Wir fordern anlässlich der aktuellen Entwicklungen:
- die Forschung zu stärken im Bereich invasiver Arten, damit faktenbasiert
über Managementmaßnahmen gemäß EU-Verordnung 1143/2014 entschieden wird.
Eine Datenlage muss wissenschaftliche Grundlagen schaffen, um einen
tierschutzgerechten Umgang mit den Tieren zu ermöglichen. - Es braucht ein Management gemäß der EU-Verordnung 1143/2014 für invasive
Arten. Töten ist immer das letzte Mittel. Zuerst sind Maßnahmen
durchzuführen, die die Vermehrung auf andere Weise als Tötung eindämmen:
statt Tötung an alternativen Mittel abzuprüfen ist: Fütterungsverbote,
Umwandlung, Überkletterung. Maßnahmen wie die Sterilisation der Tiere
müssen geprüft werden. Die Bejagung hat nicht zu einer merklichen
Reduktion der Bestände geführt, hieran sollte nicht schlicht aus Prinzip
festgehalten werden. Das weitere Vorgehen sollte wissenschaftlichen
Erkenntnissen entsprechen, die tatsächliche Bestandsreduktion zum Ziel
haben und in enger Abstimmung mit der Umweltbehörde erfolgen. - Da nach bisherigen Erkenntnissen das Zusammenleben von Nutria und Biber
friedlich und ohne Konkurrenz verläuft, müssen Maßnahmen besonders in
Gebieten, in denen auch der streng geschützte Biber lebt, gemonitort
werden oder gänzlich unterbleiben. - Invasive Arten dürfen von Wildtierstationen gemäß EU-Verordnung 1143/2014
nicht freigelassen werden. Damit die Wildtierstationen nicht überfüllt
sind, wäre ist eine Ausnahmegenehmigung für die Auswilderung der invasiven
Arten (kastriert/sterilisiert) in diesem Sonderfall sinnvoll. Die
zeugungsunfähigen Tiere würden dann den Lebensraum besetzen, was und
können so wirksam zu einem Populationsrückgang führt. - Bewusstsein schärfen: Welche Verantwortung tragen Menschen eigentlich an
dieser Situation? Menschen haben die invasiven Arten eingebracht, da
müssen wir auch vernünftig mit umgehen. Die Bevölkerung sollte umfassender
informiert werden, u.a. auch zur Fütterung.