Der Landesvorstand und die Mandatsträger*innen von Bündnis 90/Die Grünen werden gebeten, sich auf allen Ebenen für eine menschenwürdige und armutsfeste
Existenzsicherung und konkret für eine deutliche Erhöhung der Regelsätze im SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Grundsicherung) und AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) einzusetzen, bei deren Berechnung
- nur materiell ausreichend versorgte Haushalte als Referenzgröße herangezogen werden
- sämtliche ermittelte Bedarfe als regelbedarfsrelevant anerkannt werden
- Preissteigerungen und Inflation zeitnah Berücksichtigung finden
- einmalige Bedarfe für Anschaffungen, wie Haushaltsgeräte, Brillen etc. gesondert beantragt werden können
- Stromkosten analog zu Wasser- und Heizkosten als Kosten der Unterkunft berechnet werden.