Queere Menschen schützen – Konversionsbehandlungen vollständig verbieten

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Die Landesmitgliederversammlung beauftragt den Landesvorstand und alle Grünen Mandatsträger*innen aus Hamburg auf Landes- und Bundesebene sich dafür einzusetzen, dass das Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (KonvBehSchG) ausgeweitet wird. Ziel ist es einen umfassenderen und effektiveren Schutz betroffener Menschen vor Maßnahmen, die auf eine Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der eigenen geschlechtlichen Identität abzielen.

Zur Umsetzung dieses Zieles sollen insbesondere folgende Maßnahmen verfolgt werden:

  • Ein vollumfängliches Verbot von Konversionsbehandlungen, unabhängig vom Alter der Betroffenen Person.
  • Die konsequente strafrechtlicher Verfolgung von Personen und Organisationen, die Konversionsbehandlungen durchführen, bewerben oder vermitteln – auch wenn sie außerhalb medizinischer oder psychotherapeutischer Kontexte erfolgen, wie zum Beispiel Seelsorge, Coaching oder persönliche Lebensberatung.
  • Die Einrichtung einer leicht zugänglichen, unabhängigen Meldestelle, bei der Betroffene oder Dritte anonyme Hinweise auf Konversionsbehandlungen geben können.