Der Landesvorstand ist angehalten, eintägige Veranstaltungen wie Parteitage, Kongresse und ähnliches grundsätzlich nicht an Sonntagen stattfinden zu lassen.
Es sind sämtliche Gliederungen der Partei – von der Bürgerschaftsfraktion über die Kreisverbände bis zu Bezirksfraktionen und Landesarbeitsgemeinschaften – angehalten, dies ebenso zu handhaben.
Klausurtagungen aller Gliederungen sind idealerweise so zu konzipieren, dass sie nicht Sonntage mit beinhalten.
Bei zwingend mehrtägigen Veranstaltungen aller Gliederungen sollte versucht werden, das Haupt-Programm nicht am Sonntag stattfinden zu lassen.