Mein Körper, meine Entscheidung – Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch

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Am 24. November wurde die Ärztin Kristina Hänel auf Grundlage des Paragrafen 219a in Gießen verurteilt. Viele Menschen bekunden mittlerweile ihre Solidarität und fordern eine Reform, denn Frauen müssen die Möglichkeit haben sich umfassend über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Auch wir GRÜNE haben uns auf unserem Bundesparteitrag am 25. November 2017 in mit Kristina Hänel solidarisiert.

Das jetzt geltende Gesetz ermöglicht explizit straffreie Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Bedingungen. Ärzt*innen müssen dann auch sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren und darauf hinweisen können, dass sie diese anbieten, ohne sich damit strafbar zu machen. Frauen brauchen die Möglichkeit sich frei informieren zu können, welche Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche anbieten.

Wichtig ist uns, dass alle Frauen einen sicheren und wohnortnahen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen haben. Wir wollen Unterstützung und Aufklärung, aber keine Bevormundung oder gar Bestrafung der betroffenen Frauen.

Im Zuge der aktuellen Debatte, ist es jetzt wichtig die politische Lage zu nutzen und mit SPD, Linken und FDP zumindest den §219a abzuschaffen. Wir wollen darüberhinaus aber auch eine erneute Debatte über die Paragrafen 218 und 219 vorantreiben. Denn auch 46 Jahre nach dem Stern-Titel „Wir haben abgetrieben“ sind wir immer noch der Meinung: Jede Frau muss das Recht haben, sich selbstbestimmt und gut informiert für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden. Deshalb ist das Strafgesetzbuch nicht der richtige Ort um den Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen zu regeln.

Die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Kanada 1988 zeigt deutlich: Es treiben seither nicht mehr Frauen ab – aber sie tun es stressfreier und sicherer. Und je besser die Versorgung, desto weniger Komplikationen gibt es bei den Eingriffen. Deshalb müssen wir und müssen Ärztinnen und Ärzte darüber reden und informieren dürfen.

Beschluss:

  • die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die GRÜNEN und insbesondere die beiden grünen Abgeordneten aus Hamburg auf, sich für ein schnelle Streichung des Paragrafen 219a einzusetzen.

  • die grünen Senator*innen auf, eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Paragrafen 219a zu starten.

  • den Landesvorstand und die Bürgerschaftsfraktion auf, sich für eine erneute gesellschaftliche Debatte über die Paragrafen 218 und 219 StGB stark zu machen.