Beschluss Auf Änderung der Satzung

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Die Mitgliederversammlung hat die aus der anschließenden Tabelle erkennbaren Änderungsvorschläge als Änderung der Satzung des Landesverband Hamburg der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beschloßen.

Die Satzung wird in folgenden Punkten wie folgt geändert:

§

Derzeitige Fassung

Vorgeschlagene Fassung

9 (2)

Den Landesausschuss bilden:

– die Mitglieder des Landesvorstands

– je zwei Delegierte der Bezirksverbände

– zwei Mitglieder der Bürgerschaftsfraktion

– zwei Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Hamburg

Bezirksverbände, die über 200 Mitglieder haben, entsenden je angefangene Hundert eine/n weitere/n Delegierte/n. Die Delegierten der Bezirke werden von den Bezirksmitgliederversammlungen für jeweils 2 Jahre gewählt. Abwahl und vorzeitige Neuwahl sind jederzeit möglich, jedoch nicht aufgrund eines dringlichen Antrags

Der Landesausschuss besteht ausschließlich aus Mitgliedern der Partei.

9 (3)

Neu:
Der Landesausschuss hat 35 Mitglieder:

– die sieben Mitglieder des Landesvorstands

– zwei Mitglieder der Bürgerschaftsfraktion

– zwei Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Hamburg

– je zwei Delegierte der Kreisverbände als Grundmandate

– zehn weitere Delegierte der Kreisverbände, die nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung entsprechend der Mitgliederzahlen auf die Kreisverbände verteilt werden. Maßgeblich sind die im letzten Jahresrechenschaftsbericht vorgelegten Mitgliederzahlen.

Dabei erhält jeder Kreisverband so viele Mandate, wie sich nach Teilung der Summe seiner Mitgliederzahl durch die Zuteilungszahl ergeben. Zahlenbruchteile unter 0,5 werden auf die darunterliegende ganze Zahl, ab 0,5 auf die darüber liegende ganze Zahl gerundet. Die Zuteilungszahl wird zunächst berechnet, indem die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes durch zehn geteilt wird. Falls hiernach mehr als zehn Mandate auf die Kreisverbände entfallen, ist die Zuteilungszahl so heraufzusetzen, dass bei der Berechnung genau zehn Mandate auf die Kreisverbände entfallen. Entfallen weniger als zehn Mandate auf die Kreisverbände, ist die Zuteilungszahl in entsprechender Weise herunterzusetzen.

Ergeben sich für mehrere Kreisverbände Zahlenbruchteile von genau 0,5 und würde durch Aufrundung dieser Bruchteile die Zahl von zehn Mandaten überschritten, so entscheidet das von der Landesvorsitzenden zu ziehende Los, welche Zahlenbruchteile aufzurunden sind.

9 (4)

Neu:
Die Delegierten der Kreisverbände werden von den Kreismitgliederversammlungen für jeweils zwei Jahre gewählt. Die Wahl findet jeweils im Halbjahr vor der neuen Amtszeit statt, erstmalig zum 01.01.2017.