Nach mehreren Sitzungen zum Thema City-Hof möchten wir, die LAG Kultur der Grünen
Hamburg, folgende Informationen festhalten und in die Diskussion einfließen lassen:
Seit dem 02. September 2015 ist klar, dass der letzte Bieter, der für den Erhalt des City-Hofes
eintrat, disqualifiziert wurde. Vor diesem Ausschluss des Konzeptes von Gerkan, Marg und
Partner (gmp) gab es keine weiteren Kontakte zum Bieter (wie bei entsprechenden Verfahren
üblich). Die Gründe für das Ausscheiden liegen bisher weitgehend im Dunkeln und dürften eher
politisch als sachlich motiviert sein. Wie so oft in der hamburgischen Geschichte soll ein
denkmalgeschütztes Gebäude zum Abriss freigegeben werden. Wir stellen dazu fest:
1. Der City-Hof repräsentiert eine ebenso kurze wie prägnante Phase der deutschen
Architekturgeschichte, die geprägt war von einem Geist des Aufbruchs und der
Verdrängung. Bis auf die Grindel-Hochhäuser gibt es in Hamburg nichts
Vergleichbares. Darüber hinaus hat der Architekt des City-Hofes, Rudolf Klophaus, noch
vier weitere Gebäude im Kontorhaus-Viertel – also in unmittelbarer Nachbarschaft –
gebaut. Diese Gebäude stammen aus drei verschiedenen Phasen der Architektur des
20. Jahrhunderts und bilden auf diese Weise ein einmaliges Ensemble. Die
denkmalwürdige Qualität des City-Hofes ist somit eindeutig. Zu bedenken ist außerdem,
dass der City-Hof in der Pufferzone des Weltkulturerbes Kontorhausviertel liegt und
insofern nicht vorhersehbar ist, welche Konsequenzen ein Abriss für den jüngst
erworbenen UNESCO-Titel nach sich ziehen könnte.
2. Es ist absurd, den äußeren Zustand des City-Hofes als Argument für einen Abriss zu
verwenden. Der City-Hof wurde 1977 mit Eternit-Platten verschandelt und seitdem der
Verwahrlosung überlassen. Darüber hinaus ist bei einem Neubau auf dem Gelände am
Klosterwall mit einem mächtigen Klotz zu rechnen, bei dem möglichst viel
Bruttogeschossfläche realisiert werden würde. Ob diese „moderne Architektur“ dann
vor den nächsten Generationen mehr Bestand hätte, ist fraglich.
3. Das Konzept von gmp zeigt, dass sich auch mit einer denkmalgerechten Sanierung des
City-Hofes der dringend benötigte, günstige Wohnraum in der Innenstadt schaffen
lässt (und nicht nur mit einem Neubau, wie oftmals behauptet).
4. Das Denkmalschutz-Gesetz besagt, dass ein denkmalwürdiges Gebäude nur dann
abgerissen werden darf, “sofern überwiegende öffentliche Interessen dieses verlangen”
(Hamburgisches Denkmalschutzgesetz §9 Abs. 2 Satz 2). Wenn der City-Hof ohne
ordentliche Begründung abgerissen würde bestünde die Gefahr, dass hier ein
Präzedenzfall geschaffen würde, auf den sich private Besitzer von Denkmälern zukünftig
berufen könnten, um ebenfalls einen Abriss zu erwirken. Damit würde das
Denkmalschutzgesetz ad absurdum geführt.
Dementsprechend fordert die LAG Kultur, aus dem laufenden Bieterverfahren auszusteigen
und dieses neu auszuschreiben, und zwar mit der Vorgabe, dass zukünftig nur
Sanierungskonzepte in Frage kommen.