Regelung zur Höhe der MandatsträgerInnenbeiträge in der 21. Legislaturperiode

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(1) SenatorInnen zahlen 14 % ihres Bruttoeinkommens nach § 12 Absatz 1 Hamburgisches Senatsgesetz.

(2) StaatsrätInnen zahlen 13 % ihres Bruttoeinkommens nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz.

(3) Bürgerschaftsabgeordnete zahlen 12 % ihres Entgelts nach § 2 Hamburgisches Abgeordnetengesetz.

(4) Die Beiträge sind monatlich zu zahlen. Weitere Mandatsbeiträge werden durch den Landesverband nicht erhoben. Den Kreisverbänden wird empfohlen, ähnliche Regelungen für die Mitglieder der Bezirksversammlungen und die durch die Bezirksversammlungen zu wählenden Mandatsträgerinnen zu beschliessen.

(5) Die Zahlung der Mandatsbeiträge wird auch von Personen erwartet, wenn diese nicht Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Hamburg sind , aber für Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Hamburg, Ämter und Mandate als SenatorInnen, StaatsrätInnen, oder Bürgerschaftsabgeordnete wahrnehmen.

(6) Die Veröffentlichung der Zahlungen der MandatsträgerInnen erfolgt im Rahmen der Finanzdarstellungen des Landesverbandes gegenüber dem Landesfinanzrat namentlich über alle aktuellen MandatsträgerInnen.