Wir stehen weiter fest an der Seite aller Geflüchteten – Humanität und Solidarität leiten uns

PDF

77 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sind weltweit immer mehr Menschen auf der Flucht. Es ist unsere humanitäre Pflicht und Verantwortung, Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, aufzunehmen. Deutschland ist dabei die Aufgabenteilung klar: Die Kommunen und Städte sind es, die den Menschen beim Ankommen, Aufenthalt, der Unterbringung und beim Neustart helfen. Das kann uns niemand abnehmen – aber dabei benötigen wir Unterstützung!

Aktuell leben in Hamburg rund 45.000 Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen, Containerdörfern, schlichten Wohnungen oder Notunterkünften. Dazu kommen knapp 20.000, die privat untergekommen sind. Wir bauen neue Unterkünfte, prüfen weitere Standorte und nutzen alle in Betracht kommenden Flächen und Gebäude. Dabei hat es für uns oberste Priorität, dass die Unterkünfte menschenwürdig und an den Bedürfnissen der Schutzsuchenden orientiert sind.

Durch die Kraft der Ehrenamtlichen, die Offenheit und Humanität der Hamburger*innen, das Engagement der Bezirke und eine gezielte Politik des Willkommens ist es uns bisher gut gelungen, Menschen in Hamburg eine Perspektive auf ein neues Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen.

Hamburg ist seit dem 26. September 2018 sicherer Hafen und für viele Menschen, die vor Krieg und Verfolgung geflohen sind, ein sicherer und solidarischer Ort. Unser Anspruch ist, dass das auch in Zukunft so bleibt! Deshalb darf für Hamburg der sichere Hafen keine Floskel sein, sondern muss bedeuten, sich für die Ausweitung des Landesaufnahmeprogramms einzusetzen. Für die Menschen an den EU-Außengrenzen müssen auch wir in Hamburg Verantwortung übernehmen und sie aufnehmen.

Doch eines steht fest: Nur durch ausreichend finanzielle Mittel können wir der Aufnahme und Integration der Menschen weiterhin gerecht werden. Dabei geht es neben der Finanzierung der Unterbringung auch um die Angebote des Bundes in der Beratung für die zügige Arbeitsmarktintegration und den Erwerb der Sprache. Und es geht darum, Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu entbürokratisieren, indem zum Beispiel Beschäftigungsverbote gestrichen werden. Auf diese Weise können die Menschen ihren Lebensunterhalt selbst verdienen und müssen weder Anträge stellen noch Sozialleistungen beziehen. Das entlastet sowohl die Betroffenen als auch unsere Bürokratie. 

Wir erwarten vom Bund die Unterstützung, um vor Ort die notwendige Integrationsarbeit leisten zu können. Die Aufnahme von Geflüchteten in Unterbringungen allein öffnet ihnen nicht die Tür, ein Teil dieser Gesellschaft zu werden. Unser Koalitionsvertrag im Bund bietet dafür eine gute Grundlage, wir erwarten, dass sich an diesem Vertrag weiterhin orientiert wird. 

Wenn Menschen flüchten und ihre Heimat verlassen, dann tun sie dies aus einer übergroßen Not heraus. In den allermeisten Fällen sehen sie ihr Leben gefährdet und keine andere Möglichkeit zum Überleben, als zu flüchten. Wenn Menschen flüchten, dann nehmen sie Gefahren in Kauf, weil ihnen die Möglichkeiten zu legalen Einreisemöglichkeiten und Fluchtrouten fehlen. Niemand steigt freiwillig auf ein funktionsuntüchtiges Schlauchboot und vertraut sich Schleppern an. Tausende Tote jährlich auf dem Mittelmeer und in der Sahara sind eine traurige, erschreckende Bilanz dieser Gefahr. Hinzu kommen die unmenschlichen Zustände in den Lagern an den europäischen Außengrenzen, die unhaltbaren Zustände in Libyen und die zunehmenden, illegalen Pushbacks. Die derzeitige Lage an den europäischen Außengrenzen ist unhaltbar und menschenunwürdig.

Wir brauchen sichere und legale Wege zur Arbeitsmigration und Flucht durch neue gesetzliche Grundlagen der Visavergabe. Es braucht die Gewissheit, dass Staaten, die systematisch Menschenrechte verletzen, nicht als sicher eingestuft werden. Wir lehnen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ab. Die Ausweitung auf weitere Staaten sehen wir deshalb höchst kritisch und lehnen diese für Staaten ohne EU-Beitrittsperspektive ab. Wenn bei Ländern mit EU-Beitrittsperspektive die Aufnahme in die Liste der Sicheren Herkunftsstaaten analog zu den EU-Mitglieder als Logik angewandt wird, müssen aus unserer Sicht umgekehrt auch Schritte in Richtung Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit gegangen werden.

Bestrebungen, die Kriterien für die Einstufung sicherer Drittstaaten weiter aufzuweichen, treten wir entgegen.

Die Finanzierung und Ausrüstung der sogenannten Libyschen Küstenwache, die sich an Menschenrechtsverstößen und an Schlepperei beteiligt, genauso wie von anderen menschenverachtenden Grenzregimen in Nicht-EU-Staaten, lehnen wir ab. Wir brauchen eine flächendeckende und europäische, staatlich koordinierte Seenotrettung. Zivile Seenotrettungsorganisationen und zivile Schifffahrt erfüllen ihre völkerrechtliche Pflicht. Ihre Arbeit muss solange unterstützt werden, bis staatliche Akteur*innen in die Verantwortung zurückkehren. Sie müssen ihre Arbeit gefahrlos durchführen und den nächstgelegenen sicheren Hafen anlaufen können. Der Kriminalisierung ziviler Seenotretter*innen stellen wir uns entgegen und verlangen stattdessen eine ausreichende finanzielle Unterstützung.

Wir unterstützen die Bereitschaft unserer Bundesregierung und unseres Bundesvorstands, im Europäischen Rat eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zu erreichen. Wir erkennen an, dass es insbesondere vor dem Hintergrund der weit auseinandergehenden und vielen restriktiven Positionen zwischen den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten eine hohe Kompromissbereitschaft braucht, um eine Einigung zu erreichen. Auch erkennen wir an, dass es durch den Einsatz Deutschlands in der Einigung im Innenministerrat gegenüber dem ursprünglichen Kompromiss zu minimalen Verbesserungen wie zum Beispiel für unbegleitete Minderjährige bis 12 Jahren gekommen ist.

Wir wollen die Einigungen aber auch nicht schönreden: Die Einigung ist kein „historischer Erfolg“. Sie widerspricht unseren Anforderungen an eine Asylpolitik, die an Humanität, Würde und Menschenrechten orientiert ist. Kinder ab 12 werden weiterhin von Grenzverfahren betroffen sein, in Lagern landen und zusätzliche schwere Traumatisierungen erfahren. Um Familienzusammenführungen zu erreichen, wird die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen auf Booten zunehmen. Der Ratsbeschluss enthält substanzielle Verschärfungen, die wir GRÜNE Hamburg falsch finden. Allen voran lehnen wir das Vorhaben ab, Menschen in Lagern unterzubringen, die sie nicht verlassen dürfen. Hier werden Menschen sanktioniert, weil sie fliehen und sich nach einem Leben in Sicherheit und Freiheit sehnen. Dabei gibt es noch nicht einmal Ausnahmen für Familien mit Kindern. Dies widerspricht allen humanitären Werten, für die wir stehen. Zudem kommen Verschärfungen der aktuellen Rechtslage hinzu. Die Dublinfristen wurden verlängert und Antragsteller*innen müssen auch nach der Ablehnung in Grenzverfahren verpflichtend bis zu 12 Wochen in ein Rückführungsgrenzverfahren kommen. Grenzverfahren sind aber keine fairen Asylverfahren, sie verhindern eine gründliche Prüfung der Asylanträge und sind damit nicht mit rechtsstaatlichen Standards vereinbar. Außengrenzverfahren sind schlicht unmenschlich und schaffen haftähnliche Zustände an den Außengrenzen, weshalb wir diese strikt ablehnen.

Auch die Ausweitung der sicheren Drittstaaten in diesem Zusammenhang forciert eine Politik der Ablehnung. Faktisch bedeutet das, dass wir Syrer*innen oder Afghan*innen in die Türkei oder andere Staaten, die diese auf ihrer Flucht passiert haben, zurückschieben werden.

Für uns Hamburger Grüne bleibt trotz dieser falschen Entscheidung auf europäischer Ebene klar: Unser Ziel ist und bleibt eine rechtebasierte und lösungsorientierte Geflüchtetenpolitik und eine handlungsfähige Europäische Union. Wir stehen zu unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen wie der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention, der UN-Behindertenrechtskonvention und dem internationalen Seerecht. Wir stehen für eine individuelle und inhaltliche Prüfung des Rechts auf Asyl in der EU. Die Rechte von geflüchteten Frauen, LSBTIQA+ und anderen vulnerablen Gruppen müssen gewahrt und ihre besonderen Bedarfe berücksichtigt werden.

Gerade in Krisenzeiten wollen wir Menschen in Not helfen, nicht ihre Rechte beschränken. Dafür muss es mehr europäische Solidarität in Krisensituationen geben.

Die Einigung im Rahmen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) lässt uns vor diesem Hintergrund enttäuscht zurück und verdreht das Notwendige ins Gegenteil.

Denn klar ist: Die aktuellen Vorschläge der GEAS Reform helfen weder den Geflüchteten noch den europäischen Außengrenzstaaten auf die Dauer. Keiner der vorgeschlagenen Maßnahmen wird Leute davon abhalten zu fliehen. Die Situation der Menschen, die in Europa Schutz suchen, muss deutlich besser werden, mittels legaler Zugangswege und sicherer Fluchtrouten. Wir kämpfen auf allen Ebenen weiter für eine Verbesserung der Situation für Schutzsuchende um und in Europa. Es braucht eine menschenrechtsbasierte Reform des GEAS.

Wir unterstützen den Trilog zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission mit dem Ziel, Verbesserungen zu erreichen. Die weiteren Verhandlungen im Trilog-Verfahren müssen Verbesserungen herbeiführen. Von den Verbesserungen in der Asylpolitik und für die Geflüchteten werden wir abhängig machen, ob wir uns im Ausgangsfall für die Rechtsakten positionieren.

Wir verweigern uns der populistischen Stimmungsmache von Rechtsaußen und sehen in der GEAS-Reform, wie rechte Positionen auf europäischer Ebene zunehmend europäische Beschlüsse bestimmen. Doch wir dürfen uns besonders in der Asylpolitik nicht von Rechten treiben lassen, sondern müssen lautstark für Menschenrechte einstehen.

Für die weiteren Trilog-Verhandlungen sind substantielle Veränderungen notwendig! Wir wollen eine Verbesserung der Situation von Familien mit Kindern. Sie müssen grundsätzlich aus den Grenzverfahren ausgenommen und Mitgliedstaaten nicht zur Durchführung von Grenzverfahren verpflichtet werden. Bei Ausnahmen für vulnerable Gruppen darf es nicht bleiben. Menschenrechte gelten für alle und sind nicht verhandelbar.

Wir wollen ein effektives Menschenrechtsmonitoring an den Außengrenzen und eine verbindliche Verteilung in den Mitgliedsstaaten. Dafür unterstützen wir eine enge Abstimmung und Bewertung zwischen Europafraktion, Bundestagsfraktion, Bundespartei und Regierungsmitgliedern. Jede Möglichkeit, die Auswirkungen dieses fatalen Beschlusses vor seinem Inkrafttreten abzumildern, werden wir nutzen. Dabei werden wir alle Handlungsspielräume nutzen, um Verbesserungen des Asylsystems durchzusetzen. Wir werden uns auch über Hamburg hinaus auf allen Ebenen dafür einsetzen.