Wir Hamburger Grüne haben die Volksinitiative für ein Transparenzgesetz bereits in der Stufe der Volksinitiative unterstützt. Denn Transparenz ist für uns ein Eckpfeiler einer gut funktionierenden Demokratie. Wir verstehen die Volksinitiative als gemeinsamen Versuch, einen Weg zu finden, größtmögliche Transparenz zu erreichen. Es gibt für uns aber auch Grenzen dieser Transparenz, z.B. wenn es um den Schutz der Grundrechte von Individuen, den Verfügbarkeitsanforderungen oder verfassungsrechtliche Vorgaben geht. Deshalb haben wir Hamburger Grüne in den letzten Wochen intensiv die Gesetzesvorlage diskutiert. Dabei haben wir uns insbesondere auf die Stellungnahmen der Expertinnen und Experten im Fachgespräch der grünen Bürgerschaftsfraktion und in der Anhörung der Bürgerschaft gestützt. Am 13. März hat der Landesvorstand das Ergebnis dieser Diskussion in einer Stellungnahme zum Transparenzgesetz festgehalten. Diese Stellungnahme floss mit in die Beratungen des Bündnisses über die Änderung des Gesetzentwurfs zur Stufe des Volksbegehrens ein.
Wir freuen uns, dass im Bündnis in vielen Punkten Einigkeit über die Verbesserung des Gesetzentwurfes bestand. Gleichwohl bleiben für uns insbesondere bei zwei Punkten immer noch unterschiedliche Meinungen bestehen: Erstens ist die Möglichkeit des Senates, Gutachten vor Veröffentlichung auszuwerten, noch nicht offensichtlich im Gesetzentwurf verankert. Hier sehen wir die Gefahr, dass das Gesetz größere Erwartungen suggeriert als in den verfassungsrechtlichen Schranken umsetzbar sind. Zweitens haben wir weiterhin Zweifel, das die Regelung zur Veröffentlichungspflicht von Verträgen 30 Tage vor Inkrafttreten überhaupt in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fällt. Auch ist für uns die mögliche Auswirkung dieser Regelung auf die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes noch unklar. Wir möchten daher die Zeit bis zur abschließenden Vorlage eines Gesetzentwurfes zum Volksentscheid nutzen, uns weiterhin mit diesen Punkten zu beschäftigen.
Die GAL will den gemeinsamen Weg zu einem vorbildlichen und fortschrittlichen Transparenzgesetz weiter beschreiten. Deshalb unterstützt der Landesverband Hamburg von Bündnis 90/Die Grünen das Volksbegehren zu einem Transparenzgesetz.
Auf Grundlage dieser politischen Unterstützung sichert der Landesverband dem Bündnis auch eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 5.000 EUR zu, basierend auf der Kalkulation, dass das Volksbegehren 75.000 EUR kosten wird. Sollte das Volksbegehren nicht stattfinden, ist die Unterstützung neu zu kalkulieren.