Hamburg – natürlich grün!

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Hamburg ist reich an Natur und Grünflächen. Dieser Reichtum ist nicht nur die Grundlage für die hohe Lebensqualität und Attraktivität unserer Stadt, sondern nimmt uns auch in die Verantwortung, unsere Naturschätze und die Artenvielfalt in Hamburg auch für künftige Generationen zu sichern und weiter zu entwickeln.

Flächenverbrauch reduzieren

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche Hamburgs wächst: Immer mehr Flächen werden bebaut, in Straßen umgewandelt und in den Siedlungszusammenhang der Stadt einbezogen. Das geht vor allem zu Lasten der naturnahen Bereiche und der Landwirtschaft. Die Hamburg zur Verfügung stehende Fläche ist aber ebenso wie die Gesamtfläche Deutschlands endlich und nicht vermehrbar. Es ist deshalb unumgänglich, den Verbrauch an Flächen zu reduzieren:

  • als Lebensraum von heimischen Tier- und Pflanzenarten

  • für die Versorgung der Stadt mit frischen Lebensmitteln aus der Region

  • für die wohngebietsnahe Erholungsnutzung und

  • als Entwicklungspotential für zukünftige Generationen.

Der Flächenverbrauch Hamburgs ist unter der Ideologie der „wachsenden Stadt“ in den letzten Jahren noch weiter gesteigert worden. In den neunziger Jahren betrug der Zuwachs der Siedlungsareale im Mittel 140 Hektar pro Jahr. Zwischen 2001 und 2005 beträgt der mittlere jährliche Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche 360 Hektar pro Jahr. Die Siedlungsfläche hat von rund 57 % im Jahr 2000 auf 59 % in 2005 zugenommen. Diese Politik ist nicht zukunftsfähig.

Verbindliche Obergrenzen für Flächenverbrauch

Ziel muss es sein, die zukünftige Flächenentwicklung zu steuern und die Flächeninanspruchnahme zu begrenzen. Die im bestehenden Flächenutzungsplan für eine Bebauung vorgesehenen Flächen sollen für den Zeithorizont bis 2050 ausreichen. Das hat zur Folge, dass der Flächenverbrauch in Hamburg durchschnittlich nicht mehr als 66 Hektar pro Jahr betragen darf, wie es die Umweltbehörde bereits 2001 gefordert hat. Das bedeutet, den Flächenverbrauch gegenüber dem langfristigen Verbrauch der 90er Jahre zu halbieren. Eine entsprechende Obergrenze des jährlichen Flächenverbrauchs ist als verbindliche Senats- und Bürgerschaftsentscheidung festzulegen. Es muss perspektivisch das Ziel sein, die Inanspruchnahme von grünen Freiflächen für Siedlung und Verkehr zu beenden.

Innenentwicklung statt Flächenfraß

Dieses im Vergleich zur herrschenden Verschwendungspolitik ehrgeizige Ziel ist machbar. Hamburg muss verstärkt auf Innenentwicklung setzen: Durch Nachverdichtung in bestehenden Baugebieten lässt sich zusätzlicher Wohn- und Gewerberaum schaffen. Mehr Stockwerke und dichtere Bebauung verkörpern eine Bebauung, die einer Metropole angemessen ist. Damit ist aber nicht die Rückkehr zur Hochhaussiedlung der 60er und 70er Jahre beabsichtigt, sondern zum Beispiel die Orientierung an den Qualitäten der Gründerzeitquartiere links und rechts der Alster. Neue Bauflächen können auch durch verstärktes Flächenrecycling beispielsweise von Konversionsstandorten (ehemalige Bahnflächen, nicht mehr genutzte Gewerbe- und Industrieflächen usw.) gewonnen werden. Auch die Hafencity ist ein hervorragendes Beispiel für die Neunutzung von untergenutzten Hafenflächen und im Übrigen keineswegs ein Projekt der CDU. Integrierte Standorte von Wohnen und nicht störendem Gewerbe zeichnen die europäische Stadt aus und ermöglichen sowohl eine flächensparende Siedlungsentwicklung als auch die Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsplätzen. Flächenschonendes Bauen muss Maßstab für alle Bebauungspläne und Neubauten sein. Für die Bebauungsdichte (z.B. Gebäudehöhen, Anzahl der Stockwerke, Geschossflächenzahl) müssen verbindliche regional differenzierte Richtlinien vom Senat aufgestellt werden.

Im Hafen soll eine Intensivierung der Flächennutzung durch eine Erhöhung der Entgelte für die in städtischer Hand befindlichen Pachtflächen erzielt werden.

Innerstädtische Grünflächen erhalten und ausbauen

Eine verstärkte Innenentwicklung darf aber nicht einhergehen mit der Inanspruchnahme von Grün- und Erholungsflächen in den Stadtteilen. Diese müssen vielmehr gesichert und im Falle von besonders verdichteter Bebauung auch ausgebaut werden, um die Aufenthaltsqualität in den inneren Stadtteilen zu erhöhen und die Flucht in den Außenbereich oder in die suburbanisierte Zwischenstadt des Umlands zu verhindern.

Grundsteuer ökologisieren

Auch auf Bundesebene muss es Anreize geben, den Flächenverbrauch zu vermindern. Eine Reform der Grunderwerbssteuer ist längst überfällig, um die Inanspruchnahme von nicht bebauten Flächen gegenüber dem Erwerb von bebauten Grundstücken zu verteuern. Ebenso ist die Grundsteuer in eine ökologisch orientierte Flächennutzungsteuer umzugestalten. Ein weiteres ökonomisches Instrument könnten auch handelbare Zertifikate für Baurechte sein, mit denen die Gesamtgröße der Flächeninanspruchnahme z.B. regional oder landesweit festgelegt wird.

Verbindliche Planungssysteme

Neben der quantitativen Begrenzung der Flächeninanspruchnahme des Außenbereichs ist es notwendig die Qualitäten Hamburgs zu sichern. Mit dem Flächennutzungsplan und dem Landschaftsprogramm und Artenschutzprogramm stehen verbindliche Planwerke für die qualitativen Entwicklungsziele der Stadt zur Verfügung. Die Bebauung ist zukünftig wieder aus dem Flächenutzungsplan zu entwickeln und nicht umgekehrt. Mit dem Achsenkonzept des Oberbaudirektors Schumacher aus den 30er Jahren steht eine Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung der Stadt zur Verfügung, die noch heute Grundlage für die Entwicklung Hamburgs bieten kann. Die noch bestehenden Feldmarken wie zum Beispiel Osdorfer, Sülldorfer, Hummelsbüttler und Eidelstedter Feldmark dürfen nicht weiter bebaut oder durch Marginalnutzungen wie Golfabschlagsanlagen, Sportanlagen, Gewächshäuser und ähnliches zerstört werden. Diese und weitere wertvolle Landgebiete wie der Wilhelmsburger Osten und Teile der Vier- und Marschlande sind als Tabuflächen für die weitere Stadtentwicklung zu definieren und langfristig für den Naturhaushalt, die Landwirtschaft und die naturnahe Erholung zu sichern.

Naturräume entwickeln

Hamburg ist ein Zentrum der Artenvielfalt im norddeutschen Raum. Durch besondere klimatische und geografische Gegebenheiten hat sich eine enorm vielfältige Fauna und Flora auf engstem Raum ausbilden können. Manche Arten sind nur hier beheimatet, viele andere haben in der Hansestadt einen wichtigen Verbreitungs-Schwerpunkt. Damit trägt Hamburg eine besondere Verantwortung für den Schutz seltener Arten und Lebensräume.

Wirkungsvoller Naturschutz

Es muss gewährleistet sein, dass bei allen Planungen die besondere Rolle Hamburgs für den Erhalt vieler seltener und bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume angemessen berücksichtigt wird. Dazu gehört als unverzichtbare Grundlage ein regelmäßiges Monitoring, um Maßnahmen zu bewerten und die Bestandssituation der zu schützenden Arten zu erhalten oder zu verbessern.

Wir wollen in Hamburg insgesamt 15 % der Landesfläche (ohne Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer) für den neu zu schaffenden Biotopverbund bereitstellen. Damit wollen wir vernetzende Strukturen zwischen wichtigen Lebensräumen sowie Wanderungs- und Ausbreitungskorridore für bestimmte Arten herstellen. Der Biotopverbund soll die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen verbessern und dazu beitragen, den Rückgang der Artenvielfalt zu stoppen. Bestandteile des Biotopverbunds können geeignete Naturschutzgebiete, Landwirtschaftsflächen, Gewässer und ihre Ufer sowie sonstige Biotope sein.

NATURA 2000

Flächen, die Teil des Netzes NATURA 2000 sind, sollen geschützt und entwickelt werden. Hierzu sind Managementpläne zu erarbeiten und Naturschutzgebiete auszuweisen, soweit dies noch nicht geschehen ist. Damit werden klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit diesen Gebieten geschaffen. Personal und Ressourcen für diese neue wichtige Aufgabe müssen bereitgestellt werden. Hamburg sollte die Gelegenheit nutzen, hier eine Vorreiterrolle in Europa zu übernehmen. Wir können zeigen, dass auch in Metropolregionen ein umfassender Schutz der natürlichen Vielfalt und der Lebensgrundlagen sowie gleichzeitig eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung möglich sind.

Ausgleich effektiv umsetzen

Wo Eingriffe in den Naturhaushalt nicht zu vermeiden sind, muss besonderes Gewicht auf naturschutzfachlich angemessene, zeit- und ortsnahe Ausgleichsmaßnahmen gelegt werden. Der Ausgleich soll im Regelfall und vorrangig auf hamburgischem Staatsgebiet erfolgen, um damit die ökologische und Lebensqualität in der grünen Stadt Hamburg zu erhalten. Bei Eingriffen in NATURA 2000-Gebieten sollte der Ausgleich möglichst vor, mindestens aber parallel zum Eingriff umgesetzt werden. Damit wird erreicht, dass die Beeinträchtigung der besonders sensiblen NATURA 2000-Flächen so gering wie möglich gehalten wird. Negative Beispiele wie der noch immer nicht erfolgte Ausgleich für die Zuschüttung eines bedeutenden Teils des Mühlenberger Lochs darf es so zukünftig nicht mehr geben. Die fehlenden Ausgleichsmaßnahmen müssen umgehend geplant und umgesetzt werden. Dies gilt auch für die Umsetzungsdefizite aus festgesetzten Bebauungsplänen.

Eine Politik, die landes-, bundes- und europarechtliche Vorgaben ignoriert und Ausgleichsmaßnahmen verschleppt, schadet sowohl der Natur als auch dem Ansehen des Landes Hamburg.

Schutzgebiete weiter entwickeln

Die Qualität der bestehenden Naturschutzgebiete wollen wir erhalten oder verbessern. Dazu sollen geeignete Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt und an geeigneten Stellen Schutzgebietserweiterungen vorgenommen werden. Besonders zu erwähnen sind die im Artenschutzprogramm vorgesehenen Erweiterungen der Wittenbergener Heide und der Reit. Mit einem neuen Naturschutzgebiet „Auenlandschaft Norderelbe“ wollen wir wertvolle Bereiche an der Elbe nachhaltig sichern.

Die Bewahrung des reichen Naturerbes des Landes Hamburg ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung. Hamburg darf seinen Bürgerinnen und Bürgern nicht die Chance nehmen, auch in ihrer unmittelbaren Umgebung Natur in ihrer Vielgestaltigkeit erleben zu können.

Wasser und Gewässer schützen

Hamburg ist die Stadt des Wassers, kaum ein Aspekt prägt unsere Stadt so sehr wie seine Fleete, Flüsse und Seen. Gleichzeitig sind die meisten Gewässer künstlich oder stark vom Menschen beeinflusst. Zwar hat sich die Gewässergüte in den letzten Jahrzehnten etwas gebessert, so dass 10 % der Gewässer der Güteklasse II (mäßig belastet) und 86 % der Klasse II-III (kritisch belastet) angehören und nur noch 4 % schlechter sind. Die Erreichung des Ziels der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), bis 2015 einen guten Zustand in allen Gewässern zu erreichen, ist nach der derzeitigen Analyse jedoch bei allen Oberflächengewässern und bei einigen Grundwasserkörpern gefährdet. Deshalb sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich, für die gegenwärtig jedoch weder ein Konzept noch die nötige Finanzierung vorliegen.

Naturnahe Gewässerläufe

Flüsse und Bäche sind die natürlichen Verkehrsadern unserer Landschaft, sie vernetzen unsere Lebensräume, sind Wanderwege und Lebensräume für unzählige Arten. Unverzichtbar sind dabei ausgeprägte Uferstreifen und ökologisch durchgängige Gewässerläufe. Sie sind nicht nur selbst Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, sondern auch natürliche Biotopverbundsysteme. Sie durchziehen ganz Hamburg, verbinden die ländlichen Regionen mit den grünen Inseln in unserer Stadt und ermöglichen so auch den nicht aquatischen Arten, die Gewässer als Wanderwege zu nutzen. Unsere Anstrengungen, Bäche und Flüsse mit ihren möglichst breiten Ufern wieder in einen naturnahen Zustand zu versetzen, dienen daher nicht nur dem Schutz der Gewässer selbst, sondern der Aufwertung aller damit verbundenen Landschaften Hamburgs. An naturnahen Gewässern wollen wir mindestens 10 Meter breite Uferstreifen entwickeln, in denen weder eine Bebauung noch die Anwendung von Dünge- oder Pflanzenschutzmittel stattfinden. Zusätzlich sind notwendige Überschwemmungsflächen zu schützen, indem Bebauung und Ackernutzung dort ausgeschlossen werden. Verbauungen mit Sperrwerken, Staustufen, Verrohrungen und Uferbefestigungen sollen zurückgeführt werden. Bei der Renaturierung lokaler Gewässerabschnitte sollen auch private Initiativen unterstützt werden. Ein langfristiges Ziel ist es, die Alster wieder durchgängig für Fische zu machen. Außerdem soll Badegewässerqualität für die Außenalster hergestellt werden.

Finanzierungsinstrumente schaffen

Für die dringend notwendigen Aufgaben sind Beträge in Millionenhöhe notwendig. Wie kann dies finanziert werden? Anders als beispielsweise die Nachbarländer Niedersachsen und Schleswig- Holstein erhebt Hamburg von den Nutzern des Oberflächenwassers bisher nur eine sehr geringe Gebühr. Mit der Anpassung der Abgabe auf die Entnahme von Oberflächenwasser auf das Niveau unserer Nachbarländer wollen wir diesen Wettbewerbsvorteil zu Lasten der hamburgischen Gewässer beseitigen und zusätzliche zweckgebundene Mittel in Höhe von rund vier Millionen Euro zur Verbesserung der Hamburger Gewässer zur Verfügung stellen. Für die Nutzer entsteht zudem ein weiterer Anreiz, schonender mit der wertvollen Ressource Wasser umzugehen.

Raum für die Elbe

Kein anderes Gewässer kennzeichnet Hamburg so wie die Elbe. Der Fluss ist jedoch gerade im Hamburger Raum besonders stark in seinem natürlichen Lauf verändert worden. Ohne die grundsätzliche Bedeutung des Hamburger Hafens in Frage zu stellen, wollen wir der Elbe wieder eine naturnahe Entwicklung ermöglichen, etwa durch die Rückverlegung von Deichen sowie die Förderung von Flachwasserzonen und strömungsarmen Nebengewässern. Auch Hochwasserkatastrophen und Klimawandel zwingen heute zu einem anderen Umgang mit dem Fluss.

Eine erneute Elbvertiefung lehnen wir aus naturschutzfachlichen Gründen ab, insbesondere weil sie zu einer weiteren Kanalisierung des Flusses mit Zerstörung wertvoller Flachwasserzonen und einer Verschärfung der Sauerstoffproblematik führt. Neben naturschutzfachlichen Gründen sind aber auch wirtschaftliche Gründe für diese Position mit ausschlaggebend (Näheres hierzu siehe Positionspapier „Hafen und Mehr“).

Außerdem muss die Wasserqualität der Elbe wieder verbessert werden. Weitere erhebliche Belastungen vor allem durch die Einleitung von Kühlwasser sind dabei nicht akzeptabel, da sie zu einer unnatürlichen Erwärmung des Gewässers beitragen. Dadurch wird der Sauerstoffgehalt bis auf ein lebensfeindliches Maß abgesenkt. Schon bisher wird im Sommer regelmäßig der fischkritische Wert in der Elbe erreicht oder sogar unterschritten. Sauerstoffzehrende Einträge durch Nährstoffe müssen weiter vermindert werden. Auch die Entnahme von Wasser aus dem Fluss – insbesondere für Kühlzwecke – kann nicht zugelassen werden, wenn dies zum Tod einer erheblichen Anzahl von Fischen führt.

Naturverträgliche Gewässerbewirtschaftung

Die Unterhaltung der mittelgroßen Gewässer wird in der Regel von den Wasser- und Bodenverbänden wahrgenommen. Bei deren Arbeit werden vorrangig Interessen der Be- und Entwässerung verfolgt. Dies erfolgt nicht selten zu Lasten der Natur, etwa wenn Gräben zu niedrige Wasserstände führen oder zu intensive Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Deshalb sollen die Wasser- und Bodenverbände durch eine gesetzliche Vorgabe zu einer Berücksichtigung von Naturschutzinteressen verpflichtet werden. In die jeweilige Wasserverbandssatzung soll aufgenommen werden, dass bei der Erfüllung der Verbandsaufgaben die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu sichern sind. Für die Gewässerunterhaltung sind Richtlinien für einen naturschonenden Umgang zu entwickeln, die für die Wasserverbände und für Gewässer in öffentlicher Hand verbindlich anzuwenden sind.

Fischbesatz soll in der Regel verboten werden, um eine naturnahe Entwicklung des Gewässers mit einer natürlichen Artenzusammensetzung zu ermöglichen. Ist Besatz im Ausnahmefall notwendig, dürfen nur einheimische Arten dabei verwendet werden. Für Angelgewässer sind Bewirtschaftungspläne einzuführen, um die Nutzung des Gewässers naturverträglich zu steuern.

Grundwasserversorgung sichern

Dem Grundwasser kommt eine besondere Bedeutung als gesundes Nahrungsmittel zu. Im Vergleich zu Trinkwasser aus Uferfiltraten gewährleistet das Grundwasser eine sicherere Versorgung. Deshalb wollen wir unsere Grundwasserressourcen nachhaltig sichern. Eine Privatisierung der Wasserwerke oder der Stadtentwässerung lehnen wir aus Vorsorgegründen ab.

Kulturlandschaft erhalten

Die Kulturlandschaft wollen wir als Natur- und Erholungsraum sowie zur Produktion gesunder Lebensmittel erhalten und entwickeln. Hamburg verfügt im Vergleich zu anderen Großstädten über erhebliche Anteile landwirtschaftlich geprägter Gebiete. Rund 20 % der Landesfläche werden landwirtschaftlich genutzt. In weiten Bereichen besteht noch eine relativ kleinteilige und vielfältige Nutzung.

Vorbild auf öffentlichen Flächen

Für den Naturschutz besonders wertvolle Flächen wie Feuchtwiesen und artenreiches Grünland sollen in ihrer ökologischen Beschaffenheit erhalten werden. Dabei kommt der öffentlichen Hand eine besondere Vorbildfunktion zu. Auf Flächen, die im Eigentum der Stadt Hamburg stehen, sollen die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes in besonderer Weise berücksichtigt werden. Dies lässt sich insbesondere im Rahmen der Landpachtverträge steuern. Darin sollen folgende Vorgaben festgeschrieben werden: auf wertvollen Grünlandflächen sind Umbruch und Neusaat verboten, Gräben sind zu erhalten und auf Ackerflächen ist ein Uferrandstreifen von 1 Meter Breite zu allen Gewässern (inkl. Gräben) von der Bewirtschaftung auszusparen.

Landschaftselemente vernetzen

Die Hecken und Knicks der Geest sowie die jahrhundertealten Grabensysteme der Marsch stellen wertvolle Lebensräume für die Tiere und Pflanzen im ländlichen Raum dar. Diese und andere Landschaftselemente wie Kleingewässer, Feldgehölze und Saumstrukturen erfüllen wichtige Vernetzungsfunktionen. Deshalb wollen wir einen regionsspezifischen Mindestanteil von 5 bis 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche für diese Strukturelemente erhalten bzw. wieder herstellen. Um wertvolle Bereiche der Kulturlandschaft nachhaltig zu sichern, sollen außerdem großräumige Landschaftsschutzgebiete in Wilhelmsburg, der Süderelbmarsch und den Vier- und Marschlanden ausgewiesen werden.

Nachhaltige Landwirtschaft

Die ökologische Landwirtschaft ist eine besonders umwelt- und ressourcenschonende Form der Landbewirtschaftung. Derzeit liegt der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Flächen in Hamburg mit rund 6 % zwar über dem Bundesdurchschnitt von 4,5 %. Aufgrund der Stadtnähe bieten sich aber auch besonders gute Absatzmöglichkeiten. Zugleich nimmt die Nachfrage nach Ökoprodukten allgemein zu. Mit Umstellungs- und Vermarktungsförderungen soll der Anteil des Ökolandbaus bis 2020 auf 20 % der Landwirtschaftsfläche erhöht werden.

Auch im konventionellen Anbau soll die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verringert werden. Hierfür sollen genaue Applikationstechniken beworben und finanziell unterstützt werden. Durch Kontrollen soll gewährleistet werden, dass nur zugelassene Pflanzenschutzmittel angewendet werden.

Gentechnik – nein danke

Die Anwendung von Gentechnik in der Landwirtschaft lehnen wir ab, denn sie ist in der Landwirtschaft nicht erforderlich und die damit verbundenen Risiken sind nicht kalkulierbar. Zudem sollen die guten Absatzchancen für regional erzeugte Produkte dadurch nicht gefährdet werden. Wir unterstützen die Erklärung Hamburgs zur gentechnikfreien Region.

Nachwachsende Rohstoffe naturverträglich fördern

Nachwachsende Rohstoffe können einen wichtigen Beitrag bei der Umstellung auf erneuerbare Energiequellen und zugleich neue Einkommensmöglichkeiten für die in Umbruch befindliche Landwirtschaft bieten. Die Förderung und Nutzung nachwachsender Rohstoffe begrüßen wir deshalb. Dennoch ist ein sensibler Umgang damit notwendig, um Probleme mit Monokulturen, Nutzungsintensivierung oder erhebliche Veränderungen des Landschaftsbildes (etwa durch Kurzumtriebsplantagen) zu vermeiden. Mit geeigneten Steuerungsinstrumenten sollen nachteilige Veränderungen der Kulturlandschaft vermieden werden.

Grünflächen pflegen

Hamburgs Parks, Kleingärten und Bäume machen unsere Stadt lebenswert: Sie ermöglichen die Erholung und den Genuss von Natur in der Stadt, sie sorgen für Abkühlung im Sommer und bieten Lebensraum für Pflanzen und Tiere.

Schleichende Verschlechterung des städtischen Grüns

Die kontinuierliche Absenkung der Mittel für die Pflege und Instandhaltung der Grünanlagen in den vergangenen Jahren hat zu einer deutlichen Verschlechterung der Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität in den Parks geführt. Auf vielen Spielplätzen können Spielgeräte nicht mehr erneuert werden, einzelne Spielplätze mussten bereits aus Geldmangel geschlossen werden. Diese Entwicklung muss gestoppt und soweit wie möglich rückgängig gemacht werden.

Neue Formen des Gärtnerns ausprobieren

Neben der stärkeren Wahrnehmung der Verantwortung durch die Stadt sollen auch die Möglichkeiten bürgerschaftlichen Engagements gestärkt werden. Parkvereine und Patenschaften für Grünanlagen sollen unterstützt werden, wobei die vollständige öffentliche Nutzung der Parks stets gewährleistet sein muss. Wir wollen Möglichkeiten schaffen für das Gärtnern in Grünanlagen und Parks, z.B. durch Vereine, Schulen, Kindergärten oder Volkshochschulen. Insbesondere in aufgegebenen Gewerbeflächen und anderen geeigneten kaum genutzten Flächen wollen wir Möglichkeiten für neue Formen des nachbarschaftlichen Gärtnerns im öffentlichen Raum bieten – beispielsweise durch Nachbarschaftsgärten, interkulturelle Gärten und Gärten für Kinder.

Naturerlebnisräume schaffen

In geeigneten Grünanlagen sollen Naturerlebnisräume integriert werden, die Kindern auch innerhalb der Stadt die Möglichkeit bieten, abseits von gestalteten Spielplätzen oder gärtnerisch intensiv gestalteten Flächen Erfahrungen mit der Natur zu sammeln.

Den Volkspark schützen

Eine Umgestaltung des nördlichen Teils des Altonaer Volksparks (Bornmoor) in einen Sportpark lehnen wir ab. Durch die geplante Bebauung des Volksparks mit zahlreichen Gebäuden und Sportanlagen würde der Park faktisch zu einem Gewerbegebiet. Vielmehr muss der Park im Zuge der erwarteten Aufgabe der Trabrennbahn aufgewertet werden, insbesondere durch eine Öffnung und Erweiterung in Richtung Bahrenfeld. Bei der Pflege und Entwicklung des Volksparks muss zudem verstärkt auf die Belange des Naturschutzes Rücksicht genommen werden, um weitere Schädigungen des dortigen Waldes zu vermeiden.

Kleingärten bewahren und weiterentwickeln

Der Bestand von Hamburgs Kleingärten muss in der Summe dauerhaft gesichert bleiben. Insbesondere in dicht besiedelten Bereichen sollen in Kleingartenanlagen die Möglichkeiten der Nutzung durch die allgemeine Öffentlichkeit verbessert werden (Kleingartenparks). Bei der Neuanlage von Kleingärten wollen wir die bereits genannten neuen Formen des städtischen Gärtnerns besonders unterstützen.

Baumschwund stoppen

Der Bestand von Hamburgs Bäumen an den Straßen und in Parks hat sich in den letzten fünf Jahren jährlich um mehrere tausend Bäume reduziert. Ähnliches gilt für Büsche, die in der Stadt eine wichtige Funktion als Nahrungs- und Brutraum für Vögel und andere Lebewesen bieten. Dieser Aderlass muss ein Ende haben. Bäume sollen wieder konsequent vor Beschädigungen durch falsch parkende Autos geschützt werden. Grundsätzlich soll jeder gefällte Straßenbaum nachgepflanzt werden. Die in den letzten Jahren durch den CDU-Senat gefällten und nicht ersetzten Straßenbäume wollen wir vollständig wieder neu pflanzen. Bei den Nachpflanzungen sollen widerstandsfähige einheimische Arten zum Einsatz kommen. Für die Fällung von Bäumen auf privatem Grund soll die Anordnung von Ersatzpflanzungen und –zahlungen durch eine Novellierung der Baumschutzverordnung erleichtert werden.

Möglichkeiten der Internationalen Gartenschau nutzen

Im Rahmen der Internationalen Gartenschau (IGS) sollen die auf dem dortigen Gelände bestehenden geschützten Biotope in die Gartenschau aufgenommen werden und der Park insgesamt möglichst naturnah gestaltet werden. Die IGS soll zudem dazu genutzt werden, viele der oben genannten neuen Formen des Gärtnerns zu integrieren.

Naturschutzverwaltung stärken

Gezielte Schwächung des staatlichen Naturschutzes durch die CDU

Durch mehrere Vorhaben hat der CDU-Senat den Naturschutz in Hamburg gezielt geschwächt: Durch die Zerschlagung der Zuständigkeiten der damaligen Umweltbehörde, durch die Bezirksverwaltungsreform und durch Umstrukturierungen innerhalb der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Die Zuständigkeit für die ökologische Land- und Forstwirtschaft wurde auf die Wirtschaftsbehörde übertragen, Zuständigkeiten für Naturschutzgebiete wurden auf Bezirke verlagert (ohne entsprechende Zuweisung von finanziellen und personellen Ressourcen), innerhalb der BSU wurden durch Zersplitterung von Zuständigkeiten das Naturschutzamt und die Abteilung für Landschaftsplanung geschwächt, in den Bezirksämtern wurden die Naturschutzreferate zerschlagen, so dass es in Hamburg faktisch keine untere Naturschutzbehörde mehr gibt. Hinzu kommt eine personelle Unterbesetzung.

Die Folgen für die Arbeit der Naturschutzverwaltung sind gravierend. Die Zersplitterung von ehemals gebündelten Zuständigkeiten hat zu dem gewünschten Verlust an Einfluss und von Wissen im institutionellen Naturschutz geführt.

Kompetenzen der Naturschutzverwaltung bündeln

Insgesamt ist eine Umsetzung der geltenden gesetzlichen Vorschriften nicht mehr gewährleistet und ein wirkungsvoller Schutz der Natur unmöglich. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden, indem die notwendigen finanziellen und personellen Mittel bereitgestellt werden und eine schlagkräftige Naturschutzverwaltung geschaffen wird. Dazu gehört, dass die für Umwelt zuständige Behörde mindestens die Zuständigkeit für die Land- und Forstwirtschaft, die Wasserwirtschaft und den Hochwasserschutz sowie grundsätzlich die Verwaltung aller FFH-Gebiete und überregional relevanter Schutzgebiete erhält. Innerhalb der Bezirksämter sind die Naturschutzkompetenzen zu bündeln.

 

Einstimmig beschlossen auf der Sitzung des Landesausschusses am 5. Juni 2007