Korbacher Resolution der Bürgerinitiativen gegen Fracking
Am 4. und 5. Mai 2013 haben sich in Korbach die unten aufgeführten Anti-Fracking-Initiativen aus Deutschland zur stärkeren Vernetzung und zum Erfahrungsaustausch getroffen.
Folgende Forderungen richten wir an Bund, Länder und die Europäische Union:
-
Ein sofortiges ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger. Dies ist unabhängig davon, ob die Rissbildung mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, hydraulisch oder andersartig erzeugt wird.
-
Ein generelles Import- und Handelsverbot von „gefrackten“ fossilen Energieträgern.
-
Ein generelles Verbot der Verpressung des Rückflusses oder der untertägigen Ablagerung von Fluiden und Lagerstättenwässer.
-
Eine Novellierung des Bergrechts. Die höchsten Umweltstandards und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit haben im Fokus der Novellierung zu stehen.
-
Ein konsequentes Umsetzen der politisch beschlossenen Energiewende, d.h. Abkehr von fossilen Brennstoffen, Ausbau der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz.
Dazu erklären Landesvorstand und Bürgerschaftsfraktion:
Der Beschluss, die Korbacher Erklärung zu unterstützen, ist ein weiterer Schritt der Hamburger GRÜNEN im Kampf gegen Fracking und für unsere Vision einer Energieversorgung aus 100 Prozent Erneuerbaren Energien. Bevor es gelingen kann, komplett auf Atom und die fossilen Energieträger Kohle, Erdöl und Erdgas zu verzichten, werden wir für einen Übergangszeitraum auf Erdgas als Brücke ins Erneuerbare Zeitalter angewiesen sein. Erdgas hat von allen fossilen Energieträgern die geringsten CO2-Emissionen und Erdgas-Kraftwerke bieten die flexibelste Ergänzung zur Erzeugung aus Erneuerbaren Energien.
Für diesen Übergang sind wir aber nicht auf Gas angewiesen, das mit der Methode Fracking gewonnen wird. Fracking ist ein extrem risikoreiches und potentiell umweltschädliches Verfahren. Der Einstieg in die Gasförderung mittels Fracking wäre kein Beitrag zur Energiewende, er würde im Gegenteil das fossile Zeitalter unnötig verlängern. Deshalb unterstützen wir die Korbacher Erklärung der Anti-Fracking Initiativen aus ganz Deutschland.
Uns ist bewusst, dass nicht alle einzelnen Forderungen der Erklärung sofort umsetzbar sind. Ein Import- und Handelsverbot von gefrackten fossilen Energieträgern ist zur Zeit weder mit europäischem Recht vereinbar, noch existiert eine Kennzeichnungspflicht, die die Voraussetzung dafür wäre, ein solches Verbot durchzusetzen. Die grüne Bürgerschaftsfraktion in Hamburg wird eine parlamentarische Initiative starten, die eine Kennzeichnungspflicht für gefrackte Energieträger einfordert, damit die Verbraucherinnen eine Wahlmöglichkeit bekommen.
Die Aussage, dass es uns bei der Ablehnung von Fracking nicht nur um eine intakte Umwelt bei uns zuhause geht sondern auch weltweit, ist dennoch wertvoll. Das gilt natürlich ebenso in Bezug auf andere fossile Energieträger, deren Förderung katastrophale Folgen für die Umwelt und die betroffene Bevölkerung hat, wie z.B. Erdöl aus Nigeria oder Ölsande aus Kanada.
Die Entsorgung des Lagerstättenwassers ist auch bei der konventionellen Förderung von Öl und Gas ein großes und bisher noch ungelöstes Problem. Nach unserer Einschätzung ist beim gegenwärtigen Stand der Technik ein generelles Verbot der Verpressung schwer durchsetzbar. Umsetzbare Mindestanforderungen sind jedoch die Verpflichtung zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung und das Verbot, Lagerstättenwasser unaufbereitet oder an einem anderen Ort als dem der Förderung zu verpressen.
In der Bürgerschaft haben wir bereits einen wichtigen Erfolg errungen. Unser Antrag gegen Fracking in Hamburg (Drs. 20/10275) wurde mit Unterstützung der Fraktionen von SPD und CDU verabschiedet. Die SPD hat sich damit gegen die Entscheidung ihrer Wirtschaftsbehörde positioniert, die Exxon Mobil eine Aufsuchungserlaubnis in Hamburg gegen die ausdrückliche Warnung der Umweltbehörde genehmigt hatte. Faktisch besteht so ein Moratorium für Fracking von unkonventionellem Gas in Hamburg. Auf Bundesebene muss nun das antiquierte Bergrecht geändert werden, um Fracking rechtssicher in ganz Deutschland unmöglich zu machen.