Referenden in der Hamburger Verfassung verankern

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Im Wahlprogramm zur Bürgerschaftswahl 2015 haben wir uns für eine neue Beteiligungskultur stark gemacht, die leicht zugängliche Möglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger schafft, ihre Anliegen zu vertreten und gemeinsam mit anderen zu entscheiden.

Ein wichtiges Instrument dafür ist die Einführung von Referenden. Im Wahlprogramm haben wir die Schaffung der Möglichkeit für Referenden zu besonders strittigen Themen gefordert, wie z.B. die Entscheidung über eine Bewerbung Hamburgs für die Olympischen Spiele 2024.

Ebenso haben wir schon in unserem LMV-Beschluss „Grüne Ideen für Beteiligung“ vom 19.01.2014 die Einführung von Referenden durch die Bürgerschaft bzw. den Senat mit folgender Begründung gefordert: „Echte Beteiligung bedeutet nicht nur Reaktion, sondern gestaltendes Handeln. Dafür müsste für die politisch Handelnden auch die Möglichkeit bestehen, bei umstrittenen Vorhaben selbst die Bürger oder Öffentlichkeit aktiv einzubeziehen. Wir setzen uns für die Möglichkeit von Referenden durch Senat und Bürgerschaft ein.“

In den Koalitionsverhandlungen mit der SPD haben wir jetzt die Grundlage gelegt, diese Ziele umzusetzen. Die Koalitionsfraktionen werden nun Gespräche mit den Fraktionen von CDU, FDP und Linken aufnehmen, um den notwendigen breiten Konsens zur Änderung der Verfassung zu erreichen.

Die von der CDU-Fraktion favorisierte einfachgesetzliche Ergänzung der bestehenden Regelungen durch ein letztlich unverbindliches Volksbefragungsgesetz reicht nicht aus. Gerade mit Blick auf die folgenreiche Olympiaentscheidung wollen wir Rechtssicherheit für eine direktdemokratische Entscheidung erreichen.

Die Verständigung mit der SPD umfasst folgende inhaltlichen Eckpunkte:

  • Referenden werden in die Verfassung aufgenommen und damit gleichwertig verbindlich wie Volksentscheide

  • Über Referenden wird auf Vorschlag des Senates in der Bürgerschaft mit 2/3 Mehrheit entschieden

  • Aufgrund der breiten Mehrheit in der Bürgerschaft für den Beschluss des Referendums wird auf Quoren verzichtet

  • Sollte bereits ein zustandegekommenes Volksbegehren zum gleichen Thema zum Referendumsbeschluss der Bürgerschaft vorliegen, kann dieses als Gegenvorlage zum Referendum mit abgestimmt werden

  • Sollte bereits eine Volksinitiative ihre 10.000 Unterschriften zum gleichen Thema zum Zeitpunkt des Referendumsbeschlusses der Bürgerschaft gesammelt haben, so wird ihr in einem beschleunigten Verfahren ermöglicht, den Status eines Volksbegehrens (mit dann ca. 63.000 Unterschriften) zu erlangen, um dann als Gegenvorlage beim Referendum abgestimmt werden zu können.

Der aktuelle Stand unseres Änderungsvorschlages zur Hamburger Verfassung lautet wie folgt:

Artikel 50 Abs. 4 b wird neu eingefügt:

„(4 b) Die Bürgerschaft kann auf Antrag des Senats Gesetzentwürfe oder andere Vorlagen zum Volksentscheid stellen; Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Beschlüsse der Bürgerschaft nach Satz 1 bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Die Bürgerschaft beschließt auf Vorschlag des Senats über den Termin des Volksentscheids. Ein zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Bürgerschaft nach Satz 2 mit der erforderlichen Zahl der Unterschriften unterstütztes Volksbegehren zum selben Gegenstand kann auf Antrag der Volksinitiatoren als Gegenvorlage dem Volksentscheid beigefügt werden. Gleiches gilt für eine zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Bürgerschaft nach Satz 2 mit der erforderlichen Zahl der Unterschriften unterstützte Volksinitiative, wenn ein Zwanzigstel der Wahlberechtigten die Gegenvorlage im Rahmen einer Sammlung von Unterschriften zwischen dem 14. und 35. Tag nach der Beschlussfassung der Bürgerschaft nach Satz 2 unterstützt. Der Gesetzentwurf oder die andere Vorlage ist angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zustimmt; Verfassungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Abstimmenden. Eine Änderung eines nach diesem Absatz durch Volksentscheid zustande gekommenen Gesetzes oder einer anderen Vorlage kann innerhalb der laufenden Wahlperiode der Bürgerschaft, mindestens aber innerhalb von 3 Jahren nicht Gegenstand einer Volksinitiative nach Absatz 1 sein. Im Übrigen gelten Absätze 4 und 4a entsprechend.“

Beschluss:

  1. Der Landesausschuss begrüßt den dargestellten Verhandlungsstand zur Einführung von Referenden und bittet die Bürgerschaftsfraktion ihre Bemühungen um einen breiten Konsens für eine Verfassungsänderung in der Bürgerschaft fortzusetzen

  2. Der Landesausschuss fordert die Bürgerschaftsfraktion auf, die Durchführung eines rechtsverbindlichen Referendums über die Olympiabewerbung Hamburgs im Herbst 2015 sicher zu stellen.