Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellem Kindesmissbrauchs (UKASK) hat am 3. April 2019 den Bilanzbericht ihrer ersten Laufzeit veröffentlicht und damit umfassend über ihre Arbeit der vergangenen drei Jahre informiert. Der Bericht zeigt Ausmaß, Art und Folgen von Kindesmissbrauch in Deutschland. Sexueller Kindesmissbrauch ist in der Vergangenheit mehrheitlich weder verhindert noch bestraft wordenDas nahe Umfeld der Betroffenen und die gesamte Gesellschaft haben versagt, so der Bericht. Viele Betroffene leiden deshalb auch am „Schweigen der Anderen“. Die Expert*innen fordern bessere Schutzkonzepte und eine aktive Aufarbeitung in den Institutionen.
In Bezug auf die im Bericht zitierten Institutionen steht die katholische Kirche besonders im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit: Bald zehn Jahre warten wir nun schon darauf, dass die katholische Kirche ihre Täter zur Verantwortung zieht. Bis heute ist das nur bei schätzungsweise 7 % der Missbrauchstäter geschehen. Kein Vertuscher ist bisher zur Verantwortung gezogen worden. Die Konsequenz sollte eine umfassende staatliche Aufarbeitung und Ahndung sein.
Die Bundestagsabgeordneten und Senator*innen aufzufordern, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Täter und Vertuscher sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche durch die staatliche Justiz verfolgen zu lassen und Staatsanwälte in die Lage zu versetzen, Zugriff auf alle diesbezüglichen Akten der katholischen Kirche zu erhalten.
Neben der katholischen Kirche findet und fand sexueller Kindesmissbrauch aber auch in anderen Institutionen und in den Familien statt. Es ist unsere gesellschaftliche Verantwortung dieses Unrecht angemessen aufzuklären und dafür Sorge zu tragen, dass Missbrauch effektiv verhindert wird.
Wir fordern die umfassende strafrechtliche Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen. Hierzu müssen die Kirchen umfassend mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren und bei ihnen vorliegende Erkenntnisse offenlegen. Die Staatsanwaltschaften müssen ihnen vorliegende Erkenntnisse konsequent nutzen und von ihren Ermittlungsbefugnissen Gebrauch machen. Wir fordern die Bürgerschaftsfraktion, die Senator*innen und die Bundestagsabgeordneten auf zu prüfen, ob und wie die Verjährungsfristen ausgeweitet werden sollten.
Sexueller Missbrauch führt häufig zu einer schweren Traumafolgestörung, die nicht nur im Kinder- und Jugend- sondern auch im Erwachsenenalter fachgerecht ambulant und stationär behandelt werden muss. Wir Grüne kritisieren, dass die psychotherapeutische Versorgung in Hamburg und bundesweit aufgrund von einer veralteten Bedarfsplanung völlig unzureichend ist. Seit Jahren ist angekündigt, dass die Berechnungsgrundlage für die Anzahl der Kassensitze auch und insbesondere für Psychotherapeut*innen überarbeitet und dem aktuellen Bedarf angepasst werden soll. Die Bürgerschaftsfraktion wird gebeten die Anpassung der Berechnungsgrundlage für die Anzahl der Kassensitze von Psychotherapeut*innen (Verhältniszahlen) für Hamburg aktiv einzufordern und die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Gesundheitsbehörde auf die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung auszuloten.
Um sexuellen Missbrauch besser zu erkennen oder sogar zu verhindern muss dieses Thema verpflichtend in die grundständige Ausbildung von Ärzt*innen, Psycholog*innen, Pädagog*innen, Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen einbezogen werden.Um zu erörtern, welche weiteren Konsequenzen insbesondere für die Hamburgische Politik aus dem Bericht der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellem Kindesmissbrauchs gezogen werden können, wird die Bürgerschaftsfraktion aufgefordert ein Fachgespräch durchzuführen.
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