Wir als Hamburger Grüne fordern die Bürgerschaft und den Senat sowie Grüne Bundespolitiker*innen auf, aktiv darauf hinzuwirken, dass die Rahmenbedingungen für Offshore-Windenergie in Deutschland verbessert werden (um auf den im WindSee-Gesetz unter Robert Habeck verankerten Zielpfad zurückzukehren).
Um die Herausforderungen der aktuellen Marktlage zu adressieren und eine Wiederholung der Ergebnisse aus der Auktion im August 2025 zu vermeiden, muss ein verlässlicher Rahmen für den Ausbau der Offshore-Windenergie geschaffen werden. Dies würde einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten sowie den Ausbau heimischer (Industrie-) Arbeitsplätze und Wertschöpfung fördern. Daher schlagen wir folgende konkreten Maßnahmen vor.
Forderungen:
1. Umstellung des Ausschreibungsmodells von Dynamic Bidding hin zu der Einführung eines zweiseitigen Differenzvertrags (CfD: Contract for Difference) für Offshore Flächen bereits ab 2026
Ziel:
Sicherstellung eines kalkulierbaren, investitionsfreundlichen Vergütungssystems für Offshore-Wind-Projekte
Maßnahme:
Einführung eines zweiseitigen CfD-Modells als primäres Ausschreibungsverfahren für Offshore-Wind inkl. Preisindexierung (vergleichbar mit dem CfD-Mechanismus in Großbritannien)
Begründung:
- CfDs bieten Investitionssicherheit durch garantierte Erlöse über einen festen Zeitraum und schaffen dadurch eine hohe Planungssicherheit
- CfDs senken die Finanzierungskosten, da Investitionsrisiken für Projektentwickler reduziert werden
- Das aktuelle Dynamic Bidding führt(e) zu überhöhten Auktionseinnahmen, die nicht zweckgebunden reinvestiert werden
- CfDs fördern einen marktnahen Ausbau
- CfDs reduzieren durch die Obergrenze die Stromkosten für Haushalte
- Internationale Best Practices insbesondere aus Großbritannien (seit 2014) zeigen die positive Wirkung von CfDs auf den Offshore-Ausbau
- In der letzten Offshore-Flächen Auktion im August 2025 gab es im alten Auktionsdesign keine Bieter für die Offshore Flächen
2. Verlängerung der Betriebszeiten von 25 auf 35 Jahre
Ziel:
Reduzierung der Stromgestehungskosten, Mindern der Auswirkungen auf die Umwelt, Erhöhung der langfristigen Planbarkeit für Betreiber
Maßnahme:
Ausweitung der in Ausschreibungsverfahren genehmigten Laufzeit von 25 auf 35 Jahre sowie frühzeitige Verlängerung von Betriebsgenehmigungen für bereits bestehende Offshore-Windkraftanlagen
Begründung:
- Technische Standards der Anlagen ermöglichen längeren Betrieb
- Investitions- und Netzanschlusskosten werden auf einen längeren Zeitraum verteilt
- Repowering-Zyklus (Ab- und Wiederaufbau der Anlagen) wird von 4 auf 3 Mal alle 100 Jahre reduziert und damit die daraus resultierenden Auswirkungen (z.B. genutzte Infrastruktur, Emissionen)
3. Einführung von qualitativen Kriterien in Flächenausschreibungen auch bei nicht voruntersuchten Flächen
Ziel:
Sicherstellung von Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit und industrieller Resilienz auch bei nicht zentral voruntersuchten Flächen.
Maßnahme:
Gesetzliche Verankerung qualitativer Bewertungskriterien im Ausschreibungsverfahren nach § 16 WindSeeG, u.a.
- Festlegung Anteils von EU-Produktion der Komponenten
- Umweltverträglichkeit der Gründungstechnologie
- Recyclingfähigkeit der Rotorblätter
- Cybersecurity-Konzepte
- naturverträgliche Trassen und Netzanschlüsse
Begründung:
- Die derzeitigen Ausschreibungen fokussieren für nicht voruntersuchte Flächen aktuell rein auf dem höchsten Gebotspreis – qualitative Aspekte bleiben unberücksichtigt
- Die Einführung qualitativer Kriterien fördert faire Wettbewerbsbedingungen und forciert die Einhaltung von zusätzlichen Umweltanforderungen
- Die europäische Lieferkette wird gestärkt und folglich Arbeitsplätze gesichert und ausgebaut
- Die definierten Kriterien können einen Schutz der kritischen Infrastruktur unterstützen, indem beispielsweise die Herkunft bestimmter, sicherheitsrelevanter Komponenten und Bauteile festgelegt wird
- Schutz empfindlicher Meeresökosysteme (weitergehende Anmerkung: zusätzlich bleibt die Umweltverträglichkeitsprüfung für Offshore-Windparks ein wichtiger Bestandteil im Rahmen der Genehmigungsprozesse)
- Durch die Einführung qualitativer Kriterien können Lieferketten diversifiziert und Abhängigkeiten von einzelnen Drittländern reduziert werden. Bei der Ausgestaltung der qualitativen Kriterien in den Ausschreibungen sollte darauf geachtet werden, dass Auswahl und Anwendung der Kriterien technologie- und marktspezifisch differenziert erfolgt. Dies ist notwendig, damit negative Effekte auf Wettbewerb, Ausbauziele und Projektpipelines vermieden werden. Zudem gilt es den administrativen Mehraufwand für Projektierer, Hersteller und deren Zulieferer sowie die prüfende Behörde insgesamt gering zu halten.
4. Aufteilung der Auktionsvolumina ab 2026 auf 1GW-Flächen
Ziel:
Beibehaltung bzw. Erhöhung der Akteursvielfalt und damit dem Wettbewerb
Maßnahme:
Gesetzliche Verankerung im WindSeeG, dass in den zukünftigen Ausschreibungen, die Auktionsvolumina von 2GW ab 2026 auf Einzelflächen mit einer Größe von 1 GW verteilt werden
Begründung:
- Flächen behalten Attraktivität für Projektentwickler, da Cluster-Risiken minimiert werden und Kapitalanforderungen pro Auktion reduziert werden
- 1 GW-Flächen stellen weiterhin eine attraktive Größe dar und ermöglichen der Lieferkette Skalierung und Planbarkeit
- Die Akteursvielfalt und damit der Wettbewerb bleiben sowohl bei Projektentwicklern als auch in der Lieferkette erhalten
Diese vorgeschlagenen Maßnahmen sollten im Fokus stehen. Gleichermaßen sollten aber auch grenzüberschreitenden Planungen (beispielsweise mit Dänemark) zur optimalen Flächennutzung oder auch die Einführung eines Neu-Ausschreibungsmechanismus für den unerwünschten Fall der Nichtrealisierung eines Offshore Windparks im WindSeeG forciert werden.
Studien zeigen, dass eine stärkere Kooperation Abschattungseffekte reduziert, Seekabellängen einspart und Umweltauswirkungen verringert. Die Bundesregierung sollte Gespräche mit ihren Nord- und Ostsee-Anrainern über radiale und hybride grenzüberschreitende Anbindungen von Offshore-Windparks intensivieren. Dazu ist es notwendig neben dem Dialog entsprechende Rahmenbedingungen national zu schaffen sowie sich auf europäischer Ebene für ein miteinander verbundenes Stromnetz auf See einzusetzen und gemeinsame Planungsprozesse und Finanzierungen zu etablieren. Ein solches europäisch integriertes Offshore-Netz macht das Gesamtsystem resilienter und ermöglicht eine effizientere Nutzung erneuerbarer Energien über Ländergrenzen hinweg.
Dazu gehören neben den konkret genannten Forderungen auch der Einsatz und die Unterstützung für Maßnahmen und Gesetzesinitiativen für eine beschleunigte Elektrifizierung Deutschlands. Der notwendige Ausbau von Offshore Wind als zentrale Energieform unseres zukünftigen Strommixes soll naturverträglich umgesetzt werden und trägt langfristig zu günstigeren Strompreisen bei. Der Ausbau bildet die Grundlage für die weitere Dekarbonisierung unserer Industrie (insb. im Kontext Wasserstoff) und ist darüber hinaus ein zentraler Faktor für den Industrie- und Hafenstandort Deutschland.