Schutz vor Passivrauchen

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Rauchen schädigt nicht nur die Raucherinnen und Raucher, sondern auch viele Menschen, die bewusst auf das Rauchen verzichten. Neben der massiven Einschränkung der Lebensqualität, der diese Menschen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens durch den blauen Dunst ausgesetzt sind, sterben in Deutschland jährlich mehrere Tausend Menschen an den Folgen des Passivrauchens.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN GAL Hamburg stehen zu dem Grundsatz der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Er stößt allerdings an seine Grenzen, wenn die Freiheit anderer Menschen dabei substantiell eingeschränkt wird. Wir wollen daher mit einer öffentlichen Debatte dazu beitragen, die Menschen in unserer Stadt auf diesen Interessenskonflikt beim Rauchen aufmerksam zu machen. Darüber hinaus wollen wir auf unseren Veranstaltungen mit gutem Beispiel vorangehen und allen Menschen den rauchfreien Zugang und Aufenthalt zu unseren Versammlungen und Tagungsräumen ermöglichen.

Der Landesausschuss möge daher folgendes beschließen:

  • Alle Versammlungen der Hamburger Grünen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, finden künftig rauchfrei statt. Dies gilt insbesondere auch für den Zugang zu den Versammlungsräumen und den Weg zur Toilette.

  • Eine Ausnahme bilden Stammtische. Auch hier gilt das Gebot der Rauchfreiheit, dessen Umsetzung sich in der Praxis aber als schwieriger herausstellen dürfte. Die Gliederungen sind hier dazu aufgefordert, die Rauchfreiheit so weit wie möglich – bspw. durch abgeschlossene Räume – zu gewährleisten. Stammtische müssen aber auf formlosen Antrag eines Mitgliedes ebenfalls in rauchfreier Atmosphäre stattfinden.

  • Auch zu den Geschäftsräumen der Hamburger Grünen wird mindestens ein rauchfreier Zugang sichergestellt.

  • Der Landesvorstand und die Bürgerschaftsfraktion werden aufgefordert, sich dauerhaft für einen besseren Nichtraucherschutz in Hamburg einzusetzen, der auch Rauchverbote in allen geschlossenen öffentlichen Räumen inklusive Restaurants und Gaststätten beinhaltet.

Mit großer Mehrheit beschlossen durch den Landesausschuss am 20. Juni 2006.