Fracking zur Förderung unkonventionellen Erdgases bzw. Erdöls bedeutet: Jede Menge Chemikalien, Millionen Liter Süßwasser und Quarzsand werden in den Boden gepumpt, um über künstliche Risse Erdgas oder -öl aus tiefen Gesteinsschichten zu lösen. Das eingesetzte sogenannte „Produktionswasser“ (rund 10 Tonnen pro Frack) muss anschließend wieder abgepumpt werden und ist mit Chemikalien, Schwermetallen, Kohlenwasserstoffen und radioaktiven Isotopen kontaminierter Sondermüll. Dieses trinkwasser- und gesundheitsgefährdende Gemisch wird in alte, aufgegebene Bohrungen verpresst. Zu welchen Schäden Fracking bei Mensch und Natur führt, weiß keiner genau. Am Beispiel der USA wird aber deutlich, welche Folgen Fracking haben kann: Trinkwasserverunreinigungen, hoher Flächenverbrauch und seismische Erschütterungen durch den Frack-Vorgang sind nur einige Beispiele.
Seit Dezember 2012 ist auch Hamburg von Gas- und Öl-Fracking-Plänen betroffen. Das bergrechtlich für Hamburg zuständige niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat für das „Erlaubnisgebiet Vierlande“ eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdgas/Erdöl erteilt. Trotz ablehnender Stellungnahmen aus der Umweltbehörde hat der Hamburger SPD-Senat der Genehmigung zugestimmt. Die Firma BEB Erdgas und Erdöl GmbH &Co. KG, eine Tochter von ExxonMobile, kann somit von Altengamme bis Harburg erkunden, ob sich die Öl- oder Gasförderung hier lohnen würde.
Der SPD-Senat hat bewiesen, dass ihm Transparenz, Umweltbelange und Verbraucherschutz völlig gleichgültig sind. Die Vier- und Marschlande sind eines der größten Trinkwassergebiete Hamburgs. Naturschutzgebiete und dicht besiedelte Teile Bergedorfs und Harburgs gehören zum Erkundungsgebiet. Eine entsprechende Stellungnahme der Umweltbehörde, die sich gegen eine Erlaubnis ausspricht, wurde vom Hamburger SPD-Senat ignoriert. Dabei ist aus Sicht der BSU eine Aufsuchungserlaubnis bereits im Vorfeld (also ohne dass konkrete Aufsuchungshandlungen stattfinden) auszuschließen. Zur Begründung beruft sich die Behörde auf wasserwirtschaftliche Belange (Trinkwassergefährdung für ganz Hamburg), naturschutzfachliche Überlegungen sowie die Einstufung des Erlaubnisfeldes als „dicht bebautes urbanes Siedlungsgebiet.“ Diese Gesichtspunkte sind nicht berücksichtigt worden, obwohl vor der Entscheidung über die Aufsuchungserlaubnis eine Interessenabwägung hätte erfolgen müssen – wie sonst soll beurteilt werden, ob das öffentliche Interesse überwiegt oder nicht.
Stattdessen hat der Senat wieder einmal zu Gunsten der großen Energiekonzerne entschieden. Das mögliche Ergebnis der Politik des Hamburger Senats ist absurd: Der Einsatz einer höchst umstrittenen Technologie inmitten einer Millionenmetropole und Naturschutzgebieten.
Völlig versagt hat die schwarz-gelbe Bundesregierung. Sie hat es bisher nicht geschafft, die Menschen und die Umwelt vor den Gefahren des Gas- und Öl-Frackings zu schützen. Im Gegenteil: Trotz der Unklarheit über die Folgen des Frackings für Mensch und Natur hat die schwarz-gelbe Bundesregierung am 26. Februar 2013 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diese Risikotechnologie auf 86 Prozent der Landesfläche Deutschlands genehmigungsfähig gemacht hätte. Dieser Gesetzesentwurf ist inzwischen vom Tisch – jedoch nicht aus Sorge vor Umweltschäden, sondern weil sich CDU/CSU und FDP nicht auf eine Regelung einigen konnten.
Gut ist, dass dieses „Fracking-Fördergesetz“ im Papierkorb verschwunden ist. Besorgniserregend ist hingegen, dass Fracking damit nach wie vor nicht gesetzlich geregelt ist. Gegenwärtig sind die Bundesländer auf der Grundlage veralteter Rechtsvorschriften dazu verpflichtet, Aufsuchungslizenzen an die Erdgas- und Mineralöl-Industrie zu vergeben, sofern diese den Anforderungen des aus Sicht der GRÜNEN Hamburg völlig veralteten Bundesberggesetzes entsprechen. Ähnlich würde es sich verhalten, wenn ein Unternehmen einen konkreten Antrag auf Fracking stellen würde. Auch in diesem Fall sind die Behörden an die geltenden Vorschriften im Bundesberggesetz gebunden, und darin ist Fracking derzeit nicht ausdrücklich verboten und damit grundsätzlich erlaubt. Durch die Unfähigkeit von Schwarz-Gelb, ein Fracking-Gesetz zu verabschieden, werden Bundesländer wie Hamburg also im Regen stehen gelassen. Dies ist das Ergebnis des schwarz-gelben Politikversagens und kann sich auch auf die Fracking-Pläne in Hamburg auswirken.
Für uns GRÜNE Hamburg ist daher klar, dass nach der Bundestagswahl so schnell wie möglich gesetzliche Regelungen gefunden werden müssen, die Umwelt und Menschen schützen und es ermöglichen, Gas- und Öl-Fracking effektiv zu verhindern. Wir sehen keine energiepolitische Notwendigkeit, Erdgas oder Erdöl mittels Fracking zu fördern. Die Vorräte in Deutschland sind sehr begrenzt, was den Einstieg in eine Risikotechnologie mit unbekannten Langfristfolgen auch energiepolitisch sehr fraglich erscheinen lässt.
Eine differenzierte Betrachtungsweise ist aus Sicht der GRÜNEN Hamburg beim Kampf gegen -Fracking notwendig. Wir wollen mit einem Anti-Fracking-Gesetz zielgenau Gas- und Ölfracking verhindern, nicht aber auch konventionelle Tiefenbohrung generell verbieten, die ohne Unmengen an Wasser, Sanden und Chemikalien auskommen. So würden auch jegliche Geothermie-Projekte sowie auch Teile der konventionellen Gasförderung unmöglich gemacht werden. Auch wenn wir das fossile Energiezeitalter so schnell wie möglich beenden wollen, wird konventionelles Erdgas als der fossile Brennstoff mit den geringsten CO2 Emmissionen als Brückentechnologie für eine begrenzte Zeit benötigt werden, solange das Ziel 100 % Erneuerbare noch nicht erreicht ist.
Auch das Versprechen eines generellen Handels- und Importverbots von „gefrackten“ fossilen Energieträgern wäre rechtlich und technisch nicht einzuhalten und ökologisch nicht durchweg schlüssig argumentierbar.
Forderungen:
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Hamburg rufen zur Teilnahme an der Demonstration „Keine Stimme für Fracking“ am 31. August 2013 in Hamburg auf.
Die Förderung von unkonventionellem Erdgas und -öl, insbesondere mittels giftiger Chemikalien, lehnen wir wegen der unabsehbaren Gefahren für Gesundheit und Umwelt ab. Sie behindert zudem den Klimaschutz und die Energiewende.
Wir fordern schnellstmöglich klare gesetzliche Regelungen, die es ermöglichen, das hydraulische horizontale Gas- und Öl-Fracking effektiv zu verhindern, damit dieses in Deutschland nicht angewendet werden kann. Gegenwärtig sind die Bundesländer auf der Grundlage veralteter Rechtsvorschriften dazu verpflichtet, Aufsuchungslizenzen an die Erdgas- und Erdölindustrie zu vergeben, sofern diese den Anforderungen des Bundesberggesetzes entsprechen. Wir wollen das Bundesberggesetz grundlegend reformieren:
– Verbot des Einsatzes giftiger Chemikalien. Mit einer solchen Regelung wird Fracking in Deutschland effektiv unterbunden, da das sogenannte „Green Fracking“ ohne Chemikalien ein von der Erdgas- und Erdölindustrie erschaffenes Phantom ist, um Akzeptanz für Fracking zu erreichen. Fracking zur Gewinnung von Erdwärme wäre hiervon nicht betroffen.
– Verbot unterirdischer Verpressung giftiger Lagerstättenwasser aus der Öl- und Gasförderung (des s.g. Flowbacks),
– Beweislastumkehrung bei Bergschäden, verbesserter Umweltschutz und ein Informations- und Mitspracherecht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger
Die politisch beschlossene Energiewende muss konsequent umgesetzt werden. Das bedeutet den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Steigerung der Energieffizienz und vor allem die Abkehr von fossilen Brennstoffen insbesondere der Klimakiller Braun- und Steinkohle.
Wir lehnen eine Politik ab, die Menschen vor Ort mit den Gefahren und Altlasten zurücklässt, während die Konzerne die Gewinne einstreichen. Die Altlasten des Braun- und Steinkohleabbaus verursachen Jahr für Jahr Kosten in Milliardenhöhe, welche vom deutschen Steuerzahler aufgebracht werden müssen. Dass nun durch Fracking neue Ewigkosten produziert werden, gilt es unbedingt zu vermeiden.