Am 2. März 2025 findet die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft statt. Voraussichtlich im Spätsommer/Herbst 2025 werden anschließend die Bundestagswahlen stattfinden.
Um gut nach außen zu kommunizieren und so viele Wähler*innen wie möglich zu erreichen, ist es wichtig, dass wir im Landesverband und in den Kreisverbänden unsere Ressourcen für die Planung und Durchführung der Kampagnen in gewohnter Weise effektiv koordinieren. Deshalb setzen wir GRÜNE Hamburg eine Wahlkampfkommission für beide Wahlen in 2025 ein.
Die Wahlkampfkommission ermöglicht eine gute Vernetzung zwischen der vornehmlich organisierenden und planenden Landesebene – dem Landesvorstand mit der/den Spitzenkandidat*innen und der Landesgeschäftsstelle mit der Wahlkampfkoordinatorin – und den aktiv wahlkämpfenden Kreisverbänden mit ihren vielen Mitgliedern. Außerdem dient sie zur gegenseitige Unterstützung, einen gemeinsamen Überblick, frühzeitige Planungen, Absprachen, ein hohes Maß an Transparenz, zielgerichtete Kommunikation und eine gemeinsame Steuerung des Wahlkampfes.
Damit die Wahlkampfkommission auch als Entscheidungsgremium funktionieren kann, ist es wichtig, dass die Vertreter*innen aus den Kreisverbänden, der GJ und der Bürgerschaftsfraktion kontinuierlich und regelmäßig teilnehmen und mit der Befugnis ausgestattet sind, ggf. auch kurzfristig Entscheidungen treffen zu können. Der geschäftsführende Landesvorstand muss sicherstellen, dass die Informationen dafür frühzeitig bereitgestellt werden. Die Wahlkampfkommission verständigt sich in der ersten Sitzung auf gemeinsame Grundregeln der Zusammenarbeit.
Um eine reibungslosen Weitergabe von Infos zwischen politischer und organisatorischer Ebene zu gewährleisten, bitten wir auch um die regelmäßige Teilnahme der Kreisgeschäftsführer*innen oder Wahlkampfverantwortlichen der Kreisverbände.
Die Wahlkampfkommission nimmt ihre Arbeit zu den Bürgerschaftswahlen voraussichtlich im Mai 2024 auf. Nach den Bürgerschaftswahlen wird die Wahlkampfkommission ihre Arbeit im Hinblick auf die Bundestagswahlen fortsetzen. Dabei ist es natürlich möglich, auch andere Delegierte aus den Kreisverbänden zu entsenden.
Die Landesmitgliederversammlung beschließt deshalb den Einsatz einer Wahlkampfkommission bestehend aus
- dem geschäftsführenden Landesvorstand
- je einem Mitglied pro (möglichst geschäftsführendem) Kreisvorstand
- einem Mitglied der Bürgerschaftsfraktion
- einem Mitglied der Grünen Jugend