Sexarbeit ist gesellschaftliche Realität. Für manche ist sie eine bewusste berufliche Entscheidung und gegenüber alternativen – oftmals prekären – Beschäftigungen die bevorzugte Option. Für andere ist sie mangels Alternativen, fehlender Qualifikationen oder aufgrund aufenthaltsrechtlicher Einschränkungen eine Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Manche haben hierin eine für sie gute Lösung gefunden, manch andere möchten aus der Sexarbeit aussteigen und benötigen dafür verlässliche Unterstützung und neue Perspektiven. Egal welche Motivation Sexarbeiter*innen haben, wir urteilen nicht über die Entscheidungen, die sie für ihre Leben treffen.
Unabhängig von den individuellen Motiven gilt: Sexarbeit ist kein Beruf wie jeder andere. Sie ist geprägt von gesellschaftlicher Stigmatisierung, Diskriminierung und erhöhter Vulnerabilität gegenüber Gewalt und Ausbeutung. In der Sexarbeit sind Personen aller Geschlechter tätig: Frauen, Männer und nichtbinäre Personen. Darunter sind sowohl cisgeschlechtliche wie trans* Personen. In der Mehrheit sind Sexarbeiter*innen jedoch weiblich, unter ihnen viele trans* Frauen und Frauen aus Osteuropa. Daher ist es wichtig Mehrfachdiskriminierungen in der Sexarbeitspolitik immer mitzudenken, da trans* und migrantisierte Sexarbeiter*innen häufig besonders schweren Mehrfachvulnerabilität ausgesetzt sind: Sie erleben gleichzeitig das Stigma der Sexarbeit, Transfeindlichkeit und Rassismus. Studien belegen, dass trans* Frauen innerhalb der Gruppe der Sexarbeiter*innen das höchste Gewaltrisiko tragen und am seltensten Zugang zu Schutz und Unterstützungsangeboten finden. Es zeigt sich also deutlich, dass die unterschiedlichen Bedarfe und Herausforderungen aller Sexarbeiter*innen adressiert gehören und Hilfsangebote sensibilisiert und spezialisiert werden müssen.
Unser Maßstab im politischen Umgang mit Sexarbeit ist klar: Menschenrechte, Selbstbestimmung und soziale Gerechtigkeit stehen für uns an erster Stelle. Sexarbeiter*innen haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt, auf Gesundheitsversorgung, auf soziale Absicherung und auf ein Leben ohne Stigmatisierung. Deshalb braucht es eine Politik, die die Rechte von Sexarbeiter*innen stärkt, ihre Arbeitsbedingungen verbessert und sie wirksam vor Gewalt schützt.
Prostituiertenschutzgesetz – Eine Reform mit Potenzial
Das 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz hatte zum Ziel, Sexarbeiter*innen besser vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel zu schützen. Im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wurde das Gesetz in den Jahren 2022-2025 durch das unabhängige Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. umfassend evaluiert und die umfangreichen Ergebnisse im vergangenen Jahr vorgestellt.
Sie zeigen ein differenziertes Bild: Einige Ziele des ProstSchG – etwa hinsichtlich der formalen Stärkung von Rechten – wurden teilweise erreicht. Andere, insbesondere die Identifikation von Betroffenen von Menschenhandel im Rahmen der Anmeldepflicht, blieben deutlich hinter den Erwartungen zurück. Das Gutachten unterstreicht außerdem, dass die freiwillig ausgeübte Prostitution von Zwang und Menschenhandel klar zu unterscheiden ist. Für letzteres ist und bleibt das Strafrecht zuständig. Regulierung von Sexarbeit kann ein Baustein im Einsatz gegen Menschenhandel sein, darf aber nicht zur Kriminalisierung, Stigmatisierung oder Verdrängung von Sexarbeiter*innen führen. Gleichwohl gibt es Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution, hierzu hat u.a. unsere Bundestagsfraktion umfangreiche Vorschläge vorgelegt.
Die Evaluation ist eine gute Grundlage, um das Prostituiertenschutzgesetz weiterzuentwickeln und bietet eine Vielzahl praktischer und gesetzgeberischer Empfehlungen, die u.a. die sozial- und arbeitsrechtliche Situation für Sexarbeiter*innen maßgeblich verbessern können. Die Arbeit der unabhängigen Expert*innenkommission, die von der Bundesregierung eingesetzt wurde um auf Grundlage der Evaluation Vorschläge für den Schutz von in der Prostitution tätigen Menschen zu erarbeiten, werden wir begleiten und setzen uns dafür ein, dass sie die Perspektive von Sexarbeiter*innen und ihren Interessenvertretungen zwingend einbezieht.
Nein zum Sexkaufverbot, Ja zu Reformen
Seit Jahren wird immer wieder die Einführung des sogenannten „Nordischen Modells“ in Deutschland gefordert. Das „Nordische Modell“ ist ein rechtspolitischer Ansatz, der erstmals 1999 in Schweden eingeführt wurde und den Kauf sexueller Dienstleistungen grundsätzlich unter Strafe stellt, während die in der Prostitution tätigen Personen selbst vorgeblich entkriminalisiert und durch Ausstiegs- und Unterstützungsangebote gestärkt werden sollen. Erfahrungen aus Schweden und anderen Ländern zeigen jedoch, dass die Kriminalisierung von Kund*innen die Arbeitsbedingungen der Sexarbeiter*innen unsicherer macht, Anbahnungen in unsichtbare digitale Räume verschiebt und den Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten erschwert. Wir wissen daher: Ein Sexkaufverbot nach dem sogenanntem „Nordischen Modell“ führt nicht zu mehr Schutz, sondern verdrängt Sexarbeit lediglich in die Illegalität. Zum Schaden der in der Prostitution tätigen Personen.
Diese Erfahrung haben wir auch in Hamburg gemacht. Die Evaluation des Kontaktanbahnungsverbotes in St. Georg – im Grunde ein „Sexkaufverbot light“ – zeigt deutlich: verschärfte ordnungspolitische Maßnahmen sind kontraproduktiv zum Ziel einer verbesserten Lebenssituation von Sexarbeiter*innen und führen zudem auch nicht zu einer Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner*innen oder zur Reduktion der straßenbezogenen Sexarbeit. Deswegen halten wir an der Forderung fest, das Kontaktanbahnungsverbot abzuschaffen und auch die Sperrgebietsverordnung auf den Prüfstand zu stellen.
Wir sagen klar: Ein Sexkaufverbot widerspricht unserem menschenrechtsbasierten Ansatz. Es stigmatisiert einvernehmliche sexuelle Dienstleistungen, befördert Sexarbeiter*innenfeindlichkeit und entzieht den Betroffenen die Möglichkeit, ihre Rechte einzufordern. Wer Schutz und gute Arbeitsbedingungen will, darf nicht pauschal kriminalisieren. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hamburg setzt sich daher klar gegen ein Sexkaufverbot ein. Wir respektieren einvernehmliche sexuelle Dienstleistungen. Unser Ziel ist es, das Stigma der Sexarbeit weiter abzubauen und die Rechte, Arbeitsbedingungen und die Gesundheitsversorgung derjenigen zu verbessern, die in diesem Bereich tätig sind. Auch hier müssen wir besonders die Sexarbeiter*innen im Blick haben, die Mehrfachdiskriminierung erleben.
Statt Kriminalisierung braucht es eine Reform des Prostituiertenschutzgesetzes und spezialisiertes Personal in den Behörden. Es braucht flächendeckende, unabhängige , diversitätssensible, diskriminierungsfreie und niedrigschwellige Gesundheitsangebote und Beratungsstellen und insbesondere mehr (digital) aufsuchende Sozialarbeit für Sexarbeiter*innen in prekären Situationen. Dabei setzen wir auf anerkannte Beratungsstellen, es braucht außerdem Qualitätsstandards für Angebote an Sexarbeiter*innen und Aufklärung über moderne Sexarbeit. Wichtige Instrumente zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution wurden durch die Vorgängerbundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans festgehalten; diese müssen von der jetzigen Bundesregierung vollständig umgesetzt und durch ein Aufenthaltsrecht flankiert werden, das Betroffenen von Ausbeutung eine selbstbestimmte Perspektive eröffnet.
Unsere zentralen Positionen und Forderungen:
- Die Einführung eines Sexkaufverbots und das „Nordische Modell“ lehnen wir konsequent ab,
- Wir setzen uns für eine evidenzbasierte Reform des Prostituiertenschutzgesetzes ein, die die Rechte von Sexarbeiter*innen stärkt, ihre Sicherheit erhöht, tatsächliche Schutzwirkung priorisiert und Stigmatisierung konsequent abbaut; dazu gehört unter anderem Datenschutzbedenken ernst zu nehmen bzgl. der Anmeldepflicht
- Wir fordern intersektionale Perspektiven bei der Reform des Prostitutionsschutzgesetztes, die sicherstellen, dass Transfeindlichkeit (wie Zwangsoutings, Deadnaming und Einschränkung in der Gesundheitsversorgung) sowie Rassismus bei Behördenkontakten und Hilfsangeboten nachhaltig abbaut und beendet,
- Wir setzen uns für den Ausbau anerkannter Beratungsstellen sowie niedrigschwelliger Gesundheits- und Ausstiegsangebote ein,
- Wir wollen die Instrumente gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution weiter ausbauen, einschließlich besserer Kontrollmechanismen und Prävention.
- Wir setzen uns für eine verbindliche Einbeziehung von Sexarbeiter*innen und ihren Interessenvertretungen bei Entscheidungsprozessen, die Auswirkungen auf ihre Lebensrealität haben, ein.