Deutschland ist Gastgeberland für das Gipfeltreffen der »Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer« (G20) im Jahr 2017. Am 12. Februar verkündete Angela Merkel, dass Hamburg, das bereits Austragungsort des Außenministertreffens der OSZE sein wird, auch Gastgeber des G20-Gipfels 2017 ist.
Wir Grüne haben zu keinem Zeitpunkt die Idee verfolgt, den G20-Gipfel nach Hamburg zu holen.
Wir verstehen Hamburg als „Tor zur Welt“ und damit den Idealen einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Hamburg ist Sitz von Institutionen der Vereinten Nationen und der Idee einer dauerhaften globalen Zusammenarbeit in verbindlichen und legitimierten Organisationen verpflichtet. Die G20 sind wesentlich breiter gefasst als die G8 – und sie umfassen neben den Industrie- auch eine ganze Reihe von Schwellenländern. Dennoch bleibt eine grundsätzliche Kritik bestehen: Sie sind eine inoffizielle Nebenstruktur, die eine verbindliche globale Zusammenarbeit unter dem Dach der Vereinten Nationen nicht ersetzen kann.
Die Gipfeltreffen der vergangenen Jahre haben immer wieder gezeigt: An den Austragungsorten waren die Sicherheitsvorkehrungen immer sehr hoch und somit besteht die Gefahr, dass Grundrechte, insbesondere das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit, massiv eingeschränkt werden. Wir wollen, dass das öffentliche Leben von dem Gipfel möglichst wenig beeinträchtigt wird. Auch der damals kritische Einsatz der Bundeswehr beim G8-Gipfel in Heiligendamm kehrt ins Gedächtnis zurück, ebenso wie die im Nachhinein durch den Bundesgerichtshof als rechtswidrig erklärte Razzien, die auch in Hamburg durchgeführt wurden.
Wir wollen, dass Hamburg aus der berechtigten Kritik an den G20-Gipfeltreffen der Vergangenheit Konsequenzen zieht. Daher fordern wir als Hamburger Grüne Senat und Bürgerschaft auf:
-
Hamburg für das Gipfeltreffen und dessen Vorbereitungen nicht zu einer Festung werden zu lassen. Das Sicherheitskonzept muss sicherstellen, dass insbesondere das Recht auf Demonstrationsfreiheit während des Gipfeltreffens ausgeübt werden kann. Die regelmäßige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat hierzu festgestellt, dass eine Demonstration in Sicht- und Hörweite des Adressat*innenkreises ermöglicht werden muss.
-
Die Grund- und Bürgerrechte, die Einhaltung der Befugnisse von Polizei und Bundeswehr sowie die stets unbedingte Orientierung an dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.
-
Keine zusätzliche dauerhafte Installation von Videoüberwachung des öffentlichen Raums in Folge des G20-Gipfels.
-
Vertreter*innen der UNO und von Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften sowie politische Vertreter*innen aus Nicht-G20-Ländern für den Zeitraum des Gipfeltreffens ebenfalls nach Hamburg zu einem alternativen Gipfeltreffen einzuladen und ihnen auf diese Weise den Austausch und die Formulierung von gemeinsamen Forderungen zu ermöglichen.
-
Die Wahl des Veranstaltungsortes zu überprüfen. Der Veranstaltungsort sollte so gewählt werden, dass möglichst wenig Einschränkungen der Hamburger Bevölkerung damit einhergehen und die Ausübung des Demonstrationsrechts ebenso möglich ist wie die Gewährleistung des Ablaufs des Gipfels.
-
Transparenz über die entstehenden Kosten und deren Verteilung herzustellen