Cluster Ökologie und Ökonomie – Energiewende in Hamburg

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Vor dem Hintergrund des bereits stattfindenden Klimawandels und dessen extremen, langfristigen und weltweiten Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Wirtschaft sind wir aufgerufen, unsere Lebensweise und unser Wirtschaften umzustellen zu einer solchen, die frei ist von der Nutzung und insbesondere der Verbrennung fossiler Brennstoffe. Schon heute nehmen extreme Wetterereignisse in Stärke und Intensität zu, kosten Tausende Menschenleben und verursachen enorme wirtschaftliche Schäden.

Die durchschnittlichen CO2-Emissionen pro Kopf liegen in Deutschland bei rund 11 Tonnen pro Einwohner und Jahr. Damit hat Deutschland unter den westlichen Industriestaaten den vierthöchsten CO2-Ausstoß pro Kopf, obwohl bereits ein erheblicher Teil der Produktion ausgelagert ist.

Eine der größten Verursacher von schädlichen Klimagasen ist die Energiewirtschaft die Haushalte und Unternehmen mit Strom und Wärme versorgt, zum überwiegenden Teil nach wie vor aus fossilen Energieträgern. Darüber hinaus sind Industrie, Wärmeerzeugung und Verkehr wesentliche Energieverbraucher und CO2-Verursacher.

Die angestrebte Minderung des CO2-Ausstoßes um 80 – 90% gegenüber 1990 muss daher sowohl auf der Verbraucherseite bei Haushalte und Unternehmen mit größeren Anstrengungen zur Verbrauchsminderung und Erhöhung der Energieeffizienz ansetzen, als auch auf der Energieversorgerseite für CO2-ärmere Technologien und Energieträger sorgen.

Daher sind unsere wesentlichen Forderungen

  • Energiesparen hilft Energiewende schaffen:
    • Beschleunigung der Energieeffizienz in allen Anwendungsbereichen
    • Beratungsangebote stärken, Klimaschutzagentur einführen
    • Förderung energetische Gebäudemodernisierung ausbauen und verstetigen unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkten
  • Energiemanagement bei Unternehmen fördern
  • Kohle-Ausstieg in der Hamburger Fernwärme: Umstellung der Hamburg Wärmeversorgung von Kohle auf eine CO2-freie oder CO2-arme  Wärmeerzeugung auf Basis von Gas, industrieller Abwärme, Wärmepumpen und erneuerbaren Energiequellen für klimafreundliche Wärme.
    Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetz
  • Novelle des Hamburgischen Wegegesetzes und Einführung eines Fernwärmegesetz: Einführung einer Preisregulierung und Regulierung der Durchleitung von Wärme v. a. zur Nutzung von industrieller Abwärme, dezentraler Wärmequellen auf KWK-Basis (BHKWs und Mini-BHKWs) und Erneuerbaren Energien in der Fernwärme.
  • Ein sofortiges ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung,
    Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger. Dies ist unabhängig davon, ob die
    Rissbildung mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, hydraulisch oder andersartig
    erzeugt wird.

Im Einzelnen wollen wir folgende Maßnahmen umsetzen:

Energieeffizienz und Energiemanagement

Hamburger Klimaschutzagentur
  • Energiesparen stellt einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende dar: Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde Energie muss gar nicht erst erzeugt werden. Energiekonzerne wollen jedoch verkaufen und nicht sparen.
  • Die Energieberatung von Haushalten und von Industrie und Gewerbe in Hamburg soll in einer Hamburger Energie- und Klimaschutzagentur zentral ausgebaut werden. Diese soll z.B. vorhandene Einrichtungen und Institutionen im Bereich der Energieberatung (Hamburger Investitions- und Förderbank IFB, Behörde für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Hamburg Energie, die angewandten&(bau)technischen Hochschulen und die Handwerkskammer etc.) einbinden und zu einer Hamburger Marke nach Vorbild der Berliner Energieagentur entwickeln. Ziel ist die Bündelung von Kompetenz, und die fachliche Beratung, Planung, Projektsteuerung, und Förderberatung für Bundes- und Landesprogramme, für private Investoren und Gewerbetreibenden, Bezirke und städtische Liegenschaften aus einer Hand anzubieten. Darüber hinaus kann die Klimaschutzagentur den Bezirken helfen, Programme für die Energetische Quartierssanierung umzusetzen und KfW-Mittel aus der Kommunalrichtlinie abzurufen.
  • Nicht zuletzt soll sie Öffentlichkeitsarbeit umsetzen mit Klimaschutzaktionen, die auf das Verbraucherverhalten abzielen, vergleichbar der  Münchener Agentur Green City e.V.
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
  • Die Energiewende braucht die Vorreiterrolle der öffentlichen Hand. Dafür braucht es eine übergreifenden organisatorischen Optimierung und die konsequente Umsetzung von Energieeffizienzpotenzialen in öffentlichen Liegenschaften. Dazu können z. B. kommunales Energiemanagement und Energiespar-Contracting beitragen.
  • Öffentliche Gebäude des Landes sind nach dem Bundesstandard für nachhaltiges Bauen zu bauen und modernisieren (mind. im Standard Silber des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen und Unterschreitung der Anforderung der Energieeinsparverordnung um 30%).
  • Konsequente Ausrichtung des öffentlichen Beschaffungswesens an umweltfreundlichen Kriterien. Hier fordern wir 100% Ökostrom und klimafreundliches Gas für städtische Einrichtungen für eine konsequente, nachhaltige Ausrichtung bei dem öffentlichen Energiebezug. Beschaffungsaufträge sollten diesbezüglich systematisch geprüft, Schulungen für die Entscheidungsträger auch finanziell unterstützt werden.
Energieeinsparung bei Wohngebäuden

Energieeinsparung ist auch eine soziale Frage. Entgegen der aktuellen öffentlichen Diskussion überwiegen bei den Energiekosten der Haushalte nicht die Strom-, sondern die Wärmekosten für Heizen und Warmwasser, und zwar deutlich. Die Wärmepreise sind in den letzten 15 (30) Jahren aufgrund der weltweit steigenden Nachfrage nach fossilen Rohstoffen teilweise noch stärker angestiegen als die Strompreise (v.a. beim Heizöl). Die Energiepreise in den vergangenen 15 Jahren in Deutschland sogar deutlich stärker gestiegen sind als die Wohnungskaltmieten.

Seit 2000 ist Heizenergie aus Fernwärme fast 70 Prozent teurer geworden, allein zwischen 2005 und Juli 2012 stieg ihr Preis um 45 Prozent. In 2012 wurden für das Heizen einer 70-Quadratmeter Wohnung mit Ölheizung im Schnitt 990 Euro Heizkosten fällig. Sowohl der Schutz vor weiter steigenden
Energiepreisen als auch unser Ziel, den Klimawandel zu bremsen, gebietet vernünftiger Weise Gebäude energetisch zu modernisieren, das heißt die Gebäudehülle besser zu dämmen und die Anlagentechnik zu verbessern.

In der öffentlichen Diskussion wurde von gewissen Interessengruppen die Angst vor energetischer Modernisierung geschürt. Dabei werden aber oft fehlerhafte Planungen und Ausführungen verallgemeinert und skandalisiert, und positive Beispiele ignoriert. Es gibt nun tatsächlich einen Interessengegensatz zwischen Renditeerwartungen von Wohnungsvermietern und der Erwartung von Mieter auf sozialverträgliche Mieten ebenso wie zwischen Klimaschutz (Gebäudemodernisierung) und der Erhalt des Stadtbildes (Backstein, Denkmalschutz). Diesem Interessengegensatz lässt sich aber mit geeigneten Maßnahmen und Instrumenten begegnen, so etwa mit kompetenter Planung und Beratung, staatlicher Förderung zur sozialverträglichen
Modernisierung, Einsatz nachhaltiger oder nicht brennbare Dämmstoffe, Förderung von Riemchenklinker und Vollsteinfassaden.

Wir wollen eine ökologisch-soziale und nachhaltige Modernisierung des Gebäudebestandes.

  • Ausweitung und Verstetigung der Förderung sozialverträglicher energetischer Modernisierung im Mietwohnungsbestand Die finanzielle Förderung von Modernisierungsmaßnahmen muss nach geltendem Mietrecht (§559 BGB) von den umlagefähigen Modernisierungskosten abgezogen werden und kommt daher voll den Mietern zu Gute. Damit wollen wir die energetische Modernisierung sozialverträglich machen. Eine warmmietneutrale energetische Modernisierung von Gebäuden auf das Niveau eines Neubaus oder besser ist aber nur in Ausnahmenfällen möglich. Wir wollen den Mietanstieg durch Modernisierung begrenzen. Die Kombination von Bundes- und Landesförderung kann dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen. Daher wollen wir das Bündnis für das Wohnen beibehalten und weiterentwickeln, um gemeinsam mit Wohnungswirtschaft und Mietervereinen die Umsetzung dieser Ziele zu unterstützen.
  • Einführung einer Förderrichtlinie „Energetische Modernisierung im Denkmalschutz“, welche die Besonderheiten des Denkmalschutzes und den Erhalt des Stadtbildes berücksichtigt.
  • Einführung neuer und Fortführung bestehender Projekte zur Energetischen Quartierssanierungen (Bsp. Bergedorf, Dulsberg) und Quartiersmanager mit KfW-Förderung in allen Bezirken. Die aufzubauende Klimaschutzagentur soll die Einholung der Fördermittel unterstützen, die Bezirke beraten und die Umsetzung der Maßnahmen begleiten.
  • Um die zu niedrige Sanierungsrate zur erhöhen, soll ein Hamburger Stufenmodell unter Einbezug betroffener Akteure wie dem Mieterverein, Wohnungsunternehmen, Umweltverbände und Kammern ausgearbeitet werden. Dieses soll angelehnt an das Berliner Stufenmodell, entworfen werden. Das Berliner Stufenmodell wurde vom Mieterverein, dem BUND e.V. und Industrie- und Handelskammer vorgelegt. [1]
  • Ausweitung des Erneuerbare Energien-WärmeGesetzes (EEWärmeG) auf Gebäude im Bestand, analog zu Baden-Württemberg. Dadurch wird bei einer Erneuerung und Austausch vorhandener alter Heizungsanlagen und Warmwasserbereitungen, ebenso wie bei Anlagen zur Kühlung von Gebäuden ein Mindestanteil erneuerbarer Energien gefordert, wie es beim Neubau bereits verbindlich ist.
  • Die Überwachung der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften zur Energieeffizienz muss geregelt werden.
  • Dämmstoffe sollen nur noch gefördert werden wenn sie nachhaltig sind und über Umweltsiegel Blauer Engel oder natureplus verfügen. Davon werden vor allem mineralische Dämmstoffe und solche aus nachwachsenden Rohstoffen erfasst.
  • Energieeffizienzförderung im Neubau soll nur noch bei Berücksichtigung der Lebenszyklusbilanz des Gebäudes gewährt werden. Die Berechnung der Ökobilanz beruht auf einem genormten Verfahren über dem Lebenszyklus des Gebäudes zur Ermittlung von Energieverbrauch und Schadstoffbelastung der Umwelt: Er berücksichtigt auch die Qualität der Innenluft mit flüchtigen organischen Substanzen analog des  HafenCityStandard.

Energiewirtschaft, Energieverteilung, Wärmeversorgung

Daseinsfürsorge
  • Die Rekommunalisierung soll den Hamburger Bürgerinnen und Bürgern und der Umwelt nützen.
  • Kommunale Netze stellen ein natürliches Monopol im Bereich der Daseinsvorsorge dar und sind eine öffentliche Aufgabe der Grundversorgung – analog der Wasserver- und -entsorgung. Wir wollen, dass nicht die Profitinteressen von Konzernen maßgeblich sind, sondern unsere Interessen als HamburgerInnen.
  • Möglichkeit der Kostenkontrolle: Fairness-Prinzip – realistischer Preis. Die Netzentgelte müssen transparent und sozialverträglich im Sinne des Gemeinwohls gestaltet sein. Ziel darf es nicht sein übermäßige Renditen zu erwirtschaften.
Gesellschaftspolitische Gestaltung
  • Die Rekommunalisierung der Netze soll die Einflussnahme und Gestaltungsfähigkeit durch die Bürgerinnen und Bürger befördern.
  • Die Rekommunalisierung soll eine aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am Gestaltungsprozess ermöglichen: Dies betrifft sowohl die finanzielle Beteiligung als auch die Beteiligung an Entscheidung- und Gestaltungsprozessen. Wir wollen, dass sich die HamburgerInnen aktiv an der Gestaltung ihrer Energieversorgung beteiligen können z.B. durch Bürgerversammlungen etc.
  • „Sozialverträgliche Energiewende“: Die Netzentgelte und Fernwärmepreise müssen für alle Hamburg Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben und es sollen nicht die Gewinne des Unternehmens im Vordergrund stehen.
  • Transparenz schaffen: Wir wollen keinen Geheimverträge mehr, sondern Transparenz über alle wichtigen Unterlagen. Die Geschäftspolitik z.B. über die Preisgestaltung muss nachvollziehbar werden!
Energiepolitik
  • Die Rekommunalisierung der Netze kann positiven Einfluss auf die Energiepolitik und den Klimaschutz nehmen, z.B. für mehr Ressourcenschutz, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien für Hamburg
  • Kohle-Ausstieg in der Hamburger Fernwärme so schnell wie möglich!
    • Wir setzen uns in Hamburg für eine nachhaltige Wärmeversorgung ein und fordern die
      schnellstmögliche Umstellung der Hamburg Wärmeversorgung von Kohle auf eine CO2-freie
      oder CO2-arme Wärmeerzeugung auf Basis von Gas, industrieller Abwärme, Wärmepumpen
      und erneuerbaren Energiequellen für klimafreundliche Wärme.
    • Der Brennstoffwechsel von Steinkohle zu Erdgas ist gemäß dem Gutachten zum Masterplan
      Klimaschutz die Einzelmaßnahme mit der höchsten CO2-Mindernung in Hamburg. Ohne
      Brennstoffwechsel sowie Prüfung aller weiteren Maßnahmen vor allem mit Blick auf Effizienz
      sind die Klimaschutzziele und CO2-Minderungen nicht erreichbar.
      Auf Bundesebene setzen wir uns für die Förderung der kohlefreien KWK ein und wollen das
      Strommarktdesigns weiterentwickeln mit mehr Flexibilitätsoptionen zum Regelungsausgleich
      schwankender Erneuerbarer Energien.
  • Wir fordern die Ausarbeitung einer Strategie für eine nachhaltige Wärmeversorgung für Hamburg mit einer CO2-freien oder CO2-armen Wärmeerzeugung auf Basis von Gas, industrieller Abwärme, Wärmepumpen und erneuerbaren Energiequellen für klimafreundliche Wärme. Dabei muss die Stadt bzw. die städtische Planung zukünftig auch die Kooperation zwischen Wärmeerzeugung und Wärmeabnehmer besser koordinieren. Um Fehlplanungen vorzubeugen und die richtige Wärmestrategie entwerfen zu können, muss vorab eine langfristige Bedarfsanalyse im Wärmebereich für Hamburg aufgestellt werden.
  • Absenkung des Temperaturniveaus im Fernwärmenetz nach Maßgabe der verbraucherseitigen Senkung des Endenergiebedarfs. Die  Temperaturabsenkung reduziert die Netzwärmeverluste und damit die Betriebskosten des Netzes und ermöglich die dezentrale Wärmeeinspeisung aus Motor-BHKW und erneuerbaren Energiequellen.
  • Die Netze müssen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien fit gemacht werden (Flexibilisierung) und die notwendige Netzinfrastruktur für eine Vollversorgung mit regenerativer Energie schnellstmöglich bereitgestellt werden. Auf Seiten v.a. der großen Endverbraucher muss das Lastmanagement ausgebaut werden. Versorgungsseitig hat sich die Technik der zentralen Großkraftwerke auf Basis von Kohle und Atom überholt. Wir brauchen ein modernes Netz, welches die Anforderungen (100% Ökoenergie) von übermorgen bewältigen kann.
  • Gesetzliche Regulierung des Fernwärmenetzes (analog zur gesetzlichen Regulierung bei Strom und Gas auf Bundesebene) durch Einführung eines Fernwärmegesetzes mit Preisregulierung durch ein Landesgesetz (potentielle Moorburgtrasse wirtschaftlich verhindern): Öffnung der Netze für Dritte und Durchleitung von Wärme, insbesondere von industrieller Abwärme und Wärme aus Erneuerbaren Energien (Solarthermie, Geothermie).
    Schaffung eines Vorrangprinzips im Fernwärmenetz für Erneuerbare Wärme analog zum EEG für Strom; Verpflichtung der Netzbetreiber regenerativen Wärme vorrangig ins Netz einzuspeisen, zu übertragen und zu verteilen.
  • Klimaschutzpolitische (CO2-abhängige) Rahmensetzungen im Hamburger Wegegesetz (HWG), im Wegenutzungsvertrag für die Fernwärme und in einem Hamburger Fernwärmegesetz, und Festlegung der CO2-Bilanzierungsregelung für KWK nach EU-Richtlinie.
  • Ausbau von großen Wärmespeichern bei KWK-Anlagen, um Angebot und Nachfrage im Strommarkt besser synchronisieren zu können. Einfügung entsprechender Regelungen in die Bebauungspläne.
  • Klimaschutz mit Blick auf Gebäude und Energie: Für eine vorausschauende Energiepolitik muss Netzpolitik mit energetischer Gebäudesanierung stärker koordiniert werden.
  • Nachhaltigkeit: Im Rahmen der Energiewende wollen wir darauf achten, dass die Erzeugung besonders bei Biomassenutzung nachhaltig bleibt. Vor dem Hintergrund der beschränkten Landressourcen und Nahrungsmittelkonkurrenz sowie der Überschreitung von Emissionsgrenzwerten der Luftreinhaltung in Hamburg ist die Biomasseförderung zu überprüfen. Dies bedeutet, dass vor allem im Wärmesektor die Forderung allein nach
    Umstellung auf 100% Erneuerbare Energien nicht hinreichend und nicht zielführend ist, sondern Energieeinsparung, Effizienz und Nachhaltigkeit Leitgedanke sein müssen.
(Bürger-)Energiewende
  • Die Rekommunalisierung muss dem Ziel der Energiewende und des Klimaschutzes dienen.
  • Wir GRÜNE wollen die Energiewende mit allen, als demokratischen Prozess unter Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger.
  • direkten Einfluss auf klimafreundliche Fernwärmeerzeugung über eigene Erzeugungsanlagen nehmen
  • Netze zur Informationsverteilung bzw. Verarbeitung
  • Intelligente Netze: Die Schwankungen der Netze muss sowohl von der Angebotsseite als auch von der Verbrauchsseite ausgeglichen werden können. (SmartGrid, Lastenmanagement, Demand-Side-Management, Bedarfsgerechte Einspeisung etc.).
Nachhaltige Gewinne
  • Die Rekommunalisierung bringt einen finanziellen Nutzen (Profit) für Hamburg und seine Bürger.
  • Erschließung von Kostensynergien im gemeinsamen Betrieb von Strom-, Gas-, Wasser-, Abwasser- und Fernwärmenetzen bei einem städtischen Versorger. Synergien im Querverbund mit den Verkehrsbetrieben können geringere Kosten und geringere Steuerlasten schaffen Spielräume für Entwicklungsinvestitionen im Fernwärmesystem.
  • Förderung der Regionalen Wertschöpfung
  • Möglichkeit der finanziellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger z.B. durch Genossenschaftsbeteiligung.
  • Wir wollen, dass die Gewinne aus dem Netzbetrieb in Hamburg bleiben!

Grüner Wirtschaften

Gewerbe, Handel, Dienstleistungen
  • Vereinbarung einer freiwilligen Selbstverpflichtung mit Handels- und Handwerkskammer zu jährlichen Erhöhung der Primärenergieproduktivität um 3% p.a.
  • Einführung einer Konzeptvergabe städtischer gewerblich genutzter Grundstücke mit energetischer und nachhaltiger Bewertung nach dem Vorbild des Wohnungsbaus
  • Ausbau und Förderung der Flexibilitätsoptionen zu Lastmanagement, Demand-Side-Management
Industrie, Hafen
  • Vereinbarung von Energieeffienz- und CO2-Minderungszielen mit den drei größten industriellen Stromverbrauchern der Stadt (Aluminiumwerke Trimet, Kupferhütte Aurubis und Stahlwerk Arcor Mittal)
  • Novellierung der Hamburger Klimaschutzgesetzes zur verbindlichen Einführung eines Energiemanagements bei Unternehmen und öffentlichen Körperschaften, die mehr als 5 Mio kWh/a Strom oder 10 Mio. kWh/a Wärme ursächlich verbrauchen oder deren Energiekosten über 1 Mio. EURO p.a. liegen.
  • Ausbau und Förderung der Flexibilitätsoptionen zu Lastmanagement und Demand-Side-Management
  • Den Abbau klimaschädlicher Subventionen, um öffentliche Haushalte zu entlasten und notwendige Projekte für die Energiewende und die  ökologische Modernisierung zu finanzieren.
Energiedienstleistungen/Forschung und Lehre
  • Einführung der Konzeptvergabe für städtische Gewerbegrundstücke unter Berücksichtigung einer Nachhaltigkeitsbewertung und der Ökobilanz zu errichtender Gebäude
  • Hamburg soll als führender Standort im Bereich der Energiedienstleistungen gestärkt werden: Hamburg kann aufgrund seine verhältnismäßig geringen Fläche seinen Energieverbrauch nicht selbst mit 100% Erneuerbaren Energien abdecken, sondern ist auf Energieimporte aus den benachbarten (Bundes-)Ländern angewiesen. Dennoch soll Hamburg seinen Betrag zur Energiewende leisten und neben dem Ausbau der Erneuerbaren innerhalb der Stadtgrenzen, verstärkt auf seine Stärke als Metropolregion setzen.
  • Ein Schlüssel zur Steigerung von Energieeffizienz und -einsparungen sind der Auf- und Ausbau von Energiedienstleistungen und die Stärkung  entsprechender Unternehmen. Für die Etablierung von Energiedienstleistungsunternehmen sind positive Rahmenbedingungen zu setzen und  bestehende Hemmnisse abzubauen. So darf beispielsweise die Energiebereitstellung in Gebäuden und Anlagen durch einen vom Gebäudeeigentümerbeauftragten Contractor nicht länger benachteiligt werden. Die Energiewende bedarf der Vielfalt und Innovationskraft  unterschiedlichster Energiedienstleister, von Stadtwerken und Contractoren über Handwerksbetriebe bis hin zu Energie- und Klimaschutzagenturen.
  • Hamburg muss sich seiner Verantwortung als Bildungsstandort bewusst sein und verstärkt Forschung, Lehre und Entwicklung mit Blick auf eine  erfolgreiche Energiewende zu fördern.
Fracking

Die sehr umstrittene Methode des hydraulischen Frackings darf in Hamburg keine Gefährdung für Mensch und Tier im Allgemeinen, die  Trinkwasserversorgung oder die Umwelt werden. Daher wird die Korbacher Resolution in allen Punkten unterstürzt:

  • Ein sofortiges ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger. Dies ist unabhängig davon, ob die Rissbildung mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, hydraulisch oder andersartig erzeugt wird.
  • Ein generelles Import- und Handelsverbot von „gefrackten“ fossilen Energieträgern.
  • Ein generelles Verbot der Verpressung des Rückflusses oder der untertägigen Ablagerung von Fluiden und Lagerstättenwässer.
  • Eine Novellierung des Bergrechts. Die höchsten Umweltstandards und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit haben im Fokus der Novellierung zu stehen.
  • Ein konsequentes Umsetzen der politisch beschlossenen Energiewende, d.h. Abkehr von fossilen Brennstoffen, Ausbau der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz.

Ferner werden nachfolgende Punkte in Bezug auf Fracking für Hamburg gefordert:

  • Es ist sicherzustellen, dass in den in Hamburg zuständigen Behörden die notwendigen Informationen und Fachkenntnisse zum Einsatz von Fracking-Methoden vorgehalten werden, zumal das bergrechtlich für Hamburg zuständige niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover sitzt.
  • Daneben müssen alle landesrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Einführung einer verbindlichen Umweltverträglichkeitsprüfung und das Verbot der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgas- und Erdöllagerstätten in  Trinkwasserschutzgebieten unter Berücksichtigung der von Fracking-Bohrungen ausgehenden Risiken zu unterstützen. Darüber hinaus brauchen wir eine Regelung zur Beweislastumkehr Erdbeben die durch Fracking ausgelöst werden.
  • Die bergrechtlich zuständige Behörde im Genehmigungsverfahren darf nach geltendem Recht nur im Einvernehmen mit der wasserrechtlich zuständigen Behörde handeln. Dies soll gesetzlich festgelegt werden.
  • Die Öffentlichkeit muss aktiv, frühzeitig, umfassend und fortlaufend über Vorhaben zur Erdgassuche und Erdgasförderung informiert und eine Beteiligung der Bezirke sichergestellt werden.

 

[1] Hierbei wird nur ein sehr geringer Prozentsatz (2%) des energetisch jeweils schlechtesten Anteils im Gebäudebestand zur Einhaltung von oberen Verbrauchsgrenzen verpflichtet Diese Gebäude haben i.d.R. einen hohen Instandhaltungsrückstau und die Modernisierung ist hier besonders wirtschaftlich, da bei diesen Gebäuden auch die Energiekosteneinsparung für Mieter bzw. Selbstnutzer nach Durchführung der Maßnahme besonders hoch. Verpflichtend werden aber nur Maßnahmen, die wirtschaftlich sind (analog zum EnEG) und die Regelung für eine sozialverträgliche Umlage einhalten. Der restliche Bestand ist davon nicht betroffen. Der Vorschlag des Berliner Mietervereins beinhaltet auch eine Regelung im Umgang mit Härtefällen (vgl.  www.stufenmodell.de).