Prozess zur Hafenquerspange initiieren, Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten.

PDF

Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan wird eine verbesserte Seehafenanbindung in Hamburg als östliche Verlängerung der geplanten Autobahn A26 zwischen den Autobahnen A7 und A1 in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Eine realistische Betrachtung des Bundesverkehrswegeplans zeigt jedoch, dass bei weitem nicht alle Projekte, die als vordringlich eingestuft wurden, aus den zur Verfügung stehenden Mitteln auch finanzierbar sind. Deswegen sind für die A26 Ost seit Längerem auch schon andere Finanzierungsmodelle im Gespräch. Zentral ist für uns eine vollständige Finanzierung vor Baubeginn.

Wir GRÜNEN haben die A26 Ost in unserem Bürgerschaftswahlprogramm von 2015 abgelehnt: “Vor diesem Hintergrund lehnen wir den Bau der  Hafenquerspange ab. Die Hafenquerspange soll nahezu zeitgleich zum Ersatz der Köhlbrandbrücke durch einen naturräumlich wertvollen Ausläufer des Moorgürtels gebaut und finanziert werden. Wir betrachten es als äußerst unrealistisch, dass Hamburg den Bau zweier Großprojekte in dieser Dimension durchführen kann und wird. Wir möchten daher, dass der Bund sich aus der Finanzierung der Hafenquerspange zurückzieht und stattdessen den Bau bzw. die Sanierung der Köhlbrandquerung finanziert. Für die Hafenquerspange gibt es gute Alternativen in und um den Hafen, die wir ertüchtigen können, zur Köhlbrandbrücke gibt es keine Alternative.“ Mit diesem Standpunkt haben wir uns im April 2015 in den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen können. Trotzdem hat die Landesmitgliederversammlung am 12.04.2015 dem Koalitionsvertrag zugestimmt, in dem u.a. eine vierstreifige Verbindung zwischen A7 und A1 festgelegt wurde: „Alle diese Projekte haben auch ohne Olympische Spiele in Hamburg eine hohe Priorität und sollen zeitnah umgesetzt und vom Bund bedarfsgerecht finanziert werden.“In der Zwischenzeit hat sich die Süd-Variante durch den Bundesverkehrswegeplan
und dessen Finanzierung weiter konkretisiert. Viele der Argumente gegen die A26 Ost halten wir zwar weiterhin für valide und wir verstehen, wenn Anwohnerinnen und Anwohner, Bürgerinitiativen, Umweltverbände und andere sich grundsätzlich gegen das Projekt wenden. Dennoch stehen wir zum Koalitionsvertrag, der dieses Projekt vorsieht. Gleichzeitig ist es die Verantwortung der GRÜNEN in Senat und Bürgerschaft diese Planungen so detailliert und kritisch zu begleiten, dass einerseits wesentliche Neuentwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen, sofern sie nicht Grundlage der Entscheidung in der Koalitionsverhandlungen 2015 waren, beachtet, die Stadt- und Umweltverträglichkeit der Autobahnplanung sichergestellt und die Auswirkungen auf die Realisierbarkeit anderer wichtiger Verkehrsprojekte für die Hafenanbindung einbezogen werden. Deswegen bleibt eine Reihe von Themenkomplexen, die uns auch weiterhin intensiv beschäftigen. Es geht uns daher darum, unsere Bedenken auch weiterhin zu adressieren und diese zu minimieren. Diesgilt für die Themenkomplexe:

  • der Minimierung der ökologischen Kosten
  • der Frage von Kosten und Nutzen sowie die geringsten Beeinträchtigungen für die
    Wilhelmsburg*innen und Harburger*innen
  • die Finanzierung der Köhlbrandbrücke
  • ein Verkehrskonzept für Wilhelmsburg/Veddel zu entwickeln.

Die Landesmitgliederversammlung fordert die Bürgerschaftsfraktion auf, in Abstimmung mit dem Landesvorstand zusammen mit den Kreisverbänden Mitte und Harburg und unter Beteiligung der betroffenen Stakeholder einen Prozess zu initiieren, in dem diese Fragen detailliert aufbereitet werden, um sich im Hamburger Senat für konkrete Verbesserungen einzusetzen.