn alle Beteiligten ein Verständnis für demokratische Prozesse mitbringen und wissen, dass sie ihre Interessen einbringen können und diese auch Gehör finden. Die Verantwortung für die Förderung von Partizipation in diesem Sinne muss als eine wichtige Aufgabe von allgemeinbildenden Schulen verstanden werden. Wir sind überzeugt, dass eine Stärkung der Schüler*innenpartizipation demokratiestärkend, machbar und dringend erforderlich ist!

Daher setzen wir uns dafür ein, dass die bereits bestehenden Vorgaben umgesetzt und ein umfassender Ausbau echter schulischer Mitgestaltung beginnt. Die kann nur gelingen, wenn alle Ebenen gleichzeitig im Blick behalten werden: Sicherstellung vorgeschriebener Partizipation und Förderung (auch kreativer oder niederschwelliger) Maßnahmen der Einzelschule, Stärkung schulischer und überschulischer Gremien und ein landesweites Programm, das den Ausbau der Aktivitäten unterstützt und rechenschaftspflichtig ist.

Eine wesentliche Voraussetzung für diesen Anspruch ist Zeit. Um den Schüler*innen mehr Gestaltungsmöglichkeit und Freiraum für das eigene Lernen zu geben, müssen die Bildungspläne für alle entschlackt werden. Der Grundsatz, dass die in den Bildungsplänen festgelegten curricularen Inhalte nur 50% der Lernzeit beanspruchen, muss durchgehend eingehalten werden, um diesen Freiraum nutzen zu können.

1 https://www.bne-portal.de/bne/shareddocs/downloads/files/Berliner_Erkl%C3%A4rung_barrierefrei.pdf?__blob=publicationFile&v=7

2 https://beschluss.gruene-hamburg.de/2023/11/07/gruene-bildungspolitik-fuer-hamburg-transparent-gemeinsam-und-zukunftsgerichtet/

3 https://beschluss.gruene-hamburg.de/2023/11/07/engagement-institutionalisieren-und-demokratie-foerdern-kinder-und-jugendbeiraete-gruenden/

4 https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/85970/politische_beteiligung_junger_menschen_nachhaltig_foerdern.pdf

5 https://irp.cdn-website.com/757dd3ef/files/uploaded/SKH%20Forderungen%20für%20zukunftsgerechte%20Schulbildung%20001jg.pdf

6 https://www.coe.int/en/web/reference-framework-of-competences-for-democratic-culture

7 data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15738-2023-INIT/en/pdf

8 https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/239611/EPRS_STU(2021)694207_EN.pdf

9 http://www.ingo-veit.de/blk/pdf_doc/publik/partwue.pdf

10 waxmann.com/index.php?eID=download&buchnr=4822, insbesondere Kapitel 17.

11 api.schulqualitaet-hamburg.de/uploads/ifbq_broschuere_A4_hoch_rz_web_abc494c598.pdf