Vorbemerkung
Eine parteiinterne Projektgruppe Wahlrechts- und Strukturreform hat bereits von 2004 -2005 getagt, bevor das neue Wahlrecht erstmalig 2008 bei Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen zur Anwendung gekommen ist. In einem Organisationsentwicklungs-Prozess hat die GAL damals die Wahlrechtsreform zum Anlass genommen, ihre Strukturen und Prozesse auf den Prüfstand zu stellen und ggf. anzupassen. In einem Abschlussbericht an den Landesausschuss (Juni 2006) sind die Debatte zusammengefasst, die Ergebnisse präsentiert und Handlungsempfehlungen formuliert worden, um damit die Diskussion in die Parteiöffentlichkeit zu tragen (Bericht zur LaVo-Sitzung auslegen). Drei Ziele standen damals im Fokus: Effiziente Parteistrukturen aufbauen, Präsenz vor Ort stärken, Personen bekannt(er) machen.
Idee und Ziel (Grundlage für die Einrichtung der Arbeitsgruppe LMV Oktober 2011, LA Januar 2012):
Nach den Erfahrungen der letzten beiden Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen (2008, 2011) und vor allem angesichts der erstmals eigenständigen Wahlen zur Bezirksversammlung (2014) ist es jetzt an der Zeit, sich erneut dem Wahlrecht und dessen Anwendung zu widmen. Zwei Mal hat die GAL beispielsweise erlebt, wie sich das Wahlrecht mit Wahlkreisen und Listen (Bürgerschaft und Bezirke) auf die Zusammensetzung unserer Fraktionen bisher ausgewirkt hat, vor welche neuen organisatorischen Herausforderungen die Partei auf allen Ebenen gestellt wurde, wie sich Entscheidungsstrukturen und Einflussbereiche in der Partei verschoben haben oder welche Aufgaben MandatsträgerInnen zusätzlich “verpflichtend” vor Ort übernehmen müssen.
Diese Erfahrungen mit dem neuen Wahlrecht – die individuell völlig unterschiedlich bewertet werden – bilden den Ausgangspunkt für die Arbeit der AG Wahlrecht, die zum Ziel haben sollte, die GAL in einem neuen Organisationsentwicklungs-Prozess für die Bezirksversammlungswahlen 2014 und die Bürgerschaftswahl 2015 organisatorisch und strategisch “fit” machen und Vorschläge zur nachhaltigen Ansprache und Bindung unseres WählerInnen-Potenzials erarbeiten.
Arbeit und Vorgehen der AG Wahlrecht
Folgende Themenfelder schlägt der Landesvorstand zur Arbeitsgruppen-Diskussion vor (können ergänzt, erweitert, gestrichen oder zusammen geführt werden):
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Analyse des derzeitigen und des künftigen Wahlrechts: Wie ist es angenommen/
angewendet worden? Gibt es grundsätzliche Kritik, Änderungsbedarf, den wir in die politische Debatte bringen wollen? -
WählerInnenpotenzial-Analyse
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Parteistrukturen – Geeignet für das Wahlrecht? Wie wollen wir uns organisieren (Land – KV, KV – Wahlkreise), Machtverschiebungen und Entscheidungsstrukturen, Gemeinsame Kampagnen, Finanzierung
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Politische Arbeit vor Ort/in den Wahlkreisen vs. Landespolitik – Dialog mit der Stadt – Mitglieder
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Personalvielfalt – Personen finden, stärken, bekannt(er) machen – Frauenförderung, KandidatInnen-Coaching, Umgang mit mitgliederschwachen Wahlkreisen, Talentförderung, “wer kann am besten wo kandidieren”.
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Wahlkampfführung / Wahlkampfstrategie.
Aus den Themen können ein bis mehrere Sitzungen entwickelt werden, jeweils vorbereitet durch 1 LaVo-Mitglied und 1-2 weitere Mitglieder der AG.
Eine erste Sitzung findet im April 2012 statt. Dann tagt die Gruppe im 4-6 Wochenrhythmus. Abschluss: Frühjahr 2013
Zu den einzelnen Sitzungen können – je nach Thema/Schwerpunkt – auch externe InputgeberInnen eingeladen werden.
Im Frühjahr/Sommer 2013 wird der Abschlussbericht mit Empfehlungen im Landesausschuss vorgestellt, diskutiert und verabschiedet.
Zusammensetzung der AG Wahlrecht (beim LaVo-KV-Treffen bereits mehrfach aufgerufen) in alphabetischer Reihenfolge:
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2x BasisverterterInnen (gewählt durch LA)
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Bürgerschaftsfraktion
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Grüne Jugend
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LAG Frauen
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2x Landesvorstand
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1x Satzungskommission
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KV/BF Altona
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KV/BF Bergedorf
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KV/BF Eimsbüttel
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KV/BF Harburg
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KV/BV Mitte
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KV/BF Nord
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KV/BF Wandsbek
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Jeweils zzgl. Vertreter/in.
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Die von den Gremien der Kreisverbände/Bezirksfraktionen, Satzungskommission etc. zu besetzenden Personen werden von diesen benannt. Aufgrund der für die ehrenamtlich tätigen Menschen hohen Termindichte können ggf. andere Personen für einzelne Termine benannt werden, die die regelmäßig benannten vertreten können.
Die Satzungskommission wird durch eines ihrer vier Mitglieder stimmberechtigt in jeder Sitzung vertreten.