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Einführung eines eigenen Merkzeichens für Taubblinde im Schwerbehindertenausweis “TBL”.
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Ausarbeitung einheitliche Richtlinien für die Ausbildung von Taubblinden-Assistent_innen in Kooperation mit den jeweiligen Verbänden, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren.
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eine einfache und schnelle Bereitstellung von Hilfsmitteln durch Behörden.
Erläuterungen
Menschen, die nicht hören und sehen können sind taubblind. In Deutschland leben ca. 6.000 Taubblinde. Über verschiedene andere Sinne nehmen sie eine andere Lebenswelt war. Taststöcke und Vibrationsmelder sind dabei eine große Hilfe für sie. Besonders wichtig sind Computer oder Lesegeräte mit Braille-Zeile zum Erfühlen der Wörter. Damit können Taubblinde das Internet nutzen und sich gut mit anderen Betroffenen austauschen. Eine weitere Kommunikationsform ist das Lormen. Indem auf den Händen verschiedene Punkte berührt werden, lassen sich Wörter buchstabieren. Die Verständigung benötigt viel Konzentration, Geduld und Übung.
Taubblinde sind auf die Hilfe von anderen Menschen im Alltag angewiesen. Es gibt Taubblinden-Assistent_innen, die Taubblinde bei ihrem Alltag unterstützen. Sie beherrschen alle notwendigen Kommunikationsformen. Wenn es möglich ist, geben Taubblind-Assistent_innen Hilfe zur Selbsthilfe z.B. beim Einkaufen oder begleiten sie zu Veranstaltungen. Dadurch haben Taubblinden die Möglichkeit selbstbestimmt zu Leben. Bis jetzt fehlen klare Richtlinien wie diese Taubblind-Assistent_innen ausgebildet und bezahlt werden.
Ein weiteres großes Problem ist die Finanzierung dieser Assistent_innen, weil viele Taubblinde nur ein geringes Einkommen erhalten. Weil es kein Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis für Taubblinde gibt, müssen die Kosten für die Assistent_innen von Taubblinden selbst bezahlt werden. Von Behörden wird diese Behinderung nicht als eigenständige Behinderung anerkannt. Deshalb fehlen klaren Hilfsmittellisten und Nachteilsausgleiche vom Staat für diese Menschen.