Die Pläne der CDU zur Einführung von Studiengebühren in Hamburg sind konzeptlos und inakzeptabel. Die wesentliche Frage nach einer sozialverträglichen Abfederung von Studiengebühren wird nicht beantwortet. Kreditmodelle, Stipendien und Bonussystem sind nicht in Sicht. Dies ist gesellschaftspolitisch fatal, da in
Deutschland insgesamt und insbesondere zu wenig Kinder aus Nicht-AkademikerFamilien studieren. Da mit den Gebühren keine konkrete Steuerung der Studienbedingungen verbunden ist, haben sie keinen Einfluss auf die Verbesserung der Lehre. Die Qualität der Lehre ist aber das drängendste Problem der Hochschulreform. Die GAL spricht sich stattdessen für eine Neustrukturierung der gesamten
Hochschulfinanzierung aus. Wir wollen das BAFF-Modell (elternunabhängige Finanzierung des Lebensunterhalts) und Studienkonten einführen, die ein gebührenfreies Erststudium ermöglichen Dadurch könnten die Qualität der Lehre an den Hochschulen durch einen verstärkten Einfluss der Studierenden verbessert und die Studienzeiten verkürzt werden.
Begründung:
Am 26.1.2005 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das bundesweite Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz (HRG) einen unzulässigen Eingriff in die Gestaltungshoheit der Länder darstelle. Ein Studiengebührenverbot im HRG ist damit nicht mehr möglich. Das Bundesverfassungsgericht stellte allerdings auch klar, das es nicht über den Sinn und Zweck von Studiengebühren entschieden habe. Zudem sei es nun Sache der Länder, für eine soziale Ausgestaltung solcher Gebühren Sorge zu tragen. Seriöse Vertreter von Studiengebühren forderten, dass, um die negativen Effekte von Studiengebühren zu vermeiden, eine generelle Steigerung der Mittel von Staat, Wirtschaft und Privaten notwendig sei. Zudem müssten auch Kredite und Stipendiensysteme für Studierende geschaffen werden. Die Diskussion seit dem 26.1.2005 zeigt, dass Deutschland weit weg von einer solchen Entwicklung ist. Im Gegenteil versuchen die CDU-geführten Länder, die Studiengebühren einführen wollen und können, die Frage der sozialen
Ausgestaltung auf den Bund oder die Hochschulen abzuschieben. Eine einheitliche Vorgehensweise dieser Länder ist nicht ersichtlich.
Die CDU-Fraktion hat am 23.2.2005 gegen Stimmen der Opposition einen Antrag in der Bürgerschaft verabschiedet, nach dem Studiengebühren bis zum Herbst 2006 eingeführt werden sollen. Dieser Antrag macht deutlich, dass weder die CDU noch der Senat ein Konzept zur Ausgestaltung der Studiengebühren haben. Die aktuelle Diskussion zeigt, dass die gefürchteten negativen Folgen von Studiengebühren Realität werden könnten.
Kein Konzept für Darlehen und Stipendien
In Hamburg versprach Senator Dräger vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass er ein Konzept für Darlehen und Stipendien zur Finanzierung von Studiengebühren hätte. Er bezog sich dabei auf ein Modell der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die zu 80% dem Bund gehört. Letztendlich wurde bei der Vorstellung eines Kreditmodell der KfW am 18.2.2005 deutlich, dass das Modell der KfW nur für die Finanzierung von Lebenshaltungskosten, nicht jedoch für Studiengebühren verwendet werden sollte. Ein Darlehensystem zur Finanzierung der Studiengebühren auch für Studierende, deren Eltern nicht über die notwendigen Mittel verfügen, existiert nicht. Stattdessen wird auf die KfW und den Bund verwiesen, obwohl sie nicht zuständig sind. Auch ist unklar, wie moderate Zinsen für solche Kredite geschaffen werden. Diese wären nur bei einer Übernahme der Ausfallbürgschaften durch den Staat, falls eine Rückzahlung
wegen zu geringem Einkommen nach Abschluss des Studiums nicht möglich ist, möglich. Pläne für solche Ausfallbürgschaften hat der Senat jedoch nicht. Es gibt keinerlei Versuche, Stipendienangebote der Wirtschaft für Studiengebühren zu schaffen. Vielmehr wird die Verantwortung auf die Hochschulen abgeschoben, die nach Aussage von Senator Dräger nun selbst Stipendien bei der Wirtschaft einwerben sollen. Die CDU und der Senat versprechen auch Bonussysteme bei Prädikatsexamen und für
Familien. Wie diese Bonussystemen aussehen sollen, ist völlig offen. Unklar ist auch, wie hoch die Einnahmen der Studiengebühren eigentlich sein werden. Die Aussagen der CDU und des Senators schwanken zwischen 40 und 60 Millionen Euro bei einer möglichen Höhe von 500 € pro Semester. Allerdings sind hier noch nicht die Abzüge wegen möglicher Bonussysteme, Ausfallbürgschaften sowie die Verwaltung der Gelder eingerechnet, so dass mit deutlich geringeren Einnahmen ausgegangen werden muss.
Keine Lenkungswirkung durch Studiengebühren
Das von der CDU vorgeschlagenen System hat keinerlei Lenkungswirkung. Vielmehr müssen die Studierenden unabhängig von den Leistungen der Hochschulen zahlen. Sie haben keinen Anspruch auf Rückzahlung bei schlechter Leistung. Die Einnahmen werden im Gießkannenprinzip über den Hochschulen verteilt, so dass keine konkrete Steuerung der Studienbedingungen über die Studiengebühren stattfindet.
Benachteiligung von Kinder aus Nicht-Akademiker-Haushalten durch deutsches Schulsystem
Die Behauptung der CDU, dass durch Studiengebühren mehr Kinder aus einkommensschwachen Familien studieren werden, ist eine Verdrehung der Realität. Das Problem in Deutschland ist, dass diese Kinder durch das dreigliedrige Schulsystem schon bei der Möglichkeit, die Hochschulreife (Abitur) zu erlangen, benachteiligt werden. Die CDU hält aber an dem dreigliedrigen Schulsystem fest, so dass weiterhin nur wenige Kinder aus Nicht-Akademiker-Hauhalten Abitur machen werden und auf die Hochschulen gehen
können. Zudem ist insbesondere hier zu befürchten, dass Studiengebühren eine Abschreckungswirkung haben werden.
Höhe der Gebühren unklar
Die CDU hat auch die Frage offen gelassen, in welcher Höhe die Gebühren eigentlich anfallen. Eine bundeseinheitliche Vorgehensweise fehlt trotz der Versprechungen von Senator Dräger, so dass ein Rückfall in die bildungspolitische Kleinstaaterei zu befürchten ist. Die Mobilität der Studierenden wird damit eingeschränkt werden. Unklar ist auch, wie hoch die Studiengebühren eigentlich sein sollen. Hier sind deutlicheSteigerungen von den bisher diskutierten 500 € pro Semester denkbar.
Position von Bündnis 90/ Die Grünen
Die GAL hat sich in ihrem Beschluss vom August 2003 für ein gebührenfreies Erststudium bis zum Master ausgesprochen. Diese Position wurde auch von dem Länderrat von Bündnis 90/ Die Grünen im Mai 2004 beschlossen. Seit den 70er Jahren sind die Hochschulen unterfinanziert. Deutschland hat im OECD-Durchschnitt zu wenig qualifizierte Hochschulabsolventen. Im internationalen Vergleich gibt es in Deutschland eine zu geringe Beteiligung von Staat und Wirtschaft an den Kosten. Ein Auseinanderfallen der
Studiengebühren in den unterschiedlichen Bundesländern wird die Bildungsmobilität der Studierenden einschränken. Die Grünen fordern stattdessen ein bundesweites Studienkonten bzw. –gutschein Modell,
welches den Studierenden mehr Einfluss auf die Studienbedingungen geben und zu kürzen
Studienzeiten führen wird, da nicht nach Hochschulsemestern, sondern erbrachter Lehrleistung abgerechnet wird.
Zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten von Studierenden schlagen die Grünen die Einführung eines Fonds für Studentensalär bzw. eines Bundesausbildungsförderungsfonds (BAFF) vor. Danach erhalten Studierenden eine elternunabhängige Finanzierung der Lebenshaltungskosten für ein zwölfsemestriges Studium. Ehemals Geförderte zahlen als Gegenleistung einkommensabhängige Beiträge über einen Zeitraum von 25 Jahren zurück. Zur Finanzierung dieses Modells werden zusätzlich die Mittel für das BAFöG und die Kompensationen für Eltern von Studierenden wie etwa Kindergeld oder
Ausbildungsfreibeträge verwendet.