Verfahren zur Votenvergabe des Landesverbandes Bündnis90/ Die Grünen Hamburg zur Liste für die Europawahl 2024

2023-04-05 LaVo-Beschluss Verfahren zur Votenvergabe des Landesverbandes.pdf

Die Europawahl 2024 hat für Bündnis90/Die Grünen Hamburg eine sehr hohe Bedeutung. Nachdem wir in unserer Stadt bei der letzten Europawahl 2019 mit 31,1% klar stärkste Kraft werden konnten, gilt es nun, dieses Ergebnis erneut zu erreichen. Dafür braucht es einen erfolgreichen Bezirks- und Europawahlkampf, in dem es uns erneut gelingen muss, die Hamburger*innen von unseren grünen Ideen und Lösungen für die weiterhin enormen und sogar gewachsenen europäischen und globalen Herausforderungen zu überzeugen. Voraussetzung dafür ist ein*e starke*r Hamburger Spitzenkandidat*in, der*die in enger Abstimmung mit dem Landesvorstand den Wahlkampf anführt und als Gesicht unsere Kampagne trägt. Mit der Vergabe eines Votums zur Liste für die Europawahl 2024 möchten wir die Spitzenkandidatur unserer Partei wählen und gleichzeitig den klaren Anspruch als Landespartei stellen, eine starke Grüne Vertretung für Hamburg im kommenden Europäischen Parlament zu haben.

Petitum:

  • Der Landesverband Bündnis 90/Die Grünen Hamburg vergibt auf der Landesmitgliederversammlung am 24. Juni 2023 ein Votum (offener Platz) für die Listenaufstellung zur Wahl des Europäischen Parlaments.
  • Die*der Votenträger*in und damit voraussichtliche Kandidat*in steht als Spitzenkandidat*in im Zentrum unseres Europawahlkampfes. Dafür muss sie in Hamburg bekannt und bundespolitisch vernetzt sein, politisch erfahren agieren und großen Rückhalt in der Partei haben.
  • Mit der Votenvergabe geht die Erwartung einher, dass die Person bei erfolgreichem Einzug in das Europäische Parlament auch die regionale Betreuung für Hamburg übernimmt und in engem Austausch mit dem Hamburger Landesverband stehen bleibt.
  • Für ein Votum formal antreten kann, wer Mitglied bei Bündnis90/Die Grünen Hamburg ist.
  • Die Modalitäten der Votenvergabe und die mit dem Votum verknüpften Anforderungen teilt der Landesvorstand den Mitgliedern zeitnah mit. Vor der Landesmitgliederversammlung wird es zwei Termine (1 x digital, 1 x in Präsenz) geben, bei denen Kandidat*innen die Möglichkeit haben, ihre Kandidatur auf das Votum gegenüber der Partei zu präsentieren.