Der Antrag H-02 wird auf Grund der vorliegenden mittelfristigen Finanzplanung von der Sorge getragen, dass der Landesverband im Jahr 2020 nicht mit einem ausreichenden Wahletat augestattet sein wird. Denn die mittelfristige Finanzplanung setzt dort mit dem Etat der letzten Jahre an. Daraus wird abgeleitet, dass der Landesvorstand das eigene Ziel des „Aufbaus eines Finanzpolsters, um die Wahlkämpfe (…) vor allem 2020 (Bürgerschaft) erfolgreich bestreiten zu können.“ (H01 Zeilen 17-18) nicht erreichen kann.
Die mittelfristige Finanzplanung kann so gelesen werden. Tatsächlich aber trifft die mittelfristige Finanzplanung zunächst nur die Aussage, dass bei einer konservativen Entwicklung der heute schon kalkulierbaren Einnahmen die Ziele der besseren personellen Austattung der Landesgeschäftsstelle bei gleichzeitiger Anpassung der Gehälter sowie einer Professionalisierung des Landesvorstandes vereinbar sind mit dem Aufbau eines Vermögens, bei dem mit hoher Sicherheit in fünf Jahren derselbe Wahlkampfetat als Mindestrahmen zur Verfügung steht wie heute.
Wenn ein höherer Wahlkampfetat abgebildet sein soll, wie Antrag H-02 vorschlägt, müssen bei gleicher konservativer Einnahmeplanung andere Ausgaben reduziert werden. Bei relativ fixen Kosten in vielen Bereichen geht dies zwangsläufig nur im Bereich der Ziele „Ausstattung und Gehälter der Landesgeschäftsstelle“ sowie „Professionalisierung des Landesvorstandes“.
Die andere Möglichkeit wäre es, die Einnahmeentwicklung ambitionierter darzustellen. Dies birgt aber das Risiko, dass dann weitere fixe Gehaltskosten auf Einnahmeerwartungen basieren, für die es noch keine Grundlage gibt. Das wäre nicht seriös.
Bei der Verabschiedung des Haushaltes und der Diskussion der mittelfristigen Finanzplanung stand jedoch das klare Bewusstsein Pate, die Einnahmeentwicklung noch verbessern zu müssen. Dies kann, wie H-02 richtig ausführt, durch eine Weiterentwicklung des Fundraising erfolgen oder auch durch eine Organisationsreform, die durch effektiveren gemeinsamen Mitteleinsatz neue Ressourcen schafft.
Doch noch sind dies offene Punkte und Ideen, über die zunächst gemeinsam diskutiert werden muss. Wenn es in diesem Diskussionprozess gelingt, tatsächlich eine Grundlage für erwartbare höhere Einnahmen des Landesverbandes zu schaffen, können diese Einnahmen auch in einer neuen mittelfristigen Finanzplanung abgebildet werden.
Um deutlicher zu machen, dass der Landesvorstand den klaren Auftrag hat, nach diesen besseren Einnahmemöglichkeiten zu suchen und die Partei als Ganzes bereit ist, hier alle Fragen offen zu diskutieren, wird die Landesmitgliederversammlung gebeten, folgendes Petitum zu beschließen:
Der Landesvorstand wird beauftragt, nach Möglichkeiten zu suchen, die professionellere Aufstellung der Landesgeschäftsstelle und des Landesvorstandes zu nutzen, um auch die Einnahmeseite noch weiter zu verbessern. Ziel soll eine deutliche Erhöhung des Wahlkampfetats für die nächste Bürgerschaftswahl sein und ein Vermögensaufbau, der dazu führt, dass der Landesverband auch nach einem Wahlkampf noch über erkennbares Vermögen verfügt. Deshalb soll der Landesvorstand die beiden folgenden Möglichkeiten in Angriff nehmen:
1. Erarbeitung eines neuen Fundraisingprogramms
2. Einsetzung einer Strukturkommission, die die Ressourcen der Hamburger GRÜNEN auf allen Ebenen in den Blick nimmt und das Ziel hat, diese effizienter zu nutzen und zu verteilen.
Ziel beider Maßnahmen ist eine Verbesserung der Finanzlage. Dadurch generierte Mehreinnahmen des Landesverbandes sollen für die Ziele Kampagnenfähigkeit und Krisensicherheit verwendet werden.
Zu 1. ist dem Landesfinanzrat laufend zu berichten, das fertige Fundraisingprogramm soll bis zum Sommer 2016 vorlegt werden.
Zu 2. soll der Landesvorstand unter Einbeziehung des Landesfinanzrates und der Kreisvorstände einen Vorschlag für Mitglieder und ein Arbeitsprogramm einer Strukturkommission vorlegen. Dieser Vorschlag soll auf einem Landesausschuss im 1. Quartal 2016 zur Abstimmung gestellt werden.